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0415/2021

AchtBrücken GmbH - Betriebskostenzuschuss für die Jahre 2022-2024

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.02.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 10.2

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3650 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0415/2021 
Freigabedatum 
 22.02.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
AchtBrücken GmbH 
hier: Betriebskostenzuschuss für die Jahre 2022-2024 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung des Musikfestivals 
„ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2022-2024 folgende Betriebskostenzuschüsse zuzu-
sagen: 
 
2022:  415.800 € 
 
2023:  413.800 € 
 
2024:  421.500 €. 
 
Finanzausschuss 15.03.2021 
Rat 23.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  siehe Beschluss € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Die Stadt Köln ist an der AchtBrücken GmbH zu 51% beteiligt. Mitgesellschafter ist mit 49% die 
KölnMusik GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die jährliche Durchführung des Musikfestivals 
„ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ in der Kölner Philharmonie.  
 
Ziel des Musikfestivals ACHT BRÜCKEN | Musik für Köln ist, die Musik der Gegenwart in die Stadt zu 
bringen. Seit 2011 führt die Kölner Philharmonie bei jährlich wechselnden Schwerpunkten Anfang Mai 
das genreübergreifende Festival mit renommierten Künstlerinnen und Künstlern sowie Ensembles der 
internationalen zeitgenössischen Musikszene, von Neuer Musik über Jazz zu Weltmusik, Elektroni-
scher Musik und Pop durch. Konzerte mit Vertreterinnen und Vertretern der freien Szene im urbanen 
Raum und in anderen Spielstätten erweitern das Programm, Performances, Ausstellungen und Filme 
stellen eine Verbindung zu anderen Künsten her. Darüber hinaus bietet das Festival kostenlose Kon-
zerte, öffentliche Proben, Vorträge und Angebote für Kinder.  
 
Zur Durchführung des Festivals wurde der AchtBrücken GmbH bisher alljährlich ein Betriebskosten-
zuschuss der Stadt Köln gewährt. Zuletzt wurde dieser mit Ratsbeschluss vom 03.05.2018 (siehe

3 
Session-Nr. 0851/2018) für die Jahre 2019-2021 auf 450.000 € p.a. festgelegt. 
 
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten zur vertraglichen Verpflichtung von Künstlern und Ensembles, 
empfiehlt es sich, bereits zu diesem Zeitpunkt eine gewisse Sicherheit zur Höhe der Betriebskosten-
zuschüsse für die Jahre 2022-2024 zu schaffen.  
 
Im Hpl. 2020/2021 stehen unter Teilplan 0416 Kulturförderung, in Teilplanzeile 15 - Transferaufwen-
dungen für die Jahre 2022-2024 bislang folgende Mittel bereit. 
 
Haushaltsjahr Zuschuss AchtBrücken 
2022 415.800,00 € 
2023 413.800,00 € 
2024 421.500,00 € 
 
Die Mittelfristplanung selbst stellt zwar noch keine gesicherte Aufwandsermächtigung dar; auf dieser 
Basis scheint eine Beschlussfassung im Vorgriff der eigentlichen Haushaltsplanung aufgrund der er-
forderlichen Vorlaufzeiten jedoch derzeit vertretbar.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, der AchtBrücken GmbH die zur Verfügung stehenden Mittel in voller Hö-
he auszuzahlen.

Beratungsverlauf (2)

15.03.2021 Finanzausschuss
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0415/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.02.2021
Erstellt
05.02.2021 09:16