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AN/0404/2017

Ladesäulen im öffentlichen Raum für Elektroautos und E-Bikes in Wohnvierteln

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 09.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 23.03.2017, TOP 8.1.2

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Anhang_2_Antrag_Ladestationen

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Sachstandsbericht BV

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Anhang_1_Antrag_Ladestationen

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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

3026 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 09.03.2017 
AN/0404/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 
 
Ladesäulen im öffentlichen Raum für Elektroautos und E-Bikes in Wohnvierteln 
- Antrag der Grünen – 
 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, dafür zu sorgen, dass in den Wohnvierteln im Bezirk Nippes, 
d.h. in  Mauenheim, Bilderstöckchen, Longerich, Weidenpesch, Niehl, Riehl und Nippes je-
weils mindestens eine Ladesäule für Elektroautos und E-Bikes im öffentlichen Raum aufge-
stellt wird, um so den Erwerb von Elektroautos für die Bewohner attraktiver zu machen. 
 
Zur Finanzierung wird die Verwaltung aufgefordert, u.a. von dem 300 Millionen € Förderpro-
gramm, das der Bund für den Aufbau von 15.000 Ladesäulen in ganz Deutschland zur Ver-
fügung stellt, Gebrauch zu machen. Kommunen können vom ersten 1. März 2017 an Anträ-
ge stellen (siehe Anhang 1) 
Siehe auch BMVI- Startschuss für das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur: 
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/019-dobrindt-e-
ladesaeulenoffensive.html 
 
Die EU- Kommission hat am 15. Februar 2017 das 300 Millionen € Förderprogramm geneh-
migt 
 
 
 
 
 
 
 
 Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
Fax.: 0221 221 95394 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

-  2 -  
 
 
Begründung: 
 
1. In einer Studie des ADAC ( siehe Anhang 1) haben 49 % der Befragten geantwortet, sie 
würden sich deshalb kein Elektroauto kaufen können, wegen des zu kleinen Netzes an La-
destationen, 33 % haben zusätzlich geantwortet, dass sie keine Lademöglichkeit zu Hause 
oder an der Arbeitsstelle hätten. 
Laut der ADAC Studie ist das unter anderem ein wichtiger Grund, warum die Elektroprämie 
bisher so wenig Erfolg gezeitigt hat. 
 
2. Die Bezirksregierung Köln fordert auf ihrer Website www.bezreg-Koeln.nrw.de die Bewoh-
ner Kölns auf, Vorschläge zu machen, wie der Stickstoffgehalt der Luft reduziert werden 
könne, damit auf ein Fahrverbot für Diesel-Autos verzichtet werden kann. 
Nur wenn die Stadt auch Lademöglichkeiten für Elektroautos anbietet, werden ihre Bewoh-
ner auf solche umsteigen. 
 
3. Sogar Supermarktketten wie Aldi sind fortschrittlich: im Kölner Stadtgebiet gibt es sechs 
Aldi Märkte, wo man während des Einkaufs sein Auto "schnell laden" kann, und zwar an so-
larbetriebenen Ladestationen!! 
 
4. Auch der Klimastraße Neusserstraße stünde es gut zu Gesichte, (mindestens) eine (so-
larbetriebene) Elektroladestation im öffentlichen Raum anzubieten.  
 
5. Unerlaubtes Parken, also das Blockieren der Elektrostationen kann verhindert werden, 
wenn man, so wie z.B. in Spanien gesehen (Foto siehe Anhang 2), die Parkfläche großzügig 
grün kennzeichnet und mit einem Elektrolade-Symbol versieht. 
 
 
 
 
 
gez. Bärbel Hölzing      gez. Regina Bechberger 
.

Sachstandsbericht BV

7664 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0404/2017
Stand: 06.02.2025 
Sachstandsbericht  
Ladesäulen im öffentlichen Raum für Elektroautos und E-Bikes in Wohnvierteln 
- Antrag der Grünen - 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, dafür zu sorgen, dass in den Wohnvierteln im Bezirk Nippes, 
d.h. in Mauenheim, Bilderstöckchen, Longerich, Weidenpesch, Niehl, Riehl und Nippes jeweils 
mindestens eine Ladesäule für Elektroautos und E-Bikes im öffentlichen Raum aufgestellt 
wird, um so den Erwerb von Elektroautos für die Bewohner attraktiver zu machen. 
 
Zur Finanzierung wird die Verwaltung aufgefordert, u.a. von dem 300 Millionen EUR Förder-
programm, das der Bund für den Aufbau von 15.000 Ladesäulen in ganz Deutschland zur Ver-
fügung stellt, Gebrauch zu machen. Kommunen können vom ersten 1. März 2017 an Anträge 
stellen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Im Zuge der Ausbaustufen 1 (200 Ladesäulen) und 2 (500 Ladesäulen) zur Aufstellung von 
Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum für Elektroautos wurde stets auf eine flächen-
deckende Verteilung geachtet. Die Standorte für den Bezirk Nippes können der nachfolgen-
den Tabelle entnommen werden. 
Nr Bezirk Stadtteil Strasse Hausnr Ladeart In Betrieb 
5-01 Nippes Nippes Niehler Kirchweg 39 AC 16.11.2021 
5-02 Nippes Nippes Merheimer Straße 277 DC 16.05.2023 
5-03 Nippes Nippes Josefine-Clouth-Str. 42 AC 10.12.2021 
5-04 Nippes Nippes Merheimer Straße 217 AC 22.09.2021 
5-05 Nippes Nippes Simon-Meister-Str. 3 AC 26.11.2021 
5-06 Nippes Nippes Baudriplatz 16 AC 22.12.2021 
5-07 Nippes Nippes Werkstattstr. 42 AC 10.06.2022 
5-08 Nippes Nippes Auerstr. 23 AC 22.12.2021 
5-09 Nippes Mauenheim Merheimer Straße 416 AC 18.02.2021 
5-10 Nippes Mauenheim Neusser Straße 453 AC 06.12.2020

2 
 
5-11 Nippes Riehl Esenbeckstr. 14 AC 21.12.2020 
5-12 Nippes Riehl Stammheimer Straße 109 DC 15.06.2022 
5-14 Nippes Niehl Amsterdamer Straße 267 AC 02.09.2021 
5-15 Nippes Niehl Niehler Straße 358 AC 16.04.2021 
5-16 Nippes Niehl Amsterdamer Straße 213 AC 27.10.2021 
5-17 Nippes Niehl Duisburg Straße 11 AC 17.03.2022 
5-18 Nippes Weidenpesch Neusser Straße 681 AC 16.04.2021 
5-19 Nippes Weidenpesch Kapuzinerstr. 3 DC 19.07.2023 
5-20 Nippes Weidenpesch Derfflingerstr. 4 AC 22.08.2022 
5-21 Nippes Longerich Altonaer Straße 53 AC 23.04.2021 
5-22 Nippes Bilderstöckchen Ebernburgweg 35 AC 16.04.2021 
5-23 Nippes Bilderstöckchen Geldernstr. 7 AC 06.02.2023 
5-24 Nippes Longerich August-Haas-Straße 49 AC 05.09.2023 
5-25 Nippes Nippes Lokomotivstr. 5 AC 17.11.2023 
5-26 Nippes Bilderstöckchen Escher Straße 235 AC 22.11.2023 
5-27 Nippes Nippes Hartwichstr. 86 AC/HAK  
5-28 Nippes Nippes Merheimer Straße 100 DC 27.06.2024 
5-29 Nippes Nippes Siebachstr. 4 AC/HAK  
5-30 Nippes Nippes Kautschukstr. 5 AC/HAK  
5-31 Nippes Mauenheim Nibelungenplatz  AC  
5-32 Nippes Mauenheim Schmiedegasse  151 AC  
5-33 Nippes Riehl An der Schanz  6 AC  
5-34 Nippes Riehl Boltensternstr. 131 AC  
5-35 Nippes Riehl Slabystr.  28 AC/HAK  
5-36 Nippes Riehl Brehmstr.  3 DC  
5-37 Nippes Weidenpesch Etzelstr.  226 DC  
5-38 Nippes Weidenpesch Mönchsgasse 38 AC  
5-39 Nippes Longerich Schlackstr. 5 DC  
5-40 Nippes Longerich Wilhelm-Sollmann-Str. 22 AC/HAK  
5-41 Nippes Longerich Hanns-Klemm-Str. 16 AC  
5-42 Nippes Longerich Paul-Humburg-Str. 42 AC/HAK  
5-43 Nippes Niehl Waldfriedstr. 1 DC  
5-44 Nippes Niehl Astaweg  3 AC  
5-45 Nippes Niehl Merkenicher Str.  240b AC/HAK  
5-46 Nippes Niehl Nesselrodestr.  24 AC/HAK  
5-47 Nippes Bilderstöckchen Alzeyer Str. 26 AC  
5-48 Nippes Bilderstöckchen Ravensburger Str. 102 AC  
5-49 Nippes Bilderstöckchen Heinrich-von-Stephan-Str. 11a DC  
5-50 Nippes Bilderstöckchen Schiefersburger Weg 38-40 DC  
 
Demnach befinden sich in jedem Stadtviertel mehrere Ladesäulen. Für das Erreichen der 2. 
Ausbaustufe (Ziel: insgesamt 54 Ladesäulen für Nippes) wurden weitere 21 Standorte positiv 
in der Vorprüfung beschieden. Seit Februar 2024 hat die Stadt Köln den Markt für weitere An-
bieter geöffnet. Es wurden hier ca. 60 Anträge durch Dritte eingereicht, welche sich ebenfalls 
im Prüfungsprozess befinden. Durch die Einreichung der Anträge durch Dritte für den Bezirk 
Nippes wird die Anzahl an öffentlichen Ladesäulen im Straßenraum weiterwachsen und zu ei-
ner Verteilung beisteuern. 
Die Bezirksvertretungen werden, auf Grund des aktualisierten Genehmigungsprozesses im

3 
 
Zuge der Marktöffnung, künftig durch das Büro für Ladeinfrastruktur über den weiteren Aus-
bau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum informiert. 
Bereits im Betriebskonzept für eine Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt 
Köln (LIS1.0) wurde die Finanzierung aus Förderprogrammen verankert (vgl. AN/0513/2019). 
Dies wurde in LIS2.0 beibehalten (vgl. AN/2251/2022 – nicht öffentlich): „Die SWK wird konti-
nuierlich Förderanträge beim Land NRW bzw. im Rahmen der Förderprogramme des Bundes 
stellen. Bei positiver Bescheidung könnte ein Teil der Kosten der zu beschaffenden Ladeinfra-
struktur gedeckt werden. Ob und in welcher Höhe die Förderanträge positiv beschieden wer-
den, kann derzeit nicht vorausgesagt werden.“ 
 
Bezüglich E-Mobilität für private Fahrräder: 
Die Stadt Köln stellt aktuell aufgrund der infrastrukturellen Eingriffe (bspw. Leitungsverlegung) 
und der zu erwartenden geringen Nutzung im Alltagsverkehr im öffentlichen Raum keine La-
desäulen für E-Bikes auf. 
Beim Laden von Elektrofahrrädern bzw. Pedelecs steht im öffentlichen Straßenraum eher das 
sichere Abstellen der höherwertigen Räder im Vordergrund als die Notwendigkeit, den Akku 
zu laden. Zum Laden der Akkus existiert keine standardisierte Ladetechnologie. Das betrifft 
zum einen Ladestecker und die spezifischen Ladegeräte, die in der Regel nicht mitgeführt 
werden. Anders als bei Ladestationen für Elektrofahrzeuge, ist es bei Ladestationen für Elekt-
rofahrräder derzeit nicht möglich, diese in bestehende Zugangs- und Abrechnungssysteme zu 
integrieren. Ein wirtschaftlicher Betrieb erscheint hier mittelfristig ausgeschlossen. 
Wie bereits erwähnt, wird die Nutzung im öffentlichen Raum als eher gering eingestuft, da das 
Aufladen in der Regel nur dort relevant ist, wo regelmäßig Wegstrecken zurückgelegt werden, 
die die Reichweite einer Akkuladung übersteigen. Dies trifft eigentlich nur auf Freizeitwege 
(Stichwort Radtourismus/Radwandern) zu. Ein solches Angebot wird entsprechend an Orten 
benötigt, wo ein längerer Aufenthaltsgrund besteht. Dies sind mit Blick auf die Zielgruppe vor 
allem gastronomische Ziele (z. B. Biergärten). Dem entsprechend ist davon auszugehen, dass 
solche Angebote bei entsprechender Nachfrage durch die Kundschaft privatwirtschaftlich ge-
schaffen werden. 
Ebenfalls können privatwirtschaftliche Lademöglichkeiten im Rahmen des Ausbaus von siche-
ren Abstellmöglichkeiten (z.B. in Gebäuden, an Arbeitsstätten etc.) integriert werden. 
Viele Pilotprojekte mit öffentlich bereitgestellten Lademöglichkeiten für Pedelecs oder E-Bikes 
blieben in der Vergangenheit hinter den Erwartungen zurück und waren wenig erfolgreich. Ein 
Beispiel dafür ist der Ladeschrank, welcher am Schwimmbad Lentpark durch die Rheinener-
gie bereitgestellt worden ist und nach wenigen Wochen/ Monaten bereits wieder demontiert 
wurde auf Grund des Vandalismus. 
 
 
Nächste Schritte: 
Die Bezirksvertretungen werden, auf Grund des aktualisierten Genehmigungsprozesses im 
Zuge der Marktöffnung, künftig durch das Büro für Ladeinfrastruktur über den weiteren Aus-
bau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum informiert. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Anhang_1_Antrag_Ladestationen

137 Zeichen

Frage an die ADAC Mitglieder, die in de
Erhöht die Prämie Ihre Kaufbereitschaft

‚Angaben In Prozent

4-k.A.

19 - weiß
zu wenig
darüber,

Beratungsverlauf (1)

23.03.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0404/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
09.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27