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V/0920/2010

Entsendung eines Mitgliedes aus dem Integrationsrat in den Beirat der gemeinsamen Einrichtung

Vorlagen 20.12.2010

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 12.01.2011, TOP 2.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2945 Zeichen

V/0920/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entsendung eines Mitgliedes aus dem Integrationsrat in den Beirat der gemeinsamen Einrichtung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.01.2011 Integrationsrat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Integrationsrat entsendet 
 
1. Frau/Herrn 
 
 
als Vertreter/in in den Beirat der gemeinsamen Einrichtung.   
 
2. Frau/Herrn  
 
 
als Stellvertreter/in in den Beirat der gemeinsamen Einrichtung.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
In der öffentlichen Beschlussvorlage V/0395/2010 wurden die aufgrund der gesetzlichen Neurege-
lung eintretenden Änderungen im Bereich der Wahrnehmung der Aufgaben aus dem Sozialge-
setzbuch- Zweites Buch (SGB II) ausführlich erläutert. Der Rat der Stadt Münster hat diese in sei-
ner Sitzung am 29.09.2010 mehrheitlich beschlossen. 
 
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist kraft Gesetzes ab dem 01.01.2011 in der gesetzlich 
geregelten Organisationsform der „gemeinsamen Einrichtung“ wahrzunehmen. 
 
Da es im Rahmen der Umstrukturierung erheblicher vorbereitender Maßnahmen bedurfte, haben 
die Agentur für Arbeit und die Stadt Münster zur Vorbereitung auf die gemeinsame Einrichtung 
einen Vorbereitungskreis gebildet. Zu den Aufgabenfeldern des Vorbereitungskreises gehörte u.a. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0920/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Rischer 
Ruf: 
492-7056 
E-Mail: 
Rischer@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.12.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0920/2010 
auch die Erarbeitung eines entscheidungsreifen Beschlussvorschlages über die Besetzung des 
zukünftigen Beirates der gemeinsamen Einrichtung.         
  
Der Vorbereitungskreis hat in seiner Sitzung am 15.12.2010 die Zusammensetzung des Beirates 
der gemeinsamen Einrichtung 2011 festgelegt und u.a. beschlossen, dass ein Mitglied des Integra-
tionsrates in dem Beirat vertreten sein soll.  
 
Demzufolge ist ein Mitglied des Integrationsrates in den Beirat der gemeinsamen Einrichtung zu 
entsenden. 
 
Des Weiteren soll entsprechend der Entscheidung des Vorbereitungskreises zur Gewährleistung 
der Interessenswahrnehmung eine Stellvertreterregelung getroffen werden.  
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ver-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Beset-
zung zu achten.      
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlage: 
 
Öffentliche Beschlussvorlage V/0395/2010 
Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 
Vorbereitung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt Münster und die Agentur 
für Arbeit Münster in einer gemeinsamen Einrichtung- Jobcenter Münster für bzw. ab 2011

Beratungsverlauf (1)

12.01.2011 Integrationsrat
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0920/2010
Typ
Vorlagen
Datum
20.12.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37