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4034/2019

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Waltharistr. und der Theodor-Hürth-Str. sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen

Beschlussvorlage Ausschuss 07.02.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.03.2020, TOP 7.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage - Lageplan

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Beschlussvorlage Ausschuss

5606 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4034/2019 
Freigabedatum  07.02.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Waltharistr. und der Theodor-Hürth-Str. 
sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-
6605, Generalinstandsetzung von Straßen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der 
Waltharistr. und der Theodor-Hürth-Str. mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 429.190 € (davon 
24.990 € Beleuchtungskosten).  
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 404.200 € für die Generalinstandsetzung der Waltharistr. und der Theodor-Hürth-
Str. im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, 
Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
Haushaltsjahr 2020.  
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.03.2020 
Finanzausschuss 23.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   404.200 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  24.990     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG muss noch be-
rechnet werden           % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   8.084      € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Theodor-Hürth-Straße und die Waltharistraße wurden vor knapp 50 Jahren gebaut bzw. letztmalig 
generalsaniert. Dabei wurden die damals zur Verfügung stehenden Baumaterialien ohne ein standar-
disiertes Regelwerk, das erstmalig 1975 ratifiziert wurde, verwendet. Die alten Pflasterbauweisen 
wurden in den letzten Jahrzehnten zwar mit Asphaltdeckschichten überzogen, diese sind jedoch nach 
weiteren 20 Jahren ebenfalls verschlissen, so dass diese, wie die meisten Straßen in der Innenstadt, 
generalsanierungsbedürftig sind.  
 
Da die vorhandenen Mischwasserkanäle in der Waltharistraße und der Theodor-Hürth-Straße schad-
haft sind und zudem nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen, beabsichtigen die 
Stadtentwässerungsbetriebe (StEB), beide Kanäle zu erneuern. Die hierfür zu erwartenden Kosten 
betragen 549.672,90 €.  
 
Die RheinEnergie AG beabsichtigt zudem, die vorhandenen Gasleitungen einschließlich der Hausan-
schlussleitungen zu erneuern.  
 
Es ist sinnvoll, in Verbindung mit den Versorgungsträgerarbeiten eine koordinierte Generalsanierung 
des Straßenkörpers nach aktuellem Regelwerk auf gesamter Breite durchzuführen. So können Sy-
nergieeffekte genutzt werden, die zu einer Verringerung der Kosten und einer Minimierung der Beläs-
tigungen für die Anwohnenden führen.  
Eine Änderung der räumlichen Aufteilung des Verkehrsraums ist nicht vorgesehen. Die Materialwahl 
zur Wiederherstellung der Gehwege erfolgt nach den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs. 
 
Die Maßnahme löst eine Kostenbeteiligung der Anwohnenden nach Kommunalabgabengesetz (KAG) 
aus. Die zu erwartenden KAG-Beiträge müssen noch berechnet werden.

3 
Sowohl die Entwässerungs- als auch die Straßenbauarbeiten sowie die Arbeiten der RheinEnergie 
AG sollen für beide Straßen in einer gemeinsamen Ausschreibung durch die StEB erfolgen, damit 
eine gemeinsame Umsetzung sichergestellt werden kann.  
 
Die auf die Stadt Köln entfallenden Anteile der Straßenbaukosten betragen rd. 404.200 €. Hiervon 
entfallen 230.600 € auf die Waltharistraße und 173.600 € auf die Theodor-Hürth-Straße. 
 
Inklusive konsumtiver Beleuchtungskosten in Höhe von 24.990 € (davon 11.900 € für die Waltha-
ristraße und 13.090 € für die Theodor-Hürth-Str.) - die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbe-
leuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in 
Rechnung gestellt werden - betragen die für die Stadt Köln anfallenden Gesamtkosten der Maßnah-
me 429.190 €.  
 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel sind im Hpl. 2020/2021 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, 
Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 
8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen veranschlagt und stehen dort für die Finanzierung der Maß-
nahme in 2020 zur Verfügung.  
Im gleichen Teilergebnisplan wurde zum Hpl. 2020/2021 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 
ab dem Haushaltsjahr 2020 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschrei-
bungen für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 8.084 € berücksichtigt. 
Zudem sind im gleichen Teilergebnisplan im Hpl. 2020/2021 inklusive mittelfristiger Finanzplanung ab 
2020 entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
für die über den Zeitraum der Nutzung anteilig zu zahlenden Beleuchtungskosten eingeplant 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Der Baubeginn ist für Anfang der Osterferien geplant. Um dies noch erreichen zu können, ist ein zeit-
naher Beschluss erforderlich, um direkt im Anschluss die Vergabe und Ausschreibung durchführen zu 
können.   
Anlage: 
Lageplan

Anlage - Lageplan

467 Zeichen

80m604020 0 Mittelpunkt: [358046,5644485]   1:2000
KölnGIS
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 05.12.2019
Anlage

Beratungsverlauf (2)

05.03.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4034/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.02.2020
Erstellt
19.11.2019 09:43