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4199/2022

Sachstand Umgang mit Plastikabfall auf städtischen Grünanlagen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.12.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 23.01.2023, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2550 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 4199/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2023 
 
Sachstand Umgang mit Plastikabfall auf städtischen Grünanlagen 
Umgang mit Plastikabfall auf städtischen Grünanlagen  
hier: Beantwortung einer Anfrage AN/1165/2022 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.06.2022, TOP 7.2.2 
 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
 
Frage 1: 
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass bei Pflegemaßnahmen in städtischen Grünanlagen der dort lie-
gende Plastikabfall nicht mitgemäht und zerkleinert wird und so als Mikroplastik in den Wasserkreislauf 
und in unsere Nahrungskette gelangt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Mitarbeiter*innen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen wurden angewiesen, stark ver-
schmutze Flächen (bei denen ein längeres Müllsammeln erforderlich ist) nicht zu mähen. Die Ver-
schmutzung wird dann an den zuständigen Bezirksmeister gemeldet. Dieser informiert die AWB, um 
eine zeitnahe Reinigung durchführen zu lassen. Im Anschluss werden die Mäharbeiten durchgeführt. 
 
 
Frage 2: 
Gibt es diesbezüglich eine regelmäßige Abstimmung zwischen dem Grünflächenamt und der AWB? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Abstimmungen zur Reinigung der Grünanlagen finden auf der Ebene des Stadtbezirks statt. Dort 
existiert ein enger Austausch zwischen den zuständigen Gärtnermeistern und den Leitern der Reini-
gungsteams der AWB. Hier werden erforderliche Reinigungen abgestimmt und Reinigungsschwerpunkte 
genannt.  
 
 
Frage 3: 
Wenn ja, ist gewährleistet, dass der Informationsaustausch VOR dem Bearbeiten der entsprechenden 
Grünflächen erfolgt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Siehe Antwort zu Frage 1. Eine Information an die AWB erfolgt, nur wenn das Mähen aufgrund der Ver-
unreinigung nicht möglich ist.

2 
 
 
Frage 4: 
Soweit aus Sicht des Grünflächenamtes eine jeweilige Abstimmung mit der AWB derzeit nicht erfolgt 
oder erfolgen kann, bitten wir um Beantwortung folgender Frage: 
Welchen konkreten zielführenden Lösungsansatz sieht das Grünflächenamt, um eine Vermengung von 
Plastikabfall und Grünabfällen durch Mäharbeiten zu vermeiden? 
  
Antwort der Verwaltung: 
Verschmutzte Flächen sollten vor dem Mähen durch die Mitarbeiter*innen des Amtes für Landschafts-
pflege und Grünflächen gesäubert werden. Die Personalbemessung des Amtes lässt dies aber aktuell 
nicht zu.

Beratungsverlauf (1)

23.01.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4199/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.12.2022
Erstellt
09.12.2022 14:50