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2439/2018

Aufstellung von Lichtsignalmasten und Fußgängerführung

Beantwortung einer Anfrage (BV) 31.07.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 17.09.2018, TOP 6.5.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2248 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 2439/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 
 
Aufstellung von Lichtsignalmasten und Fußgängerführung 
hier: Anfrage der FDP Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 08.03.2018, 
TOP 9.4 
Die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Gibt es eine Richtlinie, die die Fußgängerführung in einer Z-Führung über Stadtbahntrassen bei 
Neuinstallationen zwingend fordert?“ 
 
2. „Gibt es eine Erhebung, dass an den in Z-Führung umgesetzten Fußgängerüberwegen weniger 
Unfälle passieren als an einer direkten Führung?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Antwort zu Frage 1: 
Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06, Kap. 6.1.8.7) sieht im Grundsatz bei beidsei-
tigen Aufstellflächen neben dem Gleiskörper eine Führung in Z-Form vor. Entsprechend stellt auch 
die Richtlinie für Lichtsignalanlagen diese Form der Verkehrsführung dar (RiLSA, Kap. 3.5). Auch 
umfangreiche Untersuchungen zu „Fußgängerquerungen über Gleistrassen“ in Köln aus dem Jahr 
2002 kamen zu dem Ergebnis, dass die Z-Führung als sicherste Form der Führung für zu Fuß Ge-
hende möglichst umzusetzen ist. 
Im Übrigen sind die örtlichen Gegebenheiten und die Arten der Führung der zu Fuß Gehenden und 
Radfahrenden an den beiden angesprochenen Lichtsignalanlagen Ulrichgasse/Sachsenring und 
Sachsenring/Brunostraße nicht miteinander vergleichbar. An der Kreuzung Ulrichgasse/Sachsenring 
werden die Radfahrenden auf der Fahrbahn geführt, was an der Brunostraße nicht der Fall ist. Die 
Nutzung der Radwege von zu Fuß Gehenden ist dadurch ausgeschlossen.

2 
 
 
Bild Ulrichgasse/Sachsenring 
 
 
 
Bild Sachsenring /Brunostraße 
 
Antwort zu Frage 2: 
Nein, eine konkrete Erhebung für Köln gibt es hierzu nicht. Die Verankerung dieser Entwurfsform in 
den maßgeblichen Richtlinien RASt und RiLSA beruht aber auf wissenschaftlichen Untersuchungen 
und Experteneinschätzungen, die unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit und Praktikabilität 
erfolgt. Abweichende Handhabung müsste hinreichend begründet werden.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Brunostraße
  • Sachsenring
  • Ulrichgasse

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Details

Aktenzeichen
2439/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
31.07.2018
Erstellt
24.07.2018 14:19