0442/2020
Teilnahme an der Landesinitiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit"
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Anlage 2 Übersicht zur Umsetzung
4698 Zeichen
Bausteine Vorschlag zur Umsetzung/Finanzierung Vorschlag zur Besetzung/bestehende Projekte
Abdeckung von insgesamt 255 Personen (2 Jahre)
1000 UE= Kurse (1 Jahr)
Pauschale 3,90€ pro TN/Stunde für 1. Form
180 Personen= 702.000€ insgesamt für 4.1
Pauschale von 37,50€ für 1 Unterrichtsstunde (45min) für 2.
Form
75 Personen= 5 Kurse (1 Kurs á 15 Personen, á 1000 UE)
über 2 Jahre
1 Kurs= 37.500€ pro Jahr
187.500 € insgesamt für 4.2
Gesamtkosten: 889.500€
Zusätzlich Kinderbetreuung für 7 0 TeilnehmerInnen (35 pro
Jahr)
Pauschale für Kinderbetreuung 130€ pro TN pro Monat auf 2
Jahre= 109.200€
Zusätzlich Fahrkosten für 255 TeilnehmerInnen für 1 Jahr
Pauschale für Fahrtkosten 30€ pro TN pro Mon at= 91.800€
Zusätzlich Prüfungsgebühren TELC 105€ p.P für 180
Personen (4.1)= 18.900€
Gesamtkosten:219.900€
4.1 & 4.2 = 1.109.4 00€
TAS gute Struktur durch Vorklassensystem, sozialpädagogische
Betreuung
8 Klassen für den Zeitraum von 2 Jahren für 160 Personen
(4 Klassen homogene Kurse= 80 SuS= 360.000€, 4 Klassen
heterogene Kurse= 80 SuS=160.000€= 520.000,00€ für TAS )
BFmF Enge Verbindung zur Zielgruppe, spezielle Frauenkurse
2 Klassen für den Zeitraum von 2 Jahren
40 Personen
(2 Klassen homogene Kurse= 40 SuS = 180.000,00€ für BFmF)
Abdeckung von insgesamt 200 Personen (2 Jahre)
10 Klassen à 20 SuS für 4 Semester
Auch Kurse ab A0
Pauschale für homogene Kurse (120 Personen): 4500 €/pro
TN&Kurs 540.000€
Pauschale für heterogene Kurse (80 Personen): 2000€/pro
TN&Kurs 160.000€
Gesamtkosten: 700.000,00€
Zusätzlich Kinderbetreuung für 30 TeilnehmerInnen
Pauschale für Kinderbetreuung 130€ pro TN pro Monat auf 2
Jahre= 93.600€
Zusätzlich Fahrkosten für 143 TeilnehmerInnen für 2 Jahre
Pauschale für Fahrtkosten 30€ pro TN pro Monat= 102.960€
Gesamtkosten:196.560€
896.560€
Baustein 1
Niederschwellige, individuelle Beratung und Betreuung vor,
während und im Anschluss an Fördermaßnahmen mit dem Ziel
Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu verbessern.
Betreuungsschlüssel 1:20
Abdeckung von insgesamt 24 0 Personen (2 Jahre)
6 Vollzeitstellen
Betreuungsschlüssel 1:20 (pro Stelle 20 Personen pro Jahr)
Pauschale: 6600€ pro Monat Vollzeitstelle
Gesamtkosten: 950.400€
„Ausbildungscoaching“ von Coach e.V. (1 Stelle) 158.400€
„HOPE“ Rheinflanke (1 Stelle) 158.400€
„Work Kompass Plus“ Migrafrica (1 Stelle) 158.400€
„Ausbildungspatenprojekt“ Ceno e.V. (1 Stelle) 158.400€
„Caritasverband Köln, IB, In Via (Kooperation mit Netzwerk
CHANCE+)“ (1.5 Stellen) 237.600€
„TBS“ Jugendwerk Köln (0,5 Stelle) 79.200 €
Baustein 2
Niederschwellige berufsbegleitende Qualifizierung und
Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über den
Arbeitgeber mit dem Ziel, die beruflichen und sprachlichen
Kompetenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit
zu verbessern und damit die Ausbildung und Beschäftigung
stabilisieren.
Abgedeckt durch Berufssprachkurse des BAMF
Kapazitäten können kurzfristig erweitert werden, Kurse
können schon mit 7 TN gestartet werden
Großzügige, langfristige Finanzierung durch Bundesmittel
Pauschale: 46€ für 1 Kursstunde
Sprachhaus hat aktuell 3 Kurse, Erweiterung geplant.
IHK und HWK verweisen aktuell auf Angebot e.
Baustein 3
Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse
9/10a)- mit integrierter Sprachförderung sowie flankierende Stärkung der
Kompetenz „Lernen lernen“ – hat zum Ziel den Einstieg in Ausbildung
und Beschäftigung zu verbessern.
Baustein 4
Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie
Jugendintegrationskurse haben das Ziel Schul- bzw.
Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit (wieder)herzustellen. Das
kann auf 2 Weisen erfolgen:
1. In Form von Jugendintegrationskursen, die vom BAMF bereits
angeboten werden, aber für die Zielgruppe nicht zugänglich sind.
2. In Form von neu geschaffenen, innovativen, niedrigschwellige
Kursen, die Elemente der Deutschförderung und beruflichen
Orientierung enthalten sowie z.B. Kenntnisse in Englisch,
Mathematik oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
1. Form: Jugendintegrationskurse
15 Personen pro Kurs=12 neue Kurse oder Auffüllen von
bestehenden Kursen
702.000€
2. Form: Interkulturelle Zentren
Deutsch-Türkischer-Verein 1 Kurs (1 Jahr) 37.500€
IN-Haus 1 Kurse (1 Jahr) 37.500€
Caritas 1 Kurse (1 Jahr) 37.500€
Jugendwerk „Handicraft 2 Kurse (2 Jahre) 75.000€
Zur Verfügung stehende Summe:
2.956.587,50€ (591.317,50€ Eigenanteil)
Verplante Gesamtsumme:
2.956.360€
Rest: 227,50€
Anlage 1 Prozessverlauf und Konzept zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative
88781 Zeichen
Geschäftsführende Stelle und Projektkoordination
gemeinsam_klappts@stadt-koeln.de
Prozessverlauf und Konzept zur kommunalen Umsetzung
der Landesinitiative
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit/
Gemeinsam klappt‘s“
2
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Schaubild Prozess für die kommunale Praxis 2018: Informationsbroschüre MKFFI,
Bausteine und Schrittfolge für die kommunale
Umsetzung………………………………………………….…………………………………………………… 6
Abbildung 2: Implementierung des lebensweltlichen Ansatzes 2018: Informationsbroschüre MKFFI,
Bausteine und Schrittfolge für die kommunale
Umsetzung………………………………………………………………………………… …………...……….. 7
Abbildung 3: Bemessungsgrundlage Baustein 6, KFI NRW 2019: Richtlinie Förderbaustein 6, Anlage
1…......……….……………………………………………………………………………………………….… 14
Abbildung 4: Eigene Darstellung nach: Richtlinie Durchstarten in Ausbildung und Arbeit MKFFI&MAGS
2019……..……………………………………………………………………………………………………….16
Abbildung 5: Eigene Darstellung: Die Struktur der kommunalen Umsetzung in
Köln……………………………………………………………………………………………… …...……….…24
Abbildung 6: Eigene Darstellung: Teilnehmende
Bündniskerngruppe…………………………………………………………………………………………..…25
Abbildung 7: Eigene Darstellung: Datenlage Geflüchtete zwischen 18 und 27 Jahren , nach AZR
Stichtag 31.12.2018………………………………………………………………………………………….…26
Abbildung 8: Eigene Darstellung: Bedarfslücken „Zugang zum Spracherwerb“ & „Integr ation in
Ausbildung und
Arbeit“………………………………………………………………………………………………………….…32
Abbildung 9: Eigene Darstellung: Laufbahn Arbeit/Ausbildung junge Geduldete bestehende Angebote
und Bedarfslücken…………………………………………………………………………………………..….33
Abbildung 10: Schaubild Kölner Paket Prozesskontext und Flankierende Struktur………………..……37
3
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .... 1
1. Allgemeines zur Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s“ ................................ .............. 5
1.1 Die Zielgruppe ................................ ................................ ................................ .......... 5
1.2 Die Zielsetzung der Initiative ................................ ................................ ..................... 5
1.3 Die Partner der Initiative ................................ ................................ ........................... 5
1.4 Der Prozess für die kommunale Praxis ................................ ................................ ..... 6
1.4.1 Lokale Bündnisse ................................ ................................ ................................ .. 7
1.4.2 Datenlage verbessern ................................ ................................ ........................... 7
1.4.3 Bedarfe analysieren ................................ ................................ ............................... 7
1.4.4 Angebotsanalyse ................................ ................................ ................................ ... 8
1.4.5 Planung zielführender Maßnahmen ................................ ................................ ....... 8
1.4.6 Dokumentation bzw. Evaluation ................................ ................................ ............. 9
2. Verlauf der Initiative:
Von „Gemeinsam klappt’s“ zu „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ ..................... 9
2.1 Fördergegenstand, Zeitraum und Budget ................................ ................................ 10
2.1.1 Die Förderbausteine: ................................ ................................ ............................11
2.1.2 Die Förderrichtlinien ................................ ................................ .............................13
3. Zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative ................................ ......................23
3.1 Die Struktur zur kommunalen Umsetzung in Köln ................................ ....................23
3.1.1 Die geschäftsführende Stelle ................................ ................................ ................24
3.1.2 Die Bündniskerngruppe ................................ ................................ ........................24
3.2 Die Datenlage in Köln ................................ ................................ .............................. 26
3.3 Die Bedarfs- und Angebotsanalyse: Die Bündnisforen ................................ ............27
3.3.1 Bündnisforum „Zugang zum Spracherwerb“ ................................ .........................27
3.3.2 Bündnisforum „Integration in Ausbildung und Arbeit“ ................................ ............29
4. Das Kölner Konzept ................................ ................................ ................................ ...31
4.1 Angebots- und Bedarfslage: Ergebnisbündelung der Bündnisforen .........................31
4.2 Beschluss der Bündniskerngruppe zum Kölner Konzept ................................ .........36
4.3 Prozesskontext und Flankierende Struktur ................................ .............................. 37
4.4 Konkrete Umsetzung der Förderbausteine 1-5 ................................ ........................38
4.4.1 Finanzierung ................................ ................................ ................................ .........39
4.4.3 Ausgestaltung der Bausteine ................................ ................................ ................40
4.5 Konkrete Umsetzung des Förderbausteins 6 ................................ ...........................43
4.5.1 Finanzierung ................................ ................................ ................................ .........45
4.5.2 Antragsstellung ................................ ................................ ................................ .....45
Quellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ...........46
4
Anlagenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ...........47
5
1. Allgemeines zur Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s“
Im September 2018 rief das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Int egration die
Kommunen dazu auf , sich an der Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s: Eine Initiative der
Landesregierung für die Integrationschancen junger volljähriger Flüchtlinge in NRW“ zu
beteiligen. Im Vorfeld wurde seit 2017 in einer Arbeitsgruppe mit der Landesweiten
Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LaKI), Vertretern aus Kommunen
und der Landesstelle der Jugendmigrationsdienste eine Handreichung zum Thema v erfasst,
die erste Bed arfe aufgeführt sowie die Situation der Zielgruppe und einzelne Best -Practice-
Beispiele in den Blick genommen hat (vgl. Handreichung).
1.1 Die Zielgruppe
Bei der Initiative geht es um die Zielgruppe der jungen volljährigen Geflüchteten, unabhängig
von der Bleibeperspektive. Die Altersgruppe der 18 - bis 27-Jährigen wird dabei in den Blick
genommen. Alle Geflüchteten dieser Altersspanne, die der Kommune zugewiesen wurden, im
Besitz einer Aufenthalts - oder Niederlassungserlaubnis sind sowie diejenigen mit einer
Duldung oder Aufenthaltsgestattung , zählen zur Zielgruppe. Dabei wird der Fokus auf die
Menschen mit Duldung gerichtet, da der Zugang zu Integrationsangeboten für diese Gruppe
aufgrund rechtlicher Hürden oftmals erschwert oder nicht vorhanden ist.
Außerdem sind Personen , die sich in Landesaufnahmeeinrichtungen befinden sowie
diejenigen, die eine schwere Straftat begangen haben, von der Initiative ausgeschlossen.
1.2 Die Zielsetzung der Initiative
Die Zielsetzung gibt vor, dass auf de r Grundlage des „Teilhabe - und Integrationsgesetztes
Nordrhein-Westfalen“ aus dem Jahre 2012 nach §3 die persönliche Entwicklung und
gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund durch den Zugang zu
Integrationsangeboten gefördert werde n soll. Im Mittelpunkt sollten die etwa 70.000 jungen
volljährigen Flüchtlinge im Alter von 18 bis 27 Jahren stehen, die zurzeit (Stand September
2018) in den nordrhein -westfälischen Kommunen leben , unab hängig von ihrer
aufenthaltsrechtlichen Stellung (vgl . Mitteilungsblatt Ministerium für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration, 2018, S.1). Die Zielvorgabe war, die Potentiale dieser jungen
Menschen zu entdecken und zu fördern sowie sie bei der Entwicklung individueller
Perspektiven zu unterstützen. Vo r allem die Integration auf dem Arbeitsmarkt und die damit
verbundene Vermeidung dauerhafter Ab hängigkeit von Sozialleistungen sollen einen
wesentlichen Aspekt der Initiative darstellen.
1.3 Die Partner der Initiative
Für die Umsetzung war vorgesehen, dass die Landesregierung in enger Zusammenarbeit mit
den Kommunen agiert.
6
Die Kommunen wurden dazu aufgerufen, ihren Beitritt zur Initiative bis zum 15.Oktober 2018
gegenüber des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
(MKFFI)1 zu erklären. Dabei sollte es sich um die schriftliche Erklärung eines Mitglieds des
Verwaltungsvorstandes handeln mit dem Hinweis , welche Stelle vor Ort mit der
Geschäftsführung beauftragt wird. Mit der Erklärung verpflichteten sich die beitretenden
Kommunen zur aktiven Mitwirkung an der Planungsphase bis Ende 2018.
Die LaKI wurde damit beauftragt , den Prozess zu begleiten und in Fo rm von
Entwicklungsworkshops den Austausch zwischen den Kommunen zu fördern. Als weitere
Prozessbegleitung wurde das Institut für Arbeit und Qualifikation der Universität
Duisburg/Essen beteiligt. Umfassende Arbeitshilfen (siehe Anlage 1) für die Kommunen
wurden von der Prozessb egleitung entwickelt und bereit gestellt. Die wissenschaftliche
Begleitung als Prozessbegleitung diente als konzeptionelle und strukturelle Unterstützung. Auf
der Grundlage der Arbeitshilfen wurden die Kommunen dabei unterstützt, den Prozess für die
kommunale Praxis durchzuführen. Dieser Prozess wird im Folgenden detailliert dargestellt.
1.4 Der Prozess für die kommunale Praxis
Kommunen konnten bis zu einem Stichtag im Oktober 2018 durch eine Interessensbekundung
eines Mitglieds des Verwaltungsvorstandes ihre Teilnahme erklären. Unter Benennung einer
geschäftsführenden Stelle bei der Verwaltung konnte die Teilnahme erfolgen. Die
geschäftsführende Stelle ist dafür verantwortlich , Aufgaben des Projektmanagements, der
Netzwerkmoderation und des Netzwerkmanagements, der Entwicklung von komplexen
Zielsystemen sowie die Gestaltung von übergreifenden Arbeitsabläufen wahrzunehmen.
Ein grober Plan zur Umsetzung dieser Arbeitsabläufe wurde von der wissenschaftlichen
Begleitung als Arbeitshilfe bereitgestellt.
Dieser ist im folgenden Schaubild dargestellt:
1 Hier und im Folgenden steht die Abkürzung MKFFI für Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtling und
Integration
7
(Abb.1: Schaubild Prozess für die kommunale Praxis 2018: Informationsbroschüre MKFFI, Bausteine
und Schrittfolge für die kommunale Umsetzung)
1.4.1 Lokale Bündnisse
Um eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu erreichen und Doppelstrukturen zu
vermeiden, sollte in einem ersten Schritt ein lokales Bündnis geschaffen werden. Bereits
vorhandene Strukturen sollten dabei Berücksichtigung finden. Die geschäftsführenden Stellen
wurden dazu angeregt, eine sogenannte „Bündniskerngruppe“ zu bilden, die aus Akteurinnen
und Akteure n bestehen sollte, die auf kommunaler Ebene in dem Bereich der
Geflüchtetenarbeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsmarktintegration von großer Relevanz sind.
Vor allem Vertreterinnen und Vertreter der höchsten Entscheidung sebene der Institutionen
sollten der Bündniskerngruppe beitreten. Dieses Entscheidungsgremium sollte
Entscheidungen zu den Arbeitsschritten in der Kommune treffen und fe stlegen, welche
Schwerpunktthemen in Unterarbeitsgruppen behandelt werden müssen.
1.4.2 Datenlage verbessern
Um die gezielte Maßnahmenplanung anzugehen, sollte eine Verbesserung der Datenlage
erreicht werden. Einen Überblick über die Größenordnung der Zielgruppe, ihre aufenthalts -
und sozialrechtliche Lage zu erhalten, stand dabei im Fokus. Die Kommunen wurden dazu
angehalten, interkommunale Strukturen zu nutzen und den Datenfluss zwischen den
zuständigen Ämtern , unter Berücksichtigung der geltenden Dat enschutzverordnungen, zu
verbessern.
1.4.3 Bedarfe analysieren
Die Ermittlung der Bedarfe der Zielgruppe ist für eine zielgenaue Planung von
Integrationsprozessen von großer Bedeutung. Dabei sollten vor allem die Bereiche Zugang
zum Bildungs- und Ausbildungssystem, Sprachförderung, Case Management, Berufsberatung
oder auch ehrenamtliche Begleitung betrachtet werden. Um sich den Bedarfen zu nähern,
sollten die Akteure aus diesen Bereichen, die die jungen volljährigen Geflüchteten haupt- und
ehrenamtlich beraten und begleiten, gemeinsam in den Erfahrungsaustausch gehen.
8
Abb. 2: Implementierung des lebensweltlichen Ansatzes 2018: Informationsbroschüre MKFFI,
Bausteine und Schrittfolge für die kommunale Umsetzung)
Die Vorgabe n des Ministeriums heben einen lebensweltlichen Ansatz hervor, der die
Themenfelder Erreichbarkeit der Zielgruppe, qualifizierte Beratung und Begleitung, Herstellen
von Verbindlichkeiten, Einbindung von Unternehmen, Beratung und Begleitung des
Ehrenamtes sowie den allgemeinen Lebensweltbezug umfassen soll.
Diese Vorgaben beinhalten, dass die Kommunen die Kommunikationswege überdenken,
damit die Zielgruppe über die Angebote informiert ist und die Institutionen kennt. Außerdem
gilt die Einzelfallberatung bei der Heterogenität der Zielgruppe als besonders zielführend und
sichert eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit. Um Verbindlichkeit herzustellen, sind
Integrationsvereinbarungen denkbar, die aufenthaltsrechtliche Fragen mit
integrationspolitischen Fra gen verknüpfen . Auch die Einbindung von Unternehmen und
Betrieben ist maßgeblich für ein erfolgreiches Integrationsmanagement in der Kommune.
Dabei ist neben der beratenden Unterstützung auch eine Kooperation wichtig, damit die
Einstellungs- bzw. Ausbildun gsbereitschaft erhöht werden kann. Dies kann durch eine
Sensibilisierung der Unternehmen für die Potentiale der Zielgruppe geschehen. Aber auch
weitere lebensweltliche Aspekte sollen Berücksichtigung bei der Maßnahmenplanung finden,
wie beispielsweise die gesellschaftliche Teilhabe durch zivilgesellschaftliche Akteure (Sport-
und Kulturvereine) sowie die besondere Zielgruppe der jungen Eltern und der damit
verbundene Bedarf der Kinderbetreuung.
1.4.4 Angebotsanalyse
Eine transparente Angebotsstruktur ist zw ingend notwendig, damit sowohl die Zielgruppe
selbst, als auch die Akteure in diesem Bereich über die Vielfalt der Angebote in der Kommune
informiert sind. Doppelstrukturen sollen vermieden und Bedarfslücken aufgedeckt werden.
Ausgehend von gelungenen Ansätzen gilt es, die Fragen der Optimierung von Angeboten und
Strukturen zu klären.
1.4.5 Planung zielführender Maßnahmen
Die Erkenntnisse aus der Bedarfs- und Angebotsanalyse sollen zu einer koordinierten Planung
von qualitativ hochwertigen Angeboten und Maßnahmen führen, um Förderlücken zu
schließen. Die ersten inhaltlichen Vorgaben des Ministeriums bezog sich dabei auf folgende
Bereiche: Informationsangebote zu dem Bildungs - und Ausbildungssystem in Deutschland,
Anerkennung von Zeugnissen, die Kompetenzfeststellung, ausbildungsbegleitende
Unterstützungsangebote sowie die Unterstützung der Arbeitgeber bei Fragen der
Arbeitsmarktintegration. Bei der Planung der Maßnahmen sollten die K ommunen prüfen,
welche Strukturen vorhanden sind und ob genügend Angebote zur Verfügung stehen, die
unabhängig vom Rechtsstatu s der Zielgruppe genutzt werden können. Um für jeden
zugewanderten Menschen die für ihn individuell passende Maßnahme zu finden, s ollte ein
9
individualisierender Ansatz verfolgt werden. Die Schnittstellen und Übergänge von einem
System zu anderen sollten dabei im Fokus stehen. Die individuelle Anschlussperspektive sollte
bei jedem Angebot und bei jeder Maßnahme mitgedacht werden.
1.4.6 Dokumentation bzw. Evaluation
Die Evaluation soll prozessbegleitend angelegt sein. Es soll eine regelmäßige Rückkopplung
zwischen Wissenschaft und Praxis stattfinden. Außerdem soll die Wirksamkeit der Prozesse
somit kontrolliert und gegebenenfalls nachgesteuert werden.
2. Verlauf der Initiative:
Von „Gemeinsam klappt’s“ zu „Durchstarten in Ausbildung und
Arbeit“
Im Juni 2019 erklärte der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Joachim
Stamp in einem Bericht zur Sitzung des Integrationsausschusses Details zur laufenden
Entwicklung der Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s“. Er betonte darin noch einmal, dass
das Ziel sei, neue Bildungs -, Ausbildungs- und Qualifizierungschancen für junge volljä hrige
Geflüchtete in den nordrhein-westfälischen Kommunen zu schaffen.
„Im Rahmen unserer Initiative unterstützen wir Jobcenter, Arbeitsagenturen, Kommunen und
ihre Partner dabei, die ausdifferenzierten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik vor Ort
transparent darzustellen, ggf. vorhanden e Förderlücken zu schließen und Erfolge sichtbarer
zu machen“ (Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Stamp, Joachim 2019: 1).
In dem Bericht wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Kommunen den Fokus auf
diejenigen jungen volljährigen Geflüchteten legen sollen, die keinen Zugang zu SGB -
Leistungen haben und somit von vielen Angeboten ausgeschlossen sind.
Der Bericht verdeutlicht , wie umfassend die Initiative angelegt ist , indem dargestellt wird,
welche Kommunen in Nordrhein-Westfalen beteiligt sind: 21 der 22 kreisfreien Städte, 24 von
31 Kreisen (einschließlich der Städteregion Aachen) mit insgesamt 253 kreisangehörigen
Städten sowie sechs Städte und Gemeinden ohne ihren Kreis.
Des Weiteren wurde in d iesem Bericht bekanntgegeben, dass im Haushalt des Ministeriums
für Arbeit, Gesundheit und Soziales Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro bereitgestellt wurden,
um Maßnahmen zu fördern, die insbesondere junge volljährige Geflüchtete in Ausbildung und
Arbeit bringen sollen. Im April 2019 wurde aufbauend auf den Erkenntnis sen der Initiative
„Gemeinsam klappt’s“ eine gemeinsame NRW -Förderlinie „Durchstarten in Ausbildung und
Arbeit“ der beiden Ministerien MKFFI und MAGS2 mit einem Kabinettbeschluss auf den Weg
gebracht. Die Förderlinie enthält sechs Förderbausteine die im Folgenden dargestellt werden.
2 Hier und im Folgenden steht die Abkürzung für: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
10
Ausschließlich der Förderbaustein 6 bezieht sich auf die MKFFI -Initiative „Gemeinsam
klappt’s“. Aufgrund dessen steht die Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ im Fokus
des gesamten Prozesses, da „Gemeinsam klappt’s“ als Teilinitiative dessen betrachtet werden
kann, auch wenn die bisher erläuterte Prozessentstehung auf dieser Teilinitiative aufbaut.
2.1 Fördergegenstand, Zeitraum und Budget
Im Juli 2019 fand eine Auftaktveranstaltung des MKFFI und des MAGS zur Landesinitiative
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ statt. Dabei wurden die Inhalte und Ziele der Initiative
noch einmal verdeutlicht sowie der konkrete Fördergegenstand veröffentlicht.
Die Zielgruppe der jungen volljährigen Geflüchteten im Alter von 18 -27 Jahren, vor allem
diejenigen mit Duldung und Gestattung, soll im Bereich Sprache, (Aus)Bildung und Arbeit
gefördert werden, um die Chancen auf nachhaltige Integration zu erhöhen.
Bei dem Fördergegenstand handelt es sich um sechs Förderbausteine, die die Ziele der
Initiative aufgreifen und Bedarfslücken in den Kommunen schließen können.
Die Förderrichtlinie für die Bausteine 1 -5 wurde für Herbst 2019 angekündigt. Zusätzlich zu
den Förderbausteinen sind auch Zuwendungen in Form von Fahrtkosten und Kinderbetreuung
Gegenstand der Förderung.
Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine konkrete Förderrichtlinie für die Initiative.
Ausschließlich zu dem Teil der Initiative, der der vorangegangen MKFFI-Initiative „Gemeinsam
klappt’s“ zugeordnet ist, wurde eine Förderrichtlinie bekanntgegeben (siehe: Kap. 2.1.2). Für
diesen Baustein war ein eigener Förderantrag der Kommune vorgesehen. Die weiteren
Bausteine 1-4 werden gemeinsam in einem Förderantrag von der Kommune beantragt.
Ausschließlich Baustein 5 soll von den Trägern selbst beantragt werden.
Der Durchführungszeitraum wurde unabhängig von der Veröffentlichung der fehlenden
Förderrichtlinie für bis Ende Juni 2022 festgelegt. Unklar ist, ob es eine Förderung über diesen
Zeitraum hinaus geben wird.
Die Fördersumme orientiert sich an der Verteilung nach dem Schlüssel des NRW
Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Dieser wiederum wird gemessen an der Anzahl der Personen
der Zielgruppe, die in der Kommune gemeldet sind. Für Köln ergab dies eine Summe von
2.365.270 Mio. Euro als Anteilsfinanzierung von 80% zuzüglich eines Eigenanteils von 20%.
Somit ist die Summe in Höhe von 2.956.587 Mio Euro für die Maßnahmenplanung der
Bausteine 1-4 zu berücksichtigen.
Für den Baustein 5 stehen darüber hinaus 5 Mio. Euro zur Verfügung , die nicht von der
Kommune beantragt werden, sondern von Organisationen, wie kleine und mittlere
Unternehmen (KMU), Betriebe, Wirtschaftsförderungseinrichtun gen, Träger von beruflichen
Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen, Wirtschafts - und Arbeitnehmerverbände
11
sowie Kammern, Kommunen und lokale wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure,
Vereine und Stiftungen.
2.1.1 Die Förderbausteine:
Baustein 1: Coaching
Baustein 2: Berufsbegleitende Qualifizierung
Baustein 1
Niederschwellige, individuelle Beratung und Betreuung vor,
während und im Anschluss an Fördermaßnahmen mit dem Ziel,
Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu verbessern.
Betreuungsschlüssel 1:20
Baustein 2
Niederschwellige berufsbegleitende Qualifizierung und
Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über den
Arbeitgeber mit dem Ziel, die beruflichen und sprachlichen
Kompetenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit
zu verbessern und damit die Ausbildung und Beschäftigung zu
stabilisieren.
12
Baustein 3: Nachholen des Hauptschulabschlusses
Baustein 4: Schul -, ausbildungs - und berufsvorbereitende Kurse sowie
Jugendintegrationskurse
Baustein 5: Innovationsfonds
Baustein 3
Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse
9/10a) - mit integrierter Sprachförderung sowie flankierende Stärkung
der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat zum Ziel, den Einstieg in
Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern.
Baustein 4
Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie
Jugendintegrationskurse haben das Ziel Schul- bzw.
Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit (wieder)herzustellen. Das
kann auf zwei Weisen erfolgen:
1. In Form von Jugendintegrationskursen, die vom BAMF bereits
angeboten werden, aber für die Zielgruppe nicht zugänglich sind.
2. In Form von neu geschaffenen, innovativen,
niedrigschwelligen Kursen, die Elemente der Deutschförderung
und beruflichen Orientierung enthalten sowie z.B. Kenntnisse in
Englisch, Mathematik oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Baustein 5
Im Rahmen des Innovationsfonds (5 Millionen Euro) werden kreative
Projektideen und modellhafte Einzelvorhaben gefördert, die das
Ziel haben, Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit zu bringen und
Unternehmen und Betriebe bei ihrer Ausbildung und Beschäftigung
zu unterstützten.
13
Baustein 6: Teilhabemanagement
2.1.2 Die Förderrichtlinien
Die Förderrichtlinien zu Baustein 6 und den übrigen Bausteinen 1-4 wurden, wie bereits weiter
oben im Text erwähnt, nicht zeitgleich veröffentlicht. Zunächst wurde Ende August 2019 die
Förderrichtlinie für Baustein 6 – Teilhabemanagement - der Teilinitiative „Gemeinsam klappt’s“
veröffentlicht.
Förderrichtlinie zu Baustein 6:
Dieser Baustein richtet sich ausschließlich an die Kommunen, die bereits im Rahmen von
„Gemeinsam klappt’s“ eine geschäft sführende Stelle , wie im Kapitel 1.4 beschrieben,
eingerichtet haben.
Der Durchführungszeitraum für den Baustein Teilhabemanagement en det im Gegensatz zu
den anderen Bausteinen nicht bereits zum 30.06.2020, sondern am 31.12.2022. Die
Antragstellung ist jedoch nicht einmalig für den gesamten Förderzeitraum möglich, sondern ist
in folgende Bewilligungszeiträume aufgeteilt: 2019; 2020-2021; 2022.
Gegenstand ist die Förderung von Stellen für Teilhabemanagerinnen und –manager.
Grundlage für diesen Förderbaustein ist ein Konzept der Frankfurt University of Applied
Sciences (siehe Anlage 2). Die Teilhabemanagerinnen und –manager sollen sich prim är mit
der Gruppe der jungen Erwachsenen im Alter von 18-27 Jahren mit Duldungsstatus und
sekundär mit jungen Erwachsenen mit Aufenthaltsgestattung befassen.
Die bestehende Lücke für ein rechtskreisübergreifendes Casemanagement soll geschlossen
werden. So definiert und operationalisiert „Kommunales Teilhabemanagement “ in den
jeweiligen Einzelfällen die Schnittstellen zu anderen betroffenen Rechtskreisen wie dem Recht
Baustein 6
Im Rahmen des Teilhabemanagements werden zusätzliche Stellen
für Teilhabemanager*innen in den Kommunen gefördert, die sich
bereits der Initiative „Gemeinsam Klappt’s“ angeschlossen haben.
Dabei geht es um die qualitative und quantitative Erfassung der
Zielgruppe, die Analyse und Konkretisierung der Bedarfe und
Angebote vor Ort, die Erfassung und Dokumentation aller
Maßnahmen, rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung und
Vermittlung an die jeweils zuständigen Stellen.
14
der Arbeitsförderung nach SGBIII, der Kinder - und Jugendhilfe nach SGBVIII, den
bundesgeförderten Jugendmigrationsdiensten (JMD) und der Migrationsberatung für
Erwachsene (MBE), entsprechend §45 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit einem
eigenen Fallmanagement (KFI NRW 2019: Richtlinie Förderbaustein 6, S.2). Das Ziel soll sein,
den Teilnehmenden Wege in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung aufzuzeigen, zur
Stabilisierung der Lebenssituation beizutragen und im Rahmen von Integrationsketten
rechtskreisübergreifend zu agieren.
Das konkrete Aufgabenprofil der Teilhabemanagerinn en und -manager ist wie folgt
vorgegeben:
Qualitative- und quantitative Erfassung der Zielgruppe
Bedarfs- und Angebotsanalyse für die Zielgruppe im Hinblick auf Integration in
Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung
Erfassung und Dokumentierung aller Maßnahmen die in „Gemeinsam klappt’s“ aber
auch in anderen Förderlinien für die Zielgruppe zur Verfügung stehen
Klassisches Casemanagement auf der Grundlage der Empfehlungen zum
Handlungskonzept Case Management der Frankfurt Universtity of Applied Sciences
Laut Vorgaben des Förderkonzeptes richtet sich die Anzahl der geförderten Stellen nach den
erhobenen und dem MKFFI gemeldeten Zahlen der Geduldeten im Stadtgebiet. Pro 100
geduldeter Geflüchteter im Alter von 18 bis einschließlich 27 Jahren wird eine Stelle gefördert.
Dabei erfolgt die Zuwendung des Landes in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 80%
der Teilhabemanagement-Stellen.
(Abb. 3: Bemessungsgrundlage Baustein 6, KFI NRW 2019: Richtlinie Förderbaustein 6, Anlage 1)
15
Förderrichtlinie zu Baustein 1-4:
Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte in NRW. Die Antragsfrist für diese
Bausteine hat am 18.12.2019 begonnen und die Ausschlussfrist endet am 31.03.2020. Mit der
Antragstellung ist eine schriftliche Vereinbarung über eine fachübergreifende Zusammenarbeit
innerhalb der kommunalen Verwaltung, aber auch mit den Infrastrukturen vor Ort vorzulegen.
Das integrierte Vorgehen ist im Rahmen der Projektbeschreibung darzustellen, zum Beispiel
über einen Letter-Of-Intent oder eine Kooperationsvereinbarung. Es muss ein Antrag gestellt
werden, wobei eine parallele Umsetzung der Förderbausteine 1-4 durch die Antragstellenden
vorzusehen ist. Hiervon kann allein in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Die
Zuwendung wird auf Anforderung für das jeweilige Quartal zum 15.02., 15.05, 15.08 und 15.11.
ausgezahlt. Änderungen im Budget können nach der Hälfte der Laufzeit vorgenommen
werden.
Der Gegenstand der Förderung für die einzelnen Bausteine wird im Folgenden tabellarisch
dargestellt:
16
Übersicht über einzelne Bausteine:
Baustein Inhalt Anforderungen Pauschale Einheit Bemessungs-
grundlage
Alle Fahrtkosten Für alle Bausteine möglich, außer für
Teilnehmende, die ausschließlich eine
Maßnahme nach dem Förderbaustein 1
Coaching besuchen oder die
sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Für sie wird keine Pauschale für Fahrten
gewährt (Außer sie haben keine Möglichkeit,
eine ermäßigte Fahrkarte über den
Arbeitgeber zu beziehen).
30,- Euro pro
Teilnehmen
-den und
Monat
Ausgaben für
Fahrten der
Teilnehmenden
Alle Kinderbetreuung Gefördert werden Ausgaben für eine
kursbegleitende Kinderbetreuung mit 130
Euro pro Teilnehmendem und Monat.
130,- Euro pro
Teilnehmen
-den und
Monat
Ausgaben für
Kinderbetreuung
des Kindes
Baustein 1
Coaching
Gefördert werden Maßnahmen für ein
niedrigschwelliges, individuelles Coaching mit
dem Ziel, die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu
ermöglichen.
Betreuungsschlüssel von 1:20
Erkennung, Entwicklung und
Förderung von
(Schlüssel)Kompetenzen, zum
Beispiel:
o persönliche Kompetenzen
o soziale Kompetenzen
o berufliche Kompetenzen
o interkulturelle Kompetenzen
Berufsorientierung
Konflikt- und Krisenintervention
Coach: mindestens Fachhochschul- oder
Bachelorabschluss im sozialpädagogischen
Bereich, in sozialer Arbeit oder im
vergleichbaren Fachbereich. Vorausgesetzt
werden mindestens zwei Jahre
Berufserfahrung.
Ziele:
Betreuung sowie Begleitung der
Teilnehmenden vor, während und im
Anschluss an Fördermaßnahmen ermöglicht
(zum Beispiel nach den Förderbaustein 2
oder 3 möglich).
Maßnahme-, Ausbildungs- und
Beschäftigungsabbrüche sollen verhindert
werden.
Stabilisierung und Festigung der
Teilnehmenden und ihrer Ausbildungs-,
Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit
6.600,-
Euro
Pro Stelle
und Monat
(anteilige
Stellenförde
rung
möglich)
Personalausgab
en und direkte
und indirekte
arbeitsplatzbezo
gene
Sachausgaben
17
Steigerung des Leistungsniveaus der
Teilnehmenden gesteigert und eine
dauerhafte Eingliederung unterstützt werden.
können bei Bedarf auch die Arbeitgeber der
Teilnehmenden unterstützt werden.
Baustein 2
(berufsbegleite
nde
Qualifizierung
und / oder
Sprachförderu
ng)
Gefördert werden Maßnahmen für eine
niedrigschwellige berufsbegleitende
Qualifizierung und Weiterbildung sowie
berufsbezogene Sprachförderung mit
Anmeldung über den Arbeitgeber mit dem Ziel,
die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen
des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte
Tätigkeit zu verbessern.
Höchstgrenze:30 Stunden pro Woche.
Die Durchführung einer Qualifizierung
durch einen Coach (Baustein 1) ist
ausgeschlossen.
Kurträger sind:
rechtsfähige Träger der Volkshochschulen
und die nach §14 Weiterbildungsgesetz
Nordrhein-Westfalen anerkannten
Bildungseinrichtungen,
die vom BAMF anerkannten
Integrationskursträger,
anerkannte Träger der Jugendhilfe aus dem
Bereich der Jugendberufshilfe mit
einschlägigen Erfahrungen oder
Träger, die über eine Trägeranerkennung
oder Maßnahmenanerkennung auf sonstiger
gesetzlicher Basis verfügen
(Sozialgesetzbuch/Akkreditierungs- und
Zulassungsverordnung Arbeitsförderung,
Bildungsurlaubsgesetz).
Plätze in den Kursen des BAMF an
Berufskollegs können an die Zielgruppe
vergeben werden.
46,- Euro pro
Qualifizieru
ngsstunde
Personal- und
Sachausgaben
Baustein 3
(nachträglicher
Erwerb des
Hauptschulabs
chlusses)
Gefördert werden Maßnahmen für die
Teilnahme an Kursen für den nachträglichen
Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse
9/10a) mit integrierter Sprachförderung sowie
flankierender Stärkung der Kompetenz „Lernen
lernen“ (1440 Unterrichtseinheiten analog zu
IFK in Berufskolleg).
Der Umfang richtet sich nach dem
individuellen Förderbedarf der Teilnehmenden,
um erfolgreich mit einem Hauptschulabschluss
die Maßnahme zu beenden.
Zwei Kursarten sind vorgesehen:
Das Angebot hat die schulischen
Unterrichtsfächer und Lernbereiche gemäß
der Verordnung über die Prüfungen zum
nachträglichen Erwerb schulischer
Abschlüsse der Sekundarstufe I an
Einrichtungen der Weiterbildung in NRW zu
umfassen.
Darüber hinaus ist im Fachunterricht
flankierend Deutsch als Fremdsprache
beziehungsweise Deutsch als Zweitsprache
(DaF/DaZ) und Kurse zur Stärkung der
Kernkompetenz „Lernen lernen“
verpflichtend zu unterrichten.
4.500,-
Euro
pro
Teilnehmen
den und
Kurs
Personal- und
Sachausgaben
18
Homogene Kurse: Das sind Kurse, die
ausschließlich aus der Zielgruppe der
der Landesinitiative bestehen. Hier
sind die Ausgaben für den
Fachunterricht und die verpflichtenden
Zusatzmodule DaF/DaZ und „Lernen
lernen“ förderfähig.
Der Umfang richtet sich nach dem
individuellen Förderbedarf, es müssen aber
mind.300 Unterrichtseinheiten (UE) DaF/DaZ
und mindestens 300 UE zur Stärkung der
Kernkompetenz „Lernen lernen“ erteilt
werden.
Die Kursgröße muss zu Kursbeginn bei
mindestens 8 und höchstens 16
Teilnehmenden liegen.
Kursträger sind rechtsfähige Träger der
Volkshochschulen und die nach §14
Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
anerkannten Bildungseinrichtungen.
Baustein 3
(nachträglicher
Erwerb des
Hauptschulabs
chlusses)
Heterogene Kurse:
Das sind Kurse, in denen Teilnehmende
aus der Zielgruppe der Landesinitiative
noch freie Plätze belegen.
Hier wird der Fachunterricht bereits durch
einen anderen Zuwendungsgeber
bereitgestellt.
Bei Zuweisung von Teilnehmenden in
einen solchen durch einen anderen
Zuwendungsgeber finanzierten Kurs sind
nur noch die Ausgaben für die Erteilung der
Zusatzinhalte DaF/DaZ und die
Kompetenzbildung „Lernen lernen“
förderfähig.
s.o.
2.000,-
Euro
pro
Teilnehmen
den und
Kurs
Personal- und
Sachausgaben
Baustein 4
Jugendintegrat
ionskurse
(Schul-,
ausbildungs-
und
berufsvorbereit
ende Kurse)
Gefördert werden Maßnahmen für schul-,
ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse
sowie
die Teilnahme an
Jugendintegrationskursen, die durch das
BAMF gefördert werden, aber für die
Zielgruppe nicht zugänglich sind.
Gemäß Kriterien des BAMF 3,90 Euro pro
Teilnehmen
den und
Stunde
Personal- und
Sachausgaben
Sprachtest
„Deutsch-Test
für Zuwanderer
(DTZ)“
Ausgaben bis zu
87,84 Euro. Für
„Leben in
Deutschland“
ein
19
Höchstbetrag
von 18,65 Euro
Baustein 4 Darüber hinaus können auch innovative
niedrigschwellige Kurse und Maßnahmen
gefördert werden, die zur (Wieder-)Herstellung
der Schul- beziehungsweise Ausbildungsreife
oder Studierfähigkeit beitragen.
Kurs:
umfasst mindestens 80 und höchstens
1.000 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten).
dauert mindestens 3 und höchstens 12
Monate.
hat mindestens 6 und höchstens 18
Teilnehmende.
jeder Kurs beginnt mit einer Einstufung der
individuellen Sprachkenntnisse und
individuellen Potentiale
ein Kurs soll die vorhandenen Kenntnisse
und Kompetenzen der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer intensiv weiterentwickeln
und ihre Selbstlernfähigkeit fördern.
der Kursträger schließt mit den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine
Vereinbarung über die Teilnahme und das
Kursziel im Rahmen einer individuellen
Bildungs- und Berufsbiografie.
bei Auswahl der Teilnehmenden soll die
persönliche Motivation und die individuelle
Lebenslage Berücksichtigung finden.
wird durch eine Prüfung abgeschlossen,
deren Ergebnis dokumentiert wird.
Bevorzugt werden Kurse gefördert, die zu
einem anerkannten Zertifikat führen.
Neu geschaffene innovative niedrigschwellige
Kurse, die Elemente der Deutschförderung und
beruflichen Orientierung enthalten sowie zum
Beispiel Kenntnisse in Englisch, Mathematik
oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Kursträger sind:
rechtsfähige Träger der Volkshochschulen
und die nach §14 Weiterbildungsgesetz
Nordrhein-Westfalen anerkannten
Bildungseinrichtungen
die vom BAMF anerkannten
Integrationskursträger oder
anerkannte Träger der Jugendhilfe aus dem
Bereich der Jugendberufshilfe mit
einschlägigen Erfahrungen.
Als Lehrkraft kommen bevorzugt Personen in
Frage,
die über ein abgeschlossenes Studium für
Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) verfügen
oder ein einschlägiges Studienprogramm
DaF/DaZ des Goethe-Instituts
abgeschlossen haben.
37,50 Euro pro
Unterrichtss
tunde
Personal- und
Sachausgaben
(Abb. 4: Eigene Darstellung nach: Richtlinie Durchstarten in Ausbildung und Arbeit MKFFI&MAGS 2019)
20
Förderrichtlinie zu Baustein 5:
Antragsberechtigt für den Baustein 5 sind kleinere - und mittlere Unternehmen (KMU),
Betriebe, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Träger von beruflichen Ausbildungs - und
Weiterbildungseinrichtungen, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände, Kammern, Kommunen
sowie lokale wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure, Vereine und Stiftungen.
Die Antragsfristen beziehen sich hierbei auf Stichtage, an denen zunächst di e
Projektkonzeption eingereicht werden kann: 15.02.2020 und 31.03.2020. Der
Projektkonzeption ist ein positives Votum der Kommune beizulegen und ein
Bewerbungsbogen, der als Anlage auf der Homepage der Initiative zu finden ist.
Die Mittel werden nach dem Aufruf im Wettbewerb vergeben. Das MAGS und MKFFI
entscheiden mit Beratung durch die landeseigene Gesellschaft für innovative
Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) und die Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale
Integrationszentren (LaKI), welche Projekte gefördert werden (Budget 5 Mio. Euro). Der Antrag
ist erst nach positivem Entscheid des Landes zu stellen.
Der Gegenstand der Förderung für Baustein 5 wird im Folgenden tabellarisch dargestellt:
21
Baustein Inhalt Anforderungen Pauschale Einheit Bemessungs-
grundlage
Baustein 5 Innovationsfonds
Gefördert werden innovative Maßnahmen und
Projekte modellhaften Charakters im Rahmen
des „Innovationsfonds“, die
a) die Ausbildungs- und/oder
Beschäftigungsreife der Zielgruppe
unterstützen und verbessern.
b) die Hemmnisse auf der Unternehmensseite
abbauen, um Menschen aus der Zielgruppe
auszubilden und zu beschäftigen.
Die Unterstützung der Kommune für die
Projektidee ist einzuholen. Das positive Votum
der Kommune ist zum Beispiel in einem
„Letter-Of-Intent“ oder in einer
Kooperationsvereinbarung darzulegen.
Projekte werden gefördert,
die die Zielgruppe auf eine Ausbildung
vorbereiten,
sie in Ausbildung bringen oder ihre
Beschäftigung unterstützen,
die zur gegenseitigen Verständigung im
Unternehmen beitragen,
interkulturelle Kompetenzen fördern,
neue Lehr- und Lernmethoden einsetzen, um
die Zielgruppe besser in Ausbildung und
Arbeit zu integrieren.
Impulse und innovative Ideen, die insbesondere
Frauen mit Fluchterfahrung darin unterstützen,
den Einstieg in den Beruf zu finden, sind
besonders gefragt.
Maßgeblich für die Entscheidung über die
Förderung eines Modellprojekts sind unter
anderem:
der Beitrag der Maßnahme zur Integration
von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit
das Innovationspotential des Förderkonzepts
die Nachhaltigkeit der Finanzierung bei
erfolgreicher Projektdurchführung
die Aussicht auf die Verstetigung und
Transferfähigkeit des Vorhabens
die Chancengleichheit und Nicht-
Diskriminierung, insbesondere von Frauen
oder Personen mit Betreuungsverantwortung
und
die arbeitsmarktnähe der Projektidee.
7.590,-
Euro
(Leitung)
pro Stelle
pro Monat
Personalausgab
en und direkte
und indirekte
arbeitsplatzbezo
gene
Sachausgaben
22
Baustein 5 s.o. 6.600,-
Euro
(Mitarbeit)
pro Stelle
pro Monat
s.o.
Baustein 5 s.o. 5.010,-
Euro
(Assistenz)
pro Stelle
pro Monat
s.o.
(Abb. 4: Eigene Darstellung nach: Richtlinie Durchstarten in Ausbildung und Arbeit MKFFI&MAGS 2019)
23
3. Zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative
Wie in Kapitel 1 erläutert, rief das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
im September 2018 die Kommunen dazu auf, sich an der Landesinitiative „Gemeinsam
klappt’s“ zu beteiligen. Am 02.10.2018 hat O berbürgermeisterin Frau Reker den Beitritt zur
Landesinitiative erklärt und das Amt für Integration und Vielfalt zur geschäftsführenden Stelle
ernannt. Im Anschluss an einen Entwicklungsworkshop der Landesweiten
Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrat ionszentren im November 2018 hat die
Kommune Köln mit der Umsetzung der Landesinitiative begonnen.
3.1 Die Struktur zur kommunalen Umsetzung in Köln
Die geschäftsführende Stelle wurde im Amt für Integration und Vielfalt angesiedelt. Die
Amtsleitung hat die Projektleitung. Die Projektkoordination bilden zwei Mitarbeiterinnen des
Amtes für Integration und Vielfalt. Zusätzlich ist die Bildungskoordination für Neuzugewanderte
am Prozess beteiligt. Die administrative Abwicklung des Prozesses wie Antragsverfahren,
Verwendungsnachweise etc. wird durch die amtsinterne Projektkoordination durchgeführt.
Wie in Kapitel 1 dargestellt, wird bei der Umsetzung der Landesinitiative ein Schwerpunkt auf
die kommunalen Strukturen und deren Vernetzung gelegt. Die relevanten Akteure in den
Kommunen sollen bei dem Prozess einbezogen und es sollen gemeinsame Entscheidungen
zur Umsetzung getroffen werden.
Die Projektkoordination hat diesen Ansatz von Anfang an verfolgt und einen möglichst
transparenten und partizipa tiven Prozess gestaltet. Folgende Struktur wurde auf dieser
Grundlage entwickelt:
24
(Abb.5: Eigene Darstellung: Die Struktur der kommunalen Umsetzung in Köln)
Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen beteiligten Teilnehmendengruppen wird im
Folgenden genauer betrachtet.
3.1.1 Die geschäftsführende Stelle
Die geschäftsführende Stelle ist dafür verantwortlich, Aufgaben des Projektmanagements, der
Netzwerkmoderation und des Netzwerkmanagements, der Entwicklung von komplexen
Zielsystemen sowie die Gestaltung von übergreifenden Arbeitsabläufen wahrzunehmen.
Die Projektkoordination, als Teil der geschäftsführenden Stelle, koordiniert den
Gesamtprozess und ist für die Konzeption, Organisation, Moderation sowie Dokumentation
verantwortlich.
3.1.2 Die Bündniskerngruppe
Auf der Grundlage des in 1.4 aufgeführten Prozesses für die kommunale Praxis wurde als
erster Umsetzungsschritt ein lokales Bündnis unter der Bezeichnung „Bündniskerngruppe“
gegründet. Dieses Bündnis bes teht aus Akteurinnen und Akteu ren, die in dem Bereich der
Geflüchtetenarbeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsmarktintegration von großer Relevanz in Köln
sind. Wichtig dabei war, dass diese auch über Entscheidungskompetenz verfügen.
Weitere Kriterien zur Auswahl der Teilnehmenden der Bündniskerngruppe in Köln waren:
• haben Kontakt zu jungen volljährigen Geflüchteten und kennen die Lebenswelt dieser
Zielgruppe (oder einzelner Teilgruppen) gut,
• engagieren sich auf lokaler Ebene in besonderem Maße für die Integrationsarbeit,
• halten Angebote vor, die für die Zielgruppe besonders wichtig sind,
25
• verfügen über Ressourcen, mit denen die Integrationschancen verbessert werden
können,
• sind in landesweite Strukturen einbezogen und können eine Rückkopplung zwischen
Landesebene und lokaler Ebene fördern,
• treffen Entscheidungen, die die Integrationschancen beeinflussen
Die folgende Übersicht listet alle Akteure der Kölner Bündniskerngruppe auf, unterteilt nach
Schwerpunktbereichen:
(Abb.6: Eigene Darstellung: Teilnehmende Bündniskerngruppe)
Insgesamt handelt es sich um 29 Teilnehmende bei der Kölner Bündniskerngruppe.
Das erste Bündniskerngruppentreffen fand am 19.02.2019 statt. Dabei wurden die
Teilnehmenden über die Initiative, die konkrete Zielgruppe und Zielsetzung des Ministeriums
sowie über den geplanten Prozessablauf informiert. Zudem haben die Teilnehmenden
bezüglich der kommunalen Umsetzung Informationen zu den Aufgaben der
Bündniskerngruppe und die Zusammensetzung erhalten. Außerdem wurden Überlegungen für
das weitere Vorgehen vorgestellt und abgestimmt. Die Teilnehmenden wurden gebeten, Ihre
Mitgliedschaft zur Bündniskerngruppe zu bestätigen und ggfs . a bzulehnen. Alle 29
Teilnehmenden haben ihre Mitgliedschaft bestätigt , was als starkes Engagement aller
Mitwirkenden aufgenommen werden kann und das große Engagement für die Zielgruppe in
der Kölner Landschaft widerspiegelt.
26
3.2 Die Datenlage in Köln
Die chronologische Vorgehensweise bei dem Prozess zur Umsetzung der Landesinitiative auf
kommunaler Ebene fand in Köln in Anlehnung an den vom Land vorgegebenen Prozess für
die kommunale Praxis (siehe Kapitel 1.4) statt. Wie unter 3.1.2 dargestellt, wurde zunächst ein
lokales Bündnis geschaffen: die Bündniskerngruppe. Bei der ersten Sitzung wurde mit den
Mitgliedern die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Die Datenlage für Köln sollte ermittelt
und verbessert werden. In enger Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde Köln wurde die
Zahl der Zielgruppe ermittelt. Bei einem ersten Aufschlag im Dezember 2018 wurde folgende
Darstellung anhand der Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) der
Ausländerbehörde erstellt:
(Abb.7: Eigene Darstellung: Datenlage Geflüchtete zwischen 18 und 27 Jahren, nach AZR Stichtag
31.12.2018)
Die für die Initiative primär relevante Anzahl der 1034 Geduldeten zwischen 18 und 27 Jahren
wurde für die weitere Bearbeitung berücksichtigt. Diese Zahl wurde im September 2019 auf
1047 Personen aktualisiert. Diese Zahl wurde im Folgenden bei der Berechnung aller
Umsetzungsschritte auf kommunaler Ebene herangezogen.
27
3.3 Die Bedarfs- und Angebotsanalyse: Die Bündnisforen
Bei ihrer ersten Sitzung hat die Bündniskerngruppe beschlossen, dass die Erarbeitung einer
Bedarfs- und Angebotsanalyse im Rahmen von Bündnisforen stattfinden soll. Dabei ha ndelt
es sich um Workshops, bei denen Expertinnen und Experten der operativen Ebene
gemeinsam Fragestellungen zur Bedarfs - und Angebotsanalyse bearbeiten , um einen
umfassenden Überblick in diesem Bereich zu erhalten. Bezüglich der Themenschwerpunkte
hat di e Projektkoordination Vorschläge vorbereitet, die sich bei Vorüberlegungen zu den
Bedarfen ergeben haben.
Bei den Vorschlägen handelte es sich um die Themen:
Spracherwerb und
Integration in Ausbildung und Arbeit.
Von der Bündniskerngruppe wurde beschlossen, mit dem ersten Bündnisforum „Zugang zum
Spracherwerb“ zu starten. Zur Erarbeitung wurden im Vorfeld von der Projektkoordination für
beide Bündnisforen die folgenden Themen vorgegeben:
Ist-Situation darstellen (Welche Angebote gibt es? Wie sind die rechtlichen
Voraussetzungen?)
2. Bedarfslücken herausstellen (Welche Angebote fehlen? Welche rechtlichen Hürden
gibt es?)
3. Möglichkeiten zur Öffnung für Zielgruppe (Welche Ideen gibt es zur Erweiterung des
Angebotes für die Zielgruppe unter Be rücksichtigung d er rechtlichen
Einschränkungen).
Die Teilnehmenden aus der Bündniskerngruppe haben jeweils Expertinnen und Experten der
operativen Ebene aus ihren Reihen benannt. Außerdem wurden weitere Teilnehmende von
relevanten Vereinen, Initiativen, Sprachkursträgern sowie sozialen Trägern eingeladen.
3.3.1 Bündnisforum „Zugang zum Spracherwerb“
Das Bündnisforum „Zugang zum Spracherwerb“ fand am 27.05.2019 statt. Folgende
Institutionen waren vertreten:
Ausländerbehörde
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Begegnungs- und Fortbildungszentrum
muslimischer Frauen e.V.
Bildungskoordinator Stadt Köln
FOGS – Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und
Sozialbereich mbH
Integrationpoint
28
Integrationshaus
Integrationskursträger
Interkultureller Dienst (Amt für Integration und Vielfalt)
Jobcenter
Jugendmigrationsdienste
Jugendwerk Köln
Katholisches Bildungswerk
Kölner Berufskollegs
Kölner Flüchtlingsrat
Kommunales Integrationszentrum (Amt für Integration und Vielfalt)
Lernende Region
Sprachhaus
Sprach- und Orientierungsförderung (Amt für Integration und Vielfalt)
Strategische Fachkoordination (Amt für Integration und Vielfalt)
Tages- und Abendschule Köln
Volkshochschule
Insgesamt haben 25 Personen teilgenommen.
Die Auswahl der Teilnehmenden folgte zum einen über die Vorschläge der
Bündniskerngruppenmitglieder sowie anhand vorhandener Strukturen, die im Bereich
Sprachförderung und Integration bestehen. Folgende Kriterien wurden der Auswahl zugrunde
gelegt:
haben Kenntnisse über die Zielgruppe
können die Bedarfslage der Zielgruppe beurteilen
kennen Angebote und Anbieter
können zur inhaltlichen Ausgestaltung (Qualität) Hinweise geben
helfen bei der Analyse der Bedarfe und Angebote
wirken bei der Planung neuer Maßnahmen mit
beraten die Bündniskerngruppe
Die Veranstaltung fand in Form eines Workshops statt. Zunächst klärte die Projektkoordination
die Teilnehmenden über den aktuellsten Stand der Landesinitiative auf sowie über die
geplante Vorgehensweise, die mit der Bündniskerngruppe abgestimmt wurde. In der daran
anschließenden Arbeitsphase wurden die drei in Kapitel 3.3. genannten Fragen thematisiert.
Dazu wurde die Gruppe in drei Kleingruppen aufgeteilt, die jeweils mit einer Zeitvorgabe von
29
20 Minuten eine der Fragestellungen bearbeitet haben. Die Ergebnisse wurden an
Stellwänden festgehalten.
Die Teilnehmenden haben sehr viel Expertise eingebracht und somit konnte aus den
Ergebnissen eine umfassende Übersicht der vorhandenen Ange bote sowie die bestehenden
Bedarfslücken aufgezeigt werden. Die Ergebnisse werden im Kapitel 4.1 explizit aufgeführt.
3.3.2 Bündnisforum „Integration in Ausbildung und Arbeit“
Das Bündnisforum „Integration in Ausbildung und Arbeit“ fand am 02.09.2019 statt. Folgende
Institutionen waren vertreten:
Amt für Integration und Vielfalt
Amt für Soziales und Senioren
Bundesagentur für Arbeit
Caritas Köln
Coach e.V.
Ehrenamt
Euroschule
Flüchtlingsrat e.V.
Frauen gegen Erwerbslosigkeit
Handwerkskammer
Industrie- und Handelskammer
IN VIA
Jobcenter
Jugendamt
Jugendberufshilfe
Jugendwerk GmbH
KABE
KAoA
KAUSA
Migrafrica
Rheinflanke gGmbH
Sprecher JMD
TAS Match Point
Vertr. Sprecherin Berufskollegs
VHS, Qualifizierung und
Beschäftigungsförderung
Zug um Zug e.V.
Insgesamt haben 35 Personen teilgenommen.
Auch beim zweiten Bündnisforum erfolgte die Teilnehmendenauswahl über die Vorschläge der
Bündniskerngruppenmitglieder sowie über die vorhandene Struktur im Bereich Integration in
30
Ausbildung und Arbeit.
Da zu dem Zeitpunkt des zweiten Bündnisforums bereits die Informationsveranstaltung des
MKFFI und MAGS (siehe Kapite l 2.1) stattgefunden hatte, konnten die Teilnehmenden über
den konkreten Fördergegenstand informiert werden. Die einzelnen Bausteine wurden
vorgestellt und in die Arbeitsphase miteinbezogen. Wie auch beim ersten Bündnisforum
wurden folgende Fragestellungen in Kleingruppen bearbeitet:
1. Ist-Situation darstellen (Welche Angebote gibt es? Wie sind die rechtlichen
Voraussetzungen?)
2. Bedarfslücken herausstellen (Welche Angebote fehlen? Welc he rechtlichen Hürden gibt
es?)
3. Möglichkeiten zur Öffnung für Z ielgruppe (Welche Ideen gibt es zur Erweiterung des
Angebotes für Zielgruppe unter Berücksichtigung der rechtlichen Einschränkungen).
Durch die neuen Informationen des Landes konnte die erste Fragestellung in direktem Bezug
zu den Bausteinen bearbeitet werden. Das bedeutete, dass die Angebote bereits hinsichtlich
der Frage: „Zu welchen Baustein en passt das Angebot?“ aufgeführt werden konnten. Es
handelte sich jedoch um eine grobe Zuordnung, da die Förderrichtlinien nicht bekannt waren.
Aufgrund der hohen Teilnehmendenzahl und der großen Expertise der Teilnehmenden
konnten in einer intensiven Arbeitsphase umfassende Ergebnisse festgehalten werden. Es
fanden rege Diskussionen statt und auch der Austausch untereinander wurde gefördert.
31
4. Das Kölner Konzept
Die Ergebnisse der Bündnisforen waren für die Entwicklung eines Kölner Konzeptes von
fundamentaler Bedeutung. Durch die gemeinschaftliche Erarbeitung mit Hilfe der Vielzahl an
beteiligten Akteuren und auf der Grund lage um fassender Expertise konnte eine präzise
Angebots- und Bedarfsübersicht angelegt werden.
Die konkrete Umsetzung von Maßnahmen und die Auswahl der durchführenden Träger
wurden auf der Basis dieser Erkenntnisse geplant.
Jeder Prozessschritt wurde gemeinscha ftlich mit der Bündniskerngruppe abgestimmt und
entschieden.
4.1 Angebots- und Bedarfslage: Ergebnisbündelung der Bündnisforen
Um eine umfassende Übersicht über die Angebots- und Bedarfslage zu erhalten, wurden die
Ergebnisse der Bündnisforen gebündelt und ausgewertet. Es wurden Übersichten erstellt, die
im Folgenden aufgeführt werden. Anhand dieser konnten konkrete Erkenntnisse gezogen
werden, die das Fundament für die konkrete Planung von Maßnahmen bildeten.
Anhand der Ergebnisse des Bündnisforums „Zugang zum Spracherwerb“ (siehe Anlage 3 )
wurde deutlich, dass eine Vielzahl an Sprachangeboten vorhanden ist, sowohl im Regelsystem
als auch ehrenamtlich organisiert. Jedoch ist der Zugang für die Zielgruppe häufig
eingeschränkt oder nicht vorhanden, da der Zugang in das Regelsystem ausschließlich nach
aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen möglich ist. Somit ergab sich hinsichtlich der
Bedarfslage, dass Kurse des Regelsystems dringend für die Zielgruppe geöffnet werden
sollten. Zusätzlich wurde der Bedarf des „Lernen lernens“ deu tlich. Gerade für junge
Geduldete mit geringer Bildungssozialisation sollte es Angebote geben, die dazu beitragen,
dass die Funktionen und das Vorgehen des Lernens vermittelt werden. Auch der dringende
Bedarf nach Alphabetisierung wurde aufgezeigt.
Die folgende Abbildung verdeutlicht die Bedarfsl age auf der Grundlage der Ergebnisse des
zweiten Bündnisforums „Integration in Ausbildung und Arbeit“.
32
(Abb.8: Eigene Darstellung: Bedarfslücken „Zugang zum Spracherwerb“ & „Integration in Ausbildung
und Arbeit“)
Unter den Oberthemen „Vor der Ausbildung“, „Während der Ausbildung“, „Zusammenarbeit
mit Unternehmen“ sowie „Spezielle Zielgruppen“ wurden die Bedarfe, die in den Bündnisforen
erarbeitet wurden , zusammengefasst. Auch eine thematische Zuteilung zu den
Förderbausteinen des Landes wurde vorgenommen, um einen Überblick zu erhalten, welche
Bedarfe dadurch abgedeckt werden können. Eine übergeordnete Thematik wurde in beiden
Bündnisforen mit besonderer Wichtigkeit mehrmals genannt: engmaschige, niederschwellige,
kleinschrittige Betreuung/Einz elfallhilfe/Casemanagement. Dieser Bedarf scheint bei der
Zielgruppe von besonderer Bedeutung zu sein. Bezüglich der konkreten Bedarfe wird im
Folgenden ein weiteres umfangreiches Schaubild erläutert (siehe S. 31 ff.).
Die bestehenden Angebote, die bei Fr agestellung 1 erarbeitet wurden, wurden hinsichtlich
ihrer Übertragbarkeit in den Fördergegenstand des Landes geprüft. Die Projektkoordi nation
prüfte die Konzepte vorhandener Angebote , um konkret beurteilen zu können, ob die
Vorgaben des Landes zu den einzelnen Bausteinen erfüllt sind und die Aufgabenbeschreibung
passend ist.
Bezüglich der Umsetzung sprach sich die Projektkoordination dafür aus, zunächst bestehende
Angebote, mit den Kriterien: ein erfolgreicher Verlauf, eine qualitative gute Ausgestaltung, eine
Anpassung an die vorhandenen Strukturen sowie große Erfahrungswerte bei der Förderung
zu berücksichtigen. Eine Neuinitiierung von Angeboten soll te nur dann erfolgen, wenn keine
Angebote vorhanden sind, die diese Kriterien erfüllen. Dies soll vor allem auch zur Vermeidung
von Doppelstrukturen eingehalten werden (mehr dazu siehe Beschluss Bündniskerngruppe).
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wurde ein weiteres Schaubild erstellt, welches die
konkreten Bedarfslücken mit den bestehenden Angeboten verknüpft:
33
(Abb.9: Eigene Darstellung: Laufbahn Arbeit/Ausbildung junge Geduldete bestehende Angebote und Bedarfslücken)
34
Bei dem Schaubild handelt es sich um die Darstellung der Laufbahn eines jungen Geduldeten
mit dem Ziel Ausbildung und Arbeit. Es ist dargestellt, welche Schritte notwendig sind, um das
Ziel einer Ausbildung zu erreichen. Zudem wird ersichtlich, welche bestehenden Angebote in
Köln zu Erfüllung der Laufbahnschritte zur Verfügung stehen. Auch die speziellen Zielgruppen
derjenigen mit Alphabetisierungsbedarf und den Bedarf an Kinderbetreuung werden betrachtet
und hinsichtlich der bestehenden Angebote und Bedarfslücken dargestellt.
Die Bausteine des Fördergegenstandes der Landesinitiative wurden thematisch den
Bereichen der Laufbahnschritte zugeordnet.
Das Schaub ild verdeutlicht, dass die Bausteine nicht zwingend alle herausgestellten
Bedarfslücken decken. In Bezug auf die Sprachf örderung besteht jedoch die Möglichkeit die
vorhandenen Bedarfslücken durch konkrete Maßnahmenplanung anhand der vorgegebenen
Bausteine des Landes, zu decken.
Baustein 4:
Baustein 4 bezieht sich auf die Bedarfslücke der Sprachförderung im Regelsystem. Dabei
können die vorhandenen Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF3) für die Zielgruppe geöffnet werden. Auch als Vorbereitung für die Ausbildung können
Jugendintegrationskurse dienen (bis Niveau B1/B1+) und somit schließt dieser Baustein auch
die dargestellte Lücke der „ausbildungsvorbereitenden Sprachkurse“.
Die Bausteine 1 und 2:
Die Bausteine 1 und 2 s ind in Köln bereits gut abgedeckt und schließen keine vorhandene
Bedarfslücke. Der Bedarf in diesem Bereich ist jedoch immens, sodass eine Erweiterung in
diesem Bereich dringend notwendig ist.
3 Hier und im Folgenden wird die Abkürzung BAMF für das Bundesamt f ür Migration und Flüchtlinge
verwendet
Baustein 4
Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie
Jugendintegrationskurse haben das Ziel Schul- bzw. Ausbildungsreife
oder Studierfähigkeit (wieder)herzustellen. Das kann auf 2 Weisen erfolgen:
1. In Form von Jugendintegrationskursen, die vom BAMF bereits
angeboten werden, aber für die Zielgruppe nicht zugänglich sind.
2. In Form von neu geschaffenen, innovativen, niedrigschwellige
Kursen, die Elemente der Deutschförderung und beruflichen
Orientierung enthalten sowie z.B. Kenntnisse in Englisch, Mathematik oder
Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Baustein 1
Niederschwellige, individuelle Beratung und
Betreuung vor, während und im Anschluss an
Fördermaßnahmen mit dem Ziel Teilhabe am
Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu verbessern.
Betreuungsschlüssel 1:20
Baustein 2
Niederschwellige berufsbegleitende Qualifizierung
und Weiterbildung sowie berufsbezogene
Sprachförderung über den Arbeitgeber mit dem Ziel, die
beruflichen und sprachlichen Kompetenzen des
Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit zu
verbessern und damit die Ausbildung und
Beschäftigung stabilisieren.
35
Baustein 3:
Auch die ser Baustein ist in Köln durch die Weiterbildungskollegs gut abgedeckt. Jedoch
besteht ein Bedarf an Nachholung des Hauptschulabschluss bereits ab A0. Bei der Zielgruppe
der jungen Geduldeten handelt es sich häufig um Personen, die aufgrund der
aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen möglichst schnell in ein Ausbildungsverhältnis kommen
möchten. Dafür benötigen sie den Hauptschulabschluss, aber auch ausreichende
Sprachkenntnisse. Zunächst einen Sprachkurs zu absolvieren, um im Anschluss daran den
Hauptschulabschluss zu machen, kostet viel Zeit. Ein kürzeres System mit schnellem
Hauptschulabschluss auch ab A0 für diejenigen , die vom Bildungsniveau her ein solch
verkürztes System absolvieren können, ist daher sinnvoll.
Baustein 5:
Da es bei Baustein 5 hauptsächlich um den innovativen Charakter geht, lassen sich hier kaum
konkrete Vorgaben finden. Bezüglich des herausgestellten Bedarfes hat die
Projektkoordination den Beteiligten ausschließlich als Orientierungshilfe möglich e Bedarfe
aufgezeigt, die dadurch abgedeckt werden könnten. Wie im Schaubild ersichtlich, könnte z.B.
der Bedarf von Alphabetisierung über passende Projektideen durch diesen Baustein bedient
werden.
Baustein 6:
Baustein 3
Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses
(Klasse 9/10a)- mit integrierter Sprachförderung sowie
flankierende Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat
zum Ziel den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu
verbessern.
Baustein 5
Im Rahmen des Innovationsfonds (5 Millionen Euro)
werden kreative Projektideen und modellhafte
Einzelvorhaben gefördert, die das Ziel haben, Geflüchtete
in Ausbildung und Arbeit zu bringen und Unternehmen und
Betriebe bei ihrer Ausbildung und Beschäftigung zu
unterstützten.
Baustein 6
Im Rahmen des Teilhabemanagments werden
zusätzliche Stellen für Teilhabemanager*innen in den
Kommunen gefördert, die sich bereits der Initiative
„Gemeinsam Klappt’s“ angeschlossen haben. Dabei geht
es um die qualitative und quantitative Erfassung der
Zielgruppe, die Analyse und Konkretisierung der
Bedarfe und Angebote vor Ort, die Erfassung und
Dokumentation aller Maßnahmen,
rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung und
Vermittlung an die jeweils zuständigen Stellen.
36
Der Bedarf an Baustein 6 ist, wie bereits erläutert, hoch. Eine gesteuerte, strukturelle Zuleitung
der Zielgruppe zu den einzelnen Angeboten sowie die enge Betreuung während der
Absolvierung der einzelnen Laufbahnschritte, sind für die Zielgruppe von besonderer
Bedeutung. Dieser Baustein kann als Fundament der Initiative betrachtet werden, da durch die
Sicherstellung der Verbindung der vorhandenen Unterstützungssysteme und dem
rechtskreisübergreifenden Vorgehen, die gesamte Struktur im Bereich der Arbeit mit
geflüchteten Menschen für diese Zielgruppe und dem Schwerpunktthema
Arbeitsmarktintegration gefestigt wird.
4.2 Beschluss der Bündniskerngruppe zum Kölner Konzept
Bei der zweiten Bündniskerngruppensitzung am 11.09.2019 wurden die bisherigen Ergebnisse
aus den Bündnisforen präsentiert und mit den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen
des Landes verknüpft. Die in 4.1 erläuterte Bedarfslage wurde dargestellt und in Verbindung
mit bestehenden Projekten gebracht. Auch die bereits in 4.1 dargestellte Vorgehensweise, für
die sich die Projektkoordination ausgesprochen hat- zunächst bestehende Angebote, mit den
Kriterien: ein erfolgreicher Verlauf, eine qualitative gute Ausgestaltung, eine Anpassung an die
vorhandenen Strukturen, große Erfahrungswerte, bei der Förderung zu berücksichtigen und
zunächst keine Neuinitiierung von Angeboten vorzunehmen, wurde mit der
Bündniskerngruppe diskutiert. Dieser Ansatz wird von der Projektkoordination verfolgt, um
Doppelstrukturen zu vermeiden und die Weiterfinanzierung von gut laufenden Projekten zu
sichern.
Die Bündniskerngruppe sprach sich einstimmig dafür aus, diesem Ansatz zu folgen und die
Nutzung vorhandener Angebote eine r Neuinitiierung vorzuziehen sowie bei Bedarf eine
Ausweitung und Öffnung dieser Angebote zu bewirken. Außerdem wurde beschlossen, dass
nach dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“ vorgegangen wird. Dieser Grundsatz steht für ein
verzahntes Vorgehen und qualitativ ausgestaltete Angebote. Sollte das Budget nicht
flächendeckend für die Gesamtzahl der Zi elgruppe ausreichend sein, soll zumindest ein Teil
der Zielgruppe an Angeboten teilnehmen können die dementsprechend qualitativ
ausgearbeitet sind.
Die Beschlüsse auf einen Blick:
Nutzung vorhandener Angebote und mögliche Ausweitung und Öffnung
Qualität vor Quantität (bei nicht ausreichendem Budget)
Ausarbeitung eines Kölner Gesamtpakets, das die vorhandene Angebotsstruktur mit
der Bedarfslage verknüpft und die strukturellen Gegebenheiten berücksichtigt
Nach Erarbeitung des Pakets und Abstimmung mit den relevanten Trägern, wird die
Entscheidung der Bündniskerngruppe per Umlaufbeschluss eingeholt
37
4.3 Prozesskontext und Flankierende Struktur
Bei der Erarbeitung eines Pakets zur Umsetzung der Landesinitiative auf kommunaler Ebene
in Köln, hat die Projektkoordination folgendes Schaubild erstellt:
(Abb. 10: Schaubild Kölner Paket Prozesskontext und Flankierende Struktur)
Dieses Schaubild soll verdeutlichen, dass neben der konkreten Umsetzung der
Förderelemente der Landesinitiative, die gesamte Kölner Struktur in dem Bereich der
Geflüchtetenarbeit mi t dem Schwerpunkt Ausbildungs - und Arbeitsmarkt für den
Prozesskontext von großer Bedeutung ist. Nur durch gemeinsame Abstimmung, Flankierung
und Verzahnung können Prozesse für die Zielgruppe und auch die Mitwirkenden
gewinnbringend sein. Jeder einzelne Akteur trägt zum Funktionieren dieser Struktur - und als
Teil des Ganzen, zu einem gelingenden Integrationsprozess der Zielgruppe bei.
Das Kölner Paket sieht vor, dass ein regelmäßiger Austausch zwischen den Trägern der
Projekte der Landesinitiative und der flankierenden Struktur stattfindet und somit gewährleistet
ist, dass die Angebotsstruktur ineinander greift. Auch da kommt dem Teilhabemanagement
eine besondere Rolle zu, denn dieses kann als Schnittstelle fungieren und die Akteure mit
gemeinsamen Fallkonferenzen miteinander vernetzen.
Das Projekt „Bleiberecht“ welches von der Kölner Ausländerbehörde in Zus ammenarbeit mit
den Trägern: Rom e.V., Kölner Flüchtlingsrat, agisra e.V., Diakonie sowie der Caritas
durchgeführt wird, entspricht zum Teil der Zielgruppe der Landesinitiative. Diese Schnittpunkte
werden besondere Beachtung erfahren und die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und
den beteiligten Trägern intensivieren. Ein enger Austausch bezüglich der Zielgruppe sowie
Fallkonferenzen über das Teilhabemanagement werden angestrebt.
38
Der dargestellte Prozesskontext stellt die Funktionen dar, die diese umrahmende Struktur
herstellen soll. All e aufgeführten Elemente sind Teil des Prozesskontextes und als solches
durch die Projektkoordination zu steuern bzw. zu planen. Somit sieht es die
Projektkoordination als ihre Aufgabe an, diesen Kontext mitzudenken und als
Planungselement zu steuern.
Zu dem Prozesskontext gehört auch der Aufbau und die Pflege einer Austauschplattform
(Softwarelösung-Microsoft Sharepoint bz w. Teams) für die am Prozess beteiligten Akteure ,
sowohl die Geförderten des Landesprogrammes, als auch die der flankierenden Struktur. Dort
sollen die Akteurinnen und Akteure ihre Angebote einstellen können, ein Austausch bezüglich
des Bedarfs von Arbeits kreisen und Vernetzungstreffen sowie generelle Abstimmungen
stattfinden, die den Vernetzungsprozess betreffen.
Die Austauschplattform wurde von der Projektkoordination bereits zur Verfügung ge stellt.
Bisher wurden dort die Informationen des Landes veröffentlicht sowie die bisherigen
Umsetzungsschritte wie die Protokolle der Bündniskerngruppentreffen und die Ergebnisse aus
den Bündnisforen. Eine Ausweitung der Inhalte ist in Arbeit.
4.4 Konkrete Umsetzung der Förderbausteine 1-5
Unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Landes (siehe Kap. 2.1.2) hat die
Projektkoordination einen konkreten Umsetzungsplan entwickelt. Bei der Umsetzung der
Förderbausteine werden , wie in der Bündniskerngrup pe beschlossen , bisher bestehende
Projekte berücksichtigt , die so wie sie durchgeführt werden und erprobt sind , bereits die
Voraussetzungen der Förderbausteine erfüllen. Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den
Bündnisforen wurde dieser Umsetzungsplan en twickelt, der die bestehenden Strukturen
berücksichtigt und mit den relevanten Trägern aus den Bereichen Sprachförderung und
Arbeitsmarktintegration gemeinschaftlich abgestimmt wurde. Die große Trägerlandschaft und
die Vielzahl an Akteuren wurde bei diesem Prozess von Anfang an (mit-)berücksichtigt. So
wurde zum einen über die Bündniskerngruppe sichergestellt, dass alle Institutionen und
relevanten Akteure der Geflüchtetenarbeit in Köln ver treten sind oder durch Sprecheri nnen
und Sprecher beteiligt wurden, die immer wieder darauf hingewiesen wurden , die
Informationen über alle zur Verfügung stehenden Kanäle , weiter zu tragen. Zum anderen
wurden zu den Bündnisforen Expertinnen und Experten der operativen Ebene eingeladen,
wobei der Teilnehmendenkreis wiederum gemeinschaftlich durch die Projektkoordination und
der Unterstützung vieler Projektpartner sowie generellen Kooperationspartnern auserwählt
wurde.
Durch die Beteiligung der gesamten Träger - und einem Großteil der Integrationslandschaft
wurden umfassende Erfahrungswerte, Expertise sowie Potentiale im Hinblick auf eine enge
Verbindung zur Zielgruppe gebündelt. Auf dieser Grundlage konnte ein Paket entwickelt
39
werden welches zum einen die Vorgaben der Landesförderung berücksichtigt und zum
anderen die genannten Kölner Potentiale beinhaltet.
4.4.1 Finanzierung
Wie in Kapitel 2.1 erläutert steht Köln eine Summe von 2.365.270 Mio. Euro als
Landesförderung zur Verfügung zuzüglich des Eigenanteils von 20%. Somit konnte eine
Gesamtsumme von 2.956.587 Mio. Euro für die Planung der Umsetzung der Förderelemente
1-4 berücksichtigt werden.
Bezüglich der Deckung des Eigenanteils wird die amtsinterne Projektkoordination eine
Beschlussvorlage erstellen, die den Ausschüssen der Stadtverwaltung vorgelegt wird, um im
Anschluss einen Ratsbeschluss einzuholen. Der Antrag für die Zuwendung des Landes wird
vorbehaltlich eines positiven Ratsbeschlusses g estellt. Dies ist aufgrund der Fristenwahrung
und zeitlichen Zielsetzung (siehe 4.4.2 Antragsverfahren) notwendig.
Für die konkrete Planung der einzelnen Bausteine musste im Vorhinein auf der Grundlage der
Bedarfs- und Angebotsanalyse durch die Bündnisforen entschieden werden, wie die Bausteine
bewertet werden. Es musste somit eine Gewichtung der Bausteine erfolgen.
In Köln gestaltet sich eine nahezu gleichwertige Bedarfslage hinsichtlich der Bausteine:
Jobcoaching (Baustein 1), Nachholen des Hauptschulabschlusses (Baustein 3) und die Schul-
ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse (Baustein 4).
Die berufsbegleitenden Sprachkurse (Baustein 2), die in Köln ebenfalls von großer Bedeutung
für die Zielgruppe sind und somit ein en großen Bedarf darstellen , sind über die
Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausreichend abgedeckt.
Frühzeitig fand im Sommer Herbst 2019 mit dem Regionalkoordinator dazu ein Tref fen statt.
Es bestehen große Kapazitäten , die Zielgruppe hat bei (großzügig ausgelegter )
Arbeitsmarktnähe Zugang zu den Kursen und es ist ein koordiniertes Verfahren mit allen
beteiligten Sprachkursträgern vorhanden , was ebenfalls durch diese bei einem sep araten
Trägertreffen bestätigt wurde. Die Kurse sind zum Teil bereits fachspezifisch ausdifferenziert,
werden aktuell erweitert und es besteht eine langfristige Bundesfinanzierung. Der Aspekt der
fachspezifischen Ausdifferenzierung, beispielsweise auch um Prüfungen und / oder den
Arbeitsalltag meistern zu können, ist für die Landesinitiative von hoher Wichtigkeit und wird in
weiteren Gesprächen mit der entsprechenden Regionalkoordination des BAMF und weiteren
Akteuren thematisiert werden. Aus diesen Gründen wurde für den Baustein 2 kein Budget
eingeplant.
Die Gesamtsumme wurde ausschließlich auf die Bausteine 1, 3 & 4 aufgeteilt. Die konkrete
Verteilung wird in Kapitel 4.4.3 erläutert.
4.4.2 Die Antragsstellung
40
Hinsichtlich der Vorgabe der Förderrichtlinie n (siehe Kapitel 2.1.2) soll der Kölner Antrag
fristwahrend gestellt werden. Damit wird die die Zielsetzung, die Maßnahmen zum 01.07.2020
beginnen zu starten, eingehalten. Dies sichert einen zweijährigen Durchführungszeitraum, da
die Laufzeit der Landesinitiative zum 30.06.2022 endet.
Laut Förderrichtlinie ist mit einer Zuwendungsauszahlung zum 15.05.2020 zu rechnen.
Es wird ein gemeinsamer Antrag für die Bausteine 1 -4 gestellt und eine parallele Umsetzung
der Bausteine ab 01.07.2020 ist vorgesehen.
Für die Antragsstellung ist eine schriftliche Vereinbarung über eine fachübergreifende
Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen Verwaltung, aber auch mit Infrastrukturen vor Ort
vorzulegen. In Köln steht die Bündniskerngruppe exemplarisch für die fachübergreife nde
Zusammenarbeit. In Form eines Entscheidungsgremiums wurde der Prozess von der
Vorgehensweise bis hin zur konkreten Umsetzung von den Mitgliedern der Bündniskerngruppe
beschlossen.
4.4.3 Ausgestaltung der Bausteine
Wie erläutert, diente die Erkenntnisgewinnung aus den Ergebnissen der Bündnisforen als
Grundlage für die konkrete Maßnahmenplanung. Aufgrund der ersten Übersichten über die
Bedarfslagen und Angebotslandschaft in Köln konnten erste Rückschlüsse gezogen werden,
welche Projekte sich möglicherweise für eine Weiterfinanzierung oder eine Öffnung und
Ausweitung über die Landesinitiative eignen. Aufgrund der großen Trägerlandschaft in Köln
und den vielfältigen Angeboten, gibt es viele Projekte, die die Bedarfe der Förderelemente des
Landes aufgreifen. Jedoch sind nur wenige Projekte so ausgestaltet, dass sie die
Anforderungen der Bausteine erfüllen. Somi t blieben bei der Auswahl die Projekte übrig, die
aufgrund ihrer Konzeptionierung den vom Land vorgegebenen Voraussetzungen entsprechen.
Bei Baustein 1 werden insgesamt achtverschiedene Träger für sechs Vollzeitstellen
berücksichtigt. Damit sollen
240 Personen während der
Laufzeit von zwei Jahren und
einem Betreuungsschlüssel
von 1:20 erreicht werden. Alle
Träger verfügen über umfassende Erfahrungswerte mit der Zielgruppe und haben mit der
Durchführung ihrer Projekte große Erfolge erzielen können. Sie bringen sehr viel Expertise mit
und hab en einen guten
Zugang zur Zielgruppe. Zwei
der Träger sind als
Migrantenselbstorganisation
selbst Vertreter der
Zielgruppe und bilden somit
„Ausbildungscoaching“ von Coach e.V. (1 Stelle) 158.400€
„HOPE“ Rheinflanke (1 Stelle) 158.400€
„Work Kompass Plus“ Migrafrica (1 Stelle) 158.400€
„Ausbildungspatenprojekt“ Ceno e.V. (1 Stelle) 158.400€
„Caritasverband Köln, IB, In Via (Kooperation mit Netzwerk
CHANCE+)“ (1.5 Stellen) 237.600€
„TBS“ Jugendwerk Köln (0,5 Stelle) 79.200 €
Abdeckung von insgesamt 240 Personen (2 Jahre)
6 Vollzeitstellen
Betreuungsschlüssel 1:20 (pro Stelle 20 Personen pro Jahr)
Pauschale: 6600€ pro Monat Vollzeitstelle
Gesamtkosten: 950.400€
41
auch die Bedarfslage aus Sicht der Zielgruppe ab. Ein weiterer Träger, ist als Vertreter des
innerstädtischen Arbeit skreises für Bürgerschaftliches Engagement als Schnittstelle zum
Ehrenamt tätig.
Bezüglich der Sozialraumabdeckung ist die Auswahl ebenfalls breit gefächert. Die Träger
befinden sich alle in jeweils anderen Bezirken und die Verteilung ist dabei großflächig, sodass
der Zugang aus nahezu allen Sozialräumen sichergestellt ist.
Für Baustein 3 sind zwei Träger vorgesehen. Zum einen ein Kölner Weiterbildungskolleg
sowie ebenfalls eine Migrantenselbstorganisation. Beide Träger haben umfassende
Erfahrungswerte mit der Zielgruppe. Zu dem Angebotsspektrum gehören ein spezielles
Vorkurssystem für
Neuzugewanderte mit
Sprachförderung sowie
spezielle Frauenkurse.
Somit eignen sich die
beiden Träger für die
Durchführung von Kursen
für die Erlangung des
Hauptschulabschlusses.
Als anerkannte
Bildungsträger
entsprechen sie den
Voraussetzungen. Es ist
vorgesehen 200 Personen im Zeitraum von zwei Jahren die Möglichkeit zu geben , den
Hauptschulabschluss zu erlangen. Dies soll durch sechs homogene Kurse á 20 Personen und
vier heterogene Kurse á 20 Per sonen erfolgen. Zwei dieser Kurse werden spezielle
Frauenkurse sein für die
zusätzlich 30
Kinderbetreuungsplätze
über den Zeitraum von
zwei Jahren
bereitgestellt werden.
Außerdem können 143
Teilnehmende von der
Erstattung der Fahrkosten profitieren. Diese werden nach zeitlichem Vorrangprinzip verteilt.
Bei Baustein 4 sollen 270 Personen in einem Zeitraum von 2 Jahren abgedeckt werden.
Dabei sollen 180 Personen der Zielgruppe die Möglichkeit bekommen einen
Abdeckung von insgesamt 200 Personen (2 Jahre)
10 Klassen à 20 SuS für 4 Semester
Auch Kurse ab A0
Pauschale für homogene Kurse (120 Per4sonen): 4500 €/pro
TN&Kurs 540.000€
Pauschale für heterogene Kurse (80 Personen): 2000€/pro
TN&Kurs 160.000€
Gesamtkosten: 700.000,00€
Zusätzlich Kinderbetreuung für 30 TeilnehmerInnen
Pauschale für Kinderbetreuung 130€ pro TN pro Monat auf 2
Jahre= 93.600€
Zusätzlich Fahrkosten für 143 TeilnehmerInnen für 2 Jahre
Pauschale für Fahrtkosten 30€ pro TN pro Monat= 102.960€
Gesamtkosten:196.560€
896.560€
TAS gute Struktur durch Vorklassensystem, sozialpädagogische
Betreuung
8 Klassen für den Zeitraum von 2 Jahren für 160 Personen
(4 Klassen homogene Kurse= 80 SuS= 360.000€, 4 Klassen
heterogene Kurse= 80 SuS=160.000€= 520.000,00€ für TAS)
BFmF Enge Verbindung zur Zielgruppe, spezielle Frauenkurse
2 Klassen für den Zeitraum von 2 Jahren
40 Personen
(2 Klassen homogene Kurse= 40 SuS= 180.000,00€ für BFmF)
42
Jugendintegrationskurs zu
absolvieren. Weitere 90
Personen sollen von den
niederschwelligen Kursen
der Deutschförderung und
Berufsorientierung
profitieren können. Im
Bereich der
Jugendintegrationskurse
des BAMF , eignen sich
alle Sprachkursträger, die
bereits
Jugendintegrationskurse
durchführen. Somit werden
alle in Köln ansässigen
Sprachkursträger
berücksichtigt und es wird über die bestehenden Strukturen gemeinsam entschieden, welcher
Träger wie viele Kurse durchführen möchte. Dabei ist eine enge Zusammena rbeit innerhalb
des Amtes für Integration und Vielfalt vorgesehen. Das Sachgebiet der Sprach - und
Orientierungsförderung ist für die generelle Steuerung und Koordin ation der Teilnehmenden
für die Integrationskurse zuständig. Im Rahmen dessen wird auch der Prozess der Umsetzung
des Bausteins 4 erfolgen. Im Bereich der niedrigschwelligen Kurse der Deutschförderung
und Berufsorientierung sind die Angebote der Interkulturellen Zentren der Stadt Köln und
weiterer Träger vorgesehen.
Durch ihren engen Kontakt zur
Zielgruppe und langjährigen
Erfahrung im Bereich der
Integrationsarbeit, bieten sie sich
für die Umsetzung dieser Kurse
an. Viele Interkulturelle Zentren
haben bereits ein Angebot sspektrum, welches derartige Kurse beinhaltet. Außerdem gibt es
ein Angebot des Jugendwerks Köln welches die Voraussetzungen dieses Bausteins erfüllt und
somit ebenfalls mit der Finanzierung eines Kurses Berücksichtigung findet.
Um der Zielgruppe den Zugang zu erleichtern, werden bei dem Baustein allen Teilnehmenden
die Fahrtkosten erstattet. Es stehen 35 Plätze pro Jahr für Kinderbetreuung zur Verfügung.
Außerdem werden allen Teilnehmenden der Jugendintegrationskurse die Prüfungsgebühren
für die TELC Prüfung erstattet.
Abdeckung von insgesamt 255 Personen (2 Jahre)
1000 UE= Kurse (1 Jahr)
Pauschale 3,90€ pro TN/Stunde für 1. Form
180 Personen= 702.000€ insgesamt für 4.1
Pauschale von 37,50€ für 1 Unterrichtsstunde (45min) für 2.
Form
75 Personen= 5 Kurse (1 Kurs á 15 Personen, á 1000 UE)
über 2 Jahre
1 Kurs= 37.500€ pro Jahr
187.500 € insgesamt für 4.2
Gesamtkosten: 889.500€
Zusätzlich Kinderbetreuung für 70 TeilnehmerInnen (35 pro
Jahr)
Pauschale für Kinderbetreuung 130€ pro TN pro Monat auf 2
Jahre= 109.200€
Zusätzlich Fahrkosten für 255 TeilnehmerInnen für 1 Jahr
Pauschale für Fahrtkosten 30€ pro TN pro Monat= 91.800€
Zusätzlich Prüfungsgebühren TELC 105€ p.P für 180
Personen (4.1)= 18.900€
Gesamtkosten:219.900€
4.1 & 4.2 = 1.109.400€
1. Form: Jugendintegrationskurse
15 Personen pro Kurs=12 neue Kurse oder Auffüllen von
bestehenden Kursen
702.000€
2. Form: Interkulturelle Zentren
Deutsch-Türkischer-Verein 1 Kurs (1 Jahr) 37.500€
IN-Haus 1 Kurse (1 Jahr) 37.500€
Caritas 1 Kurse (1 Jahr) 37.500€
Jugendwerk „Handicraft 2 Kurse (2 Jahre) 75.000€
43
Baustein 5 wird in Köln durch die große Anzahl an möglichen Antragsstellern inhaltlich
erarbeitet. N eben den vom Land vorgebebenen Kr iterien sind für die Stadt Köln folgende
Punkte für das positive Votum wichtig:
Ansprache und Gewinnung der Teilnehmenden / räumliche Erreichbarkeit
Vorherige Erfahrungen mit der Zielgruppe(Zugang) und Arbeitsmarktintegration
Räumliche Abdeckung / Förderung weniger im Fokus stehender Sozialräume
Verzahnung mit und Ergänzung von anderen Bausteinen der Initiat ive / anderen
bestehenden Angeboten
Umsetzbarkeit und Effizienz der Projektplanung (wird dreifach bewertet) . Die Stichtage des
Landes zur Einreichung des Antrages sind der 15.02.2020 und 31.03.2020. Da die Verteilung
der Mittel nach der Devise „first come , first serve“ verlaufen wird, ist es ratsam, sich an dem
ersten Stichtag zu orientieren. Hier die die Information für Antragsstellende:
Die Zeitleiste für den Stichtag 15.02.2020 : bis zum 29.01.2020 Einreichung des
Konzeptes per Email unter: gemeinsam_klappts@stadt-koeln.de. Sie erhalten bis zum
06.02.2020 die notwendige Rückmeldung von der Projektkoordination.
Die Zeitleiste für den Stichtag 31.02.2020 : bis zum 13.03.2020 Einreichung des
Konzeptes per Email unter: gemeinsam_klappts@stadt-koeln.de. Sie erhalten bis zum
20.03.2020 die notwendige Rückmeldung von der Projektkoordination.
Zum Zeitpunkt der Konzepterstellung läuft die Frist zur Einr eichung der Anträge weiterhin
weshalb noch keine umfassende Darstellung etwaiger Angebote in das Konzept
aufgenommen werden kann.
4.5 Konkrete Umsetzung des Förderbausteins 6
Die Entwicklung eines rechtskreisübergreifenden Casemanagement / Teilhabemanag ement
für geflüchtete Menschen erfolgte bereits im Rahmen des landesgeförderten Projekts
„Einwanderung gestalten NRW“. Intensiv beteiligt an der Konzeptentwicklung zu
„KOKIP (Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse) –
Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln“ waren neben der Verwaltung die
Träger der Wohlfahrtsverbände, das Ehrenamt und das Jobcenter Köln mit Unterstützung der
Frankfurt University of Applied S ciences (wissenschaftliche Begleitung). Da die Umsetzung
des Projektes im Rahmen der Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und
„Gemeinsam klappt´s“ erfolgt, wurde das Konzept unter Berücksichtigung der geänderten
Parameter angepasst.
Die Teilhabemanagerinnen verknüpfen die individuellen Bedürfnisse des einzelnen
Ratsuchenden mit den Angebotsstrukturen nach den Kriterien des Teilhabemanagements so
44
miteinander, dass eine dem Einzelfall angemessene Unterstützung gewährleistet ist. Die
Erfahrungen in dieser Einzelfallarbeit werden genutzt, um strukturelle Defizite und
Angebotslücken zu identifizieren sowie zu analysieren, wie bedarfsgerecht die bestehenden
Angebote und Strukturen sind (Systemebene). Auf diese Weise soll eine Grundlage für d ie
Entwicklung und Implementierung fehlender Angebote sowie für die Entscheidung über die
Anpassung bestehender Angebote geschaffen werden.
Mit dem Projekt KOKIP wurde am 01.12.2019 gestartet. Es wird in Köln in Kooperation mit
Trägern der Wohlfahrtsverbä nde durchgeführt, um eine enge Verzahnung der städtischen
Strukturen und des Kölner Hilfesystem zu ermöglichen. Bei der Auswahl der
Kooperationspartner wurde insbesondere darauf Wert gelegt, dass diese über umfassende
Erfahrung in der Begleitung junger geflüchteter Menschen verfügen, selbst seit vielen Jahren
ein Casemanagementverfahren für diese Gruppe aufgebaut habe n und einen guten Zugang
zu dieser Zielgruppe besitzen. Konkret sind dies:
Arbeiterwohlfahrt
Caritas
Internationaler Bund
Katholische Jugendagentur
Die operative Einzelfallbetreuung wird durch die Teilhabemanager*innen der
Kooperationspartner wahrgenommen. Neben dieser einzelfallbezogenen Netzwerkarbeit
erfolgt zudem eine fallübergreifende Zusammenarbeit in Netzwerken, um strukturelle
Ablaufschwierigkeiten im Integrationsprozess zu beheben und eine Optimierung der
Angebotsebene für die Zielgruppe erreichen zu können. Diese Tätigkeiten auf der
Systemebene werden im Wesentlichen von der Teilhabemanagement -Steuerungsstelle im
Amt für Integration und Vielfalt initiiert und koordiniert.
Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben der Teilhabemanager*innen, der Kriterien für die
Aufnahme und der Zugangswege in das Teilhabemanagement sowie der Abläufe befindet sich
in dem als Anlage 5 beigefügten Konzept.
In Köln befinden sich aktuell rund 1050 Personen, die den Kriterien der Zielgruppe laut
Landesförderkonzept entsprechen. Damit wäre in Köln grundsätzlich eine Förderung von 10,5
Teilhabemanagement – Stellen möglich. Insbesondere vor dem Hintergrund der Freiwilligkeit
des Angebotes Teilhabemanagement ist eine valide Schätzung der Bedarfslage und der zu
erwartenden Teilnehmendenzahl nicht möglich. Aus diesem Grund wird zunächst mit einer
Startaufstellung von 5,0 Stellen begonnen, die wie folgt angebunden werden:
4,0 Teilhabemanagement – Stellen bei den genannten Kooperationspartnern
1,0 Teilhabemanagement – Steuerungsstelle im Amt für Integration und Vielfalt
45
4.5.1 Finanzierung
Das kalkulierte Projektvolumen beträgt insgesamt 1.173.826 € (01.12.201 9 – 31.12.2022).
Nach den Regelungen des Förderkonzeptes erfolgt die Förderzuwendung in Form einer
Anteilsfinanzierung. Pro Vollzeitstelle ist ein Betrag von 80% der Bemessungsgrundlage in
Höhe von jährlich 68.000 €, das heißt 54.400 € vorgesehen (Förderung von 5 Stellen à 54.400
€ = 272.000 €).
Die Durchführung des Projektes KOKIP sowie die Erbringung des städtischen Eigenanteils
wurden vom Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 beschlossen
4.5.2 Antragsstellung
Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung A rnsberg vom 13.11.2019 wurde die
Förderung des Teilhabemanagements für 12/2019 bewilligt.
Der Förderantrag für die Jahre 2020 und 2021 wurde fristgerecht gestellt. Der entsprechende
Zuwendungsbescheid liegt derzeit noch nicht vor.
Um die Möglichkeit einer Ressourcenausweitung zu wahren , wurde im Förderantrag die
höchstmögliche Anzahl von 10,5 Stellen beantragt
46
Quellenverzeichnis
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
2018: Gemeinsam klappt’s. Integrationschancen für junge erwachsene Flüchtlinge in NRW
(IfjeF). Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis der integrationspolitischen Infrastruktur
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des L andes Nordrhein-Westfalen
2018: Gemeinsam klappt’s: Eine Initiative der Landesregierung für die Integrationschancen
junger erwachsener Flüchtlinge in NRW. Mitteilungsblatt
Ministerium für Kinder Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein -Westfalen
2019: Gemeinsam klappt’s. Integrationschancen für junge volljährige Geflüchtete. Bausteine
und Schrittfolge für die kommunale Umsetzung
Ministerium für Kinder Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein -Westfalen
2019: Bericht des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration zur Landesinitiative
„Gemeinsam klappt’s“. Sitzung des Integrationsausschusses am 05. Juni 2019. Nachbericht
zur Sitzung vom 13. März 2019
Kompetenzzentrum für Integration NRW 2019: Förderkonzeption Teilhabemanagement
47
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: MKFFI, Landesweite Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren,
Universität Duisburg-Essen- Institut für Arbeit und Arbeitsqualifikation: Arbeitshilfe „Strukturen
für das lokale Bündnis“
Anlage 2: Claus Reis 2019: Teilhabemanagement. Grundsätzliche Überlegungen und
praktische Hinweise
Anlage 3: Ergebnisübertrag Bündnisforum Zugang zum Spracherwerb
Anlage 4: Ergebnisübertrag Bündnisforum Integration in Ausbildung und Arbeit
Anlage 5: KOKIP - Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse.
Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln.
Beschlussvorlage Rat
16547 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
OB/16/160/3
Vorlagen-Nummer
0442/2020
Freigabedatum
03.03.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit„
hier: Umsetzung der Förderbausteine 1 – 4
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt:
1. die Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie die Durch-
führung von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landes-
initiative unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
(MAGS). Der Durchführungszeitraum beginnt am 01.07.2020 und endet am 30.06.2022.
2. die Finanzierung des Gesamtprojektvolumens von 2.956.360 € wie folgt:
Für das Haushaltsjahr 2020 werden die überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v.
739.090 € im Teilplan 0504, Freiwillige soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen, durch Minderaufwendungen in Höhe von 147.818 € im Teilergeb-
nisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen
sowie durch zweckgebundene Mehrerträge i. H. v. 591.272 € im Teilergebnisplan 0504 –
Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allge-
meine Umlagen gedeckt.
Für das Haushaltsjahr 2021 werden die überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v.
1.478.180 € im Teilplan 0504, Freiwillige soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile
15, Transferaufwendungen, durch Minderaufwendungen in Höhe von 295.636 € im Teiler-
gebnisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendun-
gen sowie durch zweckgebundene Mehrerträge i. H. v. 1.182.544 € im Teilergebnisplan
Integrationsrat 03.03.2020
Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020
Wirtschaftsausschuss 05.03.2020
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 10.03.2020
Jugendhilfeausschuss 10.03.2020
Finanzausschuss 23.03.2020
Rat 26.03.2020
2
0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und
allgemeine Umlagen gedeckt.
Für das Haushaltsjahr 2022 werden die zusätzlichen Aufwendungen i. H. v. insgesamt
739.090 € im Teilplan 0504, Freiwillige soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen, mit dem Eigenanteil i. H. v. 147.818 € in der Teilplanzeile 15 –
Transferaufwendungen sowie den zweckgebundene Erträgen i. H. v. 591.272 € in der
Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen jeweils im Teilergebnisplan
0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity bei der Haushaltsplananmeldung be-
rücksichtigt.
Begründung der Dringlichkeit
Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ soll zum 01.07.2020 ent-
sprechend der Konzeptionierung starten. Ein entsprechender Förderantrag wurde fristgerecht bei der
Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Eine Entscheidung des Rates im März 2020 ist zwingend erfor-
derlich, damit die für die Umsetzung erforderlichen Vorarbeiten erfolgen können und der Projektbe-
ginn zum 01.07.2020 sichergestellt ist. Aufgrund notwendiger Verwaltungsabstimmungen konnte die
Vorlage nicht fristgemäß eingebracht werden.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam
Aufwendungen für die Maßnahme 2.217.270 € (2020 und 2021)
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 1.773.816 € (2020 und 2021)
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
(in den Gesamtaufwendungen enthalten)
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 739.090€ (2022)
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge 591.272 € (2022)
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. _______ €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
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Begründung
Das Landeskabinett hat im April 2019 die Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ verab-
schiedet und insgesamt Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Im Mittelpunkt der Initiative stehen die Integrationschancen junger, volljähriger Geflüchteter, vor allem
mit dem Status der Duldung und Gestattung, im Alter von 18-27 Jahren. Das Ziel der Initiative ist es,
die Potentiale dieser jungen Menschen zu entdecken und zu fördern sowie sie bei der Entwicklung
individueller Perspektiven zu unterstützen. Vor allem die Integration auf dem Arbeitsmarkt und die
damit verbundene Vermeidung dauerhafter Abhängigkeit von Sozialleistungen ist ein wesentlicher
Aspekt der Initiative.
In Köln leben etwa 1000 geduldete Menschen und etwa 750 Menschen mit Gestattung in der Ziel-
gruppe der 18 – 27Jährigen. Es existiert eine vielfältige Angebotslandschaft zur Qualifizierung und
Begleitung von geflüchteten Menschen, insbesondere zur Vermittlung von Sprachkenntnissen und
Chancen zur beruflichen Integration, sowohl im Regelsystem als auch ehrenamtlich organisiert. Der
Zugang hierzu ist allerdings für Menschen, die sich im Besitz einer Duldung oder Aufenthaltsgestat-
tung befinden, insbesondere aufgrund rechtlicher Hürden, häufig erschwert oder nicht vorhanden. Mit
der Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ in Köln soll diese Lücke
geschlossen werden: Jungen Menschen mit Duldung oder Gestattung sollen Wege in Qualifizierung,
Ausbildung und Beschäftigung aufgezeigt und so eine nachhaltige Integration erreicht werden.
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass neben den individuellen Aussichten der geflüchteten Menschen
mit einer gelungenen (Arbeitsmarkt-)Integration auch gesamtgesellschaftliche Aspekte von Bedeu-
tung sind: Eine nachhaltige Integration verringert soziale Ungleichheit, wirkt einer Spaltung der Ge-
sellschaft entgegen und führt dazu, dass sich extremistische Tendenzen nicht verstärken. Zudem
werden langfristige Einsparungen bei Transferleistungen erzielt.
Grundsätzlich baut die Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ auf den Erkenntnissen der
Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ auf. Bereits im September 2018 rief das Ministerium für Kin-
der, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW die Kommunen dazu auf, sich an dieser
Initiative zu beteiligen. Mit der städtischen Interessensbekundung zur Teilnahme im Oktober 2018
wurde im Amt für Integration und Vielfalt eine geschäftsführende Stelle eingerichtet und eine Bünd-
niskerngruppe gegründet, welche aus Vertreterinnen und Vertretern des Ehrenamtes, Amtsleitungen,
Geschäftsführungen von Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit, der Wohlfahrtsverbände sowie der
Kammern besteht. Da durch das Land angekündigt worden war, dass für die Umsetzung von Maß-
nahmen vor Ort ab 2019 Mittel bereitgestellt werden, wurden zur Angebots- und Bedarfsanalyse
Bündnisforen, mit Vertreterinnen und Vertretern der operativen Ebene aus den thematischen
Schwerpunktbereichen „Spracherwerb“ sowie „Integration in Ausbildung und Arbeit“, durchgeführt.
Die Ergebnisse wurden gebündelt und mit der Bündniskerngruppe abgestimmt.
Im Juli 2019 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration gemeinsam mit dem
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales konkrete Bausteine für die Umsetzung der Initiative
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie die Fördersumme für Köln bekannt gegeben. Bei den
sechs Bausteinen handelt es sich um
1. Coaching
2. Berufsbegleitende Qualifizierung
3. Nachholen des Hauptschulabschlusses
4. Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse
5. Innovationsfonds
6. Teilhabemanagement
Für Köln stehen demnach 2,3 Millionen Euro zuzüglich eines Eigenanteils von 20% für die Bausteine
1-4 zur Verfügung. Im Rahmen des Innovationsfonds (Baustein 5) werden 5 Millionen Euro zur Verfü-
gung gestellt. Die Förderzuwendung im Baustein 6 erfolgt als Anteilsfinanzierung von Stellen-
Teilhabemanagement in Höhe von 80 Prozent der Bemessungsgrundlage in Höhe von 68.000€.
5
Mitte Juli 2019 wurde das Förderkonzept nur für den Baustein 6 - „Teilhabemanagement“ durch das
Land bekanntgegeben. Der Rat hat das Projekt zur Umsetzung von Teilhabemanagement in seiner
Sitzung am 07.11.2019 beschlossen (siehe Vorlage: 3141/2019).
Im Dezember 2019 wurde die Förderrichtlinie für die Bausteine 1-5 veröffentlicht.
Während für den Baustein 5 neben Kommunen insbesondere kleinere- und mittlere Unternehmen
(KMU), Betriebe, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Träger von beruflichen Ausbildungs- und Wei-
terbildungseinrichtungen, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände sowie Kammern und lokale wirt-
schaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure, Vereine und Stiftungen antragsberechtigt sind, sind für
die Bausteine 1-4 nur die Kreise und kreisfreien Städte NRWs zur Antragstellung berechtigt.
Das Amt für Integration und Vielfalt hat gemeinsam mit den relevanten kommunalen Trägern ein Ge-
samtpaket für die Umsetzung der Förderbausteine 1,3 und 4 entwickelt, welches die vorhandene An-
gebotsstruktur mit der Bedarfslage verknüpft und die strukturellen Gegebenheiten berücksichtigt. Auf
die Umsetzung des Förderbausteins 2 – Berufsbegleitende Qualifizierung wird verzichtet, da der fest-
gestellte Bedarf über die Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausrei-
chend abgedeckt wird.
Das entwickelte Konzept zur Umsetzung der Landesinitiative wurde auf breiter Basis abgestimmt und
in der Bündniskerngruppe beschlossen. Details zur Beschreibung dieses Gesamtpaketes, der einzel-
nen Förderbausteine und zur Einbettung der Maßnahmen in das Kölner Hilfesystem können dem als
Anlage beigefügten Konzept entnommen werden. Der Durchführungszeitraum für die Bausteine 1-4
beginnt entsprechend des Konzeptes am 01.07.2020 und endet entsprechend des Förderzeitraums
am 30.06.2022.
Der förmliche Förderantrag zur Umsetzung der Bausteine 1-4 der Initiative Durchstarten in Ausbil-
dung und Arbeit ist im Februar fristgerecht bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt worden und
wird derzeit geprüft. Im Förderantrag wurde dargelegt, dass die Durchführung des Projektes unter
dem Vorbehalt eines positiven Ratsentscheids steht. Die Verwaltung geht davon aus, dass in Kürze
eine positive Bescheidung durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgt.
6
Kosten / Finanzierung
Das kalkulierte Projektvolumen beträgt insgesamt 2.956.360 € (01.07.2020 – 30.06.2022). Die Lan-
desförderung beträgt hiervon 2.365.088€, so dass entsprechend der Förderrichtlinien ein städtischer
Eigenanteil von 20%, das heißt 591.272€, zu erbringen ist.
Konkret setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
2020 2021 2022
Teilplanzeile - 02 - Zuwendungen und allg. Umla-
gen
voraussichtlich bewilligte Förderung 591.272 € 1.182.544 € 591.272 €
Gesamtertrag für die Stadt Köln 591.272 € 1.182.544 € 591.272 €
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen
Förderbaustein: Coaching 237.600 € 475.200 € 237.600 €
Förderbaustein: Nachholen Hauptschulabschluss 175.000 € 350.000 € 175.000 €
Förderbaustein: Schul-, ausbildungs- und
berufsvorbereitende Kurse sowie
Jugendintegrationskurse 222.375 € 444.750 € 222.375 €
Fahrtkosten von Teilnehmenden 48.690 € 97.380 € 48.690 €
Kinderbetreuungskosten 50.700 € 101.400 € 50.700 €
Prüfungsgebühren 4.725 € 9.450 € 4.725 €
Summe Transferaufwendungen 739.090 € 1.478.180 € 739.090 €
Gesamtaufwendungen für die Stadt Köln 739.090 € 1.478.180 € 739.090 €
Eigenanteil 147.818 € 295.636 € 147.818 €
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils i.H.v. insgesamt 591.272 € erfolgt über Wenigerauf-
wendungen im Bereich der Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):
Zur primären Zielgruppe der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ zählen junge
erwachsene Menschen mit dem ausländerrechtlichen Status „Duldung“. Dieser Personenkreis erhält
Leistungen nach dem AsylbLG, welche jedoch nicht erstattungsfähig nach dem Flüchtlingsaufnahme-
gesetz sind (FlüAG). Allerdings gibt es Regelungen, wonach Geduldete unter Umständen eine Auf-
enthaltserlaubnis erhalten und langfristig in Deutschland bleiben können, beispielsweise wenn Ju-
gendliche und Heranwachsende gut integriert sind (§25a Aufenthaltsgesetz) oder eine nachhaltige
Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gegeben ist (§ 25b Aufent-
haltsgesetz). Ein derartiger Aufenthaltsstatuswechsel ist gleichzeitig mit einem Rechtskreiswechsel
verbunden, so dass mit dem Erhalt des Titels „Aufenthaltserlaubnis“ ein Wechsel aus dem Leistungs-
bezug nach dem AsylbLG in den Leistungsbezug nach dem SGB II erfolgt. Durch diesen Rechts-
kreiswechsel werden Lebensunterhalt und ein Teil der Kosten der Unterkunft aus Bundesmitteln fi-
nanziert und es verbleibt lediglich ein städtischer Eigenanteil an den Unterkunftskosten. Die durch-
schnittlichen jährlichen Minderaufwendungen pro Person belaufen sich bei einem Wechsel in den
Rechtskreis des SGB II auf etwa 9.000 €.
Ein wesentlicher Aspekt sowie das explizite Ziel der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und
Arbeit“ ist die Integration der jungen erwachsenen Geduldeten in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
7
und die damit verbundene Vermeidung dauerhafter Abhängigkeit von Transferleistungen. Die einzel-
nen Förderbausteine in ihrer Gesamtheit sowie ihr Ineinandergreifen können neben der beabsichtig-
ten nachhaltigen Integration zu Änderungen im Aufenthaltsstatus führen und damit zu den beschrie-
benen Minderausgaben. Bei einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 591.272 € müsste eine
Statusänderung bei rund 66 Personen für mindestens ein Jahr während der zweijährigen Laufzeit des
Projektes erfolgen, um den Eigenanteil vollständig zu decken. Wenn Statusveränderungen schwer-
punktmäßig bereits im ersten Jahr der Gesamtlaufzeit des Projektes vorgenommen werden können,
reduziert sich die zur Deckung erforderliche Mindestzahl entsprechend nach unten. Im Hinblick auf
den großen Personenkreis der Geduldeten in Köln, die zu der Zielgruppe zählen (rd. 1000 Personen)
sowie ihrer engmaschigen und intensiven Betreuung im Rahmen der Fördermaßnahmen wird dies als
realistisch eingeschätzt.
Für die Bereitstellung der Mittel sind folgende Budgetveränderungen im Teilergebnisplan 0504 –
Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity notwendig:
2020:
Umschichtung von Aufwendungsermächtigungen i. H. v. 147.818 € aus Teilergebnisplan 0503, Weite-
re soziale Pflichtleistungen, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen in Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen sowie die Bereitstellung von Mitteln i. H. v. 591.272 € in Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen im Rahmen einer unechten Deckung durch entsprechende Mehrerträge in Teilplan-
zeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen.
2021:
Umschichtung von Aufwendungsermächtigungen i. H. v. 295.636 € aus Teilergebnisplan 0503, Weite-
re soziale Pflichtleistungen, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen in Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen sowie die Bereitstellung von Mitteln i. H. v. 1.182.544 € in Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen im Rahmen einer unechten Deckung durch entsprechende Mehrerträge in Teilplan-
zeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen.
2022:
Die Bereitstellung von Mitteln in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen i. H. v. 739.090 €, so-
wie die Einstellung von zweckgebundenen Erträgen in Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allge-
meine Umlagen i. H. v. 591.272 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplananmeldung für das Jahr 2022.
Anlagen
Anlage 1 Prozessverlauf und Konzept zur kommunalen Umsetzung der
Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit / Gemeinsam klappt´s“
(ohne Anlagen)
Anlage 2 Übersicht zur Umsetzung
Anlage 3 Schaubild zum Prozesskontext und zur flankierenden Struktur
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
4623 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
OB/16/162/6
___________________________
Vorlagen-Nummer
0442/2020
Stand: 18.10.2022
Sachstandsbericht
Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit„
hier: Umsetzung der Förderbausteine 1 – 4
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Rat der Stadt Köln hat am 26.6.2020 in öffentlicher Sitzung (0442/2020) beschlossen:
Die Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (DiAA)“ sowie die
Durchführung von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Lan-
desinitiative unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Jugend, Fa-
milie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) und des Mi-
nisteriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Der Durchführungszeitraum begann am
01.07.2020 und endete ursprünglich zum 30.06.2022.
Der Rat der Stadt Köln hat darüber hinaus am 17.3.2022 (VO: 4418/2021) die Verlängerung der Lan-
desinitiative bis 30.06.2023 beschlossen.
Für die Umsetzung des Programms in Köln wurde die Verlängerungsmöglichkeit für „Durchstarten in
Ausbildung und Arbeit“ nun bis 30.06.2023 in Anspruch genommen. Insbesondere durch die Kontakt-
beschränkungen der Corona Pandemie waren die Initiierung neuer Kursformate, die Akquise potenti-
eller neuer Teilnehmenden, aber auch die Zugangsmöglichkeiten der Teilnehmenden stark einge-
schränkt. Parallel hat sich jedoch gezeigt, dass sich sogar trotz der Einschränkungen in der Bewilli-
gungszeit, vor allem in den einschränkungsfreien Zeiten im Sommer/Herbst 2021 gute Erfolge mit den
Menschen der Zielgruppe erreichen ließen.
Die Arbeit der eingebundenen Träger zu den unterschiedlichen Bausteinen wie
Teilhabemanagement, welches im Gegensatz zu den übrigen Bausteinen nur bis 30.06.2022
gefördert wurde und seitens des Amtes für Integration und Vielfalt nun ins „Kommunale Integ-
rationsmanagement (KIM)“ überführt wurde,
Jobcoaching sowie
diverse Kursbausteine (Jugendintegrationskurse und Innovative Kurse)
hat bisher 417 Menschen aus der Zielgruppe der jungen Geflüchteten mit Duldung oder Aufenthalts-
gestattung erreicht und diese in den vielen Handlungsfeldern wie Spracherwerb, psychosoziale La-
gen, Verbesserung und Klärung Aufenthaltssituation, Anbindung und Vermittlung in den Arbeits- und
Ausbildungsmarkt sowie Schule etc. unterstützt.
2
Ergänzend zu dieser Unterstützung konnten mit Stand 30.04.2022 51 junge Menschen, die teilweise
von den Regelfördersystemen ausgeschlossen sind, im Rahmen von "Durchstarten" überwiegend in
Ausbildungsverhältnisse, aber auch in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt.
Ebenso konnten zu diesem Berichtszeitpunkt 33 Menschen aus der Zielgruppe an Jugendintegrati-
onskursen teilnehmen, von welchen diese aufgrund ihres Aufenthaltsstatus im Regelsystem ausge-
schlossen worden wären.
Zudem konnten bis 30.09.2022 aufgrund der Unterstützung und Begleitung durch die DiAA Träger
mehr als 66 Menschen das Regelsystem des Asylbewerberleistungsgesetzes verlassen.
Ab Frühjahr 2022 wurde die Verteilung der Landesmittel per Beschluss der Lenkungsgruppe/Bündnis-
kerngruppe KIM/DiAA schwerpunktmäßig auf die besonders erfolgreichen Bausteine wie dem
Jobcoaching umgeschichtet. Somit konnten 5 weitere Träger mit der Aufgabenwahrnehmung des
Jobcoaching betraut werden.
Nächste Schritte:
Es lohnt sich, das Programm „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit auch über den 30.06.2023 hin-
aus fortzuführen.
Die Nutzung der Bausteine aus „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ wird seitens der Verwaltung
als gute Ergänzung zu dem ab 1.10.2021 gestarteten Case Management im Rahmen des Programms
„Kommunale Integrationsmanagement (KIM)“ gewertet, da diese unter anderem als eine Art „Werk-
zeugkasten“ für die KIM Case Manager*innen fungieren, welcher schnell und unbürokratisch zugäng-
lich ist. Daher strebt die Verwaltung nun nach Beschluss der Lenkungsgruppe an, die zuständigen
Ministerien zu bitten, eine Fortführung des Programm landesweit über den 30.06.2023 in Erwägung
zu ziehen.
Ein entsprechendes Empfehlungsschreiben unter Beteiligung der ausführenden Träger ist aktuell in
Vorbereitung und wird den oben genannten Ministerien im November 2022 zugesandt.
Sollte das Land eine Fortführung von DiAA in Erwägung ziehen, wird eine entsprechende Beschluss-
vorlage zur Umsetzung in Köln in die zuständigen Gremien eingebracht.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 30.09.2023
Anlage 3 Schaubild zum Prozesskontext und zur flankierenden Struktur
725 Zeichen
Folie 6 Prozesskontext Steuerungselemente Ergebnissicherung Flankierende Struktur Aufenthaltsrecht- liche Beratung KOBAM Förderelemente Landesinitiative Umsetzung der Bausteine Paket- Strukturelle Verbesserung des Vernetzungsprozesses Finanzierte Projekte Träger der Projekte Ehrenamt Bildungsträger Kammern Jobcenter Bundesagentur für Arbeit BAMF Private Vereine Wohlfahrts- verbände Städt. Ämter (Jugendamt, Ausländerbehörde, Gesundheitsamt, Wohnungsamt…) Interkulturelle Zentren Migrantenselbst- organisationen Vernetzung Abgestimmte Verfahren Planung Projekt- koordination Teilhabe- management 16 – Amt für Integration und Vielfalt Drittmittel- finanzierte Projekte Bleiberechts- projekt
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0442/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.03.2020
- Erstellt
- 10.02.2020 08:09