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0923/2017

Standortsuche für ein neues Frischezentrum

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.03.2017

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 1.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4332 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/III/1 
 
30.03.2017 
Vorlagen-Nummer 
 0923/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 
Wirtschaftsausschuss 27.04.2017 
Liegenschaftsausschuss 09.05.2017 
 
Standortsuche für ein neues Frischezentrum 
 
 
Zur Anfrage der SPD-Fraktion zur Standortsuche für ein neues Frischezentrum antwortet die Verwal-
tung wie folgt: 
 
Wie stellt sich der aktuelle Bearbeitungsstand des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 bezüglich 
a) der Prüfung der Standortalternativen in Hürth und Brühl, 
b) der parallelen Planungen zur Errichtung eines Frischezentrums in Köln-Marsdorf, 
c) der Zeitplanung für die städtebauliche und sanierungsrechtliche Projektentwicklung der 
„Parkstadt Süd“  
dar? 
 
Antwort der Verwaltung zu a: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 die Verwaltung beauftragt, weitere Standortoptionen für 
die Verlagerung des Kölner Großmarktes zu untersuchen und dieses Ergebnis in seiner Sitzung am 
04.04.2017 vorzulegen. 
 
Nachdem auch nach erneuter Anfrage in Bornheim dort keine geeigneten Flächen angeboten werden 
können und Euskirchen aufgrund der Entfernung zum Versorgungsgebiet als Verlagerungsstandort 
nicht weiter in Betracht kommt, hat die Verwaltung die potentiellen Standorte in Hürth und Brühl wei-
tergehend geprüft. 
 
Diese Prüfungen sind insoweit abgeschlossen. Die Ergebnisse werde aktuell in der verwaltungsintern 
abzustimmenden Beschlussvorlage entsprechend aufbereitet.

2 
 
Antwort der Verwaltung zu b: 
 
Der Stand zu den Bauleitplanverfahren lautet wie folgt: 
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die 
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB am 22.06.2015 durchgeführt worden, die BV 3 
(Lindenthal) hat am 27.06.2016 über den Rücklauf beschlossen. Für die Änderung des Flächennut-
zungsplanes ist ergänzend die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 1 und 
Abs. 2 BauGB erfolgt. Für das Bebauungsplanverfahren ist die Beteiligung der TÖBs noch nicht er-
folgt, um insbesondere die Umlandgemeinden nicht mit gleichem Planungsstand erneut zu beteiligen 
und angesichts der gemeinsamen Erörterung von Alternativstandorten zu verunsichern. 
 
Der noch ausstehende Vorgabenbeschluss und die Offenlage können erst erfolgen, wenn eine Stan-
dortentscheidung gefällt ist, um die Notwendigkeit dieses Standortes trotz der Bedenken der Anwoh-
ner darstellen zu können. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu c: 
 
Gegenstand der sich aktuell in der verwaltungsinternen Abstimmung befindlichen Beschlussvorlage 
ist auch die Darstellung der Grobterminplanung für die Realisierung der Parkstadt Süd. Die regiona-
len Standortoptionen sowie eine mögliche Realisierung des Frischezentrums in Marsdorf werden 
auch vor dem Hintergrund der Zeitplanung für das Projekt Parkstadt Süd betrachtet und bewertet. 
 
Wann ist mit den entsprechenden Vorlagen in den Ratsgremien zu rechnen und warum hat die Ver-
waltung den Wirtschaftsausschuss nicht zu seiner Sitzung am 09.03.2017 von selbst über den Bear-
beitungsstand unterrichtet? 
Was sind die Gründe für eine etwaige Verzögerung in der Bearbeitung der Ratsbeschlüsse? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Vorlage zur Standortentscheidung befindet sich derzeit im verwaltungsinternen Abstimmungspro-
zess. Sobald dieser abgeschlossen ist, wird die abgestimmte Vorlage in die politischen Gremien ein-
gebracht, um zügig die Grundlage für weitere notwendige Arbeitsschritte im Zusammenhang mit der 
Verlagerung des Großmarktes zu erhalten und die erforderliche Planungssicherheit für die Händlerin-
nen und Händler des Großmarktes Köln zu schaffen. 
 
Kann die Verwaltung die Berichterstattung bezüglich der Prüfung zweier weiterer Standorte innerhalb 
Kölns bestätigen und falls ja,  
a) um welche Standorte innerhalb Kölns handelt es sich? 
b) Aufgrund welcher Beschlusslage sieht die Verwaltung sich zu einer Prüfung veranlasst? 
c) Warum wurden die zuständigen Ratsgremien darüber bislang nicht informiert? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Neben der unter der Beantwortung zu a) dargestellten Auftragslage zur Verlagerung des Kölner 
Großmarktes liegen der Verwaltung keine zusätzlichen Prüfaufträge vor. 
 
In Vertretung 
gez. Blome

Beratungsverlauf (3)

30.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
27.04.2017 Wirtschaftsausschuss
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.05.2017 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0923/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27