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0333/2026

Erweiterung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums Kalk

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.05.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.05.2026, TOP 10.15

Anlage 2 Finanzierung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 DE 0333/2026/1 BV 8

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Ansehen

Anlage 3 DE 0333/2026/1 BV 8

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Anlage 2 Finanzierung

1289 Zeichen

Veranschlagungen aus dem Doppelhaushalt 2025/2026 inkl. Mittelfristiger Finanzplanung
2026 2027 2028 2029 2030 2031
918.000,00 €  936.360,00 €  935.087,20 €  899.437,69 €  899.437,69 €  899.437,69 €  
732.134,22 €  750.253,95 €  748.378,34 €  749.742,82 €  749.742,82 €  749.742,82 €  
2026 2027 2028 2029 2030 2031
782.919,00 1.565.838,00 1.597.154,76 1.629.097,86 1.661.679,81 1.694.913,41
732.134,22 750.253,95 748.378,34 749.742,82 749.742,82 749.742,82
50.784,78 815.584,05 848.776,42 879.355,04 911.936,99 945.170,59
918.000,00 936.360,00 935.087,20 899.437,69 899.437,69 899.437,69
-867.215,22 -120.775,95 -86.310,78 -20.082,65 12.499,30 45.732,90
Der oben ausgewiesene Überschuss dient in 2026 und 2027 zur Finanzierung der weiterhin erforderlichen hohen zusätzlichen Bewachungsleistungen für
den Drogenkonsumraum Neumarkt und wird im Rahmen der Haushaltsplananmeldung 2027 ff für das Drogenhilfekonzept bedarfsgerecht umgeschichtet/
verplant.
Geschäftsjahr
Bedarf gem. Vorlage mit 2%-iger Steigerung ab 2028
abzüglich bereits veranschlagt für Drogenkonsumraum Kalk:
Finanzierung durch Drogenkonsumraum Mülheim:
(-) Überschuss/ (+) Unterfinanzierung
Feststellung des Überschusses/der Unterfinanzierung:
weiterer Bedarf:
Budget Drogenkonsumraum Mülheim 
Budget Drogenkonsumraum Kalk

Beschlussvorlage Rat

6614 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 0333/2026 
Freigabedatum 
 07.05.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums Kalk  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt, den Betrieb des Drogenkonsumraums Kalk durch längere Öffnungs-
zeiten zu erweitern. Statt 6 Stunden an 5 Tagen pro Woche soll der Drogenkonsumraum 
Kalk nunmehr täglich (Mo-So) jeweils mindestens 13 Stunden geöffnet sein. Bei einer Er-
weiterung der Öffnungszeiten ab dem 01.07.2026 entstehen Gesamtkosten i.H.v. 782.919 
€ für das Jahr 2026. Die Erweiterung soll sukzessive mit der fortschreitenden Personalge-
winnung erfolgen. Ab 2027 wird von jährlichen Gesamtkosten i.H.v. 1.565.838 € ausge-
gangen. 
2. Der Rat beschließt, auf eine Inbetriebnahme eines Drogenkonsumraums Mülheim zu ver-
zichten und somit dem Erweiterungskonzept zu folgen, rechtsrheinisch ein Suchthilfezent-
rum mit Drogenkonsumraum zu etablieren.  
 
3. Im Haushaltsjahr 2026 stehen im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produkt-
gruppe 0701, Gesundheitsdienste, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ausrei-
chende Mittel zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel war für den Drogenkonsumraum Mül-
heim vorgesehen und soll nun für die Erweiterung der Öffnungszeiten des Drogenkon-
sumraums Kalk und dessen Weiterentwicklung zu einem Suchthilfezentrum verwandt 
werden. Hierzu beschließt der Rat die Umschichtung der entsprechenden Mittel innerhalb 
der Teilplanzeile 15 vom Drogenkonsumraum Mülheim zum Drogenkonsumraum Kalk. 
Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanauf-
stellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen 
Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
 
 
BV 8 (Kalk) per DE 0333/20261/1 
Finanzausschuss 11.05.2026 
Rat 12.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  782.919  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen      € 
b) Sachaufwendungen etc.    1.565.838 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Am 06.02.2024 und 12.12.2024 hat der Rat die Ergänzung der Maßnahme Drogenkonsum-
raum Kalk im Förderprogramm niedrigschwellige Suchthilfe beschlossen (2385/2023 und 
2798/2024). Der Drogenkonsumraum wurde damals mit Öffnungszeiten von 6 Stunden jeweils 
montags bis freitags geplant. Den Betrieb übernimmt Vision e. V.. Die Begehung durch das 
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und durch das Landesamt für Gesundheit und 
Arbeitsschutz (LfGA NRW) als Genehmigungsbehörde hat Mitte April stattgefunden. Die Er-
laubnis zum Betrieb des Drogenkonsumraums liegt seit dem 05.05.2026 vor und wird im Hin-
blick auf die Ausweitung der Öffnungszeiten nach Beschlussfassung noch angepasst werden. 
 
 
Die Stadt Köln strebt im Rahmen der Weiterentwicklung ihres Suchthilfekonzeptes an, Hilfsan-
gebote für schwerstabhängige drogenkranke Menschen insbesondere durch die Inbetrieb-
nahme von Suchthilfezentren zu erweitern (Mitteilungen des Hauptausschusses 2448/2025 
und 2853/2025). Eine Weiterentwicklung ist notwendig, um auf die sich veränderte offene Dro-
genszene in Köln mit neuen Lösungsansätzen zu reagieren. Nutzungszahlen zeigen, dass der 
Konsum von Heroin überwiegend durch den Konsum von Crack (rauchbares Kokain) abgelöst 
wurde. Diese Droge macht in kurzer Zeit stark abhängig und ist mit einem hohen Suchtdruck

3 
mit hoher Konsumfrequenz verbunden. Crackkonsum führt in der Folge zu einer starken Ver-
elendung der betroffenen schwerstkranken Menschen.  
 
Daher wird das bestehende Suchthilfekonzept so weiterentwickelt, dass zeitlich gestaffelt 
nicht nur das Suchthilfezentrum Perlengraben linksrheinisch (0184/2026), sondern weitere 
Suchthilfezentren geplant werden. Im Vorgriff auf die Eröffnung des Drogenkonsumraums 
Kalk und auf ein diesen integrierendes rechtsrheinisches Suchthilfezentrum sollen zunächst 
die Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums Kalk auf mindestens 13 Stunden an allen Wo-
chentagen erweitert werden.  
 
Durch die Änderung der Öffnungszeiten ergeben sich jährliche Kosten für das gesamte Ange-
bot in Kalk i. H. v. 1.565.838 €. Im Einzelnen: 
 Personalkosten i. H. v.        1.368.308 € 
 Sonstige Kosten des Betriebs (z. B. Verbandsmaterial, Spritzen) i. H. v.      75.000 € 
 Overheadkosten i. H. v.              80.076 € 
 Arbeitsplatzkosten             42.454 € 
 
Zu den bereits vorgesehenen Mitteln in 2026 in Höhe von 732.134 € (ursprünglicher Be-
schluss vom 12.12.2024: 656.734 €) werden zusätzliche Fördermittel in Höhe von 833.704 € 
bereitgestellt. Da die erweiterten Öffnungszeiten voraussichtlich frühestens ab Juli 2026 reali-
siert werden können, werden die Fördermittel für 2026 entsprechend anteilig ausbezahlt. 
 
 
 
Finanzierung 
Siehe Tabelle anbei 
 
Die Fortführung der erweiterten Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums Kalk als zweiten 
Schritt zu einem rechtsrheinischen Suchthilfezentrums werden im Rahmen der Hpl.-Entwurfs-
planung 2027/2028 in der mittelfristigen Planung berücksichtigt. 
 
Dringlichkeitsbegründung 
 
Die Betriebsgenehmigung für den Drogenkonsumraum in Kalk liegt seit dem 05.05.2026 vor, 
so dass die Eröffnung noch im Mai erfolgen soll. Aufgrund der starken Veränderung der Kon-
summuster und zunehmenden Crack-Konsum mit den beschriebenen Folgen, wie sie sich am 
Neumarkt zeigen, besteht dringender Handlungsbedarf, die beschlossenen Öffnungszeiten 
von 6 Stunden an fünf Tagen schnellstmöglich zu erweitern. Mit einer Beschlussfassung am 
12.05.2026 hat der Träger die Sicherheit, sofort weiteres Personal zu akquirieren und die Aus-
weitung der Öffnungszeiten vorzubereiten. Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 
02.07.2026 wäre zu spät. Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmung 
konnte die Vorlage nicht fristgerecht vorgelegt werden. Die Fachausschüsse werden nach Be-
schlussfassung durch den Rat informiert.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

838 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt um interne Betriebsabläufe, die gesichert sein müssen. Deswegen muss keine Bürger*innen 
Beteiligung gemacht werden. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 DE 0333/2026/1 BV 8

7860 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 0333/2026/1 
Freigabedatum 
12.05.2026  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Erweiterung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums Kalk 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 
 
 
Dringlichkeitsbegründung 
 
Die Betriebsgenehmigung für den Drogenkonsumraum in Kalk liegt seit dem 05.05.2026 vor, 
so dass die Eröffnung noch im Mai erfolgen soll. Aufgrund der starken Veränderung der Kon-
summuster und zunehmenden Crack-Konsum mit den beschriebenen Folgen, wie sie sich am 
Neumarkt zeigen, besteht dringender Handlungsbedarf, die beschlossenen Öffnungszeiten 
von 6 Stunden an fünf Tagen schnellstmöglich zu erweitern. Mit einer Beschlussfassung am 
12.05.2026 hat der Träger die Sicherheit, sofort weiteres Personal zu akquirieren und die Aus-
weitung der Öffnungszeiten vorzubereiten. Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 
02.07.2026 wäre zu spät. Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmung 
konnte die Vorlage nicht fristgerecht vorgelegt werden. Die Fachausschüsse werden nach Be-
schlussfassung durch den Rat informiert. 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt, den Betrieb des Drogenkonsumraums Kalk durch längere Öffnungs-
zeiten zu erweitern. Statt 6 Stunden an 5 Tagen pro Woche soll der Drogenkonsumraum 
Kalk nunmehr täglich (Mo-So) jeweils mindestens 13 Stunden geöffnet sein. Bei einer Er-
weiterung der Öffnungszeiten ab dem 01.07.2026 entstehen Gesamtkosten i.H.v. 782.919 
€ für das Jahr 2026. Die Erweiterung soll sukzessive mit der fortschreitenden Personalge-
winnung erfolgen. Ab 2027 wird von jährlichen Gesamtkosten i.H.v. 1.565.838 € ausge-
gangen. 
2. Der Rat beschließt, auf eine Inbetriebnahme eines Drogenkonsumraums Mülheim zu ver-
zichten und somit dem Erweiterungskonzept zu folgen, rechtsrheinisch ein Suchthilfezent-
rum mit Drogenkonsumraum zu etablieren.  
 
3. Im Haushaltsjahr 2026 stehen im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produkt-
gruppe 0701, Gesundheitsdienste, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ausrei-
chende Mittel zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel war für den Drogenkonsumraum Mül-
heim vorgesehen und soll nun für die Erweiterung der Öffnungszeiten des

2 
Drogenkonsumraums Kalk und dessen Weiterentwicklung zu einem Suchthilfezentrum 
verwandt werden. Hierzu beschließt der Rat die Umschichtung der entsprechenden Mittel 
innerhalb der Teilplanzeile 15 vom Drogenkonsumraum Mülheim zum Drogenkonsum-
raum Kalk. 
Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanauf-
stellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen 
Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
☐ ungeändert
zugestimmt
☒ geändert zugestimmt
(siehe Anlage 1)
☐ abgelehnt
☐ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht.
(ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“)
Datum Unterschrift Unterschrift 
12.05.2026 Gez. Greven-Thürmer Gez. Schweizer-May

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  782.919  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen      € 
b) Sachaufwendungen etc.    1.565.838 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Am 06.02.2024 und 12.12.2024 hat der Rat die Ergänzung der Maßnahme Drogenkonsum-
raum Kalk im Förderprogramm niedrigschwellige Suchthilfe beschlossen (2385/2023 und 
2798/2024). Der Drogenkonsumraum wurde damals mit Öffnungszeiten von 6 Stunden jeweils 
montags bis freitags geplant. Den Betrieb übernimmt Vision e. V.. Die Begehung durch das 
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und durch das Landesamt für Gesundheit und 
Arbeitsschutz (LfGA NRW) als Genehmigungsbehörde hat Mitte April stattgefunden. Die Er-
laubnis zum Betrieb des Drogenkonsumraums liegt seit dem 05.05.2026 vor und wird im Hin-
blick auf die Ausweitung der Öffnungszeiten nach Beschlussfassung noch angepasst werden. 
 
 
Die Stadt Köln strebt im Rahmen der Weiterentwicklung ihres Suchthilfekonzeptes an, Hilfsan-
gebote für schwerstabhängige drogenkranke Menschen insbesondere durch die Inbetrieb-
nahme von Suchthilfezentren zu erweitern (Mitteilungen des Hauptausschusses 2448/2025 
und 2853/2025). Eine Weiterentwicklung ist notwendig, um auf die sich veränderte offene Dro-
genszene in Köln mit neuen Lösungsansätzen zu reagieren. Nutzungszahlen zeigen, dass der 
Konsum von Heroin überwiegend durch den Konsum von Crack (rauchbares Kokain) abgelöst 
wurde. Diese Droge macht in kurzer Zeit stark abhängig und ist mit einem hohen Suchtdruck 
mit hoher Konsumfrequenz verbunden. Crackkonsum führt in der Folge zu einer starken Ver-
elendung der betroffenen schwerstkranken Menschen.

4 
 
Daher wird das bestehende Suchthilfekonzept so weiterentwickelt, dass zeitlich gestaffelt 
nicht nur das Suchthilfezentrum Perlengraben linksrheinisch (0184/2026), sondern weitere 
Suchthilfezentren geplant werden. Im Vorgriff auf die Eröffnung des Drogenkonsumraums 
Kalk und auf ein diesen integrierendes rechtsrheinisches Suchthilfezentrum sollen zunächst 
die Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums Kalk auf mindestens 13 Stunden an allen Wo-
chentagen erweitert werden.  
 
Durch die Änderung der Öffnungszeiten ergeben sich jährliche Kosten für das gesamte Ange-
bot in Kalk i. H. v. 1.565.838 €. Im Einzelnen: 
• Personalkosten i. H. v.        1.368.308 € 
• Sonstige Kosten des Betriebs (z. B. Verbandsmaterial, Spritzen) i. H. v.      75.000 € 
• Overheadkosten i. H. v.              80.076 € 
• Arbeitsplatzkosten             42.454 € 
 
Zu den bereits vorgesehenen Mitteln in 2026 in Höhe von 732.134 € (ursprünglicher Be-
schluss vom 12.12.2024: 656.734 €) werden zusätzliche Fördermittel in Höhe von 833.704 € 
bereitgestellt. Da die erweiterten Öffnungszeiten voraussichtlich frühestens ab Juli 2026 reali-
siert werden können, werden die Fördermittel für 2026 entsprechend anteilig ausbezahlt. 
 
 
 
Finanzierung 
Siehe Tabelle anbei 
 
Die Fortführung der erweiterten Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums Kalk als zweiten 
Schritt zu einem rechtsrheinischen Suchthilfezentrums werden im Rahmen der Hpl.-Entwurfs-
planung 2027/2028 in der mittelfristigen Planung berücksichtigt.

Erweiterung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums Kalk - Ersetzung 
Punkt 2  
 
Die BV-Kalk schlägt vor, den Punkt 2:  
„Der Rat beschließt, auf eine Inbetriebnahme eines Drogenkonsumraums Mülheim 
zu verzichten und somit dem Erweiterungskonzept zu folgen, rechtsrheinisch ein 
Suchthilfezentrum mit Drogenkonsumraum zu etablieren“ 
wie folgt zu ersetzen:  
„Der Rat beschließt, die Inbetriebnahme des Drogenkonsumraums in Köln-Mülheim 
vorerst zurückzustellen, damit die Finanzierung und Realisierung des prioritären 
Projekts eines Suchthilfezentrums mit Drogenkonsumraum in Köln-Kalk gewährleistet 
ist. Die Einrichtung weiterer dezentraler Anlaufstellen gemäß Züricher Modell ist 
weiter zu verfolgen.“

Beratungsverlauf (2)

11.05.2026 Finanzausschuss
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.05.2026 Rat
TOP 10.15 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0333/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.05.2026
Erstellt
02.02.2026 11:10