Mandari Insight

0442/2020

Teilnahme an der Landesinitiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.03.2020

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Anlage 2 Übersicht zur Umsetzung

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Anlage 1 Prozessverlauf und Konzept zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 Schaubild zum Prozesskontext und zur flankierenden Struktur

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Anlage 2 Übersicht zur Umsetzung

4698 Zeichen

Bausteine Vorschlag zur Umsetzung/Finanzierung Vorschlag zur Besetzung/bestehende Projekte 
 
Abdeckung von insgesamt 255  Personen (2 Jahre) 
 1000 UE= Kurse (1 Jahr)  
 Pauschale 3,90€ pro TN/Stunde für 1. Form  
180 Personen= 702.000€ insgesamt für 4.1  
 Pauschale von 37,50€ für 1 Unterrichtsstunde (45min) für 2. 
Form  
75 Personen= 5 Kurse (1 Kurs á 15 Personen, á 1000 UE) 
über 2 Jahre  
1 Kurs= 37.500€ pro Jahr  
187.500 € insgesamt für 4.2 
 Gesamtkosten: 889.500€ 
 Zusätzlich Kinderbetreuung für 7 0 TeilnehmerInnen (35 pro 
Jahr) 
 Pauschale für Kinderbetreuung 130€ pro TN pro Monat auf 2 
Jahre= 109.200€ 
 Zusätzlich Fahrkosten für 255 TeilnehmerInnen für 1 Jahr 
Pauschale für Fahrtkosten 30€ pro TN pro Mon at= 91.800€ 
 Zusätzlich Prüfungsgebühren TELC 105€ p.P für 180 
Personen (4.1)= 18.900€ 
 Gesamtkosten:219.900€                
 
    4.1 & 4.2 = 1.109.4 00€ 
 
 TAS gute Struktur durch Vorklassensystem, sozialpädagogische 
Betreuung  
8 Klassen für den Zeitraum von 2  Jahren für 160 Personen 
(4 Klassen homogene Kurse= 80 SuS= 360.000€, 4 Klassen 
heterogene Kurse= 80 SuS=160.000€= 520.000,00€ für TAS ) 
 BFmF Enge Verbindung zur Zielgruppe, spezielle Frauenkurse  
2 Klassen für den Zeitraum von  2 Jahren  
40 Personen 
(2 Klassen homogene Kurse= 40 SuS = 180.000,00€ für BFmF) 
 
Abdeckung von insgesamt 200 Personen (2 Jahre) 
 10 Klassen à 20 SuS für 4  Semester  
 Auch Kurse ab A0  
 Pauschale für homogene Kurse  (120 Personen): 4500 €/pro 
TN&Kurs      540.000€ 
 Pauschale für heterogene Kurse  (80 Personen): 2000€/pro 
TN&Kurs  160.000€  
 Gesamtkosten: 700.000,00€ 
 Zusätzlich Kinderbetreuung für 30 TeilnehmerInnen 
 Pauschale für Kinderbetreuung 130€ pro TN pro Monat  auf 2 
Jahre= 93.600€ 
 Zusätzlich Fahrkosten für 143 TeilnehmerInnen für 2 Jahre 
Pauschale für Fahrtkosten 30€ pro TN pro Monat= 102.960€ 
 Gesamtkosten:196.560€ 
 
    896.560€ 
 
Baustein 1 
Niederschwellige, individuelle Beratung und Betreuung vor, 
während und im Anschluss an Fördermaßnahmen mit dem Ziel 
Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu verbessern.  
Betreuungsschlüssel 1:20 
Abdeckung von insgesamt 24 0 Personen (2 Jahre) 
 6 Vollzeitstellen 
 Betreuungsschlüssel 1:20 (pro Stelle 20 Personen pro Jahr)   
 Pauschale: 6600€ pro Monat Vollzeitstelle  
        Gesamtkosten: 950.400€  
 „Ausbildungscoaching“ von Coach e.V.  (1 Stelle) 158.400€ 
 „HOPE“ Rheinflanke (1 Stelle) 158.400€ 
 „Work Kompass Plus“ Migrafrica  (1 Stelle) 158.400€ 
 „Ausbildungspatenprojekt“ Ceno e.V. (1 Stelle) 158.400€ 
 „Caritasverband Köln, IB, In Via (Kooperation mit Netzwerk 
CHANCE+)“ (1.5 Stellen) 237.600€ 
 „TBS“ Jugendwerk Köln (0,5  Stelle) 79.200 € 
  
Baustein 2  
Niederschwellige berufsbegleitende Qualifizierung und 
Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über den 
Arbeitgeber mit dem Ziel, die beruflichen und sprachlichen 
Kompetenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit 
zu verbessern und damit die Ausbildung und Beschäftigung 
stabilisieren. 
 
Abgedeckt durch Berufssprachkurse des BAMF   
 Kapazitäten können kurzfristig erweitert werden, Kurse 
können schon mit 7 TN gestartet werden  
 Großzügige, langfristige Finanzierung durch Bundesmittel  
 Pauschale: 46€ für 1 Kursstunde  
 Sprachhaus hat aktuell 3 Kurse, Erweiterung geplant.  
 IHK und HWK verweisen aktuell auf Angebot e. 
Baustein 3  
Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 
9/10a)- mit integrierter Sprachförderung sowie flankierende Stärkung der 
Kompetenz „Lernen lernen“ – hat zum Ziel den Einstieg in Ausbildung 
und Beschäftigung zu verbessern.  
 
Baustein 4 
Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie 
Jugendintegrationskurse haben das Ziel Schul- bzw. 
Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit (wieder)herzustellen. Das 
kann auf 2 Weisen erfolgen:  
1. In Form von Jugendintegrationskursen, die vom BAMF bereits 
angeboten werden, aber für die Zielgruppe nicht zugänglich sind. 
2. In Form von neu geschaffenen, innovativen, niedrigschwellige 
Kursen, die Elemente der Deutschförderung und beruflichen 
Orientierung enthalten sowie z.B. Kenntnisse in Englisch, 
Mathematik oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.  
 
 1. Form: Jugendintegrationskurse  
15 Personen pro Kurs=12  neue  Kurse oder Auffüllen von 
bestehenden Kursen  
 702.000€ 
 2. Form: Interkulturelle Zentren  
Deutsch-Türkischer-Verein 1 Kurs (1 Jahr) 37.500€ 
IN-Haus 1 Kurse (1 Jahr) 37.500€ 
Caritas 1 Kurse  (1 Jahr) 37.500€ 
Jugendwerk „Handicraft 2 Kurse (2 Jahre) 75.000€ 
  
Zur Verfügung stehende Summe: 
2.956.587,50€ (591.317,50€ Eigenanteil) 
Verplante Gesamtsumme: 
2.956.360€ 
Rest: 227,50€

Anlage 1 Prozessverlauf und Konzept zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative

88781 Zeichen

Geschäftsführende Stelle und Projektkoordination 
gemeinsam_klappts@stadt-koeln.de 
                
 
Prozessverlauf und Konzept zur kommunalen Umsetzung 
der Landesinitiative 
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit/  
Gemeinsam klappt‘s“

2 
Abbildungsverzeichnis 
 
Abbildung 1: Schaubild Prozess für die kommunale Praxis 2018: Informationsbroschüre MKFFI, 
Bausteine und Schrittfolge für die kommunale 
Umsetzung………………………………………………….…………………………………………………… 6 
 
Abbildung 2: Implementierung des lebensweltlichen Ansatzes 2018: Informationsbroschüre MKFFI, 
Bausteine und Schrittfolge für die kommunale 
Umsetzung………………………………………………………………………………… …………...……….. 7 
 
Abbildung 3: Bemessungsgrundlage Baustein 6, KFI NRW 2019: Richtlinie Förderbaustein 6, Anlage 
1…......……….……………………………………………………………………………………………….… 14  
 
Abbildung 4: Eigene Darstellung nach: Richtlinie Durchstarten in Ausbildung und Arbeit MKFFI&MAGS 
2019……..……………………………………………………………………………………………………….16 
 
Abbildung 5: Eigene Darstellung: Die Struktur der kommunalen Umsetzung in 
Köln……………………………………………………………………………………………… …...……….…24 
 
Abbildung 6: Eigene  Darstellung: Teilnehmende 
Bündniskerngruppe…………………………………………………………………………………………..…25 
 
Abbildung 7: Eigene Darstellung: Datenlage Geflüchtete zwischen 18 und 27 Jahren , nach AZR 
Stichtag 31.12.2018………………………………………………………………………………………….…26 
 
Abbildung 8: Eigene Darstellung: Bedarfslücken „Zugang zum Spracherwerb“ & „Integr ation in 
Ausbildung und 
Arbeit“………………………………………………………………………………………………………….…32 
 
Abbildung 9: Eigene Darstellung: Laufbahn Arbeit/Ausbildung junge Geduldete bestehende Angebote 
und Bedarfslücken…………………………………………………………………………………………..….33 
 
Abbildung 10: Schaubild Kölner Paket Prozesskontext und Flankierende Struktur………………..……37

3 
Inhaltsverzeichnis 
 
Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .... 1 
1. Allgemeines zur Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s“ ................................ .............. 5 
1.1 Die Zielgruppe ................................ ................................ ................................ .......... 5 
1.2 Die Zielsetzung der Initiative ................................ ................................ ..................... 5 
1.3 Die Partner der Initiative ................................ ................................ ........................... 5 
1.4 Der Prozess für die kommunale Praxis ................................ ................................ ..... 6 
1.4.1 Lokale Bündnisse ................................ ................................ ................................ .. 7 
1.4.2 Datenlage verbessern ................................ ................................ ........................... 7 
1.4.3 Bedarfe analysieren ................................ ................................ ...............................  7 
1.4.4 Angebotsanalyse ................................ ................................ ................................ ... 8 
1.4.5 Planung zielführender Maßnahmen ................................ ................................ ....... 8 
1.4.6 Dokumentation bzw. Evaluation ................................ ................................ ............. 9 
2. Verlauf der Initiative:   
        Von „Gemeinsam klappt’s“ zu „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ ..................... 9 
2.1 Fördergegenstand, Zeitraum und Budget ................................ ................................ 10 
2.1.1 Die Förderbausteine: ................................ ................................ ............................11 
2.1.2 Die Förderrichtlinien ................................ ................................ .............................13 
3. Zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative ................................ ......................23 
3.1 Die Struktur zur kommunalen Umsetzung in Köln ................................ ....................23 
3.1.1 Die geschäftsführende Stelle ................................ ................................ ................24 
3.1.2 Die Bündniskerngruppe ................................ ................................ ........................24 
3.2 Die Datenlage in Köln ................................ ................................ .............................. 26 
3.3 Die Bedarfs- und Angebotsanalyse: Die Bündnisforen ................................ ............27 
3.3.1 Bündnisforum „Zugang zum Spracherwerb“ ................................ .........................27 
3.3.2 Bündnisforum „Integration in Ausbildung und Arbeit“ ................................ ............29 
4. Das Kölner Konzept ................................ ................................ ................................ ...31 
4.1 Angebots- und Bedarfslage: Ergebnisbündelung der Bündnisforen .........................31 
4.2 Beschluss der Bündniskerngruppe zum Kölner Konzept ................................ .........36 
4.3 Prozesskontext und Flankierende Struktur ................................ .............................. 37 
4.4 Konkrete Umsetzung der Förderbausteine 1-5 ................................ ........................38 
4.4.1 Finanzierung ................................ ................................ ................................ .........39 
4.4.3 Ausgestaltung der Bausteine ................................ ................................ ................40 
4.5 Konkrete Umsetzung des Förderbausteins 6 ................................ ...........................43 
4.5.1 Finanzierung ................................ ................................ ................................ .........45 
4.5.2 Antragsstellung ................................ ................................ ................................ .....45 
Quellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ...........46

4 
Anlagenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ...........47

5 
1. Allgemeines zur Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s“ 
Im September 2018 rief das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Int egration die 
Kommunen dazu auf , sich an der Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s: Eine Initiative der 
Landesregierung für die Integrationschancen junger volljähriger Flüchtlinge in NRW“ zu 
beteiligen. Im Vorfeld wurde seit 2017 in einer Arbeitsgruppe mit der Landesweiten 
Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LaKI), Vertretern aus Kommunen 
und der Landesstelle der Jugendmigrationsdienste eine Handreichung zum Thema v erfasst, 
die erste Bed arfe aufgeführt sowie die Situation der Zielgruppe und einzelne Best -Practice-
Beispiele in den Blick genommen hat (vgl. Handreichung).  
1.1 Die Zielgruppe 
Bei der Initiative geht es um die Zielgruppe der jungen volljährigen Geflüchteten, unabhängig 
von der Bleibeperspektive. Die Altersgruppe der 18 - bis 27-Jährigen wird dabei in den Blick 
genommen. Alle Geflüchteten dieser Altersspanne, die der Kommune zugewiesen wurden, im 
Besitz einer Aufenthalts - oder Niederlassungserlaubnis sind sowie  diejenigen mit einer 
Duldung oder Aufenthaltsgestattung , zählen zur Zielgruppe. Dabei wird der Fokus auf die 
Menschen mit Duldung gerichtet, da der Zugang zu Integrationsangeboten für diese Gruppe 
aufgrund rechtlicher Hürden oftmals erschwert oder nicht vorhanden ist.  
Außerdem sind Personen , die sich in Landesaufnahmeeinrichtungen befinden sowie 
diejenigen, die eine schwere Straftat begangen haben, von der Initiative ausgeschlossen.  
1.2 Die Zielsetzung der Initiative 
Die Zielsetzung gibt vor, dass auf de r Grundlage des „Teilhabe - und Integrationsgesetztes 
Nordrhein-Westfalen“ aus dem Jahre 2012 nach §3 die persönliche Entwicklung und 
gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund durch den Zugang zu 
Integrationsangeboten gefördert werde n soll. Im Mittelpunkt sollten die etwa 70.000 jungen 
volljährigen Flüchtlinge im Alter von 18 bis 27 Jahren stehen, die zurzeit  (Stand September 
2018) in den nordrhein -westfälischen Kommunen leben , unab hängig von ihrer 
aufenthaltsrechtlichen Stellung (vgl . Mitteilungsblatt Ministerium für Kinder, Familie, 
Flüchtlinge und Integration, 2018, S.1). Die Zielvorgabe war, die Potentiale dieser jungen 
Menschen zu entdecken und zu fördern sowie sie bei der Entwicklung individueller 
Perspektiven zu unterstützen. Vo r allem die Integration auf dem Arbeitsmarkt und die damit 
verbundene Vermeidung dauerhafter Ab hängigkeit von Sozialleistungen sollen einen 
wesentlichen Aspekt der Initiative darstellen.  
1.3 Die Partner der Initiative  
Für die Umsetzung war vorgesehen, dass die Landesregierung in enger Zusammenarbeit mit 
den Kommunen agiert.

6 
Die Kommunen wurden dazu aufgerufen, ihren Beitritt zur Initiative bis zum 15.Oktober 2018 
gegenüber des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration 
(MKFFI)1 zu erklären. Dabei sollte es sich um die schriftliche Erklärung eines Mitglieds des 
Verwaltungsvorstandes handeln mit dem Hinweis , welche Stelle vor Ort mit der 
Geschäftsführung beauftragt wird. Mit der Erklärung verpflichteten sich die beitretenden 
Kommunen zur aktiven Mitwirkung an der Planungsphase bis Ende 2018.  
Die LaKI  wurde damit beauftragt , den Prozess zu begleiten und in Fo rm von 
Entwicklungsworkshops den Austausch zwischen den Kommunen zu fördern. Als weitere 
Prozessbegleitung wurde das Institut für Arbeit und Qualifikation der Universität 
Duisburg/Essen beteiligt. Umfassende Arbeitshilfen  (siehe Anlage 1)  für die Kommunen 
wurden von der Prozessb egleitung entwickelt und bereit gestellt. Die wissenschaftliche 
Begleitung als Prozessbegleitung diente als konzeptionelle und strukturelle Unterstützung. Auf 
der Grundlage der Arbeitshilfen wurden die Kommunen dabei unterstützt, den Prozess für die 
kommunale Praxis durchzuführen. Dieser Prozess wird im Folgenden detailliert dargestellt.   
1.4 Der Prozess für die kommunale Praxis  
Kommunen konnten bis zu einem Stichtag im Oktober 2018 durch eine Interessensbekundung 
eines Mitglieds des Verwaltungsvorstandes ihre Teilnahme erklären. Unter Benennung einer 
geschäftsführenden Stelle bei der Verwaltung konnte die Teilnahme erfolgen. Die 
geschäftsführende Stelle ist dafür verantwortlich , Aufgaben des Projektmanagements, der 
Netzwerkmoderation und des Netzwerkmanagements, der Entwicklung von komplexen 
Zielsystemen sowie die Gestaltung von übergreifenden Arbeitsabläufen wahrzunehmen.  
Ein grober Plan zur Umsetzung dieser Arbeitsabläufe wurde von der wissenschaftlichen 
Begleitung als Arbeitshilfe bereitgestellt.  
Dieser ist im folgenden Schaubild dargestellt:   
 
                                   
                                                
1 Hier und im Folgenden steht die Abkürzung MKFFI für Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtling und 
Integration

7 
(Abb.1: Schaubild Prozess für die kommunale Praxis 2018: Informationsbroschüre MKFFI, Bausteine 
und Schrittfolge für die kommunale Umsetzung) 
1.4.1 Lokale Bündnisse 
Um eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu erreichen und Doppelstrukturen zu 
vermeiden, sollte in einem ersten Schritt ein lokales Bündnis geschaffen werden. Bereits 
vorhandene Strukturen sollten dabei Berücksichtigung finden. Die geschäftsführenden Stellen 
wurden dazu angeregt, eine sogenannte „Bündniskerngruppe“ zu bilden, die aus Akteurinnen 
und Akteure n bestehen sollte, die auf kommunaler Ebene in dem Bereich der 
Geflüchtetenarbeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsmarktintegration von  großer Relevanz sind. 
Vor allem Vertreterinnen und Vertreter der höchsten Entscheidung sebene der Institutionen 
sollten der Bündniskerngruppe beitreten. Dieses Entscheidungsgremium sollte 
Entscheidungen zu den Arbeitsschritten in der Kommune treffen und fe stlegen, welche 
Schwerpunktthemen in Unterarbeitsgruppen behandelt werden müssen.  
1.4.2 Datenlage verbessern 
Um die gezielte Maßnahmenplanung anzugehen, sollte eine Verbesserung der Datenlage 
erreicht werden. Einen Überblick über die Größenordnung der Zielgruppe, ihre aufenthalts - 
und sozialrechtliche Lage zu erhalten, stand dabei im Fokus. Die Kommunen wurden dazu 
angehalten, interkommunale Strukturen zu nutzen und den Datenfluss zwischen den 
zuständigen Ämtern , unter Berücksichtigung der geltenden Dat enschutzverordnungen, zu 
verbessern.  
1.4.3 Bedarfe analysieren 
Die Ermittlung der Bedarfe der Zielgruppe ist für eine zielgenaue Planung von 
Integrationsprozessen von großer Bedeutung. Dabei sollten vor allem die Bereiche Zugang 
zum Bildungs- und Ausbildungssystem, Sprachförderung, Case Management, Berufsberatung 
oder auch ehrenamtliche Begleitung betrachtet werden. Um sich den Bedarfen zu nähern, 
sollten die Akteure aus diesen Bereichen, die die jungen volljährigen Geflüchteten haupt- und 
ehrenamtlich beraten und begleiten,  gemeinsam in den Erfahrungsaustausch gehen.

8 
Abb. 2: Implementierung des lebensweltlichen Ansatzes 2018: Informationsbroschüre MKFFI, 
Bausteine und Schrittfolge für die kommunale Umsetzung) 
Die Vorgabe n des Ministeriums heben einen lebensweltlichen Ansatz hervor, der die 
Themenfelder Erreichbarkeit der Zielgruppe, qualifizierte Beratung und Begleitung, Herstellen 
von Verbindlichkeiten, Einbindung von Unternehmen, Beratung und Begleitung des 
Ehrenamtes sowie den allgemeinen Lebensweltbezug umfassen soll.  
Diese Vorgaben beinhalten, dass die Kommunen die Kommunikationswege überdenken, 
damit die Zielgruppe über die Angebote informiert ist und die Institutionen kennt. Außerdem 
gilt die Einzelfallberatung bei der Heterogenität der Zielgruppe als besonders zielführend und 
sichert eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit. Um Verbindlichkeit herzustellen, sind 
Integrationsvereinbarungen denkbar, die aufenthaltsrechtliche Fragen mit 
integrationspolitischen Fra gen verknüpfen . Auch die Einbindung von Unternehmen und 
Betrieben ist maßgeblich für ein erfolgreiches Integrationsmanagement in der Kommune. 
Dabei ist neben der beratenden Unterstützung auch eine Kooperation wichtig, damit die 
Einstellungs- bzw. Ausbildun gsbereitschaft erhöht werden  kann. Dies kann durch eine 
Sensibilisierung der Unternehmen für die Potentiale der Zielgruppe geschehen. Aber auch 
weitere lebensweltliche Aspekte sollen Berücksichtigung bei der Maßnahmenplanung finden, 
wie beispielsweise die gesellschaftliche Teilhabe durch zivilgesellschaftliche Akteure (Sport- 
und Kulturvereine) sowie die besondere Zielgruppe der jungen Eltern und der damit 
verbundene Bedarf der Kinderbetreuung. 
1.4.4 Angebotsanalyse 
Eine transparente Angebotsstruktur ist zw ingend notwendig, damit sowohl die Zielgruppe 
selbst, als auch die Akteure in diesem Bereich über die Vielfalt der Angebote in der Kommune 
informiert sind. Doppelstrukturen sollen vermieden und Bedarfslücken aufgedeckt werden. 
Ausgehend von gelungenen Ansätzen gilt es, die Fragen der Optimierung von Angeboten und 
Strukturen zu klären.  
1.4.5 Planung zielführender Maßnahmen  
Die Erkenntnisse aus der Bedarfs- und Angebotsanalyse sollen zu einer koordinierten Planung 
von qualitativ hochwertigen Angeboten und Maßnahmen führen, um Förderlücken zu 
schließen. Die ersten inhaltlichen Vorgaben des Ministeriums bezog sich dabei auf folgende 
Bereiche: Informationsangebote zu dem Bildungs - und Ausbildungssystem in Deutschland, 
Anerkennung von Zeugnissen, die Kompetenzfeststellung, ausbildungsbegleitende 
Unterstützungsangebote sowie die Unterstützung der Arbeitgeber bei Fragen der 
Arbeitsmarktintegration. Bei der Planung der Maßnahmen sollten die K ommunen prüfen, 
welche Strukturen vorhanden sind und ob genügend Angebote zur Verfügung stehen, die 
unabhängig vom Rechtsstatu s der Zielgruppe genutzt werden können. Um für jeden 
zugewanderten Menschen die für ihn individuell passende Maßnahme zu finden, s ollte ein

9 
individualisierender Ansatz verfolgt werden. Die Schnittstellen und Übergänge von einem 
System zu anderen sollten dabei im Fokus stehen. Die individuelle Anschlussperspektive sollte 
bei jedem Angebot und bei jeder Maßnahme mitgedacht werden.  
1.4.6 Dokumentation bzw. Evaluation  
Die Evaluation soll prozessbegleitend angelegt sein. Es soll eine regelmäßige Rückkopplung 
zwischen Wissenschaft und Praxis stattfinden. Außerdem soll die Wirksamkeit der Prozesse 
somit kontrolliert und gegebenenfalls nachgesteuert werden.  
 
 
2. Verlauf der Initiative:  
Von „Gemeinsam klappt’s“ zu „Durchstarten in Ausbildung und 
Arbeit“ 
Im Juni 2019 erklärte der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Joachim 
Stamp in einem Bericht zur Sitzung des Integrationsausschusses Details zur laufenden 
Entwicklung der Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s“. Er betonte darin noch einmal, dass 
das Ziel sei, neue Bildungs -, Ausbildungs- und Qualifizierungschancen für junge volljä hrige 
Geflüchtete in den nordrhein-westfälischen Kommunen zu schaffen.  
„Im Rahmen unserer Initiative unterstützen wir Jobcenter, Arbeitsagenturen, Kommunen und 
ihre Partner dabei, die ausdifferenzierten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik vor Ort 
transparent darzustellen, ggf. vorhanden e Förderlücken zu schließen und Erfolge sichtbarer 
zu machen“ (Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Stamp, Joachim 2019: 1).  
In dem Bericht wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Kommunen den Fokus auf 
diejenigen jungen volljährigen Geflüchteten legen sollen, die keinen Zugang zu SGB -
Leistungen haben und somit von vielen Angeboten ausgeschlossen sind.  
Der Bericht verdeutlicht , wie  umfassend die  Initiative angelegt ist , indem dargestellt wird, 
welche Kommunen in Nordrhein-Westfalen beteiligt sind: 21 der 22 kreisfreien Städte, 24 von 
31 Kreisen (einschließlich der Städteregion Aachen) mit insgesamt 253 kreisangehörigen 
Städten sowie sechs Städte und Gemeinden ohne ihren Kreis.  
Des Weiteren wurde in d iesem Bericht bekanntgegeben, dass im Haushalt des Ministeriums 
für Arbeit, Gesundheit und Soziales Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro bereitgestellt wurden, 
um Maßnahmen zu fördern, die insbesondere junge volljährige Geflüchtete in Ausbildung und 
Arbeit bringen sollen. Im April 2019 wurde aufbauend auf den Erkenntnis sen der Initiative 
„Gemeinsam klappt’s“ eine gemeinsame NRW -Förderlinie „Durchstarten in Ausbildung und 
Arbeit“ der beiden Ministerien MKFFI und MAGS2 mit einem Kabinettbeschluss auf den Weg 
gebracht. Die Förderlinie enthält sechs Förderbausteine die im Folgenden dargestellt werden. 
                                                
2 Hier und im Folgenden steht die Abkürzung für: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

10 
Ausschließlich der Förderbaustein 6 bezieht sich auf die MKFFI -Initiative „Gemeinsam 
klappt’s“. Aufgrund dessen steht die Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ im Fokus 
des gesamten Prozesses, da „Gemeinsam klappt’s“ als Teilinitiative dessen betrachtet werden 
kann, auch wenn die bisher erläuterte Prozessentstehung auf dieser Teilinitiative aufbaut. 
 
2.1 Fördergegenstand, Zeitraum und Budget 
 
Im Juli 2019 fand eine Auftaktveranstaltung des MKFFI und des MAGS zur Landesinitiative 
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ statt. Dabei wurden die Inhalte und Ziele der Initiative 
noch einmal verdeutlicht sowie der konkrete Fördergegenstand veröffentlicht.  
Die Zielgruppe der jungen volljährigen Geflüchteten im Alter von 18 -27 Jahren, vor allem 
diejenigen mit Duldung und Gestattung, soll im Bereich Sprache, (Aus)Bildung und Arbeit 
gefördert werden, um die Chancen auf nachhaltige Integration zu erhöhen.  
Bei dem Fördergegenstand handelt es sich um sechs Förderbausteine, die die Ziele der 
Initiative aufgreifen und Bedarfslücken in den Kommunen schließen können. 
Die Förderrichtlinie für die Bausteine 1 -5 wurde für Herbst 2019  angekündigt. Zusätzlich zu 
den Förderbausteinen sind auch Zuwendungen in Form von Fahrtkosten und Kinderbetreuung 
Gegenstand der Förderung. 
Zu diesem Zeitpunkt  gab es  noch keine konkrete Förderrichtlinie für die Initiative. 
Ausschließlich zu dem Teil der Initiative, der der vorangegangen MKFFI-Initiative „Gemeinsam 
klappt’s“ zugeordnet ist, wurde eine Förderrichtlinie bekanntgegeben (siehe: Kap. 2.1.2). Für 
diesen Baustein war ein eigener Förderantrag  der Kommune  vorgesehen. Die weiteren 
Bausteine 1-4 werden gemeinsam in einem Förderantrag von der Kommune beantragt. 
Ausschließlich Baustein 5 soll von den Trägern selbst beantragt werden.  
Der Durchführungszeitraum wurde unabhängig von der Veröffentlichung der fehlenden 
Förderrichtlinie für bis Ende Juni 2022 festgelegt. Unklar ist, ob es eine Förderung über diesen 
Zeitraum hinaus geben wird.  
Die Fördersumme orientiert sich an der Verteilung nach dem Schlüssel des NRW 
Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Dieser wiederum wird gemessen an der Anzahl der Personen 
der Zielgruppe, die in der Kommune  gemeldet sind. Für Köln ergab dies eine Summe von 
2.365.270 Mio. Euro als Anteilsfinanzierung von 80% zuzüglich eines Eigenanteils von 20%. 
Somit ist die Summe in Höhe von 2.956.587 Mio Euro für die Maßnahmenplanung der 
Bausteine 1-4 zu berücksichtigen.   
Für den Baustein 5  stehen darüber hinaus  5 Mio. Euro zur Verfügung , die nicht von der 
Kommune beantragt werden, sondern von Organisationen, wie kleine und mittlere 
Unternehmen (KMU), Betriebe, Wirtschaftsförderungseinrichtun gen, Träger von beruflichen 
Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen, Wirtschafts - und Arbeitnehmerverbände

11 
sowie Kammern, Kommunen und lokale wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure, 
Vereine und Stiftungen.  
 
2.1.1 Die Förderbausteine: 
                                    
Baustein 1: Coaching  
 
 
Baustein 2: Berufsbegleitende Qualifizierung 
 
 
 
 
 
Baustein 1 
Niederschwellige, individuelle Beratung und Betreuung vor, 
während und im Anschluss an Fördermaßnahmen mit dem Ziel, 
Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu verbessern.  
Betreuungsschlüssel 1:20 
Baustein 2  
Niederschwellige berufsbegleitende Qualifizierung und 
Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über den 
Arbeitgeber mit dem Ziel, die beruflichen und sprachlichen 
Kompetenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit 
zu verbessern und damit die Ausbildung und Beschäftigung zu 
stabilisieren.

12 
Baustein 3: Nachholen des Hauptschulabschlusses  
 
 
 
 
 
 
Baustein 4: Schul -, ausbildungs - und berufsvorbereitende Kurse sowie 
Jugendintegrationskurse 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Baustein 5: Innovationsfonds  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Baustein 3  
Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 
9/10a) - mit integrierter Sprachförderung sowie flankierende Stärkung 
der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat zum Ziel, den Einstieg in 
Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern.  
 
Baustein 4 
Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie 
Jugendintegrationskurse haben das Ziel Schul- bzw. 
Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit (wieder)herzustellen. Das 
kann auf zwei Weisen erfolgen:  
1. In Form von Jugendintegrationskursen, die vom BAMF bereits 
angeboten werden, aber für die Zielgruppe nicht zugänglich sind. 
2. In Form von neu geschaffenen, innovativen, 
niedrigschwelligen Kursen, die Elemente der Deutschförderung 
und beruflichen Orientierung enthalten sowie z.B. Kenntnisse in 
Englisch, Mathematik oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.  
 
Baustein 5 
 
Im Rahmen des Innovationsfonds (5 Millionen Euro) werden kreative 
Projektideen und modellhafte Einzelvorhaben gefördert, die das 
Ziel haben, Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit zu bringen und 
Unternehmen und Betriebe bei ihrer Ausbildung und Beschäftigung 
zu unterstützten.

13 
 
Baustein 6: Teilhabemanagement  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.1.2 Die Förderrichtlinien  
 
Die Förderrichtlinien zu Baustein 6 und den übrigen Bausteinen 1-4 wurden, wie bereits weiter 
oben im Text erwähnt, nicht zeitgleich veröffentlicht. Zunächst wurde Ende August 2019 die 
Förderrichtlinie für Baustein 6 – Teilhabemanagement - der Teilinitiative „Gemeinsam klappt’s“ 
veröffentlicht.  
Förderrichtlinie zu Baustein 6:  
Dieser Baustein richtet sich ausschließlich an die Kommunen, die bereits im Rahmen von 
„Gemeinsam klappt’s“ eine geschäft sführende Stelle , wie im Kapitel 1.4 beschrieben, 
eingerichtet haben. 
Der Durchführungszeitraum für den Baustein Teilhabemanagement en det im Gegensatz zu 
den anderen Bausteinen nicht bereits zum 30.06.2020, sondern am 31.12.2022. Die 
Antragstellung ist jedoch nicht einmalig für den gesamten Förderzeitraum möglich, sondern ist 
in folgende Bewilligungszeiträume aufgeteilt: 2019; 2020-2021; 2022. 
Gegenstand ist die Förderung von Stellen für  Teilhabemanagerinnen und –manager. 
Grundlage für diesen Förderbaustein ist  ein Konzept der Frankfurt  University of Applied 
Sciences (siehe Anlage 2). Die Teilhabemanagerinnen und –manager sollen sich prim är mit 
der Gruppe der jungen Erwachsenen im Alter von 18-27 Jahren mit Duldungsstatus und 
sekundär mit jungen Erwachsenen mit Aufenthaltsgestattung befassen.  
Die bestehende Lücke für ein rechtskreisübergreifendes Casemanagement soll geschlossen 
werden. So definiert und operationalisiert „Kommunales Teilhabemanagement “ in den 
jeweiligen Einzelfällen die Schnittstellen zu anderen betroffenen Rechtskreisen wie dem Recht 
Baustein 6 
 
Im Rahmen des Teilhabemanagements werden zusätzliche Stellen 
für Teilhabemanager*innen in den Kommunen gefördert, die sich 
bereits der Initiative „Gemeinsam Klappt’s“ angeschlossen haben. 
Dabei geht es um die qualitative und quantitative Erfassung der 
Zielgruppe, die Analyse und Konkretisierung der Bedarfe und 
Angebote vor Ort, die Erfassung und Dokumentation aller 
Maßnahmen, rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung und 
Vermittlung an die jeweils zuständigen Stellen.

14 
der Arbeitsförderung nach SGBIII, der Kinder - und Jugendhilfe nach SGBVIII, den 
bundesgeförderten Jugendmigrationsdiensten (JMD)  und der Migrationsberatung für 
Erwachsene (MBE), entsprechend §45 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit einem 
eigenen Fallmanagement (KFI NRW 2019: Richtlinie Förderbaustein 6, S.2). Das Ziel soll sein, 
den Teilnehmenden Wege in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung aufzuzeigen, zur 
Stabilisierung der Lebenssituation beizutragen und im Rahmen von Integrationsketten 
rechtskreisübergreifend zu agieren.  
Das konkrete Aufgabenprofil der Teilhabemanagerinn en und -manager ist wie folgt 
vorgegeben:  
 Qualitative- und quantitative Erfassung der Zielgruppe 
 Bedarfs- und Angebotsanalyse für die Zielgruppe im Hinblick auf Integration in 
Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung 
 Erfassung und Dokumentierung aller  Maßnahmen die in „Gemeinsam klappt’s“ aber 
auch in anderen Förderlinien für die Zielgruppe zur Verfügung stehen  
 Klassisches Casemanagement auf der Grundlage der Empfehlungen zum 
Handlungskonzept Case Management der Frankfurt Universtity of Applied Sciences  
 
Laut Vorgaben des Förderkonzeptes richtet sich die Anzahl der geförderten Stellen nach den 
erhobenen und dem MKFFI gemeldeten Zahlen der Geduldeten im Stadtgebiet. Pro 100 
geduldeter Geflüchteter im Alter von 18 bis einschließlich 27 Jahren wird eine Stelle gefördert. 
Dabei erfolgt die Zuwendung des Landes in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 80% 
der Teilhabemanagement-Stellen.  
 
(Abb. 3: Bemessungsgrundlage Baustein 6, KFI NRW 2019: Richtlinie Förderbaustein 6, Anlage 1)

15 
 
Förderrichtlinie zu Baustein 1-4:  
 
Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte in NRW. Die Antragsfrist für diese 
Bausteine hat am 18.12.2019 begonnen und die Ausschlussfrist endet am 31.03.2020. Mit der 
Antragstellung ist eine schriftliche Vereinbarung über eine fachübergreifende Zusammenarbeit 
innerhalb der kommunalen Verwaltung, aber auch mit den Infrastrukturen vor Ort vorzulegen. 
Das integrierte Vorgehen ist im Rahmen der Projektbeschreibung darzustellen, zum Beispiel 
über einen Letter-Of-Intent oder eine Kooperationsvereinbarung. Es muss ein Antrag gestellt 
werden, wobei eine parallele Umsetzung der Förderbausteine 1-4 durch die Antragstellenden 
vorzusehen ist. Hiervon kann allein in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Die 
Zuwendung wird auf Anforderung für das jeweilige Quartal zum 15.02., 15.05, 15.08 und 15.11. 
ausgezahlt. Änderungen im Budget können nach der Hälfte der Laufzeit vorgenommen 
werden. 
 
Der Gegenstand der Förderung für die einzelnen Bausteine wird im Folgenden tabellarisch 
dargestellt:

16 
Übersicht über einzelne Bausteine: 
Baustein  Inhalt Anforderungen Pauschale Einheit Bemessungs-
grundlage 
Alle  Fahrtkosten  Für alle Bausteine möglich, außer für 
Teilnehmende, die ausschließlich eine 
Maßnahme nach dem Förderbaustein 1 
Coaching besuchen oder die 
sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. 
Für sie wird keine Pauschale für Fahrten 
gewährt (Außer sie haben keine Möglichkeit, 
eine ermäßigte Fahrkarte über den 
Arbeitgeber zu beziehen). 
30,- Euro pro 
Teilnehmen
-den und 
Monat 
Ausgaben für 
Fahrten der 
Teilnehmenden 
Alle Kinderbetreuung  Gefördert werden Ausgaben für eine 
kursbegleitende Kinderbetreuung mit 130 
Euro pro Teilnehmendem und Monat. 
130,- Euro pro 
Teilnehmen
-den und 
Monat 
Ausgaben für 
Kinderbetreuung 
des Kindes 
 
Baustein 1 
Coaching 
Gefördert werden Maßnahmen für ein 
niedrigschwelliges, individuelles Coaching mit 
dem Ziel, die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu 
ermöglichen. 
 Betreuungsschlüssel von 1:20  
 Erkennung, Entwicklung und 
Förderung von 
(Schlüssel)Kompetenzen, zum 
Beispiel:   
o persönliche Kompetenzen  
o soziale Kompetenzen  
o berufliche Kompetenzen  
o interkulturelle Kompetenzen  
 Berufsorientierung 
 Konflikt- und Krisenintervention 
 
 Coach: mindestens Fachhochschul- oder 
Bachelorabschluss im sozialpädagogischen 
Bereich, in sozialer Arbeit oder im 
vergleichbaren Fachbereich. Vorausgesetzt 
werden mindestens zwei Jahre 
Berufserfahrung.  
Ziele:  
 Betreuung sowie Begleitung der 
Teilnehmenden vor, während und im 
Anschluss an Fördermaßnahmen ermöglicht 
(zum Beispiel nach den Förderbaustein 2 
oder 3 möglich). 
 Maßnahme-, Ausbildungs- und 
Beschäftigungsabbrüche sollen verhindert 
werden. 
 Stabilisierung und Festigung der 
Teilnehmenden und ihrer Ausbildungs-, 
Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit  
6.600,- 
Euro 
Pro Stelle 
und Monat 
(anteilige 
Stellenförde
rung 
möglich) 
Personalausgab
en und direkte 
und indirekte 
arbeitsplatzbezo
gene 
Sachausgaben

17 
 Steigerung des Leistungsniveaus der 
Teilnehmenden gesteigert und eine 
dauerhafte Eingliederung unterstützt werden. 
 können bei Bedarf auch die Arbeitgeber der 
Teilnehmenden unterstützt werden. 
Baustein 2 
(berufsbegleite
nde 
Qualifizierung 
und / oder 
Sprachförderu
ng) 
Gefördert werden Maßnahmen für eine 
niedrigschwellige berufsbegleitende 
Qualifizierung und Weiterbildung sowie 
berufsbezogene Sprachförderung mit 
Anmeldung über den Arbeitgeber mit dem Ziel, 
die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen 
des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte 
Tätigkeit zu verbessern.  
 Höchstgrenze:30 Stunden pro Woche. 
 Die Durchführung einer Qualifizierung 
durch einen Coach (Baustein 1) ist 
ausgeschlossen. 
Kurträger sind: 
 rechtsfähige Träger der Volkshochschulen 
und die nach §14 Weiterbildungsgesetz 
Nordrhein-Westfalen anerkannten 
Bildungseinrichtungen, 
 die vom BAMF anerkannten 
Integrationskursträger, 
 anerkannte Träger der Jugendhilfe aus dem 
Bereich der Jugendberufshilfe mit 
einschlägigen Erfahrungen oder 
 Träger, die über eine Trägeranerkennung 
oder Maßnahmenanerkennung auf sonstiger 
gesetzlicher Basis verfügen 
(Sozialgesetzbuch/Akkreditierungs- und 
Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, 
Bildungsurlaubsgesetz).  
 Plätze in den Kursen des BAMF an 
Berufskollegs können an die Zielgruppe 
vergeben werden. 
46,- Euro pro 
Qualifizieru
ngsstunde 
Personal- und 
Sachausgaben 
Baustein 3 
(nachträglicher 
Erwerb des 
Hauptschulabs
chlusses) 
Gefördert werden Maßnahmen für die 
Teilnahme an Kursen für den nachträglichen 
Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 
9/10a) mit integrierter Sprachförderung sowie 
flankierender Stärkung der Kompetenz „Lernen 
lernen“ (1440 Unterrichtseinheiten analog zu 
IFK in Berufskolleg).  
Der Umfang richtet sich nach dem 
individuellen Förderbedarf der Teilnehmenden, 
um erfolgreich mit einem Hauptschulabschluss 
die Maßnahme zu beenden. 
 
Zwei Kursarten sind vorgesehen:  
 Das Angebot hat die schulischen 
Unterrichtsfächer und Lernbereiche gemäß 
der Verordnung über die Prüfungen zum 
nachträglichen Erwerb schulischer 
Abschlüsse der Sekundarstufe I an 
Einrichtungen der Weiterbildung in NRW zu 
umfassen.   
 Darüber hinaus ist im Fachunterricht 
flankierend Deutsch als Fremdsprache 
beziehungsweise Deutsch als Zweitsprache 
(DaF/DaZ) und Kurse zur Stärkung der 
Kernkompetenz „Lernen lernen“ 
verpflichtend zu unterrichten.  
4.500,- 
Euro 
pro 
Teilnehmen
den und 
Kurs 
Personal- und 
Sachausgaben

18 
 Homogene Kurse: Das sind Kurse, die 
ausschließlich aus der Zielgruppe der 
der Landesinitiative bestehen. Hier 
sind die Ausgaben für den 
Fachunterricht und die verpflichtenden 
Zusatzmodule DaF/DaZ und „Lernen 
lernen“ förderfähig. 
 
 Der Umfang richtet sich nach dem 
individuellen Förderbedarf, es müssen aber 
mind.300 Unterrichtseinheiten (UE) DaF/DaZ 
und mindestens 300 UE zur Stärkung der 
Kernkompetenz „Lernen lernen“ erteilt 
werden. 
 Die Kursgröße muss zu Kursbeginn bei 
mindestens 8 und höchstens 16 
Teilnehmenden liegen.  
 Kursträger sind rechtsfähige Träger der 
Volkshochschulen und die nach §14 
Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen 
anerkannten Bildungseinrichtungen. 
Baustein 3 
(nachträglicher 
Erwerb des 
Hauptschulabs
chlusses) 
Heterogene Kurse:  
 Das sind Kurse, in denen Teilnehmende 
aus der Zielgruppe der Landesinitiative 
noch freie Plätze belegen.  
 Hier wird der Fachunterricht bereits durch 
einen anderen Zuwendungsgeber 
bereitgestellt.  
 Bei Zuweisung von Teilnehmenden in 
einen solchen durch einen anderen 
Zuwendungsgeber finanzierten Kurs sind 
nur noch die Ausgaben für die Erteilung der 
Zusatzinhalte DaF/DaZ und die 
Kompetenzbildung „Lernen lernen“ 
förderfähig. 
 s.o. 
 
2.000,- 
Euro 
pro 
Teilnehmen
den und 
Kurs 
Personal- und 
Sachausgaben 
Baustein 4 
Jugendintegrat
ionskurse 
(Schul-, 
ausbildungs- 
und 
berufsvorbereit
ende Kurse) 
Gefördert werden Maßnahmen für schul-, 
ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse 
sowie 
 die Teilnahme an 
Jugendintegrationskursen, die durch das 
BAMF gefördert werden, aber für die 
Zielgruppe nicht zugänglich sind. 
 
 Gemäß Kriterien des BAMF 3,90 Euro pro 
Teilnehmen
den und 
Stunde 
Personal- und 
Sachausgaben 
Sprachtest 
„Deutsch-Test 
für Zuwanderer 
(DTZ)“ 
Ausgaben bis zu 
87,84 Euro. Für 
„Leben in 
Deutschland“ 
ein

19 
Höchstbetrag 
von 18,65 Euro  
Baustein 4 Darüber hinaus können auch innovative 
niedrigschwellige Kurse und Maßnahmen 
gefördert werden, die zur (Wieder-)Herstellung 
der Schul- beziehungsweise Ausbildungsreife 
oder Studierfähigkeit  beitragen.  
Kurs:  
 umfasst mindestens 80 und höchstens 
1.000 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten). 
 dauert mindestens 3 und höchstens 12 
Monate. 
 hat mindestens 6 und höchstens 18 
Teilnehmende.  
 jeder Kurs beginnt mit einer Einstufung der 
individuellen Sprachkenntnisse und 
individuellen Potentiale 
 ein Kurs soll die vorhandenen Kenntnisse 
und Kompetenzen der Teilnehmerinnen 
und Teilnehmer intensiv weiterentwickeln 
und ihre Selbstlernfähigkeit fördern.  
 der Kursträger schließt mit den 
Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine 
Vereinbarung über die Teilnahme und das 
Kursziel im Rahmen einer individuellen 
Bildungs- und Berufsbiografie. 
 bei Auswahl der Teilnehmenden soll die 
persönliche Motivation und die individuelle 
Lebenslage Berücksichtigung finden.  
 wird durch eine Prüfung abgeschlossen, 
deren Ergebnis dokumentiert wird. 
Bevorzugt werden Kurse gefördert, die zu 
einem anerkannten Zertifikat führen. 
Neu geschaffene innovative niedrigschwellige 
Kurse, die Elemente der Deutschförderung und 
beruflichen Orientierung enthalten sowie zum 
Beispiel Kenntnisse in Englisch, Mathematik 
oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. 
Kursträger sind: 
 
 rechtsfähige Träger der Volkshochschulen 
und die nach §14 Weiterbildungsgesetz 
Nordrhein-Westfalen anerkannten 
Bildungseinrichtungen 
 die vom BAMF anerkannten 
Integrationskursträger oder  
 anerkannte Träger der Jugendhilfe aus dem 
Bereich der Jugendberufshilfe mit 
einschlägigen Erfahrungen. 
 
Als Lehrkraft kommen bevorzugt Personen in 
Frage, 
 die über ein abgeschlossenes Studium für 
Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder  
 Deutsch als Zweitsprache (DaZ) verfügen 
oder ein einschlägiges Studienprogramm 
DaF/DaZ des Goethe-Instituts 
abgeschlossen haben. 
37,50 Euro pro 
Unterrichtss
tunde 
Personal- und 
Sachausgaben 
 
(Abb. 4: Eigene Darstellung nach: Richtlinie Durchstarten in Ausbildung und Arbeit MKFFI&MAGS 2019)

20 
Förderrichtlinie zu Baustein 5:  
Antragsberechtigt für den Baustein 5 sind kleinere - und mittlere Unternehmen (KMU), 
Betriebe, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Träger von beruflichen Ausbildungs - und 
Weiterbildungseinrichtungen, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände, Kammern, Kommunen 
sowie lokale wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure, Vereine und Stiftungen.  
Die Antragsfristen beziehen sich hierbei auf Stichtage, an denen zunächst di e 
Projektkonzeption eingereicht werden kann: 15.02.2020 und 31.03.2020. Der 
Projektkonzeption ist ein positives Votum der Kommune beizulegen  und ein 
Bewerbungsbogen, der als Anlage auf der Homepage der Initiative zu finden ist.  
Die Mittel werden nach dem Aufruf im Wettbewerb vergeben. Das MAGS und MKFFI 
entscheiden mit Beratung durch die landeseigene Gesellschaft für innovative 
Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) und die Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale 
Integrationszentren (LaKI), welche Projekte gefördert werden (Budget 5 Mio. Euro). Der Antrag 
ist erst nach positivem Entscheid des Landes zu stellen.  
 
Der Gegenstand der Förderung für Baustein 5 wird im Folgenden tabellarisch dargestellt:

21 
Baustein  Inhalt Anforderungen Pauschale Einheit Bemessungs-
grundlage 
Baustein 5  Innovationsfonds  
 
Gefördert werden innovative Maßnahmen und 
Projekte modellhaften Charakters im Rahmen 
des „Innovationsfonds“, die  
a) die Ausbildungs- und/oder 
Beschäftigungsreife der Zielgruppe 
unterstützen und verbessern. 
b) die Hemmnisse auf der Unternehmensseite 
abbauen, um Menschen aus der Zielgruppe 
auszubilden und zu beschäftigen. 
 
Die Unterstützung der Kommune für die 
Projektidee ist einzuholen. Das positive Votum 
der Kommune ist zum Beispiel in einem 
„Letter-Of-Intent“ oder in einer 
Kooperationsvereinbarung darzulegen. 
 
Projekte werden gefördert,  
 die die Zielgruppe auf eine Ausbildung 
vorbereiten,  
 sie in Ausbildung bringen oder ihre 
Beschäftigung unterstützen, 
 die zur gegenseitigen Verständigung im 
Unternehmen beitragen,  
 interkulturelle Kompetenzen fördern,  
 neue Lehr- und Lernmethoden einsetzen, um 
die Zielgruppe besser in Ausbildung und 
Arbeit zu integrieren. 
Impulse und innovative Ideen, die insbesondere 
Frauen mit Fluchterfahrung darin unterstützen, 
den Einstieg in den Beruf zu finden, sind 
besonders gefragt. 
Maßgeblich für die Entscheidung über die 
Förderung eines Modellprojekts sind unter 
anderem: 
 der Beitrag der Maßnahme zur Integration 
von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit 
 das Innovationspotential des Förderkonzepts 
 die Nachhaltigkeit der Finanzierung bei 
erfolgreicher Projektdurchführung 
 die Aussicht auf die Verstetigung und 
Transferfähigkeit des Vorhabens 
 die Chancengleichheit und Nicht-
Diskriminierung, insbesondere von Frauen 
oder Personen mit Betreuungsverantwortung 
und  
 die arbeitsmarktnähe der Projektidee.  
7.590,- 
Euro 
(Leitung) 
 
pro Stelle 
pro Monat 
Personalausgab
en und direkte 
und indirekte 
arbeitsplatzbezo
gene 
Sachausgaben

22 
Baustein 5   s.o. 6.600,- 
Euro 
(Mitarbeit) 
pro Stelle 
pro Monat 
 
s.o. 
Baustein 5   s.o. 5.010,- 
Euro 
(Assistenz) 
pro Stelle 
pro Monat 
 
s.o. 
(Abb. 4: Eigene Darstellung nach: Richtlinie Durchstarten in Ausbildung und Arbeit MKFFI&MAGS 2019)

23 
3. Zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative 
 
Wie in Kapitel 1 erläutert, rief das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration 
im September 2018 die Kommunen dazu auf, sich an der Landesinitiative „Gemeinsam 
klappt’s“ zu beteiligen. Am 02.10.2018 hat O berbürgermeisterin Frau Reker den Beitritt zur 
Landesinitiative erklärt und das Amt für Integration und Vielfalt zur geschäftsführenden Stelle 
ernannt. Im Anschluss an einen Entwicklungsworkshop der Landesweiten 
Koordinierungsstelle der  Kommunalen Integrat ionszentren im November 2018 hat die 
Kommune Köln mit der Umsetzung der Landesinitiative begonnen.  
 
3.1 Die Struktur zur kommunalen Umsetzung in Köln  
Die geschäftsführende Stelle wurde im Amt für Integration und Vielfalt angesiedelt. Die 
Amtsleitung hat die Projektleitung. Die Projektkoordination bilden  zwei Mitarbeiterinnen des 
Amtes für Integration und Vielfalt. Zusätzlich ist die Bildungskoordination für Neuzugewanderte 
am Prozess beteiligt. Die administrative Abwicklung des Prozesses wie Antragsverfahren, 
Verwendungsnachweise etc. wird durch die amtsinterne Projektkoordination durchgeführt. 
Wie in Kapitel 1 dargestellt, wird bei der Umsetzung der Landesinitiative ein Schwerpunkt auf 
die kommunalen Strukturen und deren Vernetzung gelegt. Die relevanten Akteure in den 
Kommunen sollen bei dem Prozess einbezogen und es sollen gemeinsame Entscheidungen 
zur Umsetzung getroffen werden.  
Die Projektkoordination hat diesen Ansatz von Anfang an verfolgt und einen möglichst 
transparenten und partizipa tiven Prozess gestaltet. Folgende Struktur wurde auf dieser 
Grundlage entwickelt:

24 
         
(Abb.5: Eigene Darstellung: Die Struktur der kommunalen Umsetzung in Köln)  
Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen beteiligten Teilnehmendengruppen wird im  
Folgenden genauer betrachtet.  
3.1.1 Die geschäftsführende Stelle  
Die geschäftsführende Stelle ist dafür verantwortlich, Aufgaben des Projektmanagements, der 
Netzwerkmoderation und des Netzwerkmanagements, der Entwicklung von komplexen 
Zielsystemen sowie die Gestaltung von übergreifenden Arbeitsabläufen wahrzunehmen. 
Die Projektkoordination, als Teil der geschäftsführenden Stelle, koordiniert den 
Gesamtprozess und ist für die Konzeption, Organisation, Moderation sowie Dokumentation 
verantwortlich.  
3.1.2 Die Bündniskerngruppe  
Auf der Grundlage des in 1.4 aufgeführten Prozesses für die kommunale Praxis wurde als 
erster Umsetzungsschritt ein lokales Bündnis unter der Bezeichnung „Bündniskerngruppe“ 
gegründet. Dieses Bündnis bes teht aus Akteurinnen und Akteu ren, die in dem Bereich der 
Geflüchtetenarbeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsmarktintegration von großer Relevanz in Köln 
sind. Wichtig dabei war, dass diese auch über Entscheidungskompetenz verfügen.  
Weitere Kriterien zur Auswahl der Teilnehmenden der Bündniskerngruppe in Köln waren:  
• haben Kontakt zu jungen volljährigen Geflüchteten und kennen die Lebenswelt dieser 
Zielgruppe (oder einzelner Teilgruppen) gut, 
• engagieren sich auf lokaler Ebene in besonderem Maße für die Integrationsarbeit, 
• halten Angebote vor, die für die Zielgruppe besonders wichtig sind,

25 
• verfügen über Ressourcen, mit denen die Integrationschancen verbessert werden 
können, 
• sind in landesweite Strukturen einbezogen und können eine Rückkopplung zwischen 
Landesebene und lokaler Ebene fördern,  
• treffen Entscheidungen, die die Integrationschancen beeinflussen 
Die folgende Übersicht listet alle Akteure der Kölner Bündniskerngruppe auf, unterteilt nach 
Schwerpunktbereichen:  
(Abb.6: Eigene  Darstellung: Teilnehmende Bündniskerngruppe)  
 
Insgesamt handelt es sich um 29 Teilnehmende bei der Kölner Bündniskerngruppe.  
Das erste Bündniskerngruppentreffen fand am 19.02.2019 statt. Dabei wurden die 
Teilnehmenden über die Initiative, die konkrete Zielgruppe und Zielsetzung des Ministeriums 
sowie über den geplanten Prozessablauf  informiert. Zudem haben die Teilnehmenden 
bezüglich der kommunalen Umsetzung Informationen zu den Aufgaben der 
Bündniskerngruppe und die Zusammensetzung erhalten. Außerdem wurden Überlegungen für 
das weitere Vorgehen vorgestellt und abgestimmt. Die Teilnehmenden wurden gebeten, Ihre 
Mitgliedschaft zur Bündniskerngruppe zu bestätigen und ggfs . a bzulehnen. Alle 29 
Teilnehmenden haben ihre Mitgliedschaft bestätigt , was als starkes Engagement aller 
Mitwirkenden aufgenommen werden kann und das große Engagement für die Zielgruppe in 
der Kölner Landschaft widerspiegelt.

26 
3.2 Die Datenlage in Köln 
 
Die chronologische Vorgehensweise bei dem Prozess zur Umsetzung der Landesinitiative auf 
kommunaler Ebene fand in Köln in Anlehnung an den vom Land vorgegebenen Prozess für 
die kommunale Praxis (siehe Kapitel 1.4) statt. Wie unter 3.1.2 dargestellt, wurde zunächst ein 
lokales Bündnis geschaffen: die Bündniskerngruppe. Bei der ersten Sitzung wurde mit den 
Mitgliedern die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Die Datenlage für Köln sollte ermittelt 
und verbessert werden. In enger Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde Köln wurde die 
Zahl der Zielgruppe ermittelt. Bei einem ersten Aufschlag im Dezember 2018 wurde folgende 
Darstellung anhand der Daten aus dem  Ausländerzentralregister (AZR)  der 
Ausländerbehörde erstellt:  
 
 
(Abb.7: Eigene Darstellung: Datenlage Geflüchtete zwischen 18 und 27 Jahren, nach AZR Stichtag 
31.12.2018)  
 
Die für die Initiative primär relevante Anzahl der 1034 Geduldeten zwischen 18 und 27 Jahren 
wurde für die weitere Bearbeitung berücksichtigt. Diese Zahl wurde im September 2019 auf 
1047 Personen aktualisiert. Diese Zahl wurde im Folgenden bei der Berechnung aller 
Umsetzungsschritte auf kommunaler Ebene herangezogen.

27 
3.3 Die Bedarfs- und Angebotsanalyse: Die Bündnisforen  
Bei ihrer ersten Sitzung hat die Bündniskerngruppe beschlossen, dass die Erarbeitung einer 
Bedarfs- und Angebotsanalyse im Rahmen von Bündnisforen stattfinden soll. Dabei ha ndelt 
es sich um Workshops, bei denen Expertinnen und Experten der operativen Ebene 
gemeinsam Fragestellungen zur Bedarfs - und Angebotsanalyse bearbeiten , um einen 
umfassenden Überblick in diesem Bereich zu erhalten. Bezüglich der Themenschwerpunkte 
hat di e Projektkoordination Vorschläge vorbereitet, die sich bei Vorüberlegungen zu den 
Bedarfen ergeben haben.  
Bei den Vorschlägen handelte es sich um die Themen:  
 Spracherwerb und  
 Integration in Ausbildung und Arbeit.  
Von der Bündniskerngruppe  wurde beschlossen, mit dem ersten Bündnisforum „Zugang zum 
Spracherwerb“ zu starten. Zur Erarbeitung wurden im Vorfeld von der Projektkoordination für 
beide Bündnisforen die folgenden Themen vorgegeben:  
 Ist-Situation darstellen (Welche Angebote gibt es? Wie sind die rechtlichen 
Voraussetzungen?)  
 2. Bedarfslücken herausstellen (Welche Angebote fehlen? Welche rechtlichen Hürden 
gibt es?)  
 3. Möglichkeiten zur Öffnung für Zielgruppe (Welche Ideen gibt es zur Erweiterung des 
Angebotes für die Zielgruppe unter Be rücksichtigung d er rechtlichen 
Einschränkungen). 
Die Teilnehmenden aus der Bündniskerngruppe haben jeweils  Expertinnen und Experten der 
operativen Ebene aus ihren Reihen benannt. Außerdem wurden weitere Teilnehmende von 
relevanten Vereinen, Initiativen, Sprachkursträgern sowie sozialen Trägern eingeladen.  
3.3.1 Bündnisforum „Zugang zum Spracherwerb“  
Das Bündnisforum „Zugang zum Spracherwerb“ fand am 27.05.2019 statt. Folgende 
Institutionen waren vertreten:  
 
Ausländerbehörde 
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 
Begegnungs- und Fortbildungszentrum  
muslimischer Frauen e.V.  
Bildungskoordinator Stadt Köln 
FOGS – Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und 
Sozialbereich mbH 
Integrationpoint

28 
Integrationshaus  
Integrationskursträger 
Interkultureller Dienst (Amt für Integration und Vielfalt) 
Jobcenter 
Jugendmigrationsdienste 
Jugendwerk Köln  
Katholisches Bildungswerk 
Kölner Berufskollegs 
Kölner Flüchtlingsrat 
Kommunales Integrationszentrum (Amt für Integration und Vielfalt) 
Lernende Region 
Sprachhaus  
Sprach- und Orientierungsförderung (Amt für Integration und Vielfalt) 
Strategische Fachkoordination (Amt für Integration und Vielfalt) 
Tages- und Abendschule Köln 
Volkshochschule 
      
Insgesamt haben 25 Personen teilgenommen.  
 
Die Auswahl der Teilnehmenden folgte zum einen über die Vorschläge der 
Bündniskerngruppenmitglieder sowie anhand vorhandener Strukturen, die im Bereich 
Sprachförderung und Integration bestehen. Folgende Kriterien wurden der Auswahl zugrunde 
gelegt:  
 haben Kenntnisse über die Zielgruppe 
 können die Bedarfslage der Zielgruppe beurteilen 
 kennen Angebote und Anbieter 
 können zur inhaltlichen Ausgestaltung (Qualität) Hinweise geben 
 helfen bei der Analyse der Bedarfe und Angebote 
 wirken bei der Planung neuer Maßnahmen mit 
 beraten die Bündniskerngruppe 
Die Veranstaltung fand in Form eines Workshops statt. Zunächst klärte die Projektkoordination 
die Teilnehmenden über den aktuellsten Stand der Landesinitiative auf sowie über die 
geplante Vorgehensweise, die mit der Bündniskerngruppe abgestimmt wurde. In der daran 
anschließenden Arbeitsphase wurden die drei in Kapitel 3.3. genannten Fragen thematisiert.  
Dazu wurde die Gruppe in drei Kleingruppen aufgeteilt, die jeweils mit einer Zeitvorgabe von

29 
20 Minuten  eine der Fragestellungen bearbeitet haben. Die Ergebnisse wurden an 
Stellwänden festgehalten.  
Die Teilnehmenden haben sehr viel Expertise eingebracht und somit konnte aus den 
Ergebnissen eine umfassende Übersicht der vorhandenen Ange bote sowie die bestehenden 
Bedarfslücken aufgezeigt werden. Die Ergebnisse werden im Kapitel 4.1 explizit aufgeführt.  
3.3.2 Bündnisforum „Integration in Ausbildung und Arbeit“ 
Das Bündnisforum „Integration in Ausbildung und Arbeit“ fand am 02.09.2019 statt. Folgende 
Institutionen waren vertreten:  
Amt für Integration und Vielfalt 
Amt für Soziales und Senioren 
Bundesagentur für Arbeit 
Caritas Köln 
Coach e.V. 
Ehrenamt 
Euroschule 
Flüchtlingsrat e.V. 
Frauen gegen Erwerbslosigkeit 
Handwerkskammer 
Industrie- und Handelskammer 
IN VIA 
Jobcenter 
Jugendamt 
Jugendberufshilfe 
Jugendwerk GmbH 
KABE 
KAoA 
KAUSA 
Migrafrica 
Rheinflanke gGmbH 
Sprecher JMD 
TAS Match Point 
Vertr. Sprecherin Berufskollegs 
VHS, Qualifizierung und 
Beschäftigungsförderung 
Zug um Zug e.V. 
 
Insgesamt haben 35 Personen teilgenommen.  
 
Auch beim zweiten Bündnisforum erfolgte die Teilnehmendenauswahl über die Vorschläge der 
Bündniskerngruppenmitglieder sowie über die vorhandene Struktur im Bereich Integration in

30 
Ausbildung und Arbeit.   
Da zu dem Zeitpunkt des zweiten Bündnisforums bereits die Informationsveranstaltung des 
MKFFI und MAGS (siehe Kapite l 2.1) stattgefunden hatte, konnten die Teilnehmenden über 
den konkreten Fördergegenstand  informiert werden. Die einzelnen Bausteine wurden 
vorgestellt und in die Arbeitsphase miteinbezogen. Wie auch beim ersten Bündnisforum 
wurden folgende Fragestellungen in Kleingruppen bearbeitet:  
 
1. Ist-Situation darstellen (Welche Angebote gibt es? Wie sind die rechtlichen 
Voraussetzungen?)  
2. Bedarfslücken herausstellen (Welche Angebote fehlen? Welc he rechtlichen Hürden gibt 
es?)  
3. Möglichkeiten zur Öffnung für Z ielgruppe (Welche Ideen gibt es zur Erweiterung des 
Angebotes für Zielgruppe unter Berücksichtigung der rechtlichen Einschränkungen). 
 
Durch die neuen Informationen des Landes konnte die erste Fragestellung in direktem Bezug 
zu den Bausteinen bearbeitet werden. Das bedeutete, dass die Angebote bereits hinsichtlich 
der Frage: „Zu welchen Baustein en passt das Angebot?“ aufgeführt werden konnten. Es 
handelte sich jedoch um eine grobe Zuordnung, da die Förderrichtlinien nicht bekannt waren.  
Aufgrund der hohen Teilnehmendenzahl und der großen Expertise der Teilnehmenden 
konnten in einer intensiven Arbeitsphase umfassende Ergebnisse festgehalten werden. Es 
fanden rege Diskussionen statt und auch der Austausch untereinander wurde gefördert.

31 
4. Das Kölner Konzept 
 
Die Ergebnisse der Bündnisforen waren für die Entwicklung eines Kölner Konzeptes von 
fundamentaler Bedeutung. Durch die gemeinschaftliche Erarbeitung mit Hilfe der Vielzahl an 
beteiligten Akteuren und auf der Grund lage um fassender Expertise konnte  eine präzise 
Angebots- und Bedarfsübersicht angelegt werden.  
Die konkrete Umsetzung von Maßnahmen und die Auswahl der durchführenden Träger 
wurden auf der Basis dieser Erkenntnisse geplant.  
Jeder Prozessschritt wurde gemeinscha ftlich mit der Bündniskerngruppe abgestimmt und 
entschieden.   
 
4.1 Angebots- und Bedarfslage: Ergebnisbündelung der Bündnisforen 
 
Um eine umfassende Übersicht über die Angebots- und Bedarfslage zu erhalten, wurden die 
Ergebnisse der Bündnisforen gebündelt und ausgewertet. Es wurden Übersichten erstellt, die 
im Folgenden aufgeführt werden. Anhand dieser konnten konkrete Erkenntnisse gezogen 
werden, die das Fundament für die konkrete Planung von Maßnahmen bildeten. 
Anhand der Ergebnisse des Bündnisforums „Zugang zum Spracherwerb“  (siehe Anlage 3 ) 
wurde deutlich, dass eine Vielzahl an Sprachangeboten vorhanden ist, sowohl im Regelsystem 
als auch ehrenamtlich organisiert. Jedoch ist der Zugang für die Zielgruppe häufig 
eingeschränkt oder nicht vorhanden, da der Zugang in das Regelsystem ausschließlich nach 
aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen möglich ist. Somit ergab sich hinsichtlich der 
Bedarfslage, dass Kurse des Regelsystems dringend für die Zielgruppe geöffnet werden 
sollten. Zusätzlich wurde der Bedarf des „Lernen lernens“ deu tlich. Gerade für junge 
Geduldete mit geringer Bildungssozialisation sollte es Angebote geben, die dazu beitragen, 
dass die Funktionen und das Vorgehen des Lernens vermittelt werden. Auch der dringende 
Bedarf nach Alphabetisierung wurde aufgezeigt. 
Die folgende Abbildung verdeutlicht die Bedarfsl age auf der Grundlage der Ergebnisse des 
zweiten Bündnisforums „Integration in Ausbildung und Arbeit“.

32 
          
(Abb.8: Eigene Darstellung: Bedarfslücken „Zugang zum Spracherwerb“ & „Integration in Ausbildung 
und Arbeit“) 
 
Unter den Oberthemen „Vor der  Ausbildung“, „Während der Ausbildung“, „Zusammenarbeit 
mit Unternehmen“ sowie „Spezielle Zielgruppen“ wurden die Bedarfe, die in den Bündnisforen 
erarbeitet wurden , zusammengefasst. Auch eine thematische Zuteilung zu den 
Förderbausteinen des Landes wurde vorgenommen, um einen Überblick zu erhalten, welche 
Bedarfe dadurch abgedeckt werden können. Eine übergeordnete Thematik wurde in beiden 
Bündnisforen mit besonderer Wichtigkeit mehrmals genannt: engmaschige, niederschwellige, 
kleinschrittige Betreuung/Einz elfallhilfe/Casemanagement. Dieser Bedarf scheint bei der 
Zielgruppe von besonderer Bedeutung zu sein. Bezüglich der konkreten Bedarfe wird im 
Folgenden ein weiteres umfangreiches Schaubild erläutert (siehe S. 31 ff.).  
Die bestehenden Angebote, die bei Fr agestellung 1 erarbeitet wurden, wurden hinsichtlich 
ihrer Übertragbarkeit in den Fördergegenstand des Landes geprüft. Die Projektkoordi nation 
prüfte die  Konzepte vorhandener Angebote , um konkret beurteilen zu können, ob die 
Vorgaben des Landes zu den einzelnen Bausteinen erfüllt sind und die Aufgabenbeschreibung 
passend ist.  
Bezüglich der Umsetzung sprach sich die Projektkoordination dafür aus, zunächst bestehende 
Angebote, mit den Kriterien: ein erfolgreicher Verlauf, eine qualitative gute Ausgestaltung, eine 
Anpassung an die vorhandenen Strukturen  sowie große Erfahrungswerte bei der Förderung 
zu berücksichtigen. Eine Neuinitiierung von Angeboten soll te nur dann erfolgen, wenn keine 
Angebote vorhanden sind, die diese Kriterien erfüllen. Dies soll vor allem auch zur Vermeidung 
von Doppelstrukturen eingehalten werden (mehr dazu siehe Beschluss Bündniskerngruppe).  
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wurde ein weiteres Schaubild erstellt, welches die 
konkreten Bedarfslücken mit den bestehenden Angeboten verknüpft:

33 
             
 
(Abb.9: Eigene Darstellung: Laufbahn Arbeit/Ausbildung junge Geduldete bestehende Angebote und Bedarfslücken)

34 
Bei dem Schaubild handelt es sich um die Darstellung der Laufbahn eines jungen Geduldeten 
mit dem Ziel Ausbildung und Arbeit. Es ist dargestellt, welche Schritte notwendig sind, um das 
Ziel einer Ausbildung zu erreichen. Zudem wird ersichtlich, welche bestehenden Angebote in 
Köln zu Erfüllung der Laufbahnschritte zur Verfügung stehen. Auch die speziellen Zielgruppen 
derjenigen mit Alphabetisierungsbedarf und den Bedarf an Kinderbetreuung werden betrachtet 
und hinsichtlich der bestehenden Angebote und Bedarfslücken dargestellt.  
Die Bausteine des Fördergegenstandes der Landesinitiative wurden thematisch den 
Bereichen der Laufbahnschritte zugeordnet.  
Das Schaub ild verdeutlicht, dass die Bausteine nicht zwingend alle herausgestellten 
Bedarfslücken decken. In Bezug auf die Sprachf örderung besteht jedoch die Möglichkeit die 
vorhandenen Bedarfslücken durch konkrete Maßnahmenplanung anhand der vorgegebenen 
Bausteine des Landes, zu decken.  
Baustein 4:  
 
 
 
 
 
Baustein 4 bezieht  sich auf die Bedarfslücke der Sprachförderung im Regelsystem. Dabei 
können die vorhandenen Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 
(BAMF3) für die Zielgruppe geöffnet werden. Auch als Vorbereitung für die Ausbildung können 
Jugendintegrationskurse dienen (bis Niveau B1/B1+) und somit schließt dieser Baustein auch 
die dargestellte Lücke der „ausbildungsvorbereitenden Sprachkurse“.  
Die Bausteine 1 und 2:  
 
 
 
 
Die Bausteine 1 und 2 s ind in Köln bereits gut abgedeckt und schließen keine vorhandene 
Bedarfslücke. Der Bedarf in diesem Bereich ist jedoch immens, sodass eine Erweiterung in 
diesem Bereich dringend notwendig ist.  
                                                
3 Hier und im Folgenden wird die Abkürzung BAMF für das Bundesamt f ür Migration und Flüchtlinge 
verwendet  
Baustein 4 
Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie 
Jugendintegrationskurse haben das Ziel Schul- bzw. Ausbildungsreife 
oder Studierfähigkeit (wieder)herzustellen. Das kann auf 2 Weisen erfolgen:  
1. In Form von Jugendintegrationskursen, die vom BAMF bereits 
angeboten werden, aber für die Zielgruppe nicht zugänglich sind. 
2. In Form von neu geschaffenen, innovativen, niedrigschwellige 
Kursen, die Elemente der Deutschförderung und beruflichen 
Orientierung enthalten sowie z.B. Kenntnisse in Englisch, Mathematik oder 
Schlüsselqualifikationen vermitteln.  
 
Baustein 1 
Niederschwellige, individuelle Beratung und 
Betreuung vor, während und im Anschluss an 
Fördermaßnahmen mit dem Ziel Teilhabe am 
Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu verbessern.  
Betreuungsschlüssel 1:20 
Baustein 2  
Niederschwellige berufsbegleitende Qualifizierung 
und Weiterbildung sowie berufsbezogene 
Sprachförderung über den Arbeitgeber mit dem Ziel, die 
beruflichen und sprachlichen Kompetenzen des 
Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit zu 
verbessern und damit die Ausbildung und 
Beschäftigung stabilisieren.

35 
Baustein 3:  
 
 
 
 
Auch die ser Baustein ist in Köln durch die Weiterbildungskollegs gut abgedeckt. Jedoch 
besteht ein Bedarf an Nachholung des Hauptschulabschluss bereits ab A0. Bei der Zielgruppe 
der jungen Geduldeten handelt es sich häufig um Personen, die aufgrund der 
aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen möglichst schnell in ein Ausbildungsverhältnis kommen 
möchten. Dafür benötigen sie den Hauptschulabschluss, aber auch  ausreichende 
Sprachkenntnisse. Zunächst einen Sprachkurs zu absolvieren, um im Anschluss daran den 
Hauptschulabschluss zu machen, kostet viel Zeit. Ein kürzeres System mit schnellem  
Hauptschulabschluss auch ab A0  für diejenigen , die vom Bildungsniveau her ein solch 
verkürztes System absolvieren können, ist daher sinnvoll.  
Baustein 5:  
 
 
 
 
 
Da es bei Baustein 5 hauptsächlich um den innovativen Charakter geht, lassen sich hier kaum 
konkrete Vorgaben finden. Bezüglich des herausgestellten Bedarfes hat die 
Projektkoordination den Beteiligten ausschließlich als Orientierungshilfe möglich e Bedarfe 
aufgezeigt, die dadurch abgedeckt werden könnten. Wie im Schaubild ersichtlich, könnte z.B. 
der Bedarf von Alphabetisierung über passende Projektideen durch diesen Baustein bedient 
werden.  
Baustein 6:  
 
 
 
 
 
Baustein 3  
Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses 
(Klasse 9/10a)- mit integrierter Sprachförderung sowie 
flankierende Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat 
zum Ziel den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu 
verbessern.  
 
Baustein 5 
 
Im Rahmen des Innovationsfonds (5 Millionen Euro) 
werden kreative Projektideen und modellhafte 
Einzelvorhaben gefördert, die das Ziel haben, Geflüchtete 
in Ausbildung und Arbeit zu bringen und Unternehmen und 
Betriebe bei ihrer Ausbildung und Beschäftigung zu 
unterstützten. 
 
Baustein 6 
 
Im Rahmen des Teilhabemanagments werden 
zusätzliche Stellen für Teilhabemanager*innen in den 
Kommunen gefördert, die sich bereits der Initiative 
„Gemeinsam Klappt’s“ angeschlossen haben. Dabei geht 
es um die qualitative und quantitative Erfassung der 
Zielgruppe, die Analyse und Konkretisierung der 
Bedarfe und Angebote vor Ort, die Erfassung und 
Dokumentation aller Maßnahmen, 
rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung und 
Vermittlung an die jeweils zuständigen Stellen.

36 
Der Bedarf an Baustein 6 ist, wie bereits erläutert, hoch. Eine gesteuerte, strukturelle Zuleitung 
der Zielgruppe zu den einzelnen Angeboten sowie die enge Betreuung während der 
Absolvierung der einzelnen Laufbahnschritte, sind für die Zielgruppe von besonderer 
Bedeutung. Dieser Baustein kann als Fundament der Initiative betrachtet werden, da durch die 
Sicherstellung der  Verbindung der vorhandenen Unterstützungssysteme und dem 
rechtskreisübergreifenden Vorgehen, die gesamte Struktur im Bereich der Arbeit mit 
geflüchteten Menschen  für diese Zielgruppe und dem  Schwerpunktthema 
Arbeitsmarktintegration gefestigt wird. 
4.2 Beschluss der Bündniskerngruppe zum Kölner Konzept  
Bei der zweiten Bündniskerngruppensitzung am 11.09.2019 wurden die bisherigen Ergebnisse 
aus den Bündnisforen präsentiert und mit den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen 
des Landes verknüpft. Die in 4.1 erläuterte Bedarfslage wurde dargestellt und in Verbindung 
mit bestehenden Projekten gebracht. Auch die bereits in 4.1 dargestellte Vorgehensweise, für 
die sich die Projektkoordination ausgesprochen hat- zunächst bestehende Angebote, mit den 
Kriterien: ein erfolgreicher Verlauf, eine qualitative gute Ausgestaltung, eine Anpassung an die 
vorhandenen Strukturen, große Erfahrungswerte, bei der Förderung zu berücksichtigen und 
zunächst keine Neuinitiierung von Angeboten vorzunehmen, wurde mit der 
Bündniskerngruppe diskutiert. Dieser Ansatz wird von der Projektkoordination verfolgt, um 
Doppelstrukturen zu vermeiden und die Weiterfinanzierung von gut laufenden Projekten zu 
sichern.  
Die Bündniskerngruppe sprach sich einstimmig dafür aus, diesem Ansatz zu folgen und die 
Nutzung vorhandener Angebote eine r Neuinitiierung vorzuziehen sowie  bei Bedarf eine 
Ausweitung und Öffnung dieser Angebote zu bewirken. Außerdem wurde beschlossen, dass 
nach dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“ vorgegangen wird. Dieser Grundsatz steht für ein 
verzahntes Vorgehen und qualitativ ausgestaltete Angebote. Sollte das Budget nicht 
flächendeckend für die Gesamtzahl der Zi elgruppe ausreichend sein, soll zumindest ein Teil 
der Zielgruppe an Angeboten teilnehmen können die dementsprechend qualitativ 
ausgearbeitet sind.  
Die Beschlüsse auf einen Blick: 
 Nutzung vorhandener Angebote und mögliche Ausweitung und Öffnung  
 Qualität vor Quantität (bei nicht ausreichendem Budget)  
 Ausarbeitung eines Kölner Gesamtpakets, das die vorhandene Angebotsstruktur mit 
der Bedarfslage verknüpft und die strukturellen Gegebenheiten berücksichtigt 
 Nach Erarbeitung des Pakets und Abstimmung mit den relevanten Trägern, wird die 
Entscheidung der Bündniskerngruppe per Umlaufbeschluss eingeholt

37 
4.3 Prozesskontext und Flankierende Struktur  
Bei der Erarbeitung eines Pakets zur Umsetzung der Landesinitiative auf kommunaler Ebene 
in Köln, hat die Projektkoordination folgendes Schaubild erstellt:  
 
(Abb. 10: Schaubild Kölner Paket Prozesskontext und Flankierende Struktur)  
Dieses Schaubild soll verdeutlichen, dass neben der konkreten Umsetzung der 
Förderelemente der Landesinitiative, die gesamte Kölner Struktur in dem Bereich der 
Geflüchtetenarbeit mi t dem Schwerpunkt Ausbildungs - und Arbeitsmarkt für den 
Prozesskontext von großer Bedeutung ist. Nur durch gemeinsame Abstimmung, Flankierung 
und Verzahnung  können Prozesse für die Zielgruppe und auch die Mitwirkenden 
gewinnbringend sein. Jeder einzelne Akteur trägt zum Funktionieren dieser Struktur - und als 
Teil des Ganzen, zu einem gelingenden Integrationsprozess der Zielgruppe bei.  
Das Kölner Paket sieht vor, dass ein regelmäßiger Austausch zwischen den Trägern der 
Projekte der Landesinitiative und der flankierenden Struktur stattfindet und somit gewährleistet 
ist, dass die Angebotsstruktur ineinander greift. Auch da kommt dem Teilhabemanagement 
eine besondere Rolle zu, denn dieses kann als Schnittstelle fungieren und die Akteure mit 
gemeinsamen Fallkonferenzen miteinander vernetzen.  
Das Projekt „Bleiberecht“ welches von der Kölner Ausländerbehörde in Zus ammenarbeit mit 
den Trägern: Rom e.V., Kölner Flüchtlingsrat, agisra e.V., Diakonie sowie der Caritas 
durchgeführt wird, entspricht zum Teil der Zielgruppe der Landesinitiative. Diese Schnittpunkte 
werden besondere Beachtung erfahren und die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und 
den beteiligten Trägern intensivieren. Ein enger Austausch bezüglich der Zielgruppe sowie 
Fallkonferenzen über das Teilhabemanagement werden angestrebt.

38 
Der dargestellte Prozesskontext stellt die Funktionen dar, die diese umrahmende Struktur 
herstellen soll. All e aufgeführten Elemente sind Teil des Prozesskontextes und als solches 
durch die Projektkoordination zu steuern bzw. zu planen. Somit sieht es die 
Projektkoordination als ihre Aufgabe an, diesen Kontext mitzudenken und als 
Planungselement zu steuern.  
Zu dem Prozesskontext gehört auch der Aufbau und die Pflege einer Austauschplattform 
(Softwarelösung-Microsoft Sharepoint bz w. Teams) für die am Prozess beteiligten Akteure , 
sowohl die Geförderten des Landesprogrammes, als auch die der flankierenden Struktur. Dort 
sollen die Akteurinnen und Akteure ihre Angebote einstellen können, ein Austausch bezüglich 
des Bedarfs von Arbeits kreisen und Vernetzungstreffen sowie generelle Abstimmungen  
stattfinden, die den Vernetzungsprozess betreffen.  
Die Austauschplattform wurde von der Projektkoordination bereits zur Verfügung ge stellt. 
Bisher wurden dort die Informationen des Landes veröffentlicht sowie die bisherigen 
Umsetzungsschritte wie die Protokolle der Bündniskerngruppentreffen und die Ergebnisse aus 
den Bündnisforen. Eine Ausweitung der Inhalte ist in Arbeit.  
 
4.4 Konkrete Umsetzung der Förderbausteine 1-5  
Unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Landes (siehe Kap. 2.1.2) hat die 
Projektkoordination einen konkreten Umsetzungsplan entwickelt. Bei der Umsetzung der 
Förderbausteine werden , wie in der Bündniskerngrup pe beschlossen , bisher bestehende 
Projekte berücksichtigt , die so wie sie durchgeführt werden und erprobt sind , bereits die 
Voraussetzungen der Förderbausteine erfüllen. Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den 
Bündnisforen wurde dieser Umsetzungsplan en twickelt, der die bestehenden Strukturen 
berücksichtigt und mit den relevanten Trägern aus den Bereichen Sprachförderung und 
Arbeitsmarktintegration gemeinschaftlich abgestimmt wurde. Die große Trägerlandschaft und 
die Vielzahl an Akteuren wurde bei diesem  Prozess von Anfang an (mit-)berücksichtigt. So 
wurde zum einen über die Bündniskerngruppe sichergestellt, dass alle Institutionen und 
relevanten Akteure der Geflüchtetenarbeit in Köln ver treten sind oder durch Sprecheri nnen 
und Sprecher  beteiligt wurden, die immer wieder darauf hingewiesen wurden , die 
Informationen über alle zur Verfügung stehenden Kanäle , weiter zu tragen. Zum anderen 
wurden zu den Bündnisforen Expertinnen und Experten der operativen Ebene eingeladen, 
wobei der Teilnehmendenkreis wiederum gemeinschaftlich durch die Projektkoordination und 
der Unterstützung vieler Projektpartner sowie generellen Kooperationspartnern auserwählt 
wurde.  
Durch die Beteiligung der gesamten Träger - und einem Großteil der Integrationslandschaft 
wurden umfassende Erfahrungswerte, Expertise sowie Potentiale im Hinblick auf  eine enge 
Verbindung zur Zielgruppe  gebündelt. Auf dieser Grundlage konnte ein Paket entwickelt

39 
werden welches zum einen die Vorgaben der Landesförderung berücksichtigt und zum 
anderen die genannten Kölner Potentiale beinhaltet.  
 
4.4.1 Finanzierung 
Wie in Kapitel 2.1 erläutert steht  Köln eine Summe von 2.365.270 Mio. Euro  als 
Landesförderung zur Verfügung zuzüglich des Eigenanteils von 20%. Somit konnte eine 
Gesamtsumme von 2.956.587 Mio. Euro für die Planung der Umsetzung der Förderelemente 
1-4 berücksichtigt werden.  
Bezüglich der  Deckung des Eigenanteils wird die amtsinterne Projektkoordination eine 
Beschlussvorlage erstellen, die den Ausschüssen der Stadtverwaltung vorgelegt wird, um im 
Anschluss einen Ratsbeschluss einzuholen. Der Antrag für die Zuwendung des Landes wird 
vorbehaltlich eines positiven Ratsbeschlusses g estellt. Dies ist aufgrund der Fristenwahrung 
und zeitlichen Zielsetzung (siehe 4.4.2 Antragsverfahren) notwendig.  
Für die konkrete Planung der einzelnen Bausteine musste im Vorhinein auf der Grundlage der 
Bedarfs- und Angebotsanalyse durch die Bündnisforen entschieden werden, wie die Bausteine 
bewertet werden. Es musste somit eine Gewichtung der Bausteine erfolgen.  
In Köln gestaltet sich eine nahezu gleichwertige Bedarfslage hinsichtlich der Bausteine:  
Jobcoaching (Baustein 1), Nachholen des Hauptschulabschlusses (Baustein 3) und die Schul- 
ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse (Baustein 4).  
Die berufsbegleitenden Sprachkurse (Baustein 2), die in Köln ebenfalls von großer Bedeutung 
für die Zielgruppe sind und somit ein en großen Bedarf darstellen , sind über die 
Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausreichend abgedeckt. 
Frühzeitig fand im Sommer Herbst 2019 mit dem Regionalkoordinator dazu ein Tref fen statt. 
Es bestehen große Kapazitäten , die Zielgruppe hat bei (großzügig ausgelegter ) 
Arbeitsmarktnähe Zugang zu den Kursen  und es ist ein koordiniertes Verfahren mit allen 
beteiligten Sprachkursträgern vorhanden , was ebenfalls durch diese bei einem sep araten 
Trägertreffen bestätigt wurde. Die Kurse sind zum Teil bereits fachspezifisch ausdifferenziert, 
werden aktuell erweitert und es besteht eine langfristige Bundesfinanzierung. Der Aspekt der 
fachspezifischen Ausdifferenzierung, beispielsweise auch um Prüfungen und / oder den 
Arbeitsalltag meistern zu können, ist für die Landesinitiative von hoher Wichtigkeit und wird in 
weiteren Gesprächen mit der entsprechenden Regionalkoordination des BAMF und weiteren 
Akteuren thematisiert werden. Aus diesen Gründen  wurde für den Baustein 2 kein Budget 
eingeplant. 
Die Gesamtsumme wurde ausschließlich auf die Bausteine 1, 3 & 4 aufgeteilt. Die konkrete 
Verteilung wird in Kapitel 4.4.3 erläutert.  
 
4.4.2 Die Antragsstellung

40 
Hinsichtlich der Vorgabe der Förderrichtlinie n (siehe Kapitel 2.1.2) soll der Kölner Antrag 
fristwahrend gestellt werden. Damit wird die die Zielsetzung, die Maßnahmen zum 01.07.2020 
beginnen zu starten, eingehalten. Dies sichert einen zweijährigen Durchführungszeitraum, da 
die Laufzeit der Landesinitiative zum 30.06.2022 endet.  
Laut Förderrichtlinie ist mit einer Zuwendungsauszahlung zum 15.05.2020 zu rechnen.  
Es wird ein gemeinsamer Antrag für die Bausteine 1 -4 gestellt und eine parallele Umsetzung 
der Bausteine ab 01.07.2020 ist vorgesehen.  
Für die Antragsstellung ist eine schriftliche Vereinbarung über eine fachübergreifende 
Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen Verwaltung, aber auch mit Infrastrukturen vor Ort 
vorzulegen. In Köln steht die Bündniskerngruppe exemplarisch für die fachübergreife nde 
Zusammenarbeit. In Form eines Entscheidungsgremiums wurde der Prozess von der 
Vorgehensweise bis hin zur konkreten Umsetzung von den Mitgliedern der Bündniskerngruppe 
beschlossen.  
4.4.3 Ausgestaltung der Bausteine  
Wie erläutert, diente die Erkenntnisgewinnung aus den Ergebnissen der Bündnisforen als 
Grundlage für die konkrete Maßnahmenplanung. Aufgrund der ersten Übersichten über die 
Bedarfslagen und Angebotslandschaft in Köln konnten erste Rückschlüsse gezogen werden, 
welche Projekte sich möglicherweise für eine Weiterfinanzierung  oder eine Öffnung und 
Ausweitung über die Landesinitiative eignen. Aufgrund der großen Trägerlandschaft in Köln 
und den vielfältigen Angeboten, gibt es viele Projekte, die die Bedarfe der Förderelemente des 
Landes aufgreifen. Jedoch sind nur wenige Projekte so ausgestaltet, dass sie die 
Anforderungen der Bausteine erfüllen. Somi t blieben bei der Auswahl die  Projekte übrig, die 
aufgrund ihrer Konzeptionierung den vom Land vorgegebenen Voraussetzungen entsprechen.  
Bei Baustein 1  werden insgesamt achtverschiedene Träger für sechs Vollzeitstellen 
berücksichtigt. Damit sollen 
240 Personen während der 
Laufzeit von zwei Jahren und 
einem Betreuungsschlüssel 
von 1:20 erreicht werden. Alle 
Träger verfügen über umfassende Erfahrungswerte mit der Zielgruppe und haben mit der 
Durchführung ihrer Projekte große Erfolge erzielen können. Sie bringen sehr viel Expertise mit 
und hab en einen guten 
Zugang zur Zielgruppe. Zwei 
der Träger sind als 
Migrantenselbstorganisation 
selbst Vertreter der 
Zielgruppe und bilden somit 
 „Ausbildungscoaching“ von Coach e.V.  (1 Stelle) 158.400€ 
 „HOPE“ Rheinflanke (1 Stelle) 158.400€ 
 „Work Kompass Plus“ Migrafrica  (1 Stelle) 158.400€ 
 „Ausbildungspatenprojekt“ Ceno e.V. (1 Stelle) 158.400€ 
 „Caritasverband Köln, IB, In Via (Kooperation mit Netzwerk 
CHANCE+)“ (1.5 Stellen) 237.600€ 
 „TBS“ Jugendwerk Köln (0,5 Stelle) 79.200 €  
Abdeckung von insgesamt 240 Personen (2 Jahre) 
 6 Vollzeitstellen 
 Betreuungsschlüssel 1:20 (pro Stelle 20 Personen pro Jahr)  
 Pauschale: 6600€ pro Monat Vollzeitstelle 
        Gesamtkosten: 950.400€

41 
auch die Bedarfslage aus Sicht der Zielgruppe ab. Ein weiterer Träger, ist als Vertreter des 
innerstädtischen Arbeit skreises für Bürgerschaftliches Engagement als Schnittstelle zum 
Ehrenamt tätig.  
Bezüglich der Sozialraumabdeckung  ist die Auswahl ebenfalls breit gefächert. Die Träger 
befinden sich alle in jeweils anderen Bezirken und die Verteilung ist dabei großflächig, sodass 
der Zugang aus nahezu allen Sozialräumen sichergestellt ist.  
Für Baustein 3 sind zwei Träger vorgesehen. Zum einen ein Kölner Weiterbildungskolleg 
sowie ebenfalls eine Migrantenselbstorganisation. Beide Träger haben umfassende 
Erfahrungswerte mit der Zielgruppe. Zu dem Angebotsspektrum gehören ein spezielles 
Vorkurssystem für 
Neuzugewanderte mit 
Sprachförderung sowie 
spezielle Frauenkurse. 
Somit eignen sich die 
beiden Träger für die 
Durchführung von Kursen 
für die Erlangung des 
Hauptschulabschlusses. 
Als anerkannte 
Bildungsträger 
entsprechen sie den 
Voraussetzungen. Es ist 
vorgesehen 200 Personen im Zeitraum von zwei Jahren die Möglichkeit zu geben , den 
Hauptschulabschluss zu erlangen. Dies soll durch sechs homogene Kurse á 20 Personen und 
vier heterogene Kurse á 20 Per sonen erfolgen. Zwei dieser Kurse werden spezielle 
Frauenkurse sein für die 
zusätzlich 30 
Kinderbetreuungsplätze 
über den Zeitraum von 
zwei Jahren 
bereitgestellt werden. 
Außerdem können 143  
Teilnehmende von der 
Erstattung der Fahrkosten profitieren. Diese werden nach zeitlichem Vorrangprinzip verteilt.  
Bei Baustein 4  sollen 270 Personen in einem Zeitraum von 2 Jahren abgedeckt werden.  
Dabei sollen 180 Personen der Zielgruppe die Möglichkeit bekommen einen 
Abdeckung von insgesamt 200 Personen (2 Jahre) 
 10 Klassen à 20 SuS für 4 Semester  
 Auch Kurse ab A0  
 Pauschale für homogene Kurse (120 Per4sonen): 4500 €/pro 
TN&Kurs      540.000€ 
 Pauschale für heterogene Kurse (80 Personen): 2000€/pro 
TN&Kurs  160.000€  
 Gesamtkosten: 700.000,00€ 
 Zusätzlich Kinderbetreuung für 30 TeilnehmerInnen 
 Pauschale für Kinderbetreuung 130€ pro TN pro Monat auf 2 
Jahre= 93.600€ 
 Zusätzlich Fahrkosten für 143 TeilnehmerInnen für 2 Jahre 
Pauschale für Fahrtkosten 30€ pro TN pro Monat= 102.960€ 
 Gesamtkosten:196.560€ 
    896.560€ 
 
 TAS gute Struktur durch Vorklassensystem, sozialpädagogische 
Betreuung  
8 Klassen für den Zeitraum von 2 Jahren für 160 Personen 
(4 Klassen homogene Kurse= 80 SuS= 360.000€, 4 Klassen 
heterogene Kurse= 80 SuS=160.000€= 520.000,00€ für TAS) 
 BFmF Enge Verbindung zur Zielgruppe, spezielle Frauenkurse 
2 Klassen für den Zeitraum von 2 Jahren  
40 Personen 
(2 Klassen homogene Kurse= 40 SuS= 180.000,00€ für BFmF)

42 
Jugendintegrationskurs zu 
absolvieren. Weitere 90 
Personen sollen von den 
niederschwelligen Kursen 
der Deutschförderung und 
Berufsorientierung 
profitieren können. Im 
Bereich der 
Jugendintegrationskurse 
des BAMF , eignen sich 
alle Sprachkursträger, die 
bereits 
Jugendintegrationskurse 
durchführen. Somit werden 
alle in Köln ansässigen 
Sprachkursträger 
berücksichtigt und es wird über die bestehenden Strukturen gemeinsam entschieden, welcher 
Träger wie viele Kurse durchführen möchte. Dabei ist eine enge Zusammena rbeit innerhalb 
des Amtes für Integration und Vielfalt vorgesehen. Das Sachgebiet der Sprach - und 
Orientierungsförderung ist für die generelle Steuerung und Koordin ation der Teilnehmenden 
für die Integrationskurse zuständig. Im Rahmen dessen wird auch der Prozess der Umsetzung 
des Bausteins 4 erfolgen. Im Bereich der niedrigschwelligen Kurse der Deutschförderung 
und Berufsorientierung sind die Angebote der Interkulturellen Zentren  der Stadt Köln  und 
weiterer Träger vorgesehen. 
Durch ihren engen Kontakt  zur 
Zielgruppe und langjährigen  
Erfahrung im Bereich der 
Integrationsarbeit, bieten sie sich 
für die Umsetzung dieser Kurse 
an. Viele Interkulturelle Zentren 
haben bereits ein Angebot sspektrum, welches derartige Kurse beinhaltet. Außerdem gibt es 
ein Angebot des Jugendwerks Köln welches die Voraussetzungen dieses Bausteins erfüllt und 
somit ebenfalls mit der Finanzierung eines Kurses Berücksichtigung findet.  
Um der Zielgruppe den Zugang zu erleichtern, werden bei dem Baustein allen Teilnehmenden 
die Fahrtkosten erstattet. Es  stehen 35 Plätze pro Jahr für Kinderbetreuung zur Verfügung. 
Außerdem werden allen Teilnehmenden der Jugendintegrationskurse die Prüfungsgebühren 
für die TELC Prüfung erstattet.   
Abdeckung von insgesamt 255 Personen (2 Jahre) 
 1000 UE= Kurse (1 Jahr) 
 Pauschale 3,90€ pro TN/Stunde für 1. Form 
180 Personen= 702.000€ insgesamt für 4.1 
 Pauschale von 37,50€ für 1 Unterrichtsstunde (45min) für 2. 
Form  
75 Personen= 5 Kurse (1 Kurs á 15 Personen, á 1000 UE) 
über 2 Jahre  
1 Kurs= 37.500€ pro Jahr  
187.500 € insgesamt für 4.2 
 Gesamtkosten: 889.500€ 
 Zusätzlich Kinderbetreuung für 70 TeilnehmerInnen (35 pro 
Jahr) 
 Pauschale für Kinderbetreuung 130€ pro TN pro Monat auf 2 
Jahre= 109.200€ 
 Zusätzlich Fahrkosten für 255 TeilnehmerInnen für 1 Jahr 
Pauschale für Fahrtkosten 30€ pro TN pro Monat= 91.800€ 
 Zusätzlich Prüfungsgebühren TELC 105€ p.P für 180 
Personen (4.1)= 18.900€ 
 Gesamtkosten:219.900€                
 
    4.1 & 4.2 = 1.109.400€ 
 
 1. Form: Jugendintegrationskurse  
15 Personen pro Kurs=12 neue  Kurse oder Auffüllen von 
bestehenden Kursen 
 702.000€ 
 2. Form: Interkulturelle Zentren  
Deutsch-Türkischer-Verein 1 Kurs (1 Jahr) 37.500€ 
IN-Haus 1 Kurse (1 Jahr) 37.500€ 
Caritas 1 Kurse  (1 Jahr) 37.500€ 
Jugendwerk „Handicraft 2 Kurse (2 Jahre) 75.000€

43 
Baustein 5  wird in Köln durch die große Anzahl an möglichen Antragsstellern inhaltlich 
erarbeitet. N eben den vom Land vorgebebenen Kr iterien sind für die Stadt Köln folgende 
Punkte für das positive Votum wichtig:  
 Ansprache und Gewinnung der Teilnehmenden / räumliche Erreichbarkeit 
 Vorherige Erfahrungen mit der Zielgruppe(Zugang) und Arbeitsmarktintegration  
 Räumliche Abdeckung / Förderung weniger im Fokus stehender Sozialräume 
 Verzahnung mit und Ergänzung von anderen Bausteinen der Initiat ive / anderen 
bestehenden Angeboten 
Umsetzbarkeit und Effizienz der Projektplanung (wird dreifach bewertet) . Die Stichtage des 
Landes zur Einreichung des Antrages sind der 15.02.2020 und 31.03.2020. Da die Verteilung 
der Mittel nach der Devise „first come , first serve“ verlaufen wird, ist es ratsam, sich an dem 
ersten Stichtag zu orientieren. Hier die die Information für Antragsstellende:  
 Die Zeitleiste für den Stichtag 15.02.2020 : bis zum 29.01.2020 Einreichung des 
Konzeptes per Email unter: gemeinsam_klappts@stadt-koeln.de. Sie erhalten bis zum 
06.02.2020 die notwendige Rückmeldung von der Projektkoordination.  
 Die Zeitleiste für den Stichtag 31.02.2020 : bis zum 13.03.2020 Einreichung des 
Konzeptes per Email unter: gemeinsam_klappts@stadt-koeln.de. Sie erhalten bis zum 
20.03.2020 die notwendige Rückmeldung von der Projektkoordination.  
Zum Zeitpunkt der Konzepterstellung läuft die Frist zur Einr eichung der Anträge weiterhin 
weshalb noch keine umfassende Darstellung etwaiger Angebote in das Konzept 
aufgenommen werden kann. 
 
 4.5 Konkrete Umsetzung des Förderbausteins 6  
Die Entwicklung eines rechtskreisübergreifenden Casemanagement / Teilhabemanag ement 
für geflüchtete Menschen erfolgte bereits im Rahmen des landesgeförderten Projekts 
„Einwanderung gestalten NRW“. Intensiv beteiligt an der Konzeptentwicklung zu  
„KOKIP (Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse) – 
Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln“  waren neben der Verwaltung die 
Träger der Wohlfahrtsverbände, das Ehrenamt und das Jobcenter Köln mit Unterstützung der 
Frankfurt University of Applied S ciences (wissenschaftliche Begleitung). Da die Umsetzung  
des Projektes im Rahmen der Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und 
„Gemeinsam klappt´s“ erfolgt, wurde das Konzept unter Berücksichtigung der geänderten 
Parameter angepasst.  
Die Teilhabemanagerinnen verknüpfen die individuellen Bedürfnisse des einzelnen 
Ratsuchenden mit den Angebotsstrukturen nach den Kriterien des Teilhabemanagements so

44 
miteinander, dass eine dem Einzelfall angemessene Unterstützung gewährleistet ist. Die 
Erfahrungen in dieser Einzelfallarbeit werden genutzt, um strukturelle Defizite und 
Angebotslücken zu identifizieren sowie zu analysieren, wie bedarfsgerecht die bestehenden 
Angebote und Strukturen sind (Systemebene). Auf diese Weise soll eine Grundlage für d ie 
Entwicklung und Implementierung fehlender Angebote sowie für die Entscheidung über die 
Anpassung bestehender Angebote geschaffen werden.  
Mit dem Projekt KOKIP wurde am 01.12.2019 gestartet. Es wird in Köln in Kooperation mit 
Trägern der Wohlfahrtsverbä nde durchgeführt, um eine enge Verzahnung der städtischen 
Strukturen und des Kölner Hilfesystem zu ermöglichen. Bei der Auswahl der 
Kooperationspartner wurde insbesondere darauf Wert gelegt, dass diese über umfassende 
Erfahrung in der Begleitung junger geflüchteter Menschen verfügen, selbst seit vielen Jahren 
ein Casemanagementverfahren für diese Gruppe aufgebaut habe n und einen guten Zugang 
zu dieser Zielgruppe besitzen. Konkret sind dies: 
 Arbeiterwohlfahrt  
 Caritas 
 Internationaler Bund 
 Katholische Jugendagentur 
 
Die operative Einzelfallbetreuung wird durch die Teilhabemanager*innen der 
Kooperationspartner wahrgenommen. Neben dieser einzelfallbezogenen Netzwerkarbeit 
erfolgt zudem eine fallübergreifende Zusammenarbeit in Netzwerken, um strukturelle 
Ablaufschwierigkeiten im Integrationsprozess zu beheben und eine Optimierung der 
Angebotsebene für die Zielgruppe erreichen zu können. Diese Tätigkeiten auf der 
Systemebene werden im Wesentlichen von der Teilhabemanagement -Steuerungsstelle im 
Amt für Integration und Vielfalt initiiert und koordiniert.  
Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben der Teilhabemanager*innen, der Kriterien für die 
Aufnahme und der Zugangswege in das Teilhabemanagement sowie der Abläufe befindet sich 
in dem als Anlage 5 beigefügten Konzept. 
In Köln befinden sich aktuell rund 1050 Personen, die den Kriterien der Zielgruppe laut 
Landesförderkonzept entsprechen. Damit wäre in Köln grundsätzlich eine Förderung von 10,5 
Teilhabemanagement – Stellen möglich. Insbesondere vor dem Hintergrund der Freiwilligkeit 
des Angebotes Teilhabemanagement ist eine valide Schätzung der  Bedarfslage und der zu 
erwartenden Teilnehmendenzahl nicht möglich. Aus diesem Grund wird zunächst mit einer 
Startaufstellung von 5,0 Stellen begonnen, die wie folgt angebunden werden: 
 4,0 Teilhabemanagement – Stellen bei den genannten Kooperationspartnern 
 1,0 Teilhabemanagement – Steuerungsstelle im Amt für Integration und Vielfalt

45 
4.5.1 Finanzierung 
Das kalkulierte Projektvolumen beträgt insgesamt 1.173.826 € (01.12.201 9 – 31.12.2022). 
Nach den Regelungen des Förderkonzeptes erfolgt die Förderzuwendung in Form einer 
Anteilsfinanzierung. Pro Vollzeitstelle ist ein Betrag von 80% der Bemessungsgrundlage in 
Höhe von jährlich 68.000 €, das heißt 54.400 € vorgesehen (Förderung von 5 Stellen à 54.400 
€ = 272.000 €).  
Die Durchführung des Projektes KOKIP sowie die Erbringung des städtischen Eigenanteils 
wurden vom Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 beschlossen 
 
4.5.2 Antragsstellung 
Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung A rnsberg vom 13.11.2019 wurde die 
Förderung des Teilhabemanagements für 12/2019 bewilligt.  
Der Förderantrag für die Jahre 2020 und 2021 wurde fristgerecht gestellt. Der entsprechende 
Zuwendungsbescheid liegt derzeit noch nicht vor. 
Um die Möglichkeit einer Ressourcenausweitung zu wahren , wurde im Förderantrag die 
höchstmögliche Anzahl von 10,5 Stellen beantragt

46 
Quellenverzeichnis  
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration  des Landes Nordrhein-Westfalen 
2018: Gemeinsam klappt’s.    Integrationschancen für junge erwachsene Flüchtlinge in NRW 
(IfjeF). Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis der integrationspolitischen Infrastruktur 
 
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des L andes Nordrhein-Westfalen 
2018: Gemeinsam klappt’s: Eine Initiative der Landesregierung für die Integrationschancen 
junger erwachsener Flüchtlinge in NRW. Mitteilungsblatt 
 
Ministerium für Kinder Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein -Westfalen 
2019: Gemeinsam klappt’s. Integrationschancen für junge volljährige Geflüchtete. Bausteine 
und Schrittfolge für die kommunale Umsetzung 
 
Ministerium für Kinder Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein -Westfalen 
2019: Bericht des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration zur Landesinitiative 
„Gemeinsam klappt’s“. Sitzung des Integrationsausschusses am 05. Juni 2019. Nachbericht 
zur Sitzung vom 13. März 2019 
 
Kompetenzzentrum für Integration NRW 2019: Förderkonzeption Teilhabemanagement

47 
Anlagenverzeichnis  
Anlage 1: MKFFI, Landesweite Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren, 
Universität Duisburg-Essen- Institut für Arbeit und Arbeitsqualifikation: Arbeitshilfe „Strukturen 
für das lokale Bündnis“ 
 
Anlage 2:  Claus Reis 2019: Teilhabemanagement. Grundsätzliche Überlegungen und 
praktische Hinweise  
 
Anlage 3: Ergebnisübertrag Bündnisforum Zugang zum Spracherwerb  
 
Anlage 4: Ergebnisübertrag Bündnisforum Integration in Ausbildung und Arbeit  
 
Anlage 5: KOKIP - Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse. 
Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln.

Beschlussvorlage Rat

16547 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/160/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0442/2020 
Freigabedatum 
03.03.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit„  
hier: Umsetzung der Förderbausteine 1 – 4 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 
1. die Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie die Durch-
führung von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landes-
initiative unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, 
Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales 
(MAGS). Der Durchführungszeitraum beginnt am 01.07.2020 und endet am 30.06.2022. 
 
2. die Finanzierung des Gesamtprojektvolumens von 2.956.360 € wie folgt: 
 
 Für das Haushaltsjahr 2020 werden die überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 
739.090 € im Teilplan 0504, Freiwillige soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen, durch Minderaufwendungen in Höhe von 147.818 € im Teilergeb-
nisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen 
sowie durch zweckgebundene Mehrerträge i. H. v. 591.272 € im Teilergebnisplan 0504 – 
Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allge-
meine Umlagen gedeckt.  
 Für das Haushaltsjahr 2021 werden die überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 
1.478.180 € im Teilplan 0504, Freiwillige soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 
15, Transferaufwendungen, durch Minderaufwendungen in Höhe von 295.636 € im Teiler-
gebnisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendun-
gen sowie durch zweckgebundene Mehrerträge i. H. v. 1.182.544 € im Teilergebnisplan 
Integrationsrat 03.03.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 
Wirtschaftsausschuss 05.03.2020 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 10.03.2020 
Jugendhilfeausschuss 10.03.2020 
Finanzausschuss 23.03.2020 
Rat 26.03.2020

2 
0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und 
allgemeine Umlagen gedeckt.  
 Für das Haushaltsjahr 2022 werden die zusätzlichen Aufwendungen i. H. v. insgesamt 
739.090 € im Teilplan 0504, Freiwillige soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen, mit dem Eigenanteil i. H. v. 147.818 € in der Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen sowie den zweckgebundene Erträgen i. H. v. 591.272 € in der 
Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen jeweils im Teilergebnisplan 
0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity bei der Haushaltsplananmeldung be-
rücksichtigt. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ soll zum 01.07.2020 ent-
sprechend der Konzeptionierung starten. Ein entsprechender Förderantrag wurde fristgerecht bei der 
Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Eine Entscheidung des Rates im März 2020 ist zwingend erfor-
derlich, damit die für die Umsetzung erforderlichen Vorarbeiten erfolgen können und der Projektbe-
ginn zum 01.07.2020 sichergestellt ist. Aufgrund notwendiger Verwaltungsabstimmungen konnte die 
Vorlage nicht fristgemäß eingebracht werden.

3 
 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam  
 
         Aufwendungen für die Maßnahme                                            2.217.270 € (2020 und 2021)  
 
 Zuwendungen/Zuschüsse   Nein    Ja          1.773.816 € (2020 und 2021) 
     
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
(in den Gesamtaufwendungen enthalten)  
 
a) Personalaufwendungen         € 
b) Sachaufwendungen etc.    739.090€ (2022) 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
 
a) Erträge   591.272 € (2022) 
 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten        € 
 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    _______ € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

4 
 
Begründung 
Das Landeskabinett hat im April 2019 die Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ verab-
schiedet und insgesamt Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.  
Im Mittelpunkt der Initiative stehen die Integrationschancen junger, volljähriger Geflüchteter, vor allem 
mit dem Status der Duldung und Gestattung, im Alter von 18-27 Jahren. Das Ziel der Initiative ist es, 
die Potentiale dieser jungen Menschen zu entdecken und zu fördern sowie sie bei der Entwicklung 
individueller Perspektiven zu unterstützen. Vor allem die Integration auf dem Arbeitsmarkt und die 
damit verbundene Vermeidung dauerhafter Abhängigkeit von Sozialleistungen ist ein wesentlicher 
Aspekt der Initiative.  
 
In Köln leben etwa 1000 geduldete Menschen und etwa 750 Menschen mit Gestattung in der Ziel-
gruppe der 18 – 27Jährigen. Es existiert eine vielfältige Angebotslandschaft zur Qualifizierung und 
Begleitung von geflüchteten Menschen, insbesondere zur Vermittlung von Sprachkenntnissen und 
Chancen zur beruflichen Integration, sowohl im Regelsystem als auch ehrenamtlich organisiert. Der 
Zugang hierzu ist allerdings für Menschen, die sich im Besitz einer Duldung oder Aufenthaltsgestat-
tung befinden, insbesondere aufgrund rechtlicher Hürden, häufig erschwert oder nicht vorhanden. Mit 
der Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ in Köln soll diese Lücke 
geschlossen werden: Jungen Menschen mit Duldung oder Gestattung sollen Wege in Qualifizierung, 
Ausbildung und Beschäftigung aufgezeigt und so eine nachhaltige Integration erreicht werden.  
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass neben den individuellen Aussichten der geflüchteten Menschen 
mit einer gelungenen (Arbeitsmarkt-)Integration auch gesamtgesellschaftliche Aspekte von Bedeu-
tung sind: Eine nachhaltige Integration verringert soziale Ungleichheit, wirkt einer Spaltung der Ge-
sellschaft entgegen und führt dazu, dass sich extremistische Tendenzen nicht verstärken. Zudem 
werden langfristige Einsparungen bei Transferleistungen erzielt. 
 
Grundsätzlich baut die Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ auf den Erkenntnissen der 
Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ auf. Bereits im September 2018 rief das Ministerium für Kin-
der, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW die Kommunen dazu auf, sich an dieser 
Initiative zu beteiligen. Mit der städtischen Interessensbekundung zur Teilnahme im Oktober 2018 
wurde im Amt für Integration und Vielfalt eine geschäftsführende Stelle eingerichtet und eine Bünd-
niskerngruppe gegründet, welche aus Vertreterinnen und Vertretern des Ehrenamtes, Amtsleitungen, 
Geschäftsführungen von Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit, der Wohlfahrtsverbände sowie der 
Kammern besteht. Da durch das Land angekündigt worden war, dass für die Umsetzung von Maß-
nahmen vor Ort ab 2019 Mittel bereitgestellt werden, wurden zur Angebots- und Bedarfsanalyse 
Bündnisforen, mit Vertreterinnen und Vertretern der operativen Ebene aus den thematischen 
Schwerpunktbereichen „Spracherwerb“ sowie „Integration in Ausbildung und Arbeit“, durchgeführt. 
Die Ergebnisse wurden gebündelt und mit der Bündniskerngruppe abgestimmt. 
 
Im Juli 2019 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration gemeinsam mit dem 
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales konkrete Bausteine für die Umsetzung der Initiative 
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie die Fördersumme für Köln bekannt gegeben. Bei den 
sechs Bausteinen handelt es sich um  
 
1. Coaching  
2. Berufsbegleitende Qualifizierung  
3. Nachholen des Hauptschulabschlusses 
4. Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse 
5. Innovationsfonds 
6. Teilhabemanagement  
 
Für Köln stehen demnach 2,3 Millionen Euro zuzüglich eines Eigenanteils von 20% für die Bausteine 
1-4 zur Verfügung. Im Rahmen des Innovationsfonds (Baustein 5) werden 5 Millionen Euro zur Verfü-
gung gestellt. Die Förderzuwendung im Baustein 6 erfolgt als Anteilsfinanzierung von Stellen-
Teilhabemanagement in Höhe von 80 Prozent der Bemessungsgrundlage in Höhe von 68.000€.

5 
Mitte Juli 2019 wurde das Förderkonzept nur für den Baustein 6 - „Teilhabemanagement“ durch das 
Land bekanntgegeben. Der Rat hat das Projekt zur Umsetzung von Teilhabemanagement in seiner 
Sitzung am 07.11.2019 beschlossen (siehe Vorlage: 3141/2019).  
Im Dezember 2019 wurde die Förderrichtlinie für die Bausteine 1-5 veröffentlicht.  
Während für den Baustein 5 neben Kommunen insbesondere kleinere- und mittlere Unternehmen 
(KMU), Betriebe, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Träger von beruflichen Ausbildungs- und Wei-
terbildungseinrichtungen, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände sowie Kammern und lokale wirt-
schaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure, Vereine und Stiftungen antragsberechtigt sind, sind für 
die Bausteine 1-4 nur die Kreise und kreisfreien Städte NRWs zur Antragstellung berechtigt.  
 
Das Amt für Integration und Vielfalt hat gemeinsam mit den relevanten kommunalen Trägern ein Ge-
samtpaket für die Umsetzung der Förderbausteine 1,3 und 4 entwickelt, welches die vorhandene An-
gebotsstruktur mit der Bedarfslage verknüpft und die strukturellen Gegebenheiten berücksichtigt. Auf 
die Umsetzung des Förderbausteins 2 – Berufsbegleitende Qualifizierung wird verzichtet, da der fest-
gestellte Bedarf über die Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausrei-
chend abgedeckt wird.  
Das entwickelte Konzept zur Umsetzung der Landesinitiative wurde auf breiter Basis abgestimmt und 
in der Bündniskerngruppe beschlossen. Details zur Beschreibung dieses Gesamtpaketes, der einzel-
nen Förderbausteine und zur Einbettung der Maßnahmen in das Kölner Hilfesystem können dem als 
Anlage beigefügten Konzept entnommen werden. Der Durchführungszeitraum für die Bausteine 1-4 
beginnt entsprechend des Konzeptes am 01.07.2020 und endet entsprechend des Förderzeitraums 
am 30.06.2022.  
 
Der förmliche Förderantrag zur Umsetzung der Bausteine 1-4 der Initiative Durchstarten in Ausbil-
dung und Arbeit ist im Februar fristgerecht bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt worden und 
wird derzeit geprüft. Im Förderantrag wurde dargelegt, dass die Durchführung des Projektes unter 
dem Vorbehalt eines positiven Ratsentscheids steht. Die Verwaltung geht davon aus, dass in Kürze 
eine positive Bescheidung durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgt.

6 
Kosten / Finanzierung  
Das kalkulierte Projektvolumen beträgt insgesamt 2.956.360 € (01.07.2020 – 30.06.2022). Die Lan-
desförderung beträgt hiervon 2.365.088€, so dass entsprechend der Förderrichtlinien ein städtischer 
Eigenanteil von 20%, das heißt 591.272€, zu erbringen ist.  
Konkret setzen sich die Kosten wie folgt zusammen: 
 
  2020 2021 2022 
Teilplanzeile - 02 - Zuwendungen und allg. Umla-
gen      
      
voraussichtlich bewilligte Förderung  591.272 € 1.182.544 € 591.272 € 
      
Gesamtertrag für die Stadt Köln 591.272 € 1.182.544 € 591.272 € 
      
      
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen      
Förderbaustein: Coaching  237.600 € 475.200 € 237.600 € 
Förderbaustein: Nachholen Hauptschulabschluss 175.000 € 350.000 € 175.000 € 
Förderbaustein: Schul-, ausbildungs- und  
                          berufsvorbereitende Kurse sowie  
                          Jugendintegrationskurse  222.375 € 444.750 € 222.375 € 
Fahrtkosten von Teilnehmenden 48.690 € 97.380 € 48.690 € 
Kinderbetreuungskosten 50.700 € 101.400 € 50.700 € 
Prüfungsgebühren 4.725 € 9.450 € 4.725 € 
    
Summe Transferaufwendungen 739.090 € 1.478.180 € 739.090 € 
   
 
 
      
Gesamtaufwendungen für die Stadt Köln 739.090 € 1.478.180 € 739.090 € 
      
Eigenanteil 147.818 € 295.636 €  147.818 € 
 
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils i.H.v. insgesamt 591.272 € erfolgt über Wenigerauf-
wendungen im Bereich der Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):   
Zur primären Zielgruppe der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ zählen junge 
erwachsene Menschen mit dem ausländerrechtlichen Status „Duldung“. Dieser Personenkreis erhält 
Leistungen nach dem AsylbLG, welche jedoch nicht erstattungsfähig nach dem Flüchtlingsaufnahme-
gesetz sind (FlüAG). Allerdings gibt es Regelungen, wonach Geduldete unter Umständen eine Auf-
enthaltserlaubnis erhalten und langfristig in Deutschland bleiben können, beispielsweise wenn Ju-
gendliche und Heranwachsende gut integriert sind (§25a Aufenthaltsgesetz) oder eine nachhaltige 
Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gegeben ist (§ 25b Aufent-
haltsgesetz). Ein derartiger Aufenthaltsstatuswechsel ist gleichzeitig mit einem Rechtskreiswechsel 
verbunden, so dass mit dem Erhalt des Titels „Aufenthaltserlaubnis“ ein Wechsel aus dem Leistungs-
bezug nach dem AsylbLG in den Leistungsbezug nach dem SGB II erfolgt. Durch diesen Rechts-
kreiswechsel werden Lebensunterhalt und ein Teil der Kosten der Unterkunft aus Bundesmitteln fi-
nanziert und es verbleibt lediglich ein städtischer Eigenanteil an den Unterkunftskosten. Die durch-
schnittlichen jährlichen Minderaufwendungen pro Person belaufen sich bei einem Wechsel in den 
Rechtskreis des SGB II auf etwa 9.000 €. 
Ein wesentlicher Aspekt sowie das explizite Ziel der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und 
Arbeit“ ist die Integration der jungen erwachsenen Geduldeten in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

7 
und die damit verbundene Vermeidung dauerhafter Abhängigkeit von Transferleistungen. Die einzel-
nen Förderbausteine in ihrer Gesamtheit sowie ihr Ineinandergreifen können neben der beabsichtig-
ten nachhaltigen Integration zu Änderungen im Aufenthaltsstatus führen und damit zu den beschrie-
benen Minderausgaben. Bei einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 591.272 € müsste eine 
Statusänderung bei rund 66 Personen für mindestens ein Jahr während der zweijährigen Laufzeit des 
Projektes erfolgen, um den Eigenanteil vollständig zu decken. Wenn Statusveränderungen schwer-
punktmäßig bereits im ersten Jahr der Gesamtlaufzeit des Projektes vorgenommen werden können, 
reduziert sich die zur Deckung erforderliche Mindestzahl entsprechend nach unten. Im Hinblick auf 
den großen Personenkreis der Geduldeten in Köln, die zu der Zielgruppe zählen (rd. 1000 Personen) 
sowie ihrer engmaschigen und intensiven Betreuung im Rahmen der Fördermaßnahmen wird dies als 
realistisch eingeschätzt.  
Für die Bereitstellung der Mittel sind folgende Budgetveränderungen im Teilergebnisplan 0504 – 
Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity notwendig: 
2020: 
Umschichtung von Aufwendungsermächtigungen i. H. v. 147.818 € aus Teilergebnisplan 0503, Weite-
re soziale Pflichtleistungen, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen in Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen sowie die Bereitstellung von Mitteln i. H. v. 591.272 €  in Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen im Rahmen einer unechten Deckung durch entsprechende Mehrerträge in Teilplan-
zeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen. 
2021: 
Umschichtung von Aufwendungsermächtigungen i. H. v. 295.636 € aus Teilergebnisplan 0503, Weite-
re soziale Pflichtleistungen, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen in Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen sowie die Bereitstellung von Mitteln i. H. v. 1.182.544 €  in Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen im Rahmen einer unechten Deckung durch entsprechende Mehrerträge in Teilplan-
zeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen. 
2022: 
Die Bereitstellung von Mitteln in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen i. H. v. 739.090 €, so-
wie die Einstellung von zweckgebundenen Erträgen in Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allge-
meine Umlagen i. H. v. 591.272 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplananmeldung für das Jahr 2022. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1   Prozessverlauf und Konzept zur kommunalen Umsetzung der  
                        Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit / Gemeinsam klappt´s“  
                        (ohne Anlagen)  
Anlage 2   Übersicht zur Umsetzung  
Anlage 3   Schaubild zum Prozesskontext und zur flankierenden Struktur

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

4623 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/6 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 0442/2020 
 Stand: 18.10.2022 
Sachstandsbericht  
Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit„  
hier: Umsetzung der Förderbausteine 1 – 4 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Rat der Stadt Köln hat am 26.6.2020 in öffentlicher Sitzung (0442/2020) beschlossen:  
 
Die Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (DiAA)“ sowie die 
Durchführung von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Lan-
desinitiative unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Jugend, Fa-
milie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) und des Mi-
nisteriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Der Durchführungszeitraum begann am 
01.07.2020 und endete ursprünglich zum 30.06.2022. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat darüber hinaus am 17.3.2022 (VO: 4418/2021) die Verlängerung der Lan-
desinitiative bis 30.06.2023 beschlossen.  
 
Für die Umsetzung des Programms in Köln wurde die Verlängerungsmöglichkeit für „Durchstarten in 
Ausbildung und Arbeit“ nun bis 30.06.2023 in Anspruch genommen. Insbesondere durch die Kontakt-
beschränkungen der Corona Pandemie waren die Initiierung neuer Kursformate, die Akquise potenti-
eller neuer Teilnehmenden, aber auch die Zugangsmöglichkeiten der Teilnehmenden stark einge-
schränkt. Parallel hat sich jedoch gezeigt, dass sich sogar trotz der Einschränkungen in der Bewilli-
gungszeit, vor allem in den einschränkungsfreien Zeiten im Sommer/Herbst 2021 gute Erfolge mit den 
Menschen der Zielgruppe erreichen ließen.  
Die Arbeit der eingebundenen Träger zu den unterschiedlichen Bausteinen wie  
 Teilhabemanagement, welches im Gegensatz zu den übrigen Bausteinen nur bis 30.06.2022 
gefördert wurde und seitens des Amtes für Integration und Vielfalt nun ins „Kommunale Integ-
rationsmanagement (KIM)“ überführt wurde,  
 Jobcoaching sowie  
 diverse Kursbausteine (Jugendintegrationskurse und Innovative Kurse)  
hat bisher 417 Menschen aus der Zielgruppe der jungen Geflüchteten mit Duldung oder Aufenthalts-
gestattung erreicht und diese in den vielen Handlungsfeldern wie Spracherwerb, psychosoziale La-
gen, Verbesserung und Klärung Aufenthaltssituation, Anbindung und Vermittlung in den Arbeits- und 
Ausbildungsmarkt sowie Schule etc. unterstützt.

2 
 
Ergänzend zu dieser Unterstützung konnten mit Stand 30.04.2022 51 junge Menschen, die teilweise 
von den Regelfördersystemen ausgeschlossen sind, im Rahmen von "Durchstarten" überwiegend in 
Ausbildungsverhältnisse, aber auch in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt. 
Ebenso konnten zu diesem Berichtszeitpunkt 33 Menschen aus der Zielgruppe an Jugendintegrati-
onskursen teilnehmen, von welchen diese aufgrund ihres Aufenthaltsstatus im Regelsystem ausge-
schlossen worden wären. 
Zudem konnten bis 30.09.2022 aufgrund der Unterstützung und Begleitung durch die DiAA Träger 
mehr als 66 Menschen das Regelsystem des Asylbewerberleistungsgesetzes verlassen.  
Ab Frühjahr 2022 wurde die Verteilung der Landesmittel per Beschluss der Lenkungsgruppe/Bündnis-
kerngruppe KIM/DiAA schwerpunktmäßig auf die besonders erfolgreichen Bausteine wie dem 
Jobcoaching umgeschichtet. Somit konnten 5 weitere Träger mit der Aufgabenwahrnehmung des 
Jobcoaching betraut werden. 
Nächste Schritte: 
Es lohnt sich, das Programm „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit auch über den 30.06.2023 hin-
aus fortzuführen.  
Die Nutzung der Bausteine aus „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ wird seitens der Verwaltung 
als gute Ergänzung zu dem ab 1.10.2021 gestarteten Case Management im Rahmen des Programms  
„Kommunale Integrationsmanagement (KIM)“ gewertet, da diese unter anderem als eine Art „Werk-
zeugkasten“ für die KIM Case Manager*innen fungieren, welcher schnell und unbürokratisch zugäng-
lich ist. Daher strebt die Verwaltung nun nach Beschluss der Lenkungsgruppe an, die zuständigen 
Ministerien zu bitten, eine Fortführung des Programm landesweit über den 30.06.2023 in Erwägung 
zu ziehen. 
Ein entsprechendes Empfehlungsschreiben unter Beteiligung der ausführenden Träger ist aktuell in 
Vorbereitung und wird den oben genannten Ministerien im November 2022 zugesandt.  
Sollte das Land eine Fortführung von DiAA in Erwägung ziehen, wird eine entsprechende Beschluss-
vorlage zur Umsetzung in Köln in die zuständigen Gremien eingebracht. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 30.09.2023

Anlage 3 Schaubild zum Prozesskontext und zur flankierenden Struktur

725 Zeichen

Folie 6
Prozesskontext 
Steuerungselemente Ergebnissicherung 
Flankierende Struktur 
Aufenthaltsrecht-
liche Beratung 
KOBAM 
Förderelemente Landesinitiative 
Umsetzung der 
Bausteine 
Paket-
Strukturelle Verbesserung des Vernetzungsprozesses 
Finanzierte 
Projekte 
Träger der 
Projekte 
Ehrenamt Bildungsträger 
Kammern 
Jobcenter 
Bundesagentur 
für Arbeit BAMF Private Vereine 
Wohlfahrts-
verbände 
Städt. Ämter 
(Jugendamt, 
Ausländerbehörde, 
Gesundheitsamt, 
Wohnungsamt…) 
Interkulturelle 
Zentren 
Migrantenselbst-
organisationen 
Vernetzung Abgestimmte 
Verfahren Planung 
Projekt-
koordination 
Teilhabe-
management 
16 – Amt für Integration und Vielfalt 
Drittmittel-
finanzierte 
Projekte 
Bleiberechts-
projekt

Beratungsverlauf (7)

03.03.2020 Integrationsrat
TOP 8.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.03.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.03.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
10.03.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 10.29 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.03.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.2 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0442/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.03.2020
Erstellt
10.02.2020 08:09