2515/2018
Beantwortung der Anfrage des Ratsmitglieds Marion Heuser (Bündnis 90/Grüne) zum ESF-Projekt"Stadtteileltern Köln" (1009/2018)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/42 Vorlagen-Nummer 21.08.2018 2515/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Beantwortung der Anfrage des Ratsmitglieds Marion Heuser (Bündnis 90/Grüne) zum ESF- Projekt "Stadtteileltern Köln" (1009/2018) Die Verwaltung antwortet auf die Anfrage von Frau Heuser in der Sitzung des Ausschusses für Sozia- les und Senioren am 19.04.2018 unter TOP 12.11 „Bezüglich des temporären Einsatzes für 18 Monate als Stadtteileltern im Bezirk fragt sie, ob damit verbunden sei, dass die neu eingestellten Mitarbeiter erst wieder Kontakte und Vertrauen aufbauen müssen, um dann Platz für die nächste Gruppe von Qualifizierten freizumachen. Des Weiteren fragt sie, wer sie anstellt und ob es eine Garantie dafür gebe, dass sie als Stadtteilel- tern arbeiten können. Daraus resultiere auch die Frage, wie sicher die Jobaussichten nach der Ab- schlussqualifizierung seien.“ wie folgt: Die im ESF-Projekt „Stadtteileltern Köln“ nach ca. sechs Monaten zu „Stadtteileltern“ qualifizierten Projektteilnehmenden bauen während des dreijährigen Projektverlaufs Kontakte und Vertrauen auf, die sie je nach Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt in Anschluss an die Projektteilnahme weiter fort- führen können. Dieses ESF-geförderte Projekt „Stadtteileltern Köln“ zielte von Anfang an auf die – möglichst dauerhafte – Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Es ist wichtig, dass die Menschen aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug gelangen und über ihre Tätigkeit als „Stadtteileltern“ wieder eine Per- spektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Damit die „Stadtteileltern“ nach Projektende eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt im Themenbereich „Stadtteileltern“ erhalten, werden sie durch Amt für Wei- terbildung/VHS Köln sowie die Projektträger vor Ort unterstützt, u.a. beim Bewerbungstraining und bei der Kontaktaufnahme zu potentiellen Arbeitgebern, die (bzw. die entsprechenden Verbände) teilweise auch zu den Steuerungsrunden der Projektträger eingeladen werden sollen. Eine Arbeitsplatzgarantie kann man den Projektteilnehmenden unter den gegebenen Rahmenbedingungen und zum jetzigen Projektzeitpunkt nicht geben. Im Falle einer – seitens des Amts für Weiterbildung/VHS Köln beabsichtigten und als für die Bevölke- rung Kölns als notwendig angesehenen – Neuauflage des Projektes „Stadtteileltern Köln“ können die nachfolgenden Projektteilnehmenden bereits die durch die im ESF-geförderten Projekt „Stadtteileltern Köln“ aufgebauten Strukturen und Kontakte sowie das generell vorhandene Vertrauen zu „Stadtteilel- tern“ in Köln fortführen. Die Teilnehmenden in den beabsichtigten Nachfolgeprojekten „Stadtteileltern Köln“ finden sich also in aufgebauten Kontakt- und Vertrauensstrukturen wieder und führen diese fort – als Repräsentanten von bereits vorhandener positiver Reputation von „Stadtteileltern Köln“ und de- ren vorhandenen und bekannten Kontaktstrukturen. Es kommt daher im Wesentlichen auf zwei Aspekte an, um dauerhaft Ratsuchende in der Kölner Be- völkerung durch die „Stadtteileltern Köln“ erfolgreich zu unterstützen: - Fortführung von Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten auch nach Ende des Projekts im ersten 2 Arbeitsmarkt durch die bisherigen „Stadtteileltern Köln“ aus dem ESF-geförderten Projekt, dann allerdings in Einrichtungen auf dem ersten Arbeitsmarkt und in Beratungen sowie anderen Tätig- keiten, die bislang über das Projekt abgedeckt waren - Fortführung von Kontakt- und Vertrauensstrukturen aus dem ESF-geförderten Projekt „Stadtteilel- tern Köln“ durch ein unmittelbares Anschlussprojekt „Stadtteileltern Köln“ mit anderer Finanzie- rung, z.B. aus kommunalen Mitteln, da das Projekt ausdrücklich der Entlastung der Stadt Köln dient z.B. durch Wegfall der Auszahlung von Wohngeld für arbeitslose Arbeitslosengeld-II- Empänger*innen, Nutzung der vorhandenen Beratungs- und Hilfestrukturen und damit auch Ver- meidung der negativen Konsequenzen aus deren Nicht-Nutzung Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Projekt „Stadtteileltern Köln“ auf die Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt im Beschäftigungsbereich „Stadtteileltern“ zielt. Gleichzeitig kön- nen die im Projekt aufgebauten Beratungs- und Hilfestrukturen dauerhaft gewährleistet werden, wenn die Beratungen und Hilfestellungen durch die Projektteilnehmenden nach Ende des Projektes in Ein- richtungen des ersten Arbeitsmarktes fortgeführt und zudem das Projekt „Stadtteileltern Köln“ spätes- tens nach Ende des ESF-geförderten Projektes neu aufgelegt wird. In Köln besteht ein so hoher Be- ratungs- und Unterstützungsbedarf, dass weitere „Stadtteileltern“ ausgebildet werden müssen. gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2515/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.08.2018
- Erstellt
- 30.07.2018 13:58