2547/2024
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3404 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 2547/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln die Änderung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2025 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Stra- ßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufge- nommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtli- chen Tatbeständen (z. B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb geschlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen sowie Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bür- ger*innen und Wohnungsgenossenschaften u. a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Rei- nigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderun- gen ist ausschließlich redaktioneller Art und dient der Klarstellung (Kennziffer 8 (s. Anlage Le- gende)). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder -häu- figkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Stra- ßenreinigungssatzung frühzeitig dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der notwendigen fachlich-inhaltlichen Abstimmungen zu den Änderungen im Stra- ßenreinigungsverzeichnis und aufgrund der Sitzungstermine der Bezirksvertretungen konnte die Beschlussvorlage nicht fristgerecht eingebracht werden. Ein früherer Sitzungslauf konnte angesichts der sitzungsfreien Zeit im Sommer und der davor noch laufenden Bearbeitung nicht erreicht werden. Ein späterer Sitzungslauf ist angesichts der einzuhaltenden Zeitplanung für den Gebühren- bzw. Satzungsprozesses 2025 zur rechtzeitigen Einbringung der Straßen- reinigungssatzung inkl. Erhebung der Straßenreinigungsgebühren (gemeinsam mit der Abfall- und Abfallgebührensatzung) in den Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln am 28.11.2024 ebenfalls nicht möglich. Anlagen (Hinweis: Die in den Anlagen geführte Systematik der Anlagennummerierung ist bereits für die Anlagensystematik in der späteren Beschlussvorlage zur Straßenreinigungssatzung vorberei- tet.)
Anlage BV 8 Fortschreibung Straßenreinigungsverzeichnis 2025
2001 Zeichen
Anlage 3 Vorschläge zur Änderung des StrReinV als Zusammenfassung mit Legende S T A D T B E Z I R K 8 Anlage1 zur Straßenreinigungssatzung Straßenreinigungsverzeichnis gemäß § 3 Abs. 1 StrReinS S T A D T B E Z I R K 8 L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 8 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße Bezirk: Kalk, Satzungsänderungen zum 01.01.2025 Stadt Anliege r Stadt Anliege r alt: Kantstr. von Hollweghstr. bis Wendeanlage A 2 2 bis Wiersbergstr. x bis Kapellenstr. A 2 2 neu: Kantstr. von Wiersbergstr. bis Kapellenstr. A 2 2 8 alt: Lohmarer Str. A 1 1 Verbindungsweg zur Odenwaldstr. und Gremberger Str. x neu: Lohmarer Str. A 2 2 4, 5 Zunahme Verschmutzung Verbindungsweg zur Gremberger Str. A 2 5, 8 Zunahme Ver schmutzung Verbindungsweg zur Odenwaldstr. x 8 alt: Wipperfürther Str. von Kunftstr. bis Vietorstr. A 2 2 bis Ende A 3 3 Platzfläche vor Nr. 52 bis Nr. 56 A 1 neu: Wipperfürther Str. von Kunftstr. bis Vietorstr. A 2 2 von Vietorstr. bis Ende A 3 3 8 Parkplatz vor Nr. 52 bis Nr. 56 A 1 8 Straße Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Art der Änderung Bemerkung Fahrbahn Gehweg Seite 1 Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung 01.01.2025 Ergänzung zur Aufstellung der Straßen für die Fahrbahnen mit niveaugleichem Gehwegausbau § 8 Abs. 1 Ziffer 1.1.2 und 1.2.2 der Straßenreinigungssatzung Stadtbezirk Straßenbezeichnung 8 keine Änderung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2547/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.08.2024
- Erstellt
- 21.08.2024 17:41