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3752/2021

Neues Förderprogramm zur Hausaufgabenhilfe schließt Grundschüler aus

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.10.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 26.10.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6506 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 26.10.2021 
 3752/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 26.10.2021 
 
Neues Förderprogramm zur Hausaufgabenhilfe schließt Grundschüler aus 
Zur Sitzung des JHA am 26.10.2021 werden zum Förderprogramm „Hausaufgabenhilfegruppen für 
bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche“ (Beschlussvorlage 3468/2021) folgende Fragen ge-
stellt:  
 
1. Welche Erkenntnisse führen zum grundsätzlichen Verzicht der Förderung im Primarbereich?  
2. Welche Fördermaßnahmen werden alternativ eruiert und oder stehen zur Verfügung?  
3. Welche weiteren Fördermittel sind für die Hausaufgabenbetreuung im Primarbereich vorgesehen?  
4. In welcher Höhe belaufen sich die vorgesehenen Fördermittel?  
5. Ist es vorgesehen, ein Integrationsbudget aufzusetzen, um hier den Bedarfen zu entsprechen? 
 
Hierzu bezieht die Verwaltung wie folgt Stellung: 
Zu 1. 
Die Förderung von Kindern im Primarbereich wird seit 2003 in Köln grundsätzlich über das System 
der Offenen Ganztagsschule (OGS) sichergestellt, seit die OGS als familien- und bildungspolitisches 
Programm der Landesregierung eingeführt wurde. Dies hatte das Ziel, den Unterricht sowie ergän-
zende und erweiternde allgemeinbildende Angebote von außerschulischen Partnern zu einem Ge-
samtkonzept von Bildung, Erziehung und Betreuung zusammenzuführen und Schule als verlässlichen 
Lern- und Lebensraum für Mädchen und Jungen weiterzuentwickeln. 
Nach § 24 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII) ist es eine Pflichtaufgabe der Stadt, Betreu-
ungsplätze für Schulkinder in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Dieses Angebot kann jedoch in enger 
Verzahnung mit den Schulen gewährleistet werden. Dies ist durch § 5 KiBiz NRW gedeckt. 
Die ausschließliche Förderung der OGS beruht auf dem Runderlass des MSW „Offene Ganztags-
schule im Primarbereich“ vom 26.01.2006, der unter Ziffer 1.4 ausführt, dass die Landesregierung auf 
den offensiven Ausbau und die Qualitätsverbesserung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich 
setzt und davon ausgeht, dass Betreuungseinrichtungen wie Horte langfristig nicht mehr erforderlich 
sind. Diese grundsätzliche Zielvorgabe der Landesregierung hat die Stadt Köln durch den Beschluss 
des Rates vom 29.08.2006, in dem eine Förderung der verbliebenen Hortgruppen bis längstens 2010 
festgelegt wurde, umgesetzt.  
Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW NRW) vom 23.12.2010 bestä-
tigt den Offenen Ganztag als schulische Veranstaltung, bei der im Sinne von § 9 Abs. 3 Schulgesetz 
(SchulG) der Schulträger sowie die Schulen mit Trägern der freien Jugendhilfe und anderen Einrich-
tungen, die Bildung und Erziehung fördern, zusammenarbeiten, um außerunterrichtliche Angebote 
vorzuhalten. Die Ausgestaltung dieser Angebote liegt dabei bei der Kommune im Rahmen ihrer 
Selbstverwaltung. 
Mit den Jugendhilfeträgern, die eine Förderung für Übermittagsbetreuungsangebote (ÜMB) erhielten, 
wurde im Jahre 2018 durch einen von der Jugendverwaltung initiierten Konzeptentwicklungsprozess 
eine Qualitätssteigerung in der ÜMB vereinbart. Ziel des Prozesses war, insbesondere für Kinder und 
Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Übergang von der 4. zur 5. Klasse ein qualitativ hohes 
Angebot vorzuhalten. Auch hier war der Fokus der Betreuungsgruppen auf die Zielgruppe der über 
10jährigen ausgerichtet.

2 
 
In seiner Sitzung am 23.08.2018 ist der JHA der Empfehlung der Jugendverwaltung gefolgt und hat 
die Verschränkung von ÜMB und Offener Kinder- und Jugendarbeit gebilligt. (2648/2018) Im Rahmen 
der Evaluation wurde deutlich, dass das Alter der Teilnehmer*innen der ÜMB (seinerzeit 888 Teil-
nehmer*innen) mit überwiegenden Anteilen der Zielgruppe der 10- bis 12-jährigen (45%), der 13- bis 
14-jährigen (30%) und der über 14-jährigen angehören, und nur etwa 7% der dort betreuten Kinder 
unter 10 Jahre alt waren.  
 
Zu 2: 
Übermittagsbetreuungsangebote und schulische Hilfen für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren in 
den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind als ein wesentliches Handlungsfeld in 
der Kinder- und Jugendförderplanung hinterlegt, die ebenfalls zur Sitzung des JHA am 26.10.2021 
zur Beschlussfassung vorgelegt wird (1805/2021) 
Das entsprechende Förderprogramm „Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) – Jugendeinrichtun-
gen inklusive ISBA“ sieht für Jugendeinrichtungen mit dem Angebot „ISBA- Informelle Stabilisierende 
BildungsAngebote“ ergänzende Fördertatbestände vor, u.a. zusätzliche Personalkosten. (ebenfalls 
am 26.10.2021 im JHA, Vorlage 3168/2021) 
Mit Blick auf die seinerzeit evaluierten vereinzelten Nutzer*innen von Hausaufgabengruppen unter 10 
Jahren beinhaltet das o.g. Förderprogramm neben dem Grundsatz, dass das Angebot ab 5. Klasse 
bis zum Erreichen des Schulabschlusses greift, auch die Möglichkeit, im fachlichen Dialog mit der 
Jugendverwaltung einen Ausnahmetatbestand geltend zu machen. (Zitat: „Maßnahmen mit jüngeren 
Kindern bedürfen einer vorherigen schriftlich begründeten Ausnahme.“). 
 
Zu 3.  
Auf die Kinder und Jugendlichen aus Migranten- oder bildungsbenachteiligten Familien, die aufgrund 
ihrer Sozialisation nur geringe Sprachkenntnisse mitbringen, im häuslichen Umfeld einen Mangel an 
Raum oder Zeit oder fehlende Unterstützung bei den Hausaufgaben erleben müssen, und aufgrund 
dieser Rahmenbedingungen ihren Schulbesuch als problematisch erleben, wurde das Förderpro-
gramm „Hausaufgabenhilfegruppen für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche“ zugeschnit-
ten. (ebenfalls am 26.10.2021 im JHA, Vorlage 3168/2021, Haushaltsansatz 2022: 448.400 €) 
Antragsberechtigt sind neben den freien Trägern der Jugendhilfe mit Sitz in Köln, die kommunal 
(Köln), landes- (NRW) oder bundesweit gemäß § 75 SGB VIII (achtes Sozialgesetzbuch) anerkannt 
sind, auch anerkannte „Interkulturelle Zentren“ nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW. 
 
Zu 4.  
Die Informellen Stabilisierenden Bildungsangebote, hervorgegangen aus den ÜMB-Angeboten, wer-
den nunmehr in die Fördersystematik der einrichtungsbezogenen Jugendarbeit integriert und in der 
Mittelfristplanung mit 1.600.000€ hinterlegt. 
 
Zu 5.  
Die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfa-
milien sollen über das Förderprogramm der „Integrationsmittel“ erreicht werden (ebenfalls am 
26.10.2021 im JHA, Vorlage 3168/2021). 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

26.10.2021 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3752/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.10.2021
Erstellt
25.10.2021 12:12