3614/2019
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Hj. 2019 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2019
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 24.10.2019 3614/2019 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 04.11.2019 Rat 07.11.2019 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Hj. 2019 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2019 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2019 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti- gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten. 2 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent- steht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen gez. Reker
Anlage 2, üpl. - apl. Auszahlungen
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Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 32.000,00 € 0206 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Aufgrund der massiven Kompabilitätsprobleme bei der Windows 10 - Migration mit der derzeitigen Mobilausstattung der Lebensmittelkontrolleure, ist eine dringende Ersatzbeschaffung notwendig. Im laufenden Haushaltsjahr stehen hierzu keine ausreichenden investiven Mittel zur Verfügung. 32.000,00 € 1401 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) weniger Auszahlungen Dez. V / 57 2 apl. 16.600,00 € 0206 8 (Auszahlungen für Bau- maßnahmen) Zur sukzessiven Reduzierung der Taubenpopulation im Stadtgebiet soll in Absprache mit der Kölner Arbeitsgruppe gegen die Taubenproblematik e. V. ein Taubenhaus beschafft werden. Dazu stehen im laufenden Haushalt keine Finanzmittel zur Verfügung. Die weitere apl.-Auszahlung wird zur Versteifung der Einfriedung benötigt. 16.660,00 € 1401 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) weniger Auszahlungen Dez. V / 57 3 üpl. 27.300,00 € 0505 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Nachdem in der Abteilung 02-6/41 die Migration auf das Betriebssystem Windows 10 durchgeführt wurde ist zur Gewährleistung eines störungsfreien Dienstbetriebes der Austausch von 52 PCs erforderlich. Des Weiteren ist die Ersatzbeschaffung von vier Druckern notwendig. Mit Einführung der Langzeitarchvierung müssen zudem alle Arbeitsplätze mit einem zweiten Monitor ausgestattet werden. Hierfür werden investive Mittel in Höhe von 34.900 € benötigt. Im Deckungsring Nr. 352 (investive Mittel Schwerbehindertenrecht) stehen jedoch nur noch 7.600 € zur Verfügung. 27.300,00 € 0111 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) weniger Auszahlungen Dez. I / 02- 6/41 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2019 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. Seite 1 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 4 üpl. 7.700,00 € 0602 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Mit der Migration auf das Betriebssystem Windows 10 müssen zur Sicherstellung eines störungsfreien Dienstbetriebes auch in der Abteilung 02-6/4228 insgesamt 28 PCs ausgetauscht werden. Zudem ist die Ersatzbeschaffung von vier Druckern erforderlich. Hierfür werden investive Mittel in Höhe von 17.700 € benötigt. Im Deckungsring Nr. 353 (investive Mittel BEEG) stehen jedoch nur 10.000 € zur Verfügung. 7.700,00 € 0111 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) weniger Auszahlungen Dez. I / 02- 6/42 5 üpl. 125.000,00 € 0501 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Im Rahmen der Umstellung auf Windows 10 müssen 250 Geräte mehr beschafft werden als ursprünglich geplant. 125.000,00 € 1004 08 (Auszahlungen für Baumaß- nahmen) weniger Auszahlungen Dez. V / 50 Seite 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3614/2019
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 28.10.2019
- Erstellt
- 16.10.2019 12:41