1166/2021
Umsetzung Einzelhandels und Zentrenkonzept, hier: Zentrenbudget - Erhöhung des Budgetrahmens 2021
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Beschlussvorlage Rat
7311 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 1166/2021 Freigabedatum 31.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umsetzung Einzelhandels und Zentrenkonzept Hier: Zentrenbudget - Erhöhung des Budgetrahmens 2021 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Aktualisierung von „Konzept und Förderrichtlinie zur Aktivierung privater Initiativen in Geschäftszentren – Zentrenbudget“ rückwirkend zum 01.01.2021. Als Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Coronakrise beschließt der Rat die Anhebung des maximalen För- derbetrags von bisher 2.974 € auf 5.949 € sowie eine Absenkung des Eigenanteils der Antrag- steller von bisher 50 % auf 20 % bis Ende 2021. Ab 2022 gelten wieder die bisherigen Förderbe- dingungen (maximaler Förderbetrag in Höhe von 2.974 € und 50 % Eigenanteil des Antragstel- lers), sollte kein anderslautender Beschluss erfolgen. 2. Der Rat beschließt als Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Coronakrise im Haushaltsjahr 2021 gem. § 8 (1) der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2021 eine vom Hpl. 2020/2021 abweichende Verwendung von Zuschussmitteln im Teilergebnisplan 0902 – Stadtent- wicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen und damit die Erhöhung des in 2021 veran- schlagten Zuschusses für Zentrenentwicklung / Einzelhandel von rd. 26.500 € auf nunmehr 100.000 €. Die Deckung der Mehraufwendungen i.H.v. rd. 73.500 € wird durch eine budgetneutra- le Umschichtung im Teilplan 0902 – Stadtentwicklung bei der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sichergestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinie zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 anzupassen. Alternative: a) Der Rat beschließt den Beschlusspunkt 1 und verzichtet auf Beschlusspunkt 2. Somit können nur einige wenige Anträge mit einem höheren Budget und geringerem Eigenanteil gefördert werden; das entspräche rd. 4 Anträgen mit einem max. Budget von 5.949 €. b) Der Rat verzichtet auf die Aktualisierung der Förderbedingungen des Zentrenbudgets und führt die Förderung entsprechend der 2011 beschlossenen Förderrichtlinie fort. Es wird auf eine zusätzliche Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Unterstützung der Interessensgemeinschaften des Handels verzichtet. Dies bedeutet einen deut- lich höheren finanziellen Mehraufwand für die Antragsteller durch einen höheren Eigenanteil und geringerem Zuschuss. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 73.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat am 13. Oktober 2011 das Konzept und die Förderrichtlinie zur Aktivierung privater Initiati- ve in Geschäftszentren beschlossen (Vorlagen-Nr. 3712/2011). Die Stadt Köln bietet den lokalen Akt- euren (Interessen-, Werbe- und Eigentümergemeinschaften, Bürgervereine, Aktionsgemeinschaften u. ä. Interessenvertretungen) mit dem Fördertopf „Zentrenbudget“ somit einen Anreiz und eine Cofi- nanzierung zur Umsetzung von Maßnahmen in den Kölner Geschäftszentren. Das Zentrenbudget hat sich seit seiner Einrichtung als wirksames Instrument erwiesen, um den lokalen Einzelhandel in den Kölner Geschäftszentren zu unterstützen. Am 18.06.2020 hat der Rat als Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Coronakrise eine auf das Ka- lenderjahr 2020 beschränkte Anhebung des maximalen Förderbetrags von bisher 2.974 € auf 5.949 € (das entspricht 2.499 € auf 4.999 € netto) bei gleichzeitiger Absenkung des Eigenanteils von bisher 50 % auf 20 % der Antragstellenden beschlossen. Gleichzeitig wurden die Mittel von 30.000 € auf 100.000 € aufgestockt (Vorlagen-Nr. 1541/2020). Diese Initiative stieß auf große Resonanz bei der Händlerschaft und bei den Initiativen in den Geschäftszentren. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 18 Projekte mit einem Volumen von rd. 86.000 € bezuschusst. In seiner Sitzung am 25.02.2021 hat der Wirtschaftsausschuss die Fortsetzung der Sonderkonditio- nen aus 2020 für das Zentrenbudget beschlossen (AN/0354/2021). „Zur Bewältigung der Folgen der Coronakrise bleibt die Anhebung des maximalen Förderbetrags bei 4.999 € (netto) sowie die Absen- 4 kung des Eigenanteils der Antragsteller bei aktuell 20 % bis Ende 2021.“ Auch zum jetzigen Zeitpunkt im Frühjahr 2021 ist nicht absehbar, welche Auswirkungen die Coronakrise vor allem langfristig auf die lokale Einzelhandelsstruktur und damit auch auf die Kölner Geschäftszentren haben wird. Aus diesen Gründen soll auch für das laufende Kalenderjahr zusätzlich zu der Erhöhung des maximalen Förderbetrags und der Absenkung des Eigenanteils der Budgetrah- men auf 100.000 € erweitert werden. Die seit Juni 2020 gültige Förderrichtlinie ist entsprechend an- zupassen (https://www.stadt-koeln.de/politik-und- verwaltung/stadtentwicklung/versorgung/zuschuesse-aus-dem-zentrentbudget). Finanzierung: Im Haushaltsjahr 2021 stehen im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen, für das Zentrendbudget derzeit rd. 26.500,- € zur Verfügung. Die Finanzierung der erforderlichen Mehraufwendungen i.H.v. rd. 73.500 € wird unterjährig im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung durch eine budgetneutrale Umschichtung aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sichergestellt. Dringlichkeitsbegründung: Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 die Fortsetzung der Sonderkonditio- nen aus 2020 für das Zentrenbudget beschlossen (AN/0354/2021). „Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise bleibt die Anhebung des maximalen Förderbetrags bei 4.999 € (netto) sowie die Absen- kung des Eigenanteils der Antragsteller bei aktuell 20 % bis Ende 2021.“ Als Folge der zum jetzigen Zeitpunkt im Frühjahr 2021 noch nicht absehbaren mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona-Krise auf die lokale Einzelhandelsstruktur und damit auch auf die Kölner Geschäftszentren, soll gleichzeitig für das laufende Kalenderjahr 2021 zusätzlich zu der Erhöhung des maximalen Förderbetrags und der Absenkung des Eigenanteils der Budgetrahmen auf 100.000 € erweitert werden. Die finanziellen Mittel, die für die Erhöhung notwendig sind, können verwaltungsin- tern umgeschichtet werden. Da diese Mittel vorerst nur für das laufende Jahr 2021 zur Verfügung stehen, ist es nötig, dass die Vorlage zügig beschlossen wird, damit die lokale Einzelhandelsstruktur in der aktuellen Corona-Krise zeitnah in großem Umfang unterstützt werden kann.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1166/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.06.2021
- Erstellt
- 26.03.2021 10:25