1711/2019
Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2019, Teil 1
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1711-2019 Anlage Beschlussvorlage Lärmschutzfonds 2019, Teil 1
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1711-2019 Anlage Beschlussvorlage Lärmschutzfonds 2019, Teil 1 Projektträger Institution Sparte Projekt Kurzbeschreibung des Projektes Zuschuss 1 Volksbühne am Rudolfplatz gGmbH Theater Optimierung Beschallungssystem und Dauermesseinrichtung Die Volkbühne am Rudolfplatz gGmbH beantragt eine Förderung für die Beteiligung an den Kosten zur Optimierung des Beschallungssystems und Dauermesseinrichtung. Die aktuelle Gefährdungslage wurde auch vom Anwalt des Antragsstellers bestätigt; in einem laufenden Gerichtsverfahren droht die Untersagung der Nutzung. Die nun geplanten Maßnahmen sind laut Auswertung einer vorgelegten Schallimmissionsprognose dazu geeignet, die vorhandenen Konflikte zukünftig zu unterbinden. 39.000 EUR Summe Bezuschussung 2019 39.000 EUR noch verfügbare Restmittel 261.000 EUR
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 1711/2019 Freigabedatum 19.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2019, Teil 1 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung von Maßnahmen aus „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs“ bis zu der maximal genannten Fördersumme gemäß der beige- fügten Anlage. Die Mittel in Höhe von bis zu 39.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen - vorbehaltlich der Zustimmung zur Beschlussvorlage 1675/2019 - Einrichtung eines „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs" zur Ver- fügung. Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge- führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. Für die verbleibenden Mittel in Höhe von 261.000 Euro wird eine gesonderte Beschlussvorlage ein- gebracht. Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2019 Finanzausschuss 08.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 300.000 Euro für „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs“ dauerhaft zur Verfügung gestellt. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss auf Basis eines Konzeptes, Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“. Mit Beschlussvorlage 1675/2019 wurde das Konzept für die Vergabe der Mittel vorgelegt und die for- malen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschussung vom Finanzausschuss beschlossen. Formale Kriterien Antragsberechtigt sind Betreiber von bestehenden Kulturorten, die eine regelmäßige Pro- grammarbeit bzw. Nutzung von mindestens einem Jahr nachweisen können. Die Förderung er- folgt unabhängig von der Organisations- und Rechtsform. Kulturorte beinhalten sämtliche Orte der Kunst- und Kulturproduktion, deren Nutzung geräusch- intensiv sein kann. Die Kulturorte müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesse- rung der Situation / Gefährdungslage führen. Weitere Kriterien der Förderung sind hier - wie in allen bereits geförderten Sparten - die künstle- rische Qualität und professionelle Umsetzung. Jede Förderung muss nachweislich für mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Abweichende Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme, zum Beispiel für Zwischennutzungen, vereinbart werden. Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst. Inhaltliche Kriterien Baulich / technische Ertüchtigungen der Kulturorte durch bspw. Einsatz von schallschlucken- den Vorhängen, Verbesserung der Isolation von Fenstern / Türen, Einbau eines sogenan n- ten Limiters in der Musikanlage, Akustis che Entkoppelung, Verbesserungen im Bereich „Lüftungstechnik“. Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, in- wieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen bau- lichen Maßnahmen besteht. Entwicklung / Umsetzung von Konzepten zur Konfliktvorbeugung, Lärmschutz. Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des Beschlusses 4290/2018 zur Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene. Zeitnah wird eine Pressemitteilung veröffentlicht und das Förderinstrument kurzfristig ausgeschrieben sowie ein Merkblatt auf der städtischen Internetseite hinterlegt. Im Vorgriff auf die vorgenannte Veröffentlichung erfolgt nun die Beschlussvorlage über die Förderung des in der Anlage aufgeführten Projektes, da die vorhandene Gefährdungslage so schnell wie mög- lich beseitigt werden muss. Ansonsten können die benötigten Beschlüsse frühestens in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 17.09.2019 bzw. des Finanzausschusses am 3 23.09.2019 eingeholt werden. Aufgrund eines anhängigen Gerichtsverfahrens und der drohenden Schließung von Räumlichkeiten ist eine derartige Aufschiebung der Maßnahmen jedoch nicht vertret- bar. Daher schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung eines Projektes bis maximal 39.000 Euro und damit 13 % des Gesamtbudgets vor. Das vorgeschlagene Projekt ent- spricht den Kriterien und hat eine nachvollziehbare Kostenschätzung sowie Finanzierungsplanung nachgewiesen. Die Entscheidung zur Bezuschussung weiterer Projekte in Höhe der verbleibenden 261.000 Euro wird mit gesonderter Beschlussvorlage erfolgen. Begründung der Dringlichkeit Die Dringlichkeit der Beschlussfassung ergibt sich aus der zwingend notwendigen kurzfristigen Um- setzung der baulichen Maßnahmen, um die Schließung des Theaters zu verhindern. Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1711/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.06.2019
- Erstellt
- 14.05.2019 14:31