A-W/0013/2011
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
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Originalantrag
2124 Zeichen
!" # $" %%%$!" # $" Münster, 19.09.2011 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster – West Frau Elisabeth Westrup Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung Die Bezirksvertretung Münster West regt an, den § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungsgebühren- satzung der Stadt Münster wird wie folgt zu ergänze n, um doppelte Zahlungen für eine Leistung zu vermeiden: § 2 Bemessungsgrundlage Die Gebühren bemessen sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen: (2) Grenzt ein Grundstück nicht oder nur mit der Breite eines Zuweges an eine von der Stadt zu reinigende Straße, so gilt als Maßstab für die B emessung der Straßenreinigungsgebühr anstelle der Frontmeterlänge die Länge der Grundstü cksseite, die derjenigen Straße zugewandt ist, die das Grundstück erschließt und die von der Stadt gereinigt wird. Als der Straße zugewandt gilt diejenige Grundstücks seite, die parallel zur Straße verläuft oder sich dem parallelen Verlauf am meisten nähert. Liegen gleichzeitig auch Garagen und Stellplätze an der Länge der Grundstücksseite, für die ebenfalls Gebühren berechnet werden, werden diese Längen nur einmal in Rechnung gestellt. (5) Liegen Garagen und Stellplätze auf besonderen, zur Errichtung von Garagen und Stellplätzen gebildeten Grundstücken, so gilt für s olche Grundstücke ein Gebührensatz je Garage oder Stellplatz, der dem Satz für eine Grundstücksfrontlänge von 3 m entspricht. Begründung: Durch die fehlende Verknüpfung von § 2 Absatz 2 (Teilangrenzungsgrundstücke) mit Absatz 5 (Grundst ücke von Garagen und Stellplätzen) der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Müns ter kommt es zu nicht gerechtfertigten Doppelzahlungen für die Straßenreinigung. gezeichnet: Peter Wolfgarten Peter Hamann Christian Hinzmann Ingeborg Hißmann Bernd Krekeler Andreas van der Meulen Angela Stähler Elisabeth Westrup
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0013/2011
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 20.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37