V/0920/2010
Entsendung eines Mitgliedes aus dem Integrationsrat in den Beirat der gemeinsamen Einrichtung
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Beschlussvorlage
2945 Zeichen
V/0920/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten Betrifft Entsendung eines Mitgliedes aus dem Integrationsrat in den Beirat der gemeinsamen Einrichtung Beratungsfolge 12.01.2011 Integrationsrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Integrationsrat entsendet 1. Frau/Herrn als Vertreter/in in den Beirat der gemeinsamen Einrichtung. 2. Frau/Herrn als Stellvertreter/in in den Beirat der gemeinsamen Einrichtung. II. Kosten/Folgekosten Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. Begründung: In der öffentlichen Beschlussvorlage V/0395/2010 wurden die aufgrund der gesetzlichen Neurege- lung eintretenden Änderungen im Bereich der Wahrnehmung der Aufgaben aus dem Sozialge- setzbuch- Zweites Buch (SGB II) ausführlich erläutert. Der Rat der Stadt Münster hat diese in sei- ner Sitzung am 29.09.2010 mehrheitlich beschlossen. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist kraft Gesetzes ab dem 01.01.2011 in der gesetzlich geregelten Organisationsform der „gemeinsamen Einrichtung“ wahrzunehmen. Da es im Rahmen der Umstrukturierung erheblicher vorbereitender Maßnahmen bedurfte, haben die Agentur für Arbeit und die Stadt Münster zur Vorbereitung auf die gemeinsame Einrichtung einen Vorbereitungskreis gebildet. Zu den Aufgabenfeldern des Vorbereitungskreises gehörte u.a. Vorlagen-Nr.: V/0920/2010 Auskunft erteilt: Frau Rischer Ruf: 492-7056 E-Mail: Rischer@stadt-muenster.de Datum: 20.12.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0920/2010 auch die Erarbeitung eines entscheidungsreifen Beschlussvorschlages über die Besetzung des zukünftigen Beirates der gemeinsamen Einrichtung. Der Vorbereitungskreis hat in seiner Sitzung am 15.12.2010 die Zusammensetzung des Beirates der gemeinsamen Einrichtung 2011 festgelegt und u.a. beschlossen, dass ein Mitglied des Integra- tionsrates in dem Beirat vertreten sein soll. Demzufolge ist ein Mitglied des Integrationsrates in den Beirat der gemeinsamen Einrichtung zu entsenden. Des Weiteren soll entsprechend der Entscheidung des Vorbereitungskreises zur Gewährleistung der Interessenswahrnehmung eine Stellvertreterregelung getroffen werden. Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ver- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Beset- zung zu achten. I.V. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Öffentliche Beschlussvorlage V/0395/2010 Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) Vorbereitung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt Münster und die Agentur für Arbeit Münster in einer gemeinsamen Einrichtung- Jobcenter Münster für bzw. ab 2011
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0920/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.12.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37