4034/2019
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Waltharistr. und der Theodor-Hürth-Str. sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 4034/2019 Freigabedatum 07.02.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Waltharistr. und der Theodor-Hürth-Str. sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0- 6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Waltharistr. und der Theodor-Hürth-Str. mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 429.190 € (davon 24.990 € Beleuchtungskosten). 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 404.200 € für die Generalinstandsetzung der Waltharistr. und der Theodor-Hürth- Str. im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2020. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.03.2020 Finanzausschuss 23.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 404.200 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 24.990 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG muss noch be- rechnet werden % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 8.084 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Theodor-Hürth-Straße und die Waltharistraße wurden vor knapp 50 Jahren gebaut bzw. letztmalig generalsaniert. Dabei wurden die damals zur Verfügung stehenden Baumaterialien ohne ein standar- disiertes Regelwerk, das erstmalig 1975 ratifiziert wurde, verwendet. Die alten Pflasterbauweisen wurden in den letzten Jahrzehnten zwar mit Asphaltdeckschichten überzogen, diese sind jedoch nach weiteren 20 Jahren ebenfalls verschlissen, so dass diese, wie die meisten Straßen in der Innenstadt, generalsanierungsbedürftig sind. Da die vorhandenen Mischwasserkanäle in der Waltharistraße und der Theodor-Hürth-Straße schad- haft sind und zudem nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen, beabsichtigen die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB), beide Kanäle zu erneuern. Die hierfür zu erwartenden Kosten betragen 549.672,90 €. Die RheinEnergie AG beabsichtigt zudem, die vorhandenen Gasleitungen einschließlich der Hausan- schlussleitungen zu erneuern. Es ist sinnvoll, in Verbindung mit den Versorgungsträgerarbeiten eine koordinierte Generalsanierung des Straßenkörpers nach aktuellem Regelwerk auf gesamter Breite durchzuführen. So können Sy- nergieeffekte genutzt werden, die zu einer Verringerung der Kosten und einer Minimierung der Beläs- tigungen für die Anwohnenden führen. Eine Änderung der räumlichen Aufteilung des Verkehrsraums ist nicht vorgesehen. Die Materialwahl zur Wiederherstellung der Gehwege erfolgt nach den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs. Die Maßnahme löst eine Kostenbeteiligung der Anwohnenden nach Kommunalabgabengesetz (KAG) aus. Die zu erwartenden KAG-Beiträge müssen noch berechnet werden. 3 Sowohl die Entwässerungs- als auch die Straßenbauarbeiten sowie die Arbeiten der RheinEnergie AG sollen für beide Straßen in einer gemeinsamen Ausschreibung durch die StEB erfolgen, damit eine gemeinsame Umsetzung sichergestellt werden kann. Die auf die Stadt Köln entfallenden Anteile der Straßenbaukosten betragen rd. 404.200 €. Hiervon entfallen 230.600 € auf die Waltharistraße und 173.600 € auf die Theodor-Hürth-Straße. Inklusive konsumtiver Beleuchtungskosten in Höhe von 24.990 € (davon 11.900 € für die Waltha- ristraße und 13.090 € für die Theodor-Hürth-Str.) - die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbe- leuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden - betragen die für die Stadt Köln anfallenden Gesamtkosten der Maßnah- me 429.190 €. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel sind im Hpl. 2020/2021 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen veranschlagt und stehen dort für die Finanzierung der Maß- nahme in 2020 zur Verfügung. Im gleichen Teilergebnisplan wurde zum Hpl. 2020/2021 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung ab dem Haushaltsjahr 2020 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschrei- bungen für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 8.084 € berücksichtigt. Zudem sind im gleichen Teilergebnisplan im Hpl. 2020/2021 inklusive mittelfristiger Finanzplanung ab 2020 entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die über den Zeitraum der Nutzung anteilig zu zahlenden Beleuchtungskosten eingeplant Begründung der Dringlichkeit Der Baubeginn ist für Anfang der Osterferien geplant. Um dies noch erreichen zu können, ist ein zeit- naher Beschluss erforderlich, um direkt im Anschluss die Vergabe und Ausschreibung durchführen zu können. Anlage: Lageplan
Anlage - Lageplan
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80m604020 0 Mittelpunkt: [358046,5644485] 1:2000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 05.12.2019 Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4034/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.02.2020
- Erstellt
- 19.11.2019 09:43