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Standortsuche für ein neues Frischezentrum

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0923/2017 vom 30.03.2017

Stand: Am 11.05.2017 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/III/1 30.03.2017 Vorlagen-Nummer 0923/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 Wirtschaftsausschuss 27.04.2017 Liegenschaftsausschuss 09.05.2017 Standortsuche für ein neues Frischezentrum Zur Anfrage der SPD-Fraktion zur Standortsuche für ein neues Frischezentrum antwortet die Verwal- tung wie folgt: Wie stellt sich der aktuelle Bearbeitungsstand des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 bezüglich a) der Prüfung der Standortalternativen in Hürth und Brühl, b) der parallelen Planungen zur Errichtung eines Frischezentrums in Köln-Marsdorf, c) der Zeitplanung für die städtebauliche und sanierungsrechtliche Projektentwicklung der „Parkstadt Süd“ dar? Antwort der Verwaltung zu a: Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 die Verwaltung beauftragt, weitere Standortoptionen für die Verlagerung des Kölner Großmarktes zu untersuchen und dieses Ergebnis in seiner Sitzung am 04.04.2017 vorzulegen. Nachdem auch nach erneuter Anfrage in Bornheim dort keine geeigneten Flächen angeboten werden können und Euskirchen aufgrund der Entfernung zum Versorgungsgebiet als Verlagerungsstandort nicht weiter in Betracht kommt, hat die Verwaltung die potentiellen Standorte in Hürth und Brühl wei- tergehend geprüft. Diese Prüfungen sind insoweit abgeschlossen. Die Ergebnisse werde aktuell in der verwaltungsintern abzustimmenden Beschlussvorlage entsprechend aufbereitet. 2 Antwort der Verwaltung zu b: Der Stand zu den Bauleitplanverfahren lautet wie folgt: Für die Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB am 22.06.2015 durchgeführt worden, die BV 3 (Lindenthal) hat am 27.06.2016 über den Rücklauf beschlossen. Für die Änderung des Flächennut- zungsplanes ist ergänzend die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB erfolgt. Für das Bebauungsplanverfahren ist die Beteiligung der TÖBs noch nicht er- folgt, um insbesondere die Umlandgemeinden nicht mit gleichem Planungsstand erneut zu beteiligen und angesichts der gemeinsamen Erörterung von Alternativstandorten zu verunsichern. Der noch ausstehende Vorgabenbeschluss und die Offenlage können erst erfolgen, wenn eine Stan- dortentscheidung gefällt ist, um die Notwendigkeit dieses Standortes trotz der Bedenken der Anwoh- ner darstellen zu können. Antwort der Verwaltung zu c: Gegenstand der sich aktuell in der verwaltungsinternen Abstimmung befindlichen Beschlussvorlage ist auch die Darstellung der Grobterminplanung für die Realisierung der Parkstadt Süd. Die regiona- len Standortoptionen sowie eine mögliche Realisierung des Frischezentrums in Marsdorf werden auch vor dem Hintergrund der Zeitplanung für das Projekt Parkstadt Süd betrachtet und bewertet. Wann ist mit den entsprechenden Vorlagen in den Ratsgremien zu rechnen und warum hat die Ver- waltung den Wirtschaftsausschuss nicht zu seiner Sitzung am 09.03.2017 von selbst über den Bear- beitungsstand unterrichtet? Was sind die Gründe für eine etwaige Verzögerung in der Bearbeitung der Ratsbeschlüsse? Antwort der Verwaltung: Die Vorlage zur Standortentscheidung befindet sich derzeit im verwaltungsinternen Abstimmungspro- zess. Sobald dieser abgeschlossen ist, wird die abgestimmte Vorlage in die politischen Gremien ein- gebracht, um zügig die Grundlage für weitere notwendige Arbeitsschritte im Zusammenhang mit der Verlagerung des Großmarktes zu erhalten und die erforderliche Planungssicherheit für die Händlerin- nen und Händler des Großmarktes Köln zu schaffen. Kann die Verwaltung die Berichterstattung bezüglich der Prüfung zweier weiterer Standorte innerhalb Kölns bestätigen und falls ja, a) um welche Standorte innerhalb Kölns handelt es sich? b) Aufgrund welcher Beschlusslage sieht die Verwaltung sich zu einer Prüfung veranlasst? c) Warum wurden die zuständigen Ratsgremien darüber bislang nicht informiert? Antwort der Verwaltung: Neben der unter der Beantwortung zu a) dargestellten Auftragslage zur Verlagerung des Kölner Großmarktes liegen der Verwaltung keine zusätzlichen Prüfaufträge vor. In Vertretung gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 27.04.2017

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 8.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 09.05.2017

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 1.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 11.05.2017 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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