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AN/0024/2019

Beendigung des Planungsverfahrens für den Hafenausbau in Godorf

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (CDU) 14.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 28.01.2019, TOP 8.2.1

Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV2)

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Top 8.2.1 Plan

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Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV2)

3406 Zeichen

CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
 
 
 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0024/2019 
Gemeinsamer Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 28.01.2019 
 
Beendigung des Planungsverfahrens für den Hafenausbau in Godorf 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten, 
folgenden Antrag auf die T agesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
28.01.2019 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Am 13.10.2011 hat der Rat per Beschluss die Aufstellung eines Bebauungsplans für den 
Ausbau des Godorfer Hafens beauftragt (0295/2011). Der Hafenausbau soll demnach im 
Geltungsbereich des Landschaftsplans, der für einen überwiegenden Teilbereich ein Natur-
schutzgebiet darstellt, erfolgen. Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) hatte zuvor als 
Voraussetzung für den Ausbau des Godorfer Hafens bei der Bezirksregierung Köln einen 
Antrag auf Planfeststellung gestellt. Das Planfeststellungsverfahren wurde mit Planfeststel-
lungsbeschluss vom 30.08.2006 abgeschlossen. Nach dem Ergebnis der Bürgerbefragung 
zum Hafenausbau vom 10.07.2011 wurde durch den o.a. Ratsbeschluss die Verwaltung be-
auftragt, die planungsrechtliche Grundlage für den Ausbau des Godorfer Hafens nicht mehr 
alleine durch ein Planfeststellungsverfahren, sondern in der Hauptsache durch die Aufstel-
lung eines Bebauungsplans zu schaffen. 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die o.a. dargestellten Planungsver-
fahren insgesamt zu beenden und somit nicht mehr weiter zu verfolgen. 
2. Mit dem Verfahren verbundene Positionen im betrieblichen Rechnunswesen der HGK 
AG werden sukzessive aufgelöst. Dabei ist auf einen zeitnahen Beginn und auf die 
Minimierung etwaiger negativer Ergebniswirkungen zu achten und idealerweise zu 
vermeiden.

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Aufgrund des dargestellten Ratsbeschlusses aus 2011 sollte die Einleitung des beantragten 
Bebauungsplanes erfolgen, auf dessen Basis für den Hafen Godorf zugleich drei parallele 
Planverfahren eingeleitet werden sollten: 
 den Bebauungsplan, der Art und Maß der baulichen Nutzung der landseitigen 
Hafenflächen und deren Erschließung regelt; 
 das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für den Gewässerausbau, 
das heißt das neu zu schaffende Hafenbecken; 
 ein eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Herstellung der 
Schienenanbindung des Hafengeländes. 
 
Die Antragssteller erwarten vom Rat der Stadt Köln, diese planungsrechtlichen Verfahren 
insgesamt zu beenden und nicht mehr weiter zu verfolgen. Auf diese Weise soll der Erhalt 
des Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiets „Am Godorfer Hafen“ (umgangssprachlich 
„Sürther Aue“ genannt) endgültig gesichert werden. 
 
Dieser Antrag steht im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Fa. Theo Steil in das beste-
hende Hafengelände. 
 
 
Mit freundliche Grüßen, 
 
gez. Schykowski  gez. Giesen  gez. Daniel

Top 8.2.1 Plan

147 Zeichen

Kartendaten © 2019 GeoBasis-DE/BKG (©2009),Google 20 0 m 
Seite 1 von 1Google Maps 
28.01.2019https://www.google.com/maps/@50.8536814,6.9696568,15z

Sachstandsbericht BV

2221 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0024/2019 
 Stand: 19.06.2022 
Sachstandsbericht  
Beendigung des Planungsverfahrens für den Hafenausbau in Godorf 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 
 
8.2.1 Beendigung des Planungsverfahrens für den Hafenausbau in Godorf,  
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-
Fraktion mit Beitritt Herrn Bronisz 
AN/0024/2019 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
  
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Am 13.10.2011 hat der Rat per Beschluss die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Ausbau des 
Godorfer Hafens beauftragt (0295/2011). Der Hafenausbau soll demnach im Geltungsbereich des 
Landschaftsplans, der für einen überwiegenden Teilbereich ein Naturschutzgebiet darstellt, erfolgen. 
Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) hatte zuvor als Voraussetzung für den Ausbau des Go-
dorfer Hafens bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Planfeststellung gestellt. Das Planfest-
stellungsverfahren wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 30.08.2006 abgeschlossen. Nach dem 
Ergebnis der Bürgerbefragung zum Hafenausbau vom 10.07.2011 wurde durch den o.a. Ratsbe-
schluss die Verwaltung beauftragt, die planungsrechtliche Grundlage für den Ausbau des Godorfer 
Hafens nicht mehr alleine durch ein Planfeststellungsverfahren, sondern in der Hauptsache durch die 
Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen. 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die o.a. dargestellten Planungsverfahren 
insgesamt zu beenden und somit nicht mehr weiter zu verfolgen. 
2. Mit dem Verfahren verbundene Positionen im betrieblichen Rechnungswesen der HGK AG 
werden sukzessive aufgelöst. Dabei ist auf einen zeitnahen Beginn und auf die Minimierung 
etwaiger negativer Ergebniswirkungen zu achten und idealerweise zu vermeiden. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion und des Herrn Ilg zugestimmt. 
 
Status    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Im September 2019 hat der Rat der Stadt Köln die Erweiterungspläne endgültig eingestellt .

Beratungsverlauf (1)

28.01.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0024/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
Datum
14.01.2019
Erstellt
13.01.2019 20:49