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Teilnahme an der Landesinitiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0442/2020 vom 06.03.2020

Stand: Am 26.03.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/160/3 Vorlagen-Nummer 0442/2020 Freigabedatum 03.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit„ hier: Umsetzung der Förderbausteine 1 – 4 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. die Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie die Durch- führung von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landes- initiative unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Der Durchführungszeitraum beginnt am 01.07.2020 und endet am 30.06.2022. 2. die Finanzierung des Gesamtprojektvolumens von 2.956.360 € wie folgt:  Für das Haushaltsjahr 2020 werden die überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 739.090 € im Teilplan 0504, Freiwillige soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, durch Minderaufwendungen in Höhe von 147.818 € im Teilergeb- nisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen sowie durch zweckgebundene Mehrerträge i. H. v. 591.272 € im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allge- meine Umlagen gedeckt.  Für das Haushaltsjahr 2021 werden die überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 1.478.180 € im Teilplan 0504, Freiwillige soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, durch Minderaufwendungen in Höhe von 295.636 € im Teiler- gebnisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendun- gen sowie durch zweckgebundene Mehrerträge i. H. v. 1.182.544 € im Teilergebnisplan Integrationsrat 03.03.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 Wirtschaftsausschuss 05.03.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung 10.03.2020 Jugendhilfeausschuss 10.03.2020 Finanzausschuss 23.03.2020 Rat 26.03.2020 2 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen gedeckt.  Für das Haushaltsjahr 2022 werden die zusätzlichen Aufwendungen i. H. v. insgesamt 739.090 € im Teilplan 0504, Freiwillige soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, mit dem Eigenanteil i. H. v. 147.818 € in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen sowie den zweckgebundene Erträgen i. H. v. 591.272 € in der Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen jeweils im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity bei der Haushaltsplananmeldung be- rücksichtigt. Begründung der Dringlichkeit Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ soll zum 01.07.2020 ent- sprechend der Konzeptionierung starten. Ein entsprechender Förderantrag wurde fristgerecht bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Eine Entscheidung des Rates im März 2020 ist zwingend erfor- derlich, damit die für die Umsetzung erforderlichen Vorarbeiten erfolgen können und der Projektbe- ginn zum 01.07.2020 sichergestellt ist. Aufgrund notwendiger Verwaltungsabstimmungen konnte die Vorlage nicht fristgemäß eingebracht werden. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.217.270 € (2020 und 2021) Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 1.773.816 € (2020 und 2021) Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: (in den Gesamtaufwendungen enthalten) a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 739.090€ (2022) c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge 591.272 € (2022) b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. _______ € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 4 Begründung Das Landeskabinett hat im April 2019 die Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ verab- schiedet und insgesamt Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Mittelpunkt der Initiative stehen die Integrationschancen junger, volljähriger Geflüchteter, vor allem mit dem Status der Duldung und Gestattung, im Alter von 18-27 Jahren. Das Ziel der Initiative ist es, die Potentiale dieser jungen Menschen zu entdecken und zu fördern sowie sie bei der Entwicklung individueller Perspektiven zu unterstützen. Vor allem die Integration auf dem Arbeitsmarkt und die damit verbundene Vermeidung dauerhafter Abhängigkeit von Sozialleistungen ist ein wesentlicher Aspekt der Initiative. In Köln leben etwa 1000 geduldete Menschen und etwa 750 Menschen mit Gestattung in der Ziel- gruppe der 18 – 27Jährigen. Es existiert eine vielfältige Angebotslandschaft zur Qualifizierung und Begleitung von geflüchteten Menschen, insbesondere zur Vermittlung von Sprachkenntnissen und Chancen zur beruflichen Integration, sowohl im Regelsystem als auch ehrenamtlich organisiert. Der Zugang hierzu ist allerdings für Menschen, die sich im Besitz einer Duldung oder Aufenthaltsgestat- tung befinden, insbesondere aufgrund rechtlicher Hürden, häufig erschwert oder nicht vorhanden. Mit der Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ in Köln soll diese Lücke geschlossen werden: Jungen Menschen mit Duldung oder Gestattung sollen Wege in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung aufgezeigt und so eine nachhaltige Integration erreicht werden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass neben den individuellen Aussichten der geflüchteten Menschen mit einer gelungenen (Arbeitsmarkt-)Integration auch gesamtgesellschaftliche Aspekte von Bedeu- tung sind: Eine nachhaltige Integration verringert soziale Ungleichheit, wirkt einer Spaltung der Ge- sellschaft entgegen und führt dazu, dass sich extremistische Tendenzen nicht verstärken. Zudem werden langfristige Einsparungen bei Transferleistungen erzielt. Grundsätzlich baut die Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ auf den Erkenntnissen der Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ auf. Bereits im September 2018 rief das Ministerium für Kin- der, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW die Kommunen dazu auf, sich an dieser Initiative zu beteiligen. Mit der städtischen Interessensbekundung zur Teilnahme im Oktober 2018 wurde im Amt für Integration und Vielfalt eine geschäftsführende Stelle eingerichtet und eine Bünd- niskerngruppe gegründet, welche aus Vertreterinnen und Vertretern des Ehrenamtes, Amtsleitungen, Geschäftsführungen von Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit, der Wohlfahrtsverbände sowie der Kammern besteht. Da durch das Land angekündigt worden war, dass für die Umsetzung von Maß- nahmen vor Ort ab 2019 Mittel bereitgestellt werden, wurden zur Angebots- und Bedarfsanalyse Bündnisforen, mit Vertreterinnen und Vertretern der operativen Ebene aus den thematischen Schwerpunktbereichen „Spracherwerb“ sowie „Integration in Ausbildung und Arbeit“, durchgeführt. Die Ergebnisse wurden gebündelt und mit der Bündniskerngruppe abgestimmt. Im Juli 2019 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales konkrete Bausteine für die Umsetzung der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie die Fördersumme für Köln bekannt gegeben. Bei den sechs Bausteinen handelt es sich um 1. Coaching 2. Berufsbegleitende Qualifizierung 3. Nachholen des Hauptschulabschlusses 4. Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse 5. Innovationsfonds 6. Teilhabemanagement Für Köln stehen demnach 2,3 Millionen Euro zuzüglich eines Eigenanteils von 20% für die Bausteine 1-4 zur Verfügung. Im Rahmen des Innovationsfonds (Baustein 5) werden 5 Millionen Euro zur Verfü- gung gestellt. Die Förderzuwendung im Baustein 6 erfolgt als Anteilsfinanzierung von Stellen- Teilhabemanagement in Höhe von 80 Prozent der Bemessungsgrundlage in Höhe von 68.000€. 5 Mitte Juli 2019 wurde das Förderkonzept nur für den Baustein 6 - „Teilhabemanagement“ durch das Land bekanntgegeben. Der Rat hat das Projekt zur Umsetzung von Teilhabemanagement in seiner Sitzung am 07.11.2019 beschlossen (siehe Vorlage: 3141/2019). Im Dezember 2019 wurde die Förderrichtlinie für die Bausteine 1-5 veröffentlicht. Während für den Baustein 5 neben Kommunen insbesondere kleinere- und mittlere Unternehmen (KMU), Betriebe, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Träger von beruflichen Ausbildungs- und Wei- terbildungseinrichtungen, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände sowie Kammern und lokale wirt- schaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure, Vereine und Stiftungen antragsberechtigt sind, sind für die Bausteine 1-4 nur die Kreise und kreisfreien Städte NRWs zur Antragstellung berechtigt. Das Amt für Integration und Vielfalt hat gemeinsam mit den relevanten kommunalen Trägern ein Ge- samtpaket für die Umsetzung der Förderbausteine 1,3 und 4 entwickelt, welches die vorhandene An- gebotsstruktur mit der Bedarfslage verknüpft und die strukturellen Gegebenheiten berücksichtigt. Auf die Umsetzung des Förderbausteins 2 – Berufsbegleitende Qualifizierung wird verzichtet, da der fest- gestellte Bedarf über die Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausrei- chend abgedeckt wird. Das entwickelte Konzept zur Umsetzung der Landesinitiative wurde auf breiter Basis abgestimmt und in der Bündniskerngruppe beschlossen. Details zur Beschreibung dieses Gesamtpaketes, der einzel- nen Förderbausteine und zur Einbettung der Maßnahmen in das Kölner Hilfesystem können dem als Anlage beigefügten Konzept entnommen werden. Der Durchführungszeitraum für die Bausteine 1-4 beginnt entsprechend des Konzeptes am 01.07.2020 und endet entsprechend des Förderzeitraums am 30.06.2022. Der förmliche Förderantrag zur Umsetzung der Bausteine 1-4 der Initiative Durchstarten in Ausbil- dung und Arbeit ist im Februar fristgerecht bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt worden und wird derzeit geprüft. Im Förderantrag wurde dargelegt, dass die Durchführung des Projektes unter dem Vorbehalt eines positiven Ratsentscheids steht. Die Verwaltung geht davon aus, dass in Kürze eine positive Bescheidung durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgt. 6 Kosten / Finanzierung Das kalkulierte Projektvolumen beträgt insgesamt 2.956.360 € (01.07.2020 – 30.06.2022). Die Lan- desförderung beträgt hiervon 2.365.088€, so dass entsprechend der Förderrichtlinien ein städtischer Eigenanteil von 20%, das heißt 591.272€, zu erbringen ist. Konkret setzen sich die Kosten wie folgt zusammen: 2020 2021 2022 Teilplanzeile - 02 - Zuwendungen und allg. Umla- gen voraussichtlich bewilligte Förderung 591.272 € 1.182.544 € 591.272 € Gesamtertrag für die Stadt Köln 591.272 € 1.182.544 € 591.272 € Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen Förderbaustein: Coaching 237.600 € 475.200 € 237.600 € Förderbaustein: Nachholen Hauptschulabschluss 175.000 € 350.000 € 175.000 € Förderbaustein: Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse 222.375 € 444.750 € 222.375 € Fahrtkosten von Teilnehmenden 48.690 € 97.380 € 48.690 € Kinderbetreuungskosten 50.700 € 101.400 € 50.700 € Prüfungsgebühren 4.725 € 9.450 € 4.725 € Summe Transferaufwendungen 739.090 € 1.478.180 € 739.090 € Gesamtaufwendungen für die Stadt Köln 739.090 € 1.478.180 € 739.090 € Eigenanteil 147.818 € 295.636 € 147.818 € Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils i.H.v. insgesamt 591.272 € erfolgt über Wenigerauf- wendungen im Bereich der Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Zur primären Zielgruppe der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ zählen junge erwachsene Menschen mit dem ausländerrechtlichen Status „Duldung“. Dieser Personenkreis erhält Leistungen nach dem AsylbLG, welche jedoch nicht erstattungsfähig nach dem Flüchtlingsaufnahme- gesetz sind (FlüAG). Allerdings gibt es Regelungen, wonach Geduldete unter Umständen eine Auf- enthaltserlaubnis erhalten und langfristig in Deutschland bleiben können, beispielsweise wenn Ju- gendliche und Heranwachsende gut integriert sind (§25a Aufenthaltsgesetz) oder eine nachhaltige Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gegeben ist (§ 25b Aufent- haltsgesetz). Ein derartiger Aufenthaltsstatuswechsel ist gleichzeitig mit einem Rechtskreiswechsel verbunden, so dass mit dem Erhalt des Titels „Aufenthaltserlaubnis“ ein Wechsel aus dem Leistungs- bezug nach dem AsylbLG in den Leistungsbezug nach dem SGB II erfolgt. Durch diesen Rechts- kreiswechsel werden Lebensunterhalt und ein Teil der Kosten der Unterkunft aus Bundesmitteln fi- nanziert und es verbleibt lediglich ein städtischer Eigenanteil an den Unterkunftskosten. Die durch- schnittlichen jährlichen Minderaufwendungen pro Person belaufen sich bei einem Wechsel in den Rechtskreis des SGB II auf etwa 9.000 €. Ein wesentlicher Aspekt sowie das explizite Ziel der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ ist die Integration der jungen erwachsenen Geduldeten in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt 7 und die damit verbundene Vermeidung dauerhafter Abhängigkeit von Transferleistungen. Die einzel- nen Förderbausteine in ihrer Gesamtheit sowie ihr Ineinandergreifen können neben der beabsichtig- ten nachhaltigen Integration zu Änderungen im Aufenthaltsstatus führen und damit zu den beschrie- benen Minderausgaben. Bei einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 591.272 € müsste eine Statusänderung bei rund 66 Personen für mindestens ein Jahr während der zweijährigen Laufzeit des Projektes erfolgen, um den Eigenanteil vollständig zu decken. Wenn Statusveränderungen schwer- punktmäßig bereits im ersten Jahr der Gesamtlaufzeit des Projektes vorgenommen werden können, reduziert sich die zur Deckung erforderliche Mindestzahl entsprechend nach unten. Im Hinblick auf den großen Personenkreis der Geduldeten in Köln, die zu der Zielgruppe zählen (rd. 1000 Personen) sowie ihrer engmaschigen und intensiven Betreuung im Rahmen der Fördermaßnahmen wird dies als realistisch eingeschätzt. Für die Bereitstellung der Mittel sind folgende Budgetveränderungen im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity notwendig: 2020: Umschichtung von Aufwendungsermächtigungen i. H. v. 147.818 € aus Teilergebnisplan 0503, Weite- re soziale Pflichtleistungen, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen in Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen sowie die Bereitstellung von Mitteln i. H. v. 591.272 € in Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen im Rahmen einer unechten Deckung durch entsprechende Mehrerträge in Teilplan- zeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen. 2021: Umschichtung von Aufwendungsermächtigungen i. H. v. 295.636 € aus Teilergebnisplan 0503, Weite- re soziale Pflichtleistungen, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen in Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen sowie die Bereitstellung von Mitteln i. H. v. 1.182.544 € in Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen im Rahmen einer unechten Deckung durch entsprechende Mehrerträge in Teilplan- zeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen. 2022: Die Bereitstellung von Mitteln in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen i. H. v. 739.090 €, so- wie die Einstellung von zweckgebundenen Erträgen in Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allge- meine Umlagen i. H. v. 591.272 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplananmeldung für das Jahr 2022. Anlagen Anlage 1 Prozessverlauf und Konzept zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit / Gemeinsam klappt´s“ (ohne Anlagen) Anlage 2 Übersicht zur Umsetzung Anlage 3 Schaubild zum Prozesskontext und zur flankierenden Struktur
  • Anlage 2 Übersicht zur Umsetzung

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    Bausteine Vorschlag zur Umsetzung/Finanzierung Vorschlag zur Besetzung/bestehende Projekte Abdeckung von insgesamt 255 Personen (2 Jahre)  1000 UE= Kurse (1 Jahr)  Pauschale 3,90€ pro TN/Stunde für 1. Form 180 Personen= 702.000€ insgesamt für 4.1  Pauschale von 37,50€ für 1 Unterrichtsstunde (45min) für 2. Form 75 Personen= 5 Kurse (1 Kurs á 15 Personen, á 1000 UE) über 2 Jahre 1 Kurs= 37.500€ pro Jahr 187.500 € insgesamt für 4.2  Gesamtkosten: 889.500€  Zusätzlich Kinderbetreuung für 7 0 TeilnehmerInnen (35 pro Jahr)  Pauschale für Kinderbetreuung 130€ pro TN pro Monat auf 2 Jahre= 109.200€  Zusätzlich Fahrkosten für 255 TeilnehmerInnen für 1 Jahr Pauschale für Fahrtkosten 30€ pro TN pro Mon at= 91.800€  Zusätzlich Prüfungsgebühren TELC 105€ p.P für 180 Personen (4.1)= 18.900€  Gesamtkosten:219.900€ 4.1 & 4.2 = 1.109.4 00€  TAS gute Struktur durch Vorklassensystem, sozialpädagogische Betreuung 8 Klassen für den Zeitraum von 2 Jahren für 160 Personen (4 Klassen homogene Kurse= 80 SuS= 360.000€, 4 Klassen heterogene Kurse= 80 SuS=160.000€= 520.000,00€ für TAS )  BFmF Enge Verbindung zur Zielgruppe, spezielle Frauenkurse 2 Klassen für den Zeitraum von 2 Jahren 40 Personen (2 Klassen homogene Kurse= 40 SuS = 180.000,00€ für BFmF) Abdeckung von insgesamt 200 Personen (2 Jahre)  10 Klassen à 20 SuS für 4 Semester  Auch Kurse ab A0  Pauschale für homogene Kurse (120 Personen): 4500 €/pro TN&Kurs 540.000€  Pauschale für heterogene Kurse (80 Personen): 2000€/pro TN&Kurs 160.000€  Gesamtkosten: 700.000,00€  Zusätzlich Kinderbetreuung für 30 TeilnehmerInnen  Pauschale für Kinderbetreuung 130€ pro TN pro Monat auf 2 Jahre= 93.600€  Zusätzlich Fahrkosten für 143 TeilnehmerInnen für 2 Jahre Pauschale für Fahrtkosten 30€ pro TN pro Monat= 102.960€  Gesamtkosten:196.560€ 896.560€ Baustein 1 Niederschwellige, individuelle Beratung und Betreuung vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen mit dem Ziel Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu verbessern. Betreuungsschlüssel 1:20 Abdeckung von insgesamt 24 0 Personen (2 Jahre)  6 Vollzeitstellen  Betreuungsschlüssel 1:20 (pro Stelle 20 Personen pro Jahr)  Pauschale: 6600€ pro Monat Vollzeitstelle Gesamtkosten: 950.400€  „Ausbildungscoaching“ von Coach e.V. (1 Stelle) 158.400€  „HOPE“ Rheinflanke (1 Stelle) 158.400€  „Work Kompass Plus“ Migrafrica (1 Stelle) 158.400€  „Ausbildungspatenprojekt“ Ceno e.V. (1 Stelle) 158.400€  „Caritasverband Köln, IB, In Via (Kooperation mit Netzwerk CHANCE+)“ (1.5 Stellen) 237.600€  „TBS“ Jugendwerk Köln (0,5 Stelle) 79.200 € Baustein 2 Niederschwellige berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über den Arbeitgeber mit dem Ziel, die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit zu verbessern und damit die Ausbildung und Beschäftigung stabilisieren. Abgedeckt durch Berufssprachkurse des BAMF  Kapazitäten können kurzfristig erweitert werden, Kurse können schon mit 7 TN gestartet werden  Großzügige, langfristige Finanzierung durch Bundesmittel  Pauschale: 46€ für 1 Kursstunde  Sprachhaus hat aktuell 3 Kurse, Erweiterung geplant.  IHK und HWK verweisen aktuell auf Angebot e. Baustein 3 Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 9/10a)- mit integrierter Sprachförderung sowie flankierende Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat zum Ziel den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Baustein 4 Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie Jugendintegrationskurse haben das Ziel Schul- bzw. Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit (wieder)herzustellen. Das kann auf 2 Weisen erfolgen: 1. In Form von Jugendintegrationskursen, die vom BAMF bereits angeboten werden, aber für die Zielgruppe nicht zugänglich sind. 2. In Form von neu geschaffenen, innovativen, niedrigschwellige Kursen, die Elemente der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten sowie z.B. Kenntnisse in Englisch, Mathematik oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.  1. Form: Jugendintegrationskurse 15 Personen pro Kurs=12 neue Kurse oder Auffüllen von bestehenden Kursen 702.000€  2. Form: Interkulturelle Zentren Deutsch-Türkischer-Verein 1 Kurs (1 Jahr) 37.500€ IN-Haus 1 Kurse (1 Jahr) 37.500€ Caritas 1 Kurse (1 Jahr) 37.500€ Jugendwerk „Handicraft 2 Kurse (2 Jahre) 75.000€ Zur Verfügung stehende Summe: 2.956.587,50€ (591.317,50€ Eigenanteil) Verplante Gesamtsumme: 2.956.360€ Rest: 227,50€
  • Anlage 3 Schaubild zum Prozesskontext und zur flankierenden Struktur

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    Folie 6 Prozesskontext Steuerungselemente Ergebnissicherung Flankierende Struktur Aufenthaltsrecht- liche Beratung KOBAM Förderelemente Landesinitiative Umsetzung der Bausteine Paket- Strukturelle Verbesserung des Vernetzungsprozesses Finanzierte Projekte Träger der Projekte Ehrenamt Bildungsträger Kammern Jobcenter Bundesagentur für Arbeit BAMF Private Vereine Wohlfahrts- verbände Städt. Ämter (Jugendamt, Ausländerbehörde, Gesundheitsamt, Wohnungsamt…) Interkulturelle Zentren Migrantenselbst- organisationen Vernetzung Abgestimmte Verfahren Planung Projekt- koordination Teilhabe- management 16 – Amt für Integration und Vielfalt Drittmittel- finanzierte Projekte Bleiberechts- projekt
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/6 ___________________________ Vorlagen-Nummer 0442/2020 Stand: 18.10.2022 Sachstandsbericht Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit„ hier: Umsetzung der Förderbausteine 1 – 4 Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der Rat der Stadt Köln hat am 26.6.2020 in öffentlicher Sitzung (0442/2020) beschlossen: Die Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (DiAA)“ sowie die Durchführung von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Lan- desinitiative unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Jugend, Fa- milie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) und des Mi- nisteriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Der Durchführungszeitraum begann am 01.07.2020 und endete ursprünglich zum 30.06.2022. Der Rat der Stadt Köln hat darüber hinaus am 17.3.2022 (VO: 4418/2021) die Verlängerung der Lan- desinitiative bis 30.06.2023 beschlossen. Für die Umsetzung des Programms in Köln wurde die Verlängerungsmöglichkeit für „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ nun bis 30.06.2023 in Anspruch genommen. Insbesondere durch die Kontakt- beschränkungen der Corona Pandemie waren die Initiierung neuer Kursformate, die Akquise potenti- eller neuer Teilnehmenden, aber auch die Zugangsmöglichkeiten der Teilnehmenden stark einge- schränkt. Parallel hat sich jedoch gezeigt, dass sich sogar trotz der Einschränkungen in der Bewilli- gungszeit, vor allem in den einschränkungsfreien Zeiten im Sommer/Herbst 2021 gute Erfolge mit den Menschen der Zielgruppe erreichen ließen. Die Arbeit der eingebundenen Träger zu den unterschiedlichen Bausteinen wie  Teilhabemanagement, welches im Gegensatz zu den übrigen Bausteinen nur bis 30.06.2022 gefördert wurde und seitens des Amtes für Integration und Vielfalt nun ins „Kommunale Integ- rationsmanagement (KIM)“ überführt wurde,  Jobcoaching sowie  diverse Kursbausteine (Jugendintegrationskurse und Innovative Kurse) hat bisher 417 Menschen aus der Zielgruppe der jungen Geflüchteten mit Duldung oder Aufenthalts- gestattung erreicht und diese in den vielen Handlungsfeldern wie Spracherwerb, psychosoziale La- gen, Verbesserung und Klärung Aufenthaltssituation, Anbindung und Vermittlung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie Schule etc. unterstützt. 2 Ergänzend zu dieser Unterstützung konnten mit Stand 30.04.2022 51 junge Menschen, die teilweise von den Regelfördersystemen ausgeschlossen sind, im Rahmen von "Durchstarten" überwiegend in Ausbildungsverhältnisse, aber auch in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt. Ebenso konnten zu diesem Berichtszeitpunkt 33 Menschen aus der Zielgruppe an Jugendintegrati- onskursen teilnehmen, von welchen diese aufgrund ihres Aufenthaltsstatus im Regelsystem ausge- schlossen worden wären. Zudem konnten bis 30.09.2022 aufgrund der Unterstützung und Begleitung durch die DiAA Träger mehr als 66 Menschen das Regelsystem des Asylbewerberleistungsgesetzes verlassen. Ab Frühjahr 2022 wurde die Verteilung der Landesmittel per Beschluss der Lenkungsgruppe/Bündnis- kerngruppe KIM/DiAA schwerpunktmäßig auf die besonders erfolgreichen Bausteine wie dem Jobcoaching umgeschichtet. Somit konnten 5 weitere Träger mit der Aufgabenwahrnehmung des Jobcoaching betraut werden. Nächste Schritte: Es lohnt sich, das Programm „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit auch über den 30.06.2023 hin- aus fortzuführen. Die Nutzung der Bausteine aus „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ wird seitens der Verwaltung als gute Ergänzung zu dem ab 1.10.2021 gestarteten Case Management im Rahmen des Programms „Kommunale Integrationsmanagement (KIM)“ gewertet, da diese unter anderem als eine Art „Werk- zeugkasten“ für die KIM Case Manager*innen fungieren, welcher schnell und unbürokratisch zugäng- lich ist. Daher strebt die Verwaltung nun nach Beschluss der Lenkungsgruppe an, die zuständigen Ministerien zu bitten, eine Fortführung des Programm landesweit über den 30.06.2023 in Erwägung zu ziehen. Ein entsprechendes Empfehlungsschreiben unter Beteiligung der ausführenden Träger ist aktuell in Vorbereitung und wird den oben genannten Ministerien im November 2022 zugesandt. Sollte das Land eine Fortführung von DiAA in Erwägung ziehen, wird eine entsprechende Beschluss- vorlage zur Umsetzung in Köln in die zuständigen Gremien eingebracht. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 30.09.2023
  • Anlage 1 Prozessverlauf und Konzept zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative

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    Geschäftsführende Stelle und Projektkoordination gemeinsam_klappts@stadt-koeln.de Prozessverlauf und Konzept zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit/ Gemeinsam klappt‘s“ 2 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Schaubild Prozess für die kommunale Praxis 2018: Informationsbroschüre MKFFI, Bausteine und Schrittfolge für die kommunale Umsetzung………………………………………………….…………………………………………………… 6 Abbildung 2: Implementierung des lebensweltlichen Ansatzes 2018: Informationsbroschüre MKFFI, Bausteine und Schrittfolge für die kommunale Umsetzung………………………………………………………………………………… …………...……….. 7 Abbildung 3: Bemessungsgrundlage Baustein 6, KFI NRW 2019: Richtlinie Förderbaustein 6, Anlage 1…......……….……………………………………………………………………………………………….… 14 Abbildung 4: Eigene Darstellung nach: Richtlinie Durchstarten in Ausbildung und Arbeit MKFFI&MAGS 2019……..……………………………………………………………………………………………………….16 Abbildung 5: Eigene Darstellung: Die Struktur der kommunalen Umsetzung in Köln……………………………………………………………………………………………… …...……….…24 Abbildung 6: Eigene Darstellung: Teilnehmende Bündniskerngruppe…………………………………………………………………………………………..…25 Abbildung 7: Eigene Darstellung: Datenlage Geflüchtete zwischen 18 und 27 Jahren , nach AZR Stichtag 31.12.2018………………………………………………………………………………………….…26 Abbildung 8: Eigene Darstellung: Bedarfslücken „Zugang zum Spracherwerb“ & „Integr ation in Ausbildung und Arbeit“………………………………………………………………………………………………………….…32 Abbildung 9: Eigene Darstellung: Laufbahn Arbeit/Ausbildung junge Geduldete bestehende Angebote und Bedarfslücken…………………………………………………………………………………………..….33 Abbildung 10: Schaubild Kölner Paket Prozesskontext und Flankierende Struktur………………..……37 3 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .... 1 1. Allgemeines zur Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s“ ................................ .............. 5 1.1 Die Zielgruppe ................................ ................................ ................................ .......... 5 1.2 Die Zielsetzung der Initiative ................................ ................................ ..................... 5 1.3 Die Partner der Initiative ................................ ................................ ........................... 5 1.4 Der Prozess für die kommunale Praxis ................................ ................................ ..... 6 1.4.1 Lokale Bündnisse ................................ ................................ ................................ .. 7 1.4.2 Datenlage verbessern ................................ ................................ ........................... 7 1.4.3 Bedarfe analysieren ................................ ................................ ............................... 7 1.4.4 Angebotsanalyse ................................ ................................ ................................ ... 8 1.4.5 Planung zielführender Maßnahmen ................................ ................................ ....... 8 1.4.6 Dokumentation bzw. Evaluation ................................ ................................ ............. 9 2. Verlauf der Initiative: Von „Gemeinsam klappt’s“ zu „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ ..................... 9 2.1 Fördergegenstand, Zeitraum und Budget ................................ ................................ 10 2.1.1 Die Förderbausteine: ................................ ................................ ............................11 2.1.2 Die Förderrichtlinien ................................ ................................ .............................13 3. Zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative ................................ ......................23 3.1 Die Struktur zur kommunalen Umsetzung in Köln ................................ ....................23 3.1.1 Die geschäftsführende Stelle ................................ ................................ ................24 3.1.2 Die Bündniskerngruppe ................................ ................................ ........................24 3.2 Die Datenlage in Köln ................................ ................................ .............................. 26 3.3 Die Bedarfs- und Angebotsanalyse: Die Bündnisforen ................................ ............27 3.3.1 Bündnisforum „Zugang zum Spracherwerb“ ................................ .........................27 3.3.2 Bündnisforum „Integration in Ausbildung und Arbeit“ ................................ ............29 4. Das Kölner Konzept ................................ ................................ ................................ ...31 4.1 Angebots- und Bedarfslage: Ergebnisbündelung der Bündnisforen .........................31 4.2 Beschluss der Bündniskerngruppe zum Kölner Konzept ................................ .........36 4.3 Prozesskontext und Flankierende Struktur ................................ .............................. 37 4.4 Konkrete Umsetzung der Förderbausteine 1-5 ................................ ........................38 4.4.1 Finanzierung ................................ ................................ ................................ .........39 4.4.3 Ausgestaltung der Bausteine ................................ ................................ ................40 4.5 Konkrete Umsetzung des Förderbausteins 6 ................................ ...........................43 4.5.1 Finanzierung ................................ ................................ ................................ .........45 4.5.2 Antragsstellung ................................ ................................ ................................ .....45 Quellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ...........46 4 Anlagenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ...........47 5 1. Allgemeines zur Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s“ Im September 2018 rief das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Int egration die Kommunen dazu auf , sich an der Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s: Eine Initiative der Landesregierung für die Integrationschancen junger volljähriger Flüchtlinge in NRW“ zu beteiligen. Im Vorfeld wurde seit 2017 in einer Arbeitsgruppe mit der Landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LaKI), Vertretern aus Kommunen und der Landesstelle der Jugendmigrationsdienste eine Handreichung zum Thema v erfasst, die erste Bed arfe aufgeführt sowie die Situation der Zielgruppe und einzelne Best -Practice- Beispiele in den Blick genommen hat (vgl. Handreichung). 1.1 Die Zielgruppe Bei der Initiative geht es um die Zielgruppe der jungen volljährigen Geflüchteten, unabhängig von der Bleibeperspektive. Die Altersgruppe der 18 - bis 27-Jährigen wird dabei in den Blick genommen. Alle Geflüchteten dieser Altersspanne, die der Kommune zugewiesen wurden, im Besitz einer Aufenthalts - oder Niederlassungserlaubnis sind sowie diejenigen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung , zählen zur Zielgruppe. Dabei wird der Fokus auf die Menschen mit Duldung gerichtet, da der Zugang zu Integrationsangeboten für diese Gruppe aufgrund rechtlicher Hürden oftmals erschwert oder nicht vorhanden ist. Außerdem sind Personen , die sich in Landesaufnahmeeinrichtungen befinden sowie diejenigen, die eine schwere Straftat begangen haben, von der Initiative ausgeschlossen. 1.2 Die Zielsetzung der Initiative Die Zielsetzung gibt vor, dass auf de r Grundlage des „Teilhabe - und Integrationsgesetztes Nordrhein-Westfalen“ aus dem Jahre 2012 nach §3 die persönliche Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund durch den Zugang zu Integrationsangeboten gefördert werde n soll. Im Mittelpunkt sollten die etwa 70.000 jungen volljährigen Flüchtlinge im Alter von 18 bis 27 Jahren stehen, die zurzeit (Stand September 2018) in den nordrhein -westfälischen Kommunen leben , unab hängig von ihrer aufenthaltsrechtlichen Stellung (vgl . Mitteilungsblatt Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, 2018, S.1). Die Zielvorgabe war, die Potentiale dieser jungen Menschen zu entdecken und zu fördern sowie sie bei der Entwicklung individueller Perspektiven zu unterstützen. Vo r allem die Integration auf dem Arbeitsmarkt und die damit verbundene Vermeidung dauerhafter Ab hängigkeit von Sozialleistungen sollen einen wesentlichen Aspekt der Initiative darstellen. 1.3 Die Partner der Initiative Für die Umsetzung war vorgesehen, dass die Landesregierung in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen agiert. 6 Die Kommunen wurden dazu aufgerufen, ihren Beitritt zur Initiative bis zum 15.Oktober 2018 gegenüber des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI)1 zu erklären. Dabei sollte es sich um die schriftliche Erklärung eines Mitglieds des Verwaltungsvorstandes handeln mit dem Hinweis , welche Stelle vor Ort mit der Geschäftsführung beauftragt wird. Mit der Erklärung verpflichteten sich die beitretenden Kommunen zur aktiven Mitwirkung an der Planungsphase bis Ende 2018. Die LaKI wurde damit beauftragt , den Prozess zu begleiten und in Fo rm von Entwicklungsworkshops den Austausch zwischen den Kommunen zu fördern. Als weitere Prozessbegleitung wurde das Institut für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg/Essen beteiligt. Umfassende Arbeitshilfen (siehe Anlage 1) für die Kommunen wurden von der Prozessb egleitung entwickelt und bereit gestellt. Die wissenschaftliche Begleitung als Prozessbegleitung diente als konzeptionelle und strukturelle Unterstützung. Auf der Grundlage der Arbeitshilfen wurden die Kommunen dabei unterstützt, den Prozess für die kommunale Praxis durchzuführen. Dieser Prozess wird im Folgenden detailliert dargestellt. 1.4 Der Prozess für die kommunale Praxis Kommunen konnten bis zu einem Stichtag im Oktober 2018 durch eine Interessensbekundung eines Mitglieds des Verwaltungsvorstandes ihre Teilnahme erklären. Unter Benennung einer geschäftsführenden Stelle bei der Verwaltung konnte die Teilnahme erfolgen. Die geschäftsführende Stelle ist dafür verantwortlich , Aufgaben des Projektmanagements, der Netzwerkmoderation und des Netzwerkmanagements, der Entwicklung von komplexen Zielsystemen sowie die Gestaltung von übergreifenden Arbeitsabläufen wahrzunehmen. Ein grober Plan zur Umsetzung dieser Arbeitsabläufe wurde von der wissenschaftlichen Begleitung als Arbeitshilfe bereitgestellt. Dieser ist im folgenden Schaubild dargestellt: 1 Hier und im Folgenden steht die Abkürzung MKFFI für Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtling und Integration 7 (Abb.1: Schaubild Prozess für die kommunale Praxis 2018: Informationsbroschüre MKFFI, Bausteine und Schrittfolge für die kommunale Umsetzung) 1.4.1 Lokale Bündnisse Um eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu erreichen und Doppelstrukturen zu vermeiden, sollte in einem ersten Schritt ein lokales Bündnis geschaffen werden. Bereits vorhandene Strukturen sollten dabei Berücksichtigung finden. Die geschäftsführenden Stellen wurden dazu angeregt, eine sogenannte „Bündniskerngruppe“ zu bilden, die aus Akteurinnen und Akteure n bestehen sollte, die auf kommunaler Ebene in dem Bereich der Geflüchtetenarbeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsmarktintegration von großer Relevanz sind. Vor allem Vertreterinnen und Vertreter der höchsten Entscheidung sebene der Institutionen sollten der Bündniskerngruppe beitreten. Dieses Entscheidungsgremium sollte Entscheidungen zu den Arbeitsschritten in der Kommune treffen und fe stlegen, welche Schwerpunktthemen in Unterarbeitsgruppen behandelt werden müssen. 1.4.2 Datenlage verbessern Um die gezielte Maßnahmenplanung anzugehen, sollte eine Verbesserung der Datenlage erreicht werden. Einen Überblick über die Größenordnung der Zielgruppe, ihre aufenthalts - und sozialrechtliche Lage zu erhalten, stand dabei im Fokus. Die Kommunen wurden dazu angehalten, interkommunale Strukturen zu nutzen und den Datenfluss zwischen den zuständigen Ämtern , unter Berücksichtigung der geltenden Dat enschutzverordnungen, zu verbessern. 1.4.3 Bedarfe analysieren Die Ermittlung der Bedarfe der Zielgruppe ist für eine zielgenaue Planung von Integrationsprozessen von großer Bedeutung. Dabei sollten vor allem die Bereiche Zugang zum Bildungs- und Ausbildungssystem, Sprachförderung, Case Management, Berufsberatung oder auch ehrenamtliche Begleitung betrachtet werden. Um sich den Bedarfen zu nähern, sollten die Akteure aus diesen Bereichen, die die jungen volljährigen Geflüchteten haupt- und ehrenamtlich beraten und begleiten, gemeinsam in den Erfahrungsaustausch gehen. 8 Abb. 2: Implementierung des lebensweltlichen Ansatzes 2018: Informationsbroschüre MKFFI, Bausteine und Schrittfolge für die kommunale Umsetzung) Die Vorgabe n des Ministeriums heben einen lebensweltlichen Ansatz hervor, der die Themenfelder Erreichbarkeit der Zielgruppe, qualifizierte Beratung und Begleitung, Herstellen von Verbindlichkeiten, Einbindung von Unternehmen, Beratung und Begleitung des Ehrenamtes sowie den allgemeinen Lebensweltbezug umfassen soll. Diese Vorgaben beinhalten, dass die Kommunen die Kommunikationswege überdenken, damit die Zielgruppe über die Angebote informiert ist und die Institutionen kennt. Außerdem gilt die Einzelfallberatung bei der Heterogenität der Zielgruppe als besonders zielführend und sichert eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit. Um Verbindlichkeit herzustellen, sind Integrationsvereinbarungen denkbar, die aufenthaltsrechtliche Fragen mit integrationspolitischen Fra gen verknüpfen . Auch die Einbindung von Unternehmen und Betrieben ist maßgeblich für ein erfolgreiches Integrationsmanagement in der Kommune. Dabei ist neben der beratenden Unterstützung auch eine Kooperation wichtig, damit die Einstellungs- bzw. Ausbildun gsbereitschaft erhöht werden kann. Dies kann durch eine Sensibilisierung der Unternehmen für die Potentiale der Zielgruppe geschehen. Aber auch weitere lebensweltliche Aspekte sollen Berücksichtigung bei der Maßnahmenplanung finden, wie beispielsweise die gesellschaftliche Teilhabe durch zivilgesellschaftliche Akteure (Sport- und Kulturvereine) sowie die besondere Zielgruppe der jungen Eltern und der damit verbundene Bedarf der Kinderbetreuung. 1.4.4 Angebotsanalyse Eine transparente Angebotsstruktur ist zw ingend notwendig, damit sowohl die Zielgruppe selbst, als auch die Akteure in diesem Bereich über die Vielfalt der Angebote in der Kommune informiert sind. Doppelstrukturen sollen vermieden und Bedarfslücken aufgedeckt werden. Ausgehend von gelungenen Ansätzen gilt es, die Fragen der Optimierung von Angeboten und Strukturen zu klären. 1.4.5 Planung zielführender Maßnahmen Die Erkenntnisse aus der Bedarfs- und Angebotsanalyse sollen zu einer koordinierten Planung von qualitativ hochwertigen Angeboten und Maßnahmen führen, um Förderlücken zu schließen. Die ersten inhaltlichen Vorgaben des Ministeriums bezog sich dabei auf folgende Bereiche: Informationsangebote zu dem Bildungs - und Ausbildungssystem in Deutschland, Anerkennung von Zeugnissen, die Kompetenzfeststellung, ausbildungsbegleitende Unterstützungsangebote sowie die Unterstützung der Arbeitgeber bei Fragen der Arbeitsmarktintegration. Bei der Planung der Maßnahmen sollten die K ommunen prüfen, welche Strukturen vorhanden sind und ob genügend Angebote zur Verfügung stehen, die unabhängig vom Rechtsstatu s der Zielgruppe genutzt werden können. Um für jeden zugewanderten Menschen die für ihn individuell passende Maßnahme zu finden, s ollte ein 9 individualisierender Ansatz verfolgt werden. Die Schnittstellen und Übergänge von einem System zu anderen sollten dabei im Fokus stehen. Die individuelle Anschlussperspektive sollte bei jedem Angebot und bei jeder Maßnahme mitgedacht werden. 1.4.6 Dokumentation bzw. Evaluation Die Evaluation soll prozessbegleitend angelegt sein. Es soll eine regelmäßige Rückkopplung zwischen Wissenschaft und Praxis stattfinden. Außerdem soll die Wirksamkeit der Prozesse somit kontrolliert und gegebenenfalls nachgesteuert werden. 2. Verlauf der Initiative: Von „Gemeinsam klappt’s“ zu „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ Im Juni 2019 erklärte der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Joachim Stamp in einem Bericht zur Sitzung des Integrationsausschusses Details zur laufenden Entwicklung der Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s“. Er betonte darin noch einmal, dass das Ziel sei, neue Bildungs -, Ausbildungs- und Qualifizierungschancen für junge volljä hrige Geflüchtete in den nordrhein-westfälischen Kommunen zu schaffen. „Im Rahmen unserer Initiative unterstützen wir Jobcenter, Arbeitsagenturen, Kommunen und ihre Partner dabei, die ausdifferenzierten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik vor Ort transparent darzustellen, ggf. vorhanden e Förderlücken zu schließen und Erfolge sichtbarer zu machen“ (Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Stamp, Joachim 2019: 1). In dem Bericht wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Kommunen den Fokus auf diejenigen jungen volljährigen Geflüchteten legen sollen, die keinen Zugang zu SGB - Leistungen haben und somit von vielen Angeboten ausgeschlossen sind. Der Bericht verdeutlicht , wie umfassend die Initiative angelegt ist , indem dargestellt wird, welche Kommunen in Nordrhein-Westfalen beteiligt sind: 21 der 22 kreisfreien Städte, 24 von 31 Kreisen (einschließlich der Städteregion Aachen) mit insgesamt 253 kreisangehörigen Städten sowie sechs Städte und Gemeinden ohne ihren Kreis. Des Weiteren wurde in d iesem Bericht bekanntgegeben, dass im Haushalt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro bereitgestellt wurden, um Maßnahmen zu fördern, die insbesondere junge volljährige Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit bringen sollen. Im April 2019 wurde aufbauend auf den Erkenntnis sen der Initiative „Gemeinsam klappt’s“ eine gemeinsame NRW -Förderlinie „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ der beiden Ministerien MKFFI und MAGS2 mit einem Kabinettbeschluss auf den Weg gebracht. Die Förderlinie enthält sechs Förderbausteine die im Folgenden dargestellt werden. 2 Hier und im Folgenden steht die Abkürzung für: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 10 Ausschließlich der Förderbaustein 6 bezieht sich auf die MKFFI -Initiative „Gemeinsam klappt’s“. Aufgrund dessen steht die Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ im Fokus des gesamten Prozesses, da „Gemeinsam klappt’s“ als Teilinitiative dessen betrachtet werden kann, auch wenn die bisher erläuterte Prozessentstehung auf dieser Teilinitiative aufbaut. 2.1 Fördergegenstand, Zeitraum und Budget Im Juli 2019 fand eine Auftaktveranstaltung des MKFFI und des MAGS zur Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ statt. Dabei wurden die Inhalte und Ziele der Initiative noch einmal verdeutlicht sowie der konkrete Fördergegenstand veröffentlicht. Die Zielgruppe der jungen volljährigen Geflüchteten im Alter von 18 -27 Jahren, vor allem diejenigen mit Duldung und Gestattung, soll im Bereich Sprache, (Aus)Bildung und Arbeit gefördert werden, um die Chancen auf nachhaltige Integration zu erhöhen. Bei dem Fördergegenstand handelt es sich um sechs Förderbausteine, die die Ziele der Initiative aufgreifen und Bedarfslücken in den Kommunen schließen können. Die Förderrichtlinie für die Bausteine 1 -5 wurde für Herbst 2019 angekündigt. Zusätzlich zu den Förderbausteinen sind auch Zuwendungen in Form von Fahrtkosten und Kinderbetreuung Gegenstand der Förderung. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine konkrete Förderrichtlinie für die Initiative. Ausschließlich zu dem Teil der Initiative, der der vorangegangen MKFFI-Initiative „Gemeinsam klappt’s“ zugeordnet ist, wurde eine Förderrichtlinie bekanntgegeben (siehe: Kap. 2.1.2). Für diesen Baustein war ein eigener Förderantrag der Kommune vorgesehen. Die weiteren Bausteine 1-4 werden gemeinsam in einem Förderantrag von der Kommune beantragt. Ausschließlich Baustein 5 soll von den Trägern selbst beantragt werden. Der Durchführungszeitraum wurde unabhängig von der Veröffentlichung der fehlenden Förderrichtlinie für bis Ende Juni 2022 festgelegt. Unklar ist, ob es eine Förderung über diesen Zeitraum hinaus geben wird. Die Fördersumme orientiert sich an der Verteilung nach dem Schlüssel des NRW Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Dieser wiederum wird gemessen an der Anzahl der Personen der Zielgruppe, die in der Kommune gemeldet sind. Für Köln ergab dies eine Summe von 2.365.270 Mio. Euro als Anteilsfinanzierung von 80% zuzüglich eines Eigenanteils von 20%. Somit ist die Summe in Höhe von 2.956.587 Mio Euro für die Maßnahmenplanung der Bausteine 1-4 zu berücksichtigen. Für den Baustein 5 stehen darüber hinaus 5 Mio. Euro zur Verfügung , die nicht von der Kommune beantragt werden, sondern von Organisationen, wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Betriebe, Wirtschaftsförderungseinrichtun gen, Träger von beruflichen Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen, Wirtschafts - und Arbeitnehmerverbände 11 sowie Kammern, Kommunen und lokale wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure, Vereine und Stiftungen. 2.1.1 Die Förderbausteine: Baustein 1: Coaching Baustein 2: Berufsbegleitende Qualifizierung Baustein 1 Niederschwellige, individuelle Beratung und Betreuung vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen mit dem Ziel, Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu verbessern. Betreuungsschlüssel 1:20 Baustein 2 Niederschwellige berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über den Arbeitgeber mit dem Ziel, die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit zu verbessern und damit die Ausbildung und Beschäftigung zu stabilisieren. 12 Baustein 3: Nachholen des Hauptschulabschlusses Baustein 4: Schul -, ausbildungs - und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse Baustein 5: Innovationsfonds Baustein 3 Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 9/10a) - mit integrierter Sprachförderung sowie flankierende Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat zum Ziel, den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Baustein 4 Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie Jugendintegrationskurse haben das Ziel Schul- bzw. Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit (wieder)herzustellen. Das kann auf zwei Weisen erfolgen: 1. In Form von Jugendintegrationskursen, die vom BAMF bereits angeboten werden, aber für die Zielgruppe nicht zugänglich sind. 2. In Form von neu geschaffenen, innovativen, niedrigschwelligen Kursen, die Elemente der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten sowie z.B. Kenntnisse in Englisch, Mathematik oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Baustein 5 Im Rahmen des Innovationsfonds (5 Millionen Euro) werden kreative Projektideen und modellhafte Einzelvorhaben gefördert, die das Ziel haben, Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit zu bringen und Unternehmen und Betriebe bei ihrer Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützten. 13 Baustein 6: Teilhabemanagement 2.1.2 Die Förderrichtlinien Die Förderrichtlinien zu Baustein 6 und den übrigen Bausteinen 1-4 wurden, wie bereits weiter oben im Text erwähnt, nicht zeitgleich veröffentlicht. Zunächst wurde Ende August 2019 die Förderrichtlinie für Baustein 6 – Teilhabemanagement - der Teilinitiative „Gemeinsam klappt’s“ veröffentlicht. Förderrichtlinie zu Baustein 6: Dieser Baustein richtet sich ausschließlich an die Kommunen, die bereits im Rahmen von „Gemeinsam klappt’s“ eine geschäft sführende Stelle , wie im Kapitel 1.4 beschrieben, eingerichtet haben. Der Durchführungszeitraum für den Baustein Teilhabemanagement en det im Gegensatz zu den anderen Bausteinen nicht bereits zum 30.06.2020, sondern am 31.12.2022. Die Antragstellung ist jedoch nicht einmalig für den gesamten Förderzeitraum möglich, sondern ist in folgende Bewilligungszeiträume aufgeteilt: 2019; 2020-2021; 2022. Gegenstand ist die Förderung von Stellen für Teilhabemanagerinnen und –manager. Grundlage für diesen Förderbaustein ist ein Konzept der Frankfurt University of Applied Sciences (siehe Anlage 2). Die Teilhabemanagerinnen und –manager sollen sich prim är mit der Gruppe der jungen Erwachsenen im Alter von 18-27 Jahren mit Duldungsstatus und sekundär mit jungen Erwachsenen mit Aufenthaltsgestattung befassen. Die bestehende Lücke für ein rechtskreisübergreifendes Casemanagement soll geschlossen werden. So definiert und operationalisiert „Kommunales Teilhabemanagement “ in den jeweiligen Einzelfällen die Schnittstellen zu anderen betroffenen Rechtskreisen wie dem Recht Baustein 6 Im Rahmen des Teilhabemanagements werden zusätzliche Stellen für Teilhabemanager*innen in den Kommunen gefördert, die sich bereits der Initiative „Gemeinsam Klappt’s“ angeschlossen haben. Dabei geht es um die qualitative und quantitative Erfassung der Zielgruppe, die Analyse und Konkretisierung der Bedarfe und Angebote vor Ort, die Erfassung und Dokumentation aller Maßnahmen, rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung und Vermittlung an die jeweils zuständigen Stellen. 14 der Arbeitsförderung nach SGBIII, der Kinder - und Jugendhilfe nach SGBVIII, den bundesgeförderten Jugendmigrationsdiensten (JMD) und der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE), entsprechend §45 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit einem eigenen Fallmanagement (KFI NRW 2019: Richtlinie Förderbaustein 6, S.2). Das Ziel soll sein, den Teilnehmenden Wege in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung aufzuzeigen, zur Stabilisierung der Lebenssituation beizutragen und im Rahmen von Integrationsketten rechtskreisübergreifend zu agieren. Das konkrete Aufgabenprofil der Teilhabemanagerinn en und -manager ist wie folgt vorgegeben:  Qualitative- und quantitative Erfassung der Zielgruppe  Bedarfs- und Angebotsanalyse für die Zielgruppe im Hinblick auf Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung  Erfassung und Dokumentierung aller Maßnahmen die in „Gemeinsam klappt’s“ aber auch in anderen Förderlinien für die Zielgruppe zur Verfügung stehen  Klassisches Casemanagement auf der Grundlage der Empfehlungen zum Handlungskonzept Case Management der Frankfurt Universtity of Applied Sciences Laut Vorgaben des Förderkonzeptes richtet sich die Anzahl der geförderten Stellen nach den erhobenen und dem MKFFI gemeldeten Zahlen der Geduldeten im Stadtgebiet. Pro 100 geduldeter Geflüchteter im Alter von 18 bis einschließlich 27 Jahren wird eine Stelle gefördert. Dabei erfolgt die Zuwendung des Landes in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 80% der Teilhabemanagement-Stellen. (Abb. 3: Bemessungsgrundlage Baustein 6, KFI NRW 2019: Richtlinie Förderbaustein 6, Anlage 1) 15 Förderrichtlinie zu Baustein 1-4: Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte in NRW. Die Antragsfrist für diese Bausteine hat am 18.12.2019 begonnen und die Ausschlussfrist endet am 31.03.2020. Mit der Antragstellung ist eine schriftliche Vereinbarung über eine fachübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen Verwaltung, aber auch mit den Infrastrukturen vor Ort vorzulegen. Das integrierte Vorgehen ist im Rahmen der Projektbeschreibung darzustellen, zum Beispiel über einen Letter-Of-Intent oder eine Kooperationsvereinbarung. Es muss ein Antrag gestellt werden, wobei eine parallele Umsetzung der Förderbausteine 1-4 durch die Antragstellenden vorzusehen ist. Hiervon kann allein in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Die Zuwendung wird auf Anforderung für das jeweilige Quartal zum 15.02., 15.05, 15.08 und 15.11. ausgezahlt. Änderungen im Budget können nach der Hälfte der Laufzeit vorgenommen werden. Der Gegenstand der Förderung für die einzelnen Bausteine wird im Folgenden tabellarisch dargestellt: 16 Übersicht über einzelne Bausteine: Baustein Inhalt Anforderungen Pauschale Einheit Bemessungs- grundlage Alle Fahrtkosten  Für alle Bausteine möglich, außer für Teilnehmende, die ausschließlich eine Maßnahme nach dem Förderbaustein 1 Coaching besuchen oder die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Für sie wird keine Pauschale für Fahrten gewährt (Außer sie haben keine Möglichkeit, eine ermäßigte Fahrkarte über den Arbeitgeber zu beziehen). 30,- Euro pro Teilnehmen -den und Monat Ausgaben für Fahrten der Teilnehmenden Alle Kinderbetreuung  Gefördert werden Ausgaben für eine kursbegleitende Kinderbetreuung mit 130 Euro pro Teilnehmendem und Monat. 130,- Euro pro Teilnehmen -den und Monat Ausgaben für Kinderbetreuung des Kindes Baustein 1 Coaching Gefördert werden Maßnahmen für ein niedrigschwelliges, individuelles Coaching mit dem Ziel, die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen.  Betreuungsschlüssel von 1:20  Erkennung, Entwicklung und Förderung von (Schlüssel)Kompetenzen, zum Beispiel: o persönliche Kompetenzen o soziale Kompetenzen o berufliche Kompetenzen o interkulturelle Kompetenzen  Berufsorientierung  Konflikt- und Krisenintervention  Coach: mindestens Fachhochschul- oder Bachelorabschluss im sozialpädagogischen Bereich, in sozialer Arbeit oder im vergleichbaren Fachbereich. Vorausgesetzt werden mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Ziele:  Betreuung sowie Begleitung der Teilnehmenden vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen ermöglicht (zum Beispiel nach den Förderbaustein 2 oder 3 möglich).  Maßnahme-, Ausbildungs- und Beschäftigungsabbrüche sollen verhindert werden.  Stabilisierung und Festigung der Teilnehmenden und ihrer Ausbildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit 6.600,- Euro Pro Stelle und Monat (anteilige Stellenförde rung möglich) Personalausgab en und direkte und indirekte arbeitsplatzbezo gene Sachausgaben 17  Steigerung des Leistungsniveaus der Teilnehmenden gesteigert und eine dauerhafte Eingliederung unterstützt werden.  können bei Bedarf auch die Arbeitgeber der Teilnehmenden unterstützt werden. Baustein 2 (berufsbegleite nde Qualifizierung und / oder Sprachförderu ng) Gefördert werden Maßnahmen für eine niedrigschwellige berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung mit Anmeldung über den Arbeitgeber mit dem Ziel, die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit zu verbessern.  Höchstgrenze:30 Stunden pro Woche.  Die Durchführung einer Qualifizierung durch einen Coach (Baustein 1) ist ausgeschlossen. Kurträger sind:  rechtsfähige Träger der Volkshochschulen und die nach §14 Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen anerkannten Bildungseinrichtungen,  die vom BAMF anerkannten Integrationskursträger,  anerkannte Träger der Jugendhilfe aus dem Bereich der Jugendberufshilfe mit einschlägigen Erfahrungen oder  Träger, die über eine Trägeranerkennung oder Maßnahmenanerkennung auf sonstiger gesetzlicher Basis verfügen (Sozialgesetzbuch/Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, Bildungsurlaubsgesetz).  Plätze in den Kursen des BAMF an Berufskollegs können an die Zielgruppe vergeben werden. 46,- Euro pro Qualifizieru ngsstunde Personal- und Sachausgaben Baustein 3 (nachträglicher Erwerb des Hauptschulabs chlusses) Gefördert werden Maßnahmen für die Teilnahme an Kursen für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 9/10a) mit integrierter Sprachförderung sowie flankierender Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ (1440 Unterrichtseinheiten analog zu IFK in Berufskolleg). Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Förderbedarf der Teilnehmenden, um erfolgreich mit einem Hauptschulabschluss die Maßnahme zu beenden. Zwei Kursarten sind vorgesehen:  Das Angebot hat die schulischen Unterrichtsfächer und Lernbereiche gemäß der Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I an Einrichtungen der Weiterbildung in NRW zu umfassen.  Darüber hinaus ist im Fachunterricht flankierend Deutsch als Fremdsprache beziehungsweise Deutsch als Zweitsprache (DaF/DaZ) und Kurse zur Stärkung der Kernkompetenz „Lernen lernen“ verpflichtend zu unterrichten. 4.500,- Euro pro Teilnehmen den und Kurs Personal- und Sachausgaben 18  Homogene Kurse: Das sind Kurse, die ausschließlich aus der Zielgruppe der der Landesinitiative bestehen. Hier sind die Ausgaben für den Fachunterricht und die verpflichtenden Zusatzmodule DaF/DaZ und „Lernen lernen“ förderfähig.  Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Förderbedarf, es müssen aber mind.300 Unterrichtseinheiten (UE) DaF/DaZ und mindestens 300 UE zur Stärkung der Kernkompetenz „Lernen lernen“ erteilt werden.  Die Kursgröße muss zu Kursbeginn bei mindestens 8 und höchstens 16 Teilnehmenden liegen.  Kursträger sind rechtsfähige Träger der Volkshochschulen und die nach §14 Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen anerkannten Bildungseinrichtungen. Baustein 3 (nachträglicher Erwerb des Hauptschulabs chlusses) Heterogene Kurse:  Das sind Kurse, in denen Teilnehmende aus der Zielgruppe der Landesinitiative noch freie Plätze belegen.  Hier wird der Fachunterricht bereits durch einen anderen Zuwendungsgeber bereitgestellt.  Bei Zuweisung von Teilnehmenden in einen solchen durch einen anderen Zuwendungsgeber finanzierten Kurs sind nur noch die Ausgaben für die Erteilung der Zusatzinhalte DaF/DaZ und die Kompetenzbildung „Lernen lernen“ förderfähig.  s.o. 2.000,- Euro pro Teilnehmen den und Kurs Personal- und Sachausgaben Baustein 4 Jugendintegrat ionskurse (Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereit ende Kurse) Gefördert werden Maßnahmen für schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie  die Teilnahme an Jugendintegrationskursen, die durch das BAMF gefördert werden, aber für die Zielgruppe nicht zugänglich sind.  Gemäß Kriterien des BAMF 3,90 Euro pro Teilnehmen den und Stunde Personal- und Sachausgaben Sprachtest „Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)“ Ausgaben bis zu 87,84 Euro. Für „Leben in Deutschland“ ein 19 Höchstbetrag von 18,65 Euro Baustein 4 Darüber hinaus können auch innovative niedrigschwellige Kurse und Maßnahmen gefördert werden, die zur (Wieder-)Herstellung der Schul- beziehungsweise Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit beitragen. Kurs:  umfasst mindestens 80 und höchstens 1.000 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten).  dauert mindestens 3 und höchstens 12 Monate.  hat mindestens 6 und höchstens 18 Teilnehmende.  jeder Kurs beginnt mit einer Einstufung der individuellen Sprachkenntnisse und individuellen Potentiale  ein Kurs soll die vorhandenen Kenntnisse und Kompetenzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer intensiv weiterentwickeln und ihre Selbstlernfähigkeit fördern.  der Kursträger schließt mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Vereinbarung über die Teilnahme und das Kursziel im Rahmen einer individuellen Bildungs- und Berufsbiografie.  bei Auswahl der Teilnehmenden soll die persönliche Motivation und die individuelle Lebenslage Berücksichtigung finden.  wird durch eine Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis dokumentiert wird. Bevorzugt werden Kurse gefördert, die zu einem anerkannten Zertifikat führen. Neu geschaffene innovative niedrigschwellige Kurse, die Elemente der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten sowie zum Beispiel Kenntnisse in Englisch, Mathematik oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Kursträger sind:  rechtsfähige Träger der Volkshochschulen und die nach §14 Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen anerkannten Bildungseinrichtungen  die vom BAMF anerkannten Integrationskursträger oder  anerkannte Träger der Jugendhilfe aus dem Bereich der Jugendberufshilfe mit einschlägigen Erfahrungen. Als Lehrkraft kommen bevorzugt Personen in Frage,  die über ein abgeschlossenes Studium für Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder  Deutsch als Zweitsprache (DaZ) verfügen oder ein einschlägiges Studienprogramm DaF/DaZ des Goethe-Instituts abgeschlossen haben. 37,50 Euro pro Unterrichtss tunde Personal- und Sachausgaben (Abb. 4: Eigene Darstellung nach: Richtlinie Durchstarten in Ausbildung und Arbeit MKFFI&MAGS 2019) 20 Förderrichtlinie zu Baustein 5: Antragsberechtigt für den Baustein 5 sind kleinere - und mittlere Unternehmen (KMU), Betriebe, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Träger von beruflichen Ausbildungs - und Weiterbildungseinrichtungen, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände, Kammern, Kommunen sowie lokale wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure, Vereine und Stiftungen. Die Antragsfristen beziehen sich hierbei auf Stichtage, an denen zunächst di e Projektkonzeption eingereicht werden kann: 15.02.2020 und 31.03.2020. Der Projektkonzeption ist ein positives Votum der Kommune beizulegen und ein Bewerbungsbogen, der als Anlage auf der Homepage der Initiative zu finden ist. Die Mittel werden nach dem Aufruf im Wettbewerb vergeben. Das MAGS und MKFFI entscheiden mit Beratung durch die landeseigene Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) und die Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI), welche Projekte gefördert werden (Budget 5 Mio. Euro). Der Antrag ist erst nach positivem Entscheid des Landes zu stellen. Der Gegenstand der Förderung für Baustein 5 wird im Folgenden tabellarisch dargestellt: 21 Baustein Inhalt Anforderungen Pauschale Einheit Bemessungs- grundlage Baustein 5 Innovationsfonds Gefördert werden innovative Maßnahmen und Projekte modellhaften Charakters im Rahmen des „Innovationsfonds“, die a) die Ausbildungs- und/oder Beschäftigungsreife der Zielgruppe unterstützen und verbessern. b) die Hemmnisse auf der Unternehmensseite abbauen, um Menschen aus der Zielgruppe auszubilden und zu beschäftigen. Die Unterstützung der Kommune für die Projektidee ist einzuholen. Das positive Votum der Kommune ist zum Beispiel in einem „Letter-Of-Intent“ oder in einer Kooperationsvereinbarung darzulegen. Projekte werden gefördert,  die die Zielgruppe auf eine Ausbildung vorbereiten,  sie in Ausbildung bringen oder ihre Beschäftigung unterstützen,  die zur gegenseitigen Verständigung im Unternehmen beitragen,  interkulturelle Kompetenzen fördern,  neue Lehr- und Lernmethoden einsetzen, um die Zielgruppe besser in Ausbildung und Arbeit zu integrieren. Impulse und innovative Ideen, die insbesondere Frauen mit Fluchterfahrung darin unterstützen, den Einstieg in den Beruf zu finden, sind besonders gefragt. Maßgeblich für die Entscheidung über die Förderung eines Modellprojekts sind unter anderem:  der Beitrag der Maßnahme zur Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit  das Innovationspotential des Förderkonzepts  die Nachhaltigkeit der Finanzierung bei erfolgreicher Projektdurchführung  die Aussicht auf die Verstetigung und Transferfähigkeit des Vorhabens  die Chancengleichheit und Nicht- Diskriminierung, insbesondere von Frauen oder Personen mit Betreuungsverantwortung und  die arbeitsmarktnähe der Projektidee. 7.590,- Euro (Leitung) pro Stelle pro Monat Personalausgab en und direkte und indirekte arbeitsplatzbezo gene Sachausgaben 22 Baustein 5 s.o. 6.600,- Euro (Mitarbeit) pro Stelle pro Monat s.o. Baustein 5 s.o. 5.010,- Euro (Assistenz) pro Stelle pro Monat s.o. (Abb. 4: Eigene Darstellung nach: Richtlinie Durchstarten in Ausbildung und Arbeit MKFFI&MAGS 2019) 23 3. Zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative Wie in Kapitel 1 erläutert, rief das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration im September 2018 die Kommunen dazu auf, sich an der Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s“ zu beteiligen. Am 02.10.2018 hat O berbürgermeisterin Frau Reker den Beitritt zur Landesinitiative erklärt und das Amt für Integration und Vielfalt zur geschäftsführenden Stelle ernannt. Im Anschluss an einen Entwicklungsworkshop der Landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrat ionszentren im November 2018 hat die Kommune Köln mit der Umsetzung der Landesinitiative begonnen. 3.1 Die Struktur zur kommunalen Umsetzung in Köln Die geschäftsführende Stelle wurde im Amt für Integration und Vielfalt angesiedelt. Die Amtsleitung hat die Projektleitung. Die Projektkoordination bilden zwei Mitarbeiterinnen des Amtes für Integration und Vielfalt. Zusätzlich ist die Bildungskoordination für Neuzugewanderte am Prozess beteiligt. Die administrative Abwicklung des Prozesses wie Antragsverfahren, Verwendungsnachweise etc. wird durch die amtsinterne Projektkoordination durchgeführt. Wie in Kapitel 1 dargestellt, wird bei der Umsetzung der Landesinitiative ein Schwerpunkt auf die kommunalen Strukturen und deren Vernetzung gelegt. Die relevanten Akteure in den Kommunen sollen bei dem Prozess einbezogen und es sollen gemeinsame Entscheidungen zur Umsetzung getroffen werden. Die Projektkoordination hat diesen Ansatz von Anfang an verfolgt und einen möglichst transparenten und partizipa tiven Prozess gestaltet. Folgende Struktur wurde auf dieser Grundlage entwickelt: 24 (Abb.5: Eigene Darstellung: Die Struktur der kommunalen Umsetzung in Köln) Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen beteiligten Teilnehmendengruppen wird im Folgenden genauer betrachtet. 3.1.1 Die geschäftsführende Stelle Die geschäftsführende Stelle ist dafür verantwortlich, Aufgaben des Projektmanagements, der Netzwerkmoderation und des Netzwerkmanagements, der Entwicklung von komplexen Zielsystemen sowie die Gestaltung von übergreifenden Arbeitsabläufen wahrzunehmen. Die Projektkoordination, als Teil der geschäftsführenden Stelle, koordiniert den Gesamtprozess und ist für die Konzeption, Organisation, Moderation sowie Dokumentation verantwortlich. 3.1.2 Die Bündniskerngruppe Auf der Grundlage des in 1.4 aufgeführten Prozesses für die kommunale Praxis wurde als erster Umsetzungsschritt ein lokales Bündnis unter der Bezeichnung „Bündniskerngruppe“ gegründet. Dieses Bündnis bes teht aus Akteurinnen und Akteu ren, die in dem Bereich der Geflüchtetenarbeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsmarktintegration von großer Relevanz in Köln sind. Wichtig dabei war, dass diese auch über Entscheidungskompetenz verfügen. Weitere Kriterien zur Auswahl der Teilnehmenden der Bündniskerngruppe in Köln waren: • haben Kontakt zu jungen volljährigen Geflüchteten und kennen die Lebenswelt dieser Zielgruppe (oder einzelner Teilgruppen) gut, • engagieren sich auf lokaler Ebene in besonderem Maße für die Integrationsarbeit, • halten Angebote vor, die für die Zielgruppe besonders wichtig sind, 25 • verfügen über Ressourcen, mit denen die Integrationschancen verbessert werden können, • sind in landesweite Strukturen einbezogen und können eine Rückkopplung zwischen Landesebene und lokaler Ebene fördern, • treffen Entscheidungen, die die Integrationschancen beeinflussen Die folgende Übersicht listet alle Akteure der Kölner Bündniskerngruppe auf, unterteilt nach Schwerpunktbereichen: (Abb.6: Eigene Darstellung: Teilnehmende Bündniskerngruppe) Insgesamt handelt es sich um 29 Teilnehmende bei der Kölner Bündniskerngruppe. Das erste Bündniskerngruppentreffen fand am 19.02.2019 statt. Dabei wurden die Teilnehmenden über die Initiative, die konkrete Zielgruppe und Zielsetzung des Ministeriums sowie über den geplanten Prozessablauf informiert. Zudem haben die Teilnehmenden bezüglich der kommunalen Umsetzung Informationen zu den Aufgaben der Bündniskerngruppe und die Zusammensetzung erhalten. Außerdem wurden Überlegungen für das weitere Vorgehen vorgestellt und abgestimmt. Die Teilnehmenden wurden gebeten, Ihre Mitgliedschaft zur Bündniskerngruppe zu bestätigen und ggfs . a bzulehnen. Alle 29 Teilnehmenden haben ihre Mitgliedschaft bestätigt , was als starkes Engagement aller Mitwirkenden aufgenommen werden kann und das große Engagement für die Zielgruppe in der Kölner Landschaft widerspiegelt. 26 3.2 Die Datenlage in Köln Die chronologische Vorgehensweise bei dem Prozess zur Umsetzung der Landesinitiative auf kommunaler Ebene fand in Köln in Anlehnung an den vom Land vorgegebenen Prozess für die kommunale Praxis (siehe Kapitel 1.4) statt. Wie unter 3.1.2 dargestellt, wurde zunächst ein lokales Bündnis geschaffen: die Bündniskerngruppe. Bei der ersten Sitzung wurde mit den Mitgliedern die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Die Datenlage für Köln sollte ermittelt und verbessert werden. In enger Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde Köln wurde die Zahl der Zielgruppe ermittelt. Bei einem ersten Aufschlag im Dezember 2018 wurde folgende Darstellung anhand der Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) der Ausländerbehörde erstellt: (Abb.7: Eigene Darstellung: Datenlage Geflüchtete zwischen 18 und 27 Jahren, nach AZR Stichtag 31.12.2018) Die für die Initiative primär relevante Anzahl der 1034 Geduldeten zwischen 18 und 27 Jahren wurde für die weitere Bearbeitung berücksichtigt. Diese Zahl wurde im September 2019 auf 1047 Personen aktualisiert. Diese Zahl wurde im Folgenden bei der Berechnung aller Umsetzungsschritte auf kommunaler Ebene herangezogen. 27 3.3 Die Bedarfs- und Angebotsanalyse: Die Bündnisforen Bei ihrer ersten Sitzung hat die Bündniskerngruppe beschlossen, dass die Erarbeitung einer Bedarfs- und Angebotsanalyse im Rahmen von Bündnisforen stattfinden soll. Dabei ha ndelt es sich um Workshops, bei denen Expertinnen und Experten der operativen Ebene gemeinsam Fragestellungen zur Bedarfs - und Angebotsanalyse bearbeiten , um einen umfassenden Überblick in diesem Bereich zu erhalten. Bezüglich der Themenschwerpunkte hat di e Projektkoordination Vorschläge vorbereitet, die sich bei Vorüberlegungen zu den Bedarfen ergeben haben. Bei den Vorschlägen handelte es sich um die Themen:  Spracherwerb und  Integration in Ausbildung und Arbeit. Von der Bündniskerngruppe wurde beschlossen, mit dem ersten Bündnisforum „Zugang zum Spracherwerb“ zu starten. Zur Erarbeitung wurden im Vorfeld von der Projektkoordination für beide Bündnisforen die folgenden Themen vorgegeben:  Ist-Situation darstellen (Welche Angebote gibt es? Wie sind die rechtlichen Voraussetzungen?)  2. Bedarfslücken herausstellen (Welche Angebote fehlen? Welche rechtlichen Hürden gibt es?)  3. Möglichkeiten zur Öffnung für Zielgruppe (Welche Ideen gibt es zur Erweiterung des Angebotes für die Zielgruppe unter Be rücksichtigung d er rechtlichen Einschränkungen). Die Teilnehmenden aus der Bündniskerngruppe haben jeweils Expertinnen und Experten der operativen Ebene aus ihren Reihen benannt. Außerdem wurden weitere Teilnehmende von relevanten Vereinen, Initiativen, Sprachkursträgern sowie sozialen Trägern eingeladen. 3.3.1 Bündnisforum „Zugang zum Spracherwerb“ Das Bündnisforum „Zugang zum Spracherwerb“ fand am 27.05.2019 statt. Folgende Institutionen waren vertreten: Ausländerbehörde Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.V. Bildungskoordinator Stadt Köln FOGS – Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich mbH Integrationpoint 28 Integrationshaus Integrationskursträger Interkultureller Dienst (Amt für Integration und Vielfalt) Jobcenter Jugendmigrationsdienste Jugendwerk Köln Katholisches Bildungswerk Kölner Berufskollegs Kölner Flüchtlingsrat Kommunales Integrationszentrum (Amt für Integration und Vielfalt) Lernende Region Sprachhaus Sprach- und Orientierungsförderung (Amt für Integration und Vielfalt) Strategische Fachkoordination (Amt für Integration und Vielfalt) Tages- und Abendschule Köln Volkshochschule Insgesamt haben 25 Personen teilgenommen. Die Auswahl der Teilnehmenden folgte zum einen über die Vorschläge der Bündniskerngruppenmitglieder sowie anhand vorhandener Strukturen, die im Bereich Sprachförderung und Integration bestehen. Folgende Kriterien wurden der Auswahl zugrunde gelegt:  haben Kenntnisse über die Zielgruppe  können die Bedarfslage der Zielgruppe beurteilen  kennen Angebote und Anbieter  können zur inhaltlichen Ausgestaltung (Qualität) Hinweise geben  helfen bei der Analyse der Bedarfe und Angebote  wirken bei der Planung neuer Maßnahmen mit  beraten die Bündniskerngruppe Die Veranstaltung fand in Form eines Workshops statt. Zunächst klärte die Projektkoordination die Teilnehmenden über den aktuellsten Stand der Landesinitiative auf sowie über die geplante Vorgehensweise, die mit der Bündniskerngruppe abgestimmt wurde. In der daran anschließenden Arbeitsphase wurden die drei in Kapitel 3.3. genannten Fragen thematisiert. Dazu wurde die Gruppe in drei Kleingruppen aufgeteilt, die jeweils mit einer Zeitvorgabe von 29 20 Minuten eine der Fragestellungen bearbeitet haben. Die Ergebnisse wurden an Stellwänden festgehalten. Die Teilnehmenden haben sehr viel Expertise eingebracht und somit konnte aus den Ergebnissen eine umfassende Übersicht der vorhandenen Ange bote sowie die bestehenden Bedarfslücken aufgezeigt werden. Die Ergebnisse werden im Kapitel 4.1 explizit aufgeführt. 3.3.2 Bündnisforum „Integration in Ausbildung und Arbeit“ Das Bündnisforum „Integration in Ausbildung und Arbeit“ fand am 02.09.2019 statt. Folgende Institutionen waren vertreten: Amt für Integration und Vielfalt Amt für Soziales und Senioren Bundesagentur für Arbeit Caritas Köln Coach e.V. Ehrenamt Euroschule Flüchtlingsrat e.V. Frauen gegen Erwerbslosigkeit Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer IN VIA Jobcenter Jugendamt Jugendberufshilfe Jugendwerk GmbH KABE KAoA KAUSA Migrafrica Rheinflanke gGmbH Sprecher JMD TAS Match Point Vertr. Sprecherin Berufskollegs VHS, Qualifizierung und Beschäftigungsförderung Zug um Zug e.V. Insgesamt haben 35 Personen teilgenommen. Auch beim zweiten Bündnisforum erfolgte die Teilnehmendenauswahl über die Vorschläge der Bündniskerngruppenmitglieder sowie über die vorhandene Struktur im Bereich Integration in 30 Ausbildung und Arbeit. Da zu dem Zeitpunkt des zweiten Bündnisforums bereits die Informationsveranstaltung des MKFFI und MAGS (siehe Kapite l 2.1) stattgefunden hatte, konnten die Teilnehmenden über den konkreten Fördergegenstand informiert werden. Die einzelnen Bausteine wurden vorgestellt und in die Arbeitsphase miteinbezogen. Wie auch beim ersten Bündnisforum wurden folgende Fragestellungen in Kleingruppen bearbeitet: 1. Ist-Situation darstellen (Welche Angebote gibt es? Wie sind die rechtlichen Voraussetzungen?) 2. Bedarfslücken herausstellen (Welche Angebote fehlen? Welc he rechtlichen Hürden gibt es?) 3. Möglichkeiten zur Öffnung für Z ielgruppe (Welche Ideen gibt es zur Erweiterung des Angebotes für Zielgruppe unter Berücksichtigung der rechtlichen Einschränkungen). Durch die neuen Informationen des Landes konnte die erste Fragestellung in direktem Bezug zu den Bausteinen bearbeitet werden. Das bedeutete, dass die Angebote bereits hinsichtlich der Frage: „Zu welchen Baustein en passt das Angebot?“ aufgeführt werden konnten. Es handelte sich jedoch um eine grobe Zuordnung, da die Förderrichtlinien nicht bekannt waren. Aufgrund der hohen Teilnehmendenzahl und der großen Expertise der Teilnehmenden konnten in einer intensiven Arbeitsphase umfassende Ergebnisse festgehalten werden. Es fanden rege Diskussionen statt und auch der Austausch untereinander wurde gefördert. 31 4. Das Kölner Konzept Die Ergebnisse der Bündnisforen waren für die Entwicklung eines Kölner Konzeptes von fundamentaler Bedeutung. Durch die gemeinschaftliche Erarbeitung mit Hilfe der Vielzahl an beteiligten Akteuren und auf der Grund lage um fassender Expertise konnte eine präzise Angebots- und Bedarfsübersicht angelegt werden. Die konkrete Umsetzung von Maßnahmen und die Auswahl der durchführenden Träger wurden auf der Basis dieser Erkenntnisse geplant. Jeder Prozessschritt wurde gemeinscha ftlich mit der Bündniskerngruppe abgestimmt und entschieden. 4.1 Angebots- und Bedarfslage: Ergebnisbündelung der Bündnisforen Um eine umfassende Übersicht über die Angebots- und Bedarfslage zu erhalten, wurden die Ergebnisse der Bündnisforen gebündelt und ausgewertet. Es wurden Übersichten erstellt, die im Folgenden aufgeführt werden. Anhand dieser konnten konkrete Erkenntnisse gezogen werden, die das Fundament für die konkrete Planung von Maßnahmen bildeten. Anhand der Ergebnisse des Bündnisforums „Zugang zum Spracherwerb“ (siehe Anlage 3 ) wurde deutlich, dass eine Vielzahl an Sprachangeboten vorhanden ist, sowohl im Regelsystem als auch ehrenamtlich organisiert. Jedoch ist der Zugang für die Zielgruppe häufig eingeschränkt oder nicht vorhanden, da der Zugang in das Regelsystem ausschließlich nach aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen möglich ist. Somit ergab sich hinsichtlich der Bedarfslage, dass Kurse des Regelsystems dringend für die Zielgruppe geöffnet werden sollten. Zusätzlich wurde der Bedarf des „Lernen lernens“ deu tlich. Gerade für junge Geduldete mit geringer Bildungssozialisation sollte es Angebote geben, die dazu beitragen, dass die Funktionen und das Vorgehen des Lernens vermittelt werden. Auch der dringende Bedarf nach Alphabetisierung wurde aufgezeigt. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Bedarfsl age auf der Grundlage der Ergebnisse des zweiten Bündnisforums „Integration in Ausbildung und Arbeit“. 32 (Abb.8: Eigene Darstellung: Bedarfslücken „Zugang zum Spracherwerb“ & „Integration in Ausbildung und Arbeit“) Unter den Oberthemen „Vor der Ausbildung“, „Während der Ausbildung“, „Zusammenarbeit mit Unternehmen“ sowie „Spezielle Zielgruppen“ wurden die Bedarfe, die in den Bündnisforen erarbeitet wurden , zusammengefasst. Auch eine thematische Zuteilung zu den Förderbausteinen des Landes wurde vorgenommen, um einen Überblick zu erhalten, welche Bedarfe dadurch abgedeckt werden können. Eine übergeordnete Thematik wurde in beiden Bündnisforen mit besonderer Wichtigkeit mehrmals genannt: engmaschige, niederschwellige, kleinschrittige Betreuung/Einz elfallhilfe/Casemanagement. Dieser Bedarf scheint bei der Zielgruppe von besonderer Bedeutung zu sein. Bezüglich der konkreten Bedarfe wird im Folgenden ein weiteres umfangreiches Schaubild erläutert (siehe S. 31 ff.). Die bestehenden Angebote, die bei Fr agestellung 1 erarbeitet wurden, wurden hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit in den Fördergegenstand des Landes geprüft. Die Projektkoordi nation prüfte die Konzepte vorhandener Angebote , um konkret beurteilen zu können, ob die Vorgaben des Landes zu den einzelnen Bausteinen erfüllt sind und die Aufgabenbeschreibung passend ist. Bezüglich der Umsetzung sprach sich die Projektkoordination dafür aus, zunächst bestehende Angebote, mit den Kriterien: ein erfolgreicher Verlauf, eine qualitative gute Ausgestaltung, eine Anpassung an die vorhandenen Strukturen sowie große Erfahrungswerte bei der Förderung zu berücksichtigen. Eine Neuinitiierung von Angeboten soll te nur dann erfolgen, wenn keine Angebote vorhanden sind, die diese Kriterien erfüllen. Dies soll vor allem auch zur Vermeidung von Doppelstrukturen eingehalten werden (mehr dazu siehe Beschluss Bündniskerngruppe). Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wurde ein weiteres Schaubild erstellt, welches die konkreten Bedarfslücken mit den bestehenden Angeboten verknüpft: 33 (Abb.9: Eigene Darstellung: Laufbahn Arbeit/Ausbildung junge Geduldete bestehende Angebote und Bedarfslücken) 34 Bei dem Schaubild handelt es sich um die Darstellung der Laufbahn eines jungen Geduldeten mit dem Ziel Ausbildung und Arbeit. Es ist dargestellt, welche Schritte notwendig sind, um das Ziel einer Ausbildung zu erreichen. Zudem wird ersichtlich, welche bestehenden Angebote in Köln zu Erfüllung der Laufbahnschritte zur Verfügung stehen. Auch die speziellen Zielgruppen derjenigen mit Alphabetisierungsbedarf und den Bedarf an Kinderbetreuung werden betrachtet und hinsichtlich der bestehenden Angebote und Bedarfslücken dargestellt. Die Bausteine des Fördergegenstandes der Landesinitiative wurden thematisch den Bereichen der Laufbahnschritte zugeordnet. Das Schaub ild verdeutlicht, dass die Bausteine nicht zwingend alle herausgestellten Bedarfslücken decken. In Bezug auf die Sprachf örderung besteht jedoch die Möglichkeit die vorhandenen Bedarfslücken durch konkrete Maßnahmenplanung anhand der vorgegebenen Bausteine des Landes, zu decken. Baustein 4: Baustein 4 bezieht sich auf die Bedarfslücke der Sprachförderung im Regelsystem. Dabei können die vorhandenen Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF3) für die Zielgruppe geöffnet werden. Auch als Vorbereitung für die Ausbildung können Jugendintegrationskurse dienen (bis Niveau B1/B1+) und somit schließt dieser Baustein auch die dargestellte Lücke der „ausbildungsvorbereitenden Sprachkurse“. Die Bausteine 1 und 2: Die Bausteine 1 und 2 s ind in Köln bereits gut abgedeckt und schließen keine vorhandene Bedarfslücke. Der Bedarf in diesem Bereich ist jedoch immens, sodass eine Erweiterung in diesem Bereich dringend notwendig ist. 3 Hier und im Folgenden wird die Abkürzung BAMF für das Bundesamt f ür Migration und Flüchtlinge verwendet Baustein 4 Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie Jugendintegrationskurse haben das Ziel Schul- bzw. Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit (wieder)herzustellen. Das kann auf 2 Weisen erfolgen: 1. In Form von Jugendintegrationskursen, die vom BAMF bereits angeboten werden, aber für die Zielgruppe nicht zugänglich sind. 2. In Form von neu geschaffenen, innovativen, niedrigschwellige Kursen, die Elemente der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten sowie z.B. Kenntnisse in Englisch, Mathematik oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Baustein 1 Niederschwellige, individuelle Beratung und Betreuung vor, während und im Anschluss an Fördermaßnahmen mit dem Ziel Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu verbessern. Betreuungsschlüssel 1:20 Baustein 2 Niederschwellige berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über den Arbeitgeber mit dem Ziel, die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit zu verbessern und damit die Ausbildung und Beschäftigung stabilisieren. 35 Baustein 3: Auch die ser Baustein ist in Köln durch die Weiterbildungskollegs gut abgedeckt. Jedoch besteht ein Bedarf an Nachholung des Hauptschulabschluss bereits ab A0. Bei der Zielgruppe der jungen Geduldeten handelt es sich häufig um Personen, die aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen möglichst schnell in ein Ausbildungsverhältnis kommen möchten. Dafür benötigen sie den Hauptschulabschluss, aber auch ausreichende Sprachkenntnisse. Zunächst einen Sprachkurs zu absolvieren, um im Anschluss daran den Hauptschulabschluss zu machen, kostet viel Zeit. Ein kürzeres System mit schnellem Hauptschulabschluss auch ab A0 für diejenigen , die vom Bildungsniveau her ein solch verkürztes System absolvieren können, ist daher sinnvoll. Baustein 5: Da es bei Baustein 5 hauptsächlich um den innovativen Charakter geht, lassen sich hier kaum konkrete Vorgaben finden. Bezüglich des herausgestellten Bedarfes hat die Projektkoordination den Beteiligten ausschließlich als Orientierungshilfe möglich e Bedarfe aufgezeigt, die dadurch abgedeckt werden könnten. Wie im Schaubild ersichtlich, könnte z.B. der Bedarf von Alphabetisierung über passende Projektideen durch diesen Baustein bedient werden. Baustein 6: Baustein 3 Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 9/10a)- mit integrierter Sprachförderung sowie flankierende Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat zum Ziel den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Baustein 5 Im Rahmen des Innovationsfonds (5 Millionen Euro) werden kreative Projektideen und modellhafte Einzelvorhaben gefördert, die das Ziel haben, Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit zu bringen und Unternehmen und Betriebe bei ihrer Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützten. Baustein 6 Im Rahmen des Teilhabemanagments werden zusätzliche Stellen für Teilhabemanager*innen in den Kommunen gefördert, die sich bereits der Initiative „Gemeinsam Klappt’s“ angeschlossen haben. Dabei geht es um die qualitative und quantitative Erfassung der Zielgruppe, die Analyse und Konkretisierung der Bedarfe und Angebote vor Ort, die Erfassung und Dokumentation aller Maßnahmen, rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung und Vermittlung an die jeweils zuständigen Stellen. 36 Der Bedarf an Baustein 6 ist, wie bereits erläutert, hoch. Eine gesteuerte, strukturelle Zuleitung der Zielgruppe zu den einzelnen Angeboten sowie die enge Betreuung während der Absolvierung der einzelnen Laufbahnschritte, sind für die Zielgruppe von besonderer Bedeutung. Dieser Baustein kann als Fundament der Initiative betrachtet werden, da durch die Sicherstellung der Verbindung der vorhandenen Unterstützungssysteme und dem rechtskreisübergreifenden Vorgehen, die gesamte Struktur im Bereich der Arbeit mit geflüchteten Menschen für diese Zielgruppe und dem Schwerpunktthema Arbeitsmarktintegration gefestigt wird. 4.2 Beschluss der Bündniskerngruppe zum Kölner Konzept Bei der zweiten Bündniskerngruppensitzung am 11.09.2019 wurden die bisherigen Ergebnisse aus den Bündnisforen präsentiert und mit den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen des Landes verknüpft. Die in 4.1 erläuterte Bedarfslage wurde dargestellt und in Verbindung mit bestehenden Projekten gebracht. Auch die bereits in 4.1 dargestellte Vorgehensweise, für die sich die Projektkoordination ausgesprochen hat- zunächst bestehende Angebote, mit den Kriterien: ein erfolgreicher Verlauf, eine qualitative gute Ausgestaltung, eine Anpassung an die vorhandenen Strukturen, große Erfahrungswerte, bei der Förderung zu berücksichtigen und zunächst keine Neuinitiierung von Angeboten vorzunehmen, wurde mit der Bündniskerngruppe diskutiert. Dieser Ansatz wird von der Projektkoordination verfolgt, um Doppelstrukturen zu vermeiden und die Weiterfinanzierung von gut laufenden Projekten zu sichern. Die Bündniskerngruppe sprach sich einstimmig dafür aus, diesem Ansatz zu folgen und die Nutzung vorhandener Angebote eine r Neuinitiierung vorzuziehen sowie bei Bedarf eine Ausweitung und Öffnung dieser Angebote zu bewirken. Außerdem wurde beschlossen, dass nach dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“ vorgegangen wird. Dieser Grundsatz steht für ein verzahntes Vorgehen und qualitativ ausgestaltete Angebote. Sollte das Budget nicht flächendeckend für die Gesamtzahl der Zi elgruppe ausreichend sein, soll zumindest ein Teil der Zielgruppe an Angeboten teilnehmen können die dementsprechend qualitativ ausgearbeitet sind. Die Beschlüsse auf einen Blick:  Nutzung vorhandener Angebote und mögliche Ausweitung und Öffnung  Qualität vor Quantität (bei nicht ausreichendem Budget)  Ausarbeitung eines Kölner Gesamtpakets, das die vorhandene Angebotsstruktur mit der Bedarfslage verknüpft und die strukturellen Gegebenheiten berücksichtigt  Nach Erarbeitung des Pakets und Abstimmung mit den relevanten Trägern, wird die Entscheidung der Bündniskerngruppe per Umlaufbeschluss eingeholt 37 4.3 Prozesskontext und Flankierende Struktur Bei der Erarbeitung eines Pakets zur Umsetzung der Landesinitiative auf kommunaler Ebene in Köln, hat die Projektkoordination folgendes Schaubild erstellt: (Abb. 10: Schaubild Kölner Paket Prozesskontext und Flankierende Struktur) Dieses Schaubild soll verdeutlichen, dass neben der konkreten Umsetzung der Förderelemente der Landesinitiative, die gesamte Kölner Struktur in dem Bereich der Geflüchtetenarbeit mi t dem Schwerpunkt Ausbildungs - und Arbeitsmarkt für den Prozesskontext von großer Bedeutung ist. Nur durch gemeinsame Abstimmung, Flankierung und Verzahnung können Prozesse für die Zielgruppe und auch die Mitwirkenden gewinnbringend sein. Jeder einzelne Akteur trägt zum Funktionieren dieser Struktur - und als Teil des Ganzen, zu einem gelingenden Integrationsprozess der Zielgruppe bei. Das Kölner Paket sieht vor, dass ein regelmäßiger Austausch zwischen den Trägern der Projekte der Landesinitiative und der flankierenden Struktur stattfindet und somit gewährleistet ist, dass die Angebotsstruktur ineinander greift. Auch da kommt dem Teilhabemanagement eine besondere Rolle zu, denn dieses kann als Schnittstelle fungieren und die Akteure mit gemeinsamen Fallkonferenzen miteinander vernetzen. Das Projekt „Bleiberecht“ welches von der Kölner Ausländerbehörde in Zus ammenarbeit mit den Trägern: Rom e.V., Kölner Flüchtlingsrat, agisra e.V., Diakonie sowie der Caritas durchgeführt wird, entspricht zum Teil der Zielgruppe der Landesinitiative. Diese Schnittpunkte werden besondere Beachtung erfahren und die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und den beteiligten Trägern intensivieren. Ein enger Austausch bezüglich der Zielgruppe sowie Fallkonferenzen über das Teilhabemanagement werden angestrebt. 38 Der dargestellte Prozesskontext stellt die Funktionen dar, die diese umrahmende Struktur herstellen soll. All e aufgeführten Elemente sind Teil des Prozesskontextes und als solches durch die Projektkoordination zu steuern bzw. zu planen. Somit sieht es die Projektkoordination als ihre Aufgabe an, diesen Kontext mitzudenken und als Planungselement zu steuern. Zu dem Prozesskontext gehört auch der Aufbau und die Pflege einer Austauschplattform (Softwarelösung-Microsoft Sharepoint bz w. Teams) für die am Prozess beteiligten Akteure , sowohl die Geförderten des Landesprogrammes, als auch die der flankierenden Struktur. Dort sollen die Akteurinnen und Akteure ihre Angebote einstellen können, ein Austausch bezüglich des Bedarfs von Arbeits kreisen und Vernetzungstreffen sowie generelle Abstimmungen stattfinden, die den Vernetzungsprozess betreffen. Die Austauschplattform wurde von der Projektkoordination bereits zur Verfügung ge stellt. Bisher wurden dort die Informationen des Landes veröffentlicht sowie die bisherigen Umsetzungsschritte wie die Protokolle der Bündniskerngruppentreffen und die Ergebnisse aus den Bündnisforen. Eine Ausweitung der Inhalte ist in Arbeit. 4.4 Konkrete Umsetzung der Förderbausteine 1-5 Unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Landes (siehe Kap. 2.1.2) hat die Projektkoordination einen konkreten Umsetzungsplan entwickelt. Bei der Umsetzung der Förderbausteine werden , wie in der Bündniskerngrup pe beschlossen , bisher bestehende Projekte berücksichtigt , die so wie sie durchgeführt werden und erprobt sind , bereits die Voraussetzungen der Förderbausteine erfüllen. Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den Bündnisforen wurde dieser Umsetzungsplan en twickelt, der die bestehenden Strukturen berücksichtigt und mit den relevanten Trägern aus den Bereichen Sprachförderung und Arbeitsmarktintegration gemeinschaftlich abgestimmt wurde. Die große Trägerlandschaft und die Vielzahl an Akteuren wurde bei diesem Prozess von Anfang an (mit-)berücksichtigt. So wurde zum einen über die Bündniskerngruppe sichergestellt, dass alle Institutionen und relevanten Akteure der Geflüchtetenarbeit in Köln ver treten sind oder durch Sprecheri nnen und Sprecher beteiligt wurden, die immer wieder darauf hingewiesen wurden , die Informationen über alle zur Verfügung stehenden Kanäle , weiter zu tragen. Zum anderen wurden zu den Bündnisforen Expertinnen und Experten der operativen Ebene eingeladen, wobei der Teilnehmendenkreis wiederum gemeinschaftlich durch die Projektkoordination und der Unterstützung vieler Projektpartner sowie generellen Kooperationspartnern auserwählt wurde. Durch die Beteiligung der gesamten Träger - und einem Großteil der Integrationslandschaft wurden umfassende Erfahrungswerte, Expertise sowie Potentiale im Hinblick auf eine enge Verbindung zur Zielgruppe gebündelt. Auf dieser Grundlage konnte ein Paket entwickelt 39 werden welches zum einen die Vorgaben der Landesförderung berücksichtigt und zum anderen die genannten Kölner Potentiale beinhaltet. 4.4.1 Finanzierung Wie in Kapitel 2.1 erläutert steht Köln eine Summe von 2.365.270 Mio. Euro als Landesförderung zur Verfügung zuzüglich des Eigenanteils von 20%. Somit konnte eine Gesamtsumme von 2.956.587 Mio. Euro für die Planung der Umsetzung der Förderelemente 1-4 berücksichtigt werden. Bezüglich der Deckung des Eigenanteils wird die amtsinterne Projektkoordination eine Beschlussvorlage erstellen, die den Ausschüssen der Stadtverwaltung vorgelegt wird, um im Anschluss einen Ratsbeschluss einzuholen. Der Antrag für die Zuwendung des Landes wird vorbehaltlich eines positiven Ratsbeschlusses g estellt. Dies ist aufgrund der Fristenwahrung und zeitlichen Zielsetzung (siehe 4.4.2 Antragsverfahren) notwendig. Für die konkrete Planung der einzelnen Bausteine musste im Vorhinein auf der Grundlage der Bedarfs- und Angebotsanalyse durch die Bündnisforen entschieden werden, wie die Bausteine bewertet werden. Es musste somit eine Gewichtung der Bausteine erfolgen. In Köln gestaltet sich eine nahezu gleichwertige Bedarfslage hinsichtlich der Bausteine: Jobcoaching (Baustein 1), Nachholen des Hauptschulabschlusses (Baustein 3) und die Schul- ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse (Baustein 4). Die berufsbegleitenden Sprachkurse (Baustein 2), die in Köln ebenfalls von großer Bedeutung für die Zielgruppe sind und somit ein en großen Bedarf darstellen , sind über die Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausreichend abgedeckt. Frühzeitig fand im Sommer Herbst 2019 mit dem Regionalkoordinator dazu ein Tref fen statt. Es bestehen große Kapazitäten , die Zielgruppe hat bei (großzügig ausgelegter ) Arbeitsmarktnähe Zugang zu den Kursen und es ist ein koordiniertes Verfahren mit allen beteiligten Sprachkursträgern vorhanden , was ebenfalls durch diese bei einem sep araten Trägertreffen bestätigt wurde. Die Kurse sind zum Teil bereits fachspezifisch ausdifferenziert, werden aktuell erweitert und es besteht eine langfristige Bundesfinanzierung. Der Aspekt der fachspezifischen Ausdifferenzierung, beispielsweise auch um Prüfungen und / oder den Arbeitsalltag meistern zu können, ist für die Landesinitiative von hoher Wichtigkeit und wird in weiteren Gesprächen mit der entsprechenden Regionalkoordination des BAMF und weiteren Akteuren thematisiert werden. Aus diesen Gründen wurde für den Baustein 2 kein Budget eingeplant. Die Gesamtsumme wurde ausschließlich auf die Bausteine 1, 3 & 4 aufgeteilt. Die konkrete Verteilung wird in Kapitel 4.4.3 erläutert. 4.4.2 Die Antragsstellung 40 Hinsichtlich der Vorgabe der Förderrichtlinie n (siehe Kapitel 2.1.2) soll der Kölner Antrag fristwahrend gestellt werden. Damit wird die die Zielsetzung, die Maßnahmen zum 01.07.2020 beginnen zu starten, eingehalten. Dies sichert einen zweijährigen Durchführungszeitraum, da die Laufzeit der Landesinitiative zum 30.06.2022 endet. Laut Förderrichtlinie ist mit einer Zuwendungsauszahlung zum 15.05.2020 zu rechnen. Es wird ein gemeinsamer Antrag für die Bausteine 1 -4 gestellt und eine parallele Umsetzung der Bausteine ab 01.07.2020 ist vorgesehen. Für die Antragsstellung ist eine schriftliche Vereinbarung über eine fachübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen Verwaltung, aber auch mit Infrastrukturen vor Ort vorzulegen. In Köln steht die Bündniskerngruppe exemplarisch für die fachübergreife nde Zusammenarbeit. In Form eines Entscheidungsgremiums wurde der Prozess von der Vorgehensweise bis hin zur konkreten Umsetzung von den Mitgliedern der Bündniskerngruppe beschlossen. 4.4.3 Ausgestaltung der Bausteine Wie erläutert, diente die Erkenntnisgewinnung aus den Ergebnissen der Bündnisforen als Grundlage für die konkrete Maßnahmenplanung. Aufgrund der ersten Übersichten über die Bedarfslagen und Angebotslandschaft in Köln konnten erste Rückschlüsse gezogen werden, welche Projekte sich möglicherweise für eine Weiterfinanzierung oder eine Öffnung und Ausweitung über die Landesinitiative eignen. Aufgrund der großen Trägerlandschaft in Köln und den vielfältigen Angeboten, gibt es viele Projekte, die die Bedarfe der Förderelemente des Landes aufgreifen. Jedoch sind nur wenige Projekte so ausgestaltet, dass sie die Anforderungen der Bausteine erfüllen. Somi t blieben bei der Auswahl die Projekte übrig, die aufgrund ihrer Konzeptionierung den vom Land vorgegebenen Voraussetzungen entsprechen. Bei Baustein 1 werden insgesamt achtverschiedene Träger für sechs Vollzeitstellen berücksichtigt. Damit sollen 240 Personen während der Laufzeit von zwei Jahren und einem Betreuungsschlüssel von 1:20 erreicht werden. Alle Träger verfügen über umfassende Erfahrungswerte mit der Zielgruppe und haben mit der Durchführung ihrer Projekte große Erfolge erzielen können. Sie bringen sehr viel Expertise mit und hab en einen guten Zugang zur Zielgruppe. Zwei der Träger sind als Migrantenselbstorganisation selbst Vertreter der Zielgruppe und bilden somit  „Ausbildungscoaching“ von Coach e.V. (1 Stelle) 158.400€  „HOPE“ Rheinflanke (1 Stelle) 158.400€  „Work Kompass Plus“ Migrafrica (1 Stelle) 158.400€  „Ausbildungspatenprojekt“ Ceno e.V. (1 Stelle) 158.400€  „Caritasverband Köln, IB, In Via (Kooperation mit Netzwerk CHANCE+)“ (1.5 Stellen) 237.600€  „TBS“ Jugendwerk Köln (0,5 Stelle) 79.200 € Abdeckung von insgesamt 240 Personen (2 Jahre)  6 Vollzeitstellen  Betreuungsschlüssel 1:20 (pro Stelle 20 Personen pro Jahr)  Pauschale: 6600€ pro Monat Vollzeitstelle Gesamtkosten: 950.400€ 41 auch die Bedarfslage aus Sicht der Zielgruppe ab. Ein weiterer Träger, ist als Vertreter des innerstädtischen Arbeit skreises für Bürgerschaftliches Engagement als Schnittstelle zum Ehrenamt tätig. Bezüglich der Sozialraumabdeckung ist die Auswahl ebenfalls breit gefächert. Die Träger befinden sich alle in jeweils anderen Bezirken und die Verteilung ist dabei großflächig, sodass der Zugang aus nahezu allen Sozialräumen sichergestellt ist. Für Baustein 3 sind zwei Träger vorgesehen. Zum einen ein Kölner Weiterbildungskolleg sowie ebenfalls eine Migrantenselbstorganisation. Beide Träger haben umfassende Erfahrungswerte mit der Zielgruppe. Zu dem Angebotsspektrum gehören ein spezielles Vorkurssystem für Neuzugewanderte mit Sprachförderung sowie spezielle Frauenkurse. Somit eignen sich die beiden Träger für die Durchführung von Kursen für die Erlangung des Hauptschulabschlusses. Als anerkannte Bildungsträger entsprechen sie den Voraussetzungen. Es ist vorgesehen 200 Personen im Zeitraum von zwei Jahren die Möglichkeit zu geben , den Hauptschulabschluss zu erlangen. Dies soll durch sechs homogene Kurse á 20 Personen und vier heterogene Kurse á 20 Per sonen erfolgen. Zwei dieser Kurse werden spezielle Frauenkurse sein für die zusätzlich 30 Kinderbetreuungsplätze über den Zeitraum von zwei Jahren bereitgestellt werden. Außerdem können 143 Teilnehmende von der Erstattung der Fahrkosten profitieren. Diese werden nach zeitlichem Vorrangprinzip verteilt. Bei Baustein 4 sollen 270 Personen in einem Zeitraum von 2 Jahren abgedeckt werden. Dabei sollen 180 Personen der Zielgruppe die Möglichkeit bekommen einen Abdeckung von insgesamt 200 Personen (2 Jahre)  10 Klassen à 20 SuS für 4 Semester  Auch Kurse ab A0  Pauschale für homogene Kurse (120 Per4sonen): 4500 €/pro TN&Kurs 540.000€  Pauschale für heterogene Kurse (80 Personen): 2000€/pro TN&Kurs 160.000€  Gesamtkosten: 700.000,00€  Zusätzlich Kinderbetreuung für 30 TeilnehmerInnen  Pauschale für Kinderbetreuung 130€ pro TN pro Monat auf 2 Jahre= 93.600€  Zusätzlich Fahrkosten für 143 TeilnehmerInnen für 2 Jahre Pauschale für Fahrtkosten 30€ pro TN pro Monat= 102.960€  Gesamtkosten:196.560€ 896.560€  TAS gute Struktur durch Vorklassensystem, sozialpädagogische Betreuung 8 Klassen für den Zeitraum von 2 Jahren für 160 Personen (4 Klassen homogene Kurse= 80 SuS= 360.000€, 4 Klassen heterogene Kurse= 80 SuS=160.000€= 520.000,00€ für TAS)  BFmF Enge Verbindung zur Zielgruppe, spezielle Frauenkurse 2 Klassen für den Zeitraum von 2 Jahren 40 Personen (2 Klassen homogene Kurse= 40 SuS= 180.000,00€ für BFmF) 42 Jugendintegrationskurs zu absolvieren. Weitere 90 Personen sollen von den niederschwelligen Kursen der Deutschförderung und Berufsorientierung profitieren können. Im Bereich der Jugendintegrationskurse des BAMF , eignen sich alle Sprachkursträger, die bereits Jugendintegrationskurse durchführen. Somit werden alle in Köln ansässigen Sprachkursträger berücksichtigt und es wird über die bestehenden Strukturen gemeinsam entschieden, welcher Träger wie viele Kurse durchführen möchte. Dabei ist eine enge Zusammena rbeit innerhalb des Amtes für Integration und Vielfalt vorgesehen. Das Sachgebiet der Sprach - und Orientierungsförderung ist für die generelle Steuerung und Koordin ation der Teilnehmenden für die Integrationskurse zuständig. Im Rahmen dessen wird auch der Prozess der Umsetzung des Bausteins 4 erfolgen. Im Bereich der niedrigschwelligen Kurse der Deutschförderung und Berufsorientierung sind die Angebote der Interkulturellen Zentren der Stadt Köln und weiterer Träger vorgesehen. Durch ihren engen Kontakt zur Zielgruppe und langjährigen Erfahrung im Bereich der Integrationsarbeit, bieten sie sich für die Umsetzung dieser Kurse an. Viele Interkulturelle Zentren haben bereits ein Angebot sspektrum, welches derartige Kurse beinhaltet. Außerdem gibt es ein Angebot des Jugendwerks Köln welches die Voraussetzungen dieses Bausteins erfüllt und somit ebenfalls mit der Finanzierung eines Kurses Berücksichtigung findet. Um der Zielgruppe den Zugang zu erleichtern, werden bei dem Baustein allen Teilnehmenden die Fahrtkosten erstattet. Es stehen 35 Plätze pro Jahr für Kinderbetreuung zur Verfügung. Außerdem werden allen Teilnehmenden der Jugendintegrationskurse die Prüfungsgebühren für die TELC Prüfung erstattet. Abdeckung von insgesamt 255 Personen (2 Jahre)  1000 UE= Kurse (1 Jahr)  Pauschale 3,90€ pro TN/Stunde für 1. Form 180 Personen= 702.000€ insgesamt für 4.1  Pauschale von 37,50€ für 1 Unterrichtsstunde (45min) für 2. Form 75 Personen= 5 Kurse (1 Kurs á 15 Personen, á 1000 UE) über 2 Jahre 1 Kurs= 37.500€ pro Jahr 187.500 € insgesamt für 4.2  Gesamtkosten: 889.500€  Zusätzlich Kinderbetreuung für 70 TeilnehmerInnen (35 pro Jahr)  Pauschale für Kinderbetreuung 130€ pro TN pro Monat auf 2 Jahre= 109.200€  Zusätzlich Fahrkosten für 255 TeilnehmerInnen für 1 Jahr Pauschale für Fahrtkosten 30€ pro TN pro Monat= 91.800€  Zusätzlich Prüfungsgebühren TELC 105€ p.P für 180 Personen (4.1)= 18.900€  Gesamtkosten:219.900€ 4.1 & 4.2 = 1.109.400€  1. Form: Jugendintegrationskurse 15 Personen pro Kurs=12 neue Kurse oder Auffüllen von bestehenden Kursen 702.000€  2. Form: Interkulturelle Zentren Deutsch-Türkischer-Verein 1 Kurs (1 Jahr) 37.500€ IN-Haus 1 Kurse (1 Jahr) 37.500€ Caritas 1 Kurse (1 Jahr) 37.500€ Jugendwerk „Handicraft 2 Kurse (2 Jahre) 75.000€ 43 Baustein 5 wird in Köln durch die große Anzahl an möglichen Antragsstellern inhaltlich erarbeitet. N eben den vom Land vorgebebenen Kr iterien sind für die Stadt Köln folgende Punkte für das positive Votum wichtig:  Ansprache und Gewinnung der Teilnehmenden / räumliche Erreichbarkeit  Vorherige Erfahrungen mit der Zielgruppe(Zugang) und Arbeitsmarktintegration  Räumliche Abdeckung / Förderung weniger im Fokus stehender Sozialräume  Verzahnung mit und Ergänzung von anderen Bausteinen der Initiat ive / anderen bestehenden Angeboten Umsetzbarkeit und Effizienz der Projektplanung (wird dreifach bewertet) . Die Stichtage des Landes zur Einreichung des Antrages sind der 15.02.2020 und 31.03.2020. Da die Verteilung der Mittel nach der Devise „first come , first serve“ verlaufen wird, ist es ratsam, sich an dem ersten Stichtag zu orientieren. Hier die die Information für Antragsstellende:  Die Zeitleiste für den Stichtag 15.02.2020 : bis zum 29.01.2020 Einreichung des Konzeptes per Email unter: gemeinsam_klappts@stadt-koeln.de. Sie erhalten bis zum 06.02.2020 die notwendige Rückmeldung von der Projektkoordination.  Die Zeitleiste für den Stichtag 31.02.2020 : bis zum 13.03.2020 Einreichung des Konzeptes per Email unter: gemeinsam_klappts@stadt-koeln.de. Sie erhalten bis zum 20.03.2020 die notwendige Rückmeldung von der Projektkoordination. Zum Zeitpunkt der Konzepterstellung läuft die Frist zur Einr eichung der Anträge weiterhin weshalb noch keine umfassende Darstellung etwaiger Angebote in das Konzept aufgenommen werden kann. 4.5 Konkrete Umsetzung des Förderbausteins 6 Die Entwicklung eines rechtskreisübergreifenden Casemanagement / Teilhabemanag ement für geflüchtete Menschen erfolgte bereits im Rahmen des landesgeförderten Projekts „Einwanderung gestalten NRW“. Intensiv beteiligt an der Konzeptentwicklung zu „KOKIP (Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse) – Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln“ waren neben der Verwaltung die Träger der Wohlfahrtsverbände, das Ehrenamt und das Jobcenter Köln mit Unterstützung der Frankfurt University of Applied S ciences (wissenschaftliche Begleitung). Da die Umsetzung des Projektes im Rahmen der Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und „Gemeinsam klappt´s“ erfolgt, wurde das Konzept unter Berücksichtigung der geänderten Parameter angepasst. Die Teilhabemanagerinnen verknüpfen die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Ratsuchenden mit den Angebotsstrukturen nach den Kriterien des Teilhabemanagements so 44 miteinander, dass eine dem Einzelfall angemessene Unterstützung gewährleistet ist. Die Erfahrungen in dieser Einzelfallarbeit werden genutzt, um strukturelle Defizite und Angebotslücken zu identifizieren sowie zu analysieren, wie bedarfsgerecht die bestehenden Angebote und Strukturen sind (Systemebene). Auf diese Weise soll eine Grundlage für d ie Entwicklung und Implementierung fehlender Angebote sowie für die Entscheidung über die Anpassung bestehender Angebote geschaffen werden. Mit dem Projekt KOKIP wurde am 01.12.2019 gestartet. Es wird in Köln in Kooperation mit Trägern der Wohlfahrtsverbä nde durchgeführt, um eine enge Verzahnung der städtischen Strukturen und des Kölner Hilfesystem zu ermöglichen. Bei der Auswahl der Kooperationspartner wurde insbesondere darauf Wert gelegt, dass diese über umfassende Erfahrung in der Begleitung junger geflüchteter Menschen verfügen, selbst seit vielen Jahren ein Casemanagementverfahren für diese Gruppe aufgebaut habe n und einen guten Zugang zu dieser Zielgruppe besitzen. Konkret sind dies:  Arbeiterwohlfahrt  Caritas  Internationaler Bund  Katholische Jugendagentur Die operative Einzelfallbetreuung wird durch die Teilhabemanager*innen der Kooperationspartner wahrgenommen. Neben dieser einzelfallbezogenen Netzwerkarbeit erfolgt zudem eine fallübergreifende Zusammenarbeit in Netzwerken, um strukturelle Ablaufschwierigkeiten im Integrationsprozess zu beheben und eine Optimierung der Angebotsebene für die Zielgruppe erreichen zu können. Diese Tätigkeiten auf der Systemebene werden im Wesentlichen von der Teilhabemanagement -Steuerungsstelle im Amt für Integration und Vielfalt initiiert und koordiniert. Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben der Teilhabemanager*innen, der Kriterien für die Aufnahme und der Zugangswege in das Teilhabemanagement sowie der Abläufe befindet sich in dem als Anlage 5 beigefügten Konzept. In Köln befinden sich aktuell rund 1050 Personen, die den Kriterien der Zielgruppe laut Landesförderkonzept entsprechen. Damit wäre in Köln grundsätzlich eine Förderung von 10,5 Teilhabemanagement – Stellen möglich. Insbesondere vor dem Hintergrund der Freiwilligkeit des Angebotes Teilhabemanagement ist eine valide Schätzung der Bedarfslage und der zu erwartenden Teilnehmendenzahl nicht möglich. Aus diesem Grund wird zunächst mit einer Startaufstellung von 5,0 Stellen begonnen, die wie folgt angebunden werden:  4,0 Teilhabemanagement – Stellen bei den genannten Kooperationspartnern  1,0 Teilhabemanagement – Steuerungsstelle im Amt für Integration und Vielfalt 45 4.5.1 Finanzierung Das kalkulierte Projektvolumen beträgt insgesamt 1.173.826 € (01.12.201 9 – 31.12.2022). Nach den Regelungen des Förderkonzeptes erfolgt die Förderzuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung. Pro Vollzeitstelle ist ein Betrag von 80% der Bemessungsgrundlage in Höhe von jährlich 68.000 €, das heißt 54.400 € vorgesehen (Förderung von 5 Stellen à 54.400 € = 272.000 €). Die Durchführung des Projektes KOKIP sowie die Erbringung des städtischen Eigenanteils wurden vom Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 beschlossen 4.5.2 Antragsstellung Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung A rnsberg vom 13.11.2019 wurde die Förderung des Teilhabemanagements für 12/2019 bewilligt. Der Förderantrag für die Jahre 2020 und 2021 wurde fristgerecht gestellt. Der entsprechende Zuwendungsbescheid liegt derzeit noch nicht vor. Um die Möglichkeit einer Ressourcenausweitung zu wahren , wurde im Förderantrag die höchstmögliche Anzahl von 10,5 Stellen beantragt 46 Quellenverzeichnis Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen 2018: Gemeinsam klappt’s. Integrationschancen für junge erwachsene Flüchtlinge in NRW (IfjeF). Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis der integrationspolitischen Infrastruktur Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des L andes Nordrhein-Westfalen 2018: Gemeinsam klappt’s: Eine Initiative der Landesregierung für die Integrationschancen junger erwachsener Flüchtlinge in NRW. Mitteilungsblatt Ministerium für Kinder Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein -Westfalen 2019: Gemeinsam klappt’s. Integrationschancen für junge volljährige Geflüchtete. Bausteine und Schrittfolge für die kommunale Umsetzung Ministerium für Kinder Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein -Westfalen 2019: Bericht des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration zur Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s“. Sitzung des Integrationsausschusses am 05. Juni 2019. Nachbericht zur Sitzung vom 13. März 2019 Kompetenzzentrum für Integration NRW 2019: Förderkonzeption Teilhabemanagement 47 Anlagenverzeichnis Anlage 1: MKFFI, Landesweite Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren, Universität Duisburg-Essen- Institut für Arbeit und Arbeitsqualifikation: Arbeitshilfe „Strukturen für das lokale Bündnis“ Anlage 2: Claus Reis 2019: Teilhabemanagement. Grundsätzliche Überlegungen und praktische Hinweise Anlage 3: Ergebnisübertrag Bündnisforum Zugang zum Spracherwerb Anlage 4: Ergebnisübertrag Bündnisforum Integration in Ausbildung und Arbeit Anlage 5: KOKIP - Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse. Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln.

Beratungsverlauf

  1. 03.03.2020

    Integrationsrat

    TOP 8.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 05.03.2020

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 4.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 09.03.2020

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  4. 10.03.2020

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 23.03.2020

    Finanzausschuss

    TOP 10.29, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  6. 24.03.2020

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 16.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: Sache ist erledigt
  7. 26.03.2020 zuletzt

    Rat

    TOP 10.10, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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