0603/2024
Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Clarenhofschule, Schulstraße 2, 50859 Köln-Weiden, Schulnr. 184184, zum Schuljahr 2025/26
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Anlage 2 Vorabauszug Bezirksvertretung Lindenthal vom 06.05.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 93313 Fax: (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 08.05.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 06.05.2024 öffentlich 9.2.7 Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Clarenhofschule, Schulstraße 2, 50859 Köln-Weiden, Schulnr. 184184, zum Schuljahr 2025/26 0603/2024 Ergänzung mündlich beantragt in der Sitzung von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geänderter Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Clarenhofschule, Schulstraße 2, 50859 Köln- Weiden, Schulnummer 184184 um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der Be- schluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Die Schulkonferenz ist bei der Umsetzung einzubeziehen. (Ergänzung mündlich beantragt in der Sitzung von Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen) Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD), Herr Weber-Baronowsky (Grüne)
Anlage 1 - Stellungnahme Schulkonferenz GGS Schulstr. 2 Weiden (Clarenhofschule)
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1 Zügigkeitserweiterung der Clarenhofschule Schulstr. 2, 50859 Köln-Weiden, Schulnr. 184184, zum Schuljahr 2025/26 Stellungnahme der Schulkonferenz der Clarenhofschule vom 13.12.2023 zur Vorlage 3033/2023 1. Generelle Haltung der Schulkonferenz Die Schulkonferenz befürwortet vor dem Hintergrund des Grundschulplatzmangels im Stadtgebiet die Zügigkeitserweiterung, es bedarf aber neben der Aufstellung o.g. Modulbauten noch weiterer Maßnahmen . Die unten aufgefü hrten Anmerkungen beziehen sich auf den Modulbau , sollten jedoch auch auf die Interims-Containerlösung angewendet werden, um auch in den Übergangsjahren bis zur Fertigstellung des Modulbaus einen geregelten Schulbetrieb zu gewährleisten. 2. Ausgangslage Mit der Beschlussvorlage 3033/2023 zur „Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schulen zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplätze“ wurde beschlossen, am Standort Schulstraße durch die Errichtung eines Modulbaus neue Schulplätze zu schaffen. Da dies bedarfsorientiert geschehen soll, wurden durch die Stadt Köln Workshops angekündigt , um ebendies zu erarbeiten, bzw. mit den Vorgaben der Stadt/Bez.Reg. sowie den Bedingungen der Schule abzugleichen. 3. Gelingensbedingungen vom Schulträger zu berücksichtigen Da die Schulkonferenz jetzt das Recht auf Beteiligung hat, es aber noch keine konkreten Informationen zum Modulbau gibt, hat diese alle Punkte, die aus aktueller Sicht wichtig sind, zusammengetragen. Gleichzeitig ist es gut möglich, dass sich im Verlauf der Workshops neue Punkte oder Änderungen ergeben. a. Raum/Platzkonzept (1) Schulhof Durch die dem Modulbau zugeschlagene Fläche wird die Größe des Schulhofes minimiert, gleichzeitig wird die Anzahl der anwesenden Schülerinnen und Schüler um 1/3 erhöht. Je nach Fläche für den Neubau, müssen die vorhandenen Klettergerüste, das Meerschweinchengehege und der Sportplatz be ibehalten werden, bzw. sichergestellt sein, dass diese auf dem neugestalteten Schulhof Platz finden. (2) Keine Räume für Kleingruppenarbeit vorhanden Dringend notwendige Räume für Kleingruppenarbeit oder differenziertes Lernen sind bereits jetzt nicht dem Lehrplan entsprechend gegeben. Auch der Außenbereich ist hierfür nicht annähernd geeignet (fehlende Sitzmöglich keiten, Beschattung (…)). Da wir ebenfalls zum 2 Schuljahr 2024/ 25 eine Gl-Schule werden, steigen die Anforderungen an Differenzierungsräume noch weiter. Zudem sind wir eine stark gemischte Schule mit Sozialindex 6 ( Neuberechnung ab Sj . 2024/25 gültig) , d.h. wir sind u.a. verpflichtet viele Anschlussförderungsstunden durchzuführen, für die wir auch jetzt schon zu wenige Förderräume haben. Die sozialpädagogische Fachkraft benötigt ebenfalls für ihre Arbeit einen Förderraum. Das gleiche gilt für die Arbeit der Schulsozialarbeiterin. Außerdem brauchen die Kolleginnen und Kollegen Räume, um Sprechtage, Beratungsgespräche usw. durchzuführen. (3) Fachräume Aktuell haben wir gemeinsam mit der OGS (Klasse=Gruppe) acht Klassenräume, in denen zum Teil gegessen werden muss, einen Klassen-/Mehrzweckraum für die Sprachklasse (VK+HSU), sowie einen Musikraum, ein Atelier (Werkraum im Keller) und vier Mehrzweck- /Themenräume (Bauraum, Traumland, Fantasien, Bücherei) , in denen zum Teil gegessen werden muss. Für dann 12 Klassen muss dies entsprechend angepasst werden. Um den Religionsunterricht zu realisieren, benötigen wir je nach Zusammensetzung jeweils 3- 4 Räume/Stufe, da vor allem der Anteil der nicht am Religionsunterricht teilnehmenden Kinder stetig steigt. Für die einz elnen Religionsgruppen bzw. die Gruppe der nicht am Religionsunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler , werden jeweils Räume mit bis zu 30 Sitzplätzen benötigt. Dies ist aktuell bereits eine Herausforderung im Stundenplan und müsste weiter berücksichtigt werden. (4) Turnhalle Gemäß Schulreferenzrahmen NRW Punkt 3.6.2 sorgt jede Schule für verlässlichen Sportunterricht/Schwimmunterricht. An der Clarenhofschule gibt es eine sehr kleine Mehrzweckhalle (Sport - und Versammlungsstätte). Die Hallenkapazitäten werden bei 12 Klassen gerade so für den Sportunterricht ausreichen, stellen für die Stundenplangestaltung jedoch eine große Herausforderung dar. (5) Schwimmzeiten Bereits jetzt sind die Schwimmzeiten und der vorgesehene Platz (Bahnen und Lehrschwimmbecken) für zwei Klassen zu wenig . Die Schwimmzeit muss bei der Zügigkeitserweiterung unbedingt auf drei Schwimmzeiten erweitert sowie die Anzahl der Schwimmhelfer angepasst werden. (6) Mensa Da bei uns auch jetzt schon eine Vollbelegung der OGS vorliegt (nur 5 von 217 Kindern sind nicht in der OGS angemeldet) und schon für das Mittagessen auf die Klassenräume ausgewichen wird, benötigen wir dringend eine Mensa mit genügend Sitzplätzen , angemessener Akustik sowie Flüsterdecke/Schallschutz. Die Modulbauten/aktuellen Klassenräume müssen von der Küche so zu erreichen sein, dass dort gegessen werden kann. 3 (7) Aula Da die Clarenhofschule über keine eigene Aula verfügt, wird aktuell die Turnhalle als Versammlungsstätte genutzt. Anlässe sind u.a. Informa tionsabende für Eltern (zum Teil verpflichtend), Einschulungsfeiern, Karnevalssitzungen, monatliche Schulversammlungen sowie gemeinsame Fortbildungen des Multiteams (OGS und Schule) und die Verabschiedung der vierten Schuljahre. Schon jetzt ist die Kapazit ät der Halle so eingeschränkt, dass die Besucherzahl deutlich reglementiert werden muss. Nicht alle Eltern und Verwandten können z.B. die Einschulungsfeier besuchen und müssen außerhalb des Gebäudes warten. Die Schulversammlung, an der alle Klassen teilnehmen, ist schon mit 217 Kinder plus Lehrkräften eine logistische Herausforderung und grenzt an die zulässige Raumbelegung. Schon mit einer weiteren Klasse sind Schulversammlungen nicht mehr durchführbar ohne gegen die gültige Brandschutzverordnung zu verstoßen. Nach den offiziellen Plänen der Stadt Köln gilt bei einer schulinternen Veranstaltung eine Personenbegrenzung von ca. 200 Personen und bei Einschulung eine Begrenzung von 258 Sitzplätzen plus 42 Stehplätzen. Eine neue Aula/Versammlungsstätte ist somit zwingend notwendig. (8) Weitere räumliche Engpässe Ein Sanitätsraum steht zur Zeit nur im Turnhallengebäude (Gebäude Teil A) zur Verfügung. Der Teamraum ist für die derzeit anwesenden Lehrkräfte (16 Lehrkräfte plus sozialpäd. Fachkraft und Schulsozialarbeiterin) nur knapp ausreichend. Weiteres Personal sowie das dann notwendige Mobiliar (Tische, Stühle, Schließfächer usw.) können dort nicht mehr untergebracht werden. Außerdem teilen wir den Raum mit dem OGS-Team. Bei gemeinsamen Konferenzen und Fortbildungen reicht der Platz im Teamraum nicht mehr aus. Da wir bereits im Schuljahr 2024/2025 zusätzlich zur Mehrklassenbildung Schule des Gemeinsamen Lernens werden, wird ohnehin nicht nur die Anzahl der Lehrkräfte steigen, sondern ebenfalls die Anzahl der Personen des multiprofessionellen Teams (Sonderpädagoginnen und -pädagogen, Schulbegleiterinnen und - begleiter, OGS-Mitarbeitende und ggf. Therapeutin nen und Therapeuten). Die aktuelle Anzahl an Toiletten (Kinder wie auch Mitarbeiter) ist bereits jetzt teilweise zu gering und muss angepasst werden. b. Offener Ganztag/Personalmangel/Mensa Aktuell wird das Essen warm angeliefert und in verschiedenen Räumen im Schichtbetrieb gegessen. Dies geht nur bei ausreichender Raumanzahl im Erdgeschoss, bzw. in Küchennähe. Um für mehr Kinder spülen zu können , ist aktuell ein Tausch der Spülmaschine geplant. Dies wäre mit der Erweiterung zwingend nötig. Grundsätzlich macht sich der Fachkräftemangel auch in der OGS bemerkbar. Es gibt keinen Personal-/Versammlungsraum für das Personal des offenen Ganztages , in dem sie ihre persönliche Habe unterbringen können . Aktuell wird das Lehrerzimmer /der Teamraum vom Personal des Vormittags und Nachmittags gemeinsam genutzt. 4 c. Digitale Ausstattung Die Schule verfügt über Smartboards/Touchpanel in jedem Klassenraum . Dies muss in den neuen aufgebauten Klassenräumen des Modulbaus ebenfalls eingebaut werden. Zusätzlich befinden sich neben des Panel rechts und links magnetische Whiteboards, die ebenfalls angebracht werden müssten. Langfristig benötigt die Clarenhofschule bei voller Dreizügigkeit mehr iPads inklusive Aufladevorrichtungen, Kopfhörer und pädagogische Laptops sowie Apple-Pencils. Die WLAN-Anbindung muss sichergestellt sein. 4. Weitere Aspekte des qualitativen Schullebens a. Verkehrssituation Die Schulstraße muss morgens verkehrsberuhigt oder durch deutlich höhere polizeiliche Präsenz/Ordnungsamt zum Schutz der Kinder im Blick gehalten werden. Wir wünschen uns einen Zebrastreifen, statt der vorhandenen Überquerungshilfe und/oder eine Kiss & Ride Zone. Ein Mindestkontingent an Mitarbeitendenparkplätzen (aktuell 6 Stück) oder ein Mitdenken von Ansprüchen auf Anwohnerparkplätze für Lehrkräfte und Mitarbeitende sollte bedacht werden. Die Anzahl der Fahrrad- und Rollerständer für Kinder und Erwachsene muss dringend geprüft und angepasst werden. b. Personal Eine Erweiterung im beschriebenen Umfang bedeutet die Begleitung, Unterstützung und Verwaltung von etwa weiteren 100 Familien und dere n Kinder, durch Schulleitung, Sekretariat, Kollegium, angegliedertem OGS-Träger und Schulsozialarbeit. Insbesondere in der Übergangsphase von einer 2- zur 3-zügigen Schule, die gleichzeitig noch eine Schule des Gemeinsamen Lernens wird, ist für die A usweitung zur konzeptionellen Implementierung, Eingliederung und Ausweitung des Betreuungsumfangs ein erweitertes Budget vorzusehen und auf die Entwicklungsbedarfe der Schulgemeinschaft abzustimmen (z.B. für Supervision, Konzeptionsbegleitung, Übergangsmanagement).
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Das Grundschulplatzangebot in Köln-Weiden muss zum Schuljahr 2025/26 erweitert werden. Mit dieser Vorlage wird nun unter Berücksichtigung der zum Schuljahr 2025/26 voraussichtlich verfügbaren Räume/Gebäude der erforderliche schulrechtliche Beschluss gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW zur Änderung einer Grundschule – Erweiterung um einen Zug – ermöglicht. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln muss diese Änderung durch die obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) genehmigt werden. Um im Zeitplan zu bleiben, muss daher die erstmalige Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 22. April 2024 stattfinden. Ziel ist eine Beschlussfassung des R ates der Stadt Köln noch vor der Sommerpause 2024. Nur so steht rechtzeitig zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen, das nach den Sommerferien mit der Information der Eltern über die nächstgelegene Schule beginnt, fest, über welche Platzkapazität die Schule zum Schuljahr 2025/26 verfügt.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0603/2024 Freigabedatum 22.04.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Clarenhofschule, Schulstraße 2, 50859 Köln-Weiden, Schulnr. 184184, zum Schuljahr 2025/26 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Clarenhofschule, Schulstraße 2, 50859 Köln-Weiden, Schulnum- mer 184184 um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss- fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal- tungsgerichtsordnung angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.04.2024 Finanzausschuss 06.05.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2024 Rat 16.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2025: 7.100 (Sekretariat) + 4.042 (Büroarbeitsplatz) € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen 17.030 € b) Sachaufwendungen etc. 9.700 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Ausgangslage Die Gemeinschaftsgrundschule Clarenhofschule, Schulstraße 2, 50859 Köln, Schulnummer 184184 wird aktuell als 2-zügige Grundschule im Stadtbezirk Lindenthal, Stadtteil Weiden ge- führt. Durch die Errichtung eines neuen Modulbaus auf dem Schulgrundstück ermöglicht sich eine Erweiterung von zwei auf drei Züge und eine Verbesserung der Raumsituation der Schule. Die geplante Inbetriebnahme der Modulbauten ist zum Schuljahr 2026/27 vorgesehen. Der Schulplatzbedarf zum Schuljahr 2024/25 soll durch die Errichtung von Mobilcontainern gedeckt werden. Für das Schuljahr 2024/25, für das das Anmeldeverfahren bereits abgeschlossen ist, wird eine Mehrklasse eingerichtet. Dies ist mit der Vorlage zur Kommunalen Klassenrichtzahl (siehe Vorlage 0038/2024) so festgelegt worden. Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll daher zum Schuljahr 2025/26 erfolgen. Für alle Schüler*innen der Schule besteht das Angebot des offenen Ganztages. 3 (1) Hintergrund Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig rund 23 zusätz- licher Grundschulplätze pro Jahrgang gemäß kommunalem Klassenbildungswert. Da die Clarenhofschule im gemeinsamen Lernen arbeitet, wird sie dann maximal 25 zusätzliche Plätze in Weiden anbieten können. So können zukünftig jährlich bis zu 75 Schüler*innen an der Grund- schule aufgenommen werden. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 (siehe Vorlage 3033/2023) wird die Anpassung der Zügigkeit der Clarenhofschule, Schulstraße 2 unter der Maßnahmennummer 3- GS-4 geführt und wie folgt beschrieben: „Für den Stadtteil Weiden lässt sich eine Unterdeckung an Grundschulplätzen darstellen. Daher sollte geprüft werden, inwieweit die Gebäudesituation der Clarenhofschule so verbessert wer- den kann, dass dort zukünftig drei Grundschulzüge untergebracht werden können.“ Die erforderliche schulrechtliche Änderung ist für das Schuljahr 2025/26 vorges ehen. Durch den Aufbau von Mobilcontainern soll das Schulplatzangebot bereits zum Schuljahr 2024/25 ver- bessert werden.“ Durch die vorgesehenen Baumaßnahmen können die erforderlichen Räume für die Dreizügig- keit geschaffen werden. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Bestand Zum Schuljahr 2023/2024 ist die im Stadtteil Weiden liegende städtische Grundschule in der Zügigkeit wie folgt festgelegt und kann entsprechend Schüler*innen aufnehmen: Stadtteil Standort Schule Züge GL* Kapazität Ø 23 max. Kapazi- tät Weiden Schulstr. 2 Clarenhofschule 2 nein 46 56 *ab 2024/2025 Im Schuljahr 2022/23 wurden rd. 214 Schüler*innen an diesem städtischen Schulstandort ge- führt, zum Schuljahr 2023/24 sind es erneut rd. 214 Schüler*innen. Aktuell und in den vergangenen Jahren wurden im Stadtteil seit dem Schuljahr 2011/2012 be- zogen auf alle Jahrgänge zwischen 167-214 Schüler*innen beschult. Dies entsprach zwei Zü- gen. Prognose der Schülerzahlentwicklung Laut der Einwohnerprognose wird die Zahl der Einschulungen in den kommenden Jahren in der Planungsregion Junkersdorf (306) und Weiden (307) weiter ansteigen. Der zukünftig erwartete Platzbedarf kann nicht in benachbarten Stadtgebieten gedeckt werden. Beim Abgleich der Schulplätze nach den aktuell festgelegten Zügigkeiten mit den Einwohner- prognosen ist im Betrachtungszeitraum 2024-2035 ein Defizit für die Planungsregion festzustel- len. Einem Bedarf von bis zu 307 Schulplätzen in den Eingangsklassen steht eine Kapazität von maximal 287 und nach Richtwert 253 Plätzen gegenüber. Auch bei der separierten Betrachtung des Stadtteils Weiden wird ein defizitäres Verhältnis deut- lich. Der Grundschulplatzbedarf ist bei den altersrelevanten Jahrgängen auf Grundlage der Ein- wohnerdaten vom 31.12.2022 in den kommenden Schuljahren bei einem Spektrum von 143 bis 176 Kindern zu verorten. Auf Grundlage der Einwohnerprognosen sind für den Betrachtungszeitraum 2024 -2035 Ein- schulungszahlen zwischen 142 und 157 möglich. Dies entspricht dem jährlichen Bedarf von bis zu sieben Eingangsklassen für den Stadtteil. Es zeigt sich demnach ein ähnliches Bild für beide Berechnungsszenarien. Erhöht sich die Zügigkeit der GGS Clarenhofschule auf volle drei Züge, können in den Ein- gangsklassen maximal 3 x 25 Schüler*innen aufgenommen werden. Aufbauen d stehen der 4 Grundschule somit ständig 75 Plätze pro Jahrgang zur Verfügung. Durch die Erhöhung der Kapazität leistet die GGS Clarenhofschule einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Versor- gung mit Grundschulplätzen im Stadtteil Weiden. Weitere Maßnahmen, die zur Deckung des Gesamtbedarfs der Planungsregion beitragen, sind in der Fortschreibung der Schulentwick- lungsplanung 2023 (siehe Vorlage 3033/2023) aufgeführt. (3) Zur Raum- und Gebäudesituation Im ersten Schritt erhält die GGS Clarenhofschule, Schulstraße 2 zum Schuljahr 2024/25 eine temporäre Containeranlage. Diese soll umfassen: sechs Unterrichtsräume fünf Nebenräume, deren Nutzung noch näher zu bestimmen ist (Mehrzweck/Differen- zierung, Teamstation, OGS-Büro o. ä.) eine Mensa für 60 Personen ggf. notwendige Nebenräume, z. B. für Haustechnik Hierdurch stehen ausreichend Unterrichtsräume für die Mehrklasse sowie die Erweiterung der Zügigkeit zum Schuljahr 2025/26 zur Verfügung. Die auf fünf Jahre befristete Containeranlage wird perspektivisch durch einen Modulbau ersetzt. Der bisherige Bestand und der Modulbau werden dann dauerhaft das Raumprogramm für die 3-Zügigkeit abbilden. Es ergeben sich folgende Besonderheiten: Die OGS-Küche ist durch eine größere Spülmaschine zu erweitern. Die konkrete Umsetzung ist derzeit in Prüfung. Die Containeranlage ist nicht direkt an den Bestand angeschlossen. Es wird die Möglichkeit geprüft, zumindest einen Laubengang zwischen der Bestandsküche und der Containeranlage zu errichten. In der temporären Containeranlage werden keine zusätzlichen Toiletten entstehen. Es wird die Möglichkeit geprüft, zusätzliche Toiletten auf dem Schulgelände aufzustellen. Bei der Planung des Modulbaus wird eine dauerhafte Erhöhung der Toilettenkapazitäten berücksichtigt. Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebene Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge getragen. Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech- nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haus- haltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erfor- derlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Bereits im Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 (siehe Vorlage 3033/2023) hat die Schulkonferenz der GGS Clarenhofschule im Dezember 2023 zu den Perspektiven ihres Schulstandortes Stellung genommen und wurde damit gemäß § 76 SchulG NRW beteiligt. Die geplante Zügigkeitserweiterung sei demnach in Anbetracht des Schulplatzbedarfes im Stadtteil Weiden nachvollziehbar, jedoch wurde auf die Anforderungen an das Schulgebäude und die Raumgestaltung hingewiesen. Diese seien sowohl bei der Erar- beitung des Raumprogramms für den perspektivischen Erweiterungsbau als auch bei der Er- richtung der interimistischen Mobilcontainer zu berücksichtigen. (5) Personalkosten 5 Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit verbun- denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der S icherstellung einer Grundversor- gung. Die Zügigkeitserweiterung der GGS Clarenhofschule, Schulstraße 2 in Weiden zum Schuljahr 2025/26 löst einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,26 Stelle Verwaltungsbeschäf- tige/r EG 6 TVöD für das Schulsekretariat aus. Da s entspricht jährlichen Personalkosten in Höhe von 17.030 €. Die Finanzierung wird zeitgerecht durch Dez I sichergestellt. Die Finanzierung der hierzu gehörenden Kosten eines Büroarbeitsplatzes erfolgt in 2025 ein- malig in Höhe von 4.042 € bzw. ab 2026 in H öhe von 9.700 € p. a. im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Bei der GGS Clarenhofschule, Schulstraße 2 handelt es sich um ein Schulgebäude in Betreu- ung durch eine öffentlich-private Partnerschaft. Die zusätzliche Hausmeisterleistung und die Gebäudereinigung für die Containeranlage werden daher ebenfalls über die Mietkosten sicher- gestellt. Es bedarf daher keiner zusätzlichen Stelle für die Schulhaumeisterdienste seitens der Stadt Köln. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro- zesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in die- sem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Gemeinschaftsgrundschule Clarenhofschule, Schulstraße 2, 50859 Köln-Weiden, für die schulrechtliche Erweiterung zu ei- nem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2025/26 Klarheit über das zu- künftige Schulangebot zu haben. Daher ist für die Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeits- erweiterung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsord- nung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0603/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.04.2024
- Erstellt
- 14.02.2024 17:25