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V/0421/2005

Controlling im Bereich der Hilfen zur Erziehung

Vorlage 24.05.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 16.06.2005, TOP 8.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

23349 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Controlling im Bereich der Hilfen zur Erziehung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt den Zwischenbericht zum Stand 
des Controlling des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien im Bereich der Hilfen zur Er-
ziehung zur Kenntnis. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
2.1. regelmäßige Berichte über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Einnah-
men und Ausgaben bei den vorabbudgetierten Haushaltsstellen der Kinder- und Jugend-
hilfe - in der Regel nach Ablauf der Monate Juni und September eines Jahres - vorzule-
gen. 
 
2.2. für die Hilfen zur Erziehung, vorrangig die Hilfen nach § 34 Sozialgesetzbuch Achtes Buch 
- Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) „Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform“ 
 
− konkrete Steuerungsinstrumente zu entwickeln, um die steigende Kostenentwicklung 
einzugrenzen und parallel dazu 
 
− Maßnahmen zu erarbeiten, durch die eine qualitative Verbesserung von Betreuung 
und Beratung mit dem Ziel erreicht wird, Kinder, Jugendliche und Familien rechtzeitiger 
zu erreichen, ihre eigenen Möglichkeiten, die ihres sozialen Umfelds und Angebote 
freier Träger stärker zu nutzen, bevor kostenintensive erzieherische Hilfen eingesetzt 
werden. 
 
Begründung: 
 
1. Bisherige Beratungen 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Verwaltung am 15.05.2002 nach Vorberatung im 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien am 10.04.2002 mit der Vorlage Nr. 86/2002 
(Fassung E1) „Rahmenkonzept Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung in Münster, Teil I - 
Fachliche Grundlagen“ u. a. damit beauftragt, Controllinginstrumente und -verfahren für spe-
Vorlagen-Nr.: 
V/0421/2005 
Auskunft erteilt: 
Petra Gittner, Heinz Lembeck,  
Wolfgang Schoor 
Ruf: 
492 - 5112/5110/5102 
E-Mail: 
jugendamt@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
zielle Untersuchungen und Evaluationen zu konzipieren und zeitnah zur Beschlussfassung 
vorzulegen. Damit sollten sowohl die Qualität einzelner Hilfeformen als auch fachliche Stan-
dards, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit sowie Ressourcenorientierung gesichert und weiter-
entwickelt werden. Ferner sollte die Verwaltung sicherstellen, dass dem Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien halbjährlich die jeweils aktuellen Daten und Fakten aus dem Bereich 
der Hilfen zur Erziehung vorgelegt und damit die fachlichen Entwicklungen einer politischen 
Bewertung zugeführt werden. 
 
Zur Umsetzung hat die Verwaltung dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien dazu 
in einem ersten Schritt mit der Vorlage 923/2002 „Controlling im Bereich der Hilfen zur Erzie-
hung“ am 30.10.2002 einen Bericht vorgelegt, in dem Ansatz und erste Ergebnisse des fachli-
chen Controlling dargestellt wurden. Dabei wurden der Anlass der Vorlage und die entwickel-
ten Untersuchungs- und Evaluationsverfahren beispielhaft erläutert, die Mitwirkung an unter-
schiedlichen Projekten beschrieben, die Ergebnisse im Hinblick auf Qualitätsentwicklung und -
sicherung dargestellt und die konzeptionellen Überlegungen zur Weiterentwicklung des fachli-
chen Controlling im Bereich der Hilfen zur Erziehung vorgestellt. 
 
In der Vorlage 923/2002 wurde bereits auf den laufenden Aufbau des Finanzcontrolling und 
darauf verwiesen, dass „erst mit beiden Instrumenten (Anm.: finanzielles und fachliches Cont-
rolling) ... ein ganzheitlicher Ansatz von Controlling sicherzustellen“ ist. Mit den parlamentari-
schen Beratungen wurde die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss regelmäßig über die Er-
gebnisse des Controlling zu informieren. 
 
In weiteren - noch nicht periodisierten - Schritten wurden die Maßnahmen im Rahmen des 
Controlling dargestellt und umgesetzt. Hier ist auf die Fortsetzung der Beratung und Be-
schlussfassung über das Rahmenkonzept „Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung in 
Münster“ und die parallel gefassten Beschlüsse (u. a. Teil III „Ambulante Hilfen zur Erziehung“ 
sowie Finanzierung der Sozialpädagogischen Familienhilfe) zu verweisen. Aber auch techni-
sche Maßnahmen, wie die neue Ordnungsstruktur bei den Haushaltsstellen der Hilfen zur Er-
ziehung oder das Ermitteln und Umsetzen von Finanzbedarfen in diesem Bereich (vgl. Vorlage 
714/2003 Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die vorabbudgetierten Haushaltsstellen im 
Bereich der Jugendhilfe) sind Ergebnisse des Controlling im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien. 
 
Zu den nächsten Zielen gehört neben der Fortsetzung von Untersuchungen in Schwerpunkt-
bereichen - gerade bei den Hilfen zur Erziehung - eine periodische Berichterstattung, durch 
die auf Dauer finanzielle Informationen in Beziehung zu den Mengen, Qualitäten und Wirkun-
gen der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gesetzt werden können. 
 
 
2. Grundlagen und Selbstverständnis des Controlling im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien 
 
Das Controlling wertet die steuerungsrelevanten Informationen im Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien aus und bereitet sie so auf, dass sie den Blick auf erfolgskritische Faktoren len-
ken und die Beurteilung der nachhaltigen Entwicklung erlauben, eine Informationsüberlastung 
aber vermeiden. Zur zielorientierten Planung und Steuerung werden 
 
ƒ regelmäßig Daten und Informationen gesichert, 
ƒ Transparenz geschaffen, 
ƒ Entwicklungen frühzeitig, vollständig und regelmäßig aufgezeigt,  
ƒ Spielräume und Engpässe rechtzeitig erkannt und 
ƒ die Entscheidungsträger kontinuierlich beraten. 
 
Wenngleich viele Faktoren der täglichen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe nicht oder nur 
begrenzt zu beeinflussen sind (Umzüge bei Einzelfallhilfen, Rechtsprechung usw.), soll Cont-

- 3 - 
rolling das Kostenbewusstsein verbessern und bei negativen Entwicklungen - dort, wo nötig 
und möglich - frühzeitig Maßnahmen zur Ursachenanalyse und Gegensteuerung anstoßen. 
 
Dabei verfolgt das Controlling nicht nur das Ziel der Kostenminimierung bzw. der Einhaltung 
der Budgets. Mit der Entwicklung einer Verzahnung von Finanz- und Fachcontrolling sollen 
auch qualitative, fachliche Ziele zunehmend formuliert und eine größere Zielgenauigkeit er-
reicht werden. 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat sich frühzeitig diesen Anforderungen ge-
stellt und bereits im April 2001 neben den bestehenden Ansätzen eines finanziellen Control-
ling die Funktion des fachlichen Controlling eingerichtet. Dessen Aufgaben umfassen mit dem 
Schwerpunkt im Bereich der Hilfen zur Erziehung in enger Abstimmung mit den beteiligten 
Fachbereichen insbesondere die Entwicklung der Instrumente zur Zielkontrolle und der Maß-
nahmen bei Zielabweichungen. 
 
Inzwischen sind die Schritte weit gediehen, die fachlichen mit den wirtschaftlichen Zielen zu 
verknüpfen und im Sinne eines ganzheitlichen Controllingsystems zu standardisieren (vgl. Ka-
pitel 3.1. zum Beispiel der sozialpädagogischen Familienhilfe). Es ergänzt zunehmend Instru-
mente der Analyse finanzieller Informationen um entsprechende Instrumente für die Leistungs, 
Qualitäts- und Wirkungsaspekte. 
 
 
3. Gegenwärtiger Entwicklungsstand 
 
3.1. Fachliches Controlling – bisherige Controllingmaßnahmen 
 
Im Rahmen des fachlichen Controlling wurden seit dem Jahr 2001 verschiedene Leistungen 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien untersucht. Der Schwerpunkt der Arbeit be-
zog sich dabei auf den Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie auf Hilfen mit präventivem und 
Familien unterstützendem Charakter. Die durchgeführten Evaluationen sind nachfolgend auf-
geführt: 
 
ƒ Vollerhebung im Bereich der heilpädagogischen Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII in 
2001 
ƒ Vollerhebung im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII in 
2002 
ƒ Vollerhebung im Bereich der ambulanten aufsuchenden Familientherapie nach  § 27 Abs. 
2 SGB VIII in 2002 
ƒ Vollerhebung im Bereich der gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach 
§ 19 SGB VIII in 2003 
ƒ Vollerhebung des Modellprojektes „Beratungsstelle Südviertel e. V. - Präventionsgruppe 
für schwangere und minderjährige Mütter und deren Kinder“ in 2004 
 
Mit Hilfe der Untersuchungen konnten in den vergangenen Jahren Erkenntnisse zur Qualität 
der Hilfeangebote und zu ihrer Effizienz gewonnen werden. Die Ergebnisse stellen zudem die 
Basis für die planerische Weiterentwicklung der Leistungsanbote im Bereich der Hilfen zur Er-
ziehung dar. Auch die Aushandlungsprozesse mit den Trägern sowie der hausinterne Quali-
tätsdiskurs stützen sich u.a. darauf. Es wurden Ansatzpunkte für eine veränderte Steuerung 
des Fallvolumens und damit einhergehende strategische Überlegungen aufgezeigt. 
 
Beispielsweise wurden im Jahr 2002 aufgrund der Teilergebnisse des fachlichen Controlling, 
neben der Festlegung von Qualitätsaspekten für die Hilfeform Sozialpädagogische Familienhil-
fe (SpFh), verbindliche Steuerungsgrößen für den jeweiligen Stundenumfang (max. 12 Stun-
den Leistungsumfang) sowie für den Hilfezeitraum (Beendigung der Hilfe nach höchstens 
zweijähriger Dauer) in den zu bearbeitenden Einzelfällen aufgezeigt und anschließend ver-
bindlich festgelegt. Die Ergebnisse der Vollerhebung hatten zuvor ausgewiesen, dass in nahe-

- 4 - 
zu allen Fällen ein Zeitraum von 2 Jahren und eine Wochenstundenzahl von 10 Fachleis-
tungsstunden ausreichen, um die mit der Familie vereinbarten Ziele zu erreichen. 
 
In der bilanzierenden Auswertung zeigt sich in den Jahren 2003 und 2004 nachfolgende posi-
tive Entwicklung: 
 
ƒ die festgelegten Jahreskontingente (50.400 Stunden) wurden eingehalten 
ƒ durch die Steuerungsansätze (Begrenzung von Hilfedauer/-umfang) konnte innerhalb des 
Jahresstundenkontingentes in 2004 einer deutlich gestiegenen Anzahl von Familien (Stei-
gerung um ein Drittel) diese Hilfeform innerhalb des festgelegten Finanzbudgets gewährt 
werden. 
 
Die Kennzahlen für das Leistungssegment SpFh weisen dabei folgende Werte im Jahresver-
gleich 2002 bis 2004 auf: 
 
Einzelhilfen SpFh 2002 2003 2004 
 
SpFh-Fälle – Stichtag 31.12. 94 89 129 
 
SpFh-Fälle – Anzahl Jahr 176 178 212 
 
 
 
Zwischen dem 01.01.2003 und dem 31.12.2004 wurden 166 Fälle beendet. Die Analyse der 
Dauer der Einzelhilfen ergibt folgende Werte und zeigt, dass eine deutliche Verschiebung hin 
zu kurzfristigen Hilfen stattgefunden hat: 
 
Dauer der Einzelhilfen SpFh 
(Anzahl der Fälle) 
2003 2004 
 
0 bis unter 3 Monate 12 20 
 
3 bis unter 6 Monate 9 26 
 
6 bis unter 12 Monate 20 20 
 
12 bis unter 24 Monate 26 13 
 
24 bis unter 36 Monate 11 4 
 
36 Monate und mehr 5 - 
 
 
 
3.2. Finanzcontrolling - Haushaltsplanung 
 
Im Bereich des finanziellen Controlling wurden und werden vor allem die Haushaltsplanung 
koordiniert, das Verfahren der Haushaltsplanaufstellung optimiert und die Bewirtschaftung der 
Haushaltsmittel begleitet. Es werden hier sämtliche Mittelabflüsse und -bewegungen regelmä-
ßig erfasst und innerhalb des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien quartalsweise so 
aufbereitet, dass sie in den Leitungsgremien zur Beurteilung und Steuerung der finanziellen 
Entwicklung genutzt werden können. Unterstützt werden diese Instrumente durch die Kosten- 
und Leistungsrechnung, über die neben der Einnahmen- und Ausgabenrechnung zunehmend 
sämtliche Ressourcenverbräuche in Form von Kosten, Erlösen und korrespondierenden Leis-
tungen erfasst und ausgewertet werden. 
 
Bislang stand die Liquiditätssicherung im Fokus des Controlling der Bewirtschaftung von 
Haushaltsmitteln. Durch die Verknüpfung des finanziellen mit dem fachlichen Controlling wer-

- 5 - 
den aber zunehmend auch Falldaten mit den Finanzdaten zusammengeführt, um perspekti-
visch dazu zu kommen, Interdependenzen zu erkennen und die Daten für Ursachenanalysen 
sowie die Entwicklung entsprechender Steuerungsmaßnahmen nutzen zu können. 
 
Ergebnisse des Controlling im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien finden auch Eingang 
in die Geschäftsberichte des Amtes. Hier werden in zunehmender Differenzierung Ziele und 
Kennzahlen gemeinsam dargestellt, seit dem Jahr 2003 auch mit der Angabe von Kosten und 
Erlösen. 
 
Weitere interne Instrumente sind beispielhaft: 
 
ƒ die Zusammenstellung der Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung, 
ƒ die Abschlüsse der Jugendzentren einschließlich ihrer Cafébetriebe, 
ƒ die Pflege der stadtweiten Datenbank für das Zuschusswesen und 
ƒ die rechtlich verpflichtenden Auswertungen im Rahmen der (Finanz-)Statistik der Jugend-
hilfe. 
 
Daneben werden bei Bedarf gesonderte Auswertungen im Einzelfall und - mit Blick auf den 
geplanten Start im Jahr 2008 - bereits Grundlagenarbeiten für die Einführung des neuen 
kommunalen Finanzmanagements (NKF) durchgeführt. 
 
 
4. Weitere Entwicklungen des Controlling – Schwerpunkte 
 
4.1. Stationäre und teilstationäre erzieherische Hilfen / Kosten 
 
Insbesondere für den Bereich der stationären Hilfen zur Erziehung ergibt sich für das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien der Anspruch und die Verpflichtung, die fachliche und die 
fiskalische Komponente im Rahmen der Leistungsverpflichtung und –gewährung zukünftig 
noch näher in den Blick zu nehmen.  
 
Seit 2003 werden fortlaufend Fach- und Finanzdaten aus dem Leistungssegment der stationä-
ren Hilfen zur Erziehung im Rahmen amtsinterner Steuerungsgruppen aufbereitet und bewer-
tet. In der Analyse zeigt sich hier, dass die Fallzahlen im Bereich der Heimerziehung auf ei-
nem nahezu gleich bleibend hohen Niveau verlaufen. Auch wenn das jährliche Fall- und Kos-
tenvolumen im Bundesdurchschnitt eher in der mittleren Bewertungsskala anzusiedeln ist (vgl. 
Werte IKO-Vergleichsring der Kommunalen Gemeinschaftsstelle [KGSt]), wird über diesen 
Vergleich auch deutlich, dass eine sinkende Fallentwicklung der stationären Hilfen u.a. vor 
dem Hintergrund allgemeiner demographischer und soziostruktureller Entwicklungen (Armut, 
Arbeitslosigkeit), der wachsenden Erziehungsunsicherheit bzw. –überforderung vieler Eltern 
und der Zunahme von Krisenmaßnahmen für die Stadt Münster mittelfristig kaum prognosti-
zierbar sein wird. 
 
Es zeichnet sich vielmehr ab, dass perspektivisch eine wachsende Zahl von Familien von den 
Folgen gesellschaftlicher Desintegration betroffen sein wird. Vor diesem Hintergrund wird die 
Bedeutung der Jugendhilfe als dritte Sozialisationsinstanz neben Familie und Schule weiter 
zunehmen. 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien steht daher der Anforderung gegenüber, per-
spektivisch steigenden Jugendhilfebedarfen und damit einhergehenden Fallentwicklungen im 
stationären Bereich bei gleich bleibenden finanziellen Budgets gerecht zu werden. Als Konse-
quenz aus dieser Situation ergibt sich einerseits die Frage nach der Effizienz der vorgehalte-
nen Hilfeangebote im Bereich der stationären Hilfen. In diesen Kontext ist andererseits auch 
die Frage nach der Wirksamkeit der oftmals vorangehenden bzw. im Vorfeld einer Hilfeeinrich-
tung geleisteten Heimerziehung in Kriseneinrichtungen einzubringen.

- 6 - 
Auch die aktuellen fachpolitischen Diskussionen und die Professionalisierung in der Jugendhil-
fe weisen auf die Notwendigkeit von Evaluationen auf empirischer Basis hin, um so einen 
Überblick über Leistungen und Erfolge stationärer Erziehungshilfen zu gewinnen. Nahziel 
muss daher sein, Methoden zur Evaluation/Wirksamkeitskontrolle der aufgeführten Hilfeange-
bote zu entwickeln, um eine fundierte und transparente Darstellung und Legitimation der er-
brachten Leistung vorzuhalten.  
 
Eine Evaluation in diesem Bereich der Jugendhilfe wird von allen beteiligten Trägern und 
Fachkräften als Pflichtaufgabe im Sinne der professionellen Standards gesehen und bewertet. 
Ziel ist es dabei zunächst, einen ersten Überblick über Erfolge, Chancen und Grenzen der Hil-
feangebote zu gewinnen. Neben Ansatzpunkten für eine mögliche Veränderung der Praxis 
sollen mit den Ergebnissen Instrumente für zukünftige Planungen und die Steuerung dieses 
Leistungssegmentes entwickelt werden. 
 
Nachfolgend aufgeführte Fragestellungen sollten dabei innerhalb eines Untersuchungsrah-
mens näher betrachtet werden: 
 
ƒ Welche Indikatoren, die zur Einleitung einer Hilfe nach § 34 SGB VIII führen, lassen sich 
nachweisen? 
ƒ Welche ambulanten Hilfen werden im Vorfeld einer stationären Hilfe nach § 34 SGB VIII 
installiert? 
ƒ Welche Erfolge lassen sich für die stationären erzieherischen Hilfen für die Stadt Münster 
nachweisen? 
 
Neben der Erörterung und Bewertung dieser Fragestellungen sind für den Bereich der Hilfen 
zur Erziehung (insbesondere für die stationären Hilfen) Zielvorgaben zu entwickeln, die sowohl 
eine fachliche wie auch die finanzielle Steuerung dieses kostenintensiven Bereichs ermögli-
chen. Eine Leitbildentwicklung und Zieldefinition für zukünftige Gewährung und Durchführung 
von Hilfen zur Erziehung sollte dabei verstärkt folgende Vorgaben berücksichtigen: 
 
ƒ Ganzheitliche Jugendhilfe wird - insbesondere in den Sozialbezirken – unter der Bedin-
gung interdisziplinärer Kooperation, fachübergreifender Kommunikation und Vernetzung 
geleistet 
ƒ Die Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien werden positiv verändert und 
einer umfassender Prävention wird Vorrang eingeräumt 
ƒ Vorrangig ist zu prüfen, ob andere Hilfemög lichkeiten und Angebote im Stadtteil den Hilfe-
bedarf decken können, ohne dass eine Hilfe zur Erziehung notwendig wird 
ƒ Die Möglichkeiten Familien unterstützender Hilfen (ambulant und teilstationär) sind vor ei-
ner Entscheidung über Fremdunterbringung immer auszuloten 
ƒ Bei Fremdunterbringungen sollte die Gefährdung des Kindeswohls immer das maßgebli-
che Entscheidungskriterium sein 
ƒ Mehrfachhilfen sind nur in besonders begründeten Einzelfällen zulässig 
ƒ Bei Hilfen außerhalb der Herkunftsfamilie ist für den Verlauf der Hilfe vorrangig festzule-
gen, ob und in welchem Zeitraum die Wiederherstellung ausreichender Erziehungsbedin-
gungen in der Herkunftsfamilie – als Voraussetzung für die Umsetzung einer Rückkehrop-
tion – erreicht werden kann 
ƒ Die Betreuung von Kindern außerhalb des Elternhauses soll vorrangig in Pflegefamilien 
durchgeführt werden, bei dennoch notwendiger Unterbringung im Heim haben familien-
ähnliche Betreuungsangebote Vorrang 
ƒ Bei langfristiger Fremdunterbringung wird die Adoptionsmöglichkeit im Vorfeld regelhaft 
geprüft 
ƒ Die frühzeitige Verselbständigung junger Menschen ist integriertes Ziel stationär geleiste-
ter Hilfen und muss in ihrem Rahmen erfolgreich geleistet werden 
 
Die aufgeführten Leitsätze dienen dem Ziel, die Kosten für stationäre und teilstationäre Unter-
bringungen nach dem SGB VIII durch den verstärkten Einsatz kostengünstiger ambulanter

- 7 - 
und präventiver Maßnahmen konstant zu halten und mittelfristig zu senken. Für die Umset-
zung / Zieldefinition sind in einem ersten Schritt folgende Maßnahmen angezeigt: 
 
ƒ Aufbau einer Budgetierung stationärer und teilstationärer Maßnahmen mit dem Ziel einer 
Umsteuerung zu ambulanten Hilfen  
ƒ Weiterer Ausbau festgelegter Ausgabevolumi na im ambulanten Bereich (hier § 30 SGB VI-
II) 
ƒ Ausbau flexibler, ambulanter Hilfen mit sozialräumlicher Ausrichtung 
ƒ Entwicklung präventiver, niedrig schwelliger Angebote im Sozialraum 
ƒ Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung an den Schnittstellen zu Regeleinrichtungen 
(Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen etc.); Integration sog. „schwieriger Kin-
der/Jugendlicher“ in Regelangebote 
ƒ Verbesserung der Falleingangsphase bzw. –bearbeitung sowie Verstärkung und Ausbau 
der Beratungsarbeit des KSD im Sozialraum (sog. „Allgemeine Beratung“) im Vorfeld der 
Gewährung von Hilfen zur Erziehung  
ƒ Aufgabenkritische Weiterentwicklung des Münsteraner Inobhutnahme- / Abklärungssys-
tems  
 
4.2. Weitere Vorhaben 
 
Angedacht sind weiterhin verschiedene Maßnahmen, die kurzfristig geeignet erscheinen, Kos-
ten im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu reduzieren. Die Vorhaben weisen derzeit noch eine 
unterschiedliche Realisierungs- und Beschlussreife auf, zum Teil ergeben sich Überschnei-
dungen zu den unter Ziffer 4.1 skizzierten Schwerpunkten. Über das endgültige Vorgehen wird 
die Verwaltung wie gewohnt in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und im Aus-
schuss berichten.   
 
ƒ Verstärkt sollen künftig interkommunale Vergleiche und Vergleichswerte für die Beurtei-
lung der Entwicklungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung in Münster genutzt werden. 
Dazu ist das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien dem themenbezogenen IKO-
Vergleichsring der KGSt beigetreten. In dieser Zusammenarbeit mit weiteren Städten ver-
gleichbarer Größenordnung sollen vor allem durch Analysen Hinweise dazu gewonnen 
werden, wie andere Vergleichsringteilnehmer evtl. günstigere Werte erreichen. 
 
ƒ Es ist zu prüfen, ob auch für andere Hilfeformen im Bereich der Erziehungshilfe Jahres-
kontingente festgelegt und Steuerungsansätze analog zur Hilfeform SpFh entwickelt wer-
den. Dieses ist insbesondere für den Bereich der Hilfen nach § 30 SGB VIII (Erzie-
hungsbeistand/Betreuungshelfer) zu empfehlen, da - wie nachfolgend aufgezeigt -  
auch in diesem Segment Fallzahlsteigerungen für die Jahre 2002 bis 2004 zu beobachten 
sind. 
 
Einzelhilfen Erziehungsbei-
stand / Betreuungshelfer 
2002 2003 2004 
Fälle – Stichtag 31.12. 54 66 81 
(+ 22,7% ge-
genüber 2003)
Fälle – Anzahl Jahr 92 116 141 
(+21,6% ge-
genüber 2003)
 
ƒ Im Rahmen der Inobhutnahmen  nach § 42 SGB VIII wird der Frage nachgegangen, ob 
Formen der ambulanten Abklärung zu Hause möglich sind und die Dauer der Abklärungs-
phase generell bzw. insgesamt reduziert werden kann. 
 
ƒ Für die Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII sind aufgrund Fallzahlensteige-
rungen im Rahmen einer Neukonzeption der Hilfeform fachlich und rechtlich vertretbare 
Ausgabenbegrenzungen zu prüfen.

- 8 - 
 
4.3. Geschäftsberichte / Quartalsberichte 
 
Daneben bleiben die Geschäftsberichte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wei-
terhin die wesentliche Plattform für eine gemeinsamen Darstellung von Zielen und Kennzahlen 
aus allen Bereichen des Controlling / Leistungsbereichen des Amtes. Die Berichte werden von 
der Verwaltung jeweils rechtzeitig bis zur Sommerpause eines jeden Jahres vorgelegt werden. 
 
Die Ergebnisse aus der Verknüpfung von fachlichem und finanziellem Controlling sollen in ein 
weiteres unterjähriges Berichtswesen einfließen, das dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche 
und Familien ab dem 3. Quartal 2005 regelmäßig vorgelegt wird. Geplant sind Berichte über 
den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben bei den vorab-
budgetierten Haushaltsstellen der Kinder- und Jugendhilfe, die - absolut und in Prozent der 
Ansätze sowie sortiert nach Bereichen - einen größeren finanziellen Umfang oder aber inhalt-
lich besondere Bedeutung haben. Verbunden damit wird eine Prognose für das laufende 
Haushaltsjahr, die aber lediglich eine lineare Fortschreibung der jeweils aktuellen Entwicklung 
sein kann. Diese Berichte sollen grundsätzlich nach Ablauf der Monate Juni und September 
eines Jahres vorgelegt werden. Frühere Auswertungen im Haushaltsjahr sind noch nicht aus-
sagekräftig, die Jahresrechnung wird auf andere Weise bekannt gegeben. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Klein 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

16.06.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0421/2005
Typ
Vorlage
Datum
24.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37