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Akteneinsicht gemäß § 55 Gemeindeordnung NRW
Mitteilung Hauptausschuss 3624/2020 vom 18.12.2020
Stand: Am 11.01.2021 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 18.12.2020 3624/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 11.01.2021 Akteneinsicht gemäß § 55 Gemeindeordnung NRW Gemäß § 40 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretung berichtet die Oberbürgermeisterin dem Hauptausschuss regelmäßig über Akteneinsichten. Seit dem letzten Bericht an den Hauptausschuss in der Sitzung am 13.01.2020 sind zwei Anträge auf Akteneinsicht eingegangen: 1. Mit Schreiben vom 19.12.2019 beantragt die SPD-Fraktion Akteneinsicht in die Ver- waltungsvorgänge aller involvierten Dienststellen, die sich bei der Stadt Köln mit der aktuellen Entwicklung des Gebiets „Siemens-Gelände“ im Osten des Stadtteils Ehren- feld zwischen der Franz-Geuer-Straße/ Pellenzstraße im Westen, der Stammstraße im Norden und der Prälat-Ludwig-Wolker-Bezirkssportanlage im Osten befassen und be- fasst haben. Die Akteneinsicht haben für die SPD-Fraktion die Ratsmitglieder Herr Frenzel und Herr Struwe am 22.01.2020 wahrgenommen. 2. Mit Schreiben vom 23.06.2020 beantragt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Ein- sichtnahme in die Unterlagen in Verwaltungsvorgänge zum Atelierhaus Poll der letzten zwei Jahre. Die Akteneinsicht hat für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen das Ratsmitglied Frau von Bülow am 09.09.2020 wahrgenommen. gez. Reker
Beratungsverlauf
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