0333/2026
Erweiterung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums Kalk
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 Finanzierung
1289 Zeichen
Veranschlagungen aus dem Doppelhaushalt 2025/2026 inkl. Mittelfristiger Finanzplanung 2026 2027 2028 2029 2030 2031 918.000,00 € 936.360,00 € 935.087,20 € 899.437,69 € 899.437,69 € 899.437,69 € 732.134,22 € 750.253,95 € 748.378,34 € 749.742,82 € 749.742,82 € 749.742,82 € 2026 2027 2028 2029 2030 2031 782.919,00 1.565.838,00 1.597.154,76 1.629.097,86 1.661.679,81 1.694.913,41 732.134,22 750.253,95 748.378,34 749.742,82 749.742,82 749.742,82 50.784,78 815.584,05 848.776,42 879.355,04 911.936,99 945.170,59 918.000,00 936.360,00 935.087,20 899.437,69 899.437,69 899.437,69 -867.215,22 -120.775,95 -86.310,78 -20.082,65 12.499,30 45.732,90 Der oben ausgewiesene Überschuss dient in 2026 und 2027 zur Finanzierung der weiterhin erforderlichen hohen zusätzlichen Bewachungsleistungen für den Drogenkonsumraum Neumarkt und wird im Rahmen der Haushaltsplananmeldung 2027 ff für das Drogenhilfekonzept bedarfsgerecht umgeschichtet/ verplant. Geschäftsjahr Bedarf gem. Vorlage mit 2%-iger Steigerung ab 2028 abzüglich bereits veranschlagt für Drogenkonsumraum Kalk: Finanzierung durch Drogenkonsumraum Mülheim: (-) Überschuss/ (+) Unterfinanzierung Feststellung des Überschusses/der Unterfinanzierung: weiterer Bedarf: Budget Drogenkonsumraum Mülheim Budget Drogenkonsumraum Kalk
Beschlussvorlage Rat
6614 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 0333/2026 Freigabedatum 07.05.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums Kalk Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt, den Betrieb des Drogenkonsumraums Kalk durch längere Öffnungs- zeiten zu erweitern. Statt 6 Stunden an 5 Tagen pro Woche soll der Drogenkonsumraum Kalk nunmehr täglich (Mo-So) jeweils mindestens 13 Stunden geöffnet sein. Bei einer Er- weiterung der Öffnungszeiten ab dem 01.07.2026 entstehen Gesamtkosten i.H.v. 782.919 € für das Jahr 2026. Die Erweiterung soll sukzessive mit der fortschreitenden Personalge- winnung erfolgen. Ab 2027 wird von jährlichen Gesamtkosten i.H.v. 1.565.838 € ausge- gangen. 2. Der Rat beschließt, auf eine Inbetriebnahme eines Drogenkonsumraums Mülheim zu ver- zichten und somit dem Erweiterungskonzept zu folgen, rechtsrheinisch ein Suchthilfezent- rum mit Drogenkonsumraum zu etablieren. 3. Im Haushaltsjahr 2026 stehen im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produkt- gruppe 0701, Gesundheitsdienste, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ausrei- chende Mittel zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel war für den Drogenkonsumraum Mül- heim vorgesehen und soll nun für die Erweiterung der Öffnungszeiten des Drogenkon- sumraums Kalk und dessen Weiterentwicklung zu einem Suchthilfezentrum verwandt werden. Hierzu beschließt der Rat die Umschichtung der entsprechenden Mittel innerhalb der Teilplanzeile 15 vom Drogenkonsumraum Mülheim zum Drogenkonsumraum Kalk. Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanauf- stellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. BV 8 (Kalk) per DE 0333/20261/1 Finanzausschuss 11.05.2026 Rat 12.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 782.919 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 1.565.838 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Am 06.02.2024 und 12.12.2024 hat der Rat die Ergänzung der Maßnahme Drogenkonsum- raum Kalk im Förderprogramm niedrigschwellige Suchthilfe beschlossen (2385/2023 und 2798/2024). Der Drogenkonsumraum wurde damals mit Öffnungszeiten von 6 Stunden jeweils montags bis freitags geplant. Den Betrieb übernimmt Vision e. V.. Die Begehung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und durch das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA NRW) als Genehmigungsbehörde hat Mitte April stattgefunden. Die Er- laubnis zum Betrieb des Drogenkonsumraums liegt seit dem 05.05.2026 vor und wird im Hin- blick auf die Ausweitung der Öffnungszeiten nach Beschlussfassung noch angepasst werden. Die Stadt Köln strebt im Rahmen der Weiterentwicklung ihres Suchthilfekonzeptes an, Hilfsan- gebote für schwerstabhängige drogenkranke Menschen insbesondere durch die Inbetrieb- nahme von Suchthilfezentren zu erweitern (Mitteilungen des Hauptausschusses 2448/2025 und 2853/2025). Eine Weiterentwicklung ist notwendig, um auf die sich veränderte offene Dro- genszene in Köln mit neuen Lösungsansätzen zu reagieren. Nutzungszahlen zeigen, dass der Konsum von Heroin überwiegend durch den Konsum von Crack (rauchbares Kokain) abgelöst wurde. Diese Droge macht in kurzer Zeit stark abhängig und ist mit einem hohen Suchtdruck 3 mit hoher Konsumfrequenz verbunden. Crackkonsum führt in der Folge zu einer starken Ver- elendung der betroffenen schwerstkranken Menschen. Daher wird das bestehende Suchthilfekonzept so weiterentwickelt, dass zeitlich gestaffelt nicht nur das Suchthilfezentrum Perlengraben linksrheinisch (0184/2026), sondern weitere Suchthilfezentren geplant werden. Im Vorgriff auf die Eröffnung des Drogenkonsumraums Kalk und auf ein diesen integrierendes rechtsrheinisches Suchthilfezentrum sollen zunächst die Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums Kalk auf mindestens 13 Stunden an allen Wo- chentagen erweitert werden. Durch die Änderung der Öffnungszeiten ergeben sich jährliche Kosten für das gesamte Ange- bot in Kalk i. H. v. 1.565.838 €. Im Einzelnen: Personalkosten i. H. v. 1.368.308 € Sonstige Kosten des Betriebs (z. B. Verbandsmaterial, Spritzen) i. H. v. 75.000 € Overheadkosten i. H. v. 80.076 € Arbeitsplatzkosten 42.454 € Zu den bereits vorgesehenen Mitteln in 2026 in Höhe von 732.134 € (ursprünglicher Be- schluss vom 12.12.2024: 656.734 €) werden zusätzliche Fördermittel in Höhe von 833.704 € bereitgestellt. Da die erweiterten Öffnungszeiten voraussichtlich frühestens ab Juli 2026 reali- siert werden können, werden die Fördermittel für 2026 entsprechend anteilig ausbezahlt. Finanzierung Siehe Tabelle anbei Die Fortführung der erweiterten Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums Kalk als zweiten Schritt zu einem rechtsrheinischen Suchthilfezentrums werden im Rahmen der Hpl.-Entwurfs- planung 2027/2028 in der mittelfristigen Planung berücksichtigt. Dringlichkeitsbegründung Die Betriebsgenehmigung für den Drogenkonsumraum in Kalk liegt seit dem 05.05.2026 vor, so dass die Eröffnung noch im Mai erfolgen soll. Aufgrund der starken Veränderung der Kon- summuster und zunehmenden Crack-Konsum mit den beschriebenen Folgen, wie sie sich am Neumarkt zeigen, besteht dringender Handlungsbedarf, die beschlossenen Öffnungszeiten von 6 Stunden an fünf Tagen schnellstmöglich zu erweitern. Mit einer Beschlussfassung am 12.05.2026 hat der Träger die Sicherheit, sofort weiteres Personal zu akquirieren und die Aus- weitung der Öffnungszeiten vorzubereiten. Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 02.07.2026 wäre zu spät. Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmung konnte die Vorlage nicht fristgerecht vorgelegt werden. Die Fachausschüsse werden nach Be- schlussfassung durch den Rat informiert.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
838 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt um interne Betriebsabläufe, die gesichert sein müssen. Deswegen muss keine Bürger*innen Beteiligung gemacht werden. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 DE 0333/2026/1 BV 8
7860 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 0333/2026/1 Freigabedatum 12.05.2026 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Erweiterung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums Kalk Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 Dringlichkeitsbegründung Die Betriebsgenehmigung für den Drogenkonsumraum in Kalk liegt seit dem 05.05.2026 vor, so dass die Eröffnung noch im Mai erfolgen soll. Aufgrund der starken Veränderung der Kon- summuster und zunehmenden Crack-Konsum mit den beschriebenen Folgen, wie sie sich am Neumarkt zeigen, besteht dringender Handlungsbedarf, die beschlossenen Öffnungszeiten von 6 Stunden an fünf Tagen schnellstmöglich zu erweitern. Mit einer Beschlussfassung am 12.05.2026 hat der Träger die Sicherheit, sofort weiteres Personal zu akquirieren und die Aus- weitung der Öffnungszeiten vorzubereiten. Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 02.07.2026 wäre zu spät. Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmung konnte die Vorlage nicht fristgerecht vorgelegt werden. Die Fachausschüsse werden nach Be- schlussfassung durch den Rat informiert. Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Beschluss: 1. Der Rat beschließt, den Betrieb des Drogenkonsumraums Kalk durch längere Öffnungs- zeiten zu erweitern. Statt 6 Stunden an 5 Tagen pro Woche soll der Drogenkonsumraum Kalk nunmehr täglich (Mo-So) jeweils mindestens 13 Stunden geöffnet sein. Bei einer Er- weiterung der Öffnungszeiten ab dem 01.07.2026 entstehen Gesamtkosten i.H.v. 782.919 € für das Jahr 2026. Die Erweiterung soll sukzessive mit der fortschreitenden Personalge- winnung erfolgen. Ab 2027 wird von jährlichen Gesamtkosten i.H.v. 1.565.838 € ausge- gangen. 2. Der Rat beschließt, auf eine Inbetriebnahme eines Drogenkonsumraums Mülheim zu ver- zichten und somit dem Erweiterungskonzept zu folgen, rechtsrheinisch ein Suchthilfezent- rum mit Drogenkonsumraum zu etablieren. 3. Im Haushaltsjahr 2026 stehen im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produkt- gruppe 0701, Gesundheitsdienste, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ausrei- chende Mittel zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel war für den Drogenkonsumraum Mül- heim vorgesehen und soll nun für die Erweiterung der Öffnungszeiten des 2 Drogenkonsumraums Kalk und dessen Weiterentwicklung zu einem Suchthilfezentrum verwandt werden. Hierzu beschließt der Rat die Umschichtung der entsprechenden Mittel innerhalb der Teilplanzeile 15 vom Drogenkonsumraum Mülheim zum Drogenkonsum- raum Kalk. Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanauf- stellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. ☐ ungeändert zugestimmt ☒ geändert zugestimmt (siehe Anlage 1) ☐ abgelehnt ☐ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht. (ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) Datum Unterschrift Unterschrift 12.05.2026 Gez. Greven-Thürmer Gez. Schweizer-May 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 782.919 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 1.565.838 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Am 06.02.2024 und 12.12.2024 hat der Rat die Ergänzung der Maßnahme Drogenkonsum- raum Kalk im Förderprogramm niedrigschwellige Suchthilfe beschlossen (2385/2023 und 2798/2024). Der Drogenkonsumraum wurde damals mit Öffnungszeiten von 6 Stunden jeweils montags bis freitags geplant. Den Betrieb übernimmt Vision e. V.. Die Begehung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und durch das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA NRW) als Genehmigungsbehörde hat Mitte April stattgefunden. Die Er- laubnis zum Betrieb des Drogenkonsumraums liegt seit dem 05.05.2026 vor und wird im Hin- blick auf die Ausweitung der Öffnungszeiten nach Beschlussfassung noch angepasst werden. Die Stadt Köln strebt im Rahmen der Weiterentwicklung ihres Suchthilfekonzeptes an, Hilfsan- gebote für schwerstabhängige drogenkranke Menschen insbesondere durch die Inbetrieb- nahme von Suchthilfezentren zu erweitern (Mitteilungen des Hauptausschusses 2448/2025 und 2853/2025). Eine Weiterentwicklung ist notwendig, um auf die sich veränderte offene Dro- genszene in Köln mit neuen Lösungsansätzen zu reagieren. Nutzungszahlen zeigen, dass der Konsum von Heroin überwiegend durch den Konsum von Crack (rauchbares Kokain) abgelöst wurde. Diese Droge macht in kurzer Zeit stark abhängig und ist mit einem hohen Suchtdruck mit hoher Konsumfrequenz verbunden. Crackkonsum führt in der Folge zu einer starken Ver- elendung der betroffenen schwerstkranken Menschen. 4 Daher wird das bestehende Suchthilfekonzept so weiterentwickelt, dass zeitlich gestaffelt nicht nur das Suchthilfezentrum Perlengraben linksrheinisch (0184/2026), sondern weitere Suchthilfezentren geplant werden. Im Vorgriff auf die Eröffnung des Drogenkonsumraums Kalk und auf ein diesen integrierendes rechtsrheinisches Suchthilfezentrum sollen zunächst die Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums Kalk auf mindestens 13 Stunden an allen Wo- chentagen erweitert werden. Durch die Änderung der Öffnungszeiten ergeben sich jährliche Kosten für das gesamte Ange- bot in Kalk i. H. v. 1.565.838 €. Im Einzelnen: • Personalkosten i. H. v. 1.368.308 € • Sonstige Kosten des Betriebs (z. B. Verbandsmaterial, Spritzen) i. H. v. 75.000 € • Overheadkosten i. H. v. 80.076 € • Arbeitsplatzkosten 42.454 € Zu den bereits vorgesehenen Mitteln in 2026 in Höhe von 732.134 € (ursprünglicher Be- schluss vom 12.12.2024: 656.734 €) werden zusätzliche Fördermittel in Höhe von 833.704 € bereitgestellt. Da die erweiterten Öffnungszeiten voraussichtlich frühestens ab Juli 2026 reali- siert werden können, werden die Fördermittel für 2026 entsprechend anteilig ausbezahlt. Finanzierung Siehe Tabelle anbei Die Fortführung der erweiterten Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums Kalk als zweiten Schritt zu einem rechtsrheinischen Suchthilfezentrums werden im Rahmen der Hpl.-Entwurfs- planung 2027/2028 in der mittelfristigen Planung berücksichtigt. Erweiterung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums Kalk - Ersetzung Punkt 2 Die BV-Kalk schlägt vor, den Punkt 2: „Der Rat beschließt, auf eine Inbetriebnahme eines Drogenkonsumraums Mülheim zu verzichten und somit dem Erweiterungskonzept zu folgen, rechtsrheinisch ein Suchthilfezentrum mit Drogenkonsumraum zu etablieren“ wie folgt zu ersetzen: „Der Rat beschließt, die Inbetriebnahme des Drogenkonsumraums in Köln-Mülheim vorerst zurückzustellen, damit die Finanzierung und Realisierung des prioritären Projekts eines Suchthilfezentrums mit Drogenkonsumraum in Köln-Kalk gewährleistet ist. Die Einrichtung weiterer dezentraler Anlaufstellen gemäß Züricher Modell ist weiter zu verfolgen.“
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0333/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.05.2026
- Erstellt
- 02.02.2026 11:10