2505/2020
Wann wird Köln eine Stadt für Menschenrechte?
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5788 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/3 Vorlagen-Nummer 13.04.2021 2505/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 13.04.2021 Wann wird Köln eine Stadt für Menschenrechte? Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, Vorla- gen-Nummer AN/0966/2020 1. Wie steht die Verwaltung zu den Ergebnissen des Workshops „Menschenrechte in der Stadt – Vielfalt leben, Ungleichheiten abbauen“? 2. Wann gedenkt die Verwaltung de Workshop-Teilnehmenden und Verfasser*innen eine Rückmel- dung zu ihrer wichtigen Arbeit zu geben? 3. Welche Maßnahmen sind vorstellbar oder bereits in Planung, die dem Ziel einer Menschenrechts- stadt Köln zugutekämen? 4. Welche Anstrengungen unternimmt die Verwaltung, eine Institutionalisierung als Menschen- rechtsstadt in Form einer geschaffenen Stelle zu forcieren und damit die bestehenden Standards und Bemühungen sinnvoll zusammenfassen und ausbauen? Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: ad 1: Gemeinsam mit Amnesty International (Gruppe Köln) veranstaltete die Stadt Köln zum Thema `Men- schenrechte in der Stadt´ am 12./13. Dezember 2019 einen Workshop und am 12. Dezember 2019 das öffentliche und mit ca. 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gut besuchte 5. Kölner Menschen- rechtsforum. An beiden Veranstaltungen nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Städte Graz, Nürnberg, Utrecht und Wien teil, die sich explizit als Menschenrechtsstädte definieren, sowie der nie- derländischen Initiative `Shelter Cities´, darüber hinaus Vertreterinnen und Vertreter der Politik, Ver- waltung und zahlreicher Kölner Vereine und Organisationen. Der Workshop war ein wichtiger Meilenstein bei der Erstellung des Konzepts zur Weiterentwicklung der Städtepartnerschaftsarbeit der Stadt Köln, mit dessen Fertigung die Verwaltung am 10.05.2016 vom Rat beauftragt wurde und das unter anderem ein Umsetzungskonzept zur Stärkung der men- schenrechtlichen Verantwortung in der Städtepartnerschaftsarbeit und internationalen Städtekoopera- tionen der Stadt Köln vorsieht. Die Teilnehmenden des Workshops zeigten ein großes Interesse, das Thema `Menschenrechte in der Stadt´ in Köln umfassend zu verankern, indem die Achtung und Förderung der Bürger- und Men- schenrechte sowohl Leitlinie der kommunalen Außenpolitik als auch des nach innen, in die Stadt hin- ein gerichteten Handelns wird, und sich dabei mit den anderen europäischen Städten zu vernetzen. In den Diskussionen wurde zugleich deutlich, dass es beim konkreten menschenrechtlichen Handeln zwischen den Städten viele Gemeinsamkeiten gibt, die Stadt Köln dies bislang aber eher implizit als explizit unter das Leitmotiv `Menschenrechte´ stellt. Dies künftig noch ausdrücklicher zu tun, kann dazu beitragen, durch kommunales Handeln die universellen Menschenrechte sowohl lokal, als auch global zu schützen und zu stärken. Jedenfalls erhöht eine solche Selbstverpflichtung die eigene Glaubwürdigkeit bei menschenrechtlichen Aktivitäten im Rahmen internationaler Städtebeziehungen. ad 2: 2 Der Bericht über die Ergebnisse des Workshops wurde allen Teilnehmenden von den o.g. Veranstal- tern mit einem Dank für die engagierte Beteiligung und Mitarbeit zugeschickt. ad 3 und 4 (die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet): Das Konzept zur Weiterentwicklung der Städtepartnerschaftsarbeit der Stadt Köln (siehe Mitteilung an den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Vorlagen-Nr.: 2643/2020) enthält ein Bündel von Einzelmaßnahmen, mit denen die menschenrechtliche Verantwor- tung der Stadt Köln in der Städtepartnerschaftsarbeit und in internationalen Städtekooperationen ge- stärkt werden soll. Bei der Entwicklung des Umsetzungskonzepts zur Stärkung der menschenrechtlichen Verantwortung in der Städtepartnerschaftsarbeit und internationalen Städtekooperationen der Stadt Köln wurden auch andere deutsche und europäische Städte konsultiert und Recherchen zur menschenrechtlichen Praxis von Kommunen durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass die Stadt Köln mit der internatio- nalen Dimension weitgehend Neuland betritt. Städte, die sich wie Barcelona, Graz, Nürnberg, Utrecht und Wien explizit als `Städte der Menschenrechte´ definieren, begründen dies in erster Linie durch ihr nach Innen gerichtetes, in die eigene Kommune und Stadtgesellschaft wirkendes Handeln. Auch die Artikel der `Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt´ und der `Global Charter-Agenda for Human Rights in the City´, mit denen sich die unterzeichnenden Kommunen selbst dazu verpflichten, die universellen Menschenrechte in den dort aufgeführten kommunalen Handlungsfeldern zu achten und zu fördern, nennen internationale Städtekooperationen und außen- politische Aspekte nicht ausdrücklich. Gleichwohl zeigten die befragten Städte großes Interesse an den Bemühungen der Stadt Köln, den Schutz und die Förderung der Menschenrechte auch in interna- tionalen Städtebeziehungen zur Richtschnur des eigenen Handelns zu machen. Der Ratsauftrag vom 10.05.2016 stellt die außenpolitische Dimension der kommunalen Menschen- rechtsarbeit in den Fokus. Mit Vorlage des Konzepts wird die Verwaltung anregen, in einem zweiten Schritt den Blick auf das eigene, nach innen gerichtete kommunale Handeln zu richten, und dabei in einem breiten Beteiligungsprozess zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Stadt Köln offiziell als Menschenrechtsstadt erklärt. Diese Entscheidung, einschließlich der Definition der Handlungsfelder, Indikatoren und institutionellen Verankerung, steht naturgemäß nicht am Anfang, sondern am Ende eines solchen Prozesses. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2505/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.04.2021
- Erstellt
- 13.08.2020 16:20