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1711/2019

Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2019, Teil 1

Beschlussvorlage Ausschuss 19.06.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 08.07.2019, TOP 10.23

1711-2019 Anlage Beschlussvorlage Lärmschutzfonds 2019, Teil 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

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1711-2019 Anlage Beschlussvorlage Lärmschutzfonds 2019, Teil 1

819 Zeichen

1711-2019 Anlage Beschlussvorlage Lärmschutzfonds 2019, Teil 1 
Projektträger 
Institution Sparte Projekt Kurzbeschreibung des Projektes Zuschuss
1 Volksbühne am 
Rudolfplatz gGmbH Theater 
Optimierung 
Beschallungssystem und 
Dauermesseinrichtung 
Die Volkbühne am Rudolfplatz gGmbH beantragt eine Förderung für die 
Beteiligung an den Kosten zur Optimierung des Beschallungssystems 
und Dauermesseinrichtung.   
Die aktuelle Gefährdungslage wurde auch vom Anwalt des 
Antragsstellers bestätigt; in einem laufenden Gerichtsverfahren droht die 
Untersagung der Nutzung. Die nun geplanten Maßnahmen sind laut 
Auswertung einer vorgelegten Schallimmissionsprognose dazu geeignet, 
die vorhandenen Konflikte zukünftig zu unterbinden. 
39.000 EUR 
Summe Bezuschussung 2019 39.000 EUR 
noch verfügbare Restmittel 261.000 EUR

Beschlussvorlage Ausschuss

5378 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 1711/2019 
Freigabedatum  19.06.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / 
Musikclubs" 2019, Teil 1 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung von Maßnahmen aus „Lärmschutzfonds für freie 
Kulturinstitutionen und Musikclubs“ bis zu der maximal genannten Fördersumme gemäß der beige-
fügten Anlage. Die Mittel in Höhe von bis zu 39.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in 
der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen - vorbehaltlich der Zustimmung zur Beschlussvorlage 
1675/2019 - Einrichtung eines „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs" zur Ver-
fügung. 
 
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge-
führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung 
beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. 
 
Für die verbleibenden Mittel in Höhe von 261.000 Euro wird eine gesonderte Beschlussvorlage ein-
gebracht. 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2019 
Finanzausschuss 08.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 wurden in 
dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 
300.000 Euro für „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs“ dauerhaft zur Verfügung 
gestellt. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: Freigabe 
durch Fach- und Finanzausschuss auf Basis eines Konzeptes, Fortschreibung in der mittelfristigen 
Finanzplanung“.  
 
Mit Beschlussvorlage 1675/2019 wurde das Konzept für die Vergabe der Mittel vorgelegt und die for-
malen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschussung vom Finanzausschuss beschlossen.  
 
 
Formale Kriterien 
 Antragsberechtigt sind Betreiber von bestehenden Kulturorten, die eine regelmäßige Pro-
grammarbeit bzw. Nutzung von mindestens einem Jahr nachweisen können. Die Förderung er-
folgt unabhängig von der Organisations- und Rechtsform. 
Kulturorte beinhalten sämtliche Orte der Kunst- und Kulturproduktion, deren Nutzung geräusch-
intensiv sein kann. 
 Die Kulturorte müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. 
 Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesse-
rung der Situation / Gefährdungslage führen.  
 Weitere Kriterien der Förderung sind hier - wie in allen bereits geförderten Sparten - die künstle-
rische Qualität und professionelle Umsetzung. 
 Jede Förderung muss nachweislich für mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck der 
kulturellen Nutzung gesichert sein. Abweichende Bindungsfristen können abhängig von Höhe 
und Art der Maßnahme, zum Beispiel für Zwischennutzungen, vereinbart werden. 
 Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 
Euro bezuschusst. 
 
 
Inhaltliche Kriterien 
 Baulich / technische Ertüchtigungen der Kulturorte durch bspw. Einsatz von schallschlucken-
den Vorhängen, Verbesserung der Isolation von Fenstern / Türen, Einbau eines sogenan n-
ten Limiters in der Musikanlage, Akustis che Entkoppelung, Verbesserungen im Bereich 
„Lüftungstechnik“. 
Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, in-
wieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen bau-
lichen Maßnahmen besteht. 
 Entwicklung / Umsetzung von Konzepten zur Konfliktvorbeugung, Lärmschutz.  
 
Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des Beschlusses 4290/2018 zur 
Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene.  
 
 
Zeitnah wird eine Pressemitteilung veröffentlicht und das Förderinstrument kurzfristig ausgeschrieben 
sowie ein Merkblatt auf der städtischen Internetseite hinterlegt.  
 
Im Vorgriff auf die vorgenannte Veröffentlichung erfolgt nun die Beschlussvorlage über die Förderung 
des in der Anlage aufgeführten Projektes, da die vorhandene Gefährdungslage so schnell wie mög-
lich beseitigt werden muss. Ansonsten können die benötigten Beschlüsse frühestens in der nächsten 
Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 17.09.2019 bzw. des Finanzausschusses am

3 
23.09.2019 eingeholt werden. Aufgrund eines anhängigen Gerichtsverfahrens und der drohenden 
Schließung von Räumlichkeiten ist eine derartige Aufschiebung der Maßnahmen jedoch nicht vertret-
bar. 
 
Daher schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung eines Projektes bis 
maximal 39.000 Euro und damit 13 % des Gesamtbudgets vor. Das vorgeschlagene Projekt ent-
spricht den Kriterien und hat eine nachvollziehbare Kostenschätzung sowie Finanzierungsplanung 
nachgewiesen. 
 
Die Entscheidung zur Bezuschussung weiterer Projekte in Höhe der verbleibenden 261.000 Euro wird 
mit gesonderter Beschlussvorlage erfolgen.  
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Dringlichkeit der Beschlussfassung ergibt sich aus der zwingend notwendigen kurzfristigen Um-
setzung der baulichen Maßnahmen, um die Schließung des Theaters zu verhindern. 
 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (2)

25.06.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
08.07.2019 Finanzausschuss
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1711/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.06.2019
Erstellt
14.05.2019 14:31