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0109/2022

Ergebnis der Wohnraumförderung mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021

Mitteilung Ausschuss 18.01.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 10.03.2022, TOP 18.1

Anlage 1 Förderzusagen Mietwohnungen 2021 Verteilung auf Stadtbezirke

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Förderungen MW 2006 - 2021

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Anlage 1 Förderzusagen Mietwohnungen 2021 Verteilung auf Stadtbezirke

443 Zeichen

Anlage 1
 Quelle: Amt für Wohnungswesen
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Anzahl
(blau = Typ A , rot = Typ B, gelb = Modernisierung, grün = Studierendenwohnraum, schwarz = freiwillige Förderung
Gesamt:  1.254 WE
Bewilligungen Wohnraumförderung 2021 
Verteilung der Wohneinheiten auf die Stadtbezirke
Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim

Mitteilung Ausschuss

7625 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/1 
Ergebnis WoFP 2021 
Vorlagen-Nummer 18.01.2022 
 0109/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 07.02.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.02.2022 
Liegenschaftsausschuss 14.02.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 
 
Ergebnis der Wohnraumförderung mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 
1. Ergebnisse der Landesförderung 
 
Das Amt für Wohnungswesen konnte trotz pandemiebedingten Problematiken im Jahr 2021 Förder-
zusagen für insgesamt 1.254 Wohnungen (WE) mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für Haushal-
te mit Wohnberechtigungsschein erteilen (2020: 1.073 WE). Damit wurde der Ratsauftrag der Förde-
rung von mindestens 1.000 WE p. A. in diesem Segment erfreulicherweise zum dritten Mal in Folge 
übertroffen. In den letzten zwanzig Jahren konnte kein höheres Einzelergebnis verzeichnet werden. 
Im Einzelnen handelt es sich um Bewilligungen von 21 Bauprojekten mit 878 Neubauwohnungen und 
376 WE, bei denen Fördermittel der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung (Modernisierungs-
richtlinie – RL Mod) im Wohnungsbestand mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung bewilligt wur-
den. Weitere drei Bewilligungen der Förderung des Erwerbs oder der Modernisierung von selbstge-
nutztem Wohnraum wurden ausgesprochen.  
 
Für die Jahre 2019 bis 2022 erhält die Stadt Köln ein Globalbudget von 95 Mio. Euro jährlich auf der 
Grundlage der Zielvereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Land NRW zur Umsetzung des 
mehrjährigen Wohnraumförderprogramms.  
 
Da dieses Gesamtbudget zur Bewilligung aller Anträge nicht ausreichte, bekam die Stadt Köln weitere 
angeforderte Mittel in Höhe von rd. 61,9 Mio. Euro vom Land zugewiesen. Insgesamt belief sich das 
Gesamtvolumen der Landesfördermittel somit im Jahr 2021 auf 156,9 Mio. Euro (2020: 147,9 Mio. 
Euro).  
 
Diese Mittel wurden wie folgt verwendet: 
 
Mietwohnungen 
 
Zur Neuschaffung von Mietwohnungen und Wohnraum für Menschen mit Behinderung konnten im 
letzten Jahr insgesamt 878 Wohnungen mit rd. 120 Mio. Euro (2020: 657 WE mit rd. 105,7 Mio. Euro) 
gefördert werden. In den Neubauwohnungen sind 231 dringend benötigte Wohnheimplätze für Studie-
rende/Auszubildende enthalten. In der Gesamtzahl ist eine freiwillige Verpflichtung zur Errichtung von 
33 WE mit Mietpreis- und Belegungsbindung ausgewiesen.  
 
Alle Wohnungen sind barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen. Insgesamt wer-
den alle WE (2020: 98%) über einen Aufzug erschlossen und 300 der WE (34%) verfügen über eine 
zusätzliche Badewanne. 16 Wohnungen und Wohnschlafräume sind rollstuhlgerecht ausgestattet.

2 
 
In Verbindung mit den geförderten Wohnungen werden zusätzlich 489 freifinanzierte Wohnungen 
errichtet. Auf ehemals städtischen Grundstücken werden 197 (2020: 222) Wohnungen gefördert. Der 
GAG Immobilien AG sind rd. 68,5 Mio. Euro Fördermittel für insgesamt 400 WE (2020: 305 WE mit 53 
Mio. Euro) bewilligt worden. 
 
Insgesamt 363 der Neubauwohnungen entwickeln sich aus dem kooperativen Baulandmodell oder 
anderen städtebaulichen Verträgen. Gegenüber dem Vorjahr mit 190 Wohneinheiten ist hier eine er-
hebliche Steigerung erkennbar; das Ergebnis konnte fast verdoppelt werden. Die Bauabteilung im 
Amt für Wohnungswesen errichtet ein Bauvorhaben mit 26 Wohnungen. Hier wurde eine Fördersum-
me von 4,8 Mio. Euro bewilligt; weitere Projekte für 2022 sind vorgesehen. 
 
Acht eingereichte Anträge mit 237 WE konnten im Berichtsjahr leider nicht bewilligt werden, weil die 
Bauvorhaben entweder die baurechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllten, nicht alle erforderlichen 
Mindestunterlagen zur Bewilligung vorgelegt wurden oder coronabedingt zeitliche Verzögerungen 
auftraten.  
 
Aus der Anlage 1, Bewilligungen Wohnraumförderung 2021, Verteilung auf die Stadtbezirke ist er-
sichtlich, dass 980 Wohnungen auf Grundstücken im linksrheinischen Stadtgebiet gefördert werden. 
Im rechtsrheinischen Köln befinden sich 274 Wohnungen. 
 
In den Jahren 2006 bis 2021 konnten insgesamt 12.929 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Bele-
gungsbindungen gefördert werden, s. Anlage 2. Das ergibt einen Jahresschnitt von rund 862 
Wohneinheiten. In den letzten fünf Jahren beträgt die durchschnittliche jährliche Förderung 1.052 
Wohnungen.  
 
Im abgelaufenen Jahr sind insgesamt 955 Wohnungen aus der Bindung gefallen. Durch die neu ge-
förderten mietpreis- und belegungsgebundenen Wohneinheiten wird somit eine Steigerung der Ge-
samtzahl der geförderten Wohnungen erreicht und setzt damit den Trend der letzten vier Jahre fort. 
 
Die Akquise von Investierenden und Projektentwickelnden, die bereit sind, sich in Köln in den geför-
derten Wohnungsbau einzubringen, wird durch das Amt für Wohnungswesen seit Jahren vorangetrie-
ben. Bedingt durch die hohe Nachfrage und des stetigen Bevölkerungszuwachses ist der Erwerb 
entsprechender Grundstücke am freien Markt jedoch schwierig. Erfreulich ist der weiterhin hohe 
Anteil von geförderten Wohnungen auf ehemals städtischem Grundbesitz. 
 
 
Förderung der Modernisierung von Bestandswohnraum  
 
Bewilligt werden konnten Fördermittel in Höhe von insgesamt 36,7 Mio. Euro für 376 WE (2020: 41,7 
Mio. Euro für 416 WE). 
 
Diese Modernisierungs-Fördermittel wurden für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energie-
effizienz, der Sicherheit, der Digitalisierung und des Wohnungsumfelds, für die Klimaverbesserung, 
den Abbau von Barrieren und für sonstige Instandhaltungsmaßnahmen eingesetzt.  
 
Diese Wohnungen werden nun zeitgemäß modernisiert. Durch diese Modernisierungsförderung ste-
hen diese Wohneinheiten nun weitere 20 Jahre dem Wohnungsmarkt - für Haushalte der 
Einkommensgruppe „A“ - preisgünstig zur Verfügung. Bestandshalter und Fördernehmer der Woh-
nungen in Chorweiler und Ehrenfeld ist die GAG Immobilien AG. 
 
Ein eingereichter Antrag mit 357 WE konnte in 2021 leider nicht bewilligt werden, da noch nicht alle 
baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Förderung für 2022 ist vorgesehen. 
 
Weiterhin wurde eine Bewilligung für die Modernisierung von selbstgenutzem Wohnraum erteilt, die 
die den Umbau des Gebäudes, die Verbesserung der Energieeffizienz und sonstige Instandhal-
tungsmaßnahmen umfasst. 
 
 
Eigentumsmaßnahmen 
 
Die Fördermittel für Eigentumsmaßnahmen werden nicht gesondert zugeteilt, sondern sind 
Bestandteil des Globalbudgets. Im vergangenen Jahr konnten zwei Projekte mit einer Fördersumme

3 
 
von rund 200.000 Euro unterstützt werden. Zwei Anträge wurden zurückgezogen; die Bewilligung für 
vier weitere Anträge konnte aus unterschiedlichen Gründen nicht durchgeführt werden. 
 
Das Antragsvolumen liegt seit mehreren Jahren im einstelligen Bereich. Gründe für diese niedrige 
Antragszahl sind die hohen Bau- und Erwerbskosten von selbstgenutztem Wohneigentum und 
Grundstücken sowie bei einigen Haushalten die fehlenden erforderlichen Mindesteigenmittel. 
Zusätzlich werden viele Bauvorhaben aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsmarktes komplett durch 
Bankdarlehen finanziert und daher wird in diesen Fällen auf öffentliche Wohnraumförderung 
verzichtet. 
 
 
2. Ergebnisse städtische Förderung  
 
Da alle erforderlichen Fördermittel in voller Höhe durch Zuweisungen des Landes gedeckt werden 
konnten, mussten Mittel aus der ergänzenden kommunalen Förderung (gem. Ratsbeschluss vom 
19.12.2017) nicht in Anspruch genommen werden. 
 
 
Anlagen 
 
Übersicht Förderzusagen Mietwohnungen 2021 – Verteilung auf die Stadtbezirke (Anlage 1) 
Übersicht über geförderte Mietwohnungen 2006 – 2021 (Anlage 2) 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 2 Förderungen MW 2006 - 2021

321 Zeichen

Anlage 2
Quelle: Amt für Wohnungswesen
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993
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1.016
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2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Geförderte Neubau- und modernisierte Wohnungen mit Mietpreis- und 
Belegungsbindungen 2006 - 2021

Beratungsverlauf (4)

07.02.2022 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.02.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.02.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0109/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.01.2022
Erstellt
10.01.2022 14:39