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2547/2024

Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 26.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 05.09.2024, TOP 8.1.6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage BV 8 Fortschreibung Straßenreinigungsverzeichnis 2025

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3404 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2547/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur 
Straßenreinigungssatzung 
hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln die Änderung des Straßenreinigungsverzeichnisses 
zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.  
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die 
Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 
01.01.2025 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung 
zuleitet. 
 
Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Stra-
ßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufge-
nommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtli-
chen Tatbeständen (z. B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der 
Reinigungspflicht außerhalb geschlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). 
 
Aufgrund von Überprüfungen sowie Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bür-
ger*innen und Wohnungsgenossenschaften u. a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Rei-
nigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderun-
gen ist ausschließlich redaktioneller Art und dient der Klarstellung (Kennziffer 8 (s. Anlage Le-
gende)). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder -häu-
figkeit.  
 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Stra-
ßenreinigungssatzung frühzeitig dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es 
zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fortschreibung 
des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Aufgrund der notwendigen fachlich-inhaltlichen Abstimmungen zu den Änderungen im Stra-
ßenreinigungsverzeichnis und aufgrund der Sitzungstermine der Bezirksvertretungen konnte 
die Beschlussvorlage nicht fristgerecht eingebracht werden. Ein früherer Sitzungslauf konnte 
angesichts der sitzungsfreien Zeit im Sommer und der davor noch laufenden Bearbeitung 
nicht erreicht werden. Ein späterer Sitzungslauf ist angesichts der einzuhaltenden Zeitplanung 
für den Gebühren- bzw. Satzungsprozesses 2025 zur rechtzeitigen Einbringung der Straßen-
reinigungssatzung inkl. Erhebung der Straßenreinigungsgebühren (gemeinsam mit der Abfall- 
und Abfallgebührensatzung) in den Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
am 28.11.2024 ebenfalls nicht möglich. 
 
 
Anlagen 
(Hinweis: Die in den Anlagen geführte Systematik der Anlagennummerierung ist bereits für die 
Anlagensystematik in der späteren Beschlussvorlage zur Straßenreinigungssatzung vorberei-
tet.)

Anlage BV 8 Fortschreibung Straßenreinigungsverzeichnis 2025

2001 Zeichen

Anlage 3 
Vorschläge zur Änderung des StrReinV 
als Zusammenfassung mit Legende 
S T A D T B E Z I R K  8

Anlage1 
zur Straßenreinigungssatzung 
Straßenreinigungsverzeichnis 
gemäß § 3 Abs. 1 StrReinS

S T A D T B E Z I R K  8

L E G E N D E 
Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 8 
Straßenreinigung 
Kennziffer 
A Aus widmungstechnischen Gründen 
1. Zusetzungen 
2. Streichungen 
B Aus anderen rechtlichen Gründen 
3. Änderung der Kategorie 
C Aus sachlichen Gründen 
4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 
5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 
6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 
7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g 
D Aus redaktionellen Gründen 
8. Berichtigungen und Präzisierungen 
Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS 
A Anliegerstraße 
H Hauptstraße 
G Gehweg 
FG Fußgängergeschäftsstraße

Bezirk: Kalk, Satzungsänderungen zum 01.01.2025 
Stadt Anliege 
r
Stadt Anliege 
r
alt: 
Kantstr. 
von Hollweghstr. bis Wendeanlage A 2 2
bis Wiersbergstr. x
bis Kapellenstr. A 2 2
neu: 
Kantstr. 
von Wiersbergstr. bis Kapellenstr. A 2 2 8
alt: 
Lohmarer Str. A 1 1
Verbindungsweg zur Odenwaldstr. und Gremberger 
Str. 
x
neu: 
Lohmarer Str. A 2 2 4, 5 Zunahme Verschmutzung 
Verbindungsweg zur Gremberger Str. A 2 5, 8 Zunahme Ver schmutzung 
Verbindungsweg zur Odenwaldstr. x 8
alt: 
Wipperfürther Str. 
von Kunftstr. bis Vietorstr. A 2 2
bis Ende A 3 3
Platzfläche vor Nr. 52 bis Nr. 56 A 1
neu: 
Wipperfürther Str. 
von Kunftstr. bis Vietorstr. A 2 2
von Vietorstr. bis Ende A 3 3 8
Parkplatz vor Nr. 52 bis Nr. 56 A 1 8
Straße Straßen- 
art 
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Art der 
Änderung 
Bemerkung 
Fahrbahn Gehweg 
Seite 1

Anlage 2 
zur Straßenreinigungssatzung   01.01.2025 
Ergänzung zur Aufstellung der Straßen für die Fahrbahnen mit niveaugleichem 
Gehwegausbau § 8 Abs. 1 Ziffer 1.1.2 und 1.2.2 der Straßenreinigungssatzung 
Stadtbezirk Straßenbezeichnung 
8 keine Änderung

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2547/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.08.2024
Erstellt
21.08.2024 17:41