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V/0752/2005

Naturnaher Ausbau, ökologische Verbesserung und Verlegung des Nebengewässers Erdelbach

Vorlage 07.10.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 06.12.2005, TOP 4.13

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9381 Zeichen

V/0752/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Naturnaher Ausbau, ökologische Verbesserung und Verlegung des Nebengewässers Erdelbach 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
06.12.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf, der 
Verlegung und dem naturnahen Ausbau des Nebengewässers Erdelbach zu. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die Baukosten werden auf 106.000 € geschätzt. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2006 vorbehaltlich des Ratsbeschlusses wie 
folgt zur Verfügung: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6900.960.1180.7 Baukosten Erdelbach naturna-
her Ausbau und ökologische 
Verbesserung 
2006 106.000  Gesamtan-
satz:  
190.000 € 
(weitere Maß-
nahmen) 
     
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0752/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0752/2005 
Einnahmen 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6900.361.1180.6 Zuw. L. Erdelbach – naturn. 
Ausbau u. ökol. Verbesserung 
2006 84.800  
     
 
Die Maßnahme ist nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des 
“Aktionsprogramms zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung in NRW“ zu 80% för-
derfähig. Ein Antrag ist gestellt und die Zuwendung ist von Seiten der Bezirksregierung  in Aussicht 
gestellt worden. 
 
 
 
Begründung: 
 
Diese Maßnahme wurde bereits am 25.05.2004 und am 22.06.2004 in der BV Südost vorgestellt. 
 
Das Nebengewässer Erdelbach Gew.-Nr. 3270 000.11 beginnt als offener Wasserlauf am Auslauf 
der Regenwasserkanalisation Angelsachsenweg im Stadtteil Gremmendorf und verläuft in südliche 
Richtung zum Erdelbach. Vom Auslauf des Regenwasserkanals Angelsachsenweg verläuft das 
Gewässer auf einer Länge von 280 m durch einen bereits im Jahr 1998 naturnah umgestalteten 
Gewässerabschnitt. Am Ende dieser Strecke erhält es Zufluss aus dem westlich gelegenen Re-
genrückhaltebecken des Baugebietes Frankenweg / Normannenweg und fließt weiter in südliche 
Richtung. Im Unterlauf knickt es nach Südosten ab und fließt auf einer Länge von ca. 240 m durch 
Privatgärten im Bereich der Bebauung Schlesienstraße und ist auf den letzten ca. 150 m vor der 
Einmündung in den Erdelbach verrohrt. Im Bereich der Privatgärten ist der Gewässerquerschnitt 
stark verbaut, eingeengt und mit in die Gartengestaltung einbezogen. Die Wohngebäude sind bis 
auf wenige Meter an die Böschung des Gewässers herangebaut. 
 
Im Bereich der Schlesienstraße kam es im Oktober 1998 sowie zum Jahreswechsel 2002/2003 
aufgrund von Starkniederschlagsereignissen zu Ausuferungen des Nebengewässers, die die 
Wohnhäuser gefährdeten und teilweise erreichten. Aus der Anwohnerschaft wurde von dem Un-
terhaltungsverband und der Stadt ein verbesserter Hochwasserschutz eingefordert. 
 
Der Unterhaltungsverband Amelsbüren-Hiltrup hat die Pflicht zur Unterhaltung dieses Gewässers. 
Das städtische Tiefbauamt ist für die wasserwirtschaftliche Gesamtplanung zuständig. 
 
Der Gewässerabschnitt im Bereich der Gärten Schlesienstraße kann durch die Integration in die 
Gartengestaltung vom Unterhaltungsverband nur unter schwierigsten Umständen unterhalten wer-
den. Die Verpflichtung des Verbandes zur Sicherstellung des schadlosen Abflusses ist nur schwer-
lich zu erfüllen. 
 
Im Jahr 2004/05 ist das Nebengewässer durch das  Ing.-Büro Schmelzer vermessen und hydrau-
lisch nachgerechnet worden. Das Ergebnis zeigt, dass bei einem hundertjährigen Hochwasserer-
eignis (HQ
100) Überschwemmungen im Bereich der Bebauung Schlesienstraße durch das zu kleine 
Gewässerprofil verursacht werden. Das Überschwemmungsgebiet reicht bis weit in das Wohnge-
biet Schlesienstraße. Des Weiteren ist die sich anschließende Verrohrung zum Erdelbach für das 
Ableiten eines HQ100 zu klein dimensioniert. 
 
Das Tiefbauamt beabsichtigt den Unterlauf des Nebengewässers auf einer Länge von ca. 390 m 
zu verlegen, zu entrohren, naturnah auszubauen und ökologisch zu verbessern. Gleichzeitig soll  
der Hochwasserschutz der angrenzenden Bebauung verbessert werden. Das Gewässer wird im 
“Pferdebusch“ von seinem alten, südöstlich abknickenden Verlauf abgetrennt und weiter Richtung 
Süden geführt. Westlich des Evangelischen Kinderheimes tritt das Gewässer aus dem Waldgebiet

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V/0752/2005 
und wird in einem 10 m breiten Streifen am Rande einer landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche 
weiter in südliche Richtung zum Erdelbach geführt. Der neue Wasserlauf wird zur angrenzenden 
Ackerfläche mit einem kleinen Erdwall gegen stoffliche Einträge aus der Landwirtschaft geschützt. 
Auf den letzten 50 m vor der Einmündung in den Erdelbach durchfließt das Gewässer eine als  
Wiese genutzte Fläche und trennt dadurch einen ca. 5000 m² großen Wiesenbereich ab, der zu-
künftig als Auenfläche für den Erdelbach naturnah umgestaltet werden soll. 
 
Die Verlegung des Gewässers wurde mit dem Staatlichen Umweltamt, der Unteren Wasserbehör-
de,  der Unteren Landschaftsbehörde und dem Unterhaltungsverband Amelsbüren – Hiltrup abge-
stimmt. Es herrscht Übereinstimmung, dass die Maßnahme eine wesentliche Verbesserung der 
ökologischen Situation des Nebengewässers Erdelbach darstellt und gleichzeitig den erforderli-
chen Hochwasserschutz schafft. Es wird eine Durchgängigkeit von der Mündung in den Erdelbach 
bis  zum bereits naturnah ausgebauten Teil im Oberlauf geschaffen. 
 
Nach langwierigen Verhandlungen hat sich der Grundstückseigentümer bereit erklärt, die Fläche 
für die neue Trasse des Wasserlaufes zur Verfügung zu stellen. 
 
 
Diese Planung bietet durch die Abkoppelung für die Siedlung Schlesienstraße den weitestgehen-
den Hochwasserschutz und bedeutet für die Anlieger keinen baulichen Eingriff in die Gärten. 
Durch den neuen Wasserlauf mit direkter Anbindung an den Erdelbach wird eine ökologische 
Durchgängigkeit geschaffen. 
 
Am 28.06.2004 und 13.04.2005 fanden von Seiten des Tiefbauamtes Informationsveranstaltungen 
für die Anlieger zur Erläuterung der geplanten Baumaßnahme statt. 
 
Um dem Wunsch der Anlieger nach Erhaltung eines "fließenden Baches in den Gärten“ entgegen-
zukommen, hat das Tiefbauamt in Gesprächen mit den Aufsichtsbehörden (StUA, Untere Wasser-
behörde) die Möglichkeit des Einbaus eines Ab schlagsbauwerks zur Wasserentnahme aus dem 
neuen Gewässer in den verbleibenden Graben vereinbart. Voraussetzung ist, dass die Wasser-
entnahme oberhalb des Trockenwetterabflusses erfolgt und auch mengenmäßig begrenzt wird. 
Dieses führt zu einem häufigeren Trockenfallen des Altlaufes in niederschlagsarmen Zeiten und zu 
einer begrenzten und geringeren Durchflussmenge. Die formale Gewässereigenschaft des “Altlau-
fes“ wird nach der Verlegung aufgehoben und die Anlieger müssen den Bereich selbst unterhalten. 
Nach Abwägung der technischen, wirtschaftlichen und wasserrechtlichen Belange hat das Tief-
bauamt entschieden, die ursprüngliche Planung durch den Einbau eines Abschlagsbauwerkes zu 
ergänzen um so dem Wunsch der Anlieger teilweise entgegen zu kommen. Der Unterhaltungsver-
band und die Stadt sind von  Schadensersatzansprüchen, die durch die Nutzung des Grabens 
entstehen, freizustellen.  
 
Der verrohrte Abschnitt bis zur Mündung in den Erdelbach gehört nach der Verlegung zum Re-
genwasserkanalnetz und wird dann von der Stadt Münster unterhalten. Ebenso wird das vor der 
Verrohrung angebrachte Schutzgitter von der Stadt Münster kontrolliert und unterhalten. 
 
Die neue Gewässerstrecke wird mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern bepflanzt. Diese 
sind hauptsächlich Roterle, Weide, Hainbuche, Schlehe und Weißdorn. Die Bepflanzung ist in 
Gruppen- oder auch als Einzelpflanzung vorgesehen. Zur Sicherung der Böschung ist eine Einsaat 
mit kräuterreichem Wildrasen geplant. 
 
Diese naturnahe Umgestaltung entspricht dem Leitbild eines kleinen Fließgewässers im Flachland. 
Sie gewährleistet eine gute Unterhaltung durch den Verband. 
 
Die Verlegung und die ökologische Verbesserung musste nach § 31(3) WHG bei der unteren 
Wasserbehörde genehmigt werden. Der Antrag auf Zulassung der vorgesehenen Gewässerverle-
gung wurde am 16.04.2004 bei der Unteren Wasserbehörde gestellt und am 29.09.2005  geneh-
migt. Die betroffenen Anwohner sind im Plangenehmigungsverfahren beteiligt und im Vorfeld im

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V/0752/2005 
Rahmen mehrerer Informationsveranstaltungen (s.o.) von der Stadt Münster informiert worden. Die 
Wünsche der Anlieger wurden in der Planung berücksichtigt. 
 
Für die Bereitstellung der Flächen wird der Eigentümer durch die Zahlung einer kapitalisierten Nut-
zungsentschädigung entschädigt. Hierfür wurden bereits Landeszuwendungen beantragt und in 
Höhe von 80 % am 18.12. 2003 bewilligt. 
 
 
Es ist geplant mit dem Bau nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens und Vorlage des Bewil-
ligungsbescheides,  witterungsabhängig im I / II Quartal 2006 zu beginnen. Es wird mit einer Bau-
zeit von 2 bis 3 Monaten gerechnet. 
 
Der Gewässerausbau wird durch aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Medien und durch direkte In-
formation der Anlieger unterstützt. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
 
Joksch

Beratungsverlauf (2)

22.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Schlesienstraße
  • Normannenweg
  • Angelsachsenweg
  • Frankenweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0752/2005
Typ
Vorlage
Datum
07.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37