2439/2018
Aufstellung von Lichtsignalmasten und Fußgängerführung
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2248 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64 Vorlagen-Nummer 2439/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 Aufstellung von Lichtsignalmasten und Fußgängerführung hier: Anfrage der FDP Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 08.03.2018, TOP 9.4 Die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Gibt es eine Richtlinie, die die Fußgängerführung in einer Z-Führung über Stadtbahntrassen bei Neuinstallationen zwingend fordert?“ 2. „Gibt es eine Erhebung, dass an den in Z-Führung umgesetzten Fußgängerüberwegen weniger Unfälle passieren als an einer direkten Führung?“ Antwort der Verwaltung: Antwort zu Frage 1: Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06, Kap. 6.1.8.7) sieht im Grundsatz bei beidsei- tigen Aufstellflächen neben dem Gleiskörper eine Führung in Z-Form vor. Entsprechend stellt auch die Richtlinie für Lichtsignalanlagen diese Form der Verkehrsführung dar (RiLSA, Kap. 3.5). Auch umfangreiche Untersuchungen zu „Fußgängerquerungen über Gleistrassen“ in Köln aus dem Jahr 2002 kamen zu dem Ergebnis, dass die Z-Führung als sicherste Form der Führung für zu Fuß Ge- hende möglichst umzusetzen ist. Im Übrigen sind die örtlichen Gegebenheiten und die Arten der Führung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden an den beiden angesprochenen Lichtsignalanlagen Ulrichgasse/Sachsenring und Sachsenring/Brunostraße nicht miteinander vergleichbar. An der Kreuzung Ulrichgasse/Sachsenring werden die Radfahrenden auf der Fahrbahn geführt, was an der Brunostraße nicht der Fall ist. Die Nutzung der Radwege von zu Fuß Gehenden ist dadurch ausgeschlossen. 2 Bild Ulrichgasse/Sachsenring Bild Sachsenring /Brunostraße Antwort zu Frage 2: Nein, eine konkrete Erhebung für Köln gibt es hierzu nicht. Die Verankerung dieser Entwurfsform in den maßgeblichen Richtlinien RASt und RiLSA beruht aber auf wissenschaftlichen Untersuchungen und Experteneinschätzungen, die unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit und Praktikabilität erfolgt. Abweichende Handhabung müsste hinreichend begründet werden.
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Brunostraße
- Sachsenring
- Ulrichgasse
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Details
- Aktenzeichen
- 2439/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 31.07.2018
- Erstellt
- 24.07.2018 14:19