V/0475/2017
Erneuerung von 11 Lichtsignalanlagen im Bereich H (Grevener Straße) und Anschluss an den Verkehrsrechne
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Beschlussvorlage
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V/0475/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Erneuerung von 11 Lichtsignalanlagen im Bereich H (Grevener Straße) und Anschluss an den Verkehrsrechner Beratungsfolge 27.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 27.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 27.06.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die 11 Lichtsignalanlagen im Bereich H (Grevener Straße) werden erneuert und an den Verkehr s- rechner angeschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münste r für die Erneuerung von 11 Lichtsignalanla- gen im Bereich H (Grevener Straße) und den Anschluss an den Verkehrsrechner Bauko sten in Höhe von ca. 550.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca.330.000 €. Durch diese Ersatzinvestition verringern sich die Folgekosten (Wartungs - und Stromko sten) durch den Einsatz von LED -Signalen um 50 %, das bedeutet hier eine jährliche Einsparun g von ca. 22.000 €. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und -anlagen Investitionsmaßnahme 0008 Verkehrsanlagen, Neu- bau und Erneuerung Auszahlungen 2017 150.000 VE 2018 = 400.000 € Vorlagen-Nr.: V/0475/2017 Auskunft erteilt: Herr Rüller Ruf: 492-6920 E-Mail: Rueller@stadt-muenster.de Datum: 23.05.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0475/2017 2018 400.000 Einzahlungen 2018 330.000 (60 % - Förderung) Saldo 220.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 201 7 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die Ermächtigungen für 2018 bereitstellt. Begründung: 1. Voraussetzungen Der Rat der Stadt Münster hat der Vorlage V/0997/2008 „Fortschreibung des Masterplanes Ve r- kehrsunfallprävention 2008 und Aufstellung eines Verkehrssicherheitsprogramms Münster 2009 - 2013“ am 13.05.2009 zugestimmt. Entsprechend der Vorlage V/0582/2010 “Erneuerung der LSA Achsen und Verkehrssicherheit s- maßnahmen“ und V/0923/2011 /1 Erg . “Priorisierung der Maßnahmen des Verkehrssicherheit s- programms“ war die Überarbeitung und Modernisierung der Lichtsignalsteuerung im Berei ch H (Grevener Straße) für insgesamt 11 Lichtsignalanlagen in 2016 vorgesehen. Auf Grund der zwischenzeitlich erforderlichen Anpassung der Lichtsignalsteuerung an 40 Lichtsignalanlagen für die stadtweit einheitliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h innerh alb der geschlossenen Ortschaft im Jahr 2013 ist es zu Verzögerungen bei der Erneuerung der Lich t- signalanlagen auf den weiteren Achsen gekommen. In den letzten Monaten waren 8 Lichtsignalanlagen im Bereich D3 (Warendorfer Straße - Hohen- zollernring) erneue rt worden. Außerdem waren auf der Hammer Straße und der zweispurigen Weseler Straße 20 Lichtsignalanlagen erneuert worden, die noch mit dem Steuergerätetyp Si e- mens MS ausgerüstet waren, für die es keine Ersatzteile mehr gibt. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Für den Anschluss der 11 Lichtsignalanlagen im Bereich H (Grevener Straße) muss der Verkehrs- rechner um 11 HDSL-Modems und Netzwerkkomponenten erweitert werden, zusätzlich müssen die neu anzuschließenden Lichtsignalanlagen in die Verkehrsrechnersoftwar e integriert werden. Die alten Steuergeräte, die teilweise noch aus den 80er und 90er Jahren stammen, werden für den Einsatz der neuen Technik und Steuerungsverfahren ausgetauscht. An allen L ichtsignalanla- gen werden neue, energiesparende LED-Signalgeber eingesetzt. Bei der Erneuerung der Lichtsignalanlagen und der Inbetriebnahme der neuen Signalpr ogramme werden im Bereich H auf der Grevener Straße auch bauliche Optimierungsmaßnahmen berück- sichtigt, diese werden bei dem seit einiger Zeit laufenden Ausbau der Grevener Straße umgesetzt. Dadurch werden sechs vom GDV in diesem Bereich identifizierte Unfallhäufungsstellen entschärft. In Abstimmung mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein werden die neuen Lichtsignalanlagen mit Blindensignalgebern ausgestattet. Die durch die Erneuerung der 11 Lichtsignalanlagen anst e- henden elektrotechnischen Arbeiten, werden ohne Beeinträchtigung des Verkehrs, nach A b- schluss der Tiefbauarbeiten durchgeführt. Für die Erneuerung der Lichtsignalanlagen mü ssen die Tiefbauarbeiten in den Knotenpunkt zwingend abgeschlossen sein, um die erforderlichen zusätzli- chen Signale an den Masten installieren zu können. Alle erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Lichtsignalanlagenerneuerung sind somit im Straßenbauprogramm integriert worden. - 3 - V/0475/2017 Kosten/Finanzierung: Die Kosten für die signaltechnischen Erneuerungen im Bereich H in Höhe von 550.000 € werden aus dem Teilfinanzplan 1201 finanziert. Zurzeit betragen die jährlichen Betriebskosten für die 11 Lichtsignalanlagen ca. 44.000 €. Durch den Einsatz von LED-Signalen und moderneren Steuerge- räten können die Betriebskosten auf ca. 22.000 € pro Jahr halbiert werden. 3. Ausschreibung und Bau: Die Ausschreibung und Vergabe für den Bereich H ist für das 3. Quartal 2017 und die Erneuerung der Lichtsignalanlagen ab dem 4. Quartal 2017 vorgesehen. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Die Erneuerung und der Anschluss der 11 Lichtsignalanlagen im Bereich H (Grevener Straße) ist Bestandteil der Zuschussmaßnahme “Grundhafte Erneuerung der Grevener Straße (B 219) von „Am-Max-Klemens-Kanal (K13)“ bis Nienkamp“, für die bereits bei der Bezirksregierung Münster ein Antrag auf Förderung gestellt wurde. Dieser Antrag wurde von der Bezirksregierung Münster in 2014 bewilligt und im Jahr 2015 um die “Berücksichtigung der Unfa llsituationen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei der Erneuerung der Lichtsignalanlagen“ ergänzt. Die Förderquote b e- trägt 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen: Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen: Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbaua mtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. i. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage 1: Übersichtsplan LSA-Steuerungsbereiche
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S A TT D STERMUN
Übersicht LSA - Steuerungsbereiche
Anlage 1 zur Vorlage V/0475/2017
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Grevener Straße
- Warendorfer Straße
- Hammer Straße
- Weseler Straße 20
- Nienkamp
- Am Max-Klemens-Kanal
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0475/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37