3730/2021
Antworten zu den Anfragen AN/1526/2021 und AN/2161/2021
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4984 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 3730/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.10.2021 Antworten zu den Anfragen AN1526/2021 und AN/2161/2021 Luftreinigungsgeräte an Schulen Anfrage der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Einzelmandatsträger Torsten Tücks (FDP) zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 30.06.2021: „Die Sommerferien stehen vor der Tür und zugleich geht die Sorge vor einer Ausbreitung der soge- nannten Delta Variante des Corona-Virus um. Besonders gefährdet dürften dabei Kinder und Jugendliche sein. Denn für Kinder unter 12 Jahren steht kein Impfstoff zur Verfügung, für ältere Kinder und Jugendliche empfiehlt die Ständige Impf- kommission eine Impfung nur in besonderen Fällen. Zugleich drängen immer mehr Lehrer und Elternvertretungen darauf, die Schulen mit geeigneten Luft- reinhalteinstrumenten und Luftreinigungsanlagen auszustatten. Bund und Länder haben hierfür um- fangreiche Förderprogramme aufgesetzt. Daher stellen sich im Hinblick auf die Sicherheit der Schüler im Stadtbezirk Mülheim folgende Fragen: 1. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um die Schulen im Stadtbezirk mit sol- chen Luftreinigungsanlagen auszustatten? 2. Welche Schulen werden ausgestattet? 3. Falls es sich nicht um alle Schulen im Stadtbezirk handelt: Warum geschieht dies nicht? 4. Welche Förderprogramme sind der Stadtverwaltung bekannt? 5. Wo wurden Fördermittel beantragt?“ Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu 1.: Zunächst wurden stadtweit 102 Luftreinigungsgeräte beschafft, um die Nutzbarkeit von schwer belüft- baren Räumen sicherzustellen. Im August folgte eine ad hoc-Bestellung von weiteren 300 Geräten für eilbedürftige Beschaffungen für Familiengrundschulzentren und Grundschulen aus dem Bereich der Stadtteilimpfungen. Aus dem Bezirk Mülheim erfolgte in diesem Zuge eine Ausstattung der Schulen KGS Langemaß, GGS Mül- heimer Freiheit und KGS Horststr.. Für die Beschaffung bis zu 7.500 weiterer Geräte wurde eine Rahmenvereinbarung öffentlich ausge- schrieben. Derzeit erfolgt die Auswertung der eingegangenen Angebote. Zu 2. und 3.: Die Ausstattung erfolgt sofern von den Schulen gewünscht. Es werden alle Schulen ausgestattet, die Bedarf gemeldet haben. 2 Zu 4. und 5.: Nach den Bedingungen der bekannten Förderprogramme muss die Ausstattung schwer belüftbarer Räume erfolgen. Für die unter der Antwort zu 1. genannten Beschaffung für diese Räume wurden Fördermittel des Landes NRW aus dem Förderprogramm FRL-Luft in Höhe von 340.360 € beantragt. Damit wurden für alle förderfähigen Ausstattungen Fördermittel beantragt. Anfrage der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Einzelmandatsträger Torsten Tücks (FDP) zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 12.10.2021: „Am 30.06. hat die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln Mülheim die Verwaltung nach der An- schaffung von Luftfiltergeräten für die Klassenräume in den Schulen im Stadtbezirk Mülheim befragt. Diese Anfrage ist bis heute unbeantwortet. Zugleich mehren sich die Beschwerden der Elternpflegs- chaften und die Beobachtungen der Kommunalpolitik, dass die Verwaltung dieser Frage völlig untätig ist. Daher ergeben sich folgende Nachfragen: 1. Wie schätzte die Verwaltung die Lieferfähigkeit der Hersteller ein? Es mehren sich die Gerüch- te, das renommierte und größere Hersteller kaum in ausreichenden Mengen liefern können. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass die Verwaltung kleinere Hersteller über den Verweis auf Mindestumsätze im Vorjahr diskriminiert, obwohl kaum Geräte zur Verfügung stehen. 2. Wann ist mit einer flächendeckenden Ausstattung der Mittel der Schulen im Stadtbezirk mit Luftfilteranlagen zu rechnen? 3. Falls eine flächendeckende Ausstattung nicht möglich ist, welche Schulen werden wann wel- che Luftfilteranlagen bekommen?“ Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu 1.: Die eingeschränkten Verfügbarkeiten von größeren Lieferumfängen sind bekannt. Dem wurde in der Ausschreibung durch die Möglichkeit Rechnung getragen, auch kleinere Kontingente anzubieten. Die Abfrage von Umsätzen aus Vorjahren erfolgt bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge stets im erforderlichen Umfang im Rahmen der Eignungsprüfung nach § 42 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Anforderungen sind dabei so gering gehalten, dass auch kleinere mittelständische Unternehmungen Chancen haben, ein Angebot abzu- geben und einen Zuschlag erteilt zu bekommen. Zu 2.: Die auf die Ausschreibung eingegangenen Angebote werden derzeit geprüft und ausgewertet. Sobald Zuschläge erteilt werden können, werden die Beauftragungen in engen Absprachen mit den Schulen erfolgen. Zu 3.: Derzeit ist gemäß ausgeschriebener Leistung von einer flächendeckenden Verteilung auszugehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3730/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 14.12.2021
- Erstellt
- 22.10.2021 08:50