2909/2019
Situation E-Scooter in Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Rat)
3113 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 09.09.2019 2909/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 09.09.2019 Verkehrsausschuss 10.09.2019 Situation E-Scooter in Köln hier: Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.08.2019, TOP 3.5 Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bitten um die Beantwortung folgender Fra- gen: 1. „Ist der Stadt Köln bekannt, wie viele E-Scooter mittlerweile in Köln angeboten werden? Ist eine Obergrenze von Leih-E-Scootern im Kölner Innenstadtbereich angedacht? 2. Gibt es in Köln Fahrverbots-/Parkverbotszonen für E-Scooter? 3. Plant die Verwaltung, E-Scooter auf neuralgischen Wegen (Fußgängerzonen, Hohenzollernbrü- cke, Domplatte etc.) auf 5 bis 6 km/h zu drosseln bzw. die Fahrmöglichkeit technisch (Stichwort: Geo-Fencing) ganz zu verhindern? 4. Steht die Verwaltung mit den kommerziellen Verleih-Anbietern, die in Köln aktiv E–Scooter an- bieten, in Kontakt, um auf aktuelle Entwicklungen rasch reagieren zu können. 5. Gibt es Überlegungen definierte Ausleih- und Rückgabeorte festzulegen? Wenn ja, inwieweit können vorhandene Pkw-Stellplätze als Parkflächen für E-Scooter ausgewiesen werden, um die Barrierefreiheit von Gehwegen zu gewährleisten?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Mitte August stehen insgesamt ca. 3.500 Elektro-Tretroller zur Verfügung. Eine Obergrenze ist aktuell nicht vorgesehen. Der Markt wird sich aufgrund wirtschaftlicher Faktoren entwickeln und das Angebot an das Nutzerverhalten anpassen. Zu Frage 2: Die Fahrverbote richten sich nach den deutschlandweit einheitlichen Vorgaben der Elektrokleinstfahr- zeugverordnung. Dies umfasst Fußgängerzonen und Gehwege. Eine Parkverbotszone wurde unmit- telbar um den Dom herum eingerichtet, da es sich hierbei um Evakuierungsflächen sowie Rettungs- und Aufstellflächen bspw. für die Feuerwehr handelt. Zu Frage 3: Eine Drosselung während der Fahrt bei Befahrung bestimmter Bereiche ist aktuell nicht erlaubt. Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung sieht dies explizit nicht vor. Sollten zukünftig derart technische Um- rüstungen erlaubt sein, wird der Einsatz selbstverständlich geprüft. 2 Zu Frage 4: Die Verwaltung hat bei jedem Anbieter einen persönlichen Ansprechpartner, der mindestens einmal persönlich bei der Verwaltung vorstellig wurde. Hierüber läuft der direkte Kontakt, um auf Situationen im Stadtgebiet schnellstmöglich reagieren zu können. Zu Frage 5: In einem gemeinsamen Gespräch im Juli mit der Polizei, der Verwaltung und den Anbietern wurden verschiedene Optimierungsmöglichkeiten diskutiert. Weitere Gespräche folgen im September. Ein Baustein ist hier die Markierung von Rückgabebereichen. Die Rückgabe von E- Scootern darf dann nur in diesen Zonen erfolgen. Andernfalls wird das Mietverhältnis nicht beendet. Die Verwaltung prüft aktuell die Umsetzbarkeit und testweise Einführung an einem geeigneten Ort. gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2909/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 10.09.2019
- Erstellt
- 21.08.2019 15:22