0415/2021
AchtBrücken GmbH - Betriebskostenzuschuss für die Jahre 2022-2024
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Beschlussvorlage Rat
3650 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 0415/2021 Freigabedatum 22.02.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff AchtBrücken GmbH hier: Betriebskostenzuschuss für die Jahre 2022-2024 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung des Musikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2022-2024 folgende Betriebskostenzuschüsse zuzu- sagen: 2022: 415.800 € 2023: 413.800 € 2024: 421.500 €. Finanzausschuss 15.03.2021 Rat 23.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Beschluss € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Stadt Köln ist an der AchtBrücken GmbH zu 51% beteiligt. Mitgesellschafter ist mit 49% die KölnMusik GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die jährliche Durchführung des Musikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ in der Kölner Philharmonie. Ziel des Musikfestivals ACHT BRÜCKEN | Musik für Köln ist, die Musik der Gegenwart in die Stadt zu bringen. Seit 2011 führt die Kölner Philharmonie bei jährlich wechselnden Schwerpunkten Anfang Mai das genreübergreifende Festival mit renommierten Künstlerinnen und Künstlern sowie Ensembles der internationalen zeitgenössischen Musikszene, von Neuer Musik über Jazz zu Weltmusik, Elektroni- scher Musik und Pop durch. Konzerte mit Vertreterinnen und Vertretern der freien Szene im urbanen Raum und in anderen Spielstätten erweitern das Programm, Performances, Ausstellungen und Filme stellen eine Verbindung zu anderen Künsten her. Darüber hinaus bietet das Festival kostenlose Kon- zerte, öffentliche Proben, Vorträge und Angebote für Kinder. Zur Durchführung des Festivals wurde der AchtBrücken GmbH bisher alljährlich ein Betriebskosten- zuschuss der Stadt Köln gewährt. Zuletzt wurde dieser mit Ratsbeschluss vom 03.05.2018 (siehe 3 Session-Nr. 0851/2018) für die Jahre 2019-2021 auf 450.000 € p.a. festgelegt. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten zur vertraglichen Verpflichtung von Künstlern und Ensembles, empfiehlt es sich, bereits zu diesem Zeitpunkt eine gewisse Sicherheit zur Höhe der Betriebskosten- zuschüsse für die Jahre 2022-2024 zu schaffen. Im Hpl. 2020/2021 stehen unter Teilplan 0416 Kulturförderung, in Teilplanzeile 15 - Transferaufwen- dungen für die Jahre 2022-2024 bislang folgende Mittel bereit. Haushaltsjahr Zuschuss AchtBrücken 2022 415.800,00 € 2023 413.800,00 € 2024 421.500,00 € Die Mittelfristplanung selbst stellt zwar noch keine gesicherte Aufwandsermächtigung dar; auf dieser Basis scheint eine Beschlussfassung im Vorgriff der eigentlichen Haushaltsplanung aufgrund der er- forderlichen Vorlaufzeiten jedoch derzeit vertretbar. Die Verwaltung schlägt vor, der AchtBrücken GmbH die zur Verfügung stehenden Mittel in voller Hö- he auszuzahlen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0415/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.02.2021
- Erstellt
- 05.02.2021 09:16