2692/2017
Sachstandsbericht 2016
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Übersicht der Beschlüsse im Sachstandsbericht 2015
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Übersicht der Beschlüsse im Sachstandsbericht 2015 (Stand: Juni 2016) Sitzungs- datum TOP Betreff Seite 07.05.2007 8.2.2 Ausgleichszahlungen und Ausgleichsmaßnahmen für die zahlreichen Baumfällungen und Baumaßnahmen im Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld/Müngersdorf/ Ehrenfeld 27.08.2007 9.1.2 Weiterführung der Buslinie 136 Weiterer Beschluss am 30.04.2015; TOP 8.2.2 08.12.2008 8.1.1 Benennung des Platzes vor der Universitäts- und Stadt- bibliothek an der Kerpener Straße nach Elise und Helene Richter 03.05.2010 8.1.4 Haus Belvedere in Köln-Müngersdorf; Öffentliche Nut- zung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes und der Gar- tenanlage Weitere Beschlüsse am 20.09.2010, TOP 8.2.4, am 08.11.2010, TOP 8.2.4, am 17.10.2011, TOP 9.2.5, am 17.09.2012, TOP 9.2.10, und am 07.04.2014, TOP 8.2.5 05.07.2010 8.2.2 Künftige Nutzung des Petershofes in Köln-Müngersdorf Weiterer Beschluss am 02.02.2015, TOP 8.1.2, Resolution am 31.08.2015 (Aktuelle Stunde), am 09.11.2015, TOP 3.1, und am 07.12.2015, TOP 8.1.12 28.02.2011 5.2 Wohnqualität im öffentlichen Raum in Sülz 28.02.2011 8.2.2 KVB-Bus Linie 145 17.09.2012 8.2.5 Gedenkort Patientengarten 11.03.2013 8.2.4 Sanierung der Trauerkapelle auf dem Friedhof in Köln- Junkersdorf 06.05.2013 8.2.4 Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln 14.11.2013 8.1.5 Sanierung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Melaten 09.12.2013 Aktuelle Stunde zum Thema „Planungen zum Radstadi- on im Müngersdorfer Sportpark“ 09.12.2013 8.1.12 Reparatur des Glasdaches des Lichthofes der Rheini- schen Musikschule in der Lotharstraße in Köln-Sülz 03.02.2014 8.1.11 Bau einer Kindertagesstätte auf dem Gelände des Schulzentrums Weiden, Ostlandstraße, unter Einbezie- hung eines zusätzlichen Raumes 10.03.2014 8.2.5 Erhaltungssatzung für Klettenberg 19.05.2014 8.1.5 Standorte für weiterführende Schulen im Stadtbezirk Lin- denthal Weitere Beschlüsse am 03.11.2014, TOP 8.1.3, am 01.12.2014, TOP 9.2.6, und am 09.03.2015, TOP 8.2.3, am 30.04.2015, TOP 9.2.9, Resolution am 31.08.2015 (Aktuelle Stunde), am 28.09.2015, TOP 8.1.5, und am 07.12.2015, TOP 8.1.4 15.09.2014 8.1.1 Geplante DHL-Ansiedlung in Köln-Marsdorf Weiterer Beschluss am 02.02.2015, TOP 8.1.10 15.09.2014 8.1.3 Flüchtlingsunterbringung in Köln-Lövenich Weiterer Beschluss am 03.11.2014, TOP 9.2.4 03.11.2014 8.1.5 Prüfung zeitweiliger Wohncontainer-Aufstellung in Ho- henlind 03.11.2014 8.1.14 Essbare Stadt – Aufwertung öffentlicher Flächen durch Nutzpflanzen Weitere Beschlüsse am 08.06.2015, TOP 8.1.11, und am 07.03.2016, TOP 9.2.5 02.02.2015 8.1.1 Aufstellung von Werbeanlagen im Stadtbezirk Lindenthal 02.02.2015 8.2.1 Gesamtkonzept für die weitere Entwicklung im Kölner Westen für die Orte Weiden, Lövenich und Widdersdorf 30.04.2015 8.1.15 Unterstützung von freiem WLAN in Lindenthal 30.04.2015 8.2.1 NVP-Rhein-Erft – hier: Stellungnahme der Stadt Köln 30.04.2015 8.2.3 Erhalt des Gebäudeensembles Redwitzstraße 57 in Köln-Sülz 30.04.2015 8.2.4 Schülerverkehr auf der KVB-Buslinie 130 31.08.2015 8.1.7 Ersatzpflanzungen für durchgeführte Baumrodungen im Stadtbezirk Lindenthal 31.08.2015 8.2.2 Stopp der Ersetzung von Wartehäuschen 31.08.2015 8.2.3 Internetangebote in Köln-Widdersdorf 28.09.2015 8.1.4 Barrierefreie Spielplätze in Stadtbezirk Lindenthal 28.09.2015 8.2.1 Taktverbesserung auf der KVB-Linie 144 09.11.2015 8.2.1. Bebauungsplan Junkersdorf Nord zwischen Aachener Str. – BAB 1 –Ludwig-Jahn-Str. – Vogelsanger Weg 07.12.2015 8.2.1 Zeitnahe Erarbeitung sozialer Erhaltungssatzungen für Köln 07.12.2015 8.2.2 Unterbringung von Flüchtlingen und Studierenden im Haus Zülpicher Straße 290 07.12.2015 9.1.4 Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2015 für den Stadtbezirk Lindenthal 01.02.2016 8.1.8 Karl-Schwering-Platz („Kulturpfad Lindenthal“-Objekt Nr. 8) 01.02.2016 8.1.12 Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2011 bis 2015 01.02.2016 8.1.13 Weiterer Ausbau der Infrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtbezirk Lindenthal 01.02.2016 8.2.2 Aufstellung eines Bebauungsplanes in Lindenthal-Nord für das Gebiet zwischen Klosterstraße, Clarenbachstra- ße, Bruckner Straße und Rautenstrauchkanal 01.02.2016 8.2.3 Änderung der „Richtlinie über die Beflaggung der Dienst- gebäude der Stadt Köln“ 07.03.2016 8.1.4 Glascontainer im Umfeld der Widdersdorfer Hauptstraße 07.03.2016 8.1.9 Stadtmöblierung in Köln-Widdersdorf 07.03.2016 8.1.13 Aufenthaltsmöglichkeit für Jugendliche in Köln- Widdersdorf 07.03.2016 8.2.1 Aufstellung eines Geldwechselautomaten an der KVB- Stadtbahnhaltestelle Weiden-Zentrum im Rahmen eines Pilotprojekts 07.03.2016 9.2.5 Konzept Essbare Stadt Köln 02.05.2016 8.1.2 WLAN in den Flüchtlingsheimen 27.06.2016 8.1.2 Rückschnitt von Büschen und Bäumen für bessere Aus- leuchtung 27.06.2016 8.1.3 Einführung von Parkscheiben auf dem Parkplatz im Köl- ner Stadtwald Köln-Braunsfeld, Friedrich- Schmidt- Straße 99,50933 Köln 27.06.2016 8.1.4 Verbesserung der Pendler-Situation in Köln-Weiden, Köln-Widdersdorf und Köln-Lövenich 27.06.2016 8.2.1 Realisierung der geplanten drei weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Lindenthal 27.06.2016 8.2.2 Flagge „Frei leben – ohne Gewalt“ 27.06.2016 9.1.3 191. Änderung des Flächennutzungsplanes „Frische- zentrum Marsdorf in Köln Junkersdorf 27.06.2016 9.1.4 Städtebauliches Planungskonzept „Frischezentrum in Köln Junkersdorf“ 27.06.2016 9.2.1 253. Satzung über die Festlegung gemäß §8 der Sat- zung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Er- hebung von Beiträgen nach §8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 27.06.2016 9.2.2 Beschluss über die Ablehnung des Antrages auf Einlei- tung einen Bebauungsverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Alsdorfer Str. in Köln Ehrenfeld 27.06.2016 9.2.3 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanver- fahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13a BauGB Arbeitstitel: Universitätsklinikum zu Köln, Baufeld West in Köln Lindenthal 27.06.2016 9.2.4 Beschluss über Stellungnahme sowie Satzungsbe- schluss betreffend den Bebauungsplanentwurf 5843/03 Arbeitstitel: Max–Planck-Str. in Köln-Junkersdorf 05.09.2016 8.1.2 Neubau Studentenwerk Universitätsstraße / Enrique- Schmidt-Cuadra-Weg 05.09.2016 8.1.6 Bebauungspläne im Stadtbezirk 05.09.2016 8.1.9 Schutz der Baumscheiben und des Grünstreifens auf der Euskirchener Str. in Köln-Sülz 05.09.2016 8.2.1 Fällung einer Platane 05.09.2016 9.1.1 Dringend notwendige Errichtung einer Flüchtlingsunter- kunft in Containerbauweise auf dem Grundstück Aache- ner Str. 1378a, 50859 Köln, zur Sicherstellung der ge- setzlichen Unterbringungspflicht der Stadt Köln 05.09.2016 9.1.3 Beschluss über die sachliche Verwendung der bezirks- orientierten Mittel für die Jahre 2016/2017 gem. § 37 Abs. 3 Go NW zum Doppelhaushalt 2016/2017 gemäß Ratsbeschluss vom 30.06.2016 für den Stadtbezirk Lin- denthal 05.09.2016 9.1.5 Antrag auf Fällerlaubnis für sechs Bäume in der öffentli- chen Grünanlage Blumenallee in Köln Lindenthal 05.09.2016 9.1.7 Städtepartnerschaftsmaßnahmen im Stadtbezirk Lin- denthal 05.09.2016 9.1.8 Antrag auf einen Zuschuss für die Städte-Partnerschafts- Maßnahmen im Jahre 2016 hier: Städte-Partnerschafts- Club e. V 05.09.2016 9.2.1 Handlungskonzept Behindertenpolitik – „Köln überwindet Barrieren- eine Stadt für alle“ hier: 2. Folgebericht – Bi- lanz 2012-2015 und Ausblick 2020 05.09.2016 9.2.2 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln (Entwurf) 05.09.2016 9.2.3 Errichtung von Erweiterungsbauten für das Elisabeth- von-Thüringen und das Schillergymnasium, Nikolausstr. 55 in Köln Sülz 05.09.2016 9.2.4 Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsver- zeichnisses zur Straßenreinigungssatzung Hier: Aus- übung des Anhörungsrechtes gemäß § 19(4) der Haupt- satzung 05.09.2016 9.2.5 Zügigkeitserweiterung des Schillergymnasiums Nikol- ausstr. 55 in Köln Sülz zum Schuljahr 2017/2018 nach § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW 05.09.2016 9.2.6 Änderung der Zügigkeit an städtischen Grundschulen gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz >NRW 05.09.2016 9.2.7 Zügigkeitserweiterung des Hildegard-von-Bingen Gym- nasiums Leybergstr. 1 in Köln-Klettenberg zum Schuljahr 2917/2018 nach § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW 05.09.2016 9.2.8 Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße / Kölner Str. in Lövenich 06.10.2016 8.1.1 Setzen der Fahne „Frei leben“ am 25. November 2016 am Bezirksrathaus Lindenthal 06.10.2016 8.1.3 Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für Sanierung in der Freiluga 06.10.2016 8.1.7 Verbesserung des Erholungswertes und der Aufenthalts- qualität in der Grünanlage Karl-Schwering- Platz/Lindenthaler Kanal-Errichtung von Fitness Geräten 06.10.2016 8.1.9 Schutz der Baumscheiben und des Grünstreifens auf der Euskirchener Str. in Köln-Sülz 06.10.2016 8.1.10 Zuweisung bezirksorientierter Mittel gemäß § 37 Go und bezirklicher Kulturmittel im Haushaltsjahr 2016 06.10.2016 8.2.1 Beteiligung der Bezirksvertretung Lindenthal bei der Neuaufstellung des Regionalplans durch die Verwaltung der Stadt Köln 06.10.2016 9.1.1 Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Be- zirksvertretungen 14.11.2016 8.1.4 Kita Wendelinstraße 14.11.2016 8.1.5 Stadtverschönerungsmittel – Instandsetzung der asphal- tierten Wege im Klettenbergpark 14.11.2016 8.1.6 Zuweisung bezirksorientierter Mittel 14.11.2016 9.1.1 Sportlehrung 2016 im Stadtbezirk Lindenthal 14.11.2016 9.2.1 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten 14.11.2016 9.2.2 256. Satzung über die Festlegung gemäß §8 der Sat- zung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Er- hebung von Beiträgen nach §8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 14.11.2016 9.2.3 Wohnungsbauoffensive 14.11.2016 9.2.4 1. Änderung der Kölner Stadtordnung 12.12.2016 8.1.5 Zurverfügungstellung eines städtischen Grundstücks in Köln Lövenich 12.12.2016 8.2.1 Mobilität durch differenzierte Preisgestaltung des öffentli- chen Nahverkehrs 12.12.2016 8.2.2 Reinigung des Umfelds vom Rheincenter Köln- Weiden an Samstagen 12.12.2016 8.2.3 Anregungen des Rahmenplanungsbeirates 12.12.2016 9.2.1 Satzung über die abweichende Herstellung der Erschlie- ßungsanlage Zum Neuen Kreuz von Von-Kleist- Str. bis Haus-Nr. 24 einschließlich in Köln Widdersdorf 12.12.2016 9.2.2 Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan (vor- habenbezogener Bebauungsplan)
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14 BV 3 am 04.05.2009 8.2.3 Denkmalschutz und Gebäudeerhalt in Köln-Sülz (Gemeinsamer Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion) AN/0710/2009___________________________________ Die Bezirksvertretung fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, damit im Stadtteil Sülz ortsbildprägende und historisch bedeutsame Gebäude der Bauzeit 1865/1870, gemeinhin auch „Drei-Fenster-Häuser“ genannt, unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes erhalten werden können (z. B. durch eine Erhaltungssatzung). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Frau Niewiesch, Herr Schüler, Frau Specht-Schäfer Sachstand 06/09: Die von der Bezirksvertretung beschlossenen denkmalrechtlichen Maßnahmen sind nur durch Unterschutzstellungsverfahren zu erzielen, die eine gründliche und aufwendige Inven- tarisation aller in Frage kommenden Gebäude bedingen. Diese ist aufgrund des nach wie vor enormen Personalengpasses bei der Fachverwaltung derzeit nicht durchführbar. Weitere Instrumente wie eine Erhaltungssatzung gehen über den eigentlichen Denkmalas- pekt hinaus, führen andererseits aber auch nicht zum Erhalt der Bausubstanz. Sachstand 07/10: Kein neuer Sachstand. Sachstand 07/11: Kein neuer Sachstand. Sachstand 07/14: Im Rahmen einer Personalzusetzung ist es zwischenzeitlich möglich, die Denkmalwürdigkeit der noch nicht unter Denkmalschutz gestellten historischen Bebauung im Stadtgebiet zu prü- fen. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, auch die gründerzeitlichen Gebäude im Stadtteil Sülz im Hinblick auf ihre Denkmalqualitäten als Voraussetzung für eine Unter- schutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zu prüfen. 15 Mit Bezug auf eine über den Denkmalschutz hinausgehende Erhaltungssatzung als Instru- ment der städtebaulichen Eigenart und der ortsbildprägenden Gebäude wird auf die fachliche Zuständigkeit der Stadtplanung verwiesen. Sachstand 2015: Zwischenzeitlich war es möglich, bisher nicht unter Denkmalschutz stehende historische Be- bauung im Stadtgebiet im Hinblick auf ihre Denkmalwürdigkeit zu prüfen. In diesem Zusam- menhang konnte auch die Prüfung der gründerzeitlichen Gebäude im Stadtteil Sülz erfolgen. Dabei wurde festgestellt, dass bereits viele Gründerzeitbauten in Sülz unter Denkmalschutz stehen und nur sehr wenige Gebäude die qualitativen Anforderungen an einen weitgehend unverändert erhaltenen Originalbestand erfüllen, um gegebenenfalls für eine Unterschutz- stellung nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in Betracht zu kommen. Mit Bezug auf eine über den Denkmalschutz hinausgehende Erhaltungssatzung als Instru- ment der städtebaulichen Eigenart und der ortsbildprägenden Gebäude wird nochmals auf die fachliche Zuständigkeit der Stadtplanung verwiesen. Aktueller Sachstand: Seitens 48 ist die Inventarisierung der Gründerzeitbauten in Köln-Sülz abgeschlossen und es werden keine weiteren Objekte dieser Bauzeit in Sülz unter Schutz gestellt. Der Beschluss ist damit erledigt
2010
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BV 3 am 03.05.2010
8.1.4 Haus Belvedere in Köln-Müngersdorf
hier: Öffentliche Nutzung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes und der
Gartenanlage
(Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
FDP-Fraktion)
AN/0743/2010_________________________________________________
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die öffentliche Nutzung des
Gebäudes „Haus Belvedere“ sowie der dazugehörigen Gartenanlage möglich macht. Von
einem Verkauf sollte die Verwaltung absehen. Möglich wäre z. B. die Einrichtung eines klei-
nen Museums, einer Gastronomie oder die Nutzung für kulturelle und sonstige Veranstaltun-
gen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza
Sachstand 07/10:
Die Verwaltung hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 05.07.2010 unter Ta-
gesordnungspunkt 11.2.2 Folgendes mitgeteilt:
„Das Gebäude wurde am 27. Mai 2010 von der Kultur- und Liegenschaftsverwaltung ge-
meinsam besichtigt und hinsichtlich des Auftrages aus der Bezirksvertretung begutachtet.
Es steht einschließlich seines großen parkähnlichen Gartens seit dem 01.07.1980 unter
Denkmalschutz.
Vor einer weiteren (öffentlichen oder privaten) Nutzung ist eine Grundsanierung des Gebäu-
des an allen Gewerken und mit einem voraussichtlich erheblichen Finanzierungsaufwand
erforderlich. Das circa 5.000 m² große Grundstück, welches stark verwildert ist, bedarf einer
gründlichen und intensiven Grünpflege.
Bei Sanierungsmaßnahmen sind folgende Auflagen der Denkmalbehörde zu beachten:
- Das äußere Erscheinungsbild des Baudenkmals muss erhalten bzw. dem
historischen Vorbild entsprechend wieder hergestellt werden.
- Bei einer Erneuerung der Fenster ist die Erhaltung und Sanierung der Innenläden
zu berücksichtigen.
- Im Innern sind das markante Haupttreppenhaus sowie die, teilweise mit
Beschlägen, noch original erhaltenen Innentüren zu erhalten.
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- Ebenfalls zu erhalten bzw. dem Original entsprechend zu erneuern sind die
Holzböden inkl. der hohen Fußleisten.
- Beim Gewölbekeller ist eine Prüfung und ggf. Sanierung des Ziegelmauerwerks
mit einzuplanen.
- Der ebenfalls denkmalgeschützte parkähnliche Garten ist zu erhalten. Die Errich-
tung zusätzlicher Baukörper ist nicht erlaubnisfähig.
Sämtliche Maßnahmen (alle Gewerke), sowohl das Äußere als auch das Innere des Gebäu-
des betreffend, bedürfen gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz einer schriftlichen Erlaubnis und
müssen vor ihrer Durchführung mit dem Konservator abgestimmt werden.
Das Gebäude verfügt über keine ÖPNV-Anbindung sowie keine eigenen Parkplätze. Im Um-
feld fehlt eine entsprechende Infrastruktur.
Um eine Nutzung des Gebäudes in städtischer Trägerschaft realistisch einschätzen zu kön-
nen, beauftragt die Liegenschaftsverwaltung die städtische Gebäudewirtschaft mit einer Kos-
tenschätzung für den Sanierungsbedarf. Außerdem wird zur Zeit der Verkehrswert ermittelt.
Nach Abschluss dieser Ermittlungen wird die Verwaltung abschließend Stellung nehmen.“
BV 3 am 20.09.2010
Aktueller Sachstand:
Die Wurzelschürfungen im Bereich des vorgesehenen Zugangsbauwerkes, die das Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen durchgeführt hat, wurden vor Ort auch von den Beteilig-
ten des Fördervereins und des Landschaftsbeirates begleitet. Nach dem eindeutigen Befund,
dass im Bereich des Zugangsbauwerkes keinerlei relevante Wurzeln des fraglichen Baums
nachzuweisen waren, ist durch den Landschaftsbeirat in seiner Sitzung am 24.10.2016 die
Baukörperfreigabe für das Zugangsbauwerk erfolgt.
Der 2. zur Diskussion stehende Sachverhalt betrifft die in unmittelbarer Nähe des Wintergar-
tens gelegene Platane. Im Rahmen der zuletzt geführten Gespräche unter Teilnahme der
betroffenen Fachämter 23, 48, 57, 67 und Dezernat III sowie Vertretern des Förderkreises
und des Architekten wurde festgelegt, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben werden soll,
mit dem Ziel eine Prüfung durchzuführen, ob und ggf. wie sich das Baudenkmal und der
gleichzeitige Erhalt der an den Wintergarten angrenzenden Platane miteinander vereinbaren
lassen.
Es wurden aktuell ein Statiker und ein Wurzelgutachter beauftragt, ein entsprechendes Gut-
achten zu erstellen.
Nach einer Besichtigung der freigelegten Wurzeln soll das Gutachten, das neben dem prog-
nostizierten Wurzelwachstum insbesondere auch den erforderlichen baulichen Mehraufwand
beschreiben soll, spätestens Ende Februar vorliegen.
Sobald die Ergebnisse hier eingegangen sind, erfolgt eine bilanzierende Abwägung inner-
halb der Verwaltung unter Beteiligung von V/57, VI/67 und III/23.
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8.2.4 Haus Belvedere in Köln-Müngersdorf
(Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion)
AN/1709/2010______________________________________________
Die Bezirksvertretung fasst folgenden ergänzten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, den geplanten Verkauf des
ehemaligen Bahnhofgebäudes (Haus Belvedere) und der Gartenanlage bis auf weiteres
auszusetzen.
Möglichst zeitnah soll ein gemeinsamer Ortstermin stattfinden, zu dem auch interessierte
Bürger/innen, die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, die Kulturverwaltung und der Aus-
schuss Umwelt und Grün eingeladen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Steinmann
BV 3 am 08.11.2010
8.2.4 Ehemaliger Bahnhof Belvedere in Köln-Müngersdorf
(Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und Herrn
Müller/Die Linke)
AN/2054/2010_________________________________________________
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Ausschuss Kunst und Kultur sowie dem Lie-
genschaftsausschuss, das ehemalige Bahnhofsgebäude Belvedere in Köln-Müngersdorf
nicht zu verkaufen und einen entsprechenden Auftrag an die Verwaltung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Burauen, Frau Da Costa Souza, Frau Steinmann, Frau Sturch, Herr
Wolters
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Sachstand 07/11:
Die Verwaltung hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 30.05.2011 unter
TOP 11.2.6 Folgendes mitgeteilt:
„Der Liegenschaftsausschuss ist in seiner Sitzung am 20.01.2011 darüber unterrichtet wor-
den, dass die Verwaltung den Verkauf des sanierungsbedürftigen Denkmals zunächst bis
Ende März zurückstellt, um dem Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. die Möglichkeit einzu-
räumen, ein tragfähiges Konzept für eine öffentliche Nutzung des Bahnhofs Belvedere zu
erarbeiten.
Zwischenzeitlich hat der Förderkreis mitgeteilt, dass er für die Erarbeitung des Konzeptes
mehr Zeit benötigt, um die Voraussetzungen für den Erhalt von Mitteln des Bundes, des
Landes NRW und von Stiftungen zu schaffen.
Um den Förderkreis bei seinen Arbeiten zu unterstützen, hat die Verwaltung die Frist für die
Vorlage des Konzeptes bis zum 30.09.2011 verlängert.
Die Verwaltung wird den Ausschuss über den Sachstand auf dem Laufenden halten.“
BV 3 am 17.10.2011
9.2.5 Denkmalensemble Bahnhof Belvedere
3637/2011_________________________
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
1) die Liegenschaft Bahnhof Belvedere bis auf Weiteres, mindestens aber für weitere zwei
Jahre, nicht zu veräußern und das Projekt der Sanierung und öffentlichen Nutzbarmachung
des Denkmalensembles durch den Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. zu unterstützen.
2) den Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. bei der Erstellung eines Sanierungs-, Nutzungs-
und Finanzierungskonzeptes zu unterstützen.
3) in Zusammenarbeit mit dem Förderkreis Bahnhof Belvedere die Beantragung von För-
dermitteln aus dem Landesprogramm „Initiative ergreifen – Bürger machen Stadt“ des Minis-
teriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MWEBWV) vorzubereiten.
4) zur endgültigen Entscheidung über die Beantragung der Fördermittel sowie über die Be-
reitstellung des städtischen Eigenanteils den Rat erneut mit der Angelegenheit zu befassen.
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Becker, Frau Burauen, Herr Wolters
Herr Naumann (SPD) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
BV 3 am 17.09.2012
9.2.10 Denkmalensemble Bahnhof Belvedere
3039/2012________________________
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
1) die Überlassung der Liegenschaft Bahnhof Belvedere für die Dauer des vom Rat in
seiner Sitzung am 24.11.2011 beschlossenen, mindestens 2jährigen Moratoriums, im
Rahmen eines Überlassungs- und Nutzungsvertrages an den Förderkreis Bahnhof
Belvedere e.V. zu regeln.
2) eine Sanierungsvereinbarung mit dem Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. abzu-
schließen, die den Förderkreis ermächtigt, die bereits in diesem Winter notwendige
Dachsanierung im Auftrag der Stadt durchzuführen.
3) die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur auf das Notwendigste be-
schränkten Erhaltung des Denkmalensembles bis zur geplanten Vollsanierung erfor-
derlichen Kosten weiterhin aus dem Haushalt der Stadt Köln zu finanzieren.
4) in Zusammenarbeit mit dem Förderkreis Bahnhof Belvedere die Beantragung von
Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Initiative ergreifen – Bürger machen Stadt“
des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) vor-
zubereiten und in diesem Rahmen den Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. bei der
Qualifizierung des Sanierungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes weiter zu un-
terstützen.
5) zur endgültigen Entscheidung über die Beantragung der Fördermittel, die Bereitstel-
lung des städtischen Eigenanteils und die Übertragung des Objekts im Wege des
Erbbaurechts den Rat erneut mit der Angelegenheit zu befassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Dr. Lerch, Herr Lhotka, Frau Sturch
Hinweis:
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Der Rat hat der Vorlage in seiner Sitzung am 20.09.2012 einstimmig zugestimmt.
BV 3 am 07.04.2014
8.2.5 Denkmal Bahnhof Belvedere (Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag
der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-
Fraktion, der FDP-Fraktion und Herrn Müller/Die Linke)
AN/0596/2014_____________________________________________
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die zuständige Verwaltung auf, wie im Ratsbe-
schluss vom 20.09.2012 beschlossen eine partnerschaftliche Kooperationslösung zwischen
Förderkreis und Stadt Köln erneut zu entwickeln. Dies kann unter Mithilfe des Schirmherren
Oberbürgermeister Roters geschehen.
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Stadtverwaltung auf, die Förderung der NRW-
Stiftung in Höhe von 442.000 € für das Zugangsbauwerk und der Deutschen Stiftung Denk-
malschutz in Höhe von 60.000 € anzunehmen und auf dem Grundstück durch eine Grund-
dienstbarkeit zu sichern.
Es ist sicherzustellen, dass sich die Stadt in Höhe der durch sie verursachten und mithin zu
verantwortenden Bauschäden an den Kosten für die zwingend erforderliche Sanierung des
Gebäudes beteiligt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Sturch, Frau Wolff
An der Abstimmung nicht teilgenommen: Herr Naumann
Sachstand 07/14:
Die mit Ratsbeschluss vom 20.09.2012 beschlossene Dachsanierung ist zwischenzeitlich
fast abgeschlossen. Es wurde festgestellt, dass die Dachsanierung erheblich günstiger wird
als ursprünglich geschätzt.
Während der Arbeiten zur Dachsanierung hat sich herausgestellt, dass sich in Teilbereichen
des Erdgeschosses im hölzernen Tragwerk des Bodens durch Feuchtigkeit Schwamm gebil-
det hat und die Tragfähigkeit des Bodens hierdurch nicht mehr gegeben ist. Eine kurzfristige
Grundsicherung war dringend notwendig.
Die Bezirksregierung hat sich mit Änderungsbescheid vom 26.09.2013 bereit erklärt, die zu-
wendungsfähige Fördermaßnahme um die Schwammbeseitigung zu erweitern. Der bisher
27
für die Dachsanierung zweckgebundene Eigenanteil der Stadt Köln kann daher analog zu
dem Bescheid der Bezirksregierung für die Kosten der Schwammsanierung verwendet wer-
den. Der Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. wurde daher auch mit der Schwammsanierung
beauftragt, damit diese kurzfristig durchgeführt werden kann, da ansonsten die Fördermittel
des Landes Ende 2013 verfallen wären.
Die Arbeiten zur Schwammsanierung sind ebenfalls bereits fast abgeschlossen.
Bei einer Begutachtung durch die Gebäudewirtschaft konnte festgestellt werden, dass die
bisher ausgeführten Arbeiten augenscheinlich in einer sehr guten Qualität ausgeführt wur-
den. Aufgrund des vorgefundenen Gesamtzustands des Objektes empfiehlt die Gebäude-
wirtschaft in Absprache mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege kurzfristig weite-
re vorhandene Mängel zu beseitigen, um den nun hergestellten Zustand nicht zu gefährden.
Hierzu zählen u.a. die völlig maroden Fenster. Um ein Raumklima, das die Bausubstanz
nicht weiter gefährdet, von dauerhaft ca. 16 Grad zu gewährleisten, müssen diese zeitnah
saniert werden. Die geschätzten Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca.
138.000,00 EUR. Für diese Maßnahme hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz Fördermit-
tel bis zu 60.000,00 EUR in Aussicht gestellt.
Kurzfristig hat sich zudem die Möglichkeit ergeben, dass die Bezirksregierung möglicher-
weise zusätzliche Bundesfördermittel zur Verfügung stellt. Unter Umständen könnten diese
zusätzlichen Fördermittel zur Refinanzierung der Fenstersanierung verwendet werden. Hier-
zu sind allerdings noch weitere Gespräche / Anträge erforderlich, sodass diese Möglichkeit
noch nicht sichergestellt ist. Zudem muss vorab geprüft werden, ob sich die verschiedenen
Förderungen nicht gegenseitig ausschließen.
Hinsichtlich der Rahmenbedingungen zur Vertragsgestaltung mit dem Förderkreis Bahnhof
Belvedere e.V. über einen Erbbaurechtsvertrag, Fördervertrag und Kooperationsvertrag wer-
den weiterhin Verhandlungen geführt. Es ist insoweit beabsichtigt, dass der Förderkreis
Bahnhof Belvedere e.V. das Objekt als eigenes übernimmt und die Stadt in Zukunft die
nachhaltige Sanierung begleitet und nach einem entsprechenden positiven Ratsbeschluss
fördert.
Es werden deshalb Gespräche mit den potentiellen weiteren Fördergebern (NRW-Stiftung,
Deutsche Stiftung Denkmalschutz) geführt. Hierbei sollen die Rahmenbedingungen der För-
derzusagen erörtert werden. Die Stadt wird insoweit die Pflichten des Förderkreises Bahnhof
Belvedere e.V. aus den Zuwendungsbescheiden für die Dauer der Nutzungsbindung garan-
tieren müssen.
Aktueller Sachstand:
Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 19.01.2016 bezüg-
lich des Denkmals Bahnhof Belvedere und der davor stehenden Platane Folgendes mitge-
teilt:
„Die Auswirkungen der notwendigen statischen Sicherungsmaßnahmen und Sonderkon-
struktionen auf das Baudenkmal und den Baum sind nicht abschätzbar.
Auch wenn eine Freilegung der Fundamente aus statischen Gründen nicht möglich war,
muss eine Unterwachsung der Fundamente sowie weiterer Gebäudebereiche vermutet wer-
den.
Die kontinuierliche Ausdehnung der Wurzeln und somit auch das Unterwachsen des Gebäu-
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des kann in der Regel nicht begrenzt werden. Ungewöhnliche Verzweigungen und Rich-
tungswechsel im Wurzelverlauf machen Prognosen zum weiteren Verlauf unmöglich.
Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass eine zweite, etwas entfernter stehende
Platane Wurzeln bis in das Gebäude hinein ausgebildet hat.
Von der unmittelbar am Baudenkmal stehenden Platane – vermutlich auch von dem zweiten
Baum – wird also immer eine Gefährdung für das Baudenkmal ausgehen.
Wenn der Baum/ die Bäume erhalten werden müssen, ist eine dauerhafte denkmalgerechte
Sicherung und Erhaltung des Baudenkmals fraglich.
Das Bürgerprojekt Bahnhof Belvedere ist aktuell eines der höchstgeförderten Denkmalpro-
jekte Deutschlands.
Da der geschützte Landschaftsbereich und das Baudenkmal aber als gleichwertiges und
gleichrangig zu erhaltendes Gut betrachtet werden, konnte trotz der oben geschilderten
Problematik bislang keine Lösung gefunden werden.“
In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 01.03.2016 hat die Verwaltung zu
mündlichen Anfragen von Ratsmitglied von Bülow und Herrn Dr. Krings Folgendes mitgeteilt:
„Bei der für den Anbau vorgesehenen Förderung handelt es sich um die Mittel der NRW-
Stiftung in Höhe von 442.000 €. Ein Mittelabruf ist noch nicht erfolgt.
Eine Förderung ist erst auf der Grundlage eines realisierungsfähigen Projektes möglich. In-
soweit muss die vertrauensvolle Abstimmung mit Verein und Beirat stattfinden, um wieder zu
einem gültigen Vorbescheid zu kommen.
Für die Stellungnahme zu den Auflagen des Landschaftsbeirates hat der Förderkreis Bahn-
hof Belvedere, unterstützt durch Sachverständige für Brandschutz und Barrierefreiheit, erste
Schritte eingeleitet. Fundierte Aussagen werden zeitnah erwartet.
Einer Schiedsinstanz bedarf es erst bei einem Scheitern der Gespräche, die ja noch gar
nicht stattgefunden haben.
Direkter Ansprechpartner gegenüber dem Landschaftsbeirat ist die Untere Landschaftsbe-
hörde. Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege wird beteiligt, wenn im Beirat denk-
malpflegerisch relevante Aspekte thematisiert werden.
Erforderlich ist die Klarstellung, dass für die Förderung grundsätzlich der Liegenschaftsaus-
schuss zuständig ist.“
29
BV 3 am 05.07.2010
8.2.2 Künftige Nutzung des Petershofes in Köln-Müngersdorf
(Antrag der SPD-Fraktion)
AN/1211/2010____________________________________
Die Bezirksvertretung fasst folgenden geänderten bzw. ergänzten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zu erstellen, das
folgende Aspekte berücksichtigt bzw. sicherstellt:
1. Eine Veräußerung des Petershofes an einen Investor wird mit der Auflage verbun-
den, dass die Hofanlage in ihrem äußeren Erscheinungsbild zu bewahren ist.
2. Der Investor ist zur Auslobung eines Architektenwettbewerbs zu verpflichten.
3. Für das an der Belvederestraße gelegene ehemalige Wohnhaus der Hofanlage (jetzt
noch Kindertagesstätte) sollen die einschlägigen verwaltungsseitigen Vorgaben eine
öffentliche Teilnutzung vorsehen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten zu prüfen, ob eine Wohnnutzung in Form von
Wohneigentum, Vermietung oder Überlassung an eine Wohnungsgenossenschaft möglich
ist. Auch die Möglichkeit einer Einrichtung eines Mehrgenerationenhauses ist zu prüfen.
Die Bezirksvertretung erwartet außerdem eine Stellungnahme zur Zukunft der im Gebäude
zurzeit noch untergebrachten Kindertagesstätte.
Die Bezirksvertretung Lindenthal ist von Beginn an in alle Verfahrensschritte rechtzeitig und
umfassend einzubinden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Blömer-Frerker, Frau Heithorst, Herr Knauf, Herr Wolters
Sachstand 07/10:
Von der Fachverwaltung liegt noch keine Stellungnahme vor.
Sachstand 07/11:
Die Verwaltung hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 30.05.2011 unter
TOP 7.2.3 zu einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Folgendes mitgeteilt:
Frage:
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Bestehen konkrete Verkaufsabsichten des Objektes seitens der Stadt?
Antwort:
Sollte das Grundstück nicht mehr benötigt werden, beabsichtigt die Verwaltung, die
Hofanlage zu verkaufen.
Frage:
Welche Planungen bestehen für die Kindertagesstätte, die nach Beschluss der Bezirksver-
tretung auf dem Petershof verbleiben soll?
Antwort:
Derzeit wird ein Ersatzbau an der Wendelinstraße geplant, der Planungsbeschluss wurde
durch den Jugendhilfeausschuss am 16.11.2010 gefasst. Dieses Gebäude ist für vier Grup-
pen vorgesehen, bietet mehr Platz und die Chance, die Versorgung der Kinder nach dem
heutigen Standard zu gewährleisten. Nach Fertigstellung der neuen Einrichtung wird die Kita
an der Belvederestraße nicht mehr benötigt, da die Versorgung für Kinder U 3 dann bei über
30 % und die der Kinder mit Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sogar bei 130 %
liegt. Um die Versorgung von Kindern in anderen Stadtteilen sicherstellen zu können, soll
diese Einrichtung daher aufgegeben werden.
Frage:
Inwieweit werden stadtgestalterische und denkmalpflegerische Auflagen an den Verkauf ge-
bunden, da es sich um ein für das Ortsbild Müngersdorf hervorragendes Objekt handelt?
Antwort:
Bereits im Jahr 2002 wurden denkmalpflegerische Auflagen für einen möglichen Verkauf
formuliert. Es wird vorausgesetzt, dass diese Auflagen bei Sanierungsmaßnahmen beachtet
werden.
Sachstand 07/14:
Sollte das Grundstück nicht mehr benötigt werden, beabsichtigt die Verwaltung nach wie vor,
die Hofanlage zu verkaufen. Derzeit wird in dem an der Belvederestraße 17 gelegenen ehe-
maligen Wohnhaus noch eine Kindertagesstätte betrieben. Der Bau einer Kindertagesstätte
an der Wendelinstraße ist weiterhin in der Planung.
BV 3 am 02.02.2015
31
8.1.2 Planungen für das Grundstück "Petershof" in Köln-Müngersdorf
(Antrag der SPD-Fraktion)
AN/0148/2015
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, für das städtische Grundstück „Petershof“ in Köln-
Müngersdorf Planungen zu entwickeln, die nach dem Auszug der Kindertagesstätte
zügig eine Wohnnutzung dieses attraktiven Areals unter Berücksichtigung des be-
stehenden Denkmalschutzes ermöglicht.
Hierbei soll der Charakter dieses Kleinods in Müngersdorf erhalten bleiben.
Unabhängig von den formalen Anforderungen des „Kooperativen Baulandmodells“
sollen in jedem Fall 30 % der Geschossfläche des Wohnungsbaus öffentlich geför-
dert werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
17 Ja-Stimmen (6 CDU, 5 Grüne, 4 SPD, 1 Die Linke, 1 AfD)
1 Nein-Stimme (1 FDP)
Nicht anwesend: Frau Führer
BV 3 am 31.08.2015
Aktuelle Stunde zum Thema "Kindertagesstätten und Schul(neu)-bauten im
Stadtbezirk Lindenthal
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD-Fraktion, von Herrn Müller/Die Linke und von Herrn
Blümel/FDP)
AN/1169/2015
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt folgende Resolution:
Renovierung/Instandsetzung der Kindergärten
Die Bezirksvertretung Lindenthal ist empört über die fehlerhafte Bewertung der Sach-
lage (speziell aktuell: „Kita Düsternichstraße“) durch die Verwaltung und bemängelt
im gesamten deren Informationspolitik: bei Problemen werden die betroffenen El-
tern/Erzieher/Kinder/Betreiber weder in Kenntnis gesetzt noch in Gespräche und
Absprachen mit einbezogen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Sachverstand der
32
Betroffenen nicht genutzt wurde. Denjenigen Mitarbeitern der Verwaltung und den
Kita-Leitungen, die das direkte Gespräch mit den Betroffenen geführt haben, spricht
die BV Lindenthal ihren großen Dank für ihre Bemühungen aus.
Die Bezirksvertretung Lindenthal rügt die verschleppende Bearbeitung der notwen-
digen Planungen und Umsetzungen wie z. B. im Falle der Kita „An der Alten Post“.
Trotz mehrfacher Nachfragen wurde die vor 1,5 Jahren verabredete Machbarkeits-
studie von der Verwaltung nicht vorgelegt, sondern ein Aufgeben der Kita beschlos-
sen, eine Information und Einbeziehung der BV3 unterblieb erneut.
Vor diesem Hintergrund fordert die Bezirksvertretung Lindenthal:
1. Bei zukünftigen Problemen erfolgt die Information und Einbeziehung aller Be-
troffenen frühzeitig und ehrlich.
2. Die BV3 ist stets zu informieren. Die Machbarkeitsstudie wird – wie abgespro-
chen - vorgelegt.
3. Die Kita in Köln Weiden „An der Alten Post“ wird als Kita weiter erhalten.
4. Es sind feste Ausweichquartiere als sofort verfügbare Reserve vorzuhalten,
falls zukünftig evt. Kitas ausfallen; somit muss nicht mehr auf Räume beste-
hender Einrichtungen zurück gegriffen werden.
5. Die Kita Petershof ist kurzfristig wieder in Betrieb zu nehmen, ggf. mit tempo-
rären Innenhofbauten, die Verwaltung wird beauftragt, dies sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl
BV 3 am 09.11.2015
3.1 Bürgereingabe zur kurzfristigen Wiederinbetriebnahme der KITA Peters-
hof
3400/2015
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt die Bürgereingabe des Elternbeirates der
KITA Petershof zur Kenntnis und fordert die Verwaltung auf, kurzfristig die Wiederin-
betriebnahme der KITA Petershof sicherzustellen und umzusetzen, ausführlich Aus-
kunft über den aktuellen Stand des Verfahrens zu geben sowie bis zum 30.11.2015
der Bezirksvertretung Lindenthal eine detaillierte und verbindliche Zeitplanung für die
Wiederinbetriebnahme vorzulegen.
33
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Weber-Baronowsky
BV 3 am 07.12.2015
8.1.12 KITA Petershof in Köln-Müngersdorf
(Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, von Herrn Müller/Die Linke,
von Herrn Blümel/FDP und von Herrn Kremers)
AN/1891/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, die Kita Petershof in
Köln-Müngersdorf sofort zu reparieren, um die Kita an diesem Standort zu erhalten
und den Eltern eine Sicherheit zu geben.
Für die Übergangszeit werden temporäre Bauten errichtet, um eine ortsnahe Versor-
gung der Kinder zu ermöglichen und zugleich andere Kita-Einrichtungen zu entlas-
ten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Dr. Lerch, Herr Schüler
Aktueller Sachstand:
Der Gebäudekomplex des Petershofs in Köln-Müngersdorf stand lange Zeit leer, da noch
nicht entschieden wurde, welche künftige Nutzung des Objektes umgesetzt werden soll. Ein
Verkauf des Areals ist nicht geplant. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat eine Mach-
barkeitsstudie zur weiteren Nutzung des Petershofes in Auftrag gegeben. Eine Kita wird Be-
standteil der Planungen sein. Auch Wohnraumnutzung wird berücksichtigt.
Mitteilung BV
851 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-3/0 Vorlagen-Nummer 2692/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 Sachstandsbericht 2016 Die Bezirksvertretung Lindenthal ist in regelmäßigen Abständen über den Sachstand im Hinblick auf nicht erledigte Beschlüsse zu unterrichten. Der vorliegende Sachstandsbericht 201 6 berücksichtigt die Beschlüsse bis einschließlich Dezember 2016 Ausgenommen sind die Beschlüsse, die in die Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Ve r- kehrstechnik fallen. Hierzu ist in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 26.06.2017 unter dem Tagesordnungspunkt 11.1.2 bereits eine gesonderte Vorlage erfolgt. Die zwischenzeitlich erledigten Beschlüsse wurden gekennzeichnet und werden künftig nicht mehr aufgeführt. Anlage
2006
3577 Zeichen
1
BV 3 am 22.06.2006
8.1.6 Realisierungs- und Finanzierungskonzept für das im Rahmenplan Brauns
feld/Müngersdorf/Ehrenfeld enthaltene begrünte Fuß- und Radwegenetz
(Antrag der CDU-Fraktion_______________________________________
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird gebeten, ein Realisierungs- und Finanzierungskonzept
für das in der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf//Ehrenfeld enthaltene
begrünte Fuß- und Radwegenetz – soweit es auf dem Gebiet des Bezirks
Lindenthal gelegen ist – vorzulegen.
2. Wegen des gebietsübergreifenden Inhalts des Punktes 5.7 des Rahmenplans
auf die Bezirke 3 (Lindenthal) und 4 (Ehrenfeld) bittet die Bezirksvertretung
Lindenthal die Verwaltung – falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld einen ent-
sprechenden Beschluss fassen sollte -, ihr die Umsetzung dieses Beschlusses
zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Sachstand 06/07:
Das Konzept befindet sich in Bearbeitung unter Beachtung der Ergebnisse des Workshops
„Verkehrskonzept Müngersdorf/Braunsfeld“ des Rahmenplanungsbeirates Brauns-
feld/Müngersdorf/Ehrenfeld.
Sachstand 07/08:
Kein neuer Sachstand.
Sachstand 06/09:
Die Verwaltung ist derzeit damit befasst, die Voraussetzungen für die Realisierung der Maß-
nahmen zu schaffen. Zur Umsetzung des begrünten Fuß- und Radwegenetzes sind u.a. noch
Flächenankäufe zu tätigen.
2
Sachstand 07/10:
Derzeit wird geklärt, wie mit der ehemaligen Eisenbahnbrücke an der Weinsbergstraße verfah-
ren wird. Die Brücke ist ein wesentlicher Bestandteil des geplanten Fuß- und Radwegenetzes.
Sachstand 07/11:
Im Oktober 2010 wurde vom Rat beschlossen, eine Machbarkeitsstudie zur Brückenplanung
durchzuführen und erst wenn das Ergebnis vorliegt und die Finanzierung des Brückenneubaus
sichergestellt ist, die ehemalige Eisenbahnbrücke abzubrechen. Die Machbarkeitsstudie dient
dazu, die Planungen und wirtschaftlichen Lösungen in Bezug auf Investitions- und Folgekosten
aufzuzeigen. Die Brücke ist ein wesentlicher Bestandteil des geplanten Fuß- und Radwegenet-
zes.
Sachstand 07/14:
Wie im Sachstand 07/11 dargestellt, spielt die Brücke über die Weinsbergstraße hinsichtlich der
Schaffung des teilweise begrünten Fuß- und Radweges eine zentrale Rolle. Im Herbst 2013 hat
das Amt für Brücken und Stadtbahnbau den politischen Gremien eine Machbarkeitsstudie für
eine neue Rad- und Gehwegbrücke vorgestellt. Im Juli 2013 hat das Stadtplanungsamt die 2.
Änderung des Bebauungsplanes 63459/05 Melatengürtel/Oskar-Jäger-Straße in die Wege ge-
leitet. Damit sind zwei grundlegende Themen auf dem Weg zur Realisierung des begrünten
Fuß- und Radwegesystems vorangeschritten. Die Begrünung des Fuß- und Radwegesystems
kann erst dann geplant werden, wenn die planungsrechtlichen und eigentumsrechtlichen Vo-
raussetzungen geschaffen sind.
Aktueller Sachstand:
Die Brücke über die Weinsbergstraße wurde abgerissen. Der Planungsbeschluss für einen
Neubau der Brücke liegt vor (Ratsbeschluss vom 23.06.2015). Die Vorbereitungen zur Umset-
zung sind in Arbeit. Ein Baubeginn für die neue Brücke ist aufgrund der Fristen bei Ausschrei-
bungen und Vergaben sowie wegen Grunderwerbsverhandlungen nicht vor 2017 zu erwarten.
Der Erwerb notwendiger Grundstücke konnte im Abschnitt Stolberger Straße-Alsdorfer Straße-
Maarweg getätigt werden. Weitere Flächen befinden sich in Privatbesitz und sind derzeit zur
Umsetzung des begrünten Fuß- und Radwegenetzes nicht verfügbar.
2012
786 Zeichen
40 BV 3 am 17.09.2012 8.2.5 Gedenkort Patientengarten (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) AN/1513/2012__________________________________________________ Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt eine Initiative, wie an den ehemaligen Patienten- garten erinnert werden kann. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt. 9 Ja-Stimmen (5 CDU, 4 Grüne) 4 Nein-Stimmen (3 SPD, 1 Pro Köln) 3 Enthaltungen (2 FDP, 1 Die Linke) Nicht anwesend. Frau Dr. Lerch, Herr Lhotka, Frau Sturch Sachstand 07/14: Nach Auskunft der Initiatoren soll zunächst die endgültige Umgestaltung der Joseph- Stelzmann-Straße abgewartet werden. Aktueller Sachstand: Kein neuer Sachstand.
2013
16546 Zeichen
42 BV 3 am 11.03.2013 8.1.2 S-Bahn Köln - Horrem - Bedburg (Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und Herrn Müller/Die Lin- ke) AN/0247/2013________________________________________________ Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal unterstützt die Überlegungen des S-Bahn-Projektes Köln – Horrem – Bedburg und fordert alle zuständigen Stellen in Bund / Land / Stadt und NVR auf, dieses Projekt so voranzutreiben, dass 2019 der S-Bahn-Betrieb aufgenommen werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Herr Wolters Sachstand 07/14: Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) hat zuständigkeitshalber im Rahmen des Maßnahmenpakets zum Bahnknoten Köln den Ausbau der Erftbahn zur S-Bahn für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Das Maßnahmenpaket wurde vom Land NRW an den Bund weitergeleitet und ist unter dem Sammeltitel „Bahnknoten Köln“ als Einzelmaß- nahme „Elektrifizierung Köln-Horrem-Bergheim-Bedburg“ in der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlichten Liste der Projektvorschläge für den Schienenbereich enthalten. Das BMVI wird laut Ankündigung alle in der Liste aufgeführten, bundesweit angemeldeten Projektvorschläge auf Basis der aktualisierten Verkehrsprognose 2030 bezüglich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses sowie der Umwelt- und Raumordnungsbe- lange bis spätestens Ende 2015 bewerten lassen und auf dieser Grundlage eine Priorisie- rung vornehmen. Sachstand 2016: Der NVR hat das Projekt im Rahmen des Maßnahmenpakets „Bahnknoten Köln“ für den Bundesverkehrswegeplan 2030 angemeldet. Im Januar 2016 hat der NVR, im Einvernehmen mit der Stadt Köln, die Maßnahmen des Bahnknoten Köln auch für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW zur Förderung angemeldet. Eine Bewertung seitens des Landesver- kehrsministeriums erfolgt allerdings nicht vor 2017. Aktueller Sachstand: Der für diese Maßnahme erforderliche Infrastrukturausbau (Elektrifizierung des Streckenab- schnitts Horrem-Bedburg) ist Bestandteil des „S11 Ergänzungspakets“. Voraussichtlich ab 2024 wird eine vollwertige S-Bahnverbindung die derzeit verkehrende RB 38 ersetzen. NVR und Bahn sind involviert, Beschluss ist damit erledigt. 43 BV 3 am 11.03.2013 8.2.4 Sanierung der Trauerkapelle auf dem Friedhof in Köln-Junkersdorf (Antrag der CDU-Fraktion) AN/0255/2013_____________________________________________ Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung der Trauerkapelle auf dem Friedhof in Köln- Junkersdorf durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Frau Sturch, Herr Wolters Sachstand 07/14: Von der Fachverwaltung liegt noch keine Stellungnahme vor. Aktueller Sachstand: Insgesamt ist das Gebäude in einem altersadäquaten Zustand. Die Dacheindeckung weist Spuren von Vermoosung auf, da der angrenzende Baumbestand das Objekt verschattet. Die Fassade ist teilweise verschmutzt. Ursächlich hierfür ist ein feh- lender Spritzschutz. Der Anstrich ist außerdem älter als 20 Jahre. Rissbildungen weist das Gebäude nicht auf. Eine Sanierung des Baukörpers ist aus Sicht der Gebäudewirtschaft nicht notwendig. Eine Renovierung des Innenraums wird mittelfristig notwendig, ist jedoch vom Mieter (Grünflächenamt) durchzuführen. Dieser wird schriftlich auf eine mögliche Renovierung und auf die notwendige Fensterreinigung hingewiesen. Eine Meldung für einen Renovierungsanstrich der Fassade wird kurzfristig veranlasst. 44 BV 3 am 06.05.2013 8.2.4 Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln (Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und Herrn Müller/Die Lin- ke) AN/0583/2013________________________________________________ Beschluss: Die antragstellenden Fraktionen bitten den Oberbürgermeister, bei der Erstellung des zwei- ten Entwurfs/Verwaltungsvorlage zur Zuständigkeitsordnung folgende Ergänzungen und Ein- fügungen, die sich in ihrer Systematik auf die von der Verwaltung zurückgezogenen ersten Fassung der Zuständigkeitsordnung bezieht, mit in die neue, zweite Fassung aufzunehmen: 1. Nachdem in dem 1. Entwurf der Zuständigkeitsordnung erstmalig dem seit Einführung der Bezirksverfassung in den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens geltenden Recht ent- sprochen wird, in Angelegenheiten, die der ausschließlichen Kompetenz der Bezirksvertre- tungen unterfallen, keine oberen Wertgrenzen mehr im Verhältnis zu den Ratsausschüssen festzulegen, ist § 2 Abs. 1 Satz 1 des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung zur Klarstellung und sofortigen Beachtung aller für die Ausführung der Kompetenzen der Bezirksvertretungen verantwortlichen Organisationseinheiten der Verwaltung durch folgenden Halbsatz zu ergän- zen: „ ; die für die Ratsausschüsse gem. §§ 8 bis 22 festgelegten Wertgrenzen sind insoweit un- beachtlich. „ 2. Die zu Lasten der Bezirksvertretungen vorgesehene Ausweitung der Geschäfte der lau- fenden Verwaltung des Hauptverwaltungsbeamten mittels Erhöhung der Wertgrenzen ist zurückzunehmen. Die in § 2 des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung enthaltenen, zwischen 20.000 € und 50.000 € festgelegten Wertgrenzen sind generell auf 20.000 € festzulegen. Alternativ: Der Rat der Stadt Köln räumt den Bezirksvertretungen ein Rückholrecht in solchen ihrer grundsätzlichen Kompetenz unterliegenden Angelegenheiten ein, die sich in den Wertgren- zen zwischen 20.000 € und 50.000 € bewegen (§ 41 Abs. 3, 2. Halbsatz GO NRW). Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung ist wie folgt zu ergän- zen: Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: „ Sofern Wertgrenzen ab 50.000 € die Zuständigkeit der Bezirksvertretungen begründen, steht diesen bis zu einer Wertgrenze ab 20.000 € ein Rückholrecht zu. „ 3. Der in § 2 Abs. 1 Ziffern 4.1, 5.1, 5.4, 6.6 6.8 der Zuständigkeitsordnung enthaltene Be- griff „Ausstattung„ ist mit folgenden klarstellendem Klammerzusatz zu versehen: „ (Erst- und Ersatzausstattung) „. 4. Die Zuständigkeiten des Jugendhilfeausschusses (§ 12) sind im Lichte der Entscheidun- gen des OVG Münster vom 16.07.1991 und der bestätigenden Entscheidung des BVerwG vom 15.12.1994 (Vgl. Begründung des Beschlussvorschlages) zu überprüfen und entspre- chend zu ändern. 45 Im Einzelnen sind insbesondere folgende Änderungen des § 12 Abs. 1 des Entwurfs der Zu- ständigkeitsordnung vorzunehmen: 4.1 Ziffern 1. und 3. sind durch folgende Formulierungen zu ergänzen: „auf der Grundlage diesbezüglicher Entscheidungen der Bezirksvertretungen“. 4.2 Ziffer 4 ist durch folgenden Halbsatz zu ergänzen: „; ausgenommen hiervon sind die Zu- ständigkeiten der Bezirksvertretungen gem. § 2 Abs. 1 Ziff. 6.6 des Entwurfs der Zuständig- keitsordnung“. 5. Unter Berücksichtigung des Gewichts der bezirklichen Zuständigkeiten und des Gebots der Organtreue des Rates im Verhältnis zu den Bezirksvertretungen ist der den Bezirksver- tretungen zur alleinigen Bestimmung des Verwendungszwecks zu überlassende Teil des vom Rat festgestellten Bezirkshaushalts zu ändern. Hierfür sind folgende Maßnahmen zu treffen: Den Bezirksvertretungen wird durch einen entsprechenden Haushaltsvermerk gestattet, bei dringendem Anlass über eine Mittelverschiebung im Rahmen der Finanzstellen „Planwerte Investive Finanzrechnung“ zu entscheiden (gegenseitige Deckungsfähigkeit investiver Aus- gaben). Daneben sind den Bezirksvertretungen weiterhin entsprechend dem Teilplan 1801 „ Bezirks- orientierte Mittel“ für übrige, aufgrund ihrer Zuständigkeiten wahrzunehmende Aufgaben Mit- tel zur eigenen Entscheidung über den Verwendungszweck zu überlassen. Im Sinne der dem Gebot der Organtreue immanenten Pflichten der Rücksichtnahme und Einbeziehung der Auffassung des anderen Organs verständigen sich Rat und Bezirksvertre- tungen über die Höhe des insgesamt zur alleinigen Entscheidung den Bezirksvertretungen zu überlassenden Teils der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. 6. Zur Befähigung der Bezirksvertretungen, ihre Kompetenzen auch tatsächlich wahrnehmen zu können, ist in § 2 folgender neuer Absatz 2 (der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3) aufzuneh- men: „Zur rechtzeitigen Vorbereitung der Entscheidungen der Bezirksvertretungen trifft die Ober- bürgermeisterin/ der Oberbürgermeister folgende Maßnahmen: 1. Die zuständige Fachverwaltung informiert unverzüglich die Bezirksvertretungen, sobald ihr die Leiter von Einrichtungen bezirklicher Bedeutung Bedarfe bzgl. Unterhaltung, Ausstattung und Instandsetzung melden. 2. Der Oberbürgermeister informiert die Bezirksvertretungen, falls er Maßnahmen von bezirk- licher Bedeutung treffen will, die sich in den Wertgrenzen zwischen 20.000 € und 50.000,00 € bewegen. Zur Herbeiführung eines zügigen Entscheidungsablaufs holt er rechtzeitig vor Beginn der Durchführung einer beabsichtigten Maßnahme die Entscheidung der Bezirksver- tretungen ein, ob sie von ihrem Rückholrecht Gebrauch machen wollen. 46 3. Der Oberbürgermeister bereitet die Beschlüsse der Bezirksvertretungen vor. Dies gilt ins- besondere für Beschlüsse zu den bezirksbezogenen Haushaltsansätzen.“ 7. Der Oberbürgermeister wird gebeten, zur rechtskonformen Umsetzung der Vorschriften der GO NRW erneut eine Arbeitsgruppe einzurichten. In dieser sollen sowohl Vertreter der Bezirksbürgermeister und Vertreter der Verwaltung teilnehmen. 8. Die zweite Fassung soll noch vor der Sommerpause 2013 zur Beratung vorgelegt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Herr Wolters Sachstand 07/14: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 unter Tagesordnungspunkt 3.1.4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat der Stadt Köln ist sich der wichtigen Aufgabe der Bezirksvertretungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bewusst. § 37 der Gemeindeordnung NRW legt fest, dass die Bezirksvertretungen außerhalb der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates „unter Be- achtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemei- nen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadt- bezirk hinausgeht“, Entscheidungen treffen. Grundsätzlich sollen die Kompetenzen der Bezirksvertretungen gestärkt werden. Die Verwal- tung wird beauftragt, dem Rat in 2014 hierzu einen Beschlussvorschlag vorzulegen.“ Dieser Beschluss bezieht sich auf Novellierung der Zuständigkeitsordnung. Anregungen der Bezirksvertretungen werden bei diesem Novellierungsprozess – soweit möglich und zu- lässig – berücksichtigt. Aktueller Sachstand: Die Beschlussvorlage zur Änderung der Zuständigkeitsordnung befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. Anfang März hat ein Gespräch zwischen Frau Oberbürgermeisterin Reker und der Bezirksbürgermeisterin Frau Blömer-Frerker und den Bezirksbürgermeistern u. a. zur Stärkung der Rechte der Bezirksvertretungen stattgefunden. 47 BV 3 am 14.11.2013 8.1.5 Sanierung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Melaten (Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und Herrn Müller/Die Lin- ke) AN/1285/2013________________________________________________ Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Sanierung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Melaten zu veranlassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Frau Dr. Lerch, Herr Müller, Frau Post Sachstand 07/14: Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Lindenthal in Kürze über den aktuellen Sachstand unterrichten. Aktueller Sachstand: Vor den Hintergründen der verwaltungsinternen Abstimmungen zwischen Gebäudewirtschaft und Grünflächenamt und den damit einhergehenden notwendigen Prüfungen kann zurzeit kein Sachstand mitgeteilt werden. 48 BV 3 am 09.12.2013 Aktuelle Stunde zum Thema "Planungen zum Radstadion im Müngers- dorfer Sportpark" (Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und von Herrn Müller/Die Linke) AN/1410/2013________________________________________________ Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt folgende Resolution: Eventuelle Pläne zur Umgestaltung der Radrennbahn sind mit dem Sportamt, der Sportstät- ten GmbH, der Denkmalpflege, der Bauaufsicht, der Stadtplanung und der Bezirksvertretung Lindenthal frühzeitig abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Frau Heithorst, Frau Sturch, Herr Wolters Sachstand 07/14: Die Kölner Sportstätten GmbH hat folgenden Sachstand mitgeteilt: „In der Aufsichtsratssitzung unserer Gesellschaft am 13.12.2013 hat sich der Aufsichtsrat darauf verständigt, keine Machbarkeitsstudie zu einer Multifunktionsarena am Standort Rad- stadion zu beauftragen. Zudem wurden keine Mittel zu weiteren externen Untersuchungen zum Standort Radstadion freigegeben. Zudem führte Frau Dr. Klein aus, dass seitens des „Landes“ Überlegungen bestehen, das Radstadion als Bundesleistungszentrum zu nutzen. Zu diesem Thema steht die Sportverwal- tung mit dem „Land“ in Verbindung. In einem Telefonat noch weit vor den Sommerferien teil- te uns die Sportverwaltung mit, dass sie bisher auch keine Neuigkeiten zu diesem Thema erhalten habe.“ Sachstand 2015: Die Idee eines Leistungszentrums wurde vom Land NRW bis jetzt nicht weiterverfolgt. Die Sportverwaltung und die Kölner Sportstätten GmbH beabsichtigen, gegen Ende des Jah- res auf dem Gelände des Radstadionareals eine Mountainbike-/BMX-Strecke zu realisieren. 49 Aktueller Sachstand: Die in der letzten Sachstandsmitteilung dargestellte Planung einer Mountainbike-Strecke um das Radstadion herum, ist Gegenstand erweiterter Überlegungen. Grund hierfür ist der Wunsch des Bundes Deutscher Radfahrer an verschiedene Großstädte in NRW, Interesse am Bau (Ausbau) einer ganzjährig beheizbaren Radsporthalle zu bekunden, was durch Köln erfolgt ist. Das Projekt wird unterstützt vom Sportministerium des Landes NRW, das hierzu mit einer Bauförderung beitragen könnte. Aktuell werden gemeinsam mit Kölner Sportstätten GmbH die Machbarkeit und die Kosten eines Umbaus des Radstadions sowie der Mountain- bike-Strecke geprüft. 50 BV 3 am 09.12.2013 8.1.12 Reparatur des Glasdaches des Lichthofes der Rheinischen Musikschu- le in der Lotharstraße in Köln-Sülz (Antrag der CDU-Fraktion) AN/1441/2013_______________________________________ Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Reparatur des beschädigten Glasdaches des Lichthofes der Rheinischen Musikschule in der Lotharstraße 14-18 in Köln-Sülz zu veranlas- sen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Herr Wolters Sachstand 07/14: Die Verwaltung hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 09.12.2013 unter Ta- gesordnungspunkt 7.2.5 Folgendes mitgeteilt: „Die Glasdachkonstruktion über dem Innenhof bedarf einer Erneuerung. Ein entsprechender Planungsauftrag zur Erneuerung wurde an ein externes Architekturbüro erteilt. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Planungen umfangreicher sind als ursprünglich erwartet. Die bauphysikalischen Rahmenbedingungen einer neuen Glasdachkonstruktion sind durch einen Bauphysiker zu bestimmen. Die Lüftungsanlage mit Heizregister ist ebenfalls zu erneuern. Ein entsprechender Planungsauftrag an ein externes TGA Büro muss noch erteilt werden. Bis zur Klärung dieser Grundlagen können keine Entwurfslösungen mit zugehörigen Kosten sowie eine daraus folgende Zeitmaßnahmenplanung erstellt werden. Notwendige Sicherungsmaßnahmen wurden umgesetzt, so dass eine Nutzung möglich ist. Die vorhandene Dachkonstruktion in ihrem ursprünglichen Zustand stellt keinen tatsächli- chen Raumabschluss nach außen dar, so dass eine freie Lüftung und damit auch möglicher Wassereintritt immer Bestand war. Um Regeneintritte in den Lichthof zu vermeiden, sind zunächst nur Reparaturen und Abdeckungsmaßnahmen geplant.“ Aktueller Sachstand: Die Planungsaufträge sind erteilt worden. Die Komplexität der Aufgabe, insbesondere auch durch die neue Nutzung Schule, erfordert ein hohes Maß an Abstimmung. Ziel ist es, in die- sem Jahr die notwendige Ausschreibung zu veröffentlichen.
2015
38135 Zeichen
82
BV 3 am 02.02.2015
8.1.1 Aufstellung von Werbeanlagen im Stadtbezirk Lindenthal
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen)
AN/0146/2015_________________________________________________
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, die Standorte der neuen
Werbeanlagen und Wertstoffcontainer zur Stellungnahme und gegebenenfalls zur
Beschlussfassung der Bezirksvertretung vorzulegen.
Bei Verstößen gegen die Verkehrssicherheit wird die Verwaltung aufgefordert, einen Widerruf
der Sondernutzungserlaubnis durchzuführen.
Die Bezirksvertretung rügt die Nicht-Beantwortung diesbezüglicher Anfragen wegen Verstoßes
gegen die Geschäftsordnung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Führer
Sachstand 2016:
Ein Verfahren zur Einbindung der Bezirksvertretungen bei der Standortfestlegung wird derzeit
verwaltungsintern abgestimmt.
Aktueller Sachstand:
Dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales und dem
Verkehrsausschuss sowie allen Bezirksvertretungen wurde der Sachstand zuletzt unter
Vorlagen-Nr. 1347/2016 bekannt gegeben. Die Stellungnahme enthielt den aktuellen
Genehmigungsstand für City-Light-Säulen, Stadtinformationsanlagen und Mega-Light-
Werbeanlagen verteilt auf die Stadtbezirke. Weitere Genehmigungen wurden im Stadtbezirk 3
bislang nicht erteilt.
83
Zur Aufstellung von Mega-Light-Werbeanlagen und anderen Großflächenwerbeanlagen an
Neustandorten wird entsprechend der Zuständigkeitsordnung die Entscheidung der
Bezirksvertretung eingeholt. Das Verfahren zur Einbindung der Bezirksvertretungen bei der
Standortfestlegung anderer Werbeanlagentypen befindet sich weiterhin in der
verwaltungsinternen Abstimmung.
84
BV 3 am 02.02.2015
8.2.1 Gesamtkonzept für die weitere Entwicklung im Kölner Westen für die Orte
Weiden, Lövenich und Widdersdorf
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD-Fraktion, von Herrn Blümel/FDP und von Herrn
Müller/Die Linke)
AN/0145/2015____________________________________________________
Die Bezirksvertretung fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt ein Gesamtkonzept für die weitere Entwicklung im
Kölner Westen für die Stadtteile Weiden, Lövenich und Widdersdorf und ersucht den Rat der
Stadt Köln, durch eigenen Beschluss die nachstehenden Maßnahme wirksam werden zu
lassen.
Es ist zwingend erforderlich, Orte Lövenich, Weiden und Widdersdorf vor allem in folgenden
Schwerpunkten weiterzuentwickeln:
Verkehr, Schule, Wohnen, Freiräume. Bürgerbeteiligung
Verkehr
Mobiler Individualverkehr
Das bestehende Straßennetz ist unverzüglich zu ertüchtigen. Dabei sind die in der vorliegenden
Verkehrsuntersuchung zum geplanten Frischemarkt in Marsdorf vorgeschlagenen
Verbesserungen an den Knotenpunkten wie zum Beispiel Aachener Straße. / Bonnstraße
vorrangig umzusetzen.
Stadtbahn
Die Linie 1 wird von Weiden/West entlang des Randkanals nach Widdersdorf und entlang der
Straße „Unter Linden“ bis zur Endstelle Haus Rath verlängert.
Der Rat der Stadt Köln wird aufgefordert die Voraussetzungen beim NVR, bei der KVB und
beim Land NRW zu schaffen, die Umsetzung dieses Vorhabens beschleunigt zu realisieren.
Eine Verbindung von der verlängerten Linie 1 nach Brauweiler ist vorzusehen und
schnellstmöglich mit der Nachbargemeinde Pulheim abzusprechen. Ein direkter Bus von
Brauweiler nach Weiden-West ist zum nächsten Fahrplanwechsel einzurichten.
85
S-Bahn / SPNV
Die Bezirksvertretung unterstützt mit Nachdruck die Planungen für eine weitere S-Bahn von
Köln über Horrem nach Bedburg und fordert den Rat der Stadt Köln auf, beim NVR, im Rhein-
Erft-Kreis und beim Land NRW dieses Vorhaben schnell realisieren zu lassen. Die Stadt Köln
und der NVR werden aufgefordert, diese Planungen aktiv zu unterstützen.
Ein Haltepunkt Köln-Bocklemünd ist am alten Bahnhof Bocklemünd („Am Freimersdorfer Weg“
zu realisieren. Dieser Haltepunkt ist mit einer Buslinie an Widdersdorf – Brauweiler anzubinden.
Radwegenetz
Der neue Schulstandort in Widdersdorf und die neuen Wohngebiete werden mit einer
attraktiven Radinfrastruktur an wichtige Zielpunkte (besonders ÖPNV, Einkaufen, Freizeit)
angebunden.
Schule
Als Standort einer der weiterführenden Schule und zwar eines Gymnasiums ist das Grundstück
an der Adrian Meller Straße / Unter Linden in Köln Widdersdorf vorzusehen.
Der zweite Standort der weiterführenden Schule – eine Gesamtschule – ist ebenfalls im Westen
des Stadtbezirks Lindenthal festzulegen.
Wohnen
Als neues Wohngebiet ist in Widdersdorf-Ost die Fläche hinter dem „Neu-Subbelrather Hof“
entlang des Rad-/ Fußweges zu planen.
Eine weitere Fläche für den Wohnungsbau ist nördlich des Randkanals in Köln-Lövenich zu
planen. Durch die Trasse der Stadtbahn ist es möglich, Teile dieses Gebietes beidseits der
Brauweiler Straße für Wohnungsbau zu nutzen. Über die Tiefe der Bebauung wird im Rahmen
der Planung entschieden sind entsprechend der vom Rat der Stadt Köln beschlossenen
kooperativen Baulandmodell zu erschließen.
Beide Wohngebiete sind entsprechend dem vom Rat der Stadt Köln verabschiedeten
kooperativen Baulandmodell zu erschließen.
Freiraum
Drei Freiraumkorridore sind zu realisieren:
1. der schon beschlossene Grünzug West wird von Junkersdorf über Weiden-Süd bis zur
Bonnstraße erstellt
86
2. In Verwirklichung des Konzeptes Regio Grün wird der Freiraum vom Landschaftspark
Belvedere ab dem Golfplatz südlich von Widdersdorf beidseits des Lise-Meitner-Rings
und der L213 festgesetzt und in Fortführung zusammen mit dem Rhein-Erft-Kreis bis zur
Glessener Höhe beplant.
3. Die Flächen nördlich von Widdersdorf vom Randkanal bis zur Eisenbahnstrecke
Pulheim-Köln werden als Freiraum ausgewiesen. In Gesprächen mit der Stadt Pulheim
wird eine Weiterführung der Freiraumplanung nach Pulheim angestrebt.
Die Ausgleichsmaßnahmen für den Bau der Stadtbahn, der Schule, des Wohnungsbaus
werden für die Gestaltung des Freiraumkorridors eingesetzt.
Lövenicher Freifläche
Der „Vinzenzpark“ zwischen Kölner Straße und Lise-Meitner-Ring wird errichtet.
Der Park „Am Heidstamm“ wird errichtet.
Bürgerbeteiligung
Jede Maßnahme wird mit einer aktiven Bürgerbeteiligung umgesetzt.
Gesamtkonzept
Alle Teile sind nur in ihrer Gesamtheit zu sehen. Sie sind miteinander verbunden und
unverzüglich zu realisieren; wobei die Realisierung der oben genannten Schulstandorte
absolute Priorität hat. Die neuen Wohngebiete sind ohne vorherige Verbesserungen im
ÖPNV, Radverkehr und Straßennetz nicht umsetzbar.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Führer
Sachstand 2016:
Diese Fragestellungen müssen gesamtstädtisch und nicht nur teilräumlich betrachtet werden.
Eine Bearbeitung erfolgt im Rahmen des geplanten Stadtentwicklungskonzeptes Mobilität und
Verkehr.
Aktueller Sachstand:
Eine Bearbeitung ist im Rahmen des geplanten Stadtentwicklungskonzepts Mobilität und
Verkehr notwendig. Aufgrund anderer Prioritätenfestlegung und fehlender personeller
87
Kapazitäten konnte der Antrag noch nicht bearbeitet werden.
88
BV 3 am 30.04.2015
8.1.15 Unterstützung von freiem WLAN in Lindenthal
(Antrag von Frau Gerlach/Mitglied der Piratengruppe im Rat der Stadt
Köln)
AN/0620/2015________________________________________________
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Lindenthal begrüßt den Auf - und Ausbau von Freifunknetzwerken
in Lindenthal.
2. Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt allen freiwilligen Helfern, die in Köln
insbesondere in Lindenthal ihren gesellschaftlichen Beitrag zur Internetgrun dversorgung
leisten.
3. Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, zu prüfen, ob der lokale
Freifunkausbau aktiv unterstützt werden kann, z.B., indem lokalen Fre ifunkinitiativen
Zugang zu den Dächern der eigenen Immobilien ermöglicht wird oder eigene Freifunk -
Router an geeigneten Plätzen aufgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Sachstand 5/15:
Die Verwaltung hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 08.06.2015 unter
Tagesordnungspunkt 11.2.1 Folgendes mitgeteilt:
„Bezugnehmend auf die aktuell gestellten Anträge der Piraten zur Sitzung der Bezirksvertretung
Lindenthal und zur Sitzung der Bezirksvertretung Nippes zum Thema „Freies WLAN“ unter
Nutzung der Router der „Freifunk Initiative“ sowie einem Antrag „Flüchtlingsheime ans Netz“ im
Ausschuss für Soziales und Senioren, möchte die Verwaltung kurz den derzeitigen Sachstand
darstellen:
Aktuell liegt dem Städtetag eine Anfrage der Freifunker zum aktuellen Entwurf des
Telemediengesetzes vor. Aus diesem Anlass und vielfachen Nachfragen seiner Mitgliedsstädte
zu dieser Problematik wird der Städtetag in Kürze eine Stellungnahme an die Mitgliedsstädte
abgeben. Diese Stellungnahme möchte die Verwaltung zunächst abwarten.
Gegenwärtig laufen in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt der Stadt Köln noch rechtliche
Klärungen, insbesondere bezüglich der Störerhaftung.
Auch wird geprüft, inwieweit sich der Entwurf zur Novellierung des Telemediengesetzes auf
einen geplanten Lösungsansatz rechtlich und organisatorisch auswirken würde. In diesem
Zusammenhang ist aber auch noch die Erläuterung weiterer technischer und organisatorischer
Fragestellungen erforderlich.
89
Die Verwaltung wird über die Ergebnisse bereichten.“
Aktueller Sachstand:
Die Verwaltung prüft aktuell die Möglichkeiten um die lokalen Freifunkinitiativen aktiv zu
unterstützen.
Hierzu wird derzeit durch den KDN-Dachverband kommunaler IT-Dienstleister- ein Muster eines
Kooperations- und Gestattungsvertrages zur Nutzung der städtischen Liegenschaften für
Freifunkrouter erarbeitet.
Mit dieser Vereinbarung soll allen Mitgliedern des KDN eine verbindliche Grundlage zur
Verfügung gestellt.
In diesem Zusammenhang wurde durch den KDN ein externes Rechtsgutachten beauftragt.
Der Vertragsentwurf wird in Kürze den Freifunk-Initiativen vorgestellt und anschließend den
Bezirksvertretungen und dem Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation zur
Verfügung gestellt.
Die Verwaltung wird weiterhin über den Sachstand informieren um die Freifunkinitiativen zu
unterstützen.
90
BV 3 am 30.04.2015
8.2.1 NVP-Rhein-Erft - hier: Stellungnahme der Stadt Köln
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD-Fraktion und Herrn Müller/Die Linke)
AN/0484/2015________________________________________________
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt folgende Punkte als Stellungnahme der Stadt zum
NVP Rhein-Erft-Kreis, die im Rahmen der kommunalen Anhörung abgegeben wird:
Interkommunaler Busverkehr
Die direkte Busanbindung von Glessen-Brauweiler nach Köln-Weiden West.
Nachtbusverkehr von Köln-Weiden (Linie 1) und S-Bahn-Lövenich über Lövenich, Widdersdorf
nach Brauweiler in den Nächten von freitags auf samstags, von samstags auf sonntags und vor
Feiertagen.
Verbesserung der Anbindung von Frechen und dem Gewerbegebiet Europapark/Marsdorf an
den S-Bahn-Haltepunkt Köln-Weiden West.
Verdichtung des Taktes in den morgendlichen Spitzenzeiten auf der Linie 145.
Verlängerung der Linie 146 (10-Minuten-Takt) über Gleueler Straße und dann aufgeteilt nach
Horbeller Straße nach Marsdorf (20-Minuten-Takt) und weiter über Sielsdorf nach Gleuel (20-
Minuten-Takt). Dort Verknüpfung mit der Linie 978.
Stärkung der Linie 978 nach Hürth-Berrenrath.
SPNV und Stadtbahn
Umsetzung der Planung der S-Bahn Köln-Horrem-Bergheim-Bedburg.
Umsetzung der Planung der S-Bahn Köln-Pulheim (- Grevenbroich) mit einem Haltepunkt in
Köln-Bocklemünd.
Eine Stadtbahnanbindung von Brauweiler an das Kölner Stadtbahnnetz – hier in Kombination
mit der Verlängerung der Linie 1 von Köln-Weiden West nach Widdersdorf.
Taktverbesserungen auf der interkommunalen Stadtbahnlinie 18 besonders in den
Nebenverkehrszeiten Samstag und Sonntag und im Abendverkehr.
Abstimmungsergebnis:
91
Einstimmig zugestimmt.
Sachstand 2016:
Aufgrund anderer Prioritätenfestlegungen und fehlender personeller Kapazitäten konnte dieser
Beschluss noch nicht bearbeitet werden.
Aktueller Sachstand:
Im Rahmen des Beteiligungsverfahren zur derzeit laufenden Fortschreibung des
Nahverkehrsplans der Stadt Köln wird zu einigen Anregungen des Rhein-Erft-Kreises Stellung
genommen. Im Rahmen der in Kürze geplanten poltitischen Beratungen zum NVP ergeben sich
dann auch die weiteren Verfahrensschritte für weiterführende Planungen mit dem Rhein-Erft-
Kreis.
92
BV 3 am 30.04.2015
8.2.3 Erhalt des Gebäudeensembles Redwitzstraße 57 in Köln-Sülz
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen)
- vertagter TOP 8.2.1 vom 09.03.2015 -
AN/0141/2015____________________________________________________
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal schlägt den Erhalt des Gebäudes Redwitzstraße 57 vor. Sie
fordert die zuständige Fachverwaltung von Denkmalschutz und Bauaufsicht auf, einen
machbaren Weg zu finden, das Denkmalgebäude Redwitzstraße 57 zu erhalten. In die
Überlegungen wird die Bezirksvertretung Lindenthal einbezogen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
14 Ja-Stimmen (7 CDU, 4 SPD, 1 FDP, 1 Die Linke, 1 AfD)
5 Enthaltungen (5 Grüne)
Sachstand 2016:
Für das Grundstück Redwitzstr. 57 liegt ein Bauantrag zur Erteilung einer Baugenehmigung für
den Abbruch von Hallen, Garagen und einem Wohngebäude im Innenhof vor. Zu dem
Bauantrag liegt noch keine Entscheidung vor. Das denkmalgeschützte Wohnhaus ist von den
beantragten Abbruchmaßnahmen nicht betroffen.
Zudem liegt für das Grundstück eine Bauvoranfrage zur Klärung des Bauplanungsrechts für die
Errichtung eines Wohngebäudes sowie für den Umbau und die Sanierung eines
denkmalgeschützten Wohnhauses vor. Über die Voranfrage ist noch nicht entschieden. Eine
genehmigte Voranfrage (Vorbescheid) berechtigt nicht zum Baubeginn.
93
Aktueller Sachstand:
In Ergänzung des Sachstands vom 04.03.2016 kann mitgeteilt werden, dass die Voranfrage
heute positiv beschieden wurde. Sie berechtigt allerdings nicht zum Baubeginn. Hierzu wäre die
Genehmigung eines bisher noch nicht gestellten Bauantrages erforderlich.
Über den Abbruchantrag für die Hallen, Garagen und einem Wohngebäude ( nicht jedoch des
denkmalgeschützten ) konnte bisher noch nicht entschieden werden.
94
BV 3 am 30.04.2015
8.2.4 Schülerverkehr auf der KVB-Buslinie 130
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
AN/0615/2015___________________________
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal appelliert an die KVB-AG, den Schülerverkehr von
Sülz/Klettenberg auf der Linie 130 nach Zollstock (Gesamtschule) so abzuwickeln, dass die
Schüler/innen morgens und nachmittags ein ausreichendes und sicheres Angebot der
Beförderung erhalten. Die Zusatzbusse sollten zuverlässig und planbar eingesetzt werden.
Zur besseren Fahrgastinformation wird an der Bushaltestelle Siebengebirgsallee (Richtung
Zollstock) eine dynamische Fahrgastinformation aufgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Sachstand 2016:
Die Verwaltung hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 31.08.2015 unter TOP
11.2.4 Folgendes mitgeteilt:
„Die KVB steht zur besseren Abwicklung des Schülerverkehrs im ÖPNV im regelmäßigen
Austausch mit den Schulen. Ziel ist, bei absehbaren Veränderungen der Schulunterrichtszeiten
möglichst zeitnah eine Anpassung des Leistungsangebotes vorzunehmen. Um dies zu
ermöglichen, werden explizite Schülerverkehre nicht im Fahrplanbuch veröffentlicht.
Bei der Linie 130 prüft die KVB (wie bei anderen Linien auch) mehrmals im Laufe des Jahres,
welchen Anpassungsbedarf es gibt und setzt diesen bei Bedarf umgehend um.
Die KVB testet derzeit an einigen ausgewählten Bushaltestellen alternative Anlagen zur
dynamischen Fahrgastinformation (DFI). Wesentlicher Unterschied ist, dass diese Anzeiger
ohne einen externen Stromanschluss auskommen, wodurch teure Tiefbauarbeiten vermieden
werden könnten.
Mit dem Test soll ermittelt werden, ob sich die Anlagen für die Fahrgastinformation eignen und
ob die Technik zuverlässig funktioniert. Falls die Tests positiv ausfallen, ist die Anschaffung
weiterer Anlagen geplant, so dass deutlich mehr Bushaltestellen wie beispielsweise die
Haltestelle Siebengebirgsallee mit DFI-Anlagen ausgestattet werden könnten.“
Die Verwaltung wird in einer der nächsten Sitzungen berichten.
Aktueller Sachstand:
95
Neben den kontinuierlich stattfindenden Fahrgasterhebungen finden derzeit zusätzliche,
gezielte Fahrgasterhebungen auf der Linie 130 seitens KVB statt. Die Ergebnisse dieser
Untersuchungen werden derzeit abgewartet. Im Anschluss daran erfolgt eine Beantwortung der
Anfrage.
96
BV 3 am 08.06.2015
8.1.9 Aufstellung größerer Abfallbehälter im Bereich der Meister -Ekkehard-
Straße am Eingang zum Inneren Grüngürtel
(Antrag der SPD-Fraktion)
AN/0816/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, im Bereich der Meister -
Ekkehard-Straße am Eingang zum Inneren Grüngürtel für größere Abfallbehälter zu
sorgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Führer, Frau Pinl, Frau Vadood
Aktueller Sachstand:
Eine weitere satzungsgemäße Aufstellung von Papierkörben im benannten Bereich wird
nicht befürwortet. Erst kürzlich wurden seitens der AWB GmbH Köln 2 neue grüne
Drahtgitterpapierkörbe am Parkeingang aufgestellt. Weitere Mülleimer befinden sich auf
der Universitätsstraße sowie auf der Zülpicher Straße. Ferner hat die Universität
ebenfalls eigene Papierkörbe aufgestellt. Mit diesem Papierkorbangebot ist der
benannte Bereich ausreichend bestückt.
97
BV 3 am 31.08.2015
8.1.7 Ersatzpflanzungen für durchgeführte Baumrodungen im Stadtbezirk
Lindenthal
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD-Fraktion und von Herrn Müller/Die Linke)
AN/1204/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, dass für erfolgte Baumrodungen im Stadtbezirk Lindenthal,
die zum Teil auch auf Veranlassung vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW vorgenommen
wurden, Ersatzpflanzungen unverzüglich veranlasst werden.
Es handelt sich vorwiegend um folgende Baumfällungen:
- „Patientengarten“ der Universitätskliniken Köln
- 70 Buchen eines ebenfalls alten Baumbestandes in der Straße „An Sportpark“ (vormals Carl-
Diem-Weg) zur Errichtung eines weiteren Institutsgebäudes für die Sporthochschule Köln
In diesem Zusammenhang ersucht die Bezirksvertretung Lindenthal die Verwaltung, dazu Stellung zu
nehmen, zu welchen Auflagen die Vorhabenträger seinerzeit verpflichtet wurden, von wem deren
Einhaltung überwacht und in welchem Umfang auch der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde
beteiligt wurde.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl
Aktueller Sachstand:
Von der Fachverwaltung liegt noch keine Stellungnahme vor.
98
BV 3 am 31.08.2015
8.2.2 Stopp der Ersetzung von Wartehäuschen
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
AN/1208/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung und die KVB-AG auf, den Austausch von
Wartehäuschen (FGU) an den oberirdischen Stadtbahn- und Bushaltestellen überall dort sofort zu
beenden, wo nicht garantiert ist, dass die neuen FGU ebenfalls mit Sitzbänken ausgestattet werden
können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl
Aktueller Sachstand:
Die Stellungnahme der Fachverwaltung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.
99
BV 3 am 31.08.2015
8.2.3 Internetangebote in Köln-Widdersdorf
(Antrag der SPD-Fraktion)
AN/1209/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftrag die Verwaltung, darauf hinzuwirken, dass im Stadtteil Köln-
Widdersdorf flächendeckend eine Internetversorgung angeboten wird, die dem Kölner Standard
entspricht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl
Aktueller Sachstand:
Die Verwaltung ist für den Breitbandausbau und die Versorgung mit entsprechender
Internetinfrastruktur nicht zuständig.
Der Telekommunikationsdienstleister und Kabelnetzbetreiber NetCologne, der zumindest
teilweise die Versorgung mit Breitband in Köln betreibt, wurde um Stellungnahme gebeten.
Diese liegt noch nicht vor.
100
BV 3 am 28.09.2015
8.1.4 Barrierefreie Spielplätze im Stadtbezirk Lindenthal
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD-Fraktion, von Herrn Müller/Die Linke und von Herrn
Blümel/FDP)
AN/1412/2015
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird bei der Neuplanung und bei der Planung von Sanierungen von
Spiel- und Bolzplätzen im Stadtbezirk Lindenthal gebeten, das im Jahr 2009
beschlossene Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik umzusetzen. Darin
heißt es zu Spiel- und Bolzplätzen:
Im Zuge der Diskussion um neue Konzepte von Spielplätzen werden grundsätzlich
die Bedürfnisse aller potentiellen Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigt und in die
Planungen einbezogen.
Für die Spielraumgestaltung heißt das:
- die Schaffung von Spiel- und Aufenthaltsräumen, die die Begegnung von Kindern
und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen fördern und ihren
Bedürfnissen gerecht werden,
- die Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung sowie aller
Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort, ohne jede Einschränkung.
Die gemeinsame Beteiligung an der Gestaltung der Spielräume sowie die gemeinsame
Nutzung fördern gleichzeitig ein Miteinander ohne Vorurteile. Ziel ist es, dass möglichst
viele Spielplätze die Anforderungen an einen integrierten Spielplatz erfüllen.
- Im Rahmen der zukünftigen Um- und Neubauten von Spielplätzen werden die
Gesichtspunkte den Barrierefreiheit und Integration bei der Planung und
Gestaltung berücksichtigt.
- Es wird verstärkt darauf geachtet, dass auch behinderte Kinder und ihre Eltern in
die Beteiligungen für die Gestaltung einbezogen werden.
- In Kooperation mit dem Büro der Behindertenbeauftragten wird ein barrierefreier
und integrativer Spielplatz modellhaft gestaltet.
- Bei den Eigentümern und Bauherren privater Spielplätze wird für eine
barrierefreie Gestaltung geworben.
2. Die Verwaltung wird gebeten, bei allen zukünftigen Planungen von Spiel - und
Bolzplätzen dieses Handlungskonzept nicht nur zu beachten, sondern der
Bezirksvertretung jeweils darzulegen, wie es konkret, inklusive eine r Aufstellung
der entstandenen Kosten, umgesetzt wird.
101
3. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung um eine Aufstellung, bei welchen Spiel-
und Bolzplätzen die Gesichtspunkte der Barrierefreiheit bei Planung und
4. Gestaltung bereits berücksichtigt wurden und ob ein Spielplatz modellhaft bisher
barrierefrei gestaltet wurde und wenn ja welcher.
5. Bei den oben genannten Planungen von Spiel- und Bolzplätzen sollte die
Fachstelle Behindertenpolitik der Stadt Köln jeweils in die Planungen mit
einbezogen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Berthmann, Herr Lhotka
Aktueller Sachstand:
Die Kinder- und Jugendverwaltung gestaltet Spiel- und Bolzplätze bereits so, dass
diese barrierefrei im Sinne der Zugänglichkeit sind und als Treffpunkt für alle Kinder
dienen. D. h. sie werden so angelegt, dass sie von allen ungeachtet der Herkunft, der
Religion, Handicaps usw. gemeinsam aufgesucht und genutzt werden können.
Im Hinblick auf die Umsetzung des Inklusionsgedanken wird seitens der Kinder- und
Jugendverwaltung großer Wert auf die Gestaltung der Spielflächen und die Auswahl der
Spielgeräte gelegt. Dabei ist es wichtig für Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen
gleichermaßen Spielreize zu bieten, damit sich die Kinder beim gemeinsamen Spielen
weiterentwickeln können.
So wurden zum Beispiel bei der soeben fertiggestellten Baumaßnahme des
Spielplatzes „Stormstraße/Ludwig-Jahn-Straße“ in Weiden für die Spielgeräte rote Seile
ausgewählt, weil sie für sehgeschwächte Kinder und Jugendliche leichter sichtbar sind.
Ebenso wurde die Vogelnestschaukel so nah wie möglich an den Rand der
Fallschutzfläche gesetzt, damit gehbehinderte Kinder und Jugendliche diese besser
erreichen können.
Bei allen Maßnahmen führt die Kinder- und Jugendverwaltung Beteiligungen mit den
Kindern, Jugendlichen und Anwohnern im Wohnumfeld durch, um ihre Wünsche, Ideen
und Bedürfnisse zur Gestaltung eines Spielplatzes in die Planungen aufzunehmen.
Natürlich werden die Kinder mit Handicaps und deren Eltern einbezogen.
102
In gezielten Gesprächen mit den betroffenen Kindern und deren Eltern werden
Wünsche und Erfordernisse besprochen. Die Ergebnisse wie z.B. Erreichbarkeit der
Spielgeräte, besondere Varianten von Spielgeräten oder die Frage des Fallschutzes
werden dann in das Gesamtkonzept eingebunden.
Aktuell finden Gespräche mit der Fachstelle Behindertenpolitik statt.
Die Jugendverwaltung ist gern zu einem Fachgespräch hinsichtlich der Barrierefreiheit
auf Spiel- und Bolzplätzen bereit.
103
BV 3 am 28.09.2015
8.2.1 Taktverbesserung auf der KVB-Linie 144
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD-Fraktion und von Herrn Müller/Die Linke)
AN/1422/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Verdichtung des Taktes der KVB-
Buslinie 114 vom Bahnhof Lövenich ins Gewerbegebiet Lövenich. Die Verwaltung möge
prüfen, mit welchem Auswand eine Verdichtung auf 20 Minuten (jede 2. S-Bahn, also 3
Anschlüsse), auf 15 Minuten (4 S-Bahn-Anschlüsse) oder 10 Minuten (6 Anschlüsse)
während der Hauptverkehrszeiten machbar ist und das Ergebnis der Bezirksvertretung
Lindenthal zur Beschlussfassung vorlegen. Ziel ist eine Verdichtung zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Berthmann, Herr Lhotka
Sachstand 2016:
Aufgrund anderer Prioritätenfestlegungen und fehlender personeller Kapazitäten konnte
dieser Beschluss noch nicht bearbeitet werden.
Aktueller Sachstand:
Die Prüfung der Taktverdichtungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen
(z.B. auf die Anschlüsse) einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang
unterzogen werden und erfolgt im Rahmen der Überplanung des Busnetzes.
104
BV 3 am 09.11.2015
8.2.1 Bebauungsplan Junkersdorf Nord (Gemeinsamer Antrag der CDU-
Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Herrn Müller/Die
Linke)
AN/1632/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet den Stadtentwicklungsausschuss um einen
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans in Junkersdorf-Nord zwischen
Aachener Str. – BAB 1 – Ludwig-Jahn-Str. – Vogelsanger Weg.
Ziel des Bebauungsplans soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch eine
maßvolle Verdichtung bei Erhalt des wertvollen Baumbestands sein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Weber-Baronowsky
Aktueller Sachstand:
Von der Fachverwaltung ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am
27.06.2016 eine Stellungnahme angekündigt worden.
105
BV 3 am 07.12.2015
8.1.2 Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD-Fraktion und von Herrn Müller/Die Linke)
AN/1757/2015
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung, den Kölner Kriterienkatalog zur
Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen zu überarbeiten und die Fragestellungen
aus dem Rechtsgutachten der Kanzlei Müller-Kühn sowie die Festlegungen des
Bundesverwaltungsgerichts-Urteiles vom 11.11.2015 einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Dr. Lerch, Herr Schüler
Sachstand 2015:
Die Verwaltung wird zu einer sogenannten Konsensrunde im 1. Halbjahr 2016 die
Vertreter der Interessengemeinschaften des Einzelhandels in den Stadtteilen, den DGB
Köln-Bonn, ver.di Bezirk Köln, den Einzelhandelsverband Köln e.V., die Industrie- und
Handelskammer zu Köln, den Katholikenausschuss in der Stadt Köln, den
Evgangelischen Kirchenverband Köln & Region, die DEHOGA Nordrhein
Geschäftsstelle Köln, die Handwerkskammer zu Köln und die Industrie- und
Handelskammer zu Köln einladen.
Ziel dieser Gesprächsrunde ist, den gemeinsam erarbeiteten Kriterienkatalog in der
vorliegenden Form und die Anforderungen an die Veranstaltungen, die für
Sonntagsöffnungen erforderlich sind, unter Betrachtung des Urteils des
Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 sowie die Fragestellung aus dem
Rechtsgutachten der Kanzlei Müller-Kühn zu erörtern und gegebenenfalls Anpassungen
im Kriterienkatalog vorzunehmen.
106
Aktueller Sachstand:
Die BV 3 hat in ihrer Sitzung am 02.05.2016 die Verwaltungsvorlage 4113/2015/1 zur 4.
Ordnungsbehördliche Verordnung für 2016 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr
2016 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten zur Kenntnis genommen und
diese am 23.05.2016 ungeändert beschlossen.
In der Begründung dieser Vorlage ist ausführlich auf die Rechtsprechung, auch des
Bundesverwaltungsgerichtes,
eingegangen worden.
Die im Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Müller Kühn angesprochenen Punkte fanden
hierbei Berücksichtigung.
In einer weiteren Verwaltungsvorlage 2297/2016 zur 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für
2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen
und Zeiten wurde noch einmal eingehend auf die Rechtsprechung eingegangen. Auch
diese Verwaltungsvorlage hat die BV 3 am 14.11.2016 ungeändert beschlossen.
Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung dieser Vorlage hat der Rat am 17.11.2016
(Vorlagennummer 2297/2016) zur 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2017 über das
Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten
die Verwaltung aufgefordert zu einer erweiterten Konsensrunde, der die
Interessensgemeinschaften
des bezirklichen- und City-Einzelhandels, die Verwaltung, die Gewerkschaften, die
Kirchen und die Vertretungen der im Wirtschaftsausschuss bzw. AVR stimmberechtigen
Fraktionen angehören, einzuladen.
Auf der Basis dieses Beschluss und insbesondere nach der Entscheidung des
Verwaltungsgerichtes
Köln am 02.01.2017 hinsichtlich der Ladenöffnung am 08.01.2017 in Porz-Eil, hat
die Verwaltung zu einer erweiterten Konsensrunde für den 01.03.2017 eingeladen.
In dieser Konsensrunde soll über mögliche Konsequenzen aus der aktuellen Rechtsprechung
beraten werden.
Der Beschluss wird somit als erledigt betrachtet.
107
BV 3 am 07.12.2015
8.2.1 Zeitnahe Erarbeitung sozialer Erhaltungssatzungen für Köln
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
AN/1803/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung um die Erarbeitung eines
konkreten Zeitplans für die Aufstellung sozialer Erhaltungssatzungen für Teile des
Kölner Stadtgebiets, die der Verdrängung der dort ansässigen Bevölkerung zugunsten
zahlungskräftiger Mieter/Eigentümer entgegen wirken sollen („Gentrifizierung“).
Außerdem bitten wir, weitere Stadtteile, auch im Stadtbezirk 3, darauf hin zu
untersuchen, in wie weit Verdrängungsprozesse stattfinden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
13 Ja-Stimmen (5 CDU, 4 Grüne, 3 SPD, 1 Die Linke)
1 Nein-Stimme (1 FDP)
3 Enthaltungen (2 CDU, 1 Einzelmandatsträger)
Nicht anwesend: Frau Dr. Lerch, Herr Schüler
Neuer Sachstand:
Anhand einer statistischen und planerischen Bewertung des gesamten Stadtgebietes ist
eine qualifizierte Abschä tzung erfolgt, in welchen Stadtvierteln ein begründeter
Verdacht besteht, dass die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer Sozialen
Erhaltungssatzung gegeben sind. Als Ergebnis diese Voruntersuchung sind die beiden
Verdachtsgebiete Severinsviertel und Mülheim (Teilbereiche) identifiziert worden. Es ist
vorgesehen, die stadtweite Voruntersuchung im Sinne eines kontinuierlichen
Monitorings regelmäßig durchzuführen.
Für die identifizierten Gebiete werden von der Verwaltung derzeit
Aufstellungsbeschlüsse vorbereitet.
108
Die Einbringung dieser ist für 2016 vorgesehen. Parallel dazu werden die anschließend
durchzuführenden vertiefenden sozialräumlichen Untersuchungen (Schwerpunkt
Bewohnerbefragung) vorbereitet, die als belastbare Grundlage für das weitere
Vorgehen und eine mög liche Satzung dienen. Es ist vorgesehen , die vertiefenden
sozialräumlichen Untersuchungen extern zu vergeben.
Die Darstellung eines konkreteren Zeitplans ist derzeit nicht möglich, da das weitere
Vorgehen u. a. unter dem Vorbehalt der vorläufigen Haushaltsführung steht.
Aktueller Sachstand (06/2017):
Am 9. Februar 2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln den Beschluss
über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Baugesetzbuch für das U ntersuchungsgebiet Severinsviertel gefasst. Zur Vorbereitung
eines möglichen Satzungsbeschlusses wird in 2017 eine vertiefte sozialräumliche
Untersuchung (Schwerpunkt Haushaltsbefragung) im Severinsviertel durchgeführt.
Anhand einer statistischen und plan erischen Bewertung des gesamten Stadtgebietes
erfolgt eine qualifizierte Abschätzung, in welchen Stadtvierteln ein begründeter
Verdacht besteht, dass die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer Sozialen
Erhaltungssatzung gegeben sind. Die Verwaltung führt die stadtweite Voruntersuchung
kontinuierlich als Dauerbeobachtung durch. Werden bei der Voruntersuchung
Stadtviertel aus dem Bezirk Lindenthal identifiziert, wird die Bezirksvertretung in den
weiteren Beratungsprozess eingebunden.
109
BV 3 am 07.12.2015
8.2.2 Unterbringung von Flüchtlingen und Studierenden im Haus Zülpicher
Straße 290
(Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-
Fraktion und von Herrn Müller/Die Linke)
AN/1813/2015
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, unverzüglich alle
verfügbaren Maßnahmen zu ergreifen, um in dem seit langem leerstehenden Haus
Zülpicher Straße 290 Wohnraum für Flüchtlinge und Studenten zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Dr. Lerch, Herr Schüler
Sachstand 2015:
Das Haus an der Zülpicher Str. 290 steht seit vielen Jahren leer. Verhandlungen über
einen Ankauf oder eine Vermietung des Gebäudes von Seiten der Stadt Köln hatte der
Eigentümer abgelehnt.
Seit dem 09.09.2015 hat der Eigentümer einen bevollmächtigten Vertreter. Die Stadt
Köln steht mit diesem Vertreter in Verhandlungen über eine einvernehmliche
Herrichtung des Gebäudes und eine anschließende Vermietung an die Stadt Köln. Ein
Verkauf des Gebäudes kommt für den Eigentümer bzw. bevollmächtigten Vertreter nicht
in Frage. Im Augenblick finden die Mietverhandlungen statt.
Die Hausbesetzer, die Stadt und der Vertreter des Eigentümers tauschen sich über die
Planungen aus.
In dem Gebäude sollen nach Abschluss der Sanierung/Renovierung besonders
schutzbedürftige Flüchtlinge untergebracht werden.
110
Aktueller Sachstand:
Durch die Hausbesetzung kam es ursprünglich zu Verzögerungen beim Anschluss des
Mietvertrages.Zwischenzeitlich konnte die Stadt Köln das o. g. Objekt zur Unterbringung
besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge anmieten,wobei die Mietzahlungen erst nach
Übergabe aufgenommen werden. Leider kam es durch die Verzögerungen zu einem
verspäteten Baubeginn, da die zuvor vom Bauherrnverpflichteten Handwerker
inzwischen andere Aufträge angenommen hatten. Mittlerweile wurde das Gebäude in
einen Rohbauzustand zurück versetzt, so dass aktuell die laufenden Arbeiten durch den
Eigentümer beauftragt sind. Zur tatsächlichen Fertigstellung kann noch keine Aussage
getroffen werden, da noch nicht alle Baugenehmigungen bzw. Nutzungsänderungen,
insbesondere vom Ausbau des Dachgeschosses, vorliegen. Ich gehe von einer
Fertigstellung in der 2. Jahreshälfte aus, soweit keine unvorhersehbaren Probleme bei
der Bauausführung auftreten.
111
BV 3 am 07.12.2015
9.1.4 Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2015 für den Stadtbezirk
Lindenthal
3549/2015
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die vom Rat im Haushaltsplan 2015
für das Haushaltsjahr 2015 bereitgestellten Mittel in Höhe von 50.000 € für
Maßnahmen zur Stadtverschönerung entsprechend dem vom Finanzausschuss
in seiner Sitzung am 09.11.2015 beschlossenen Kriterienkatalog wie folgt zu
verwenden:
- Schutzmaßnahmen für Bäume durch Baumschutzscheiben auf der Aachener
Straße zwischen Universitätsstraße und Gürtel
- Verschönerung Lortzingplatz gemäß Beschluss vom 28.09.2015 (TOP 8.1.3)
- Weitere Ergänzung der Baumanpflanzungen Lechenicher Straße
- Neuerrichtung von Sitzbänken auf der Hundewiese an der Postdamer Straße
und der Grünfläche Neuenhöfer Allee/Hollerather Straße/Euskirchener
Straße/Mommsenstraße
2. Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Finanzausschuss, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 50.000 € für
die von der Bezirksvertretung Lindenthal beschlossenen Maßnahmen.
Die entsprechenden Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2015, im
Teilergebnisplan 1301-Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft,
Erholungsanlagen, in Teilplanzelle 13-Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen, zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Dr. Lerch, Herr Schüler
Aktueller Sachstand:
Von der Fachverwaltung liegt noch keine Stellungnahme vor.
112
2016
83751 Zeichen
82
BV 3 am 01.02.2016
8.1.2 Öffentliche Widmung eines Weges in Köln-Müngersdorf
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, von Herrn Mülller/Die Linke, von
Herrn Blümel/FDP und von Herrn Kremers)
AN/0068/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die öffentliche Widmung eines
Weges in Köln-Müngersdorf. Der Weg verläuft vom Wendehammer Am Kirchhof
bis zur Fußgängerbrücke über den neuen Militärring und ist der Zugang bzw. die
Zufahrt zum Friedho f Müngersdorf. In Zusammenarbeit mit der
Friedhofsverwaltung wird dann das Parken geordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Vadood
Aktueller Sachstand:
Die Widmung des ca. 85 m langen Teilstücks der Straße Kirchenhof in Köln -
Müngersdorf ab dem Hausgrundstück Kirchenhof 5 bis zur Militärringstraße
wurde am 01.03.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln öffentlich bekannt gemacht.
83
8.1.8 Karl-Schwering-Platz ("Kulturpfad Lindenthal" - Objekt Nr. 8)
(Antrag der CDU-Fraktion)
AN/0138/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung, auf dem Karl -Schwering-
Platz in Köln -Lindenthal die drei Informations -Standschilder zu erneuern, neue
Abfallbehälter anzubringen und für eine regelmäßige Pflege des gesamten
Bereiches zu sorgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
84
8.1.12 Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2011 bis 2015
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
AN/0146/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung um ein e Aufstellung der
seit 2011 aus dem Stadtklima -/Stadtverschönerungsprogramm finanzierten und
umgesetzten Maßnahmen.
Die Aufstellung soll in nachvollziehbarer Weise sowohl die einzelnen
Maßnahmen pro Jahr sowie die jeweils dafür aufgewendeten Mittel enthal ten.
Außerdem wird um eine Information über den Verbleib eventuell nicht
verwendeter Mittel aus dem Programm gebeten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
85
8.1.13 Weiterer Ausbau der Infrastruktur für Elektrofahrzeuge im
Stadtbezirk Lindenthal
(Antrag der SPD-Fraktion)
AN/0147/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, ein Konzept
vorzulegen um den flächendeckenden Ausbau der Infrastruktur für
Elektromobilität im Stadtbezirk Lindenthal weiter voranzutreiben, damit
bestehende Lücken bei der Versorgung mit Ladestationen geschlossen werden
können.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
9 Ja-Stimmen (1 CDU, 2 Grüne, 4 SPD, 1 FDP, 1 Einzelmandatsträger)
6 Nein-Stimmen (5 CDU, 1 Grüne)
4 Enthaltungen (1 CDU, 2 Grüne, 1 Die Linke)
Aktueller Sachstand 2017:
Mit CarSharing Anbieter Cambio wurden zusätzliche Stellplätze festgelegt, an
denen Cambio E-Fahrzeuge für die CarSharing- Nutzer bereitstellt.
86
8.2.1 Weitere S-Bahn im Kölner Westen
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD-Fraktion, von Herrn Müller/Die Linke, von Herrn Blü-
mel/FDP und von Herrn Kremers)
AN/0069/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die zuständigen Gremien
(Verkehrsausschuss und NVR -Versammlungen sowie den NVR), die seit
13.12.2015 entfallene S-Bahn (Horrem ab 8.29 Uhr, Köln-Weiden-West 8.36 Uhr,
Köln-Lövenich 8.38 Uhr, Köln -Müngersdorf 8.41. Uhr – an Köln -Hauptbahnhof
8.50 Uhr) schnellstmöglich wieder einzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Zusätzlich: Stellungnahme der Nahverkehr Rheinland GmbH
0383/2016
Beschluss ist erledigt. S12 fährt seit dem Fahrplanwechsel Mo.-Fr-. wieder um
8:29 von Horrem Richtung Hennef.
87
8.2.2 Aufstellung eines Bebauungsplanes in Lindenthal-Nord für das
Gebiet zwischen Klosterstraße, Clarenbachstraße, Bruckner Straße und
Rau-tenstrauchkanal
(Gemeinsamer Antrag der CDU -Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
der SPD-Fraktion, von Herrn Müller/Die Linke, von Herrn Blü -mel/FDP und von
Herrn Kremers)
AN/0134/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet den Stadtentwicklungsausschuss, die
Verwal-tung zu beauftragen, für das Gebiet in Lindenthal -Nord zwischen
Klosterstraße, Clarenbachstraße, Bruckner Straße und Rautenstrauchkanal
einen Bebauungsplan mit dem Ziel aufzustellen, eine geordnete städtebauliche
Entwicklung mit Wohnungsbau durch eine maßvolle Verdichtung bei Erhalt des
wertvollen Baumbestandes, der kirchlichen Einrichtungen und der
Domsingschule sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
88
8.2.3 Änderung der "Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der
Stadt Köln"
(Gemeinsamer Antrag der CDU -Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
der SPD-Fraktion, von Herrn Müller/Die Linke, von Herrn B lü-mel/FDP und von
Herrn Kremers)
AN/0136/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung und den Rat der Stadt
Köln, die „Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“
dahingehend zu verändern, dass am 25. Novembe r, dem „Internationalen Tag
gegen Gewalt an Frauen“, die Flagge „Frei leben“ der
Menschenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ am Historischen Rathaus und
an den Bezirksrathäusern gesetzt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
89
BV 3 am 07.03.2016
8.1.4 Glascontainer im Umfeld der Widdersdorfer Hauptstraße
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD-Fraktion und von Herrn Müller/Die Linke)
AN/0359/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt
Köln, im Umfeld der Widdersdorfer Hauptstraße Glascontainer aufzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Born, Frau Führer, Frau Vadood
Aktueller Sachstand:
Aufgrund der sehr ungünstigen/engen Bebauungsstruktur in Widdersdorf bieten
sich auf der Hauptstraße in Widdersdorf leider keine Möglichkeiten zur
Aufstellung von Glascontainern.
Die Mindestentfernung zur schützenswerten Wohnbebauung darf 12 Meter nicht
unterschreiten und es muss ein Stellplatz auf öffentlichem Straßenland sein. Aus
haftungsrechtlichen Gründen richten wir keinen Stellplatz mehr auf einem
Privatgrundstück ein.
Im Fall „Parma Delikatessen“ auf der Hauptstraße 36-38 war der Sachverhalt
folgender:
Die Firma Parma Delikatessen hatte bis 2014 ihren Geschäftssitz in Ehrenfeld im
90
Helios-Gelände. In Absprache mit dem dortigen Grundstückseigentümer wurde
vor Jahren auf dem Parkplatz ein Standort eingerichtet. Bei der
Geschäftsverlegung im Jahr 2014 hat das Unternehmen die Glassammelbehälter
nach Widdersdorf mit umgezogen. Weder über diesen Umstand noch, dass die
Behälter in der Folgezeit gelegentlich auch geleert wurden, wurde die Stadt
informiert. Die Sammelbehälter wurden in Absprache mit der Firma Remondis,
die mit der Leerung der Glasbehälter beauftragt ist, von dem Privatparkplatz
abgezogen. Der Liegenschaftseigentümer hatte keine Genehmigung zur
Aufstellung der Behälter erteilt.
In den vergangenen Monaten wurden mögliche Alternativen, sowohl im Umfeld
der Hauptstraße als auch in den Neubaugebieten, geprüft. Derzeit erfolgt die
Abstimmung mit verschiedenen städt. Dienststellen. Sobald ein Ergebnis erzielt
wurde, werde ich Sie hierüber informieren.
91
8.1.9 Stadtmöblierung in Köln-Widdersdorf
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
AN/0365/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung, die Stadtmöblierung im
Bereich „Unter Linden“ durch folgende Maßnahmen auszubauen:
- Der zentrale Weg der Allee „Unter Linden“ in der Grünfläche wird an
mehreren Stellen (meist an Querungsstellen) vergrößert zu einem (von
Hecken umgebenen) Quadrat von ca. 40 qm Fläche.
- Diese quadratischen Flächen sollen mindestens sechs weitere Sitzbänke
und weitere zwei Hundetüten-Boxen mit Abfallkörben erhalten.
- Besonders vor dem kleinen Geschäftszentrum bei Cafe Voosen, der
Apotheke und des dortigen Ärztehauses müssen Sitzgelegenheiten
vorgehalten werden. Die Bewohner des dahinter liegenden Altenheims und
die Mütter und Kleinkinder, die demnächst die dort zu errichtende Kita
besuchen werden, sind darauf angewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Born, Frau Führer, Frau Vadood
92
8.1.12 Benennung des Platzes vor "Unter Linden" 240 und 242 in
"Jakobsplatz"
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
AN/0368/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, den Platz vor den
Hausnummern Unter Linden 240 und 242 in Köln -Widdersdorf in „Jakobsplatz“
zu benennen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Born, Frau Führer, Frau Vadood
Aktueller Sachstand:
Aufgrund der Stellungnahme 23 vom 02.05.2016 teilte 02 -3, Herr Stocker, am
28.06.2016 telefonisch mit, dass sich die Fraktionsvorsitzenden in der
vorangegangenen FVB darauf geeinigt haben, auf die Benennung zu verzichten.
Der Beschluss ist damit erledigt
93
8.1.13 Aufenthalsmöglichkeit für Jugendliche in Köln-Widdersdorf
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
AN/0369/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, auf dem
Grünstreifen der Allee „Unter Linden“ in Köln -Widdersdorf auf der Höhe des
Einkaufszentrums (Edeka, Aldi, dm), Nähe Adrian-Meller-Straße (auf dem letzten
Heckenquadrat), eine Aufen thaltsmöglichkeit für Jugendliche zu schaffen. D abei
sollen drei bis vier „Chillbänke“ und eine kleine Überdachung mit Windschutz
errichtet werden. Komplettiert werden muss dies mit einem großen Abfallkorb.
Die Verwaltung wird auch gebeten, weitere geeignete Plätze für Jugendliche im
Bezirk Lindenthal zu benennen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
15 Ja-Stimmen (5 CDU, 4 Grüne, 4 SPD, 1 Die Linke, 1 Einzelmandatsträger)
1 Nein-Stimme (1 FDP)
Aktueller Sachstand:
Grundsätzlich begrüßt die Kinder- und Jugendverwaltung die Errichtung von
Aufenthaltsorten für Jugendliche sehr.
Da der Bedarf an weiteren Aufenthaltsorten für Jugendliche in Widdersdorf
gegeben ist, wird das Angebot auf dem Bolz- und Streetballplatz „Neue
Sandkaul“ demnächst durch einen Jugendunterstand ergänzt.
94
Außerdem werden auf dem Spielplatz „Im Kamp/Dachsweg“, der im
Neubaugebiet durch den Investor hergerichtet wird, die Interessen der
Jugendlichen besonders berücksichtigt. Auch hier entsteht ein Aufenthaltsort für
Jugendliche mit einem Jugendunterstand und einer Tischtennisplatte.
Wie bereits mitgeteilt, wird zurzeit seitens der Verwaltung geprüft, ob auf dem
Spielplatz “Auf der Aspel/Sibilla-Sester-Straße” Chillbänke aufgestellt werden
können.
95
9.2.5 Konzept Essbare Stadt Köln
0514/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Ausschuss Umwelt und Grün,
folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss Umwelt und Grün beschließt das gesamtstädtische Konzept
„Essbare Stadt“ und beauftragt die Verwaltung bei der Neuanlage von
Grünanlagen und der Gestaltung von Freiflächen die Anpflanzung von essbaren
Pflanzen zu berücksichtigen.
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung folgende
Gesichtspunkte in ein überarbeitetes Konzept „Essbare Stadt Köln“
einfließen zu lassen und dieses der Bezirksvertretung erneut vorzulegen:
1. Aufwertung vorhandener Grünflächen durch Nutzpflanzen einschließlich
eines Zeitplans zur Umsetzung dieses Ziels (anstelle der Beschränkung auf
neu geplante bzw. umzugestaltende Grünflächen)
2. Keine Beschränkung auf Obstbäume
- Nachweis einer Bepflanzung mit Nutzpflanzen
- Nachweis von Sträuchern und Hecken z. B. Himbeeren, Johannisbeeren
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Berthmann, Herr Born, Frau Führer, Frau Vadood
96
BV 3 am 02.05.2016
8.1.2 WLAN in den Flüchtlingsheimen
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, von Herrn Müller/Die Linke, von
Herrn Blümel/FDP und von Herrn Kremers)
AN/0738/2016
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, in den Heimen für Geflüchtete im Stadtbezirk
Lindenthal WLAN zu installieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
97
8.1.5 Verbesserung der Wegebeziehungen auf dem Universitätsgelände
(Antrag von Herrn Blümel/FDP)
AN/0741/2016
1. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, die
Wegebeziehungen zwischen den Universitätsgebäuden an der
Universitätsstraße und dem Alphons -Silbermann-Weg in zweierlei Hinsicht zu
verbessern:
Die Wege sind so zu befestigen, dass sie auch in regenreichen Zeiten trockenen
Fußes benutzt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
2. Beschluss
Zudem sind Wegehauptbeziehungen zu beleuchten, so dass auch im Winter
eine sichere Wegenutzung möglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
1 Ja-Stimme (1 FDP)
12 Nein-Stimmen (4 CDU, 3 Grüne, 4 SPD, 1 Die Linke)
6 Enthaltungen (3 CDU, 2 Grüne, 1 Einzelmandatsträger)
98
BV 3 am 27.06.2016
8.1.2 Rückschnitt von Büschen und Bäumen für bessere Ausleuchtung
(Antrag der SPD-Fraktion)
AN/1098/2016
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Rückschnitt von Sträuchern bzw. Bäumen:
a) auf dem Fußweg vor der östlichen Seite der Unterführung der Ostlandstraße
an der Kirche vorbei
und
b) auf der Straßenseite der Ostlandstraße zwischen dem Neubau „Juze“ und der
Bushaltestelle
vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Frau Rittner
Aktueller Sachstand:
Aufgrund des Beschlusses hat der für die Baumkontrolleur in diesem Bereich
verantwortliche Gärtnermeister die Situation am 07.07.2016 vor Ort überprüft und
ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Beeinträchtigung des
Lichteinfalls weder durch die städtischen Straßenbäume noch Sträu cher
verursacht wird.
Folgender Sachverhalt wurde festgestellt:
99
zu a) Im genannten Bereich stehen zwischen dem Tilsiter Weg und dem
Fußgängerübergang der Unterführung drei jüngere Straßenbäume (Durchmesser
20-30 cm). Die Unterpflanzung besteht aus einzel nen Sträuchern und
Staudeninseln, die privat gepflegt werden. Dazu kommen ein paar Sträucher, die
im Knickbereich des Weges an der westlichen Ecke der Kirche zur Bunzlauer
Straße stehen. Der genannte Abschnitt ist durch zwei Straßenlaternen
ausgeleuchtet. Eine davon steht unter einem der städtischen Bäume, die zweite
unter einer Platane, die zum Grundstück der Kirche ‚Heilig Geist‘ gehört. Beide
Laternen können ihr Licht ungehindert auf den Gehweg abstrahlen. Rückschnitte
des städtischen Baumes oder auch de r auf Kirchengrundstück befindlichen
Platane würde deshalb zu keiner Verbesserung der Beleuchtungsqualität führen.
Möglicherweise ist vonseiten der Antragsteller der Abschnitt an der Abbiegung
des Weges an der westlichen Seite der Kirche entlang zur Bunzla uer Straße
gemeint. Allerdings sind dort nur einige wenige Sträucher auf städtischem Grund
vorhanden, städtische Bäume gibt es dort nicht. Auf dem kirchlichen Grundstück
befindet sich dagegen eine sehr üppige Bepflanzung mit Bäumen, die zusammen
mit dem Fe hlen weiterer Laternen abends und nachts eine abgedunkelte Ecke
erzeugt.
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat deshalb nun das Amt für
öffentliche Ordnung gebeten, den Kirchenträger aufzufordern die zur Herstellung
der Verkehrssicherheit erford erlichen Rückschnitte vorzunehmen. Parallel dazu
wurde das Amt für Straßen und Verkehrstechnik gebeten, gemeinsam mit der
Rheinenergie die Installationsmöglichkeit weiterer Beleuchtungskörper zu prüfen
und gegebenenfalls auch die Leuchtmittelstärke in den vorhandenen
Straßenlaternen zu erhöhen.
zu b) Im genannten Straßenabschnitt gibt es sechs städtische Straßenbäume
(Platanen) und drei Straßenlaternen. Zwei der Laternen sind unterhalb der
Baumkronen positioniert. Keine der Platanen schränkt durch Ast - oder Blattwerk
die Beleuchtung des Gehweges ein. Vielmehr ist es der Bewuchs auf dem
Grundstück der angrenzenden Schule, der sowohl im Bereich der Platanen als
auch an der dritten Straßenlaterne die Ausleuchtung des Gehweges behindert.
Das Amt für Landschafts pflege und Grünflächen hat deshalb die zuständige
Gebäudewirtschaft eingeschaltet zwecks Prüfung, inwieweit die Situation
verbessert werden kann, und anschließenden Bericht an die Bezirksvertretung.
Auch hier soll eine Überprüfung der Lampenstärke und Laternenanzahl durch die
Rheinenergie erfolgen.
100
8.1.3 Einführung von Parkscheiben auf dem Parkplatz im Kölner
Stadtwald in Köln-Braunsfeld, Friedrich-Schmidt-Straße 99, 50933
Köln
(Antrag der CDU-Fraktion)
AN/1099/2016
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden ergänzten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung um Veranlassung, für das
Parken von Kraftfahrzeugen auf dem Parkplatz im Kölner Stadtwald in
Braunsfeld, Friedrich-Schmidt-Straße 99, 50933 Köln, Parkscheiben einzuführen.
Dieser Parkplatz ist für Besucher des Stadtwaldes vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
16 Ja-Stimmen (6 CDU, 4 Grüne, 4 SPD, 1 Die Linke, 1 Einzelmandatsträger)
1 Nein-Stimme (1 FDP)
Nicht anwesend: Frau Pinl, Frau Rittner
Sachstand 2017:
Aufgrund eines Beschlusses des Verkehrsausschusses gibt es in Köln keine
Parkscheiben.
101
8.1.4 Verbesserung der Pendler-Situation in Köln-Weiden, Köln-
Widdersdorf und Köln-Lövenich
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
AN/1100/2016
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, folgendes zu prüfen:
1. Verbesserung der Situation am S-Bahnhof Lövenich durch Bau eines Fahrrad-
und Auto-Parkhauses:
Auf der Brauweiler Straße unmittelbar vor der Bahnüberführung fehlt ein Park -
and Ride-Parkhaus für Autos und Fahrräder.
Ist das Überbauen des Geländes der dort ansässigen Auto -
Werkstatt/Reifenhändlers Ungewitter z. B. mit einem Stahl -Parkhaus möglich?
Könnten mit dem Eigentümer und/oder dem Besitzer des Geländes
entsprechende Gespräche geführt werden?
Ist das gegenüberliegende Gelände des Hauses „Hubertus“,das nicht bewohnt,
jedenfalls nicht bewirtschaftet zu sein scheint, als Fahrrad -Abstellplatz bzw. als
Fahrrad-Parkhaus nutzbar? Könnten auch hier mit dem Eigentümer und/oder
dem Besitzer des Geländes entsprechende Gespräche geführt werden?
2. Verbesserung der S-Bahnhof-Situation und der Park-Situation in Weiden West
Hier steht neben dem im letzten Jahr von der BV3 schon beschlossenem Ausbau
der Parkfläche eine weitere Qualitätssteigerung an:
Die Verwaltung wird gebeten, mit der Bahn AG Gespräche zu führen mit dem
Ziel, am Bahnhof Weiden West eine kleine Restauration/Kiosk -Lösung mit
öffentlich nutzbarem WC zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Frau Rittner
102
Sachstand 2017:
Am S-Bahnhof Lövenich ist die Errichtung einer P+R-Parkpalette nicht sinnvoll.
Aus Gründen der Wohnumfeldverträglichkeit ist dieser Standort für eine P+R -
Anlage ungeeignet. Eine P+R -Anlage an diesem Standort würde zusätzlichen
Verkehr in diese Innerortslage anziehen. Dies ist seitens der Verwaltung und mit
Sicherheit auch von den Anliegern nicht gewollt.
Zum Thema „Verbesserung der Situation in Weiden West“ wird auf eine
Textpassage aus der damaligen Beschlussvorlage für eine Erweiterung der P+R
Anlage verwiesen. „Vorteil dieser Fläche wäre, dass dieser Standort
in seiner Gesamtheit mit Parkpalette, B+RAnlage, S-Bahn-Station und KVB -
Haltestelle sehr kompakt mit relativ kurzen Fußwegen gestaltet werden kann. Die
B+R-Anlage sollte dabei direkt in die Parkpalette integriert werden. Bei weiteren
Angeboten, wie Fahrradverleihstation, Station für Elektrofahrräder, ggf.
Mietwagenangebote und Bewirtschaftung der Anlage mit Kiosk,
Fahrkartenverkauf und Toiletten könnte dieser St andort zu einer
Mobilitätsdrehscheibe ausgebaut werden, wie es auch im Nahverkehrsplan der
Stadt Köln vorgeschlagen wird.“
Der aktuelle Wunsch der BV ist somit bereits als Vorschlag der Verwaltung im
Beschluss und im Nahverkehrsplan enthalten.
103
8.2.1 Realisierung der geplanten drei weiterführenden Schulen im
Stadtbezirk Lindenthal
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
AN/1119/2016
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf:
1. Bei der Planung der projektierten weiter führenden Schulen im Bezirk 3 die
stadteigenen Vorgaben im „Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte
an Kölner Schulen“, hgg. vom Amt für Schulentwicklung im Mai 2016, präzise
anzuwenden und diese beim Bau strikt umzusetzen.
Vorhandene baurechtliche Vorgaben (Schulbau-Richtlinie NRW, SBauVO) sind
anzupassen, um den bestehenden pädagogischen Anforderungen (Inklusion und
individuelle Forderung) des Landes NRW zu entsprechen.
2. Die Bezirksvertretung Lindethal, wie bereits im letzten Jahr gefordert, über
den Planungsstand regelmäßig zu informieren. Dazu gehört auch der Ort der
dritten weiter führenden Schule.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Frau Rittner
Aktueller Sachstand:
Im Stadtbezirk Lindenthal ist die Errichtung drei zusätzlicher weiterführender
Schulen vorgesehen.
Am Standort Zusestraße soll ein Neubau für ein Gymnasium mit 3 Zügen in der
Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II errichtet werden. Die
Inbetriebnahme des Gebäudes ist für 2020 vorgesehen. Allerdings soll das
104
Gymnasium bereits ab dem Schuljahr 2018/19 an einem Interimsstandort in
unmittelbarer Nähe starten und beginnend mit 3 fünften Klassen wachsen.
Eine neue Gesamtschule mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der
Sekundarstufe II ist am Standort Wasseramselweg vorgesehen. Auch für die
Gesamtschule ist zunächst ein Interim vorgesehen, an dem die Schule ab
Schuljahr 2018/19 zunächst mit dem 5. Schuljahr starten kann. Die Fertigstellung
des endgültigen Gebäudes ist für 2021 avisiert.
Ergänzend zu diesen beiden weiterführenden Schulen hält die
Schulentwicklungsplanung langfristig die Errichtung einer dritten weiterführenden
Schule für erforderlich. Derzeit ist die Verwaltung bemüht, hierfür einen
geeigneten Standort zu sichern.
105
8.2.2 Flagge "Frei leben - ohne Gewalt"
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
AN/1136/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, anlässlich des Interna tionalen Tags
gegen Gewalt an Frauen, am 25. November die Flagge „Frei leben – ohne
Gewalt“ der Menschenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ vor dem
Bezirksrathaus Lindenthal zu setzen und bittet die Verwaltung, die
entsprechende Flagge bei „Terre des Femmes“ rechtzeitig zu bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Frau Rittner, Herr Schüler
106
9.1.3 191. Änderung des Flächennutzungsplanes "Frischezentrum
Marsdorf in Köln-Junkersdorf"
2089/2016
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden alternativen und ergänzten
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt die 191. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Frischezentrum Marsdorf in Köln -Junkersdorf“ ab und
bekräftigt ihre bisherigen Beschlüsse in dieser Angelegenheit.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Frau Rittner, Herr Schüler
107
9.1.4 Städtebauliches Planungskonzept "Frischezentrum in Köln-
Junkersdorf"
2006/2016
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden alternativen und ergänzten
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt das vorgelegte städtebauliche
Planungskonzept ab und bekräftigt ihre bisherigen Beschlüsse in dieser
Angelegenheit.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Frau Rittner, Herr Schüler
108
9.2.1 253. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der
Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
- Die Unterlagen gingen allen Mitgliedern der Bezirksvertretung
Lindenthal mit Schreiben vom 27.05.2016 zu. -
1483/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 253. Satzung über die Festlegungen gemäß §
8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erheb ung von
Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Frau Rittner, Herr Schüler
109
9.2.2 Beschluss über die Ablehnung des Antrages auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld
1407/2016
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden alternativen Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschu ss beschließt, dem Antrag der Vorhabenträgerin
stattzugeben und nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung
des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB das Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nör dlich der Al sdorfer
Straße (Flurstücke 244, 3994/202, 3995/202, 1734, 1736, 1738, 1740, 1742,
1744, 202/10 und teilweise 1084, Flur 68, Gemarkung Müngersdorf), mit dem
Ziel, Wohnen festzusetzen, einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Frau Rittner, Herr Schüler
110
9.2.3 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB
Arbeitstitel: Universitätsklinik zu Köln, Baufeld West in Köln-Lindenthal
1669/2016
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, für das Areal in Köln-Lindenthal, das südlich durch die Kerpener
Straße, westlich durch den Lindenthalgürtel, nördlich und östlich durch
weitere universitätsklinische Nutzungen begrenzt wird, –Arbeitstitel:
Universitätsklinik zu Köln, Baufeld West in Köln-Lindenthal– nach § 12
Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB ein
Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im
beschleunigten Verfahren einzuleiten mit dem Ziel, weitere
universitätsklinische Einrichtungen zu ermöglichen;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal
ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Frau Rittner, Herr Schüler
111
9.2.4 Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 5843/03
Arbeitstitel: Max-Planck-Straße in Köln-Junkersdorf
1540/2016
Beschluss:
Der Rat besc hließt den Bebauungsplan 5843/03 für das Gebiet südlich des
Autobahnkreuzes West zwischen A 4, den Gleisen der Köln -Frechen-
Benzelrather-Eisenbahn (Stadtbahnlinie 7) sowie der A 1 in Köln -Junkersdorf
(Ortsteil Marsdorf) —Arbeitstitel: Max-Planck-Straße in Köln-Junkersdorf— nach
§ 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im ergänzenden Verfahren nach § 214
Absatz 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemei ndeordnung Nordrhein -Westfalen
(GO NW) in der Fassu ng der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Sa tzung geltenden
Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten
Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Frau Rittner, Herr Schüler
112
BV 3 am 05.09.2016
8.1.2 Neubau Studentenwerk Universitätsstraße / Enrique-Schmidt-
Cuadra-Weg
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD Fraktion und Lothar Müller/Die Linke
AN/1312/2016
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet das Studentenwerk und die
Stadtverwaltung Köln bei dem Neubau der Verwaltung an der
Universitätsstraße /Enrique-Schmidt-Cuadra-Weg auch Wohnraum für
Studierende zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
113
8.1.4 Umwandlung von Stellplätzen in Außengastronomien
Antrag der SPD-Fraktion
AN/1314/2016
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, wie es in Teilen der Innenstadt schon für die
diesjährige Außenbewirtschaftungs-Saison praktiziert wird, auch in Lindenthal die
Möglichkeit zu schaffen, auf Antrag einer entsprechenden
Sondernutzungserlaubnis die Fläche eines Längsparkstandes vor der jeweiligen
Gaststätte zum Zweck der Außengastronomie zu nutzen.
Abstimmungsergebnis:
Endgültig abgelehnt bei Stimmengleichheit
8 Ja-Stimmen (3 Grüne, 4 SPD, 1 Die Linke)
8 Nein-Stimmen (7 CDU, 1 Einzelmandatsträger)
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
114
8.1.6 Bebauungspläne im Stadtbezirk
Antrag der SPD Fraktion
AN/1316/2016
Beschluss:
Die Verwaltung aufgefordert, geltende Bebauungspläne im Bereich des
Stadtbezirkes Lindenthal aufzulisten, die in Ihrem Geltungsbereich grundsätzlich
nur eine im Umfang eingeschränkte Wohnnutzung vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
115
8.1.9 Schutz der Baumscheiben und des Grünstreifens auf der
Euskirchener Straße in Köln-Sülz
Antrag der Fraktion Bündis 90/Die Grünen
AN/1320/2016
Beschluss:
Die Beratung und Beschlussfassung wird bis zur nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Lindenthal am 06.10.2016 vertagt.
116
8.2.1 Fällung einer Platane
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, Lothar Müller/Die Linke und Wolfram Rother/FDP
AN/1333/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal befürwortet eine Dringlichkeitsentscheidung der
Verwaltung zur Fällung der Platane, die nach Aussage von Fachleuten und des
Gutachten von Herrn Bernd Sturmberg das Denkmal Belvedere in seiner
Bausubstanz gefährdet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
117
8.2.2 Busanbindung Brauweiler- S-Bahn Köln-Weiden-West
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen
AN/1310/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal befürwortet eine Bus Anbindung von Brauweiler
und weiteren Orten an die S-Bahn Köln-Weiden West und bittet die Stadt Köln
dieses Vorhaben aktiv zu unterstützen, damit es zum Fahrplanwechsel
Dezember 2016 ermöglicht werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
Eine Busanbindung wurde bereits versuchsweise außerhalb der
Hauptverkehrszeit umgesetzt. Seit dem 11.12.2016 erfolgen zwischen Weiden -
West und Brauweiler im Rahmen einer Verschwenkung der Linie 961, zunächst
von Montag bis Freitag, Früh- und Spätfahrten.
Eine weitere Ausweitung des Angebots seitens des Rhein -Erft-Kreises und der
REVG ist bislang nicht bekannt.
Der Beschluss ist damit erledigt.
118
9.1.1 Dringend notwendige Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in
Containerbauweise auf dem Grundstück Aachener Str. 1378a, 50859
Köln, zur Sicherstellung der gesetzlichen
Unterbringungsverpflichtung der Stadt Köln
hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 18.08.2016
2137/2016/1
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat folgende
Dringlichkeitsentscheidung:
Wir beschließen die im Rahmen der Gefahrenabwehr notwendige Aufstellung
von schnell lieferbaren Containerunterkünften – geplant für 2 Jahre – sowie die in
diesem Zusammenhang beauftragten Planungs - und Bauleistungen für den
Standort Aachener Str. 1378a, 50859 Köln.
Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen wurden in dem vom Rat am
30.06.2016 beschlossenen Haushaltsplan 2016/2017 für das Hj. 2016 im
Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in
den Teilplanzeilen
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.323.370,59 €
14 - Bilanzielle Abschreibungen 500,96 €
16 - sonst. ordentl. Aufwendungen 262.690,73 €
27 - interne Leistungsbeziehungen 376,20 €
insgesamt 1.586.938,48 €
veranschlagt.
Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen wurden in dem vom Rat am
30.06.2016 beschlossenen Haushaltsplan 2016/2017 für das Hj. 2016 im
Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewir tschaftung von Wohnraum,
Teilfinanzplanzeile 9 - Auszahlungen für den Erwerb von bewegl ichem
Anlagevermögen, Finanzstelle 0000 -1004-0-0001 - Beschaffung beweglichen
Anlagevermögens, Mittel in Höhe von 30.057,38 € veranschlagt.
119
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood, Herr Born
120
9.1.3 Beschluss über die sachliche Verwendung der bezirksorientierten
Mittel für die Jahre 2016/2017 gem. § 37 Abs. 3 GO NW zum
Doppelhaushalt 2016/2017 gemäß Ratsbeschluss vom 30.06.2016 für
den Stadtbezirk Lindenthal
2788/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Lindenthal beschließt die Verwendung
der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NW für die
Haushaltsjahre 2016/2017 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Rates
vom 30.06.2016 diese Beträge zu erhöhen.
Demnach erhöht sich die Summe der bezirksorientierten Haushaltsmittel für das
Jahr 2016 von 66.100 € um 23.000 € auf nunmehr 89.100 €.
Für das Jahr 2017 erhöht sich der Betrag von 66.100 € um 59.800 € auf 125.900
€.
Die Mittel sind wie folgt aufgeteilt:
Teilergebnisplan Bezeichnung
Ansatz
2016 Erhöht um
Ansatz
2017 Erhöht um
604 Kinder-, Jugend und
Familienhilfe 40.700 10.300 56.700 26.300
504 Soziale Hilfen 5.400 1.400 7.500 3.500
301 Schulträgeraufgaben 17.400 4.600 25.200 12.400
801 Sportförderung 15.500 3.900 21.400 9.800
121
416 Kulturförderung 10.100 2.800 15.100 7.800
Gesamtsumme 89.100 23.000 125.900 59.800
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood, Herr Born
122
9.1.5 Antrag auf Fällerlaubnis für sechs Bäume in der öffentlichen
Grünanlage Blumenallee in Köln-Lindenthal
2208/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt die Fällung von 6 Buchen in der
öffentlichen Grünanlage an der Blumenallee, nahe der Grenze zum Grundstück
Rosenweg 6, in 50858 Köln, ab.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
123
9.1.7 Städtepartnerschaftsmaßnahmen im Stadtbezirk Lindenthal
hier: Zahlung des Jahresbeitrags 2016 an den Städte-
Partnerschafts-Club e.V.
2921/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, an den Städte-Partnerschafts-Club
e.V. den Jahresbeitrag für 2016 in Höhe von 600,00 € zu Lasten der
Finanzposition 0230.574.3200.9 auszuzahlen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
124
9.1.8 Antrag auf einen Zuschuss für die Städte-Partnerschafts-
Maßnahmen im Jahre 2016
hier: Städte-Partnerschafts-Club e.V.
2922/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, an den Städte-Partnerschafts-Club
e.V. einen Zuschuss in Höhe von 1.120 € für Städte-Partnerschafts-Maßnahmen
zu Lasten der Finanzposition 0200.574.2900.1 auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
125
9.2.1 Handlungskonzept Behindertenpolitik - "Köln überwindet Barrieren -
eine Stadt für alle"
hier: 2. Folgebericht -Bilanz 2012 - 2015 und Ausblick 2020
Die Unterlagen gingen allen Mitgliedern der Bezirksvertretung
Lindenthal mit Schreiben vom 31.05.2016 zu.
0990/2016
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat begrüßt den 2. Folgebericht zum Handlungskonzept Behindertenpolitik
„Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ und nimmt diesen zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel Prioritäten zu setzen und die Einzelmaßnahmen – soweit
erforderlich – den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung
vorzulegen.
Der nächste Folgebericht über die Umsetzung ist den politischen Gremien in
2021 vorzulegen.
Darüber hinaus sind der Ausschuss Soziales und Senioren und die
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und gegebenenfalls weitere
Fachausschüsse des Rates und die Bezirksvertretungen durch die regelmäßige
Berichterstattung der Behindertenbeauftragten über wichtige Entwicklungen und
Zwischenergebnisse zeitnah zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
126
9.2.2 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln (Entwurf)
Die Unterlagen gingen allen Mitgliedern der Bezirksvertretung
Lindenthal mit Schreiben vom 08.06.2016 zu.
1614/2016
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden ergänzenden Beschluss:
1.) Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der
Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die gemäß § 9
ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland
(NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen
Verkehrsunternehmen vorzunehmen.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter
regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur
Beratung und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung
vorzulegen.
Des Weiteren beschließt die Bezirksvertretung folgende konkrete
Anregungen:
A) basierend auf der Stärke- und Schwäche-Analyse (Kapitel 5.6)
Stadtbahn:
Linie 1: Verstärkung in der HVZ (alle 5 Minuten) von Köln-Weiden-West bis
Junkersdorf (ab dort Standard)
Linie 13: Verstärkung in der HVZ (5 Minuten von Aachener Str. / Gürtel nach
Mülheim) und Verstärkung in der NVZ/SPZ und im Nachtverkehr gemäß den
Beschlüssen der BV Lindenthal
Linie 18 Klettenbergpark – Hürth-Hermühlheim HVZ alle 5 Minuten NVZ alle
15 Minuten
Sa NVZ II allle 10 Minuten So NVZ II alle 15 Minuten und Prüfung ob über
Hürth weiter nach Brühl verlängert werden kann
Linie 18 Klettenberg – Neumarkt – Dom - alle 4 Minuten – dringend Bau der S-
Bahn Haltestellen Köln-Klettenberg, Köln-Weishausstraße im Vorlaufbetrieb der
S-Bahn zur Entlastung
127
Bus
Linie 130 HVZ alle 10 Minuten Sülzgürtel – Bahnhof Rodenkirchen und
genereller Einsatz von Gelenkbussen (Vorlauf zur Stadtbahn) und Linienbetrieb
in der SVZ
Bus 131 HVZ alle 10 Minuten bis Sülzburgstraße bis Zollstockgürtel und
generelle Bedienung mit Gelenkbussen und Linienbetrieb in der SVZ
Bus 141 / 143 HVZ vom Bf Ehrenfeld nach S- Bahn
Müngersdorf/Technologiepark und weiter in den Gewerbepark und
Schulstandort Girlitzweg früher (Industrie verbunden mit einem Vorrang für Bus
auf der Widdersdorfer Straße
Bus 142 Bf Ehrenfeld – Universität Uni-HVZ alle 10 Minuten (heute schon zwei
volle Gelenkbusse hintereinander)
Bus 149 Weiden/Zentrum Lövenich Verdichtung in der HVZ und Einsatz von
Gelenkbussen zum Schulzentrum Widdersdorf
Weitere Netzerweiterung, die von der BV Lindenthal beschlossen worden sind,
werden als Fakt aufgenommen:
Weiterentwicklung des Stadtbahnangebotes (Punkt 8.2.1)
Die Linie 1 wird on S-Bahn Weiden-West nach Widdersdorf und weiter nach
Brauweiler verlängert und zügig das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
Bahnbetrieb auf der HGK-Strecke von Köln-Braunsfeld/Aachener Straße bis
Ossendorf in einem Vorlaufbetrieb.
Weiterentwicklung Busangebot
Verlängerung Linie 136 von Hohenlind nach Junkersdorf-Süd – Weiden zur
Entlastung der Linie 143
Verlängerung Linie 146 von Deckstein über Horbell nach Marsdorf
Bus 978 Köln – Hürth Verstärkung des Taktes in HVZ und NVZ zur Entlastung
der Linie 18
128
Busanbindung Brauweiler – S-Bahn-Weiden-West
Nachtbus Weiden Zentrum – Lövenich – Widdersdorf – Brauweiler
B) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Karte der Stärken-Schwäche-
Analyse (Engpässe in den Kapazitäten des bestehenden Bahn- und Busnetzes)
mit aktuellen Zahlen für 2016 und einer Hochrechnung mit den Parametern einer
wachsenden Stadt, des Umweltschutzes und der vom Rat beschlossenen
Zielkonzeption Mobilität 2025 für den Stadtbezirk Lindenthal zu erstellen und
der Bezirksvertretung Lindenthal vorlegen. In gemeinsamen Arbeitskreisen
von BV, Verwaltung und Verkehrsbetrieben werden die Anforderungen und die
Kriterien von Erreichbarkeit im Stadtbezirk Lindenthal erarbeitet und Mängel in
der Erschließungsqualität gelöst. (7.2)
C) Die Einteilung Kernstadt und Außenbereich Abbildung 6-1 wird verändert: Die
Umweltzone ist der Bereich der Kernstadt und dann schließt sich der
Außenbereich an (Verknüpfung mit Umweltstandards) Kapitel 6.1.
D) Verkehrszeiten und Zeitintervalle
Neues Mindestangebot an Samstagen
NVZ I 9.00 – 11.00 Uhr und 20.00 – 23.00 Uhr alle 15 Minuten
NVZ II 11.00 – 20.00 Uhr alle 10 Minuten
Neues Mindestangebot an Sonntagen
NVZ I 11.00 – 13.00 Uhr 19.00 – 23.00 Uhr alle 15 Minuten
NVZ II 13.00 – 19.00 Uhr alle 10 Minuten
Bus Mo – Fr HVZ 10 Minuten Kernstadt
NVZ 10 Minuten Kernstadt
Sa NVZ II 10 Minuten Kernstadt
So NVZ II 10 Minuten Kernstadt
E) Barrierefreiheit (8.2.3) Der Umbau der noch nicht barrierefreien Haltestellen
bei Bus und Bahn im Stadtbezirk Lindenthal soll vorrangig erfolgen
129
F) Qualitätskriterium Tarife und Service (Kap. 6.1.7)
Die Tarifgestaltung sollte nach sozialen Kriterien (Höhe des Fahrpreises und des
Systems der Fahrkarten, nach umweltgerechten Kriterien überprüft und
verbessert werden. Dabei ist auch die Idee der Haushaltskarte mit
einzubeziehen.
G) Umfang des Einsatzes des Service-Personals (Kap 6.1.7)
Der Einsatz des Servicepersonals in den Abendstunden in den Straßenbahnen
ist zur Erhöhung des Service und der Sicherheit zu prüfen. (analog S-Bahnen in
Köln)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
130
Ergänzungsantrag zu TOP 9.2.2 (Nahverkehrsplan)
Gemeinsamer Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion, Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, Lothar Müller/Die Linke
und Rolf Kremers/Einzelmandatsträger
AN/1442/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt folgende konkrete Anregungen
A) basierend auf der Stärke- und Schwäche-Analyse (Kapitel 5.6)
Stadtbahn:
Linie 1: Verstärkung in der HVZ (alle 5 Minuten) von Köln-Weiden-West bis
Junkersdorf (ab dort Standard)
Linie 13: Verstärkung in der HVZ (5 Minuten von Aachener Str. / Gürtel nach
Mülheim) und Verstärkung in der NVZ/SPZ und im Nachtverkehr gemäß den
Beschlüssen der BV Lindenthal
Linie 18 Klettenbergpark – Hürth-Hermühlheim HVZ alle 5 Minuten NVZ alle
15 Minuten
Sa NVZ II allle 10 Minuten So NVZ II alle 15 Minuten und Prüfung ob über
Hürth weiter nach Brühl verlängert werden kann
Linie 18 Klettenberg – Neumarkt – Dom - alle 4 Minuten – dringend Bau der S-
Bahn Haltestellen Köln-Klettenberg, Köln-Weishausstraße im Vorlaufbetrieb der
S-Bahn zur Entlastung
Bus
Linie 130 HVZ alle 10 Minuten Sülzgürtel – Bahnhof Rodenkirchen und
genereller Einsatz von Gelenkbussen (Vorlauf zur Stadtbahn) und Linienbetrieb
in der SVZ
Bus 131 HVZ alle 10 Minuten bis Sülzburgstraße bis Zollstockgürtel und
generelle Bedienung mit Gelenkbussen und Linienbetrieb in der SVZ
131
Bus 141 / 143 HVZ vom Bf Ehrenfeld nach S- Bahn
Müngersdorf/Technologiepark und weiter in den Gewerbepark und
Schulstandort Girlitzweg früher (Industrie verbunden mit einem Vorrang für Bus
auf der Widdersdorfer Straße
Bus 142 Bf Ehrenfeld – Universität Uni-HVZ alle 10 Minuten (heute schon zwei
volle Gelenkbusse hintereinander)
Bus 149 Weiden/Zentrum Lövenich Verdichtung in der HVZ und Einsatz von
Gelenkbussen zum Schulzentrum Widdersdorf
Weitere Netzerweiterung, die von der BV Lindenthal beschlossen worden sind,
werden als Fakt aufgenommen:
Weiterentwicklung des Stadtbahnangebotes (Punkt 8.2.1)
Die Linie 1 wird on S-Bahn Weiden-West nach Widdersdorf und weiter nach
Brauweiler verlängert und zügig das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
Bahnbetrieb auf der HGK-Strecke von Köln-Braunsfeld/Aachener Straße bis
Ossendorf in einem Vorlaufbetrieb.
Weiterentwicklung Busangebot
Verlängerung Linie 136 von Hohenlind nach Junkersdorf-Süd – Weiden zur
Entlastung der Linie 143
Verlängerung Linie 146 von Deckstein über Horbell nach Marsdorf
Bus 978 Köln – Hürth Verstärkung des Taktes in HVZ und NVZ zur Entlastung
der Linie 18
Busanbindung Brauweiler – S-Bahn-Weiden-West
Nachtbus Weiden Zentrum – Lövenich – Widdersdorf – Brauweiler
B) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Karte der Stärken-Schwäche-
Analyse (Engpässe in den Kapazitäten des bestehenden Bahn- und Busnetzes)
mit aktuellen Zahlen für 2016 und einer Hochrechnung mit den Parametern einer
wachsenden Stadt, des Umweltschutzes und der vom Rat beschlossenen
132
Zielkonzeption Mobilität 2025 für den Stadtbezirk Lindenthal zu erstellen und
der Bezirksvertretung Lindenthal vorlegen. In gemeinsamen Arbeitskreisen
von BV, Verwaltung und Verkehrsbetrieben werden die Anforderungen und die
Kriterien von Erreichbarkeit im Stadtbezirk Lindenthal erarbeitet und Mängel in
der Erschließungsqualität gelöst. (7.2)
C) Die Einteilung Kernstadt und Außenbereich Abbildung 6-1 wird verändert: Die
Umweltzone ist der Bereich der Kernstadt und dann schließt sich der
Außenbereich an (Verknüpfung mit Umweltstandards) Kapitel 6.1.
D) Verkehrszeiten und Zeitintervalle
Neues Mindestangebot an Samstagen
NVZ I 9.00 – 11.00 Uhr und 20.00 – 23.00 Uhr alle 15 Minuten
NVZ II 11.00 – 20.00 Uhr alle 10 Minuten
Neues Mindestangebot an Sonntagen
NVZ I 11.00 – 13.00 Uhr 19.00 – 23.00 Uhr alle 15 Minuten
NVZ II 13.00 – 19.00 Uhr alle 10 Minuten
Bus Mo – Fr HVZ 10 Minuten Kernstadt
NVZ 10 Minuten Kernstadt
Sa NVZ II 10 Minuten Kernstadt
So NVZ II 10 Minuten Kernstadt
E) Barrierefreiheit (8.2.3) Der Umbau der noch nicht barrierefreien Haltestellen
bei Bus und Bahn im Stadtbezirk Lindenthal soll vorrangig erfolgen
F) Qualitätskriterium Tarife und Service (Kap. 6.1.7)
Die Tarifgestaltung sollte nach sozialen Kriterien (Höhe des Fahrpreises und des
Systems der Fahrkarten, nach umweltgerechten Kriterien überprüft und
verbessert werden. Dabei ist auch die Idee der Haushaltskarte mit
einzubeziehen.
G) Umfang des Einsatzes des Service-Personals (Kap 6.1.7)
133
Der Einsatz des Servicepersonals in den Abendstunden in den Straßenbahnen
ist zur Erhöhung des Service und der Sicherheit zu prüfen. (analog S-Bahnen in
Köln)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
134
9.2.3 Errichtung von Erweiterungsbauten für das Elisabeth-von-Thüringen
und das Schiller-Gymnasium, Nikolausstr.55, in Köln-Sülz
Baubeschluss
Die Unterlagen gingen allen Mitgliedern der Bezirksvertretung
Lindenthal mit Schreiben vom 01.08.2016 zu.
1888/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt die Errichtung von zwei Erweiterungsbauten für das
Elisabeth-von-Thüringen- und das Schiller-Gymnasium, Nikolausstr. 55 in Köln
Sülz, genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung nach EnEV 2014 mit
Gesamtkosten in Höhe von brutto rd. 18,25 Mio. € (16.421.000 € Baukosten plus
166.700 € für die Großküche; 1,237 Mio. € Einrichtungskosten, 200.100 €
Abrisskosten und 230.000 € für Auslagerung Klassen/WC-Container) und
beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.
Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 7% (= 1.132.200 €).
Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne
Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den
Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach
entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes
der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Der aus dem städtischen Haushalt
zusätzlich zum bestehenden Gebäudebestand zu finanzierende
Flächenverrechnungspreis (ehemals Miete Gebäudewirtschaft) inklusive
Nebenkosten und Reinigung in Höhe von voraussichtlich jährlich rd. 106.000 €
(454.700 € Einsparung Flächenwegfall, FVP gesamt 560.700 €) ist ab 2019 im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger
ordentlicher Aufwand zu veranschlagen.
Die Finanzierung der Einrichtungskosten und der Großküche erfolgt zum
Haushaltsjahr 2019 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan
135
0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
136
9.2.4 Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses
zur Straßenreinigungssatzung
Hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der
Hauptsatzung
2555/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Betriebsausschuss des
Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des
Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem
Vorschlag der Verwaltung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
137
9.2.5 Zügigkeitserweiterung des Schillergymnasiums Nikolausstraße 55 in
Köln-Sülz zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen
2344/2016
Beschluss:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW eine
Zügigkeitserweiterung des Schillergymnasiums Nikolausstraße 55 in
50939 Köln-Sülz von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5
Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18.
2. Der Rat beschließt gleichzeitig die schulrechtliche Bildung eines
Teilstandortes gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW am Standort
Lotharstraße 14 – 18, 50939 Köln -Sülz. Bis zur Fertigstellung des
vorgesehenen Erweiterungsbaus des Schillergymna siums können
Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinhe iten sowie räumliche
Kapazitäten des „alten“ Schulstandortes Lotharstraße genutzt werden. Die
räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitse rweiterung
können damit erfüllt werden.
3. Der Rat be auftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln
umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3
Schulgesetz Nor drhein-Westfalen zur Genehmigung der beiden
Beschlüsse zu stellen.
4. Die sofortige Vollziehung der beiden Beschlüsse wird gem äß § 80 Abs. 2
Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
138
9.2.6 Änderung der Zügigkeit an städtischen Grundschulen gem. § 81
Abs. 2 Schulgesetz NRW
-Die Unterlagen gingen allen Mitgliedern der Bezirksvertretung
Lindenthal am 15.08.2016 zu-
2142/2016
Beschluss:
1) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen
Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschlu ss
KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18
und 2018/19 wie folgt zu ändern:
Zum Schuljahr 2017/18:
GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf
2 Züge
GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügig keit von 2,5
auf 3 Züge
Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in
Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge
GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf
2 Züge
Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, W iddersdorf, Änderung der
Zügigkeit von 2 auf 5 Züge
Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der
Zügigkeit von 2 auf 3 Züge
KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2
Züge
GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5
auf 3 Züge
KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge
KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge
KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2
Züge
Regenbogenschule, GGS Del lbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5
auf 4 Züge
KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4
Zug
139
Zum Schuljahr 2018/19:
Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der
Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge
KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge
2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln
umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3
Schulgesetz Nor drhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu
stellen.
3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des
Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO
(besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
140
9.2.7 Zügigkeitserweiterung des Hildegard-von-Bingen Gymnasiums
Leybergstraße 1 in Köln-Klettenberg zum Schuljahr 2017/18 nach §
81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
-Die Unterlagen gingen allen Mitgliedern der Bezirksvertretung
Lindenthal mit Schreiben vom 15.08.2016 zu-
2343/2016
Beschluss:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die
Zügigkeitserweiterung des Hildegard -von-Bingen-Gymnasiums
Leybergstraße 1 in 50939 Köln-Klettenberg von 3 Zügen auf 4 Züge in der
Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum
Schuljahr 2017/18. Bis zur Fertigste llung des vorgesehenen
Erweiterungsbaus des Hildegard -von-Bingen-Gymnasiums können
Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinhei ten genutzt werden. Die
räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitse rweiterung
können damit erfüllt werden.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln
umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3
Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu
stellen.
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
141
9.2.8 Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße/ Kölner
Straße in Lövenich
2347/2016
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
1. Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Sess ion
1033/2015) zur Aufnahme der Planung eines Neubaus mit 3 -fach Turnhalle
für ein städtisches Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5
Zügen in der Sekundarstufe II an der Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich
beschließt der Rat der Stadt Köln d en zeitnahen Start der neuen Schule am
Interimsstandort Neue Sandkaul in befristet anzumietenden Räumlichkeiten
der privaten Inte rnationalen Friedensschule (schulrechtliche Errichtung des
Gymnasiums zum Schuljahr 2017/18) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut
jahrgangsweise auf. Nach Fe rtigstellung des Neubaus Zusestraße zieht die
Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um.
2. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung einer insgesamt 1,4
Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für das neue Gymnasium in
Lövenich. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden
verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des
Stellenplans werden ve rwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen
der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
3. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2020 die Zusetzung einer 1,0 Stelle
Schulhausmeister/in in der EG 6 TVöD + VG für das neue Schulgebäude
mit der Opt ion einer Anpassun g der Bewertung, sofern neue Erkenntnisse
dies erfordern. Sollte der Stellenplan 2020 zum Zeitpunkt der notwenigen
Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden
verwaltungsintern Stellenverrechnu ngen im Rahmen der bestehenden
Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf.
Personal- und/oder Sachkosten) für die Errichtung und Inbetriebnahme des
Gymnasiums am Interimsstandort Neue Sandkaul, ab Errichtung des
Gymnasiums zum Schulja hr 2017/18 und für die Errichtung und
Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Zusestraße / Kölner
Straße frühestens ab dem Haushaltsjahr 2020 gemäß den Ausführungen in
der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben,
bereitzustellen.
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend
nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.
142
6. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer
4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Zusätzlich:
- Wir bitten dringend die Verwaltung die Planung und Errichtung des
Neubaus an der Zusestraße zu beschleunigen. Wenn nötig sind
externe Beauftragungen vorzunehmen
- Wir bitten um einen Gesprächstermin mit der Bezirksregierung,
Bezirksvertretung Lindenthal und dem Amt für Schulentwicklung mit
dem Ziel die Situation der weiterführenden Schulen zu klären.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
143
BV 3 am 06.10.2016
8.1.1 Setzen der Fahne "Frei leben" am 25. November 2016 am
Bezirksrathaus Lindenthal
Gemeinsamer Antrag der CDU Fraktion, Fraktion Bündnis90/Die
Grünen, SPD-Fraktion und Lothar Müller/Die Linke
AN/1550/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, am 25. November, dem
Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, die Flagge „Frei leben“ der
Menschenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ am Bezirksrathaus zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
144
8.1.3 Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für Sanierung
in der Freiluga
Gemeinsamer Antrag der CDU Fraktion, Fraktion Bündnis90/Die
Grünen, SPD-Fraktion, Lothar Müller/Die Linke und Wolfram
Rother/FDP
AN/1540/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung der Stadt Köln, für die
anstehende Sanierung in der Freiluga für die ehrenamtlichen Partner einen
zuständigen und verantwortlichen Ansprechpartner aus der Verwaltung zu
benennen, der für die Partner die direkte Ansprechperson ist und nach innen in
der Verwaltung koordiniert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Aktueller Sachstand:
Die Zuständigkeiten in der Freiluga teilen sich auf in die Bereiche Sanierung und
Instandhaltung der Gebäude sowie in die pädagogische Leitung und die
Grünunterhaltung.
Ansprechpartner für die Sanierung in der Freiluga ist das Fachgebiet Kita-Bau,
Herr Tappert (helmut.tappert@stadt-koeln.de) und für die pädagogische Leitung
sowie für die Grünunterhaltung das Fachgebiet Kinderinteressen Frau
Heinemann (petra.heinemann@stadt-koeln.de) zuständig.
145
8.1.5 Hundeanleinpflicht in öffentlichen Grünflächen
Antrag der SPD Fraktion
AN/1569/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Verwaltung zu beauftragen ihrer
Informationspflicht hinsichtlich des Anleingebotes für Hunde in öffentlichen Parks
mit angemessene Beschilderung, eine erneute schriftlichen Information
durch das Kassen und Steueramt und häufigere Kontrollen durch das
Ordnungsamt Rechnung zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt
17 Ja-Stimmen (7 CDU, 4 Grüne, 4 SPD, 1 FDP, 1 Einzelmandatsträger)
1 Nein-Stimme (Grüne)
1 Enthaltung (Linke)
Aktueller Sachstand:
Wie bereits in der Vorlage Nr. 3231/2016 dargestellt, lehnt das Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen einen Schilderwald in Grün anlagen ab.
Jedem Hundehalter dürfte mittlerweile (das Landeshundegesetz wurde 2003
rechtskräftig) bekannt sein, dass Hunde angeleint werden müssen. Zusätzliche
Schilder würden erfahrungsgemäß auch keinen Erfolg haben. Darüber hinaus
stehen dem Amt für Lan dschaftspflege und Grünflächen keine Haushaltsmittel
für eine Ausstattung öffentlicher Grünflächen mit Hinweis -Schildern auf die
gemäß Landeshundegesetz in ganz Nordrhein -Westfalen geltende Anleinpflicht
für Hunde zur Verfügung. Unabhängig davon wäre die B eschilderung in nur
einem Stadtbezirk angesichts der Vorgaben zur einheitlichen Stadtgestaltung
kontraproduktiv und würde bei jedem Hundehalter den Eindruck erwecken, dass
er nur im Stadtbezirk Lindenthal sein Tier anzuleinen hat.
146
Der Beschluss ist daher nicht umsetzbar.
147
8.1.7 Verbesserung des Erholungswertes und der Aufenthaltsqualität in
der Grünanlage Karl-Schwering-Platz/Lindenthaler Kanal-Errichtung
von Fitness Geräten
Antrag der SPD-Fraktion
AN/1570/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung zu prüfen, ob man die
Aufenthaltsqualität in der Parkanlage im Bereich zwischen dem Karl-Schwering-
Platz und dem Lindenthaler Kanal durch das Aufstellen von Fitness- und
Trainingsgeräten, die die Lindenthaler Bürger für sportliche Betätigungen nutzen
können, verbessern kann.
Zudem sind in der Grünanlage insbesondere rund um den dortigen Spielplatz
weitere Anstrengungen zu treffen, um die Sauberkeit zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
148
8.1.9 Schutz der Baumscheiben und des Grünstreifens auf der
Euskirchener Straße in Köln-Sülz
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
AN/1320/2016
Durch neuen Antrag ersetzt
Schutz der Baumscheiben und des Grünstreifens auf der
Euskirchener Straße in Köln-Sülz
(Gemeinsamer Ersetzungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und von Herrn Müller/Die Linke)
AN/1606/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Baumscheiben bzw. die
Grünstreifen auf der Euskirchener Str. zwischen der Einmündung Gerolsteiner
Str. und dem Sülzgürtel (nördliche Straßenseite) zu schützen.
Dazu werden auf den asphaltierten und betonierten Flächen der Grünstreifen
sowie im Bereich der Einmündung der Euskirchener Str. in den Sülzgürtel
Fahrradständer zB. Haarnadeln aufgestellt, welche das Parken von Automobilen
dort verhindern und das ordnungsgemäße Abstellen von Fahrrädern außerhalb
der Grünflächen regeln.
Das Befahren des Fußgängerweges durch PKWs ist durch das Ersetzten eines
fehlenden Pollers, an der Einmündung der Gerolsteiner Str. zu unterbinden.
Die beschädigten Baumscheiben und Grünstreifen werden wieder ausgebessert
und ordnungsgemäß bepflanzt, Findlinge oder Bänke auf den Grünstreifen sollen
das Befahren durch PKW verhindern.
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, dass das Befahren
des
Fußgängerweges durch PKW sowie das Parken auf dem Fußgängerweg und
den Grünstreifen durch die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes entsprechend
geahndet wird.
149
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt
17 Ja-Stimmen (7 CDU, 5 Grüne, 4 SPD, 1 Linke)
1 Nein-Stimme (FDP)
1 Enthaltung (Einzelmandatsträger)
Sachstand 2017:
Der Beschluss ist in das Arbeitsprogramm aufgenommen. Die Bedarfs- und
Standortermittlung ist abgeschlossen und auch die Abstimmung mit dem
Grünflächenamt ist erfolgt. Nach derzeitigem Stand wird die Maßnahme 2017
umgesetzt.
150
8.1.10 Zuweisung bezirksorientierter Mittel gemäß § 37 GO NRW und
bezirklicher Kulturmittel im Haushaltsjahr 2016
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und der SPD-Fraktion)
AN/1612/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die bezirksorientierten Mittel werden mit der Korrektur in Zeile 19, Melange,
Zuschuss Solo Show, 1.500 € (anstatt 15.000 €), wie im Antrag zugewiesen.
Pos
.
Name des Antragstellers Verwundszweck Betrag/
Euro
1 AWO Müngersdorf-Brausfeld-
Weiden-Lövenich
Weihnachtsfeier am
10.12.2016
300,00
2 Bürgerverein Köln-Müngersdorf
e.V.
Infotafel
Mittelterrassenkante
4.000,00
3 Casamaxx Theater Zuschuss für Projekte 1,2,3 2.000,00
4 Design 18/12 Zuschuss zu Proj.18.-
24.01.16
2.900,00
(aus
Kulturmittel
)
5 Design 18/12 Zuschuss zu Proj.16.-
22.01.2017
5.000,00
6 Fördver. Erinnerungsorte
Kiheim Sülz
Zuschuss zur Überarb.
Wettbew
5.000,00
7 Förderverein Lindenthaler
Tierpark
Zuschuss für div.
Anschaffungen
1.000,00
8 Fotoraum Köln e.V. Zuschuss für 4
Ausstellungen
500,00
151
9 Freiluga e.V Hühnermobil 2.000,00
10 Freiraum e.V. Zuschuss zu Literatur- u.
Musikproj
1.500,00
11 GGS Mommsenstraße Lernwerkstatt MINT 3.000,00
12 Gruppe 56 Zuschuss Fotoausstellung 500,00
13 IG Dienstagsveedelszug Sülz,
Kletten.
Zuschuss 62.
Dienstagsveedelz.
800,00
14 IG. Sülz-Klettenberg CARRE
e.V.
Zuschuss Kunst im Carre 1.000,00
15 JUZI Köln e.V. Zuschuss Ausst.
Musikraum etc.
500,00
16 Kath. Integrat. Kita St.
Pankratius
Zuschuss Vojta-Bobat-Li 1.000,00
17 Lesezeichene.V. Zuschuss 90 Jahre
Stadtbiblioth.
900,00
18 MehrSprachene.V. Zuschuss zum Projekt
„Mehr G“
4.500,00
19 MÉLANGE Zuschuss Solo Show 1.500,00
20 Liebfrauenschule Köln Zusch Schul. Veedelzoch
2017
300,00
21 Otto, Irmgard Zuschuss Adventskonzert
Sen.
350,00
22 RömerGarde Weiden e.V. Zuschuss SenNachm /
Kinderkarn.
200,00
23 Schillergymnasium
Schulsozialarbeit
Zuschuss Vorber.klassen
2016/17
3.000,000
152
24 Senat Festkomitee Lövnicher
Karnev.
Unterstützung
Kinderdreigestirn
1.000,00
25 SeniorenNetzwerk Braunsfeld Zuschuss Grillfest 500,000
26 SKM Zuschuss Proj. Red Cats
Regugees
5.000,00
27 SV Weiden 1914/1975 e.V. Zuschuss Turnierteiln. In
Spanien
500,00
28 Turan, Nuray Zuschuss ArtBridge 11 500,00
29 VfB Lövenich e.V Zuschuss Sportgeräte 500,00
30 Widdersdorfer IG e.V. Zuschuss
Grünflächenpatenschaft
250,00
31 Stamm Dom Helder Zuschuss Ferienlager in
Dänemark
800,00
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt
17-Ja Stimmen (7 CDU, 5 Grüne, 4 SPD, 1 FDP)
1 Enthaltung (Linke)
153
8.2.1 Beteiligung der Bezirksvertretung Lindenthal bei der Neuaufstellung
des Regionalplans durch die Verwaltung der Stadt Köln
Gemeinsamer Antrag der CDU Fraktion, Fraktion Bündnis90/Die
Grünen, SPD-Fraktion, Lothar Müller/Die Linke und Wolfram
Rother/FDP
AN/1549/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, an der Neuaufstellung des
Regionalplans durch die Verwaltung der Stadt Köln bei allen informellen und
formellen Planverfahren kontinuierlich einbezogen und in den die Belange der
Bezirksvertretung Lindenthal betreffenden Arbeitskreise eingeladen zu werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
154
9.1.1 Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen
2665/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die in der Anlage 1 aufgeführten
Änderungen der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der
Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
155
BV 3 am 14.11.2016
8.1.4 Kita Wendelinstraße
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, von Herrn Müller/Die Linke, Herrn
Dr. Rother/FDP und Herrn Kremers/Einzelmandatsträger)
AN/1782/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt
1. die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Planungsschritte zur
Herrichtung der Außenanlagen voranzutreiben, damit eine
Ausschreibung der Arbeiten zeitnah, in jedem Fall aber deutlich VOR
der Weihnachtspause vorgenommen werden kann, die Submission in
den ersten Januarwochen erfolgen und mit der Ausführung der Arbeiten
im Februar begonnen werden kann. Nur so kann sichergestellt werden,
dass den Kindern zum Frühlingsbeginn ein begrüntes Außengelände
mit Spielgerät zur Verfügung steht.
2. die Verwaltung aufzufordern, die letzten Schritte, die einem Einzug in die
Containeranlage Am Kirchhof 9 noch entgegenstehen sowie den
Umzug im Laufe des Novembers abzuschließen, damit die Kinder die
Weihnachtszeit in ihrer neuen Kita verbringen können und endlich
wieder ein geregelter Kitabetrieb aufgenommen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Hr. Fiedler
156
8.1.5 Stadtverschönerungsmittel - Instandsetzung der asphaltierten Wege
im Klettenbergpark
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, von Herrn Müller/Die Linke, Herrn
Dr. Rother/FDP und Herrn Kremers/Einzelmandatsträger)
AN/1808/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die 50.000 € Stadtverschönerungsmittel werden für die Instandsetzung der
asphaltie
ten Wege im Klettenbergpark verwendet, vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushaltes 2016/2017.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Hr. Fiedler
157
8.1.6 Zuweisung bezirksorientierter Mittel
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und der SPD-Fraktion)
AN/1879/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Verwendung der
bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 GO NRW für das Haushaltsjahr
2016 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 30.06.2016 unter dem
Vorbehalt, dass die Mittel in der bisher vorgesehenen Höhe tatsächlich zur
Verfügung gestellt werden.
Die bezirksbezogenen Mittel sollen nach Prüfung der vorliegenden Anträge wie
folgt verteilt werden.
Pos
.
Name des
Antragstellers
Verwendungszweck Betrag/ Euro
1 Ev. Kirchengemeinder Zuschuss für Mutter- u.
Kindprojekte
600,00
2 Beginnen Köln e.V. Zuschuss für Mutter- u.
Kindprojekte
600,00
3 SeniorenNetzwerk Zuschuss zur Weihnachtsfeier 500,00
4 Kolpinsfamilie Köln Sülz
Klettenberg
Zuschuss zur Projekttagen 250,00
Summe: 1.950,00
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Hr. Fiedler
158
9.1.1 Sportlerehrung 2016 im Stadtbezirk Lindenthal
3744/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die in der beiliegenden Liste
namentlich aufgeführten Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften wegen
ihrer besonderen anerkennungswürdigen Leistung zu ehren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Hr. Fiedler
159
9.2.1 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2017 über das Offenhalten
von Verkaufsstellen im Jahr 2017 an den in der Verordnung
aufgeführten Tagen und Zeiten.
Die Unterlagen gingen allen Mitgliedern der Bezirksvertretung
Lindenthal mit Schreiben vom 12.10.2016 zu.
2297/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6
des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der
in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 an den in der Verordnung
aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt
10 Ja-Stimmen (6 CDU, 3 SPD, 1 FDP)
8 Nein-Stimmen (1 CDU, 5 Grüne, 1 Linke, 1 Einzelmandatsträger)
160
9.2.2 256. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der
Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
Die Unterlagen gingen allen Mitgliedern der Bezirksvertretung
Lindenthal mit Schreiben vom 12.10.2016 zu.
3151/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat beschließt den Erlass der 256. Satzung über die Festlegungen gemäß §
8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
------------
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die
Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Hr. Fiedler
161
9.2.3 Wohnungsbauoffensive
Die Unterlagen gingen allen Mitgliedern der Bezirksvertretung
Lindenthal mit Schreiben vom 14.10.2016 zu.
2698/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen Beschlussvorlage
„Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (1028/2015) beauftragt der Rat die
Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der Prüfung und Vermarktung
der in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst
viel neuen Wohnraum zu schaffen.
Die Vermarktung erfolgt daher
zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im Rahmen einer
Direktvergabe (GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke,
Wohnungsbaugenossenschaften) oder
an private Investoren zum Bestgebotsverfahren im Rahmen einer
Konzeptausschreibung
jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des
Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder Wohnungen für
Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen sind.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu ermitteln, die mit
dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind prioritär solche
Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die – bis zum
31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von
Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.
162
3. Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf
den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -
wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die
Grundstückswertermittlung
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung
Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT
für die Grundstückswertermittlung
2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr.
IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur
Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.
Stadtplanungsamt:
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder
Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen Universität oder
Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und
Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit
Vertiefung Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer
Technischen Universität, Technischen Hochschule oder Universität)
der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung,
Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung
Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw.
Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt LBesG
NRW
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne
Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sind
schnellstmöglich zu besetzen.
4. Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige
Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen für das Amt für
Liegenschaften, Vermessung und Kataster im Teilergebnisplan 0108 –
Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 341.800 €.
163
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
51.200 €.
Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung
für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 177.600 €.
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
25.600 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen
in Höhe von insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine
Finanzwirtschaft – in Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst.
Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018 und in der Mittelfristplanung
sind die Aufwendungen zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Hr. Fiedler
164
9.2.4 1. Änderung der Kölner Stadtordnung (KSO)
Die Unterlagen gingen allen Mitgliedern der Bezirksvertretung
Lindenthal mit Schreiben vom 20.10.2016 zu.
3152/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die 1. Änderungsverordnung zur
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und
Ordnung für das Gebiet der Stadt Köln (Kölner Stadtordnung - KSO) vom
14. April 2014.
2. Ergänzend beauftragt der Rat die Verwaltung (Soziales, Jugend,
Gesundheit), auf der Basis einer Ist-Analyse wirksame Konzepte für
zusätzlich erforderliche begleitende niedrigschwellige Hilfsangebote zu
entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt
15 Ja-Stimmen (6 CDU, 5 Grüne, 3 SPD, 1 Einzelmandatsträger)
1 Nein-Stimme (Linke)
2 Enthaltung (1 CDU, 1 FDP)
165
BV 3 am 12.12.2016
8.1.4 Aufenthaltshütte für Jugendliche in Köln Widdersdorf
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
AN/2006/2016
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Parkbereich zwischen Händelstraße,
Mozartstraße, Neuer Sandkaul und Hauptstraße eine bedachte Schutzhütte für
Jugendliche zu erstellen sowie zwei „Chillbänke“ installieren zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Frau Vadood
Aktueller Sachstand:
Die Entfernungen zu den Wohngebäuden sind so geri ng, dass mit
Lärmbelästigungen zu rechnen ist. Darüber hinaus ist erfahrungsgemäß mit einer
missbräuchlichen Nutzung insbesondere in den Abend - und Nachtstunden zu
rechnen, die zu Dauereinsätzen des Ordnungsdienstes führen würden.
Unabhängig davon wären er höhte Verschmutzungsprobleme nach Installation
dieser Einrichtungen zu erwarten. Das Amt für Landschaftspflege und
Grünflächen rät daher vor einem Einbau der Schutzhütte und Chillbänke ab.
Ohnehin stehen für derartige Maßnahmen hier keine Haushaltsmittel z ur
Verfügung.
Der Beschluss ist daher nicht umsetzbar.
166
8.1.5 Zurverfügungstellung eines städtischen Grundstückes in Köln-
Lövenich
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD-Fraktion, Lothar Müller (Die Linke), Wolfram Rother
(FDP) und Rolf Kremers (Freie Wähler Köln)
AN/2044/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Stadt Köln, den Lövenicher
Traditionsvereinen ein im städtischen Eigentum befindliches Grundstück, z. B. in
Erbpacht, zur Verfügung stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Frau Vadood
167
8.2.1 Mobilität durch differenzierte Preisgestaltung des öffentlichen
Nahverkehrs
Antrag der CDU-Fraktion
AN/1997/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, im ersten Quartal 2017 eine
erste Fachkonferenz zum Thema ÖPNV durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Frau Vadood
168
8.2.2 Reinigung des Umfeldes vom Rheincenter Köln-Weiden an
Samstagen
Antrag der CDU Fraktion
AN/1996/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung, die AWB zu beauftragen,
an Samstagen das Umfeld des Rhein-Centers Köln-Weiden an der Bunzlauer
Straße bis zur Ostlandstraße zu reinigen, wie es bei verkaufsoffenen Sonntagen
der Fall ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Frau Vadood
169
8.2.3 Anregungen des Rahmenplanungsbeirates
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
AN/2103/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Rahmenplanungsbeirat für die
Anregungen zum Wohnungsbau und bittet die Verwaltung die Vorschläge zu
prüfen und dem Stadtentwicklungsausschuss am 15.12.2016 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Nicht anwesend: Frau Vadood
170
9.2.1 Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage
Zum Neuen Kreuz von Von-Kleist-Straße bis Haus-Nr. 24
einschließlich in Köln-Widdersdorf
Die Unterlagen gingen allen Mitgliedern der Bezirksvertretung
Lindenthal mit Schreiben vom 02.11.2016 zu.
3566/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung
der Erschließungsanlage Zum Neuen Kreuz von Von-Kleist-Straße bis Haus-Nr.
24 einschließlich in Köln-Widdersdorf in der zu diesem Beschluss paraphierter
Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
17 Ja-Stimmen (7 CDU, 4 Grüne, 4 SPD, 1 Linke, 1 FWK)
1 Enthaltung (FDP)
171
9.2.2 Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) 59456/02
Arbeitstitel: Ludwig-Jahn-Straße in Köln-Junkersdorf
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat den Beschluss mit
angefügten Ergänzungsempfehlungen:
Der Rat beschließt den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
59456/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet östlich der in
Tunnellage befindlichen Bundesautobahn A 1; südlich des Waldstückes
südlich der Bahnstrecke Aachen - Köln, westlich des Egelspfades und nördlich
der Ludwig-Jahn-Straße in Köln-Junkersdorf —Arbeitstitel: Ludwig-Jahn-
Straße in Köln-Junkersdorf— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in
Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW
2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als
Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt folgende
Ergänzungsempfehlungen:
1. Die öffentliche Grünfläche „Mitte“ wird mit einem Wetterschutz und
mit Sitzgelegenheiten ausgestattet um nachbarschaftliche
Kontakte zu erleichtern.
2. Wir bitten bei der Baumauswahl den Beschluss der
Bezirksvertretung Lindenthal von 2014 zur „essbaren Stadt“ zu
berücksichtigen und auch Obstbäume zu pflanzen.
3. Die vorgeschriebenen Flachdächer eignen sich hervorragend zur
Begrünung und/oder als Aufstellfläche für photovoltaik Anlagen.
172
Im Sinne des Klimaschutzes muss beides nicht nur „gewährleistet“
sein sondern obligatorisch.
Abstimmungsergebnis:
Ergänzungsempfehlungen:
Ergänzungsempfehlung 1: Einstimmig beschlossen; nicht anwesend: Frau
Vadood
Ergänzungsempfehlung 2: Einstimmig beschlossen; nicht anwesend: Frau
Vadood
Ergänzungsempfehlung 3: Einstimmig beschlossen mit 12 Ja-Stimmen (3 CDU,
4 Grüne, 4 SPD, 1 Linke) und 6 Enthaltungen (4 CDU, 1 FDP, 1 FWK)
Beschluss mit Ergänzungen:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Frau Vadood
2008
3050 Zeichen
12
BV 3 am 08.12.2008
8.1.1 Benennung des Platzes vor der Universitäts- und Stadtbibliothek an
der Kerpener Straße nach Elise und Helene Richter
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
AN/2061/2008_______________________________________________
Die Bezirksvertretung fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, den Platz vor der Universitätsbibliothek nach
Elise Richter zu benennen und eine kleine Gedenktafel anbringen zu lassen, aus der sowohl
auf Elise als auch auf ihre Schwester Helene Richter hingewiesen wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Knauf, Herr Körber, Frau Specht-Schäfer,
Frau Verheggen-Buschhaus
Sachstand 06/09:
Aufgrund der derzeit in unmittelbarer Nachbarschaft stattfindenden Bautätigkeiten (die Uni-
versität zu Köln errichtet hier ein neues Seminargebäude) und der damit verbundenen Frei-
flächengestaltung wurde das Aufstellen der Schilder vorerst zurückgestellt.
Sachstand 07/10;
Gemäß Internetauftritt der Universität zu Köln soll das Seminargebäude im Juli 2010 fertig
gestellt und der Lehrbetrieb zum Wintersemester aufgenommen werden. Wann mit der Fer-
tigstellung der Außenanlagen – und damit verbunden der Aufstellung der Beschilderung –
gerechnet werden kann, ist der Meldung nicht zu entnehmen. Die Verwaltung hat das Rekto-
rat der Universität um eine entsprechende Mitteilung gebeten. Sobald es die baulichen Maß-
nahmen zulassen, wird auch die Beschilderung veranlasst.
Sachstand 07/11:
Auf der seinerzeit benannten Fläche befinden sich nach wie vor Container, die u.a. als Aus-
weichseminarräume für das Philosophikum genutzt werden, das sich aktuell in der Sanierung
befindet. Ausweislich der Ausführungen und des Bauzeitenplanes auf der Internetseite der
Universität zu Köln werden diese Arbeiten noch bis mindestens März 2013 andauern. Es ist
davon auszugehen, dass auch die Container für diesen Zeitraum stehen bleiben. Die Verwal-
tung wird dies in regelmäßigen Abständen in der Örtlichkeit überprüfen und die Namens-
schilder beauftragen, sobald der Elise-Richter-Platz als solcher wieder erkennbar ist.
13
Sachstand 07/14:
Zum Sachstand 07/11 gibt es keine Veränderungen. Da die Container noch immer auf der
benannten Fläche stehen, kann die Beschilderung derzeit noch nicht vorgenommen werden.
Sachstand 2015:
Zum Sachstand 07/14 gibt es keine Veränderungen. Die Philosophische Fakultät teilte dem
Zentralen Namensarchiv nach mehrfacher Nachfrage, wann die benannte Fläche wieder von
den Containern frei sein wird und welche Gestaltungspläne hierfür bestehen per Email vom
21.03.2016 mit, dass die in Rede stehende Platzfläche zwischen Hörsaalgebäude und Uni-
versitäts- und Stadtbibliothek bis circa Ende 2022 als Aufstellfläche für Container genutzt
wird.
Aktueller Sachstand:
Kein neuer Sachstand, da die benannte Platzfläche weiterhin als Aufstellfläche für Container
genutzt wird.
2014
46559 Zeichen
55
BV 3 am 03.02.2014
8.1.11 Bau einer Kindertagesstätte auf dem Gelände des Schulzentrums Wei-
den Ostlandstraße unter Einbeziehung eines zusätzlichen Raumes
(Antrag der CDU-Fraktion)
AN/0134/2014_________________________________________________
Die Bezirksvertretung fasst folgenden ergänzten Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung der auf dem Gelände des
Schulzentrums Weiden vorgesehenen Kindertagesstätte einen zusätzlichen Raum von ca.
100 Quadratmetern für eine Nutzung durch das SeniorenNetzwerk Weiden und als Begeg-
nungsraum der Weidener Anwohner mit den Bewohnern der städtischen Flüchtlingswohnhei-
me Potsdamer Straße 1a und 1b vorzusehen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob auf dem Gelände Wohnraum für stu-
dentisches Wohnen geschaffen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Müller, Frau Sturch
Sachstand 07/14:
Der Investor beabsichtigt, das Grundstück noch in diesem Jahr zu veräußern.
Die planungs- und baurechtlichen Grundlagen für die Bebauung des Grundstücks mit Kita und
studentischem Wohnen sollen durch einen Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) geschaf-
fen werden. Planungsgrundlage hierfür würde der Siegerentwurf eines noch durchzuführen-
den städtebaulichen Wettbewerbs. Die Festlegung der Rahmenbedingungen (Ausnutzung des
Grundstücks, Art der Bebauung, Anzahl der Geschosse, Erschließung u.a.) mit Eigentümer /
Investor und dem Stadtplanungsamt ist in Vorbereitung.
Sachstand 2015:
Das ehemalige „Weiden-Bad“ wurde im vergangenen Jahr an einen privaten Investor veräu-
ßert. Dieser plant auf der Fläche unter anderem eine Kindergarteneinrichtung mit 6 Gruppen.
Zwischenzeitlich wird das Gebäude vom Amt für Wohnungswesen für die nächsten 5 Jahre für
die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt.
Das Anliegen einen zusätzlichen Raum für eine Nutzung als Begegnungsraum vorzusehen,
ist an den Erwerber weiter gegeben worden.
Sachstand Februar/17:
Das Grundstück wurde zwischenzeitlich veräußert.
Nach Ankauf wurde entschieden, hier für die befristete Zeit von 5 Jahren Unterkünfte
für Flüchtlinge zu schaffen.
56
Die Nutzung als Kitastandort wird daher frühestens 2021 möglich sein.
57
BV 3 am 10.03.2014
8.1.5 Beeinträchtigungen durch die Nutzung der Vorwiesen des RheinEner-
gieStadions
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen und von Herrn Müller/Die Linke)
AN/0293/2014________________________________________________
1. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Sportverwaltung auf, die Beeinträchtigungen auf
den Vorwiesen des RheinEnergieStadions im Zusammenhang mit den beiden Konzerten En-
de Juni so gering wie möglich zu halten.
- Die Vorwiesen sind nach der Fußballweltmeisterschaften für viel Geld und mit langen
Sperrzeiten erneuert worden. Jegliche Verschlechterung des Zustandes soll von der
Verwaltung ausgeschlossen werden.
- Alle Wege im Bereich der Vorwiesen und der Abelbauten sollen zugänglich bleiben,
auch während der Konzerte.
- Die Beeinträchtigungen durch die Logistik sollen minimiert werden.
- Der Spielbetrieb des Freizeitsports auf den Vorwiesen darf nicht beeinträchtigt werden.
- Es ist Vorsorge zu treffen, dass die Lärmschutzverordnungen eingehalten werden und
dass es nicht zu Lärmbelästigungen der angrenzenden Wohnviertel kommt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Herr Müller
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Sportverwaltung auf, die Beeinträchtigungen auf
den Vorwiesen des RheinEnergieStadions im Zusammenhang mit den beiden Konzerten En-
de Juni so gering wie möglich zu halten.
- Die Vorwiesen sind nach der Fußballweltmeisterschaften für viel Geld und mit langen
Sperrzeiten erneuert worden. Jegliche Verschlechterung des Zustandes soll von der
Verwaltung ausgeschlossen werden.
- Alle Wege im Bereich der Vorwiesen und der Abelbauten sollen zugänglich bleiben,
auch während der Konzerte.
- Die Beeinträchtigungen durch die Logistik sollen minimiert werden.
- Der Spielbetrieb des Freizeitsports auf den Vorwiesen darf nicht beeinträchtigt werden.
- Es ist Vorsorge zu treffen, dass die Lärmschutzverordnungen eingehalten werden und
dass es nicht zu Lärmbelästigungen der angrenzenden Wohnviertel kommt.
- Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt eine Nutzung der Vorwiesen für Konzertveran-
staltungen in der Zukunft ab.
Abstimmungsergebnis:
58
Einstimmig zugestimmt.
13 Ja-Stimmen (6 CDU, 4 Grüne, 2 FDP, 1 Einzelmandatsträger)
4 Enthaltungen (4 SPD)
Sachstand 07/14:
Am 27.06.2014 und 28.06.2014 fanden auf den Vorwiesen im Sportpark Müngersdorf erstma-
lig zwei Tagesmusikveranstaltungen statt. Am ersten Tag hat der national und international
bekannte und mit hochkarätigen Auszeichnungen ausgestattete (Echo als Bester nationaler
Künstler, den Comet als Bester nationaler Act und den international anerkannten MTV Europe
Music Award als Best German Act) Künstler Xavier Naidoo rund 20.000 Zuschauer begeistert
in seinen Bann gezogen. Am zweiten Tag hat der Veranstalter Markus Krampe, dieses Jahr
ausgezeichnet mit dem Live-Entertainment Award für seine Festivalreihe der „Ole Partys“ und
von Innenminister Jäger verliehenen Solidarfonds Award 2014, alle namhaften kölschen
Bands zusammengeholt und die Veranstaltung Colonia Ole veranstaltet. 20.000 Besucher
verfolgten trotz widrigster Witterungsbedingungen der Musik der 15 kölschen Topbands.
Die Vorwiesen wurden erstmalig in dieser Form bespielt. Bereits in der Vergangenheit fanden
hier im Rahmen von Sportveranstaltungen auch musikalische Darbietungen statt, wie z.B.
beim DFB-Pokalfinale der Frauen. Premiere war aber die Durchführung einer reinen Konzert-
veranstaltung. Die Sportverwaltung hatte sich zu diesem Schritt entschieden, um Veranstal-
tern, die aufgrund von Zuschauerkapazitäten bzw. –erwartungen nicht ein Stadion füllen wür-
den oder im Sommer eine Indoorveranstaltung in LANXESSarena durchführen wollen, eine
attraktive Veranstaltungsfläche in Köln anzubieten. Immer wieder mussten in den vergange-
nen Jahren namhafte Künstlerangebote abgelehnt werden, weil man aufgrund der städtebau-
lichen Struktur in Köln keine geeignete Veranstaltungsfläche anbieten konnte.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die Machbarkeit auf der Vorwiese geprüft und ist
gemeinsam unter Beteiligung des Bauaufsichtsamtes, der Feuerwehr, Polizei, der Ordnungs-
behörde, des Umweltamt und Verbraucherschutzamtes und des Sportamtes zu dem Ergebnis
gekommen, dass eine genehmigungsfähige Durchführung der Veranstaltung umsetzbar ist.
Ein besonderes Augenmerk galt vor, während und nach der Veranstaltung der Erarbeitung,
Umsetzung und Einhaltung der Auflagen, die die Anwohnerschaft im besonderen Maße
schützen sollte und Schaden von der Sport- und Rasenfläche abwenden sollte; dies auch un-
ter Berücksichtigung der Vorgaben der Bezirksvertretung Lindenthal.
Schutz der Rasenfläche der Vorwiesen
Mit dem Veranstalter wurden in Gesprächen Maßnahmen erörtert, die die Belastung des Ra-
sens auf das erforderliche Minimum reduzieren. Eine wesentliche Vorgabe beim Aufbau und
Abbau der Veranstaltungsfläche war die Bedingung des Einsatzes von Fahrzeugen mit spezi-
eller Rasenbereifung. Ferner wurde den Veranstaltern die Auflage erteilt, mittels einer breitflä-
chigen Rasenabdeckung die Bereiche zu sichern, in denen eine hohe Besucherdichte zu er-
warten war. Dies betraf in erster Linie die Fläche unmittelbar vor der Bühne sowie die gastro-
nomischen Einrichtungen. Von Vorneherein war in der Genehmigung verankert, dass die Ver-
anstalter für jeden Schaden an der Fläche aufzukommen hat und unverzüglich der ursprüngli-
che Zustand auf seine Kosten wieder herzustellen ist.
Die extremen Wetterlagen an den beiden Veranstaltungstagen mit intensivem Dauerregen
haben dazu geführt, dass an den stark frequentierten Stellen gewisse Schäden trotz aller Vor-
kehrungen nicht ganz ausgeschlossen werden konnten. So dass an den Stellen, an denen
59
durch rein pflegerische Maßnahmen eine Wiederherstellung der Fläche zu lange gedauert
hätte, neuer Rollrasen von einer Fachfirma auf Kosten des Veranstalters eingepflegt wurde.
Selbstverständlich hat die Verwaltung ein ureigenes Interesse daran, dass die Rasenfläche
der Vorwiese nicht zu Schaden kommt. Aus diesem Grund waren die Auflagen und Maßnah-
men ausdrücklich darauf ausgerichtet, Schäden zu verhindern oder ggf. schnellstmöglich wie-
der zu beseitigen.
Alle Wege im Bereich der Vorwiesen und der Abelbauten sollen zugänglich bleiben,
auch während der Konzerte.
Die Veranstalter wurden seitens der Sportverwaltung im Vorfeld entsprechend sensibilisiert. In
gemeinsamen Gesprächen wurde erreicht, dass eine Begehung des Sportparks Müngersdorf
von der Aachener Straße in Richtung Junkersdorfer Straße – sowohl über den Peter-Günther-
Weg als auch den Theodor-Zingsheim-Weg, über den gesamten Zeitraum sichergestellt war.
Hierbei wurde insbesondere das Freibad Müngersdorf, das RheinEnergieStadion sowie die
weiteren Anlieger berücksichtigt. Ferner wurde im Sportpark Müngersdorf eine entsprechende
Hinweisbeschilderung für die Bürgerinnen und Bürger angebracht. Eine zusätzliche Maßnah-
me war eine gesonderte Schulung des eingesetzten Ordnerpersonals an den neuralgischen
Punkten.
Die Beeinträchtigungen durch die Logistik sollen minimiert werden.
Ebenso wurden die Beeinträchtigungen durch entsprechende Aufbauten auf ein Minimum
beschränkt. Die Bereitstellung der Veranstaltungsfläche wurde auf eine Seite der Vorwiese
konzentriert. Soweit möglich wurden die Asphaltflächen statt der Rasenflächen bestückt.
Schwere Aufbauten VIP-Zelt etc. wurden auf befestigtem Untergrund aufgestellt. Der zeitliche
Auf- und Abbau der gesamten Veranstaltungslogistik wurde gemeinsam mit dem Veranstalter
unter der Prämisse abgestimmt, dass die Beeinträchtigungen der Nutzungszeiten auf das nö-
tigste beschränkt werden.
Der Spielbetrieb des Freizeitsports auf den Vorwiesen darf nicht beeinträchtigt werden.
Durch die Veranstaltungen kam es auf der Vorwiese zu keinen Einschränkungen für den
Spielbetrieb des Freizeitsports.
Es ist Vorsorge zu treffen, dass die Lärmschutzverordnungen eingehalten werden und
dass es nicht zu Lärmbelästigungen der angrenzenden Wohnviertel kommt.
Insbesondere Themen wie die Bewertung der immissionsschutzrechtlichen Einhaltung aller
rechtlichen Vorgaben nach dem Landesimmissionsschutzgesetzes und damit die Schutzwür-
digkeit der Anwohnerschaft statt bereits im Vorfeld der Genehmigung im besonderen Fokus
der Genehmigungsbehörden. Beide Konzerte wurden im Vorfeld mit der zuständigen Fach-
verwaltung (Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz) thematisiert und unter Beachtung der
gesetzlichen Vorgaben (u.a. Freizeitlärm NRW) betrachtet. Gemäß den Vorgaben des Fach-
amtes wurde im Vorfeld von einem Gutachter eine lärmtechnische Bewertung vorgenommen.
Während beiden Konzerte erfolgte eine dauerhafte Messung und schalltechnische Begleitung
durch entsprechende Spezialisten. Das Ergebnis der Messungen ergab, dass bei beiden
Konzerten die geforderten Immissionsschutzanforderungen im gesamten Immissionsbereich
zu jeder Zeit eingehalten wurden. Das jeweilige Spitzenpegelkriterium hinsichtlich der beiden
Veranstaltungen wurde ebenfalls eingehalten.
Trotz der Einhaltung der zulässigen Lärmimmissionswerte ist eine subjektive Wahrnehmung
der Anwohner von Lärmbeeinträchtigungen nicht ausgeschlossen. Mit den Anwohnern steht
die Verwaltung derzeit im ständigen Austausch, um auch perspektivisch für den Sportpark
Müngersdorf Stadion, Playa, Club Astoria generell eine zufriedenstellende Lösung im Lärm-
quartier anzustreben.
60
Zusammenfassung:
Die beiden Veranstaltungen haben gezeigt, dass die Veranstaltungsfläche für Musikveranstal-
ter hoch attraktiv ist. Auch die größtenteils Kölner Bürgerinnen und Bürger haben die neue
Veranstaltungsstätte begeistert angenommen. Die Verwaltung hat zu keinem Zeitpunkt die
Absicht gehabt, die Vorwiesen als regelmäßige Musikveranstaltungsfläche zu nutzen. Es
handelt sich in erster Linie um eine Sportfläche, die auch als solche den Freizeitsportlern zur
Verfügung stehen soll. Die Nachfrage von Veranstaltern zeigt aber, dass es einen Bedarf an
attraktiven Veranstaltungsstätten gibt, die nicht immer durch die alt bewährten Veranstal-
tungsstätten RheinEnergieStadion, LANXESSarena, Tanzbrunnen, Fühlinger See aus den
unterschiedlichsten Gründen gedeckt werden können. Um qualitativ erstklassige nationale
oder internationale Künstler bzw. Bands mit starken Bezug zum kölschen Liedgut an den Kul-
turstandort Köln zu binden, würde die Verwaltung sehr gerne in einem Gespräch mit der Be-
zirksvertretung Lindenthal gemeinsam eruieren, ob und ggf. unter welchen Rahmenbedingun-
gen die Vorwiese auch zukünftig in sehr begrenztem Rahmen zur Verfügung stehen kann.
Dabei geht es nicht darum zu anderen Kölner Veranstaltungsstätten konkurrierend aufzutre-
ten, sondern eine sinnvolle Option für den Kulturstandort Köln anbieten zu können.
Sachstand 2015:
Das angebotene Gespräch hat noch nicht stattgefunden.
Aktueller Sachstand:
Ob und ggfls. unter welchen Rahmenbedingungen die Vorwiese auch zukünftig in einem be-
grenzten Rahmen für Musikveranstaltungen zur Verfügung steht, wurde in zahlreichen Ge-
sprächen mit dem Bürgerverein Müngersdorf erörtert. Gemeinsam hat man sich darauf ver-
ständigt, das Thema nicht weiter zu verfolgen.
Die Berichterstattung ist damit als erledigt anzusehen.
61
BV 3 am 10.03.2014
8.2.5 Erhaltungssatzung für Klettenberg
(Antrag der SPD-Fraktion)
AN/0308/2014__________________
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen mit dem Auftrag,
die Erhaltung für Vorgärten in Klettenberg auf das Gebiet zwischen Rhöndorfer Straße, Lu-
xemburger Straße, Klettenberggürtel und Militärringstraße auszudehnen. Das entspricht auch
den Fluchtlinienplänen von 1927.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Frau Heithorst, Herr Müller
Sachstand 07/14:
Die Verwaltung wird wahrscheinlich noch im Jahre 2014 eine Beschlussvorlage zur Aufstel-
lung eines Bebauungsplanes für das vorgeschlagene Gebiet in die Bezirksvertretung
Lindenthal einbringen.
Aktueller Sachstand:
Die Erstellung der Vorlage verzögert sich.
62
BV 3 am 19.05.2014
8.1.5 Standorte für weiterführende Schulen im Stadtbezirk Lindenthal
(Gemeinsamer Ersetzungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen)
AN/0714/2014______________________________________________
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal schlägt nach intensiver Beratung mit den Bürgergruppen im
Kölner Westen folgende Standorte für weiterführende Schulen vor:
- Braunsfeld/Müngersdorf im Rahmenplanungsgebiet
- Widdersdorf
- Lövenich entlang der Kölner Straße
Angesichts der kommenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern sind zwei zusätzliche
Standorte im Stadtbezirk Lindenthal notwendig.
Bestehende Schulstandorte dürfen nicht gefährdet werden. Deshalb kommen Standorte, die
sich in der Nähe bestehender Schulstandorte befinden, nicht in Frage.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Sturch
Sachstand 07/14:
Aufgrund der bestehenden Bedarfe an Schülerplätzen in der Sekundarstufe I und II
beabsichtigt die Verwaltung neben der Erweiterung bestehender Schulen auch die
Errichtung neuer Schulen im Stadtbezirk Lindenthal. Dies setzt die Verfügbarkeit von
geeigneten Grundstücken voraus. Da im Stadtbezirk Lindenthal keine entsprechenden
Schulreservegrundstücke vorhanden sind, besteht seit März 2014 eine ämterübergrei-
fende Arbeitsgruppe zur Findung geeigneter Grundstücke im Stadtbezirk Lindenthal.
Mit einem Ergebnis ist Ende 2014 zu rechnen. Die Arbeitsgruppe ist bereits mit einer
Vielzahl von potentiellen Grundstücksflächen befasst, wobei in vielen Fällen nicht bzw.
schwer auszuräumende Hinderungsgründe für eine Realisierung vorliegen. Insofern
kann es durchaus dazu kommen, dass die von der Bezirksvertretung Lindenthal ge-
nannten 3 Standorte als nicht realisierbar eingestuft werden müssen. Die Verwaltung
wird die Bezirksvertretung Lindenthal über das Ergebnis der Arbeitsgruppe unterrich-
ten.
63
Aktueller Sachstand:
Im Stadtbezirk Lindenthal ist die Errichtung drei zusätzlicher weiterführender Schulen
vorgesehen.
Am Standort Zusestraße soll ein Neubau für ein Gymnasium mit 3 Zügen in der Se-
kundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II errichtet werden. Die Inbetriebnah-
me des Gebäudes ist für 2020 vorgesehen. Allerdings soll das Gymnasium bereits ab
dem Schuljahr 2018/19 an einem Interimsstandort in unmittelbarer Nähe starten und
beginnend mit 3 fünften Klassen wachsen.
Eine neue Gesamtschule mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Se-
kundarstufe II ist am Standort Wasseramselweg vorgesehen. Auch für die Gesamt-
schule ist zunächst ein Interim vorgesehen, an dem die Schule ab Schuljahr 2018/19
zunächst mit dem 5. Schuljahr starten kann. Die Fertigstellung des endgültigen Ge-
bäudes ist für 2021 avisiert.
Ergänzend zu diesen beiden weiterführenden Schulen hält die Schulentwicklungspla-
nung langfristig die Errichtung einer dritten weiterführenden Schule für erforderlich.
Derzeit ist die Verwaltung bemüht, hierfür einen geeigneten Standort zu sichern.
BV 3 am 03.11.2014
8.1.3 Gesamtschule im Kölner Westen
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/
DieGrünen und von Herrn Müller/Die Linke)
AN/1361/2014____________________________________________
Beschluss:
Die Bezirksvertretung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2014 unter Tagesordnungspunkt 8.1.5 die
Einrichtung von zwei weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Lindenthal beschlossen.
Die Bezirksvertretung beschließt nunmehr, dass mindestens eine der weiterführenden Schu-
len eine Gesamtschule ist.
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, die auslaufende Hauptschule „Martin-Luther-
King“ in die Gesamtschule zu überführen. Die noch bestehende Hauptschule bildet den Aus-
gangs- und Entwicklungspunkt der neuen Gesamtschule.
Die Gesamtschule entwickelt die Konzeption auf der Basis der Hauptschule. Die Gesamtschu-
le kann – solange es die Bauphase des Neubaus „Georg-Büchner-Gymnasium Weiden“ zu-
lässt - in der Übergangszeit (Interimslösung) in den Klassenräumen der „Martin-Luther-King-
Schule“ einen vorläufigen Ort finden. Dies bis der Neubau an anderer Stelle realisiert sein wird
oder ein Interim geschaffen wird. So können auch die Schüler und Schülerinnen der auslau-
fenden Hauptschule weiter an gewohnter Stelle beschult werden.
Beide von der Bezirksvertretung beschlossenen weiterführenden Schulen bieten die Regel-
schulzeit von 9 Jahren („G9“) an.
Beide weiterführenden Schulen sind baulich so auszuführen, dass sie Raum geben für die
organisatorische Umsetzung von innovativen pädagogischen Konzepten (Schule im Aufbruch,
M. Rasfeld; Dalton-Konzept). Das heißt, es müssen neben den normalen Klassenräumen ge-
64
nügend kleine und mittelgroße Räume vorgesehen werden, die multifunktional genutzt werden
können für Arbeitsgruppen, Lernbüros, für prozess- und projektorientiertes Lernen.
Die dazu notwendigen baulichen Voraussetzungen für diese pädagogischen Anforderungen
sind bei der Planung durch eine intensive Zusammenarbeit mit den neuen Schulleitungen zu
berücksichtigen und beim Bau zu realisieren.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
13 Ja-Stimmen (7 CDU, 5 Grüne, 1 Die Linke)
1 Nein-Stimme (FDP)
5 Enthaltungen (4 SPD, 1 AfD)
BV 3 am 01.12.2014
9.2.6 Auslaufende Schließung der Martin-Luther-King-Schule, Gemein-
schaftshauptschule Ostlandstraße 39, ab dem Schuljahr 2015/2016
3268/2014________________________________________________
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, diese Beschlussvorlage abzulehnen und
bekräftigt ihren Beschluss vom 03.11.2014. Dieser lautete:
„Die Bezirksvertretung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2014 unter Tagesordnungspunkt 8.1.5
die Einrichtung von zwei weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Lindenthal beschlossen.
Die Bezirksvertretung beschließt nunmehr, dass mindestens eine der weiterführenden Schu-
len eine Gesamtschule ist.
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, die auslaufende Hauptschule „Martin-Luther-
King“ in die Gesamtschule zu überführen. Die noch bestehende Hauptschule bildet den Aus-
gangs- und Entwicklungspunkt der neuen Gesamtschule.
Die Gesamtschule entwickelt die Konzeption auf der Basis der Hauptschule. Die Gesamtschu-
le kann – solange es die Bauphase des Neubaus „Georg-Büchner-Gymnasium Weiden“ zu-
lässt - in der Übergangszeit (Interimslösung) in den Klassenräumen der „Martin-Luther-King-
Schule“ einen vorläufigen Ort finden. Dies bis der Neubau an anderer Stelle realisiert sein wird
oder ein Interim geschaffen wird. So können auch die Schüler und Schülerinnen der auslau-
fenden Hauptschule weiter an gewohnter Stelle beschult werden.
Beide von der Bezirksvertretung beschlossenen weiterführenden Schulen bieten die Regel-
schulzeit von 9 Jahren („G9“) an.
Beide weiterführenden Schulen sind baulich so auszuführen, dass sie Raum geben für die
organisatorische Umsetzung von innovativen pädagogischen Konzepten (Schule im Aufbruch,
M. Rasfeld; Dalton-Konzept). Das heißt, es müssen neben den normalen Klassenräumen ge-
nügend kleine und mittelgroße Räume vorgesehen werden, die multifunktional genutzt werden
können für Arbeitsgruppen, Lernbüros, für prozess- und projektorientiertes Lernen.
Die dazu notwendigen baulichen Voraussetzungen für diese pädagogischen Anforderungen
sind bei der Planung durch eine intensive Zusammenarbeit mit den neuen Schulleitungen zu
berücksichtigen und beim Bau zu realisieren.“
Abstimmungsergebnis:
65
Mehrheitlich zugestimmt.
13 Ja-Stimmen (7 CDU, 5 Grüne, 1 Die Linke)
2 Nein-Stimmen (1 FDP, 1 AfD)
3 Enthaltungen (3 SPD)
Nicht anwesend: Herr Fiedler
BV 3 am 09.03.2015
8.2.3 Schule - Parkpalette - Freifläche am Salzburger Weg in Köln-Junkersdorf
(Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und von Herrn Müller/Die Lin-
ke)
AN/0428/2015__________________________________________________
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung, ihren eigenen Vorschlag Nr. 14 Salz-
burger Weg Stadionparkplätze P6-8 in Köln-Junkersdorf intensiv als Standort für eine weiter-
führende Schule zu prüfen und das Ergebnis dem zuständigen Ausschuss und der Bezirks-
vertretung Lindenthal vorzulegen.
Die Bezirksvertretung Lindenthal hält einen Schulstandort am Salzburger Weg wegen der in
der Begründung aufgeführten Vorteile für sehr wichtig.
Die Prüfung umfasst:
den Platzbedarf für eine Schule,
die notwendige Kompensation der Parkplätze mittels Alternativen (zum Beispiel Park-
palette in Leichtbauweise) mit Regelung des zu- und abfließenden Autoverkehres auf
die Dürener Straße,
ein gewisses Plus an weiteren Autoparkplätzen, um die angespannte Situation der
Parkplätze am Müngersdorfer Stadion zu entspannen,
eine ausreichende Freifläche für die Nutzung durch Jugendliche, die auch als Platz für
die Dorfkirmes genutzt werden kann,
die notwendigen Stellplätze für die Sportanlage Wiener Weg,
eventuell eine Kombination „Pool“ der gesamten PKW-Stellplätze und
die Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
BV 3 am 30.04.2015
9.2.9 Grundsatz-/Planungsbeschluss zur Errichtung eines
- Gymnasiums für 3 Züge SI und 5 Züge SII mit 3-fach Turnhalle am
Standort Zusestr./Kölner Str. in Köln-Lövenich und einer
-Gesamtschule für 6 Züge SI und 5 Züge SII mit 1-fach Turnhalle und 3-
66
fach Turnhalle am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-
Vogelsang
1033/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leis-
tungsphase 3 HOAI) zur Errichtung:
1. eines Gymnasiums für 3 Züge der Sekundarstufe I (SI) und 5 Züge der Sekun-
darstufe II (SII) mit rd. 700 Schülerinnen und Schülern mit 3-fach Turnhalle oh-
ne Tribüne am Standort Zusestr./Kölner Str. in Köln-Lövenich und
2. einer Gesamtschule für 6 Züge SI und 5 Züge SII mit rd. 1.250 Schülerinnen
und Schülern mit 1-fach Turnhalle und 3-fach Turnhalle mit Tribüne am Stand-
ort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planungen und Kostenermittlungen
aufzunehmen und voranzutreiben.
Den Planungen ist das in den Raumlisten aufgeführte Raumprogramm (Anlagen 1 und
2) zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zu-
lässig.
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vor-
läufiger Kostenschätzung für
1. das Gymnasium Zusestr./Kölner Str. in Köln-Lövenich auf 2.222.000 € und
2. die Gesamtschule Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang auf
5.833.804 €
Diese aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten werde vo-
raussichtlich für
1. Gymnasium Zusestr./Kölner Str. in Köln-Lövenich im Haushaltsjahr 2015 mit
371.000 €, in 2016 mit 1.111.000 € und 2017 mit 740.000 €
2. Gesamtschule Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang im Haushalts-
jahr 2015 mit 400.000 €, in 2016 mit 600.000 €, in 2017 mit 2.416.902 € und in
2018 mit 2.416.902 €
ergebniswirksam und sind im Haushaltsplan 2015 im Rahmen des Veränderungs-
nachweises im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Born
BV 3 am 31.08.2015
67
Aktuelle Stunde zum Thema "Kindertagesstätten und Schul(neu)-bauten im
Stadtbezirk Lindenthal
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD-Fraktion, von Herrn Müller/Die Linke und von Herrn
Blümel/FDP)
AN/1169/2015
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt folgende Resolution:
Die Bezirksvertretung Lindenthal ist bestürzt über die Verschiebung der Fertigstel-
lungs- und Sanierungstermine und bemängelt, dass die Sanierung des Georg-
Büchner-Gymnasiums erneut verschoben wird und dass die dringend benötigten
neuen Schulbauten erst später fertig gestellt werden sollen.
Die BV3 fordert die Verwaltung auf, alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen,
1. um die Sanierung des GBG zum vorgesehenen Zeitpunkt zu beenden
2. um den Schulbetrieb des zu erstellenden Gymnasiums in Lövenich und der ge-
planten Gesamtschule wie geplant 2019 aufzunehmen.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, für das Schulgrundstück Wasseramselweg
eine temporäre Aufstellung von mobilen Einheiten in der Nähe vorzusehen (und
diesbezüglich mit dem Eigentümer entsprechende Verhandlungen zu führen).
Damit kommt eine Aufstellung im Biotop 3.17 an der Herbesthaler Straße nicht
in Betracht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl
BV 3 am 28.09.2015
8.1.5 Gymnasium Lövenich
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD-Fraktion und von Herrn Müller/Die Linke)
AN/1413/2015
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, als neuen Standort des Gymnasiums Lövenich
den südlichen Ortseingang von Köln-Widdersdorf, Ostseite Adrian-Meller-Straße, vor-
zusehen.
Zudem wird die Verwaltung und der Rat der Stadt Köln gebeten, den optimalen Inte-
rimsstandort aus den drei Varianten (1. Adrian-Meller Straße, 2. Zusestraße, 3. Be-
stehende Räume der Martin-Luther-King-Hauptschule im Schulzentrum Weiden) aus-
68
zusuchen und der Bezirksvertretung Lindenthal und dem Rat der Stadt Köln vorzustel-
len.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Berthmann, Herr Lhotka
BV 3 am 07.12.2015
8.1.4 Planung der drei beschlossenen weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Lin-
denthal
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
AN/1799/2015
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Lindenthal begrüßt, dass sich die ersten beiden beschlossenen
weiterführenden Schulen im Bezirk 3 schon im fortgeschrittenen Planungsstadium be-
finden.
2. Die Bezirksvertretung geht davon aus, dass die Schulen verwaltungsintern geplant
werden. Sie fordert die Verwaltung auf, bei der weiteren Planung beider Schulen
(Gymnasium und Gesamtschule) unbedingt die „Schulbauleitlinie Stadt Köln“ anzu-
wenden und ebenfalls die Ergebnisse zu berücksichtigen, die bei der Pla-
nung/Realisierung der Heliosschule gewonnen wurden.
3. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, der Bezirksvertretung zur ersten Sitzung
im Jahr 2016 den Planungsstand der dritten Schule mitzuteilen.
4. Sie fordert die Verwaltung auf, hierbei den bisher benachteiligten Stadtteil Junkersdorf
zu berücksichtigen und dabei besonders den Standort auf dem Parkplatz P6 zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Dr. Lerch, Herr Schüler
Aktueller Sachstand:
1. Zum Beschluss vom 19.05.2014, TOP 8.1.5
Hier wird auf den Grundsatz-/Planungsbeschluss vom 30.04.2015 (TOP 9.2.9) zur Errichtung
eines
-Gymnasiums für 3 Züge SI und 5 Züge SII mit 3-fach Turnhalle am Standort Zusestr.(neue
Bezeichnung Ottostr.)/Kölner Str. in Köln-Lövenich und einer
-Gesamtschule für 6 Züge SI und 5 Züge SII mit 1-fach Turnhalle und 3-fach Turnhalle am
Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang verwiesen.
2. Zum Beschluss vom 01.12.2004, TOP 9.2.6
69
Martin Luther-King-Hauptschule
Auf Grund der über einen längeren Zeitraum vorbereiteten auslaufenden Schließung der Mar-
tin-Luther-King Hauptschule hat die Hauptschule bereits in den vergangenen Jahren keine
neuen Eingangsklassen aufgenommen und die zur Verfügung stehenden freien Räume suk-
zessive zu Gunsten eine Zügigkeitserweiterung des Georg-Büchner-Gymnasiums an das
Gymnasium übertragen.
Mit Schließung der Hauptschule zum 31.07.2016 werden durch eine weitere Zügigkeitserwei-
terung des Gymnasiums und gleichzeitiger Übernahme der 3 Vorbereitungsklassen der
Hauptschule keine freien Räume zur Verfügung stehen.
Die Fertigbaueinheit, die zurzeit durch den Ganztag der Hauptschule genutzt wird, steht ab
dem 01.08.2016 der Rheinischen Musikschule zur Verfügung. Diese Fertigbaueinheit wird
auch nach Sanierung und Neubau des Gymnasiums weiterhin durch die Rheinische Musik-
schule im Rahmen eines Untermietverhältnisses genutzt. Der aktuell von der Rheinischen
Musikschule belegt Pavillon wird im Rahmen der Sanierung und des Neubaus des Gymnasi-
ums entfernt.
ÖPP Los 3
Mit Beschluss vom 08.04.2014 (0572/2014) hat der Rat die Verwaltung mit der Durchführung
eines europaweiten Realisierungswettbewerbes im Rahmen eines ÖPP- Verfahrens für fol-
gende Schulstandorte beauftragt:
Schulzentrum Weiden, Köln Weiden
Realschulen Lassallestraße und Fürstenbergsstraße, Köln Mülheim
Katholische Grundschule Wilhelm-Schreiber-Straße, Köln Ossendorf
Für das ÖPP-Projekt (Los 3) wurden die Ausschreibungsunterlagen erstellt und der europa-
weite Teilnahmewettbewerb veröffentlicht. Die Auswertung der im Teilnahmewettbewerb ein-
gegangenen Bewerbungen ist erfolgt. Im Rahmen des eröffneten Verhandlungsverfahrens
wurden die Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewerber haben in den Osterferien
2016 die Möglichkeit, die 3 Standorte und somit auch das Schulzentrum Weiden zu besichti-
gen. Die Bieterkonferenz findet im April 2016 statt. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass das
komplexe, aufwendige und mehrstufige Verhandlungsverfahren im 2. Quartal 2017 zu einem
Verfahrensabschluss führt. Nach Vertragsabschluss sowie nochmaliger Beteiligung der politi-
schen Gremien werden die Schulen anschließend an den ausgewählten Bieter übergeben.
3. Zu den Beschlüssen vom 09.03.2015, TOP 8.2.3 und vom 07.12.2015, TOP 8.1.4
Zu dem vorgeschlagenen Schulstandort – Parkpalette –Freifläche am Salzburger Weg berei-
tet die Verwaltung derzeit eine Mitteilung für ASW, STEA und BV in der Gremienfolge vor der
Sommerpause vor.
Bei der Planung der beiden Schulen Gymnasium Zusestraße (neue Bezeichnung Ottostra-
ße) und Gesamtschule Wasseramselweg werden die „Schulbauleitlinie Stadt Köln“ angewen-
det und gewonnene Ergebnisse aus der Planung der Heliosschule berücksichtigt.
4. Zum Beschluss vom 28.09.2015, TOP 8.1.5
Die Verwaltung wird nach Abschluss der Prüfungen berichten.
70
BV 3 am 15.09.2014
8.1.1 Geplante DHL-Ansiedlung in Köln-Marsdorf
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD-Fraktion, von Herrn Blümel/FDP und von Herrn
Müller/Die Linke)
AN/1053/2014_______________________________________________
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden ergänzten Beschluss:
1. Die laut Bebauungsplan Nr. 6042/06 notwendigen Lärmschutz- und Verkehrsgutachten
müssen die ebenfalls in unmittelbarer Nähe geplante Ansiedlung des Frischezentrums
berücksichtigen.
2. Der Bezirksvertretung Lindenthal sind die Gutachten so bald wie möglich nach Fertig-
stellung vorzulegen.
3. Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, keine Baugenehmigung
für das fragliche Grundstück zu erteilen, bevor die Bezirksvertretung Stellung zu den
Gutachten genommen hat.
4. Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert zu erklären, wie sie die von ihr unterstütz-
te Erweiterung der benachbarten Firma Bolder mit der geplanten DHL-Ansiedlung in
Einklang bringen will.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
18 Ja-Stimmen (6 CDU, 5 Grüne, 4 SPD, 1 FDP, 1 Die Linke, 1 AfD)
1 Enthaltung (1 CDU)
BV 3 am 02.02.2015
8.1.10 Lärm- und Verkehrsgutachten zur geplanten DHL-Ansiedlung in Köln-
Marsdorf
(Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, von Herrn Blümel/FDP und
von Herrn Müller/Die Linke)
AN/0196/2015__________________________________________________
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal hatte beschlossen, dass sie die Gutachten zu Lärm und Ver-
kehr zur Bauanfrage DHL-Verteilzentrum in Köln-Marsdorf zur Verfügung gestellt bekommt.
Und zwar vor einer Genehmigung.
Die Bezirksvertretung bittet den Oberbürgermeister, dem zuständigen Fachamt eine entspre-
71
chende Aufforderung zukommen zu lassen, damit es der Bezirksvertretung Lindenthal die
vollständigen Gutachten zur Verfügung stellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
17 Ja-Stimmen (5 CDU, 5 Grüne, 4 SPD, 1 FDP, 1 Die Linke, 1 AfD)
1 Enthaltung (1 CDU)
Aktueller Sachstand:
Der Bauantrag zur Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Halle als mecha-
nisierte DHL Zustellbasis mit Büro- und Sozialtrakt auf dem Grundstück Rheinische Allee
(Gemarkung Lövenich, Flur 38, Flurstück 95) wurde im September 2015 abgelehnt.
Gegen den Ablehnungsbescheid hat der Bauantragssteller Klage beim Verwaltungsgericht
Köln erhoben. Die Klage ist bis heute nicht begründet worden.
Ein neuer Bauantrag zur Errichtung einer DHL-Ansiedlung liegt nicht vor.
72
BV 3 am 15.09.2014
8.1.3 Flüchtlingsunterbringung in Köln-Lövenich
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD-Fraktion, von Herrn Blümel/FDP und von Herrn
Müller/Die Linke)
AN/1057/2014_______________________________________________
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden ergänzten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal trägt die politische Verantwortung der Bundesrepublik
Deutschland mit, Menschen, die als Flüchtlinge nach Deutschland kommen, würdig und an-
gemessen unterzubringen und sie auf ihrem Weg zu begleiten. Und wir gestalten einen Aus-
gleich für die Anwohner/innen.
Aktuell sind zwei Standorte im Stadtbezirk Lindenthal für die Unterbringung im Gespräch.
Für beide Standorte beschließt die Bezirksvertretung Lindenthal:
1. Den Anwohnern steht ein Ansprechpartner in der Verwaltung zur Verfügung.
Durch ausreichendes Personal, besonders Sozialarbeiter/innen, wird eine effiziente
Betreuung und Begleitung der Wohnenden gewährleistet.
2. Für den Standort Zusestraße fordert die Bezirksvertretung Lindenthal eine angemes-
sene Unterbringung in qualitativ hochwertigen mobilen Einheiten.
Die Nutzungszeit wird auf zwei Jahre verbindlich festgeschrieben – danach soll das
Grundstück wieder einer Vermarktung als Gewerbefläche zugeführt werden.
3. Für den Standort Widdersdorfer Landstraße (Sportplatz) sind folgende Punkte für
die Bezirksvertretung Lindenthal wesentlich und sollen durch die Verwaltung garantiert
werden:
Sicherung der Nutzung als Sportplatz in Ergänzung zu dem projektierten Gebäude.
Falls notwendig wird die Verwaltung im Flächennutzungsplan dies als Sportanlage mit
multifunktionalen Kleinspielfeldern erneut festlegen, inklusive der notwendigen bauli-
chen Änderungen.
Es ist zu prüfen, ob die Optik als klassisches Mehrfamiliengebäude besser mit 3 klei-
neren als 2 großen Gebäudeteilen erreicht werden kann.
Die PKW-Stellplätze sollen nicht hinter dem Haus angeordnet werden.
Die Grundstückstiefe der projektierten Mehrfamilienhäuser soll auf die minimale bau-
rechtliche Tiefe verringert werden.
Ein direkter Zugang zur Sportanlage wird vom Gebäude ermöglicht.
Von der Widdersdorfer Landstraße wird für die Öffentlichkeit ein weiterer Zugang ge-
schaffen.
Der Sportplatz wird in Zusammenarbeit mit dem Förderverein im Zuge dieser Maß-
nahme verbessert und mit multifunktionalen Kleinspielfeldern ausgestattet.
73
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
13 Ja-Stimmen (1 CDU, 5 Grüne, 4 SPD, 1 FDP, 1 Die Linke, 1 AfD)
5 Nein-Stimmen (5 CDU)
1 Enthaltung (1 CDU)
Aktueller Sachstand:
Zusestr./ Ottostr.
Alle genannten Punkt aus dem beigefügten Schreiben sind in der Planung beachtet
und mit der Fertigstellung des Gebäudes auch umgesetzt worden.
Widdersdorfer Landstraße
Da bereits in der Vorplanung erkannt wurde, dass es zu erheblichen Mehrkosten bei
dem Bauvorhaben Widderdorfer Landstr. kommt, wird das Projekt derzeit nachrangig
bearbeitet. Es hat sich herausgestellt, dass der Untergrund im Bereich Baufläche nicht
tragfähig ist, somit prüft die Fachdienststelle zurzeit die Wirtschaftlichkeit des Vorha-
bens.
BV 3 am 03.11.2014
9.2.4 Flüchtlingsunterbringung - Errichtung von Wohncontainern zur Vermei-
dung von Obdachlosigkeit
hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 19.09.2014
2274/2014/1
74
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung vom
19.09.2014:
„Wir empfehlen dem Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW in Verbindung mit §
10 der Hauptsatzung die Beauftragung für schnell lieferbare Wohncontainer und dazu
gehörige Aufenthaltscontainer für eine Mietdauer von 2 Jahren sowie die in diesem
Zusammenhang beauftragten Planungs- und Bauleistungen für die nachfolgenden
Standorte zu beschließen:
Zusestraße in Köln-Lövenich, Gemarkung Lövenich, Flur 12, Flurstück 640
Langenbergstraße in Köln-Blumenberg, Gemarkung Worringen, Flur 50, Flurstück
1742, sowie
Holzheimer Weg in Köln-Worringen, Gemarkung Worringen, Flur 74, Flurstück
582
Zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen empfehlen wir eine überplanmäßige
Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung
und Bewirtschaftung von Wohnraum zu genehmigen, konkret in den Teilplanzeilen
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1.906.147 €,
14 – Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 296 €,
16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von 23.050 €,
insgesamt 1.929.493 €.
Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 4.011 € im
Teilergebnisplan 1004, Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche Leistungsentgelte, sowie
vorläufig durch Minderaufwendungen in Höhe von 1.925.482 € im Teilergebnisplan
1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzauf-
wendungen.
Wir empfehlen dem Rat gleichzeitig im Haushaltsjahr 2014 eine überplanmäßige Mit-
telbereitstellung in Höhe von 4.011 € im Teilergebnisplan 0503, weitere soziale Pflicht-
leistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen zu beschließen.
Die vorläufige Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 1601,
allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendun-
gen.
Wir empfehlen außerdem dem Rat die Bereitstellung der erforderlichen investiven Mit-
tel zur Ausstattung der Wohn- und Aufenthalts-Container an den drei genannten
Standorten in Höhe von 28.400 € im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Teil-
finanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen,
Finanzstelle 5620-1004-0-5125 Ausstattung Flüchtlingsunterbringung zu beschließen.
Die Finanzierung erfolgt im Wege einer Sollverlagerung im gleichen Teilfinanzplan,
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-5-
5122, Auf dem Ginsterberg.
Die finanziellen Mehrbedarfe entsprechend Anlage 1 für die Jahre 2015 bis 2017 sind
in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
18 Ja-Stimmen (6 CDU, 5 Grüne, 4 SPD, 1 FDP, 1 Die Linke, 1 AfD)
1 Enthaltung (CDU)
75
Aktueller Sachstand:
Die Flüchtlingsunterbringung in der Ottostraße (ehem. Zusestraße) ist seit März 2015 belegt
(aktuell mit 60 Männern).
Der Standort Widdersdorfer Landstraße ist noch in der Planungsphase. Ein Planungsentwurf
liegt noch nicht vor.
76
BV 3 am 03.11.2014
8.1.14 Essbare Stadt - Aufwertung öffentlicher Flächen durch Nutzpflanzen
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
AN/1371/2014_______________________________________________
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung zu ermitteln, welche Grünflächen durch ess-
bare Nutzpflanzen aufgewertet werden können und wie die Umsetzung dieser Maßnahme
gestaltet werden kann. Bei Neupflanzung in allen öffentlichen Grünanlagen und Grünflächen
im Stadtbezirk Lindenthal, an Schulen, Sportplätzen und öffentlichen Gebäuden soll zukünftig
essbaren Pflanzen bzw. Pflanzen mit essbaren Früchten der Vorzug gegeben werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
16 Ja-Stimmen (6 CDU, 5 Grüne, 4 SPD, 1 Die Linke)
1 Nein-Stimme (FDP)
2 Enthaltungen (1 CDU, 1 AfD)
BV 3 am 08.06.2015
8.1.11 Baumpflanzung am Rankanalbogen im Westen von Köln-Widdersdorf
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
AN/0817/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der Randkanal-
bogen im Westen von Widdersdorf an der Kölner Seite, gegebenenfalls bis zum Lise-
Meitner-Ring, mit Bäumen bepflanzt werden kann. Im Sinne des Antrages von der
„Essbaren Stadt“ ist die Bepflanzung mit Obstbäumen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Führer, Frau Pinl, Frau Vadood
Aktueller Sachstand:
77
BV 3 am 07.03.2016
9.2.5 Konzept Essbare Stadt Köln
0514/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Ausschuss Umwelt und Grün, folgen-
den ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss Umwelt und Grün beschließt das gesamtstädtische Konzept „Essbare
Stadt“ und beauftragt die Verwaltung bei der Neuanlage von Grünanlagen und der
Gestaltung von Freiflächen die Anpflanzung von essbaren Pflanzen zu berücksichti-
gen.
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung folgende Gesichtspunkte
in ein überarbeitetes Konzept „Essbare Stadt Köln“ einfließen zu lassen und
dieses der Bezirksvertretung erneut vorzulegen:
1. Aufwertung vorhandener Grünflächen durch Nutzpflanzen einschließlich ei-
nes Zeitplans zur Umsetzung dieses Ziels (anstelle der Beschränkung auf neu
geplante bzw. umzugestaltende Grünflächen)
2. Keine Beschränkung auf Obstbäume
- Nachweis einer Bepflanzung mit Nutzpflanzen
- Nachweis von Sträuchern und Hecken z. B. Himbeeren, Johannisbeeren
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Berthmann, Herr Born, Frau Führer, Frau Vadood
78
BV 3 am 01.12.2014
8.2.1 Verbesserungen im Angebot der Stadtbahnlinie 13
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
AN/1592/2014_______________________________
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die zuständigen Gremien, zum nächsten Fahrplan-
wechsel 2015 auf der Stadtbahnlinie 13 folgende Verbesserungen im Angebot vorzunehmen:
Werktags
4 Verbindungen pro Stunde (15 Minuten-Takt) morgens bereits ab 04:00 Uhr
4 Verbindungen pro Stunde (15 Minuten-Takt) abends und nachts bis 01.30 Uhr
Samstags
4 Verbindungen pro Stunde (15 Minuten-Takt) abends und nachts bis 01.30 Uhr
Sonn- und Feiertags
4 Verbindungen pro Stunde (15 Minuten-Takt) abends und nachts bis 01:30 Uhr
Nachtverkehr
Der Nachtverkehr wird im 30 Minuten-Takt freitags, samstags und vor Feiertagen zwischen
01:30 Uhr und 04:00 Uhr ein neues Angebot.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Fiedler
Sachstand 2016:
Der Antrag der BV 3 wurde am 27.10.15 im Verkehrsausschuss beraten. Der Beschlussvor-
schlag der Verwaltung ist wie folgt geändert worden: „Der Verkehrsausschuss spricht sich
gegen die Ausweitung des Fahrplanangebots der Linie 13 aus. Verwaltung und KVB werden
jedoch gebeten, nach ca. ½ bis ¾ Jahr eine erneute Einschätzung vorzunehmen, ob und wel-
che Veränderungen auf der Linie 13 zum übernächsten Fahrplanwechsel möglich sind und
mögliche kleinere Veränderungen unterjährig vornehmen.“
Aktueller Sachstand:
Antrag ist erledigt. Siehe Sachstandsmitteilung vom letzten Jahr. Einen neuen Sachstand zu
Veränderungen im Angebot der Linie 13 gibt es derzeit nicht.
Beschluss ist damit erledigt.
79
2007
5765 Zeichen
6
BV 3 am 07.05.2007
8.2.2 Ausgleichszahlungen und Ausgleichsmaßnahmen für die zahlreichen
Baumfällungen und Baumaßnahmen im Rahmenplanungsgebiet
Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)_____________________
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, dass die privaten wie auch die öffentlichen
Ausgleichszahlungen und Ausgleichsmaßnahmen für die zahlreichen Baumfällungen und
Baumaßnahmen im Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld möglichst
auch dort erfolgen sollen. Dazu werden die im Rahmenplan vorgesehenen Grünmaßnahmen
planerisch vorbereitet, damit auf diesen Flächen der Ausgleich vorgenommen werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Specht-Schäfer, Frau Steinmann
Sachstand 06/07:
Von der Fachverwaltung liegt noch keine Stellungnahme vor.
Sachstand 07/08:
Die aus dem Rahmenplanungsgebiet eingehenden Ausgleichszahlungen werden für
Grünmaßnahmen in dem Gebiet reserviert. Die Maßnahmen befinden sich noch in der
Vorbereitungsphase. Die Verwaltung ist derzeit damit befasst, die Voraussetzungen für die
Realisierung der Maßnahmen zu schaffen. Zur Umsetzung der Grünmaßnahmen sind u.a.
noch Flächenankäufe zu tätigen.
Sachstand 06/09:
Kein neuer Sachstand.
Sachstand 07/10:
Kein neuer Sachstand.
Sachstand 07/11:
Kein neuer Sachstand.
7
Sachstand 07/14:
Kein neuer Sachstand.
Aktueller Sachstand:
Kein neuer Sachstand.
8
BV 3 am 27.08.2007
9.1.2 Weiterführung der Buslinie 136
DS-Nr.: 0020/307_____________
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt die Ergebnisse der Untersuchung von Verwaltung und
KVB zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Weiterführung der Buslinie 136 bis zur
Haltestelle „Weiden-Zentrum“ der Straßenbahnlinie 1 mit einer Anbindung an das
Krankenhaus Hohenlind und das Stadtwaldviertel nach Umbau der Kreuzung Dürener
Straße/Militärringstraße erneut zu prüfen und dem Verkehrsauschuss unter Beteiligung der
Bezirksvertretung Lindenthal zur Entscheidung vorzulegen.
Eine eventuelle parallele Linienführung der Buslinie 143 ist zu vermeiden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Burauen
Sachstand 07/08:
Wie im Beschlusstext formuliert, wird die Verwaltung die gewünschte Prüfung nach erfolgtem
Umbau der Kreuzung Dürener Straße/Militärringstraße vornehmen.
Sachstand 06/09:
Kein neuer Sachstand.
Sachstand 07/10:
Die Verwaltung hat die Weiterführung der Buslinie 136 in Zusammenhang mit der
Überprüfung des Busnetzes Linksrheinisch Mitte erneut mit betrachtet. Wenn die
infrastrukturellen Voraussetzungen gegeben sind (Umbau Kreuzung Dürener
Straße/Militärringstraße) und sich der Verkehrsfluss auf der Dürener Straße infolgedessen
deutlich verbessert hat, kommen für die Verlängerung der Buslinie 136 drei Varianten infrage,
die in der Beschlussvorlage zum Busnetz im Teilraum Linksrheinisch Mitte (Session-Nr.
1755/2010; vorgelegt zur Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 31.05.2010) aufgeführt
wurden. Die Verwaltung wird auf den Punkt unaufgefordert zurückkommen.
Sachstand 07/11:
Die Verwaltung hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 30.05.2011 im
Zusammenhang mit einem Antrag der CDU-Fraktion zum „KVB-Busnetz im Teilraum
linksrheinisch Mitte“ unter Tagesordnungspunkt 8.1.1 darauf hingewiesen, dass vor einer
Prüfung einer veränderten Buslinienführung der Ausbau des Knotenpunktes Dürener
Straße /Militärringstraße erfolgt sein muss. Da mit dem Ausbau nicht vor 2012 zu rechnen ist,
hat die Verwaltung die weitere Planung bis dahin zurückgestellt.
9
Sachstand 07/14:
Die Umbauarbeiten an der Kreuzung Dürener Str./Militärring sind weitgehend abgeschlossen.
Es steht jedoch noch die Einrichtung der Lichtsignalanlage aus. Erst nach Abschluss dieser
Arbeiten und einer Verbesserung der Verkehrssituation am Knotenpunkt wird die Verwaltung
in Zusammenarbeit mit der KVB eine Verlängerung der Buslinie 136 erneut prüfen.
BV 3 am 30.04.2015
8.2.2 Verlängerung der KVB-Linie 136 nach Junkersdorf
(Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der SPD-Fraktion und von Herrn Müller/Die Linke)
AN/0614/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal schlägt vor, zum kommenden Fahrplanwechsel im
Dezember 2015 die KVB-Linie 136 von Hohenlind nach Junkersdorf über die Dürener
Straße zu verlängern.
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, diesen Beschluss zur nächsten Sitzung
des Verkehrsausschusses zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen, damit
der Fahrplanwechsel erreicht wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Aktueller Sachstand:
Die Verwaltung hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 31.08.2015 unter
Top 11.2.3 Folgendes mitgeteilt:
„ Die KVB wird nach der Fertigstellung des Umbaus der Kreuzung Dürener Straße /
Militärringstraße zunächst die Verkehrsflüsse überprüfen und entsprechende
Fahrzeitanalysen durchführen. Diese Analysen sind in den Sommermonaten, die ein deutlich
geringeres Verkehrsaufkommen aufweisen, nicht sinnvoll.
Neben der Verlängerung der Linie 136 nach Junkersdorf gibt es auch Überlegungen, die Linie
bis nach Weiden/Lövenich (beispielsweise zur Anbindung des Schulzentrums Weiden) zu
führen. Sobald die Planungen abgeschlossen sind, wird die Verwaltung in Abstimmung mit
der KVB ein Konzept zur Beschlussfassung vorlegen.“
2011
2498 Zeichen
BV 3 am 28.02.2011 5.2 Wohnqualität im öffentlichen Raum in Sülz (02-1600-74/10) 0085/2011_________________________________________ Die Bezirksvertretung fasst folgenden ergänzten Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal bedankt sich bei den Petenten für ihre Eingabe. Die Ver- waltung wird gebeten, die Bürger im Verfahren zur Erarbeitung eines Bebauungsplans zu beteiligen. Das Gebiet soll auch auf den Bereich zwischen Luxemburger Straße, Klettenberggürtel und Eisenbahntrasse ausgedehnt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Herr Strassfeld Sachstand 07/11: Die Verwaltung hat zwischenzeitlich den Sachverhalt neuerlich geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung muss in der Verwaltung noch endabgestimmt werden. Nach erfolgter Endabstim- mung wird der Bezirksvertretung Lindenthal sowie dem Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln eine Beschlussvorlage über das weitere Vorgehen zur Entscheidung vorgelegt. Sachstand 07/14: Die Verwaltung wird wahrscheinlich noch im Jahre 2014 eine Beschlussvorlage zur Aufstel- lung eines Bebauungsplanes für das vorgeschlagene Gebiet in die Bezirksvertretung Lin- denthal einbringen. Aktueller Sachstand: Die Erstellung der Vorlage verzögert sich. BV 3 am 28.02.2011 8.2.2 KVB-Bus-Linie 145 (Antrag der CDU-Fraktion) AN/0423/2011___________ Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die KVB AG, den Zeittakt der Buslinie 145 vormittags an Sonn- und Feiertagen von 60 auf 30 Minuten zu verkürzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Herr Strassfeld Sachstand 07/11: Die Verwaltung erarbeitet zurzeit einen neuen Nahverkehrsplan für die Stadt Köln. In diesem Rahmen werden auch die Takt- und Bedienungszeiten der Busse überprüft. Ein Entwurf des Nahverkehrsplans soll im Herbst 2011 in die politische Beratung eingebracht werden. Sachstand 07/14: Die Bearbeitung des Nahverkehrsplans hat sich verzögert. Ein Entwurf soll noch in diesem Jahr in die politische Beratung eingebracht werden. Sachstand 2016: Aufgrund anderer Prioritätenfestlegungen und fehlender personeller Kapazitäten konnte der Beschluss noch nicht bearbeitet werden. Aktueller Sachstand: Die Prüfung der Taktverdichtungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen (z.B. auf die Anschlüsse) einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden und erfolgt im Rahmen der Überplanung des Busnetzes.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (112)
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Details
- Aktenzeichen
- 2692/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.09.2017
- Erstellt
- 30.08.2017 10:04