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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 14.08.2023 (AN/1286/2023) betreffend "Radspur Ostseite Heidelbergerstraße"
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3852/2023 vom 28.05.2024
Stand: Am 03.06.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 3852/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 14.08.2023 (AN/1286/2023) betreffend "Radspur Ostseite Heidelbergerstraße" Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion sowie der Einzelmandatsträger Tücks bitten um die Beantwortung folgender Fragen: Auf der Heidelberger Straße in Köln Buchheim in Fahrtrichtung Frankfurter Straße ist zwi- schen der Einmündung Frankfurter Straße und der Bahnunterführung in Fahrtrichtung Frank- furter Straße ein überbreiter Fahrradstreifen aufgebracht worden, der zwischen der Gerade- aus- und Linksabbiegerspur und der Rechtsabbiegerspur verläuft. Dafür ist eine der Linksab- biegerspuren weggefallen. Der Fahrradweg ist zudem so angebracht, dass das Wechseln auf die Rechtsabbiegerspur, die unmittelbar nach der Unterführung beginnt, lediglich auf den letz- ten zehn Metern vor der Kreuzung möglich ist. Davor sind orangene Markierungs“finnen“von etwa 30 cm Höhe angebracht, die das Wechseln unmöglich machen. Dazu stellen sich fol- gende Fragen: 1. „Wann wurde die Einrichtung dieses Fahrradstreifens von der Bezirksvertretung be- schlossen?“ 2. „Enthielt der Beschluss die Genehmigung, eine Fahrspur für den motorisierten Verkehr dafür zu opfern?“ 3. „Welchen Sinn macht es, das Queren des Radwegs auf die Rechtsabbiegerspur letzt- lich nur auf den letzten zehn Metern vor der Kreuzung zuzulassen, da dies lediglich zu Rückstaus für Rechtsabbieger führt?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1: 2018 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass alle in Köln vorhandenen freilaufen- den Rechtsabbieger überprüft, überplant und ggf. umgebaut werden müssen (0913/2018). Da der freilaufende Rechtsabbieger in Richtung Frankfurter Straße erhöhte Unfallzahlen aufwies wurde seitens der Verwaltung eine Anpassung des freilaufenden Rechtsabbiegers geprüft. Aufgrund des positiven Ergebnisses der Prüfung wurde die Einrichtung des Radfahrstreifens im Rahmen der Erneuerung der Lichtsignalanlage (Ampel) an der Kreuzung Frankfurter Straße / Heidelberger Straße geplant. Die Planung wurde dem Runden Tisch Mülheim unter teilweiser Anwesenheit der Antragsstellenden wiederholt vorgestellt (1. Runder Tisch, 2. Run- 2 der Tisch, 8. Runder Tisch, 10. Runder Tisch). In den öffentlichen Mitteilungen zu den Nieder- schriften des Runden Tisches wurde dargelegt, dass an dieser Stelle eine Umplanung stattfin- det (3781/2019, 0458/2020, 1909/2023). Die Markierungsänderung, die im Rahmen der Lichtsignalanlagen-Erneuerung umgesetzt wurde, erhöht die Verkehrssicherheit am Knotenpunkt Heidelberger Straße / Frankfurter Straße erheblich und entschärft die Unfallhäufungsstelle am freilaufenden Rechtsabbieger Richtung Süden. Das zuständige Fachamt hat die Leistungsfähigkeit für die Anpassung des Knotenpunkts ge- prüft. Die Prüfung hat ergeben, dass die Leistungsfähigkeit auch mit der verkehrssichernden Maßnahme gegeben ist. Zu 2: siehe 1. Zu 3: Die Verkürzung des Rechtsabbiegestreifens ist Teil des Baukastensystems zur Anpas- sung freilaufender Rechtsabbieger (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/get- file.asp?id=927845&type=do) und vermindert das Unfallrisiko beim Queren des Radfahrstrei- fens. Durch die Anpassung der Fahrgeometrie bzw. des Abbiegeradius‘ wird ein Abbremsen von abbiegenden Kfz und ein langsameres und somit sichereres Queren des Radfahrstreifens gewährleistet.
Beratungsverlauf
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