V/0421/2005
Controlling im Bereich der Hilfen zur Erziehung
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Controlling im Bereich der Hilfen zur Erziehung Beratungsfolge 16.06.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt den Zwischenbericht zum Stand des Controlling des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien im Bereich der Hilfen zur Er- ziehung zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, 2.1. regelmäßige Berichte über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Einnah- men und Ausgaben bei den vorabbudgetierten Haushaltsstellen der Kinder- und Jugend- hilfe - in der Regel nach Ablauf der Monate Juni und September eines Jahres - vorzule- gen. 2.2. für die Hilfen zur Erziehung, vorrangig die Hilfen nach § 34 Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) „Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform“ − konkrete Steuerungsinstrumente zu entwickeln, um die steigende Kostenentwicklung einzugrenzen und parallel dazu − Maßnahmen zu erarbeiten, durch die eine qualitative Verbesserung von Betreuung und Beratung mit dem Ziel erreicht wird, Kinder, Jugendliche und Familien rechtzeitiger zu erreichen, ihre eigenen Möglichkeiten, die ihres sozialen Umfelds und Angebote freier Träger stärker zu nutzen, bevor kostenintensive erzieherische Hilfen eingesetzt werden. Begründung: 1. Bisherige Beratungen Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Verwaltung am 15.05.2002 nach Vorberatung im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien am 10.04.2002 mit der Vorlage Nr. 86/2002 (Fassung E1) „Rahmenkonzept Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung in Münster, Teil I - Fachliche Grundlagen“ u. a. damit beauftragt, Controllinginstrumente und -verfahren für spe- Vorlagen-Nr.: V/0421/2005 Auskunft erteilt: Petra Gittner, Heinz Lembeck, Wolfgang Schoor Ruf: 492 - 5112/5110/5102 E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de Datum: 20.05.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - zielle Untersuchungen und Evaluationen zu konzipieren und zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. Damit sollten sowohl die Qualität einzelner Hilfeformen als auch fachliche Stan- dards, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit sowie Ressourcenorientierung gesichert und weiter- entwickelt werden. Ferner sollte die Verwaltung sicherstellen, dass dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien halbjährlich die jeweils aktuellen Daten und Fakten aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung vorgelegt und damit die fachlichen Entwicklungen einer politischen Bewertung zugeführt werden. Zur Umsetzung hat die Verwaltung dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien dazu in einem ersten Schritt mit der Vorlage 923/2002 „Controlling im Bereich der Hilfen zur Erzie- hung“ am 30.10.2002 einen Bericht vorgelegt, in dem Ansatz und erste Ergebnisse des fachli- chen Controlling dargestellt wurden. Dabei wurden der Anlass der Vorlage und die entwickel- ten Untersuchungs- und Evaluationsverfahren beispielhaft erläutert, die Mitwirkung an unter- schiedlichen Projekten beschrieben, die Ergebnisse im Hinblick auf Qualitätsentwicklung und - sicherung dargestellt und die konzeptionellen Überlegungen zur Weiterentwicklung des fachli- chen Controlling im Bereich der Hilfen zur Erziehung vorgestellt. In der Vorlage 923/2002 wurde bereits auf den laufenden Aufbau des Finanzcontrolling und darauf verwiesen, dass „erst mit beiden Instrumenten (Anm.: finanzielles und fachliches Cont- rolling) ... ein ganzheitlicher Ansatz von Controlling sicherzustellen“ ist. Mit den parlamentari- schen Beratungen wurde die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss regelmäßig über die Er- gebnisse des Controlling zu informieren. In weiteren - noch nicht periodisierten - Schritten wurden die Maßnahmen im Rahmen des Controlling dargestellt und umgesetzt. Hier ist auf die Fortsetzung der Beratung und Be- schlussfassung über das Rahmenkonzept „Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung in Münster“ und die parallel gefassten Beschlüsse (u. a. Teil III „Ambulante Hilfen zur Erziehung“ sowie Finanzierung der Sozialpädagogischen Familienhilfe) zu verweisen. Aber auch techni- sche Maßnahmen, wie die neue Ordnungsstruktur bei den Haushaltsstellen der Hilfen zur Er- ziehung oder das Ermitteln und Umsetzen von Finanzbedarfen in diesem Bereich (vgl. Vorlage 714/2003 Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die vorabbudgetierten Haushaltsstellen im Bereich der Jugendhilfe) sind Ergebnisse des Controlling im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Zu den nächsten Zielen gehört neben der Fortsetzung von Untersuchungen in Schwerpunkt- bereichen - gerade bei den Hilfen zur Erziehung - eine periodische Berichterstattung, durch die auf Dauer finanzielle Informationen in Beziehung zu den Mengen, Qualitäten und Wirkun- gen der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gesetzt werden können. 2. Grundlagen und Selbstverständnis des Controlling im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Das Controlling wertet die steuerungsrelevanten Informationen im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien aus und bereitet sie so auf, dass sie den Blick auf erfolgskritische Faktoren len- ken und die Beurteilung der nachhaltigen Entwicklung erlauben, eine Informationsüberlastung aber vermeiden. Zur zielorientierten Planung und Steuerung werden regelmäßig Daten und Informationen gesichert, Transparenz geschaffen, Entwicklungen frühzeitig, vollständig und regelmäßig aufgezeigt, Spielräume und Engpässe rechtzeitig erkannt und die Entscheidungsträger kontinuierlich beraten. Wenngleich viele Faktoren der täglichen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe nicht oder nur begrenzt zu beeinflussen sind (Umzüge bei Einzelfallhilfen, Rechtsprechung usw.), soll Cont- - 3 - rolling das Kostenbewusstsein verbessern und bei negativen Entwicklungen - dort, wo nötig und möglich - frühzeitig Maßnahmen zur Ursachenanalyse und Gegensteuerung anstoßen. Dabei verfolgt das Controlling nicht nur das Ziel der Kostenminimierung bzw. der Einhaltung der Budgets. Mit der Entwicklung einer Verzahnung von Finanz- und Fachcontrolling sollen auch qualitative, fachliche Ziele zunehmend formuliert und eine größere Zielgenauigkeit er- reicht werden. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat sich frühzeitig diesen Anforderungen ge- stellt und bereits im April 2001 neben den bestehenden Ansätzen eines finanziellen Control- ling die Funktion des fachlichen Controlling eingerichtet. Dessen Aufgaben umfassen mit dem Schwerpunkt im Bereich der Hilfen zur Erziehung in enger Abstimmung mit den beteiligten Fachbereichen insbesondere die Entwicklung der Instrumente zur Zielkontrolle und der Maß- nahmen bei Zielabweichungen. Inzwischen sind die Schritte weit gediehen, die fachlichen mit den wirtschaftlichen Zielen zu verknüpfen und im Sinne eines ganzheitlichen Controllingsystems zu standardisieren (vgl. Ka- pitel 3.1. zum Beispiel der sozialpädagogischen Familienhilfe). Es ergänzt zunehmend Instru- mente der Analyse finanzieller Informationen um entsprechende Instrumente für die Leistungs, Qualitäts- und Wirkungsaspekte. 3. Gegenwärtiger Entwicklungsstand 3.1. Fachliches Controlling – bisherige Controllingmaßnahmen Im Rahmen des fachlichen Controlling wurden seit dem Jahr 2001 verschiedene Leistungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien untersucht. Der Schwerpunkt der Arbeit be- zog sich dabei auf den Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie auf Hilfen mit präventivem und Familien unterstützendem Charakter. Die durchgeführten Evaluationen sind nachfolgend auf- geführt: Vollerhebung im Bereich der heilpädagogischen Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII in 2001 Vollerhebung im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII in 2002 Vollerhebung im Bereich der ambulanten aufsuchenden Familientherapie nach § 27 Abs. 2 SGB VIII in 2002 Vollerhebung im Bereich der gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII in 2003 Vollerhebung des Modellprojektes „Beratungsstelle Südviertel e. V. - Präventionsgruppe für schwangere und minderjährige Mütter und deren Kinder“ in 2004 Mit Hilfe der Untersuchungen konnten in den vergangenen Jahren Erkenntnisse zur Qualität der Hilfeangebote und zu ihrer Effizienz gewonnen werden. Die Ergebnisse stellen zudem die Basis für die planerische Weiterentwicklung der Leistungsanbote im Bereich der Hilfen zur Er- ziehung dar. Auch die Aushandlungsprozesse mit den Trägern sowie der hausinterne Quali- tätsdiskurs stützen sich u.a. darauf. Es wurden Ansatzpunkte für eine veränderte Steuerung des Fallvolumens und damit einhergehende strategische Überlegungen aufgezeigt. Beispielsweise wurden im Jahr 2002 aufgrund der Teilergebnisse des fachlichen Controlling, neben der Festlegung von Qualitätsaspekten für die Hilfeform Sozialpädagogische Familienhil- fe (SpFh), verbindliche Steuerungsgrößen für den jeweiligen Stundenumfang (max. 12 Stun- den Leistungsumfang) sowie für den Hilfezeitraum (Beendigung der Hilfe nach höchstens zweijähriger Dauer) in den zu bearbeitenden Einzelfällen aufgezeigt und anschließend ver- bindlich festgelegt. Die Ergebnisse der Vollerhebung hatten zuvor ausgewiesen, dass in nahe- - 4 - zu allen Fällen ein Zeitraum von 2 Jahren und eine Wochenstundenzahl von 10 Fachleis- tungsstunden ausreichen, um die mit der Familie vereinbarten Ziele zu erreichen. In der bilanzierenden Auswertung zeigt sich in den Jahren 2003 und 2004 nachfolgende posi- tive Entwicklung: die festgelegten Jahreskontingente (50.400 Stunden) wurden eingehalten durch die Steuerungsansätze (Begrenzung von Hilfedauer/-umfang) konnte innerhalb des Jahresstundenkontingentes in 2004 einer deutlich gestiegenen Anzahl von Familien (Stei- gerung um ein Drittel) diese Hilfeform innerhalb des festgelegten Finanzbudgets gewährt werden. Die Kennzahlen für das Leistungssegment SpFh weisen dabei folgende Werte im Jahresver- gleich 2002 bis 2004 auf: Einzelhilfen SpFh 2002 2003 2004 SpFh-Fälle – Stichtag 31.12. 94 89 129 SpFh-Fälle – Anzahl Jahr 176 178 212 Zwischen dem 01.01.2003 und dem 31.12.2004 wurden 166 Fälle beendet. Die Analyse der Dauer der Einzelhilfen ergibt folgende Werte und zeigt, dass eine deutliche Verschiebung hin zu kurzfristigen Hilfen stattgefunden hat: Dauer der Einzelhilfen SpFh (Anzahl der Fälle) 2003 2004 0 bis unter 3 Monate 12 20 3 bis unter 6 Monate 9 26 6 bis unter 12 Monate 20 20 12 bis unter 24 Monate 26 13 24 bis unter 36 Monate 11 4 36 Monate und mehr 5 - 3.2. Finanzcontrolling - Haushaltsplanung Im Bereich des finanziellen Controlling wurden und werden vor allem die Haushaltsplanung koordiniert, das Verfahren der Haushaltsplanaufstellung optimiert und die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel begleitet. Es werden hier sämtliche Mittelabflüsse und -bewegungen regelmä- ßig erfasst und innerhalb des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien quartalsweise so aufbereitet, dass sie in den Leitungsgremien zur Beurteilung und Steuerung der finanziellen Entwicklung genutzt werden können. Unterstützt werden diese Instrumente durch die Kosten- und Leistungsrechnung, über die neben der Einnahmen- und Ausgabenrechnung zunehmend sämtliche Ressourcenverbräuche in Form von Kosten, Erlösen und korrespondierenden Leis- tungen erfasst und ausgewertet werden. Bislang stand die Liquiditätssicherung im Fokus des Controlling der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln. Durch die Verknüpfung des finanziellen mit dem fachlichen Controlling wer- - 5 - den aber zunehmend auch Falldaten mit den Finanzdaten zusammengeführt, um perspekti- visch dazu zu kommen, Interdependenzen zu erkennen und die Daten für Ursachenanalysen sowie die Entwicklung entsprechender Steuerungsmaßnahmen nutzen zu können. Ergebnisse des Controlling im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien finden auch Eingang in die Geschäftsberichte des Amtes. Hier werden in zunehmender Differenzierung Ziele und Kennzahlen gemeinsam dargestellt, seit dem Jahr 2003 auch mit der Angabe von Kosten und Erlösen. Weitere interne Instrumente sind beispielhaft: die Zusammenstellung der Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung, die Abschlüsse der Jugendzentren einschließlich ihrer Cafébetriebe, die Pflege der stadtweiten Datenbank für das Zuschusswesen und die rechtlich verpflichtenden Auswertungen im Rahmen der (Finanz-)Statistik der Jugend- hilfe. Daneben werden bei Bedarf gesonderte Auswertungen im Einzelfall und - mit Blick auf den geplanten Start im Jahr 2008 - bereits Grundlagenarbeiten für die Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF) durchgeführt. 4. Weitere Entwicklungen des Controlling – Schwerpunkte 4.1. Stationäre und teilstationäre erzieherische Hilfen / Kosten Insbesondere für den Bereich der stationären Hilfen zur Erziehung ergibt sich für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Anspruch und die Verpflichtung, die fachliche und die fiskalische Komponente im Rahmen der Leistungsverpflichtung und –gewährung zukünftig noch näher in den Blick zu nehmen. Seit 2003 werden fortlaufend Fach- und Finanzdaten aus dem Leistungssegment der stationä- ren Hilfen zur Erziehung im Rahmen amtsinterner Steuerungsgruppen aufbereitet und bewer- tet. In der Analyse zeigt sich hier, dass die Fallzahlen im Bereich der Heimerziehung auf ei- nem nahezu gleich bleibend hohen Niveau verlaufen. Auch wenn das jährliche Fall- und Kos- tenvolumen im Bundesdurchschnitt eher in der mittleren Bewertungsskala anzusiedeln ist (vgl. Werte IKO-Vergleichsring der Kommunalen Gemeinschaftsstelle [KGSt]), wird über diesen Vergleich auch deutlich, dass eine sinkende Fallentwicklung der stationären Hilfen u.a. vor dem Hintergrund allgemeiner demographischer und soziostruktureller Entwicklungen (Armut, Arbeitslosigkeit), der wachsenden Erziehungsunsicherheit bzw. –überforderung vieler Eltern und der Zunahme von Krisenmaßnahmen für die Stadt Münster mittelfristig kaum prognosti- zierbar sein wird. Es zeichnet sich vielmehr ab, dass perspektivisch eine wachsende Zahl von Familien von den Folgen gesellschaftlicher Desintegration betroffen sein wird. Vor diesem Hintergrund wird die Bedeutung der Jugendhilfe als dritte Sozialisationsinstanz neben Familie und Schule weiter zunehmen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien steht daher der Anforderung gegenüber, per- spektivisch steigenden Jugendhilfebedarfen und damit einhergehenden Fallentwicklungen im stationären Bereich bei gleich bleibenden finanziellen Budgets gerecht zu werden. Als Konse- quenz aus dieser Situation ergibt sich einerseits die Frage nach der Effizienz der vorgehalte- nen Hilfeangebote im Bereich der stationären Hilfen. In diesen Kontext ist andererseits auch die Frage nach der Wirksamkeit der oftmals vorangehenden bzw. im Vorfeld einer Hilfeeinrich- tung geleisteten Heimerziehung in Kriseneinrichtungen einzubringen. - 6 - Auch die aktuellen fachpolitischen Diskussionen und die Professionalisierung in der Jugendhil- fe weisen auf die Notwendigkeit von Evaluationen auf empirischer Basis hin, um so einen Überblick über Leistungen und Erfolge stationärer Erziehungshilfen zu gewinnen. Nahziel muss daher sein, Methoden zur Evaluation/Wirksamkeitskontrolle der aufgeführten Hilfeange- bote zu entwickeln, um eine fundierte und transparente Darstellung und Legitimation der er- brachten Leistung vorzuhalten. Eine Evaluation in diesem Bereich der Jugendhilfe wird von allen beteiligten Trägern und Fachkräften als Pflichtaufgabe im Sinne der professionellen Standards gesehen und bewertet. Ziel ist es dabei zunächst, einen ersten Überblick über Erfolge, Chancen und Grenzen der Hil- feangebote zu gewinnen. Neben Ansatzpunkten für eine mögliche Veränderung der Praxis sollen mit den Ergebnissen Instrumente für zukünftige Planungen und die Steuerung dieses Leistungssegmentes entwickelt werden. Nachfolgend aufgeführte Fragestellungen sollten dabei innerhalb eines Untersuchungsrah- mens näher betrachtet werden: Welche Indikatoren, die zur Einleitung einer Hilfe nach § 34 SGB VIII führen, lassen sich nachweisen? Welche ambulanten Hilfen werden im Vorfeld einer stationären Hilfe nach § 34 SGB VIII installiert? Welche Erfolge lassen sich für die stationären erzieherischen Hilfen für die Stadt Münster nachweisen? Neben der Erörterung und Bewertung dieser Fragestellungen sind für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (insbesondere für die stationären Hilfen) Zielvorgaben zu entwickeln, die sowohl eine fachliche wie auch die finanzielle Steuerung dieses kostenintensiven Bereichs ermögli- chen. Eine Leitbildentwicklung und Zieldefinition für zukünftige Gewährung und Durchführung von Hilfen zur Erziehung sollte dabei verstärkt folgende Vorgaben berücksichtigen: Ganzheitliche Jugendhilfe wird - insbesondere in den Sozialbezirken – unter der Bedin- gung interdisziplinärer Kooperation, fachübergreifender Kommunikation und Vernetzung geleistet Die Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien werden positiv verändert und einer umfassender Prävention wird Vorrang eingeräumt Vorrangig ist zu prüfen, ob andere Hilfemög lichkeiten und Angebote im Stadtteil den Hilfe- bedarf decken können, ohne dass eine Hilfe zur Erziehung notwendig wird Die Möglichkeiten Familien unterstützender Hilfen (ambulant und teilstationär) sind vor ei- ner Entscheidung über Fremdunterbringung immer auszuloten Bei Fremdunterbringungen sollte die Gefährdung des Kindeswohls immer das maßgebli- che Entscheidungskriterium sein Mehrfachhilfen sind nur in besonders begründeten Einzelfällen zulässig Bei Hilfen außerhalb der Herkunftsfamilie ist für den Verlauf der Hilfe vorrangig festzule- gen, ob und in welchem Zeitraum die Wiederherstellung ausreichender Erziehungsbedin- gungen in der Herkunftsfamilie – als Voraussetzung für die Umsetzung einer Rückkehrop- tion – erreicht werden kann Die Betreuung von Kindern außerhalb des Elternhauses soll vorrangig in Pflegefamilien durchgeführt werden, bei dennoch notwendiger Unterbringung im Heim haben familien- ähnliche Betreuungsangebote Vorrang Bei langfristiger Fremdunterbringung wird die Adoptionsmöglichkeit im Vorfeld regelhaft geprüft Die frühzeitige Verselbständigung junger Menschen ist integriertes Ziel stationär geleiste- ter Hilfen und muss in ihrem Rahmen erfolgreich geleistet werden Die aufgeführten Leitsätze dienen dem Ziel, die Kosten für stationäre und teilstationäre Unter- bringungen nach dem SGB VIII durch den verstärkten Einsatz kostengünstiger ambulanter - 7 - und präventiver Maßnahmen konstant zu halten und mittelfristig zu senken. Für die Umset- zung / Zieldefinition sind in einem ersten Schritt folgende Maßnahmen angezeigt: Aufbau einer Budgetierung stationärer und teilstationärer Maßnahmen mit dem Ziel einer Umsteuerung zu ambulanten Hilfen Weiterer Ausbau festgelegter Ausgabevolumi na im ambulanten Bereich (hier § 30 SGB VI- II) Ausbau flexibler, ambulanter Hilfen mit sozialräumlicher Ausrichtung Entwicklung präventiver, niedrig schwelliger Angebote im Sozialraum Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung an den Schnittstellen zu Regeleinrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen etc.); Integration sog. „schwieriger Kin- der/Jugendlicher“ in Regelangebote Verbesserung der Falleingangsphase bzw. –bearbeitung sowie Verstärkung und Ausbau der Beratungsarbeit des KSD im Sozialraum (sog. „Allgemeine Beratung“) im Vorfeld der Gewährung von Hilfen zur Erziehung Aufgabenkritische Weiterentwicklung des Münsteraner Inobhutnahme- / Abklärungssys- tems 4.2. Weitere Vorhaben Angedacht sind weiterhin verschiedene Maßnahmen, die kurzfristig geeignet erscheinen, Kos- ten im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu reduzieren. Die Vorhaben weisen derzeit noch eine unterschiedliche Realisierungs- und Beschlussreife auf, zum Teil ergeben sich Überschnei- dungen zu den unter Ziffer 4.1 skizzierten Schwerpunkten. Über das endgültige Vorgehen wird die Verwaltung wie gewohnt in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und im Aus- schuss berichten. Verstärkt sollen künftig interkommunale Vergleiche und Vergleichswerte für die Beurtei- lung der Entwicklungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung in Münster genutzt werden. Dazu ist das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien dem themenbezogenen IKO- Vergleichsring der KGSt beigetreten. In dieser Zusammenarbeit mit weiteren Städten ver- gleichbarer Größenordnung sollen vor allem durch Analysen Hinweise dazu gewonnen werden, wie andere Vergleichsringteilnehmer evtl. günstigere Werte erreichen. Es ist zu prüfen, ob auch für andere Hilfeformen im Bereich der Erziehungshilfe Jahres- kontingente festgelegt und Steuerungsansätze analog zur Hilfeform SpFh entwickelt wer- den. Dieses ist insbesondere für den Bereich der Hilfen nach § 30 SGB VIII (Erzie- hungsbeistand/Betreuungshelfer) zu empfehlen, da - wie nachfolgend aufgezeigt - auch in diesem Segment Fallzahlsteigerungen für die Jahre 2002 bis 2004 zu beobachten sind. Einzelhilfen Erziehungsbei- stand / Betreuungshelfer 2002 2003 2004 Fälle – Stichtag 31.12. 54 66 81 (+ 22,7% ge- genüber 2003) Fälle – Anzahl Jahr 92 116 141 (+21,6% ge- genüber 2003) Im Rahmen der Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII wird der Frage nachgegangen, ob Formen der ambulanten Abklärung zu Hause möglich sind und die Dauer der Abklärungs- phase generell bzw. insgesamt reduziert werden kann. Für die Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII sind aufgrund Fallzahlensteige- rungen im Rahmen einer Neukonzeption der Hilfeform fachlich und rechtlich vertretbare Ausgabenbegrenzungen zu prüfen. - 8 - 4.3. Geschäftsberichte / Quartalsberichte Daneben bleiben die Geschäftsberichte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wei- terhin die wesentliche Plattform für eine gemeinsamen Darstellung von Zielen und Kennzahlen aus allen Bereichen des Controlling / Leistungsbereichen des Amtes. Die Berichte werden von der Verwaltung jeweils rechtzeitig bis zur Sommerpause eines jeden Jahres vorgelegt werden. Die Ergebnisse aus der Verknüpfung von fachlichem und finanziellem Controlling sollen in ein weiteres unterjähriges Berichtswesen einfließen, das dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ab dem 3. Quartal 2005 regelmäßig vorgelegt wird. Geplant sind Berichte über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben bei den vorab- budgetierten Haushaltsstellen der Kinder- und Jugendhilfe, die - absolut und in Prozent der Ansätze sowie sortiert nach Bereichen - einen größeren finanziellen Umfang oder aber inhalt- lich besondere Bedeutung haben. Verbunden damit wird eine Prognose für das laufende Haushaltsjahr, die aber lediglich eine lineare Fortschreibung der jeweils aktuellen Entwicklung sein kann. Diese Berichte sollen grundsätzlich nach Ablauf der Monate Juni und September eines Jahres vorgelegt werden. Frühere Auswertungen im Haushaltsjahr sind noch nicht aus- sagekräftig, die Jahresrechnung wird auf andere Weise bekannt gegeben. I.V. gez. Dr. Klein Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0421/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 24.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37