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Sachstand Umgang mit Plastikabfall auf städtischen Grünanlagen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 4199/2022 vom 23.12.2022

Stand: Am 23.01.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer 4199/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2023 Sachstand Umgang mit Plastikabfall auf städtischen Grünanlagen Umgang mit Plastikabfall auf städtischen Grünanlagen hier: Beantwortung einer Anfrage AN/1165/2022 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.06.2022, TOP 7.2.2 Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: Frage 1: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass bei Pflegemaßnahmen in städtischen Grünanlagen der dort lie- gende Plastikabfall nicht mitgemäht und zerkleinert wird und so als Mikroplastik in den Wasserkreislauf und in unsere Nahrungskette gelangt? Antwort der Verwaltung: Die Mitarbeiter*innen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen wurden angewiesen, stark ver- schmutze Flächen (bei denen ein längeres Müllsammeln erforderlich ist) nicht zu mähen. Die Ver- schmutzung wird dann an den zuständigen Bezirksmeister gemeldet. Dieser informiert die AWB, um eine zeitnahe Reinigung durchführen zu lassen. Im Anschluss werden die Mäharbeiten durchgeführt. Frage 2: Gibt es diesbezüglich eine regelmäßige Abstimmung zwischen dem Grünflächenamt und der AWB? Antwort der Verwaltung: Die Abstimmungen zur Reinigung der Grünanlagen finden auf der Ebene des Stadtbezirks statt. Dort existiert ein enger Austausch zwischen den zuständigen Gärtnermeistern und den Leitern der Reini- gungsteams der AWB. Hier werden erforderliche Reinigungen abgestimmt und Reinigungsschwerpunkte genannt. Frage 3: Wenn ja, ist gewährleistet, dass der Informationsaustausch VOR dem Bearbeiten der entsprechenden Grünflächen erfolgt? Antwort der Verwaltung: Siehe Antwort zu Frage 1. Eine Information an die AWB erfolgt, nur wenn das Mähen aufgrund der Ver- unreinigung nicht möglich ist. 2 Frage 4: Soweit aus Sicht des Grünflächenamtes eine jeweilige Abstimmung mit der AWB derzeit nicht erfolgt oder erfolgen kann, bitten wir um Beantwortung folgender Frage: Welchen konkreten zielführenden Lösungsansatz sieht das Grünflächenamt, um eine Vermengung von Plastikabfall und Grünabfällen durch Mäharbeiten zu vermeiden? Antwort der Verwaltung: Verschmutzte Flächen sollten vor dem Mähen durch die Mitarbeiter*innen des Amtes für Landschafts- pflege und Grünflächen gesäubert werden. Die Personalbemessung des Amtes lässt dies aber aktuell nicht zu.

Beratungsverlauf

  1. 23.01.2023

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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