V/0570/2012
Investitionen auf Vereinssportanlagen, hier: Bewilligung von Baukostenzuschüssen
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Beschlussvorlage
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V/0570/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Investitionen auf Vereinssportanlagen; hier: Bewilligung von Baukostenzuschüssen Beratungsfolge 23.08.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 06.09.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 11.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 11.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 26.09.2012 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Sportausschuss fasst zur Sportförderung der Mitgliedsvereine des Stadtspor tbund Münster e. V. im Jahr 2012 die folgenden Beschlüsse: I. Die Förderanträge der Sportvereine 1.1 Die Stadt Münster bewilligt 1 0 Sportvereinen zu Ba umaßnahmen auf ihren Sportanlagen insgesamt 310.000 € Baukostenzuschüsse, gemäß Anlage 1. 1.2 Die Stadt Münster bewilligt den Sportvereinen, denen sie nach B eschlussvorschlag Ziffer I.1.1 einen Baukostenzuschuss bewilligt, zur Förderung der sozial-integrativen Schwerpunk- te in der Vereinsarbeit insgesamt 6.520 € Zuschuss gem. Anlage 2. 2. Die Stadt zahlt von den Zuschüssen nach Beschlussvorschlag Ziffer I.1.1 und I.1.2 folgende Zuschüsse erst, wenn die Sportvereine die einschränkenden Bedingungen erfüllten: Verein Geplante Maßnahme Vorbehalt 1 BSV Roxel e. V. Sanierung Heizung Tennisheim Vertragsverlängerung 2 BSV Roxel e. v. Sanierung Tennisplatzberegnung Vertragsverlängerung 3 Paddelsportclub Münster e. V. Dachsanierung Clubhaus Vertragsverlängerung 4 Paddelsportclub Münster e. V. Sanierung Warmwasseranlage im Clubhaus Vertragsverlängerung 5 RV St. Georg Münster e. V. Energiesparmaßnahmen, Be- wässerung, diverse Sanierungen Vertragsverlängerung 6 Segelclub Münster e. V. Sanierung Bootskran, behin- dertengerechte Sanitäranlagen Stabilisierung der Beiträge für aktive/passive Mitglieder Vorlagen-Nr.: V/0570/2012 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 08.08.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0570/2012 3. Die Stadt lässt die folgenden unvollständigen bzw. unzureichend geplanten Förderanträge von Sportvereinen in 2012 unberücksichtigt: Verein Geplante Maßnahme American Football-Club Münster Mammuts e. V. Footballplatz, Funktionsgebäude Cirrus Münster e. V. Verlagerung Modellfluganlage DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Vereinsgebäude DJK SC Nienberge e. V. Energetische Sanierung der Mehr- zweckhalle DLRG Münster e. V. Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Vereinshaus Marinejugend Münster e. V. Neue Vereinsanlage Münster Cardinals Base- und Softball-Club e. V. Zaun am Baseballplatz Segelclub Hansa Münster e. V. Neubau Bootshaus mit Werkstatt, Schulungsraum Schwarz-Weiß Münster e. V. Entwicklung SpA Sonnenbergweg TC Rot-Weiß e. V. Verlagerung Vereinsgelände 4. Die Stadt beendet das Sportförderverfahren zum Antrag der Rugby Tourists Münster e. V. für eine Vereinsanlage. 5. Die Stadt Münster zahlt den Sportvereinen die nac h Beschlus svorschlag Ziffer I.1.1 und I.1.2 bewilligten Zuschüsse nach dem nachgewiesenen Baufortschritt entsprechend der Fristen der Sportförderrichtlinie. 6. Die Stadt Münster behält sich Änderungen der gemäß B eschlussvorschlag Ziffer I.1.1 und I.1.2 bewilligten Zuschüsse für den Fall vor, dass nach der parlamentarischen Zuschussen t- scheidung Änderungen zu den Antragsvoraussetzungen oder Bauprojekten bekanntwerden. Kosten/Folgekosten II. Die Finanzierung der bewilligten Baukostenzuschüsse Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung HH- Jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Zeile 15 Transferaufwendungen 2012 368.000 Die Stadt Münster finanziert die Zuschüsse an Sportvereine gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1 .1 und I.1.2 aus den o. g. städtischen Mitteln, die 2012 im Teilergebnisplan Produktgruppe 0801 Zeile 15 „Transferaufwendungen“ zur Verfügung stehen. Begründung zu Ziffer I.1.1, Baukostenzuschüsse Die Anträge und ihre Bewertung Insgesamt beantragten 10 Sportvereine Sportförderung für 16 geplante Baumaßna hmen, über die die Stadt 2012 entscheiden kann. Die Sportverwaltung prüfte alle Vereinsanträge auf die Förderfä- higkeit. - 3 - V/0570/2012 Mit Blick auf eine vertretbare Belastung der Vereinsetats ist es wichtig, dass die Sportvereine mit der Beschlussfassung zur städtischen Sportfö rderung Finanzierungssicherheit erhalten. Daher schlägt die Sportverwaltung vor, alle für eine Förderung vorgesehenen Bauma ßnahmen mit dem Höchstsatz 50 % der anerkannten Aufwendungen zu fördern . Die vorgeschlagenen Zuschüsse sind die Obergrenze der städtischen Förderung. Für das „Haus des Sports“ von TV Wolbeck e. V. schlägt die Sportverwaltung mit 12 5.200 € die dritte Rate der Gesamtförderung vor, da der vorgesehene Zuschuss wegen seiner Höhe nur über mehrere Jahre finanziert werden kann. Der Rest vom Gesamtzuschuss wird aus den zur Verf ü- gung stehenden Haushaltsmitteln der Folgejahre finanziert. Welchen Baukostenzuschuss die Stadt den geförderten Sportvereinen tatsächlich zahlt, hängt d a- von ab, wie viel förderfähigen Aufwand sie nach Bauende anerkennt. Begründung zu Ziffer I.1.2, sozial-integrative Vereinsschwerpunkte Fördert die Stadt die Baumaß nahmen von Sportvereinen mit Geld aus dem Sportetat, u nterstützt sie auch die nachgewiesenen sozial-integrativen Vereinsschwerpunkte. Nicht alle Sportvereine, für deren Baumaßnahmen die Sportverwaltung einen Baukostenzuschuss vorschlägt, setzen mit ihrer Arbeit nachweislich sozial -integrative Schwerpunkte. Die Sportverwaltung bewertete die Verein- sangebote nach der Sportförderrichtlinie, setzte Punktwerte dafür an und berechnete unter Bezug- nahme auf den Aufwand für die Baumaßnahme einen Zuschuss (vgl. Anlage 2). Begründung zu Ziffer I.2., Zuschusszahlung unter Vorbehalten Fehlen den Sportvereinen vor der Zuschussentscheidung Voraussetzungen, die kurzfristig danach problemlos zu schaffen sind, schlägt die Sportverwaltung Vorbehaltsbeschlüsse zur Ausza hlung der Zuschüsse vor. Steht nicht die Bewilligung, sondern die Auszahlung unter Vorbehalten, kö n- nen die Vereine die bewilligten städtischen Zuschüsse umgehend abrufen, nachdem die fehlenden Bedingungen erfüllt sind. Ein Zeitverzug durch eine Zuschussentscheidu ng nach der Erfü llung der Bedingungen entfällt dadurch. Das macht die Bauausführung und Finanzierung flexibler. Deshalb sollen die Baukostenzuschüsse bewilli gt und unter den genannten Vorbehalten aus gezahlt we r- den. Begründung zu Ziffer I.3, Zuschussentscheidung vertagen Die genannten Sportvereine haben ihre vorgesehenen Baumaßnahmen bislang unzureichend g e- plant oder vorbereitet, so dass die Förderanträge nicht entscheidungsreif sind, obwohl sie schon längere Zeit vorliegen. Die Sportverwaltung schlägt vor, die Förderentscheidung 2012 zu vertagen und mit den Vereinen zu besprechen, welche Umsetzungsmöglichkeiten sie den Bauprojekten zuschreiben. Für den Fall, dass die Maßnahmenplanung nicht kurzfristig konkret wird, sollten die Sportvereine die Anträge zurückziehen. Begründung zu Ziffer I.4, Antragsverfahren beenden Rugby-Tourists Münster e. V. beantragten Sportförderung für ein neues Vereinsgelände. Zw i- schenzeitlich sind sie auf der Sportanlage Pleister untergekommen, sehen vom Neubau ab. Die Sportverwaltung schlägt vor, den Antrag nicht weiter zu berücksichtigen, das Sportförderverfahren zu beenden Begründung zu Ziffer I.5, Zuschussauszahlung nach Baufortschritt Die Sportverwaltung zahlt die bewilligten Baukostenzuschüsse in Teilbeträgen nach dem ange- zeigten Baufortschritt aus. Um Überzahlungen zu vermeiden, zahlt sie den Rest vom Z uschuss nach der Prüfung der Schlussrechnung. Begründung zu Ziffer I.6, Anpassung beschlossener Zahlungsweisen Die Verwaltung geht mit ihren Vorschlägen zur beantragten Spo rtförderung davon aus, dass nach der Bewilligung alle Sportvereine die Zuschüsse anfo rdern. Für den Fall benötigt die Stadt alle bewilligten Fördermittel im Bewilligungsjahr. Nachdem der Sportausschuss auf der Grundlage di e- ser Annahme entschied, können sic h bei der Ausführung/Abrechnung der Maßnahmen davon a b- - 4 - V/0570/2012 weichende Abläufe ergeben. In dem Fall zahlt die Stadt abweichend von der Beschlussfassung die Zuschüsse nicht bzw. nur teilweise im Bewilligungsjahr. Diese flexible Auszahlung muss die polit i- sche Beschlussfassung decken. Die Interessenvertretung der Sportvereine Die Sportverwaltung stimmte die v. g. Beschlussvorschläge am 09.05.2012 mit dem Arbeitskreis „Vereinseigene Anlagen und Sportentwicklung“ des Stadtsportbund Münster e. V. ab. Im Verein s- interesse trägt der Arbeitskreis die Beschlussvorschläge mit und empfahl dem SSB -Vorstand die Zustimmung. Begründung zu Ziffer II, Zuschussfinanzierung Für das Jahr 2012 stehen im Teilergebnisplan Produktgruppe 0801 Zeile 15 „Transferaufwendu n- gen“ zur Förderung von Vereinsbaumaßnahmen insgesamt 368.000 € zur Verfügung (350.000 € für Baumaßnahmen, 18.000 € für sozial-integrative Schwerpunkte). 40.000 € davon hat der Sportausschu ss am 13.06.2012 (Beschlussvorlage Nr. V/0472/2012) zur Förderung eines turniertauglichen Reitbodens für den Westfälischen Reiterverein gebunden. Die restlichen 310.000 € reichen für die Höchstförderung aller neuen Baumaßnahmen und für eine dritte Zuschussrate für das „Haus des Sports“. Von den Zuschüssen für sozial -integrative Schwerpunkte (Beschlussvorschlag Ziffer I.2) verble i- ben nach der Entscheidung gem. Beschlussvorschlag zur weiteren Vereinsförderung 11.480 € verfügbar. a) Baukostenzuschüsse für Baumaßnahmen 350.000 € = Ansatz 2012 40.000 € = Westfälischer Reiterverein, Turnierboden 310.000 € = 2012 für die Zuschussvergabe verfügbar 184.800 € = Baumaßnahmen von 10 Sportvereinen 125.200 € = Haus des Sports b) Zuschüsse für sozial-integrative Vereinsschwerpunkte 18.000 € = Ansatz 2010 6.520 € = Zuschüsse an 10 Sportvereine 11.480 € = Restmittel zur Sportförderung 2012 ff. Werden im Laufe 2012 Bauprojekte der Sportvereine zuschussfähig, für die bislang nicht förderf ä- hige Anträge vorliegen, kann der Sportau sschuss mit den v. g. Restmitteln Zuschussbeschlüsse finanzieren. Andernfalls sollen die Restmittel nach 2013 für die Förderung der später förderfähigen Baumaßnahmen übertragen werden. In beiden Fällen bleiben die Mittel der Spo rtförderung erhal- ten. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage 1: Förderung der Sportvereine gemäß Beschlusspunkt Ziffer I.1.1, Baukostenzuschüsse an Sportvereine Anlage 2: Förderung der Sportvereine gemäß Beschlusspunkt Ziffer I.1.2, Zuschüsse zu so zial-integrativen Schwe r- punkten in der Vereinsarbeit
Vorlage 570_Anlage1
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Baukostenzuschüsse 2012 V/0570/2012_Anlage 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 BC D E F G Nr. Verein Maßnahme Antrag vom Baukosten Zuschuss 1 BSV Roxel Sanierung Heizungsanlage Tennisheim 15.02.2011 5.000,00 € 2.500,00 € BSV Roxel Sanierung Tennisplatz- bewässerung 01.05.2011 7.500,00 € 3.750,00 € 2 Hiltruper Segelclub Absicherung Böschung am Clubhaus 12.02.2011 5.000,00 € 2.500,00 € 3 Paddelsportclub Münster Dachsanierung 07.12.2011 2.000,00 € 1.000,00 € Paddelsportclub Münster Sanierung Warmwasser im Clubhaus 02.05.2011 1.000,00 € 500,00 € 4 Reitverein St. Georg Energiesparmaßnahmen, Bewässerungsanlage, Sanierun gen 24.02.2010 80.000,00 € 40.000,00 € 5 RFV Nienberge Dachsanierung nach Frostschaden 29.04.2010 7.000,00 € 3.500,00 € 6 Segelclub Hansa Sanierung Außen-WC-Anlage 17.08.2010 40.000,00 € 20.000,00 € Segelclub Hansa Kanalsanierung 15.11.2010 1.700,00 € 850,00 € Segelclub Hansa Sanierung Anlegestelle 01.02.2011 22.000,00 € 11.000,00 € Segelclub Hansa Fenstererneuerung Clubhaus 28.02.2011 1.400,00 € 700,00 € 7 Segelclub Münster Sanierung Bootskran, behindertengerechte Sanitäranla gen 26.02.2011 35.000,00 € 17.500,00 € 8 Schwimmvereinigung Münster von 1891 Sanierung Sanitäranlagen, Zuwegung 16.09.2010 140.000,00 € 70.000,00 € Schwimmvereinigung Münster von 1891 Sanierung Wasseraufbereitung 13.09.11, 19.01.12, 08.02.12 18.000,00 € 9.000,00 € 9 TSV Angelmodde Pflasterarbeiten 28.02.2011 4.000,00 € 2.000,00 € 10 TV Wolbeck "Haus des Sports" 25.03.2003 1.200.000,00 € 125.200,00 € 1.569.600,00 € 310.000,00 € 4. Prioritäten Die gestellten Zuschussanträge sind nach den folgenden Prioritätsstufen der Sportförderrichtlinie bewertet: Prioritätsstufe 1: Unaufschiebbare und unabweisbare Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit von Bauten und Anlagen, die eine erhebliche Bedeutung für den Sportverein haben. Prioritätsstufe 2: Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und zur Energieeinsparung. Prioritätsstufe 3: Investitionen zur sportlichen Leistungssteigerung und als Voraussetzung für steigende Mitgliedschaft.
Vorlage 570_Anlage2
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Zuschüsse sozial-integrativ V/0570/2012 Anlage 2 Nr. Verein Maßnahme Baukosten Antrag vom Schul- nutzung Angebote für Externe Punkte Koope- rationen Punkte auslän- dische Menschen Punkte Jugend- liche Punkte Frauen Punkte Menschen mit Behinderung Punkte Senioren Gesamt- punkte Punkte x Kosten . /. 100 1 BSV Roxel Sanierung Heizungsanlage Tennisheim 5.000,00 € 15.02.2011 keine An gaben keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 0,00 € BSV Roxel Sanierung Tennisplatzbewässerung 7.500,00 € 01.05.2011 keine An gaben keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 0,00 € 2 Hiltruper Segelclub Absicherung Böschung am Clubhaus 5.000,00 € 12.02.2011 keine An gaben keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 0,00 € 3 Paddelsportclub Münster Dachsanierung 2.000,00 € 07.12.2011 keine An gaben keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 0,00 € Paddelsportclub Münster Sanierung Warmwasser im Clubhaus 1.000,00 € 02.05.2011 keine An gaben keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 0,00 € 4 Reitverein St. Georg Energiesparmaßnahmen, Bewässerungsanlage, Sanierungen 80.000,00 € 24.02.2010 ja ja 1 GS, Gy, soz. Einrichtun g 6 nein 0 nein 0 nein 0 ja 1 nein 1 800,00 € 5 RFV Nienberge Dachsanierung nach Frostschaden 7.000,00 € 29.04.2010 ohne An gaben ohne An gaben 0 ohne An gaben 0 ohne An gaben 0 ohne An gaben 0 ohne An gaben 0 ohne An gaben 0 keine An gaben 0 0,00 € 6 Segelclub Hansa Sanierung Außen-WC-Anlage 40.000,00 € 17.08.2010 ja keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 0,00 € Segelclub Hansa Kanalsanierung 1.700,00 € 15.11.2010 ja keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 0,00 € Segelclub Hansa Sanierung Anlegestelle 22.000,00 € 01.02.2011 ja keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 0,00 € Segelclub Hansa Fenstererneuerung Clubhaus 1.400,00 € 28.02.2011 ja keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 0,00 € 7 Segelclub Münster Sanierung Bootskran, behindertengerechte Sanitäranlagen 35.000,00 € 26.02.2011 ja keine Angaben 0 keine Angaben 0 keine Angaben 0 keine Angaben 0 keine Angaben 0j a keine Angaben 0 0,00 € 8 Schwimmvereinigung Sanierung Sanitäranlagen, Zuwegung 140.000,00 € 16.09.2010 ja ja 1 Schulen, Gruppen, Sportverei ne 6 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 nein 4 5.000,00 € Schwimmvereinigung Sanierung der Wasseraufbereitung 18.000,00 € 13.09.11, 19.01.12, 08.02.12 ja ja 1 Schulen, Gruppen, Sportverei ne 6 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 nein 4 720,00 € 9 TSV Angelmodde Pflasterarbeiten 4.000,00 € 28.02.2011 ja keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 keine An gaben 0 0,00 € 10 TV Wolbeck Haus des Sports, 2. Bauabschnitt 1.200.000,00 € 25.03.2003 TV Wolbeck erhielt bei der ersten Zuschussvergabe 2010 den damals pauschalierten Zuschuss zur Förderung sozial-integrativer Schwerpunkte. Eine weitere Berücksichtigung entfällt. Summe 1.569.600,00 € Rest Zuschuss sozial-integrativ: 11.480,00 € Summe Zuschuss sozial-integrativ 6.520,00 € 2. Höhe des Zuschusses Den Sportvereinen werden für die Erfüllung der Stufen 1.1 - Angebote (mindestens zwei) für Nichtmitglieder 1 - 3 Prozentpunkte 1.2- Kooperationen (je zwei für Kindergarten, Schule, Sozialeinrichtung), 2 - 6 Prozentpunkte, 1.3- Angebote für besondere Gruppen im Sport 1 - 5 Prozentpunkte der Gesamtbausumme der Baumaßnahme gewährt. Ein Sportverein kann maximal 14 Prozentpunkte erhalten. Die Höchstfördersumme wird auf 5.000 € pro Maßnahme festgelegt.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (1)
- Sonnenbergweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0570/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.07.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37