1079/2019
Wahl einer Beigeordneten / eines Beigeordneten für Dezernat IV - Bildung, Jugend und Sport
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Anlage - Information zum vorgeschlagenen Bewerber
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Anlage zur Beschlussvorlage 1079/2019 1. Aktualisierter Beschlussvorschlag Der Rat wählt Herrn Robert Voigtsberger zum Beigeordneten für die Dauer von acht Jah- ren. Als Geschäftskreis wird ihm das Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport übertra- gen. Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor. Es werden Bezü ge nach der Besoldungsgruppe B 7 gemäß Anlage 7 zum Landebesol- dungsgesetz Nordrhein-Westfalen gezahlt. 2. Information zum vorgeschlagenen Bewerber Robert Voigtsberger ist seit 2015 Erster Beigeordneter der Stadt Stolberg und Dezernent für Jugend, Kultur, Schule, Soziales, Sport und Tourismus. Seit Beginn des Jahres nimmt er zusätzlich die Verwaltungsaufgaben des Bürgermeisters der Stadt Stolberg wahr. In Stolberg engagiert sich Robert Voigtsberger unter anderem für die strategische Neuaus- richtung der Stolberger Schul- und Sportlandschaft. Weitere Schwerpunkte seiner Arbeit sind die Initiierung und Umsetzung des „Integrierten städtebaulichen und sozialen Hand- lungskonzeptes“ sowie die Weiterentwicklung der städtischen Verwaltung mit rund 900 Beschäftigten. Der gebürtige Aachener schloss sein Hochschulstudium der Sportwissenschaften – Schwerpunkt Ökonomie und Management – an der Deutschen Sporthochschule Köln er- folgreich ab. Anschließend engagierte er sich beruflich im Deutschen Behindertensport- verband, wo er Schritt für Schritt Projektleitungs- und Führungsaufgaben übernahm. Sein besonderes Augenmerk galt dabei Inklusionsprojekten im schulischen und sportlichen Kontext. Robert Voigtsberger ist verheiratet und hat zwei Kinder. 3. Information zum weiteren Verfahren Den Mitgliedern des Rates wurde der Abschlussbericht des beauftragten Personalbera- tungsunternehmens einschließlich des vertraulichen Berichts über Herrn Voigtsberger zur Verfügung gestellt sowie eine Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen ermöglicht. Nach § 16 Absatz 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen darf die Ernennungsur- kunde einer kommunalen Wahlbeamtin / eines kommunalen Wahlbeamten erst ausg e- händigt werden, wenn die Wahl innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung von der Bezirksregierung nicht beanstandet wurde.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 1079/2019 Freigabedatum 25.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl einer Beigeordneten / eines Beigeordneten für Dezernat IV - Bildung, Jugend und Sport Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat wählt N.N. zur / zum Beigeordneten für die Dauer von acht Jahren. Als Geschäftskreis wird ihr /ihm das Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport übertragen. Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor. Es werden Bezüge nach der Besoldungsgruppe B 7 gemäß Anlage 7 zum Landebesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen gezahlt. Rat 04.04.2019 2 Begründung Die Stelle der / des Beigeordneten für das Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport wird zum 01.05.2019 vakant. Gemäß § 71 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Beigeord- neten vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Anforderungen sind in § 71 Absatz 3 GO NRW festgelegt. Der Rat hat am 27.09.2018 beschlossen, die Stelle öffentlich auszuschreiben und ein Personalbera- tungsunternehmen mit der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu beauftragen. Das Verfahren wurde mit Beschluss des Rates vom 14.02.2019 beendet. Gleichzeitig wurde die Ver- waltung beauftragt, schnellstmöglich die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Stelle erneut aus- zuschreiben und unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen ein Personalberatungsun- ternehmen zur Unterstützung des Stellenbesetzungsverfahrens zu beauftragen. Dem ist die Verwaltung unverzüglich nachgekommen und hat unter Beteiligung des Personal- und Verwaltungsmanagements, des Zentralen Vergabeamtes und des Rechnungsprüfungsamtes ein wei- teres Personalberatungsunternehmen beauftragt. Die Stelle wurde am 22.02.2019 gemäß § 71 Ab- satz 2 GO NRW öffentlich ausgeschrieben. Das erste Verfahren wurde durch das zuständige Personalberatungsunternehmen entsprechend des Ratsauftrags abgeschlossen. Alle Bewerberinnen und Bewerber / Interessentinnen und Interessenten wurden über die Gründe des Abbruchs informiert und erhielten die Gelegenheit, ihre Bewerbung in das neue Verfahren einzubringen. Der Rat wurde über das neue Ausschreibungsverfahren und das beauftragte Personalberatungsun- ternehmen informiert. Eine Information über das Auswahlverfahren sowie die vorliegenden Bewer- bungen erfolgt vor der Ratssitzung. Nach § 17 Absatz 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen darf die Ernennungsurkunde einer kommunalen Wahlbeamtin / eines kommunalen Wahlbeamten erst ausgehändigt werden, wenn die Wahl innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung von der Bezirksregierung nicht beanstandet wurde.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1079/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.03.2019
- Erstellt
- 19.03.2019 11:27