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3614/2019

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Hj. 2019 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2019

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 28.10.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2019, TOP 7.1.1

Anlage 1, üpl. - apl. Aufwendungen

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 2, üpl. - apl. Auszahlungen

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3656 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer                24.10.2019 
 3614/2019 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 04.11.2019 
Rat 07.11.2019 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Hj. 2019 gem. § 83 Abs. 1 
und § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2019 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2019 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen,  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich  
zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen  
herangezogen werden. 
 
Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 
83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen 
Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten.

2 
 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent-
steht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen  
sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. 
V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die  
Fraktionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
 
Anlagen 
 
 
gez. Reker

Anlage 2, üpl. - apl. Auszahlungen

3228 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
üpl. 32.000,00 € 0206 9 (Auszahlung für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen)
Aufgrund der massiven Kompabilitätsprobleme bei der 
Windows 10 - Migration mit der derzeitigen 
Mobilausstattung der Lebensmittelkontrolleure, ist eine 
dringende Ersatzbeschaffung notwendig. Im laufenden 
Haushaltsjahr stehen hierzu keine ausreichenden 
investiven Mittel zur Verfügung.
32.000,00 € 1401 9 (Auszahlung für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen) 
weniger 
Auszahlungen
Dez. V / 57
2
apl. 16.600,00 € 0206 8 (Auszahlungen 
für Bau-
maßnahmen)
Zur sukzessiven Reduzierung der Taubenpopulation im 
Stadtgebiet soll in Absprache mit der Kölner 
Arbeitsgruppe gegen die Taubenproblematik e. V. ein 
Taubenhaus beschafft werden. Dazu stehen im 
laufenden Haushalt keine Finanzmittel zur Verfügung. 
Die weitere apl.-Auszahlung wird zur Versteifung der 
Einfriedung benötigt. 
16.660,00 € 1401 9 (Auszahlung für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen) 
weniger 
Auszahlungen
Dez. V / 57
3
üpl. 27.300,00 € 0505 9 (Auszahlung für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen)
Nachdem in der Abteilung 02-6/41 die Migration auf das 
Betriebssystem Windows 10 durchgeführt wurde ist zur 
Gewährleistung eines störungsfreien Dienstbetriebes 
der Austausch von 52 PCs erforderlich. Des Weiteren 
ist die Ersatzbeschaffung von vier Druckern notwendig. 
Mit Einführung der Langzeitarchvierung müssen zudem 
alle Arbeitsplätze mit einem zweiten Monitor 
ausgestattet werden. Hierfür werden investive Mittel in 
Höhe von 34.900 € benötigt. Im Deckungsring Nr. 352 
(investive Mittel Schwerbehindertenrecht) stehen jedoch 
nur noch 7.600 € zur Verfügung.   
27.300,00 € 0111 9 (Auszahlung für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen) 
weniger 
Auszahlungen
Dez. I /  02-
6/41
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2019 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
4
üpl. 7.700,00 € 0602 9 (Auszahlung für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen)
Mit der Migration auf das Betriebssystem Windows 10 
müssen zur Sicherstellung eines störungsfreien 
Dienstbetriebes auch in der Abteilung 02-6/4228  
insgesamt 28 PCs ausgetauscht werden. Zudem ist die 
Ersatzbeschaffung von vier Druckern erforderlich. 
Hierfür werden investive Mittel in Höhe von 17.700 € 
benötigt. Im Deckungsring Nr. 353 (investive Mittel 
BEEG) stehen jedoch nur 10.000 € zur Verfügung. 
7.700,00 € 0111 9 (Auszahlung für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen) 
weniger 
Auszahlungen
Dez. I /  02-
6/42
5
üpl. 125.000,00 € 0501 9 (Auszahlung für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen)
Im Rahmen der Umstellung auf Windows 10 müssen 
250 Geräte mehr beschafft werden als ursprünglich 
geplant. 
125.000,00 € 1004 08 (Auszahlungen 
für Baumaß-
nahmen) weniger 
Auszahlungen
Dez. V / 50
Seite 2

Beratungsverlauf (2)

04.11.2019 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.11.2019 Rat
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3614/2019
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
28.10.2019
Erstellt
16.10.2019 12:41