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2450/2022

Sanierung der Altablagerung am Simonskaul

Mitteilung BV 12.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.09.2022, TOP 10.2.8

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

4167 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 2450/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022 
 
Sanierung der Altablagerung am Simonskaul 
Hier: Sachstandsmitteilung 
In einem Teilbereich des Plangebiets befindet sich eine verfüllte ehemalige Kiesgrube. Diese Altabla-
gerung wird unter der Nr. 50503 „Simonskaul“ im Altlastenkataster der Stadt Köln geführt. Die Verfül-
lungen reichen teilweise bis ins Grundwasser und bestehen - auf Grundlage vorliegender Untersu-
chungen - im Wesentlichen aus Boden und Bauschutt. Untergeordnet sind auch gewerbliche und 
hausmüllähnliche Ablagerungsanteile vorhanden. 
 
Auf einer Teilfläche dieser Altablagerung erfolgt derzeit eine Sanierung, um die zukünftige Nutzung 
des Plangebietes als Wohnstätte mit Kindertagesstätte, Tiefgarage sowie Grün- und Ausgleichsflä-
chen einschl. Kinderspielflächen dauerhaft sicherzustellen. 
 
 
Luftbild Altablagerung Simonskaul zur Zeit der Auskiesung in 1956; hierin zu Übersicht schematisch 
eingetragen die ungefähre Lage der Baufläche (Quelle Luftbild: Stadt Köln) 
 
Hierzu wird die Altablagerung im Bereich der vorgesehenen Bebauungen bis zum Grundwasser na-

2 
 
hezu vollständig ausgehoben und im Bereich der angrenzenden nordwestlichen Grünfläche - einschl. 
der Kinderspielflächen - ebenfalls mittels Aushub saniert. Zusätzlich wird von der Bebauung ausge-
hend in Richtung der Grünfläche ein unterirdisches Abdichtungssystem eingebaut um eventuell auf-
tretende Restausgasungen des nördlich des Baugebietes verbleibenden Altablagerungskörpers auf-
zufangen und sicher in Richtung Atmosphäre ableiten zu können. 
 
 
Prinzipielle Darstellung Teilsanierung Altablagerung Simonskaul (Quelle: Umweltverwaltung Stadt 
Köln) 
 
Eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch die Altablagerung konnte im Rahmen der durchge-
führten Grundwasseruntersuchungen bisher nicht festgestellt werden. Vorsorgemaßnahmen für den 
Fall einer möglichen baubedingten Mobilisation und Sicherung von Schadstoffen wurden durch den 
Bau von Kontrollbrunnen und der Vorhaltung einer Grundwassersanierungsanlage getroffen. 
 
Die Bodenarbeiten für die Sanierung haben im Juni 2022 begonnen und werden voraussichtlich bis 
Anfang 2023 andauern. Die Arbeiten werden andauernd fachgutachterlich begleitet und durch die 
Umweltverwaltung kontrolliert. Grundlage der Sanierung ist ein behördlich für verbindlich erklärter 
Sanierungsplan. 
 
Es ist vorgesehen, dass unmittelbar im Anschluss an die Sanierung mit der anschließenden Bebau-
ung – Dauer prospektiv bis ca. Ende 2026 – begonnen wird. 
 
Um Konflikte mit Anwohnern für die Zeit der Baumaßnahmen zu vermeiden und die Beeinträchtigun-
gen zu reduzieren sind bereits Maßnahmen ergriffen worden: 
 
So hat der Bauherr bereits Anfang Juni 2022 ein Informationsschreiben zum Neubauvorhaben Si-
monskaul an die Nachbarschaft an der Simonskaul verteilt. Geplant ist ein erneutes Informations-
schreiben an die Anwohner, wenn die noch oberflächigen Sanierungsarbeiten zunehmend in tiefere

3 
 
Bodenhorizonte vordringen. 
 
Zur weiteren Vor-Ort-Information wird durch den Bauherrn ein allgemeines Baustellenschild aufge-
stellt. Zusätzlich ist ferner vor Ort die Aufstellung eines Schaukastens mit genaueren Informationen 
zur Bodensanierung vorgesehen. 
 
Um die Beeinträchtigungen während der Bauphase für die Anwohner möglichst gering zu halten, wird 
zum Beispiel zur Staubreduzierung bei Bedarf bewässert, zur Verbesserung der Sauberkeit eine Rei-
fenwaschanlage betrieben und bei Bedarf die Straße gereinigt.  
 
Die Umweltverwaltung wird die Sanierungsmaßnahme überwachen und für interessierte Bürger und 
Personen stetig den aktuellen Stand unter dem Link https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-
umwelt-tiere/wasser-boden-altlasten/nachsorgender-bodenschutz veröffentlichen. 
 
Hier werden auch die für die Anwohner in Bezug auf die Sanierungsmaßnahme besonders wichtigen 
Themen der Vorsorge, Überwachung sowie Maßnahmen zur Sicherheit und Minimierung möglicher 
Belästigungen durch Baulärm, Bauzeiten, Straßenverschmutzung und Staubentwicklung vorgestellt.

Beratungsverlauf (1)

01.09.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2450/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.08.2022
Erstellt
04.08.2022 13:02