AN/0024/2019
Beendigung des Planungsverfahrens für den Hafenausbau in Godorf
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV2)
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CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Rodenkirchen FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0024/2019 Gemeinsamer Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 28.01.2019 Beendigung des Planungsverfahrens für den Hafenausbau in Godorf Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten, folgenden Antrag auf die T agesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 28.01.2019 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Am 13.10.2011 hat der Rat per Beschluss die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Ausbau des Godorfer Hafens beauftragt (0295/2011). Der Hafenausbau soll demnach im Geltungsbereich des Landschaftsplans, der für einen überwiegenden Teilbereich ein Natur- schutzgebiet darstellt, erfolgen. Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) hatte zuvor als Voraussetzung für den Ausbau des Godorfer Hafens bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Planfeststellung gestellt. Das Planfeststellungsverfahren wurde mit Planfeststel- lungsbeschluss vom 30.08.2006 abgeschlossen. Nach dem Ergebnis der Bürgerbefragung zum Hafenausbau vom 10.07.2011 wurde durch den o.a. Ratsbeschluss die Verwaltung be- auftragt, die planungsrechtliche Grundlage für den Ausbau des Godorfer Hafens nicht mehr alleine durch ein Planfeststellungsverfahren, sondern in der Hauptsache durch die Aufstel- lung eines Bebauungsplans zu schaffen. 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die o.a. dargestellten Planungsver- fahren insgesamt zu beenden und somit nicht mehr weiter zu verfolgen. 2. Mit dem Verfahren verbundene Positionen im betrieblichen Rechnunswesen der HGK AG werden sukzessive aufgelöst. Dabei ist auf einen zeitnahen Beginn und auf die Minimierung etwaiger negativer Ergebniswirkungen zu achten und idealerweise zu vermeiden. - 2 - Begründung: Aufgrund des dargestellten Ratsbeschlusses aus 2011 sollte die Einleitung des beantragten Bebauungsplanes erfolgen, auf dessen Basis für den Hafen Godorf zugleich drei parallele Planverfahren eingeleitet werden sollten: den Bebauungsplan, der Art und Maß der baulichen Nutzung der landseitigen Hafenflächen und deren Erschließung regelt; das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für den Gewässerausbau, das heißt das neu zu schaffende Hafenbecken; ein eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Herstellung der Schienenanbindung des Hafengeländes. Die Antragssteller erwarten vom Rat der Stadt Köln, diese planungsrechtlichen Verfahren insgesamt zu beenden und nicht mehr weiter zu verfolgen. Auf diese Weise soll der Erhalt des Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiets „Am Godorfer Hafen“ (umgangssprachlich „Sürther Aue“ genannt) endgültig gesichert werden. Dieser Antrag steht im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Fa. Theo Steil in das beste- hende Hafengelände. Mit freundliche Grüßen, gez. Schykowski gez. Giesen gez. Daniel
Top 8.2.1 Plan
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Kartendaten © 2019 GeoBasis-DE/BKG (©2009),Google 20 0 m Seite 1 von 1Google Maps 28.01.2019https://www.google.com/maps/@50.8536814,6.9696568,15z
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0024/2019 Stand: 19.06.2022 Sachstandsbericht Beendigung des Planungsverfahrens für den Hafenausbau in Godorf Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.01.2019 8.2.1 Beendigung des Planungsverfahrens für den Hafenausbau in Godorf, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP- Fraktion mit Beitritt Herrn Bronisz AN/0024/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Am 13.10.2011 hat der Rat per Beschluss die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Ausbau des Godorfer Hafens beauftragt (0295/2011). Der Hafenausbau soll demnach im Geltungsbereich des Landschaftsplans, der für einen überwiegenden Teilbereich ein Naturschutzgebiet darstellt, erfolgen. Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) hatte zuvor als Voraussetzung für den Ausbau des Go- dorfer Hafens bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Planfeststellung gestellt. Das Planfest- stellungsverfahren wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 30.08.2006 abgeschlossen. Nach dem Ergebnis der Bürgerbefragung zum Hafenausbau vom 10.07.2011 wurde durch den o.a. Ratsbe- schluss die Verwaltung beauftragt, die planungsrechtliche Grundlage für den Ausbau des Godorfer Hafens nicht mehr alleine durch ein Planfeststellungsverfahren, sondern in der Hauptsache durch die Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen. 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die o.a. dargestellten Planungsverfahren insgesamt zu beenden und somit nicht mehr weiter zu verfolgen. 2. Mit dem Verfahren verbundene Positionen im betrieblichen Rechnungswesen der HGK AG werden sukzessive aufgelöst. Dabei ist auf einen zeitnahen Beginn und auf die Minimierung etwaiger negativer Ergebniswirkungen zu achten und idealerweise zu vermeiden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion und des Herrn Ilg zugestimmt. Status erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Im September 2019 hat der Rat der Stadt Köln die Erweiterungspläne endgültig eingestellt .
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0024/2019
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 14.01.2019
- Erstellt
- 13.01.2019 20:49