0109/2022
Ergebnis der Wohnraumförderung mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021
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Anlage 1 Förderzusagen Mietwohnungen 2021 Verteilung auf Stadtbezirke
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Anlage 1 Quelle: Amt für Wohnungswesen 100 28 58 60 72 153 49 61 6 17 80 296 10 199 3233 0 50 100 150 200 250 300 350 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Anzahl (blau = Typ A , rot = Typ B, gelb = Modernisierung, grün = Studierendenwohnraum, schwarz = freiwillige Förderung Gesamt: 1.254 WE Bewilligungen Wohnraumförderung 2021 Verteilung der Wohneinheiten auf die Stadtbezirke Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/561/1 Ergebnis WoFP 2021 Vorlagen-Nummer 18.01.2022 0109/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Wohnen 07.02.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.02.2022 Liegenschaftsausschuss 14.02.2022 Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 Ergebnis der Wohnraumförderung mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 1. Ergebnisse der Landesförderung Das Amt für Wohnungswesen konnte trotz pandemiebedingten Problematiken im Jahr 2021 Förder- zusagen für insgesamt 1.254 Wohnungen (WE) mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für Haushal- te mit Wohnberechtigungsschein erteilen (2020: 1.073 WE). Damit wurde der Ratsauftrag der Förde- rung von mindestens 1.000 WE p. A. in diesem Segment erfreulicherweise zum dritten Mal in Folge übertroffen. In den letzten zwanzig Jahren konnte kein höheres Einzelergebnis verzeichnet werden. Im Einzelnen handelt es sich um Bewilligungen von 21 Bauprojekten mit 878 Neubauwohnungen und 376 WE, bei denen Fördermittel der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung (Modernisierungs- richtlinie – RL Mod) im Wohnungsbestand mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung bewilligt wur- den. Weitere drei Bewilligungen der Förderung des Erwerbs oder der Modernisierung von selbstge- nutztem Wohnraum wurden ausgesprochen. Für die Jahre 2019 bis 2022 erhält die Stadt Köln ein Globalbudget von 95 Mio. Euro jährlich auf der Grundlage der Zielvereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Land NRW zur Umsetzung des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms. Da dieses Gesamtbudget zur Bewilligung aller Anträge nicht ausreichte, bekam die Stadt Köln weitere angeforderte Mittel in Höhe von rd. 61,9 Mio. Euro vom Land zugewiesen. Insgesamt belief sich das Gesamtvolumen der Landesfördermittel somit im Jahr 2021 auf 156,9 Mio. Euro (2020: 147,9 Mio. Euro). Diese Mittel wurden wie folgt verwendet: Mietwohnungen Zur Neuschaffung von Mietwohnungen und Wohnraum für Menschen mit Behinderung konnten im letzten Jahr insgesamt 878 Wohnungen mit rd. 120 Mio. Euro (2020: 657 WE mit rd. 105,7 Mio. Euro) gefördert werden. In den Neubauwohnungen sind 231 dringend benötigte Wohnheimplätze für Studie- rende/Auszubildende enthalten. In der Gesamtzahl ist eine freiwillige Verpflichtung zur Errichtung von 33 WE mit Mietpreis- und Belegungsbindung ausgewiesen. Alle Wohnungen sind barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen. Insgesamt wer- den alle WE (2020: 98%) über einen Aufzug erschlossen und 300 der WE (34%) verfügen über eine zusätzliche Badewanne. 16 Wohnungen und Wohnschlafräume sind rollstuhlgerecht ausgestattet. 2 In Verbindung mit den geförderten Wohnungen werden zusätzlich 489 freifinanzierte Wohnungen errichtet. Auf ehemals städtischen Grundstücken werden 197 (2020: 222) Wohnungen gefördert. Der GAG Immobilien AG sind rd. 68,5 Mio. Euro Fördermittel für insgesamt 400 WE (2020: 305 WE mit 53 Mio. Euro) bewilligt worden. Insgesamt 363 der Neubauwohnungen entwickeln sich aus dem kooperativen Baulandmodell oder anderen städtebaulichen Verträgen. Gegenüber dem Vorjahr mit 190 Wohneinheiten ist hier eine er- hebliche Steigerung erkennbar; das Ergebnis konnte fast verdoppelt werden. Die Bauabteilung im Amt für Wohnungswesen errichtet ein Bauvorhaben mit 26 Wohnungen. Hier wurde eine Fördersum- me von 4,8 Mio. Euro bewilligt; weitere Projekte für 2022 sind vorgesehen. Acht eingereichte Anträge mit 237 WE konnten im Berichtsjahr leider nicht bewilligt werden, weil die Bauvorhaben entweder die baurechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllten, nicht alle erforderlichen Mindestunterlagen zur Bewilligung vorgelegt wurden oder coronabedingt zeitliche Verzögerungen auftraten. Aus der Anlage 1, Bewilligungen Wohnraumförderung 2021, Verteilung auf die Stadtbezirke ist er- sichtlich, dass 980 Wohnungen auf Grundstücken im linksrheinischen Stadtgebiet gefördert werden. Im rechtsrheinischen Köln befinden sich 274 Wohnungen. In den Jahren 2006 bis 2021 konnten insgesamt 12.929 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Bele- gungsbindungen gefördert werden, s. Anlage 2. Das ergibt einen Jahresschnitt von rund 862 Wohneinheiten. In den letzten fünf Jahren beträgt die durchschnittliche jährliche Förderung 1.052 Wohnungen. Im abgelaufenen Jahr sind insgesamt 955 Wohnungen aus der Bindung gefallen. Durch die neu ge- förderten mietpreis- und belegungsgebundenen Wohneinheiten wird somit eine Steigerung der Ge- samtzahl der geförderten Wohnungen erreicht und setzt damit den Trend der letzten vier Jahre fort. Die Akquise von Investierenden und Projektentwickelnden, die bereit sind, sich in Köln in den geför- derten Wohnungsbau einzubringen, wird durch das Amt für Wohnungswesen seit Jahren vorangetrie- ben. Bedingt durch die hohe Nachfrage und des stetigen Bevölkerungszuwachses ist der Erwerb entsprechender Grundstücke am freien Markt jedoch schwierig. Erfreulich ist der weiterhin hohe Anteil von geförderten Wohnungen auf ehemals städtischem Grundbesitz. Förderung der Modernisierung von Bestandswohnraum Bewilligt werden konnten Fördermittel in Höhe von insgesamt 36,7 Mio. Euro für 376 WE (2020: 41,7 Mio. Euro für 416 WE). Diese Modernisierungs-Fördermittel wurden für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- effizienz, der Sicherheit, der Digitalisierung und des Wohnungsumfelds, für die Klimaverbesserung, den Abbau von Barrieren und für sonstige Instandhaltungsmaßnahmen eingesetzt. Diese Wohnungen werden nun zeitgemäß modernisiert. Durch diese Modernisierungsförderung ste- hen diese Wohneinheiten nun weitere 20 Jahre dem Wohnungsmarkt - für Haushalte der Einkommensgruppe „A“ - preisgünstig zur Verfügung. Bestandshalter und Fördernehmer der Woh- nungen in Chorweiler und Ehrenfeld ist die GAG Immobilien AG. Ein eingereichter Antrag mit 357 WE konnte in 2021 leider nicht bewilligt werden, da noch nicht alle baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Förderung für 2022 ist vorgesehen. Weiterhin wurde eine Bewilligung für die Modernisierung von selbstgenutzem Wohnraum erteilt, die die den Umbau des Gebäudes, die Verbesserung der Energieeffizienz und sonstige Instandhal- tungsmaßnahmen umfasst. Eigentumsmaßnahmen Die Fördermittel für Eigentumsmaßnahmen werden nicht gesondert zugeteilt, sondern sind Bestandteil des Globalbudgets. Im vergangenen Jahr konnten zwei Projekte mit einer Fördersumme 3 von rund 200.000 Euro unterstützt werden. Zwei Anträge wurden zurückgezogen; die Bewilligung für vier weitere Anträge konnte aus unterschiedlichen Gründen nicht durchgeführt werden. Das Antragsvolumen liegt seit mehreren Jahren im einstelligen Bereich. Gründe für diese niedrige Antragszahl sind die hohen Bau- und Erwerbskosten von selbstgenutztem Wohneigentum und Grundstücken sowie bei einigen Haushalten die fehlenden erforderlichen Mindesteigenmittel. Zusätzlich werden viele Bauvorhaben aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsmarktes komplett durch Bankdarlehen finanziert und daher wird in diesen Fällen auf öffentliche Wohnraumförderung verzichtet. 2. Ergebnisse städtische Förderung Da alle erforderlichen Fördermittel in voller Höhe durch Zuweisungen des Landes gedeckt werden konnten, mussten Mittel aus der ergänzenden kommunalen Förderung (gem. Ratsbeschluss vom 19.12.2017) nicht in Anspruch genommen werden. Anlagen Übersicht Förderzusagen Mietwohnungen 2021 – Verteilung auf die Stadtbezirke (Anlage 1) Übersicht über geförderte Mietwohnungen 2006 – 2021 (Anlage 2) Gez. Dr. Rau
Anlage 2 Förderungen MW 2006 - 2021
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Anlage 2 Quelle: Amt für Wohnungswesen 802 857 471 993 642 663 210 537 609 1.016 871 842 950 1.139 1.073 1.254 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Geförderte Neubau- und modernisierte Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen 2006 - 2021
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0109/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.01.2022
- Erstellt
- 10.01.2022 14:39