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0062/2026

Gründung des Fachbeirates für Mädchenarbeit gemäß der Satzung für das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln sowie Beschluss über die Geschäftsordnung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.01.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.02.2026, TOP 10.13

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2: Geschäftsordnung Fachbeirat für Mädchenarbeit in Köln

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Beschlussvorlage Rat

3730 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 
 0062/2026 
Freigabedatum 
 16.01.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gründung des Fachbeirates für Mädchenarbeit gemäß der Satzung für das Amt für 
Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln sowie Beschluss über die Geschäftsordnung
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt  
 
1. die Einrichtung eines Fachbeirates für Mädchenarbeit. Eine Vertretung des Fachbeira-
tes für Mädchenarbeit wird entsprechend der Satzung des Amtes für Kinder, Jugend 
und Familie gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 10 f) als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeaus-
schuss angehören. 
 
2. die Geschäftsordnung des Fachbeirates für Mädchenarbeit in der als Anlage beigefügten 
Fassung  
 
 
Jugendhilfeausschuss 27.01.2026 
Rat 05.02.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 die „Neufassung der Satzung für das 
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln“ (Vorlage 3257/2024) beschlossen. 
Die Satzung setzt unter anderem den vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 
10.03.2020 bekundeten Willen um, einen Fachbeirat für Mädchenarbeit als kommuna-
les Steuerungselement einzusetzen. (Siehe hierzu auch Vorlage 0504/2020).  
 
Als beratendes Mitglied führt die Satzung für das Amt für Kinder, Jugend und Familie 
der Stadt Köln nun unter § 5 Absatz 1 Nr. 10 f) zusätzlich auf: 
 
eine Vertretung des Fachbeirats für Mädchenarbeit gemäß § 5 Abs. 3 S. 1 AG-
KJHG  
 
Der Beschluss über die Neufassung der Satzung sieht vor, dass der Fachbeirat für 
Mädchenarbeit zunächst durch den Rat errichtet und eine Geschäftsordnung dem Rat 
zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.  
 
Der Fachbeirat für Mädchenarbeit wird sich aus bis zu 15 Vertretungen von freien Ju-
gendhilfeträgern zusammensetzen, weiterhin aus Vertretungen der beteiligten Behör-
den und Verwaltungen, die sich der Förderung von Mädchenarbeit verpflichtet haben. 
Diese sind als stimmberechtigte Mitglieder in der als Anlage beigefügten Geschäfts-
ordnung aufgeführt, die durch den Rat mit der Einrichtung des Fachbeirats beschlos-
sen werden soll.  
 
Der Fachbeirat für Mädchenarbeit macht es sich als Gremium zur Aufgabe, ge-
schlechtsdifferenzierte Ansätze der Kinder- und Jugendarbeit zu verfolgen und so-
dann als Mitglied mit beratender Stimme im JHA die Interessen von Mädchen zu ver-
treten.  
In den Fachbeirat für Mädchenarbeit werden die mit Mädchenarbeit befassten Träger 
der freien Wohlfahrtspflege, Jugendverbände und Religionsgemeinschaften sowie der 
Landschaftsverband Rheinland Vertreter*innen entsenden. Für die Verwaltung sind im 
Auftrag des Oberbürgermeisters das Amt für Kinder, Jugend und Familie, das Amt für 
Gleichstellung, das Amt für Integration und Vielfalt, das Amt für Schulentwicklung so-
wie die Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung im Dezernat für Bil-
dung, Jugend und Sport im Fachbeirat Mädchenarbeit vertreten.  
 
Einzelheiten zu seinen Zielen und seiner Arbeitsweise sind der beigefügten Ge-
schäftsordnung zu entnehmen.

3 
Der Fachbeirat für Mädchenarbeit hat ebenso wie der nachfolgend noch zu bildende 
Fachbeirat für Jungenarbeit das Ziel einer optimalen Vernetzung der Angebote und 
Leistungen einer geschlechterdifferenzierten Kinder- und Jugendhilfe mit Stadtgesell-
schaft und Politik. Um dies zu erreichen, wurde der hohe Stellenwert dieser Gremien 
durch eine Verankerung im Stadtrecht in Form der neugefassten Satzung für das Amt 
für Kinder, Jugend und Familie dokumentiert.  
 
 
Anlagen

Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung

860 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Beschlussvorlage basiert auf dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses 0504/2020 aus 2020. 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist somit entbehrlich. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2: Geschäftsordnung Fachbeirat für Mädchenarbeit in Köln

6892 Zeichen

Geschäftsordnung  
Fachbeirat für Mädchenarbeit in Köln  
 
§ 1 Aufgaben 
1) Grundlagen für die Aufgabenstellung und Tätigkeit des Fachbeirates für 
Mädchenarbeit sind der Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG) sowie das 
Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII), hier insbesondere § 9 Nr. 3.  
 
2) Der Fachbeirat berät zu geschlechtsdifferenzierten und innovativen Ansätzen 
in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Themenfeldern der 
Bildung und Ausbildung auf kommunaler Ebene. Im Einzelnen bezieht sich die 
Beratungstätigkeit insbesondere auf folgende Aufgaben: 
 
a) Anregung und Vermittlung von Kooperationen und Vernetzung einzelner 
Arbeitsfelder; 
b) Beschreibung von Defiziten bei Angeboten der Jugendhilfe für Mädchen 
und junge Frauen; 
c) Mitwirkung beim Aufbau und Weiterentwicklung von mädchenspezifischen 
Angeboten; 
d) Mitwirkung und Weiterentwicklung der kommunalen Jugendhilfeplanung; 
e) Entwicklung von Qualitätsstandards für eine gendersensible Entwicklung in 
allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe; 
f) Beratung und Unterstützung des Jugendhilfeausschusses (JHA) und der 
Verwaltung zu mädchenspezifischen Fragen als Querschnittsthema der 
Kinder- und Jugendarbeit; 
g) Anregung und Initiierung von Fortbildungen;  
h) Unterrichtung der Öffentlichkeit über die spezifischen Belange der 
Mädchenarbeit in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe 
 
3) Als beratendes Gremium spricht der Fachbeirat Empfehlungen aus, die durch 
die Vertretung des Fachbeirats im JHA diesem als Antrag zur Beratung und 
Beschlussfassung vorgelegt werden.  
 
4) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der Bezirksvertretungen als 
Beschlussgremien bleibt unberührt.

§ 2 Zusammensetzung des Fachbeirates  
 
1) Der Fachbeirat für Mädchenarbeit besteht aus elf stimmberechtigten und bis 
zu fünf beratenden Mitgliedern. Für jedes stimmberechtigte und beratende 
Mitglied ist eine Stellvertretung zu bestellen. 
 
2) Die Mitglieder sollen sich aus unterschiedlichen Organisationen mit Sitz in 
Köln zusammensetzen, die sich den unter § 1 Absatz 2 dieser 
Geschäftsordnung aufgeführten Aufgaben verpflichtet haben oder auf andere 
Art mit und/oder für Mädchen arbeiten. Jegliche Art von Arbeit mit und für 
Mädchen ist geeignet, um sich als Mitglied für diesen Fachbeirat im Rahmen 
des Aufrufs zur Interessenbekundung aufstellen zu lassen. 
 
Hierbei kann es sich handeln um Vertretungen aus folgenden Bereichen für: 
 
 Gleichstellung 
 Integration und Vielfalt  
 Schulentwicklung  
 Schulsozialarbeit  
 Kinder- und Jugendarbeit 
 Kinderbetreuung 
 Stationäre Jugendhilfe 
 Jugendhilfeplanung 
 Prävention und Beratung 
 Arbeit mit Migranten 
 Antirassistische und intersektionale Arbeit 
 Sport und Selbstverteidigung 
 Arbeit mit Mädchen mit Behinderungen 
 Kultur  
 Fortbildung, Wissenschaft und Forschung 
 
sowie Vertretungen von: 
 Jugendverbänden 
 Wohlfahrtsverbänden 
 Religionsgemeinschaften 
 anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe 
 
§ 3 Besetzung des Fachbeirates   
 
1. Die Vertretungen der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder werden nach 
Aufruf zur Interessensbekundung durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie 
der Stadt Köln an die in Köln interessierten Organisationen, die sich der 
Mädchenarbeit verpflichtet haben, dem JHA vorgeschlagen. Der Aufruf zur 
Interessenbekundung wird auf der Internetseite der Stadt Köln veröffentlicht.

Die Verwaltung fertigt eine Beschlussvorlage zur Zusammensetzung des 
Fachbeirates an, in der sie aus dem Kreis aller eingegangenen und aufgelisteten 
Interessensbekundungen einen Vorschlag zu den 11 stimmberechtigten und bis 
zu 5 beratenden Mitgliedern sowie zu deren Stellvertretungen gemäß § 2 Abs. 1 
dem JHA zur Vorberatung und dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung 
vorlegt.  
 
2. Die Vertretung und Stellvertretung des Fachbeirates für Mädchenarbeit, die im 
JHA den Fachbeirat gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer f) der Satzung für das Amt für 
Kinder, Jugend und Familie repräsentiert, wird in der ersten Sitzung des 
Fachbeirates für die Wahlperiode von den stimmberechtigen Mitgliedern des 
Fachbeirates in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Verwaltung 
legt sodann die Benennung der Vertretung und Stellvertretung des Fachbeirates 
für Mädchenarbeit dem JHA zur Vorberatung und dem Rat der Stadt Köln zur 
Beschlussfassung vor.  
 
§ 4 Dauer der Zusammensetzung und Ende der Mitgliedschaft 
 
Scheidet eine Vertretung oder Stellvertretung des Fachbeirates für Mädchenarbeit 
im JHA vor Ablauf der Wahlperiode aus, so ist eine Ersatzperson von dem 
betreffenden Mitglied für den Rest der Wahlperiode zu benennen und in Form 
einer Vorlage der Verwaltung nach Vorberatung des JHA`s durch den Rat zu 
beschließen.  
 
§ 5 Geschäftsführung, Sitzungen und Beschlüsse 
 
1) Die Geschäftsführung des Fachbeirates übernimmt eine beschäftigte Person des 
Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln.  
 
2) Den Vorsitz übt die im JHA repräsentierende Vertretung des Fachbeirates für 
Mädchenarbeit aus.  
 
3) Die Geschäftsführung übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:  
 
a) Die Geschäftsführung lädt zu den Sitzungen des Fachbeirates ein, die 
halbjährlich stattfinden; die Einladung erfolgt 14 Tage vor Sitzungsbeginn via 
E-Mail mit der Aufforderung, Vorschläge zu den Sitzungen einzubringen. 
Diese Vorschläge können bis zu 4 Arbeitstage vor Sitzungsbeginn via E-Mail 
auf die Tagesordnung gebracht werden.  
 
b) Vorschläge zur Tagesordnung können von beratenden und stimmberechtigen 
Mitgliedern eingebracht werden.

c) Die Geschäftsführung fertigt ein Ergebnisprotokoll an.  
 
d) Es ist Aufgabe der Vertretung des Fachbeirates, die in der Sitzung gefassten 
Beschlüsse dem JHA in seiner Sitzung vorzutragen im Sinne von § 1 Absatz 3.  
 
e) Die Geschäftsführung lädt nach einem entsprechenden Beschluss zu einzelnen 
Tagesordnungspunkten fachkundige Personen zu der jeweils nächsten Sitzung 
des Fachbeirats ein. 
 
f) Die Geschäftsführung verantwortet die Vorlage eines Sachstandsberichts mit 
dem Inhalt der Ergebnisprotokolle, der am Ende eines jeweiligen 
Kalenderjahres dem JHA zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. 
 
 
4) Die Sitzungen sind nicht öffentlich und finden in Räumlichkeiten des Rathauses 
statt.  
 
5) Alle stimmberechtigen und beratenden Mitglieder sind zur Verschwiegenheit 
verpflichtet. § 30 der Gemeindeordnung in NRW ist entsprechend anzuwenden.  
 
6) Sämtliche Beschlüsse werden durch die stimmberechtigen Mitglieder gefasst. Die 
Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 6 stimmberechtigte Mitglieder 
in der Sitzung anwesend sind.  
 
§ 6 Vergütung und Aufwandsentschädigung  
Ein Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung für die Vertretungen der 
Mitglieder des Fachbeirats besteht nicht.  
 
§ 7 Inkrafttreten 
Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den Rat in 
Kraft.

Beratungsverlauf (2)

27.01.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2026 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0062/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.01.2026
Erstellt
08.01.2026 11:17