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0603/2024

Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Clarenhofschule, Schulstraße 2, 50859 Köln-Weiden, Schulnr. 184184, zum Schuljahr 2025/26

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.04.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2024, TOP 10.5

Anlage 2 Vorabauszug Bezirksvertretung Lindenthal vom 06.05.2025

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Anlage 1 - Stellungnahme Schulkonferenz GGS Schulstr. 2 Weiden (Clarenhofschule)

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Vorabauszug Bezirksvertretung Lindenthal vom 06.05.2025

1442 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 93313 
Fax:  (0221)  
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 08.05.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 06.05.2024  
öffentlich 
9.2.7 Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Clarenhofschule, 
Schulstraße 2, 50859 Köln-Weiden, Schulnr. 184184, zum Schuljahr 
2025/26 
0603/2024 
 
Ergänzung mündlich beantragt in der Sitzung von Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen 
geänderter Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG 
NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Clarenhofschule, Schulstraße 2, 50859 Köln-
Weiden, Schulnummer 184184 um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der Be-
schluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach 
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen 
zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 
 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.  
 
Die Schulkonferenz ist bei der Umsetzung einzubeziehen.  
 
(Ergänzung mündlich beantragt in der Sitzung von Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen) 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig beschlossen 
 
nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD), Herr Weber-Baronowsky (Grüne)

Anlage 1 - Stellungnahme Schulkonferenz GGS Schulstr. 2 Weiden (Clarenhofschule)

9854 Zeichen

1 
 
Zügigkeitserweiterung der Clarenhofschule  
Schulstr. 2, 50859 Köln-Weiden, Schulnr. 184184, zum Schuljahr 2025/26 
 
Stellungnahme der Schulkonferenz der Clarenhofschule  
vom 13.12.2023 zur Vorlage 3033/2023 
1. Generelle Haltung der Schulkonferenz 
Die Schulkonferenz befürwortet vor dem Hintergrund des Grundschulplatzmangels im 
Stadtgebiet die Zügigkeitserweiterung, es bedarf aber neben der Aufstellung o.g. 
Modulbauten noch weiterer Maßnahmen . Die unten aufgefü hrten Anmerkungen beziehen 
sich auf den Modulbau , sollten jedoch auch auf  die Interims-Containerlösung angewendet 
werden, um auch in den Übergangsjahren bis zur Fertigstellung des Modulbaus einen 
geregelten Schulbetrieb zu gewährleisten. 
2. Ausgangslage 
Mit der Beschlussvorlage 3033/2023 zur „Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für 
Schulen zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher 
Schulplätze“ wurde beschlossen, am Standort Schulstraße durch die Errichtung eines 
Modulbaus neue Schulplätze zu schaffen. Da dies bedarfsorientiert geschehen soll, wurden 
durch die Stadt Köln Workshops angekündigt , um ebendies zu erarbeiten, bzw. mit den 
Vorgaben der Stadt/Bez.Reg. sowie den Bedingungen der Schule abzugleichen. 
3. Gelingensbedingungen vom Schulträger zu berücksichtigen                  
Da die Schulkonferenz jetzt das Recht auf Beteiligung hat, es aber noch keine konkreten 
Informationen zum Modulbau gibt, hat diese alle Punkte, die aus aktueller Sicht wichtig sind, 
zusammengetragen. Gleichzeitig ist es gut möglich, dass sich im Verlauf der Workshops neue 
Punkte oder Änderungen ergeben. 
a. Raum/Platzkonzept 
(1) Schulhof 
Durch die dem Modulbau zugeschlagene Fläche wird die Größe des Schulhofes minimiert, 
gleichzeitig wird die Anzahl der anwesenden Schülerinnen und Schüler um 1/3 erhöht. Je nach 
Fläche für den Neubau, müssen die vorhandenen Klettergerüste, das 
Meerschweinchengehege und der Sportplatz be ibehalten werden, bzw. sichergestellt sein, 
dass diese auf dem neugestalteten Schulhof Platz finden. 
(2) Keine Räume für Kleingruppenarbeit vorhanden 
Dringend notwendige Räume für Kleingruppenarbeit oder differenziertes Lernen sind bereits 
jetzt nicht dem Lehrplan entsprechend  gegeben. Auch der Außenbereich ist hierfür nicht 
annähernd geeignet (fehlende Sitzmöglich keiten, Beschattung (…)).  Da wir  ebenfalls zum

2 
 
Schuljahr 2024/ 25 eine Gl-Schule werden, steigen die Anforderungen an 
Differenzierungsräume noch weiter. Zudem sind wir eine stark gemischte Schule mit 
Sozialindex 6 ( Neuberechnung ab Sj . 2024/25 gültig) , d.h. wir sind u.a. verpflichtet viele 
Anschlussförderungsstunden durchzuführen, für die wir auch jetzt schon zu wenige 
Förderräume haben. Die sozialpädagogische Fachkraft benötigt ebenfalls für ihre Arbeit einen 
Förderraum. Das gleiche gilt für die Arbeit der Schulsozialarbeiterin. Außerdem brauchen die 
Kolleginnen und Kollegen Räume, um Sprechtage, Beratungsgespräche usw. durchzuführen.  
 
(3) Fachräume 
Aktuell haben wir gemeinsam mit der OGS (Klasse=Gruppe) acht Klassenräume, in denen zum 
Teil gegessen werden muss, einen Klassen-/Mehrzweckraum für die Sprachklasse (VK+HSU), 
sowie einen Musikraum, ein Atelier (Werkraum im Keller) und vier Mehrzweck-
/Themenräume (Bauraum, Traumland, Fantasien, Bücherei) , in denen zum Teil gegessen 
werden muss. Für dann 12 Klassen muss dies entsprechend angepasst werden.  
Um den Religionsunterricht zu realisieren, benötigen wir je nach Zusammensetzung jeweils 3-
4 Räume/Stufe, da vor allem der Anteil der nicht am Religionsunterricht teilnehmenden Kinder 
stetig steigt. Für die einz elnen Religionsgruppen bzw. die Gruppe der nicht am 
Religionsunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler , werden jeweils Räume mit bis 
zu 30 Sitzplätzen benötigt. Dies ist aktuell bereits eine Herausforderung im Stundenplan und 
müsste weiter berücksichtigt werden. 
(4) Turnhalle 
Gemäß Schulreferenzrahmen NRW Punkt 3.6.2 sorgt jede Schule für verlässlichen 
Sportunterricht/Schwimmunterricht. An der Clarenhofschule gibt es eine sehr kleine 
Mehrzweckhalle (Sport - und Versammlungsstätte). Die Hallenkapazitäten werden bei 12 
Klassen gerade so für den Sportunterricht ausreichen, stellen für die Stundenplangestaltung 
jedoch eine große Herausforderung dar.  
(5) Schwimmzeiten 
Bereits jetzt sind die Schwimmzeiten und der vorgesehene Platz (Bahnen und  
Lehrschwimmbecken) für zwei Klassen zu wenig . Die Schwimmzeit muss bei der 
Zügigkeitserweiterung unbedingt auf drei Schwimmzeiten erweitert  sowie die Anzahl der 
Schwimmhelfer angepasst werden.  
(6) Mensa  
Da bei uns auch jetzt schon eine Vollbelegung der OGS vorliegt (nur 5 von 217 Kindern sind 
nicht in der OGS angemeldet)  und schon für das Mittagessen auf die Klassenräume 
ausgewichen wird, benötigen wir dringend eine Mensa mit genügend Sitzplätzen , 
angemessener Akustik  sowie Flüsterdecke/Schallschutz. Die Modulbauten/aktuellen 
Klassenräume müssen von der Küche so zu erreichen sein, dass dort gegessen werden kann.

3 
 
(7) Aula 
Da die Clarenhofschule über keine eigene Aula verfügt, wird aktuell die Turnhalle als 
Versammlungsstätte genutzt. Anlässe sind u.a. Informa tionsabende für Eltern (zum Teil 
verpflichtend), Einschulungsfeiern, Karnevalssitzungen, monatliche Schulversammlungen 
sowie gemeinsame Fortbildungen des Multiteams (OGS und Schule) und die Verabschiedung 
der vierten Schuljahre. Schon jetzt ist die Kapazit ät der Halle so eingeschränkt, dass die 
Besucherzahl deutlich reglementiert werden muss. Nicht alle Eltern und Verwandten können 
z.B. die Einschulungsfeier besuchen  und müssen außerhalb des Gebäudes warten. Die 
Schulversammlung, an der alle Klassen teilnehmen, ist schon mit 217 Kinder plus Lehrkräften 
eine logistische Herausforderung und grenzt an die zulässige Raumbelegung. Schon mit einer 
weiteren Klasse sind Schulversammlungen nicht mehr durchführbar  ohne gegen die gültige 
Brandschutzverordnung zu verstoßen. Nach den offiziellen Plänen der Stadt Köln gilt bei einer 
schulinternen Veranstaltung eine Personenbegrenzung von ca. 200 Personen und bei 
Einschulung eine Begrenzung von 258 Sitzplätzen plus 42 Stehplätzen. Eine neue 
Aula/Versammlungsstätte ist somit zwingend notwendig. 
(8) Weitere räumliche Engpässe 
Ein Sanitätsraum steht zur Zeit nur im Turnhallengebäude (Gebäude Teil A) zur Verfügung. 
Der Teamraum  ist für die derzeit anwesenden Lehrkräfte  (16 Lehrkräfte plus sozialpäd. 
Fachkraft und Schulsozialarbeiterin) nur knapp ausreichend. Weiteres Personal sowie das 
dann notwendige Mobiliar (Tische, Stühle, Schließfächer  usw.) können dort nicht mehr 
untergebracht werden. Außerdem teilen wir den Raum mit dem OGS-Team. Bei gemeinsamen 
Konferenzen und Fortbildungen reicht der Platz im Teamraum nicht mehr aus. Da wir bereits 
im Schuljahr 2024/2025 zusätzlich zur Mehrklassenbildung Schule des Gemeinsamen Lernens 
werden, wird ohnehin nicht nur die Anzahl der Lehrkräfte steigen, sondern ebenfalls die 
Anzahl der Personen des multiprofessionellen Teams (Sonderpädagoginnen und -pädagogen, 
Schulbegleiterinnen und - begleiter, OGS-Mitarbeitende und  ggf. Therapeutin nen und 
Therapeuten).  
Die aktuelle Anzahl an Toiletten (Kinder wie auch Mitarbeiter) ist bereits jetzt teilweise zu 
gering und muss angepasst werden.  
b. Offener Ganztag/Personalmangel/Mensa 
Aktuell wird das Essen warm angeliefert und in verschiedenen Räumen im Schichtbetrieb 
gegessen. Dies geht nur bei ausreichender Raumanzahl im Erdgeschoss, bzw. in Küchennähe. 
Um für mehr Kinder spülen zu können , ist aktuell ein Tausch der Spülmaschine geplant. Dies 
wäre mit der Erweiterung zwingend nötig. 
Grundsätzlich macht sich der Fachkräftemangel auch in der OGS bemerkbar.  Es gibt keinen 
Personal-/Versammlungsraum für das Personal des offenen Ganztages , in dem sie ihre 
persönliche Habe unterbringen können . Aktuell wird das Lehrerzimmer /der Teamraum vom 
Personal des Vormittags und Nachmittags gemeinsam genutzt.

4 
 
c. Digitale Ausstattung 
Die Schule verfügt über Smartboards/Touchpanel in jedem Klassenraum . Dies muss in den 
neuen aufgebauten Klassenräumen des Modulbaus ebenfalls eingebaut werden. Zusätzlich 
befinden sich neben des Panel rechts und links magnetische Whiteboards, die ebenfalls 
angebracht werden müssten. Langfristig benötigt die Clarenhofschule bei voller Dreizügigkeit 
mehr iPads inklusive Aufladevorrichtungen, Kopfhörer und pädagogische Laptops sowie 
Apple-Pencils. 
Die WLAN-Anbindung muss sichergestellt sein.  
4. Weitere Aspekte des qualitativen Schullebens 
a. Verkehrssituation 
 Die Schulstraße muss morgens verkehrsberuhigt oder durch deutlich höhere 
polizeiliche Präsenz/Ordnungsamt zum Schutz der Kinder im Blick gehalten werden. 
Wir wünschen uns einen Zebrastreifen, statt der vorhandenen Überquerungshilfe 
und/oder eine Kiss & Ride Zone. 
 Ein Mindestkontingent an Mitarbeitendenparkplätzen (aktuell 6 Stück) oder ein 
Mitdenken von Ansprüchen auf Anwohnerparkplätze für Lehrkräfte und 
Mitarbeitende sollte bedacht werden.  
 Die Anzahl der Fahrrad- und Rollerständer für Kinder und Erwachsene muss dringend 
geprüft und angepasst werden.  
b. Personal 
Eine Erweiterung im beschriebenen Umfang bedeutet die Begleitung, Unterstützung und 
Verwaltung von etwa weiteren 100 Familien und dere n Kinder, durch Schulleitung, 
Sekretariat, Kollegium, angegliedertem OGS-Träger und Schulsozialarbeit.  
Insbesondere in der Übergangsphase von einer 2- zur 3-zügigen Schule, die gleichzeitig noch 
eine Schule des Gemeinsamen Lernens wird, ist für die A usweitung zur konzeptionellen 
Implementierung, Eingliederung und Ausweitung des Betreuungsumfangs ein erweitertes 
Budget vorzusehen und auf die Entwicklungsbedarfe der Schulgemeinschaft abzustimmen 
(z.B. für Supervision, Konzeptionsbegleitung, Übergangsmanagement).

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

1044 Zeichen

Anlage 0 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Das Grundschulplatzangebot in Köln-Weiden muss zum Schuljahr 2025/26 erweitert werden.  
 
Mit dieser Vorlage wird nun unter Berücksichtigung der zum Schuljahr 2025/26 voraussichtlich 
verfügbaren Räume/Gebäude der erforderliche schulrechtliche Beschluss gemäß § 81 Absatz 
2 Schulgesetz  NRW zur Änderung einer Grundschule – Erweiterung um einen Zug – 
ermöglicht. 
 
Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln muss diese Änderung durch die obere 
Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) genehmigt werden. Um im Zeitplan zu bleiben, muss 
daher die erstmalige Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung 
am 22. April 2024 stattfinden. Ziel ist eine Beschlussfassung des R ates der Stadt Köln noch 
vor der Sommerpause 2024. 
 
Nur so steht rechtzeitig zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen, das nach den 
Sommerferien mit der Information der Eltern über die nächstgelegene Schule beginnt, fest, 
über welche Platzkapazität die Schule zum Schuljahr 2025/26 verfügt.

Beschlussvorlage Rat

12798 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0603/2024 
Freigabedatum 
22.04.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Clarenhofschule, Schulstraße 2, 
50859 Köln-Weiden, Schulnr. 184184, zum Schuljahr 2025/26  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die 
Gemeinschaftsgrundschule Clarenhofschule, Schulstraße 2, 50859 Köln-Weiden, Schulnum-
mer 184184 um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 
2025/26 umgesetzt werden. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss-
fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung 
des Beschlusses zu stellen. 
 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung angeordnet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.04.2024 
Finanzausschuss 06.05.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2024 
Rat 16.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2025: 7.100 
(Sekretariat) + 4.042 (Büroarbeitsplatz) € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen    17.030  € 
b) Sachaufwendungen etc.    9.700 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
(0) Ausgangslage 
Die Gemeinschaftsgrundschule Clarenhofschule, Schulstraße 2, 50859 Köln, Schulnummer 
184184 wird aktuell als 2-zügige Grundschule im Stadtbezirk Lindenthal, Stadtteil Weiden ge-
führt. Durch die Errichtung eines neuen Modulbaus auf dem Schulgrundstück ermöglicht sich 
eine Erweiterung von zwei auf drei Züge und eine Verbesserung der Raumsituation der Schule. 
Die geplante Inbetriebnahme der Modulbauten ist zum Schuljahr 2026/27 vorgesehen. Der 
Schulplatzbedarf zum Schuljahr 2024/25 soll durch die Errichtung von Mobilcontainern gedeckt 
werden. Für das Schuljahr 2024/25, für das das Anmeldeverfahren bereits abgeschlossen ist, 
wird eine Mehrklasse eingerichtet. Dies ist mit der Vorlage zur Kommunalen Klassenrichtzahl 
(siehe Vorlage 0038/2024) so festgelegt worden. 
Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll daher zum Schuljahr 2025/26 erfolgen.  
Für alle Schüler*innen der Schule besteht das Angebot des offenen Ganztages.

3 
(1) Hintergrund 
Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig rund 23 zusätz-
licher Grundschulplätze pro Jahrgang gemäß kommunalem Klassenbildungswert. Da die 
Clarenhofschule im gemeinsamen Lernen arbeitet, wird sie dann maximal 25 zusätzliche Plätze 
in Weiden anbieten können. So können zukünftig jährlich bis zu 75 Schüler*innen an der Grund-
schule aufgenommen werden. 
In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 (siehe Vorlage 3033/2023) wird die 
Anpassung der Zügigkeit der Clarenhofschule, Schulstraße 2 unter der Maßnahmennummer 3-
GS-4 geführt und wie folgt beschrieben: 
„Für den Stadtteil Weiden lässt sich eine Unterdeckung an Grundschulplätzen darstellen. Daher 
sollte geprüft werden, inwieweit die Gebäudesituation der Clarenhofschule so verbessert wer-
den kann, dass dort zukünftig drei Grundschulzüge untergebracht werden können.“ 
Die erforderliche schulrechtliche Änderung ist für das Schuljahr 2025/26 vorges ehen. Durch 
den Aufbau von Mobilcontainern soll das Schulplatzangebot bereits zum Schuljahr 2024/25 ver-
bessert werden.“  
Durch die vorgesehenen Baumaßnahmen können die erforderlichen Räume für die Dreizügig-
keit geschaffen werden. 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
Bestand 
Zum Schuljahr 2023/2024 ist die im Stadtteil Weiden liegende städtische Grundschule in der 
Zügigkeit wie folgt festgelegt und kann entsprechend Schüler*innen aufnehmen: 
Stadtteil Standort Schule Züge GL* Kapazität Ø 
23 
max. Kapazi-
tät 
Weiden Schulstr. 2 Clarenhofschule 2 nein 46 56 
*ab 2024/2025 
Im Schuljahr 2022/23 wurden rd. 214 Schüler*innen an diesem städtischen Schulstandort ge-
führt, zum Schuljahr 2023/24 sind es erneut rd. 214 Schüler*innen. 
Aktuell und in den vergangenen Jahren wurden im Stadtteil seit dem Schuljahr 2011/2012 be-
zogen auf alle Jahrgänge zwischen 167-214 Schüler*innen beschult. Dies entsprach zwei Zü-
gen. 
 
Prognose der Schülerzahlentwicklung 
Laut der Einwohnerprognose wird die Zahl der Einschulungen in den kommenden Jahren in der 
Planungsregion Junkersdorf (306) und Weiden (307) weiter ansteigen. Der zukünftig erwartete 
Platzbedarf kann nicht in benachbarten Stadtgebieten gedeckt werden. 
Beim Abgleich der Schulplätze nach den aktuell festgelegten Zügigkeiten mit den Einwohner-
prognosen ist im Betrachtungszeitraum 2024-2035 ein Defizit für die Planungsregion festzustel-
len. Einem Bedarf von bis zu 307 Schulplätzen in den Eingangsklassen steht eine Kapazität 
von maximal 287 und nach Richtwert 253 Plätzen gegenüber.  
Auch bei der separierten Betrachtung des Stadtteils Weiden wird ein defizitäres Verhältnis deut-
lich. Der Grundschulplatzbedarf ist bei den altersrelevanten Jahrgängen auf Grundlage der Ein-
wohnerdaten vom 31.12.2022 in den kommenden Schuljahren bei einem Spektrum von 143 bis 
176 Kindern zu verorten. 
Auf Grundlage der Einwohnerprognosen sind für den Betrachtungszeitraum 2024 -2035 Ein-
schulungszahlen zwischen 142 und 157 möglich.   
Dies entspricht dem jährlichen Bedarf von bis zu sieben Eingangsklassen für den Stadtteil. 
Es zeigt sich demnach ein ähnliches Bild für beide Berechnungsszenarien. 
Erhöht sich die Zügigkeit der GGS Clarenhofschule auf volle drei Züge, können in den Ein-
gangsklassen maximal 3 x 25 Schüler*innen aufgenommen werden. Aufbauen d stehen der

4 
Grundschule somit ständig 75 Plätze pro Jahrgang zur Verfügung. Durch die Erhöhung der 
Kapazität leistet die GGS Clarenhofschule einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Versor-
gung mit Grundschulplätzen im Stadtteil Weiden. Weitere Maßnahmen, die zur Deckung des 
Gesamtbedarfs der Planungsregion beitragen, sind in der Fortschreibung der Schulentwick-
lungsplanung 2023 (siehe Vorlage 3033/2023) aufgeführt. 
 
(3) Zur Raum- und Gebäudesituation 
Im ersten Schritt erhält die GGS Clarenhofschule, Schulstraße 2 zum Schuljahr 2024/25 eine 
temporäre Containeranlage. Diese soll umfassen: 
 sechs Unterrichtsräume 
 fünf Nebenräume, deren Nutzung noch näher zu bestimmen ist (Mehrzweck/Differen-
zierung, Teamstation, OGS-Büro o. ä.) 
 eine Mensa für 60 Personen 
 ggf. notwendige Nebenräume, z. B. für Haustechnik 
Hierdurch stehen ausreichend Unterrichtsräume für die Mehrklasse sowie die Erweiterung der 
Zügigkeit zum Schuljahr 2025/26 zur Verfügung. 
Die auf fünf Jahre befristete Containeranlage wird perspektivisch durch einen Modulbau ersetzt. 
Der bisherige Bestand und der Modulbau werden dann dauerhaft das Raumprogramm für die 
3-Zügigkeit abbilden. 
Es ergeben sich folgende Besonderheiten: 
Die OGS-Küche ist durch eine größere Spülmaschine zu erweitern. Die konkrete Umsetzung 
ist derzeit in Prüfung. 
Die Containeranlage ist nicht direkt an den Bestand angeschlossen. Es wird die Möglichkeit 
geprüft, zumindest einen Laubengang zwischen der Bestandsküche und der Containeranlage 
zu errichten. 
In der temporären Containeranlage werden keine zusätzlichen Toiletten entstehen. Es wird die 
Möglichkeit geprüft, zusätzliche Toiletten auf dem Schulgelände aufzustellen. Bei der Planung 
des Modulbaus wird eine dauerhafte Erhöhung der Toilettenkapazitäten berücksichtigt. 
Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebene Bereitstellung und Unterhaltung der 
Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge 
getragen.  
Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech-
nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 
2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die 
Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haus-
haltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erfor-
derlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenzen 
Bereits im Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 
(siehe Vorlage 3033/2023) hat die Schulkonferenz der GGS Clarenhofschule im Dezember 
2023 zu den Perspektiven ihres Schulstandortes Stellung genommen und wurde damit gemäß 
§ 76 SchulG NRW beteiligt. Die geplante Zügigkeitserweiterung sei demnach in Anbetracht des 
Schulplatzbedarfes im Stadtteil Weiden nachvollziehbar, jedoch wurde auf die Anforderungen 
an das Schulgebäude und die Raumgestaltung hingewiesen. Diese seien sowohl bei der Erar-
beitung des Raumprogramms für den perspektivischen Erweiterungsbau als auch bei der Er-
richtung der interimistischen Mobilcontainer zu berücksichtigen.    
 
(5) Personalkosten

5 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit verbun-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der S icherstellung einer Grundversor-
gung. Die Zügigkeitserweiterung der GGS Clarenhofschule, Schulstraße 2 in Weiden zum 
Schuljahr 2025/26 löst einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,26 Stelle Verwaltungsbeschäf-
tige/r EG 6 TVöD für das Schulsekretariat aus. Da s entspricht jährlichen Personalkosten in 
Höhe von 17.030 €. Die Finanzierung wird zeitgerecht durch Dez I sichergestellt. 
Die Finanzierung der hierzu gehörenden Kosten eines Büroarbeitsplatzes erfolgt in 2025 ein-
malig in Höhe von 4.042 € bzw. ab 2026 in H öhe von 9.700 € p. a. im Teilergebnisplan des 
Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
Bei der GGS Clarenhofschule, Schulstraße 2 handelt es sich um ein Schulgebäude in Betreu-
ung durch eine öffentlich-private Partnerschaft. Die zusätzliche Hausmeisterleistung und die 
Gebäudereinigung für die Containeranlage werden daher ebenfalls über die Mietkosten sicher-
gestellt. Es bedarf daher keiner zusätzlichen Stelle für die Schulhaumeisterdienste seitens der 
Stadt Köln. 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch 
Umschichtungen, vorsehen. 
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. 
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in die-
sem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Gemeinschaftsgrundschule 
Clarenhofschule, Schulstraße 2, 50859 Köln-Weiden, für die schulrechtliche Erweiterung zu ei-
nem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines 
möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es 
im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2025/26 Klarheit über das zu-
künftige Schulangebot zu haben. Daher ist für die Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeits-
erweiterung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4  Verwaltungsgerichtsord-
nung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (4)

22.04.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.05.2024 Finanzausschuss
TOP 10.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2024 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0603/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.04.2024
Erstellt
14.02.2024 17:25