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2007/0110

Bebauungsplan K 7.1 - Ballspielplatz an der Hammelstrift - (Offenlage)

Magistratsvorlage 15.02.2007

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2007/0110

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Wissenschaftsstadt Darmstadt                                                   Darmstadt, den 15.02.2007 
Der Magistrat                                                                             VI-61.3 re/ek-ci   Nst. 2804 
 
 
 
Begründung 
 
zum Bebauungsplan K 7.1 – Ballspielplatz an der Hammelstrift – 
 
gem. § 9 (6) Baugesetzbuch 
 
 
für das Gebiet zwischen der Hammelstrift im Süden, dem vorhandenen Baugebiet  K 7 
im Osten, dem Bahngelände im Westen und einer nach Westen verlängerten Linie von  
der Westspitze des Grundstücks Gemarkung Arheilgen Flur 19 Nr. 370 auf dem  
Teilgrundstück 370 
 
 
 
 
 
 
Lageplan des Bebauungsplans K 7.1

2 
 
1. Erfordernis und Ziel der Planaufstellung 
 
Das Plangebiet K 7.1 liegt zwischen den Gleisen der Bahnlinie Darmstadt – Aschaffenburg 
und dem Westrand der Bebauung als eine bislang nicht endgültig ausgebaute Freifläche. 
Sie ist im Bebauungsplan K 7 als öffentliche Grünfläche – Parkanlage – festgesetzt. 
 
Dem Bedarf von Kindern und Jugendlichen und dem vielfach geäußerten Wunsch von Be-
wohnern nach einer richtigen Ballspielmöglichkeit soll mit einem Bolzplatz an der Ham-
melstrift Rechnung getragen werden. 
 
Diese Nutzung ist nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans K 7 nicht 
zulässig. Der Bebauungsplan ist daher zu ändern. Ein schalltechnisches Gutachten, das im 
Auftrag der Stadt bereits erstellt wurde, kommt zu der Aussage, dass gegen eine solche An-
lage keine emissionsschutzrechtlichen Bedenken bestehen. 
 
2. Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
 
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird durch die zeich-
nerische Darstellung bestimmt. 
 
Der Geltungsbereich hat folgende räumliche Begrenzung: 
Die Grenzen des Flurstücks Gemarkung Arheilgen Flur 19 Nr. 374 bestimmen im Westen, 
Süden und Osten den Geltungsbereich, im Norden die nach Westen verlängerte Linie von 
der Westspitze des Flurstücks Gemarkung Arheilgen Flur 19 Nr. 370. 
 
 
3. Rechtsgrundlagen 
 
       Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes richtet sich nach den Vorschriften 
des Baugesetzbuches. Am 23.06.2005 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstel-
lung des Bebauungsplanes beschlossen. Nach dem Beschluss durch den Magistrat vom 
30.08.2006 wurde die öffentliche Unterrichtung der Bürger nach Bekanntmachung im 
Darmstädter Echo  am 06.09.2006 in der Zeit vom 06.09.2006 bis einschl. 06.10.2006 
durchgeführt. 
Die planungsrechtliche Situation ist durch den Bebauungsplan K 7 vorgegeben. In der dort 
ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche soll ein Ballspielplatz festgesetzt werden. 
 
4. Städtebauliche Situation 
 
Mit der Festsetzung im Bebauungsplan K 7.1 wird die Errichtung des Ballspielplatzes er-
möglicht. 
 
Ein schallschutztechnisches Gutachten, das im Auftrag der Stadt erstellt wurde, hat festge-
stellt, dass keine emissionsschutzrechtlichen Bedenken bestehen. 
 
Die Entwässerung der Anlage erfolgt auf dem Gelände. Ein Kanalanschluss ist nicht erfor-
derlich. 
 
Die Würdigung der Umweltbelange erfolgt mit dem Umweltbericht. 
 
5. Bodenordnung 
 
Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Das Grundstück ist in städtischem 
Besitz.

3 
6.   Umweltbericht  
 
6.1 Ziele und Inhalte des Bebaungsplanes  
 
Das Änderungsgebiet liegt im westlichen Teil Kranichsteins nördlich der Hammelstrift zwischen 
der Gleisanlage der Bahnlinie Darmstadt-Aschaffenburg und im Westrand der Bebauung. Die 
Größe beträgt ca. 1,2 ha.  
Die Flächen sind im rechtskräftigen Bebauungsplan K 7 als öffentliche Grünflächen festgesetzt 
und liegen zurzeit brach. Unmittelbar nördlich der Straße Hammelstrift soll ein ca. 15 x 30 m 
großer Ballspielplatz in ca. 70 m Entfernung von der östlich angrenzenden Wohnbebauung neu 
gebaut werden. Der geplante Bolzplatz soll in die öffentlichen Grünflächen integriert werden. 
 
6.2 Gesetzliche und planerische Vorgaben  
 
Der Regionalplan Südhessen (2004) stellt das Plangebiet als Siedlungsfläche-Bestand dar.  
Im Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt (2006) ist öffentliche Grünfläche ausgewiesen. 
Der Landschaftsplan stellt Pflege- und Entwicklungsflächen dar, die als Teil des innerstädti-
schen Grünsystems als naturnahe Grünflächen ausgebaut werden sollen. Entsprechend ist der 
Bereich im Bebauungsplan K 7 als öffentliche Grünfläche und "Bereich für Schutz, Pflege und 
Entwicklung der Landschaft" festgesetzt. 
 
 
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)   
 
Für Freizeitanlagen gilt die allgemeine Grundpflicht aus dem § 22 (1) BImSchG. Danach sind 
schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder zu verkleinern und unvermeidbare schädli-
che Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken.  
Zur Beurteilung der vom Bolzplatz ausgehenden Geräuschimmissionen wird die so genannte 
Muster-Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung, Bewertung und Verminderung der Geräuschim-
missionen, die so genannte Freizeitlärmrichtlinie, herangezogen. 
 
 
6.3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen  
 
Ausgangspunkt für die Bewertung des Umweltzustandes ist der rechtskräftige Bebauungsplan 
K 7. Der Umweltzustand wird für die einzelnen Schutzgüter bewertet und die Empfindlichkeit 
gegenüber der Planung herausgestellt. Anschließend werden die mit der Planung verbundenen 
Veränderungen bewertet. 
 
 
6.3.1 Boden  
 
Im Plangebiet liegen wasserdurchlässige Braunerden des Flugsandgebietes, die sich für eine 
Versickerung gut eignen. Die trockenen Sandböden haben eine geringe natürliche Fruchtbar-
keit und sind empfindlich gegen Bodenbelastungen (Nitrat, Schwermetalle).  
Bei dem geplanten Ausbau als Parkanlage bleiben die natürlichen Böden weitgehend erhalten. 
Der Umfang der Versiegelung bzw. Bodenbefestigung u. a. durch Wege ist gering. 
Altlasten sind nicht vorhanden.  
Gegenüber der rechtskräftigen Darstellung werden Flächen nur in geringem Ausmaß durch den 
Neubau des Ballspielplatzes befestigt. 
 
 
6.3.2 Wasser  
 
Im Plangebiet liegen keine Oberflächengewässer oder rechtlich festgesetzte Wasserschutzge-
biete. Das Grundwasser liegt bei ca. 4 m bis 5 m unter Flur. Die Grundwasservorkommen ha-
ben nur geringe Bedeutung für die Trinkwasserversorgung (geringe Ergiebigkeit). 
Durch die geplante Befestigung des Bolzplatzes wird die natürliche Versickerung nur in gerin-
gem Umfang reduziert.

4 
 
6.3.3 Klima, Luft  
 
Die geplante Parkanlage mit einen hohen Anteil an Bäumen, Sträuchern und Wiesen sind kli-
maaktive Flächen mit positiven Einfluss auf die angrenzende Wohnbebauung. 
Durch den Bolzplatz gehen klimatische Ausgleichsflächen nur in geringem Umfang verloren. 
 
 
 
 
 
6.3.4 Pflanzen und Tiere  
 
Die ehemaligen Ackerflächen im Plangebiet liegen seit mehreren Jahren brach. Heute dominie-
ren ruderale Hochstaudengesellschaften mit Pioniergehölzen, örtlich mit waldartigen Birkenbe-
ständen. Auf Grund der Größe und Lage innerhalb der Siedlung sind die Sukzessionsflächen 
ökologisch wertvoll. Besonders schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten konnten nicht festge-
stellt werden. Der benachbarte waldartig bewachsene Bahndamm westlich des Plangebietes ist 
als lineares Vernetzungselement von Bedeutung. Durch den geplanten naturnahen Ausbau als 
Parkanlage verändert sich der ökologische Wert der Vegetation nur unerheblich.  
Durch den Bolzplatz gehen wertvolle Biotopflächen nur in geringem Umfang verloren.  
 
Naturschutzrechtliche und fachliche Vorgaben  
Im Plangebiet liegen keine Schutzgebiete gemäß § 12 bis 15 Hessischem Naturschutzgesetz 
oder besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten. Schutzgebiete nach europäischem Recht 
(Natura 2000) sind nicht betroffen. 
 
 
 
6.3.5 Naherholung, Landschaftsbild  
 
Die zurzeit brachliegenden Flächen haben für aktive Erholung nur geringen Wert. Das große 
flache Gelände liegt innerhalb des städtischen Grünsystems und wird optisch begrenzt durch 
die Böschung der Bahntrasse und die mehrgeschossige Wohnbebauung im Osten.  
Laut Bebauungsplan sollen sie als naturnahe Grünflächen ausgebaut werden. Ziel ist eine na-
turnahe Gestaltung mit Gehölzbeständen weiten Wiesenflächen und eine extensive Ausstattung 
mit Freizeiteinrichtungen. 
Durch den geplanten Neubau des Bolzplatzes wird nur in geringem Umfang in die großen na-
turnahen Grünflächen eingegriffen, andererseits aber werden die Möglichkeiten für die aktive 
Erholung in naturnaher Umgebung verbessert. 
 
 
 
6.3.6 Mensch und Gesundheit  
 
Die geplanten Grünflächen haben laut Bebauungsplan K 7 für die angrenzende Bebauung eine 
ökologische Ausgleichsfunktion. Die Lärmbelastung durch den Kfz-Verkehr (Hammelstrift) und 
die Bahn ist gering.  
Durch den geplanten Ballspielplatz gehen nur in geringem Maß ökologische Ausgleichsflächen 
verloren.  
Die vom Spielbetrieb ausgehende Lärmbelästigung kann insbesondere die östlich angrenzende 
Wohnbebauung beeinträchtigen. Der geplante Standort liegt ca. 70 m östlich der nächstgele-
genen Wohnbebauung am Carsonweg. Laut einer 2005 durchgeführten schalltechnischen Un-
tersuchung ist bei Vollauslastung während der Öffnungszeiten von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr 
nicht mit einer Belastung der benachbarten Wohngebiete durch Lärm zu rechnen. 
 
 
6.3.7 Kultur und sonstige Schutzgüter  
 
Kultur und sonstige Schutzgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden.

5 
 
6.3.8 Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens  
 
Die Auswirkungen der Bebauungsplanänderung auf die Schutzgüter werden in folgender Tabel-
le zusammengefasst: 
 
 
 
 
Schutzgüter  Beurteilung der Umweltauswirkungen Bedeutung 
Boden Verlust gewachsener Böde n durch Flächenbefestigung 
in geringem Umfang 
-  
Wasser  Reduzierung der Sicker wassermenge in geringem Um-
fang 
-  
Luft, Klima  Verlust von klimaaktiven Fl ächen in geringem Umfang    -  
Tiere, Pflanzen Verlust von ökologi sch wertvoller Vegetation in gerin-
gem Umfang  
- 
Erholung / 
Landschaftsbild 
Verlust naturnaher Grünflächen in geringem Umfang  
Verbesserung der aktiven Erholungsmöglichkeiten 
durch den Bolzplatz  
Geringe optische Störung durch Ballfangzäune  
- 
Mensch und 
Gesundheit  
Verlust von ökologischen Ausgleichsflächen in Woh-
nungsnähe in geringem Umfang  
Durch 70 m Abstand zur Wohnbebauung keine Lärmbe-
lastung für Wohnen  
O  
Hohe Empfindlich-
keit  
Kultur- und 
sonstige Sach-
güter  
Nicht vorhanden  - 
 
 - = nicht erheblich O = weniger erheblich + = erheblich 
 
 
 
Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Planung für die Schutzgüter Boden, Wasser, 
Klima, Luft, Naherholung, Pflanzen und Tiere nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt hat. An 
dem geplanten Standort des Ballspielplatzes ist die zu erwartende Lärmbelastung nicht erheb-
lich. 
 
 
 
6.4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich  
 
ƒ Die angrenzende Wohnbebauung wird durch die Standortwahl des Bolzplatz nicht be-
einträchtigt (Lärm).  
ƒ Die Flächenversiegelung wird auf das unbedingt notwendige Maß reduziert (Boden). 
ƒ Der Spielfeldbelag wird mit einem wasserdurchlässigen Belag hergestellt und anfallen-
des Oberflächenwasser wird über Mulden natürlich versickert (Wasser). 
ƒ Als Ausgleich für den Verlust wertvoller Vegetationsbestände und zur besseren land-
schaftlichen Eingliederung werden an den Rändern des Bolzplatzes standortgerechte 
Schutzpflanzungen und Gehölzinseln angelegt (Landschaftsbild, Arten- und Biotop-
schutz). 
 
Bilanz  
 
Die beanspruchten Flächen sind laut rechtskräftigem B-Plan als "Flächen für Schutz, Pflege 
und Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt. Durch die geplante Neupflanzung von 
Gehölzen wird der Eingriff ausgeglichen. Eine formalisierte rechnerische Bilanzierung kann 
entfallen.

6 
 
6.5. Verbleibende erhebliche Auswirkungen  
 
Die Planung hat keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt. 
 
 
 
 
6.6. Alternativen  
 
Im Vorfeld wurden zwei Alternativstandorte geprüft. Südlich des Sportgeländes SV Blau-Gelb 
sollte im Baugebiet K 6 in einer öffentlichen Parkanlage nahe der Wohnbebauung der Bolzplatz 
entstehen. Auf Grund der zu erwartenden Lärmbelastung durch den Spielbetrieb und wegen 
der Einsprüche von den Anwohnern konnte der Bau an diesem Standort nicht realisiert werden.  
Westlich der Fasaneriemauer, südlich der Kranichsteiner Straße und Kleingartenanlage lag ein 
anderer möglicher Standort. Bei genauerer Prüfung hat sich herausgestellt, dass er zu weit 
entfernt von den Wohngebieten bzw. Nutzern liegt. Die Planung wurde nicht weiterverfolgt. 
 
 
6.7. Zusätzliche Angaben  
 
Monitoring  
 
Erhebliche und nicht ausgleichbare Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten. Ein Monito-
ring entfällt daher.  
 
Angewandte Methoden und Schwierigkeiten bei der Erstellung des Umweltberichtes  
 
Die Umweltprüfung erfolgte durch einen Vergleich der Festsetzungen des rechtskräftigen mit 
denen des neuen Bebauungsplans (Voher-Nacher-Vergleich).  
Wichtige Beurteilungsgrundlagen waren der aktuelle Landschaftsplan der Stadt Darmstadt, der 
Landschaftsplan zum Bebauungsplan K 7 sowie das neu erstellte Lärmgutachten zur Bebau-
ungsplanänderung.  
Es gab keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben oder fehlende Kenntnis-
se, die sich auf die Beurteilung der Umweltauswirkungen durch die Planung ausgewirkt hätten.  
 
6.8. Allgemein verständliche Zusammenfassung  
 
In einem Bereich, der als öffentliche Grünfläche im Bebauungsplan ausgewiesen ist, soll ein 
Ballspielplatz mit einer Größe von 15 m x 30 m neu gebaut werden. Die übrigen Festsetzungen 
des Bebauungsplanes K 7 bleiben unverändert bestehen.  
Die Umweltprüfung ergab, dass die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nicht erheblich 
sind. Die angrenzende Wohnbebauung wird durch die Einhaltung eines ausreichend großen 
Abstandes nicht durch Lärm beeinträchtigt. Durch die Umpflanzung des neuen Platzes mit 
standortgerechten Gehölzen wird der Eingriff ausgeglichen. 
 
 
 
 
Der Dezernent III:     Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
 
Klaus Feuchtinger     Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat      Stadtrat

2007/0110

10832 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.04.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
III                     VI 
61                    67 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0110 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
240  
 
 
Betreff: Bebauungsplan K 7.1 - Ballspielplatz an der Hammelstrift - (Offenlage) 
 
Vorlage vom: 15.02.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
  
1. Die zur Darlegung der Ziele und Zwecke zum Bebauungsplan K 7.1 – Ballspielplatz an  
     der  Hammelstrift–  vorgebrachten Anregungen der/des: 
 
1.1 Privatperson 1 
1.2 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt vom 05.10.2006 
1.3 Regierungspräsidium Darmstadt,  Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt vom 09.10.2006 
1.4 Privatperson 2 
1.5 Sportverein Blau-Gelb Darmstadt e.V., Hammelstrift 12,  64289 Darmstadt vom 11.09.2006 
            werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt
.      
2. Dem vorliegenden, entsprechend den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 
(1) BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) ausgearbeiteten Entwurf zum 
Bebauungsplan K 7.1 und der zugehörigen Begründung wird zugestimmt. 
 
3. Der Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan K 7.1 – Ballspielplatz an der Hammelstrift– für 
das Gebiet zwischen der Hammelstrift im Süden, dem vorhandenen Baugebiet K 7 im Osten, dem 
Bahngelände im Westen und einer nach Westen verlängerten Linie von der Westspitze des 
Grundstücks Gemarkung Arheilgen Flur 19 Nr. 370 auf dem Teilgrundstück 370 
        sind gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. 
 
Anlagen: Begründung zum Bebauungsplan K 7.1 
 
Beschluss des Magistrats vom 18.04.2007

2 
... 
Der Vorlage wird zugestimmt.

3 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 15.02.2007.: 
 
 
 
Am Westrand des Baugebietes K 7 liegt zwischen den Gleisen der Bahnlinie Darmstadt – 
Aschaffenburg und dem Westrand der Bebauung eine bislang nicht endgültig ausgebaute 
Freifläche. Die Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan K 7 als öffentliche Grünfläche – 
Parkanlage – festgesetzt. 
Teile der Fläche werden seit längerem von Kindern und Jugendlichen zum Ballspielen 
genutzt. Um dem offensichtlichen Bedarf und dem auch von Bewohnern mehrfach 
geäußerten Wunsch nach einer richtigen Ballspielmöglichkeit Rechnung zu tragen, soll im 
Südbereich der Fläche in der Nähe zur Hammelstrift und mit ausreichendem Abstand zur 
Wohnbebauung ein Bolzplatz angelegt werden. 
Diese Nutzung ist nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans K 7 nicht 
zulässig. Der Bebauungsplan ist daher zu ändern. Ein schalltechnisches Gutachten, das im 
Auftrag der Stadt bereits erstellt wurde, kommt zu der Aussage, dass gegen eine solche 
Anlage keine emissionsschutzrechtlichen Bedenken bestehen. 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 23.06.2005 beschlossen, für den 
vorliegenden Bereich einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der 
Aufstellungsbeschluss wurde am 05.07.2005 im Darmstädter Echo bekannt gemacht. 
 
Nach dem Beschluss durch den Magistrat vom 30.08.2006 wurde die öffentliche 
Unterrichtung der Bürger nach Bekanntmachung im Darmstädter Echo  am 06.09.2006 in der 
Zeit vom 06.09.2006 bis einschl. 06.10.2006 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange wurden am 08.09.2006 gem. § 4 (1) BauGB von der Aufstellung 
des Bebauungsplans unterrichtet. 
 
 
Zu 1.:
 
 
Im Rahmen der  frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden folgende Anregungen vorgebracht: 
 
 
 
                      Anregungen:                                                      Stellungnahme: 
____________________________________________________________________________________
________ 
    
1.1 Privatperson 1  
(Anregung zu Protokoll gegeben beim 
Stadtplanungsamt am 06.09.2006): 
 
Es sei anzumerken, dass ein Ballspiel-
platz ohne Bänke nicht angenommen  
werde. Darum werde angeregt, auch 
Bänke aufzustellen. 
 
  
 
 
 
 
Die Anregung ist nicht Gegenstand des 
Bauleitplanverfahrens. Bei der Ausbau-
planung wird jedoch die Möglichkeit der 
Aufstellung von Bänken geprüft werden. 
 
 
 
 
 
  
1.2 Landesamt für Denkmalpflege 
Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 
Darmstadt

4 
... 
(Schreiben vom 05.10.2006): 
 
Zur Sicherung von Bodendenkmälern 
sei folgender Hinweis auf § 20 HDSchG 
aufzunehmen: 
 
„Wenn bei Erdarbeiten Boden-
denkmäler bekannt werden, so ist dies 
dem Landesamt für Denkmal-pflege, 
Archäologische Denkmal-pflege, oder 
der Unteren Denkmal-schutzbehörde 
unverzüglich anzu-zeigen.“ 
 
 
 
 
 
 
 
Der entsprechende Hinweis wird in den 
Bebauungsplan aufgenommen. 
 
   
1.3 Regierungspräsidium Darmstadt, 
Wilhelminenstraße 1-3, 64283 
Darmstadt 
(Schreiben vom 09.10.2006): 
 
Bodenschutz: 
 
Als Nebenbestimmungen seien in die 
Begründung aufzunehmen:  
- Bei allen Maßnahmen, die einen 
Eingriff in den Boden erfordern, ist 
auf sensorische Auffälligkeiten zu 
achten. Werden solche 
Auffälligkeiten des Untergrunds 
festgestellt, die auf das 
Vorhandensein von schädlichen 
Bodenveränderungen hinweisen, ist 
umgehend das Regierungspräsidium 
Darmstadt, Abteilung Umwelt 
Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu 
informieren. 
 
-    Im Rahmen der Umweltprüfung nach 
§ 2 Abs. 4 BauGB sind Aussagen zu 
vorhandenen Altflächen 
(Altstandorte, Altablagerungen), 
Altlasten, schädlichen 
Bodenveränderungen und/oder 
Grundwasserschäden im 
Plangeltungsbereich (auch 
Ausgleichsfläche) aufzunehmen. 
Auch wenn - wie in diesem Fall – 
keine Informationen vorliegen, ist 
eine entsprechende Aussage in die 
Begründung aufzunehmen. 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
Der entsprechende Hinweis wird in den 
Bebauungsplan aufgenommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aussagen zu Boden und Wasser und 
entsprechenden nicht vorhandenen 
Alt
lasten sind im Umweltbericht als Teil  
der Begründung enthalten. 
    
1.4 Privatperson 2  
(Schreiben vom 29.10.2006) 
 
Der Bedarf eines Ballspielplatzes sei 
nicht gegeben. In der Begründung 
würde verwiesen auf „Bedarf von 
  
 
 
 
Der ausgewiesene Standort eines 
Ballspielplatzes wurde mit Bedacht

5 
... 
Kindern und Jugendlichen und dem 
vielfach geäußerten Wunsch von 
Bewohnern...“.  An dieser Stelle gäbe es 
diesen Bedarf nicht mehr, weil die 
Kinder mittlerweile ausgewachsen seien. 
Der angebliche vielfach geäußerte 
Wunsch von Bewohnern könne nur von 
Bewohnern stammen, die entfernter 
wohnen würden (südlich der 
Hammelstrift, Wohnpark). 
 
Die Erhaltung der ursprünglichen 
Planung einer Grünfläche –Park-anlage- 
läge im Interesse der Naherholung. Zur 
Abgrenzung der Sportfläche des SV 
Blau-Gelb sei längs der Hammelstrift ein 
Wall aufgeworfen worden. Wenn jetzt 
nördlich der Hammelstrift ein 
Ballspielplatz eingerichtet würde, läge 
der Schallschutzwall zwischen 
Sportplatz und Ballspielplatz. Es 
erscheine völlig unklar, ob jetzt der 
Sportplatz schalltechnisch vor dem 
Ballspielplatz oder umgekehrt zu 
schützen sei. Es ergehe der Hinweis auf 
weitere vorhandene Schallschutz-
Maßnahmen in diesem Bereich. Neben 
dem Parkriegel östlich von SV Blau-Gelb 
existiere es noch eine 
Schallschutzmauer neben der Tennis-
anlage. Nur der geplante Ballspiel-platz 
sei ohne derartige Bauwerke 
vorgesehen.  
Zu der vorgestellten Planung gäbe es 
mindestens die beiden aufgeführten 
Alternativen.  
Warum südlich vom SV Blau-Gelb im 
Baugebiet K6 kein Ballspielplatz 
eingerichtet werde, sei nicht ersicht-lich. 
Die angebliche Lärmbelastung könne 
nicht größer sein als an anderer Stelle, 
insbesondere, wenn sie von den 
eigenen Kindern bzw. deren Freunden 
komme. 
 Westlich der Fasaneriemauer, südlich 
der Kranichsteiner Straße, wäre auch 
ein sehr schöner Standort. Über die 
hoffentlich bald realisierte Brücke neben 
den Bahngleisen sei das Gelände gut 
erreichbar. Die Entfernung von der 
Elisabeth-Selbert-Straße sei mit etwa 
500 m geringer, als der Weg von der 
Elisabeth-Selbert-Straße zur 
Hammelstrift. 
Eine weitere Alternative wäre auf dem  
Gelände des SV Blau-Gelb. Das 
Gelände des Vereins sei ausreichend 
ausgewählt. Zum einen wird die 
vorhandene Fläche bereits jetzt zum 
Ballspielen benutzt, ein Bedarf ist 
vorhanden und nachgefragt. Des 
Weiteren bietet diese Fläche die 
Möglichkeit zur Ausweisung eines 
Ballspielplatzes, weil Lärm die 
angrenzende Wohnbebauung nicht 
beeinträchtigt (ein schalltechnisches 
Gutachten liegt vor).  
 
 
 
Der Ballspielplatz wird im Übrigen in die 
Parkanlage integriert, deren Planung wird 
durch den Ballspielplatz nicht 
beeinträchtigt.

6 
... 
groß und nicht voll ausgenutzt. 
 
    
1.5 Sportverein Blau-Gelb Darmstadt e.V. 
Hammelstrift 12,  64289 Darmstadt 
(Schreiben vom 11.09.2006) 
Der geplante Bollplatz läge unmitte-lbar 
in der Nähe des vereinseigenen 
Sportgeländes. Auf diesem werde seit 
September 2006 die Möglichkeit zum 
Fussballspielen für Kinder und 
Jugendliche angeboten. Diese 
Sportmöglichkeit werde zudem noch von 
Fachkräften beaufsichtigt und betreut. 
Deshalb sei es nicht notwendig, 
öffentliche Gelder für einen weiteren 
Bolzplatz direkt neben der Sportanlage 
auszugeben.  
 
  
 
 
 
Das Angebot des Sportvereins Blau-Gelb 
wird sehr begrüßt. Unabhängig davon soll 
Jugendlichen jedoch auch vereins-
ungebunden die Möglichkeit zum 
Ballspielen gegeben werden. Bedarf und 
Nachfrage sind dafür gegeben. 
 
 
Zu 2. und 3.:
 
 
Gemäß § 3 (2) BauGB sind nun der Entwurf zum Bebauungsplan und die dazu gehörende 
Begründung erstellt worden. Das weitere Bebauungsplanverfahren richtet sich nach den 
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Nach § 3 (1) BauGB schließt sich an die 
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, auch wenn die Anhörung zu einer Änderung der 
Planung geführt hat, das Verfahren nach Abs. 2 an (öffentliche Auslegung des Entwurfs und 
der zugehörigen Begründung). Dies erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung. 
 
 
Der Dezernent III:     Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
 
Klaus Feuchtinger     Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
 
Stadtrat      Stadtrat 
 
 
 
Anlage:
 
 
• Begründung zum Bebauungsplanentwurf K 7.1 
 
Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgehängt:
 
 
• Bebauungsplanentwurf K 7.1 
 
Vorab werden übersandt: 
 
• Akten (z. Hd. des Berichterstatters) 
 
14 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs K 7.1 für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung

7 
... 
 
 
 
 
Darmstadt, den  15.02.2007 
VI/61.4 re             Nst. 2809

Beratungsverlauf (4)

TOP 25
TOP 240
TOP 6
TOP 8

Orte (5)

  • Wilhelminenstraße 1
  • Kranichsteiner Straße
  • Elisabeth-Selbert-Straße
  • Carsonweg
  • Hammelstrift 12

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2007/0110
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.02.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00