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0962/2018

Anfrage zur Planung von Jugendeinrichtungen in Roggendorf/ Thenhoven und Kalk hier: Sachstand 2079/2017

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 08.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 19.04.2018, TOP 10.2.6

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3026 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0962/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.04.2018 
 
Anfrage zur Planung von Jugendeinrichtungen in Roggendorf/ Thenhoven und Kalk hier: 
Sachstand 2079/2017 
Anfrage: 
 
Laut Bezirksvertreterin Frau Heinrich besteht für Roggendorf / Thenhoven dringender Bedarf. 
Bezirksvertreter Herr Kleinjans wünscht nähere Information zum zeitlichen Ablauf in Roggendorf / 
Thenhoven. 
Bezirksvertreter Herr Roth berichtet, dass die benötigten Räumlichkeiten in Roggendorf / Thenhoven 
bereits erworben sind, so dass hoffentlich schnell die Eröffnung stattfinden kann. 
 
Bezirksvertreter Herr Metinoglu möchte wissen, wie die Bedarfsanalyse für Merkenich aussieht, ob es 
hier auch eine Möglichkeit für eine Jugendeinrichtung gibt. 
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Die von Herrn Roth genannten Räumlichkeiten, der ehemalige Schleckermarkt in Roggendorf, sind 
nicht für eine Jugendeinrichtung vorgesehen. 
Das Ladenlokal wurde vom Sozialdienst Katholischer Männer e.V. Köln (SKM) bei der Wohnungs-
baugesellschaft Vonovia angemietet, um dort zukünftig gemeinsam mit dem Sozialdienst Katholischer 
Frauen e.V. (SKF) und weiteren Trägern vor Ort Gemeinwesenarbeit durchzuführen.  
Die Angebotsabstimmung der Beteiligten findet derzeit statt. Ziel ist es, den Bewohnern das Signal zu 
geben, dass sie hier im Wohnviertel nicht alleingelassen sind.  
Die bisherige Angebotsstruktur bleibt erhalten.  
Hier besteht die Möglichkeit, die im Rahmen des Bauwagenprojektes des SKM angebotene Jugend-
arbeit zeitweise durchzuführen.  
Das Bauwagenprojekt gilt als Vorläuferprojekt der geplanten Jugendeinrichtung, vorbehaltlich des 
obligatorischen Interessensbekundungsverfahrens. 
 
Zum zeitlichen Ablauf der geplanten Realisierung einer eigenen Jugendeinrichtung kann aufgrund 
des noch nicht erfolgten Grundstücksverkaufes an einen potenziellen Investor noch keine Aussage 
gemacht werden.  
 
Für den Stadtteil Merkenich mit seinen Stadtvierteln Merkenich, Rheinkassel und Langel. 
bestätigt die Fachverwaltung den Bedarf eines Kinder- und Jugendtreffs. 
Gemäß Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln für den Planungszeitraum 2016-2020 kann „Auf 
Bedarfe der Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und jungen Männer nach Treffpunkten und Frei-
zeitmöglichkeiten der teilweise verinselten, mit schlechter Verkehrsanbindung ausgestatteten Stadt-
teilen wie z.B. 601 / Merkenich….“ aktuell nur punktuell reagiert werden‘. 
Aus dem neu erarbeiteten „Handlungsbedarf zur Schaffung von Jugendeinrichtungen + Jugendtreffs 
2017 bis 2021“ ergibt sich der Rangplatz 37 von insgesamt 86 Stadtteilen Kölns.

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Damit hat der Stadtteil seit der letzten Untersuchung eine Verschlechterung von 55 auf 37 erfahren.  
Dennoch kann Merkenich derzeit nicht vorrangig berücksichtigt werden, da zunächst die Stadtteile 
der vorderen Rangplätze versorgt werden müssen.

Beratungsverlauf (1)

19.04.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0962/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
08.04.2018
Erstellt
26.03.2018 17:53