Mandari Insight

0753/2020/1

ISEK Porz-Mitte - Rheinboulevard Porz (Bedarfsfeststellungsbeschluss)

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 04.06.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.06.2020, TOP 6.6

Anlage 2 RPA-Bedarfsprüfung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Klimaauswirkung

· application/pdf

Ansehen

Dringlichkeitsbegründung

· application/pdf

Ansehen

Auszug FA zu 0753-2020 ISEK

· application/pdf

Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Änderungsantrag zur DE ISEK Porz-Mitte Rheinboulevard

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 RPA-Bedarfsprüfung

2791 Zeichen

44 OT. ©2 2020
143 .

67 über Dezernat VI

Neu- und Umgestaltung Rheinboulevard Porz

hier: Bedarfsprüfung für die Vergabe freiberuflicher Planungsleistungen
RPA-Nr.: BD 2020/0307

Summe vor Prüfung (gerundet): 462.000,- € (netto), 550.000,- € (brutto)
Summe nach Prüfung (gerundet): 462.000,- € (netto), 550.000,- € (brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz legen Sie die
Bedarfsprüfung für externe Planungs- und Bauleitungsleistungen in Höhe von rund
462.000,- € netto vor. Nach Ihren Angaben kann die zeitgemäße Umsetzung der Maßnahme
nur unter Zuhilfenahme externer Planungsleistungen gewährleistet werden, da Ihr eigenes
Planungspersonal durch andere Projekte bereits ausgelastet ist. j
Inwiefern Sie grundsätzlich Personalzusetzungen planen oder gar bereits initiiert haben,
wurde von Ihnen nicht dargestellt.

Die Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen beabsichtigen Sie im Rahmen eines eu-
ropaweiten VgV-Verfahrens durchzuführen.

Die voraussichtlichen Honorarkosten wurden auf Grundlage der geschätzten anrechenbaren
Baukosten entsprechend den Mindestsätzen der Honorarordnung (HOAI 2013) im Leis-
tungsbild Freianlagen nachvollziehbar berechnet. Angenommen wurden dabei Nettoausbau-
kosten von 2,8 Mio € bzw. von 250,- € pro m?, bei insgesamt 11.000 m? Ausbaufläche.

Die Ermittlung des Nebenkostenanteils und der besonderen Leistungen basieren auf Erfah-
rungswerten zurückliegender Maßnahmen. Ein Umbauzuschlag wurde in der Honorarvo-
rausberechnung nicht berücksichtigt, obwohl dieser von Ihnen nicht ausgeschlossen werden
kann. :

Kostenrisiken erkenne ich in den angenommenen anrechenbaren Baukosten, im ungeklärten
Umbauzuschlag, sowie in den Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 bezüglich der
Unzulässigkeit verbindlicher Mindest- und Höchstpreise für Leistungen nach HOAI.

Sie beabsichtigen eine stufenweise Beauftragung der notwendigen Planungsleistungen.

In der ersten Beauftragungsstufe sollen lediglich die zur Beantragung von Fördermitteln not-
wendigen Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI beauftragt werden. Entsprechend Ihrer Hono-
rarvorausberechnung, ergäbe dies zunächst eine Auftragssumme von rund 128.000,- € netto
inkl. Nebenkosten.

Zur Begrenzung der Kostenrisiken empfehle ich vor Initiierung des europaweiten Vergabe-
verfahrens zu klären, ob bei der Maßnahme ein Umbauzuschlag gerechtfertigt ist und diesen
ggf. mit einzukalkulieren. Außerdem rate ich, mit der Angebotseinholung eine Baukosten-

12

I.

obergrenze vorzugeben und eine Aufwandskalkulation einzufordern. Letztere kann dann für
die Vergütungsvereinbarung von ggf. notwendigen zusätzlichen Leistungen zu Grunde ge-
legt werden.

Mit freundlichen Grüß

Hans-Jochen Hemsing

Anlage: Bedarfsprüfungsunterlagen

Anlage 3 Klimaauswirkung

290 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Grundsätzlich können positive Klimaauswirkungen z. B. durch die Radwegsanierung und 
Begrünungsmaßnahmen attestiert werden. Eine dezidierte ökologische Bilanzierung ist 
jedoch erst nach Bekanntgabe der Förder- bzw. Projektkonturen möglich.

Dringlichkeitsbegründung

399 Zeichen

Dringlichkeitsbegründung: 
 
Nach der Bedarfsfeststellung kann die Ausschreibung der Planungsleistungen unmittelbar in die 
Wege geleitet werden. Die Ergebnisse der Entwurfsplanung sind die Voraussetzung für den 
Förderantrag für das Projekt Rheinboulevard Porz, der zum 01.07.2021 gestellt werden soll.  
 
Es ist deshalb zwingend erforderlich, dass die vorgesehene Beratungsfolge eingehalten wird.

Auszug FA zu 0753-2020 ISEK

2812 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 16.06.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses vom 15.06.2020 
öffentlich 
7.5 ISEK Porz-Mitte - Rheinboulevard Porz (Bedarfsf eststellungsbe- 
schluss)  
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Sozia- 
le Stadt" Porz-Mitte 
0753/2020 
RM Joisten kritisiert, dass die im Ausschuss Umwelt und Grün angeforderte Stel- 
lungnahme der Verwaltung nicht vorliege. 
 
Herr Beigeordneter Rau sagt eine schriftliche Information zu. 
 
RM Frank regt an, die Beschlussfassung in Form einer Dringlichkeitsentscheidung 
nachzuholen, wenn die Stellungnahme vorliege. 
 
RM Henk-Hollstein bittet darum, die Bezirksvertretung Porz darüber zu informieren, 
dass eine Beschlussfassung in der Fassung des Ausschusses Umwelt und Grün be- 
absichtigt sei, die heute noch nicht erfolgen könne, weil die Stellungnahme der Ver- 
waltung nicht vorliege. 
 
Beschluss: 
 
Der Finanzausschuss verweist die Vorlage zur weiteren Bearbeitung zurück an die 
Verwaltung, weil die vom Ausschuss für Umwelt und Grün angeforderte Stellung- 
nahme nicht vorliegt. Der Finanzausschuss befürwortet eine Beschlussfassung in der 
Fassung des Ausschusses für Umwelt und Grün im Wege einer Dringlichkeitsent- 
scheidung.

Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 16.06.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses vom 15.06.2020 
öffentlich 
7.5 ISEK Porz-Mitte - Rheinboulevard Porz (Bedarfsf eststellungsbe- 
schluss)  
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Sozia- 
le Stadt" Porz-Mitte 
0753/2020 
RM Joisten kritisiert, dass die im Ausschuss Umwelt und Grün angeforderte Stel- 
lungnahme der Verwaltung nicht vorliege. 
 
Herr Beigeordneter Rau sagt eine schriftliche Information zu. 
 
RM Frank regt an, die Beschlussfassung in Form einer Dringlichkeitsentscheidung 
nachzuholen, wenn die Stellungnahme vorliege. 
 
RM Henk-Hollstein bittet darum, die Bezirksvertretung Porz darüber zu informieren, 
dass eine Beschlussfassung in der Fassung des Ausschusses Umwelt und Grün be- 
absichtigt sei, die heute noch nicht erfolgen könne, weil die Stellungnahme der Ver- 
waltung nicht vorliege. 
 
Beschluss: 
 
Der Finanzausschuss verweist die Vorlage zur weiteren Bearbeitung zurück an die 
Verwaltung, weil die vom Ausschuss für Umwelt und Grün angeforderte Stellung- 
nahme nicht vorliegt. Der Finanzausschuss befürwortet eine Beschlussfassung in der 
Fassung des Ausschusses für Umwelt und Grün im Wege einer Dringlichkeitsent- 
scheidung.

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

12818 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/670/22 
1502-0902-7-5221 /  Hahn 
Vorlagen-Nummer 
 0753/2020/1 
Freigabedatum 
04.06.2020  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
ISEK Porz-Mitte - Rheinboulevard Porz (Bedarfsfeststellungsbeschluss) 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz-Mitte 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Im Anschluss an die Bedarfsfeststellung und der Mittelfreigabe muss die Ausschreibung der Pla-
nungsleistungen unmittelbar in die Wege geleitet werden. Die Ergebnisse der Entwurfsplanung sind 
die Voraussetzung für die terminliche Wahrung der Fördermitteleinwerbung. Der Beantragungstermin 
wurde von der Bewilligungsbehörde auf den 01.07.2021 festgelegt.  
 
Es ist deshalb zwingend erforderlich, dass die vorgesehenen Beratungstermine eingehalten werden. 
 
Beschluss: 
Gemäß § 36 Abs. 5, Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung 
beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: 
 
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Finanzaus-
schuss wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anerkennung 
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz Mitte durch das Land NRW und 
vorbehaltlich der Bewilligung aus dem avisierten Förderzugang mit der Gesamtplanung der 
Maßnahme „Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz“ durch ein 
externes Landschaftsarchitekturbüro (550.000,00 €). Für die Herstellung der Förderreife ist 
zunächst nur die Vergabe der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) mit Kosten von 152.300,00 
€ vorgesehen. Die Beauftragung weiterer Planungsleistungen wird mit dem Förderstatus kor-
relieren. 
2. Der Finanzausschuss beschließt unter gleichem Vorbehalt die Freigabe einer investiven Aus-
zahlungsermächtigung in Höhe von 152.300,00 € für die Planungsabwicklung zunächst bis zur 
Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 
8 – Auszahlung für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2021. 
3. Die Planungen dürfen keine großflächige Versiegelung der Uferböschung oder des 
Rheinufers beinhalten. 
4. Im Vertrag mit dem Planungsbüro und dem weiteren Verfahren ist eine Beteiligung vor-
zuschreiben die der Bezirksvertretung eine komplexes Mitgestaltungsrecht einräumt. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
04.06.2020  mit Änderung zuge-
stimmt 
 gez. van Benthem 
Bezirksbürgermeister 
 gez. Redlin 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   550.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 385.000  €  70 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  550.000   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 385.000  €  70 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat am 27.09.2018 (1061/2018) das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz – Mitte 
beschlossen und die Verwaltung u. a. mit der Umsetzung der Einzelmaßnahmen vorbehaltlich der 
Zustimmung der zuständigen Fachausschüsse und der Bezirksvertretung Porz beauftragt.   
 
Auf Anregung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nord-
rhein-Westfalen (MHKBG) erfolgt derzeit seitens der Stadt Köln eine Prüfung der Programmfestle-
gung als „Soziales Stadt-Gebiet“ oder gemäß „Stadtumbau West“.  
 
Die Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz sind Bestandteil des ISEK 
Porz – Mitte (Maßnahme 1.01) und umfassen folgende Planungsschwerpunkte bzw. Handlungsfelder: 
 
- Radwegsanierung (Leinpfad) 
- Platz- / Flächengestaltung 
- Begrünung  
- Neubau / Anpassung Rampe 
- Erneuerung Geländer Ufermauer 
- Beleuchtungskonzept

3 
 
 
Im Rahmen des Planungsprozesses ist eine intensive Bürgerbeteiligung vorgesehen. 
 
Um die notwendige Grundlage für die Einreichung des Förderantrages bis Sommer 2021 (Leistungs-
phasen 1-3 zum Stadterneuerungsprogramm – STEP - 2022) zu erarbeiten, ist mangels eigener Pla-
nungskapazität die Unterstützung eines externen Landschaftsarchitekturbüros zwingend erforderlich. 
 
Nach gelingender Förderqualifizierung muss im weiteren Verfahrensablauf neben der Objektplanung 
auch die Durchführung der den Planungsprozess begleitenden intensiven Bürgerbeteiligungen, die 
Öffentlichkeitsarbeit, Förderantragsstellung, Bodengutachten usw. Gegenstand der Vergabeleistun-
gen sein. Die weitere Prozessbegleitung durch externe Planungsleistungen korreliert mit den Förder-
möglichkeiten o. g. Projektbausteine.      
 
Die Durchführung eines Planungswettbewerbs hält die Verwaltung für entbehrlich. Mit den vorgege-
benen Qualitätsanforderungen bei der Planungsausschreibung im europaweiten Verfahren nach der 
Vergabeverordnung und der begleitenden intensiven Bürgerbeteiligung während des gesamten Pla-
nungsprozesses ist die Verwaltung der Auffassung, dass in jeglicher Hinsicht eine hohe Planungs-
qualität erzielt wird. Darüber hinaus wird die vorgesehene Planung auf den bereits durchgeführten 
freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb Friedrich-Ebert-Platz mit Ideenteil für die Innenstadt 
von Porz einschließlich Rheinufer Bezug nehmen. 
 
Gemäß den Städtebauförderrichtlinien ist dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung zu tragen.  
Vor diesem Hintergrund wurden vorrangige Förderzugänge geprüft mit dem Ergebnis einer Förder-
möglichkeit des Projektbausteins „Radwegsanierung (Leinpfad)“ im unteren Rheinuferbereich durch 
die Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes 
Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Nahmobilität „FöRi-Nah“). Der maximale Fördersatz beträgt 
70%. Der verbleibende städtische Eigenanteil wird aus dem Budget des Amtes für Straßen und Ver-
kehrsentwicklung, Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle „Radwegsanierung“ be-
reitgestellt.  
 
Falls eine Förderung über die o. g. Förderrichtlinie nicht gelingt, ist eine Finanzierung des Projektbau-
steins „Radwegsanierung (Leinpfad)“ zu 100 % aus dem Budget des Amtes für Straßen und Ver-
kehrsentwicklung, Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle „Radwegsanierung“ vor-
gesehen.  
Dies wird im weiteren Projektverlauf konkretisiert. Eine Förderung im Rahmen des ISEK Porz Mitte / 
Städtebauförderung entfällt für diesen Projektbaustein. 
 
 
Nachrichtliche Darstellung der neuen Maßnahme 1.03 am „Rheinboulevard Porz“  
(vgl. Sachstandbericht zum ISEK Porz Mitte - Session: 3907/2019): 
Nach Erhalt des Ergebnisses des freiraumplanerischen Wettbewerbs für den Friedrich-Ebert-Platz 
und das Porzer Bezirkszentrum wurde deutlich, dass für die bei ISEK-Erstellung nur grob gefassten 
Maßnahmenbestandteile für den Porzer Rheinuferbereich ein größerer räumlicher Rahmen und Um-
fang erforderlich wird. Aus diesem Grund ist vorgesehen, das ISEK um die Maßnahme 1.03 „Stär-
kung Ost-West-Achsen für Fuß- und Radverkehr - Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des 
Rathausumfeldes“ zu ergänzen und die erforderliche Fortschreibung des ISEK den politischen Gre-
mien zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
Finanzierung: 
Die erforderlichen Haushaltsermächtigungen dienen sowohl der Vorfinanzierung der Maßnahme als 
auch der Sicherstellung der Finanzierung des städtischen Eigenanteils. Maßnahmen, die über die 
Städtebauförderung finanziert werden, weisen derzeit eine Förderquote von 70 % der förderfähigen 
Kosten auf. 
 
Die Gesamtkosten für Aufwertungs-, Neu- und Umgestaltungsmaßnahmen des Rheinboulevards Porz 
„ISEK Porz-Mitte“ belaufen sich auf rd. 3.901.000,00 € (Planung und Bau) und sind im HPL

4 
 
2020/2021 incl. mittelfristiger Finanzplanung veranschlagt. Die Kosten (die exakte Höhe wird im Zuge 
des weiteren Planungsprozesses ermittelt) für den Projektbaustein „Radwegsanierung (Leinpfad)“ 
sind mit Blick auf die förderrechtlichen Aspekte entsprechend separat zu betrachten (siehe oben).  
 
Die zu erwartende Investitionszuwendung des Landes NRW ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch 
nicht konkret bezifferbar. Die unter „Haushaltsmäßige Auswirkungen“ ausgewiesenen Zuwendungs-
beträge müssen insofern abzüglich der Förderung von Kostenanteilen für Planungsleistungen des 
Projektbausteins „Radwegsanierung (Leinpfad)“ betrachtet werden.   
 
Für die Herstellung der Förderreife ist in Anlehnung an o. g. Ratsbeschluss (Ziff. 3) zunächst die 
Vergabe der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) mit Kosten von 152.300,00 € vorgesehen. Die Be-
auftragung weiterer Planungsleistungen wird mit dem Förderstatus korrelieren. Eine förderunschädli-
che Beauftragung ist bis Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe, Erstellung von Leistungsver-
zeichnissen etc.) möglich. Die Weiterbeauftragung erfolgt erst nach Eingang des Zuwendungsbe-
scheides durch den Fördergeber. 
 
Die Finanzierung der investiven Auszahlung in Höhe von 152.300,00 € für die vorgesehene Beauftra-
gung eines externen Landschaftsarchitekturbüros zur Abdeckung der Leistungsphase 3 (Entwurfspla-
nung) erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung, Finanzstelle 1502-0902-7-5221 „ISEK 
Porz-Mitte – Rheinboulevard Porz“. Für die Förderantragstellung im Rahmen des ISEK Porz Mitte 
werden die Kostenanteile der Planung für die Radwegsanierung entsprechend extrahiert. 
 
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat am 05.02.2020 (RPA-Nr. BD 2020/0307) den gesamten Pla-
nungsbedarf anerkannt (siehe Anlage 2). Die Anmerkungen des RPA werden im Rahmen des euro-
paweiten Vergabeverfahrens berücksichtigt bzw. dem preislichen Wettbewerb unterworfen. 
 
Die Maßnahmen im städtischen Grün (ausgenommen Radweg „Leinpfad) stellen grundsätzlich Inves-
titionen im als Festwert bewerteten städtischen Vermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen 
Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine jährlichen bilanziellen 
Abschreibungsaufwendungen, jedoch sind den Festwert betreffende Neu- und Ersatzinvestitionen in 
voller Höhe gleichfalls im Ergebnisplan als Aufwand abzubilden.  
 
Die für das Projekt “Rheinboulevard Porz“ im Festwert erforderliche Aufwandsdeckung wird zunächst 
vollständig im Teilergebnisplan 0902 - Stadtentwicklung ausgewiesen, denn die konkreten festwert-
spezifischen Flächenanteile (Verkehrs- und Grünflächen) lassen sich erst nach der Entwurfsplanung 
(Leistungsphase 3), wenn eine aussagefähige Objektbeschreibung, Dokumentation des Entwurfser-
gebnisses sowie eine prüffähige Kostenberechnung nach DIN 276 vorliegt, zuverlässig aufgliedern.  
 
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich demnach grundsätzlich sowohl im investiven Teilfi-
nanzplan beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik als auch im konsumtiven Teilergebnisplan des 
Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen dar. 
 
Korrespondierende Zuwendungen wirken sich gleichfalls ertragswirksam aus.  
 
Der Abruf der Fördermittel erfolgt nach Maßnahmenfortschritt und auf Basis der jährlich bereitgestell-
ten Fördermittelbeträge. Die Einzahlungen/Erträge werden daher zeitversetzt zu den Aufwendungen 
und investiven Auszahlungen abgebildet.  
 
 
Begründung für die Beschlusszuständigkeit: 
 
Bereits am 27.04.2006 beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung mit der Erstel-
lung und Vorlage eines teilräumlichen Entwicklungskonzeptes. Der Rat hat sowohl in seiner Sitzung 
am 23.03.2010 (zukünftige Bauleitplanung) als auch am 27.09.2018 (Festlegung des Planungsgebie-
tes gem. Baugesetzbuch) die überbezirkliche Bedeutung unter umfassender Berücksichtigung der 
Partikularinteressen des Stadtbezirkes Porz einerseits und der gesamtstädtischen Belange hinsicht-
lich der städtebaulichen und sozialräumlichen Struktur andererseits wahrgenommen.

5 
 
Art, Umfang und Bedeutungsgehalt des Entscheidungsgegenstandes weisen auch mit Blick auf den 
überregionalen Einzugsbereich (u. a. Fernradreiseweg) auf eine bezirksübergreifende Bedeutung hin. 
 
Anlagen: 
 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Bedarfsprüfung RPA 
3. Klimaauswirkung

Änderungsantrag zur DE ISEK Porz-Mitte Rheinboulevard

1434 Zeichen

in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister         
Henk van Benthem          
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Porz, den  04.06.2020 
 
 
 
 
Änderungsantrag     zum Dringlichkeitsantrag  
 
hier:    DE BV Porz "ISEK Porz-Mitte - Rheinboulevard Porz (Bedarfsfeststellungsbeschluss)"  
  
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
 
 
Beschlussentwurf : 
im Beschlusstext der Vorlage  wird ein Punkt 3 und 4 eingefügt 
3. Die Planungen dürfen keine großflächige Versiegelung der Uferböschung oder des Rheinufers be- 
inhalten.  
4. Im Vertrag mit dem Planungsbüro und dem weiteren Verfahren ist eine Beteiligung vorzuschreiben 
die der Bezirksvertretung eine komplexes Mitgestaltungsrecht einräumt.  
 
 Begründung: 
 
Im Sinne der Stärkung der Bezirke muss die von den Bezirksbewohnern gewählte Vertretung in sämt- 
liche Planungen zur Umgestaltung des Porzer Rheinufers vollumfänglich und gleichberechtigt einbe- 
zogen werden. 
Im Sinne des beschlossenen Klimaschutzes des Rates verbieten sich großflächige Versiegelungen 
oder Treppenanlagen entgegenstehen. 
 
Mit  freundlichen Grüßen 
 
 
 
Werner Marx    Dieter Redlin     Elvira Bastian 
Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzender     Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

16.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0753/2020/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.06.2020
Erstellt
06.05.2020 09:22