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V/0484/2020

Information über die Arbeit der Ämter des Sozialbereichs - Gesundheits- und Veterinäramt, Jobcenter und Sozialamt - im Rahmen der Corona-Pandemie in Münster

Vorlagen 14.05.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 28.05.2020, TOP 5

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Berichtsvorlage

51236 Zeichen

V/0484/2020 
V/0484/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Information über die Arbeit der Ämter des Sozialbereichs - Gesundheits- und Veterinäramt, 
Jobcenter und Sozialamt - im Rahmen der Corona-Pandemie in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.05.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung soll mit 
diesem Bericht darüber informiert werden, mit welchen Arbeiten und Herausforderungen die Ämter 
des Sozialbereichs der Verwaltung seit der ersten Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 - dem 
Corona-Virus - und damit dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Münster konfrontiert waren, welche 
Aufgaben bislang bewältigt und welche Vorbereitungen getroffen wurden, um auf die weiteren - even-
tuell auch negativen - Entwicklungen des Infektionsgeschehens in der Stadt gut und professionell 
reagieren zu können. 
 
Die Sachlage und die Aktivitäten sind nach den Ämtern sortiert im Folgenden dargestellt. 
 
1. Gesundheits- und Veterinäramt 
 
1.1. Ausgangslage 
 
Nachdem am 27. Februar die erste Infektion in Münster registriert worden war, war der Höchststand 
der akut Infizierten mit 340 Personen am 28. März erreicht. Seither nimmt die Zahl mit geringen 
Schwankungen auf einen Wert von inzwischen 20 Personen ab (Stand: 12. Mai 2020). 
 
Ab dem 3. März fanden alle ein bis zwei Tage Krisenstabssitzungen der Stadt Münster statt. Das wa-
ren bisher knapp 40 arbeitsintensive Sitzungen, teilweise auch an Wochenenden. Seit der 20. Kalen-
derwoche tagt der Krisenstab bis auf weiteres noch einmal wöchentlich mit reduzierter Teilnehmer-
zahl. Die Leitung oder stellvertretende Leitung des Gesundheitsamts hat an jeder Sitzung teilgenom-
men. Parallel findet eine intensive Berichterstattung und Informationsweitergabe für die Öffentlichkeit, 
Ärzte, Krankenhäuser, Betroffene, Kontaktpersonen, Institutionen, Veranstalter, andere Ämter und 
Betriebe u. a. auf allen zur Verfügung stehenden Ebenen (persönlich, Telefonhotline, E-Mails, Home-
Sozialamt 
 
14.05.2020 
 
Ihre Ansprechpartner/in: 
Frau Arnkens-Homann 
Herr Dr. Schulze Kalthoff 
Herr Bierstedt 
Telefon: 492-5000 / 5300 / 9000 
Arnkens-Homann@stadt-muenster.de 
SchulzeKalthoff@stadt-muenster.de 
Bierstedt@stadt-muenster.de

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page Corona, Soziale Medien, Pressekonferenzen und -erklärungen) statt. Die Mitarbeitenden der 
Hotline der Stadt Münster werden vom Gesundheitsamt und dem Krisenstab regelmäßig über Neue-
rungen informiert. Ergänzend sind drei ehrenamtlich tätige Mediziner im Ruhestand für medizinische 
Fragen im Hintergrunddienst im Gesundheitsamt eingesetzt. 
 
Es gibt einen regelmäßigen Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe als 
Vertretung der niedergelassenen Ärzte, der Ärztekammer, den Krankenhäusern, benachbarten Ge-
sundheitsämtern und den Laboren. Die regelmäßige Kommunikation untereinander ist sehr wichtig, 
bindet aber viel Zeit. 
 
1.1.1. Infektionsnachverfolgung 
 
Das Gesundheitsamt ist in der Corona-Krise vor außerordentliche Herausforderungen gestellt und hat 
eine Vielzahl an Aufgaben zu bewältigen. Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Ge-
sundheitsdienst des Landes NRW haben die Unteren Gesundheitsbehörden u. a. die Aufgabe der 
Nachverfolgung von Infektionsketten entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. 
 
Nachweislich infizierte Bürgerinnen und Bürger werden von Mitarbeitenden des Gesundheitsamts 
durch ein Telefongespräch, elektronische Zusendung von Informationen und anschließend durch eine 
schriftliche Ordnungsverfügung des Ordnungsamts zur Einhaltung einer häuslichen Quarantäne von 
ca. 14 Tagen verpflichtet. 
 
Nach Vorgaben des Robert-Koch-Instituts werden durch das Gesundheitsamt die engen Kontaktper-
sonen (Kat. I - Kategorie I, "höheres" Infektionsrisiko) ermittelt und ebenfalls in eine häusliche Qua-
rantäne geschickt. Die entfernteren Kontaktpersonen (Kat. II - Kategorie II, geringeres Infektionsrisi-
ko) bekommen Informationen und dringende Empfehlungen zur Senkung des Infektionsrisikos mit 
einer gelockerten Quarantäne. 
 
Spätestens zum Ende der Quarantänezeit nehmen Mitarbeitende des Gesundheitsamts erneut Kon-
takt zu den Infizierten oder Kontaktpersonen auf, um zu klären, ob die Quarantäne aufgehoben wer-
den kann. Weiterhin stehen die Mitarbeitenden des Amts den Infizierten und Kontaktpersonen für 
Rückfragen und Problemklärungen zur Verfügung. 
 
1.1.2. Verfahrensabläufe 
 
Zu Beginn der Pandemie mussten die Verfahrensabläufe an die hohe Anzahl der Fälle angepasst 
werden. Die Labore haben z. T. positive Befunde gemeldet, ohne die Kontaktdaten der Patienten mit 
anzugeben. Der Aufwand zur Recherche von Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen war 
unglaublich groß. Teilweise mussten die Daten an umliegende Gesundheitsämter weitergeleitet wer-
den, da das Gesundheitsamt der Stadt Münster ausschließlich für die Bürgerinnen und Bürger in 
Münster zuständig ist. Für diese Größenordnung an Meldungen war die vorhandene Software im Ge-
sundheitsamt nicht ausgelegt. Es musste daher mit Hilfe des städtischen IT-Dienstleisters citeq im 
laufenden 7-Tage-Betrieb eine neue Datenbank erstellt werden. Inzwischen ist die Software des Lan-
des/Bundes jedoch soweit weiterentwickelt worden, dass zukünftig alle Daten direkt in dieses Fach-
programm eingegeben werden können; bisher musste die Datenbank des Gesundheitsamts noch 
parallel geführt werden. Am 7. Mai waren in der Datenbank 3.470 Fälle gelistet, jeweils mit Kontaktda-
ten, Symptomen und den Ergebnissen der verschiedenen Telefonate, wichtigen Terminen z. B. für die 
Aufhebung der Quarantäne usw. 
 
Neue Vorgaben des Robert-Koch-Instituts sowie in kurzen Abständen aktualisierte Verordnungen, 
Verfügungen und Erlasse von Bund, Land oder Stadt änderten häufig die rechtlichen und fachlichen 
Grundlagen, die eine Anpassung der Verfahrensabläufe erforderten. Allein schon die Informationen 
an alle beteiligten Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben, ist eine komplexe Aufgabe, die erst lang-
sam durch geänderte organisatorische Abläufe im Gesundheitsamt gelingen konnte. Darüber hinaus 
war ein ständiger Informationsaustausch mit weiteren beteiligten Ämtern (Hotline des Amts für Bür-
ger- und Ratsservice, Ordnungsamt, Feuerwehr, Sozialamt u. a.) erforderlich.

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1.1.3. Personelle Unterstützung 
 
Bis zum 16.04.2020 wurde diese bislang noch nicht dagewesene Herausforderung fast ausschließlich 
mit dem Stammpersonal des Gesundheitsamts bewältigt (rund 22 VZÄ = Vollzeitäquivalente). Insbe-
sondere die Aufgaben der Nachverfolgung von Infektionsketten und des Meldewesens fallen auch an 
Wochenenden und Feiertagen an. Aber auch die angeordnete 24-Stunden-Rufbereitschaft der Ärztin-
nen und Ärzte an 7 Tagen der Woche macht das hohe Engagement, aber auch die hohe Arbeitsbe-
lastung deutlich. Neben diesen inzwischen zur Routine gewordenen Aufgaben fallen an den Wochen-
enden auch noch kurzfristig erforderliche Sondereinsätze an, wie die Untersuchung und Information 
von reiserückkehrenden Schülerinnen und Schülern aus Risikogebieten sowie Testungen von Be-
wohnerinnen und Bewohner einer Sammelunterkunft am 9. Mai. 
 
Zur Unterstützung des „Teams Infektionsschutz“ wurden Kolleginnen und Kollegen aus dem eigenen 
wie auch aus anderen städtischen Ämtern (9 Personen) eingesetzt. 3 weitere Personen wurden be-
fristet bis Ende 2020 eingestellt. Ohne eine Einarbeitung und räumliche sowie technische Ausstattung 
ist der Einsatz zusätzlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zielführend. Inzwischen findet daher 
eine systematische Einarbeitung des zusätzlichen Personals statt. 
 
Seit Mitte April sind dem Gesundheitsamt 14 sog. Containment Scouts zugewiesen worden, die vom 
RKI auf ihre Aufgabe vorbereitet wurden und vom Bundesgesundheitsministerium finanziert werden 
(befristet bis längstens Mitte Oktober 2020). Sie sind im Gebäude der Veterinärabteilung in der Nie-
berdingstraße untergebracht und werden von Mitarbeitenden des „Teams Infektionsschutz“ des Ge-
sundheitsamts eingearbeitet. Sie sollen die weitere Nachverfolgung der Kontakte von Infizierten über-
nehmen, da mit einem Anstieg der Infektionszahlen nach Lockerung der Einschränkungen für die 
Bevölkerung gerechnet werden muss. 
 
1.1.4. Zusätzliche Testkapazitäten  
 
Das Gesundheitsamt hat inzwischen die Möglichkeit, über das Labor des Chemischen und Veterinä-
runtersuchungsamts Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA) Testungen für verschiedene Personen-
gruppen durchführen zu lassen, für die ein hohes bevölkerungsmedizinisches Interesse an den Tes-
tungen besteht, um kritische Strukturen wie Pflegedienste, Altenheime und Arztpraxen in Funktion zu 
halten und eine Weiterverbreitung von Coronaviren an besonders gefährdete Menschen zu verhin-
dern. Es werden die Personen getestet, die keine Symptome aufzeigen und deshalb die Testung 
nicht regulär vom Hausarzt angeordnet werden kann. Das Gesundheitsamt hat entsprechende Indika-
tionen zusammengestellt und mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe abgestimmt. Es 
wird darüber verhandelt, ob in Zukunft die Krankenkassen auch diese Testungen finanzieren können. 
Bislang wurden 50 Untersuchungen durchgeführt (Stand: 09.05.2020). Darunter befanden sich haupt-
sächlich Reiserückkehrer gem. § 2 Abs. 8 CoronaEinreiseVO (bspw. Arbeitskräfte, die zu Beginn der 
Pandemie in ihre Heimatländer ausgereist waren und nun zurückkommen), Pflegepersonal, Bewoh-
nerinnen und Bewohner einer Sammelunterkunft sowie Schülerinnen und Schüler. 
 
Ein deutlicher Schwerpunkt der Arbeit des Gesundheitsamts liegt seit einigen Wochen im Bereich der 
ambulanten und stationären Pflege. Hier werden in enger Zusammenarbeit mit der WTG-Behörde des 
Sozialamts (Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz; ehemals Heimauf-
sicht) Entscheidungen, Stellungnahmen und Hinweise zu den Zulassungsbeschränkungen oder Hygi-
enekonzepten der Einrichtungen erarbeitet. Die rechtliche Grundlage stellen die jeweils aktuellen 
Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Landes für den Pflege- sowie den Eingliederungs- und 
Sozialhilfebereich dar. Für diese Bereiche sind auch gemeinsame Begehungen und Beratungen vor 
Ort vorgesehen. 
 
1.1.5. Beratung 
 
Nach jeder neuen Verordnung, in der stufenweise Öffnungen der Maßnahmen in der Corona-
Pandemie festgeschrieben werden, entsteht ein neuer Arbeitsschwerpunkt. Derzeit erreichen das

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Gesundheitsamt viele Anfragen zu notwendigen Hygienemaßnahmen bei der Öffnung von Einzelhan-
delsgeschäften, Einrichtungen der Pflege und der Behindertenhilfe sowie kulturellen und Sport- Ein-
richtungen. Zudem haben sich Reiserückkehrer, Saisonarbeitskräfte und Sammelunterkünfte zu wei-
teren Schwerpunkten entwickelt. 
 
Das Gesundheitsamt wird inzwischen als untere Gesundheitsbehörde von vielen Betrieben und Ein-
richtungen angefragt, um konkrete Stellungnahmen zu den vorgelegten Gesundheits-
/Arbeitsschutzkonzepten abzugeben, bevor diese ihren Betrieb wieder öffnen. Das Gesundheitsamt 
muss sich zudem als Berater mit zahlreichen Einzelfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die meist 
telefonisch oder per E-Mail eingehen, beschäftigen. Besonders zu Beginn der Pandemie konnten 
trotz der raschen Einrichtung einer Hotline mit bis zu 8 Telefonplätzen auch am Wochenende nicht 
alle Anrufe beantwortet werden. 
 
Gleichzeitig hatte das Gesundheitsamt in den letzten Monaten noch einen Teil seiner originären Auf-
gaben zu bewältigen, wie die Durchführung dringender Einstellungsuntersuchungen von Bediensteten 
des öffentlichen Dienstes, Gutachten im Schwerbehindertenrecht, Belehrungen nach dem Infektions-
schutzgesetz für Bedienstete im Lebensmittelgewerbe, Prüfungswesen für Gesundheitsfachberufe, 
aufsuchende Frühe Hilfen und natürlich die Arbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst. 
 
Die Kontakteinschränkungen und die fehlenden tagesstrukturierenden Maßnahmen haben bei vielen 
psychisch kranken Menschen zu suizidalen und psychotischen Krisen beigetragen. Im Sozialpsychiat-
rischen Dienst können deshalb die meisten Kontakte mit Bürgerinnen und Bürgern - nicht wie in ande-
ren Bereichen oder Organisationen - auf die telefonische Beratung umgestellt werden, sondern es 
müssen viele Kriseninterventionen unter den erschwerten Bedingungen vor Ort erfolgen. 
 
1.1.6. Desinfektionsmittel  
 
Die Feuerwehr hat unter Beteiligung des Gesundheitsamts Desinfektionsmittel verteilt. Ca. 1.300 Liter 
flüssiges und 20 kg pulverförmiges Desinfektionsmittel sind vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit 
und Soziales NRW (MAGS) kostenfrei zur Verfügung gestellt worden. Hiermit wurden verschiedene 
Einrichtungen und Praxen sowie über das Sozialamt weitere Angebote versorgt. 
 
Die BASF liefert auf Veranlassung der Bezirksregierung regelmäßig Desinfektionsmittel an die Stadt 
Münster und die umliegenden Kreise. Die Verteilung dieser Desinfektionsmittel erfolgt auf der Basis 
eines vom Gesundheitsamt entwickelten Verteilerschlüssels an die Krankenhäuser in Münster. Bis 
zum 6. Mai hat die BASF kostenlos 3.660 Liter Handdesinfektionsmittel geliefert, das über die Feuer-
wehr an die Krankenhäuser verteilt wurde. 
 
Zudem hat die Kornbrennerei Schierhölter aus Glandorf 500 Liter Neutralalkohol gespendet, die von 
der Hohenzollernapotheke (in Absprache mit und auf Kosten der Apothekerkammer) zu Desinfekti-
onsmittel verarbeitet werden. Insgesamt ergeben sich daraus ca. 690 Liter Hände- und Flächendesin-
fektionsmittel, die in erste Linie für die Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen, die Tagesaufenthalte der 
Obdachlosen und für sonstige akute Bedarfe in sensiblen Bereichen als Nothilfe bereitgehalten und 
zur Verfügung gestellt werden. Aus kommunalen Mitteln der Stadt Münster mussten bisher keine 
Desinfektionsmittel beschafft werden. 
 
Schutzkleidung und Atemschutzmasken für Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte und Pflegeperso-
nal in ambulanten und stationären Pflegediensten sind nach den aktuellen Rückmeldungen offen-
sichtlich inzwischen ausreichend vorhanden. 
 
1.2. Neue innerbetriebliche Organisation  
 
Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer engmaschigen Verfolgung von Infektionsketten insbe-
sondere dann, wenn die aktuell ergriffenen Maßnahmen der Kontaktreduzierung wieder aufgehoben 
werden, sind die Gesundheitsämter nun durch das MAGS aufgefordert worden, eine vorsorgliche 
Personalplanung vorzunehmen.

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Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, kommt der Nachverfolgung von Kontaktpersonen 
dabei eine zentrale Bedeutung zu. Das MAGS nimmt ein Verhältnis von 5 die Kontakte nachverfol-
genden Personen je 20.000 Einwohner an. Das ergibt für die Stadt Münster einen rechnerischen Wert 
von bis zu 80 VZÄ. 
 
Darüber hinaus empfiehlt das Robert-Koch-Institut zum Vorgehen mit Infizierten und Kontaktpersonen 
der Kategorie I die tägliche Information des Gesundheitsamts zu der häuslichen Quarantäne sowie 
über den Gesundheitszustand in Form eines Tagebuchs. Aktuell befinden sich 350 bis 400 Münstera-
nerinnen und Münsteraner in Quarantäne. Diese Empfehlung kann derzeit noch nicht in diesem Um-
fang erfüllt werden. Sobald jedoch mehr Personal zur Verfügung steht, ist geplant, der Empfehlung 
des Robert-Koch-Instituts vollumfänglich nachzukommen. 
 
Diese Aufgabe sollen die bereits oben erwähnten Containment Scouts übernehmen. Darüber hinaus 
sind zurzeit weitere 4,00 VZÄ (Abordnungen aus anderen Ämtern sowie Neueinstellungen) in der 
Kontaktverfolgung eingesetzt, zwei weitere Beschäftigte im „Team Isolierungsende“. 
 
Das Gesundheitsamt nutzt die Zeit bis zur erwarteten nächsten Infektionswelle intensiv, um stabile, 
längerfristige Strukturen zu schaffen, die einem mehrmonatigen weiteren Pandemie-Verlauf standhal-
ten können sowie eine Entlastung der Mitarbeitenden und Führungskräfte des Gesundheitsamts er-
möglichen. Darüber hinaus werden Voraussetzungen für eine mögliche drastische Personalaufsto-
ckung, die Optimierung der IT, Beschreibungen der Geschäftsprozesse, Entwicklung von Schulungs-
unterlagen sowie die Definitionen von Funktionen und Vertretungen in Angriff genommen. Wichtige 
Partner sind in diesem Prozess das Personal- und Organisationsamt sowie die citeq. 
 
2. Jobcenter 
 
2.1. Ausgangslage 
 
Durch die Corona-Pandemie sind innerhalb kürzester Zeit massive Auswirkungen auf die Wirtschaft 
und den Arbeitsmarkt und damit auf Unternehmen, Beschäftigte und (Klein-)Selbständige/freiberuflich 
Tätige vieler Branchen und Berufsgruppen entstanden. 
 
2.1.1. Arbeitsmarkt in Münster 
 
Aktuell (Stand April 2020) sind rechtskreisübergreifend 8.665 Personen arbeitslos gemeldet. Dies 
sind 885 Personen (11,4 %) mehr als im Vormonat. Damit einhergehend stieg die Arbeitslosenquote 
in Münster von 4,5 % im März 2020 auf 5,0 % im April. Mit 14,8 % war der Anstieg der rechtskreis-
übergreifenden Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat bei den jungen Menschen am deutlichs-
ten. Im Rechtskreis SGB II stieg die Arbeitslosigkeit systembedingt etwas geringer um 6,1 % auf 
5.183 gegenüber dem Vormonat. Die Arbeitslosenquote im SGB II hat sich von 2,8 % im März auf 
3,0 % im April 2020 erhöht. Auch hier ist der Anstieg bei den jungen Menschen mit 8,0 % am größten.  
 
Der Abgang von Arbeitslosen in Erwerbstätigkeit ist im Vergleich zum Vorjahresmonat mit insgesamt 
28,7 % (SGB III 25,6 % / SGB II 38,0 %) stark rückläufig. Auch die Anzahl der neu gemeldeten Stel-
len ist, verglichen mit dem Vorjahresmonat, mit einem Rückgang von 56,2 % deutlich. Die Dynamik 
auf dem Münsteraner Arbeitsmarkt tendiert damit gegen Null. Die Anzahl der erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten im SGB II stieg von März auf April um 1,3 % auf 13.991 und die Anzahl der Be-
darfsgemeinschaften um 2,5 % auf 10.456. 
 
Im April 2020 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für Münster 2.363 Anzeigen auf Kurzarbeit 
gemeldet. Dies sind 2.067 mehr als im März 2020, also eine Steigerung von rund 698 %1. Insgesamt 
wurde mit den Anzeigen im März und April 2020 für 39.455 Personen Kurzarbeit angemeldet. Dies 
                                                
1  Für März 2019 wurden 3 Anzeigen für Kurzarbeit für insgesamt 21 Personen gemeldet, für April 2019 wird 
von der Bundesagentur für Münster keine Anzeige für Kurzarbeit erfasst.

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sind 22,6 % aller in Münster sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Mit Blick auf die schrittweisen 
Lockerungen der Regelungen zur Pandemieeindämmung bleibt abzuwarten, wie viele Personen tat-
sächlich Kurzarbeitergeld beziehen werden und welcher Anteil ergänzende Unterstützung durch 
SGB II Leistungen benötigen wird. Inwieweit die beabsichtigten neuen Regelungen zur Kurzarbeit2 
einen Beitrag leisten, aufstockende Leistungen zu verhindern, bleibt abzuwarten, da sie frühestens ab 
Juni greifen sollen. 
 
2.1.2. Ausbildungsmarkt 
 
Die rein statistischen Werte des Ausbildungsmarktes geben aktuell keinen Anlass zur Sorge. So ste-
hen rein rechnerisch für jeden Ausbildungsplatzbewerber 2,04 Ausbildungsstellen zur Verfügung. Hier 
stellt sich allerdings die Frage, inwieweit dieser Wert unter den Pandemiebedingungen noch Bestand 
hat. Haben sich tatsächlich alle potenziellen Ausbildungsplatzsuchenden gemeldet und sind ggf. noch 
aktiv auf der Suche nach Ausbildungsplätzen? Wie entwickelt sich die Einstellungspraxis der Unter-
nehmen zum Sommer und Herbst hin? Werden bereits abgeschlossene Ausbildungsverträge auf-
grund der wirtschaftlichen Entwicklung ggf. wieder gelöst? Dies bleibt fortlaufend zu beobachten.  
 
2.1.3. Aktivierungs- und Qualifizierungsmarkt 
 
Auch für diesen Aufgabenkreis greifen entsprechende Kontaktbeschränkungen. Daraus resultierend 
zeichnet sich ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat ab. So ist im Bereich der Akti-
vierung und beruflichen Eingliederung rechtskreisübergreifend ein Rückgang von 19,1 % (SGB III 
49,7% / SGB II 11,9 %) zu verzeichnen. Das Themenfeld der beruflichen Weiterbildung inklusive der 
Förderung von Menschen mit Behinderungen verzeichnet einen Rückgang zum Vorjahresmonat von 
11,9 % (SGB III 15,8 % / SGB II 4,9%). Im Bereich der Arbeitsgelegenheiten ist ein Rückgang von 
23,3 % zu verzeichnen. Nur der Bereich „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ist von 114 Personen im April 
2019 auf aktuell 146 Personen gestiegen. Hier konnte sogar von März auf April 2020 eine Steigerung 
um 12 Personen festgestellt werden. 
 
2.2. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeit des Jobcenters 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster hat, wie alle Jobcenter bundesweit, seit Anfang März 2020 seine 
Arbeit vollständig auf die Bewältigung der zahlreich zu erwartenden neuen Leistungsanträge von 
Menschen ausgerichtet, denen aufgrund von Corona die Grundlage zur Sicherstellung ihres Lebens-
unterhaltes ganz oder teilweise weggebrochen ist.  
 
2.2.1. Sicherstellung des Lebensunterhaltes 
 
Auf Grundlage der bundesweit geschätzten 1,2 Millionen zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften wur-
den für Münster zu Beginn der Corona-Krise rund 4.200 Neuanträge im SGB II prognostiziert. Vom 
01.03.2020 bis zum 30.04.2020 sind insgesamt rund 1.390 Neuanträge im Jobcenter eingegangen. In 
den letzten Jahren lag die durchschnittliche Zahl der Neuanträge bei ca. 300 pro Monat, so dass sich 
die Anzahl coronabedingt mehr als verdoppelt hat. 
 
Ein hoher Anteil an Antragstellungen geht dabei von Kleinstunternehmen und Soloselbständigen aus 
(rund 270 im Zeitraum 01.03.2020 bis 30.04.2020 im Vergleich zu 22 im Vorjahreszeitraum), aber 
auch von Personen in Kurzarbeit, von Bedarfsgemeinschaften, in denen ein (Neben-)Verdienst weg-
fällt etc. Die Fallkonstellationen sind vielfältig. Die weitere Entwicklung der coronabedingten Neuan-
träge ist u. a. eng an die weiteren Lockerungen, z. B. in der Gastronomie und der Tourismusbranche, 
geknüpft. Sie lässt sich aufgrund der komplexen Zusammenhänge (z. B. Änderungen beim Kurzarbei-
tergeld, s. o.) derzeit aber nur schwer vorhersagen.  
 
                                                
2  Gem. Entwurf eines Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coro na-Pandemie (Sozial-
schutz-Paket II), u. a. Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. und 7. Monat und Ausweitung der Hinzu-
verdienstmöglichkeiten.

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Parallel zu der großen Anzahl an Neuanträgen ist im Jobcenter der Stadt Münster seit Mitte März ein 
stark erhöhtes Aufkommen an Telefonanrufen und E-Mails zu verzeichnen. So wurden an der Hotline 
des Jobcenters zeitweise bis zu 1.000 Anrufe pro Woche entgegengenommen. Überwiegend werden 
leistungsrechtliche Fragestellungen und Beratungsbedarfe vorgebracht.  
 
2.2.2. Ziele und Maßnahmen 
 
Sowohl der Bund als auch das Land NRW haben beispiellos schnell auf die Corona-Krise reagiert 
und zahlreiche finanzielle Unterstützungen und weitere Hilfen für betroffene Menschen und Unter-
nehmen ermöglicht. So wurde neben den erleichterten Zugangsvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld 
und der Soforthilfe NRW für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige zum 27.03.2020 das soge-
nannte Sozialschutz-Paket für einen erleichterten Zugang zu Sozialleistungen wie dem Arbeitslosen-
geld II eingeführt. 
 
Auch das Jobcenter der Stadt Münster hat unverzüglich auf die Entwicklungen reagiert. Dabei stan-
den und stehen drei Ziele im absoluten Fokus: 
 die Umsetzung des Sozialschutz-Pakets und damit die schnelle und unbürokratische Sicherstel-
lung des Lebensunterhaltes der betroffenen Menschen, 
 eine gute und schnelle Information von Betroffenen sowie eine gute Erreichbarkeit (telefonisch 
und online), 
 der gesundheitliche Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter, d. h. Einhaltung der Verordnungen des Landes und des Bundes zur Eindämmung des 
Corona-Virus. 
 
Zur Umsetzung dieser Ziele hat das Jobcenter umfangreiche Maßnahmen getroffen, insbesondere:  
 Reduzierung des Publikumsverkehrs auf das Nötigste, d. h. unter anderem Aussetzen aller Einla-
dungen; parallel dazu 
 massive personelle Aufstockung der Telefonhotline des Jobcenters, um das erhöhte Anrufauf-
kommen möglichst ohne Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu bewältigen, 
 Ausweitung der telefonischen Servicezeiten, 
 laufende Erweiterung der Homepage mit aktuellen Informationen und Antragsformularen, 
 Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für die Bearbeitung der zusätzlichen Neuan-
träge in den Sozialräumen, 
 Schulung und Einsatz der Jobcoaches für die Antragsbearbeitung von Leistungen für den Le-
bensunterhalt, 
 Umstellung möglichst vieler Arbeitsplätze auf Telearbeit, um die Dienstbereitschaft des Jobcen-
ters durch die Prävention vor Infektionen in der Mitarbeiterschaft zu sichern. 
 
2.2.3. Bereich Markt und Integration  
 
Die aktive Integrationsarbeit des Jobcenters ist vorübergehend aufgrund der überwiegend eingebro-
chenen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und der Verlagerung der personellen Ressourcen in die Hot-
line und die Antragsbearbeitung deutlich in den Hintergrund getreten. Beratungen von Leistungsbe-
rechtigten wurden auf Kundenanfrage, aber nicht proaktiv durch das Jobcenter, telefonisch oder per 
E-Mail durchgeführt. Den erhöhten Bedarf an Arbeitskräften in einigen Branchen, wie z. B. Super-
märkten und in der Erntehilfe, hat das Jobcenter durch gezielte Akquise und ggf. Förderung geeigne-
ter Kundinnen und Kunden unterstützt. Das persönliche Coaching im Rahmen des Teilhabechancen-
gesetzes wurde reduziert und ebenfalls telefonisch durchgeführt; Ziel war hier insbesondere, drohen-
de Beschäftigungsabbrüche durch Intervention zu vermeiden.

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Neuzuweisungen in Maßnahmen waren über mehrere Wochen nicht möglich. Die Träger, wie z. B. 
auch das Perspektivzentrum des Jobcenters, haben die Betreuung und Schulung bereits eingemün-
deter Kunden nach Möglichkeit unter Nutzung der digitalen Medien durchgeführt3 
 
2.3. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die pandemiebedingten Mehraufwendungen sind wesentlich von der weiteren Entwicklung abhängig 
und kaum zu prognostizieren. Auf Basis der aktuellen Fallzahlenerhöhung und unter Zugrundelegung 
von Durchschnittskosten ergeben sich bereits für den Zeitraum März bis April Mehraufwendungen in 
Höhe von 2.300.000 € (1.100.000 € Regelleistung / 1.200.000 € Kosten der Unterkunft). Das Arbeits-
losengeld II wird in vollem Umfang durch den Bund erstattet. Bei den kommunal zu tragenden Kosten 
der Unterkunft beteiligt sich der Bund anteilig, so dass für diesen Zeitraum ein städtisch zu finanzie-
render Anteil von rd. 740.000 € entsteht. Wird die oben genannte Prognose von 4.200 Zugängen ein-
treten, können zusätzliche Belastungen für den kommunalen Haushalt von insgesamt bis zu 
10 Millionen Euro entstehen. Die Entwicklung der Mehraufwendungen wird entsprechend beobachtet 
und regelmäßig dem Finanzbereich der Stadtverwaltung gemeldet.  
 
Über Mehraufwendungen aufgrund von z. B. Erweiterung der IT-Ausstattung, Personalfreistellungen 
etc. wird von anderer Stelle berichtet. Auf der anderen Seite ist aufgrund der beschriebenen Sachlage 
davon auszugehen, dass der Eingliederungstitel nicht ausgeschöpft wird. Hier werden Minderausga-
ben von bis zu 30 % (rd. 5.000.000 €) prognostiziert. Dies ist wegen der vollständigen Erstattung aus 
Bundesmitteln für den kommunalen Haushalt neutral.  
 
2.4. Fazit und Ausblick 
 
Durch die frühzeitige Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen sowie die Flexibilität und 
das Engagement der Mitarbeitenden, sich auf die sehr dynamischen Rahmenbedingungen und Pro-
zesse in der Corona-Krise einzustellen und teilweise in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten, war und 
ist das Jobcenter der Stadt Münster in der Corona-Krise gut aufgestellt. Erfreulich sind z. B. die posi-
tiven Rückmeldungen vieler Bürgerinnen und Bürger zur guten telefonischen Erreichbarkeit des Job-
centers.  
 
Mit den schrittweisen Lockerungen unter Auflagen, wie sie u. a. in der ab 04.05.2020 gültigen neuen 
Coronaschutzverordnung4 geregelt sind, geht auch eine sukzessive Anpassung und Weiterentwick-
lung der Prozesse im Jobcenter einher. Insbesondere wird der Bereich Markt und Integration wieder 
aktiver aufgenommen. Da außerschulische Weiterbildungseinrichtungen wieder öffnen dürfen, ist die 
Zusteuerung in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wieder möglich. Insgesamt sollen unter Einhaltung 
der Abstands- und Schutzregelungen auch wieder persönliche Beratungen ermöglicht werden.  
 
Da ein Teil der Jobcoaches vorerst weiterhin in der Bearbeitung von Neuanträgen eingesetzt bleiben 
wird und die personellen Ressourcen im Bereich Markt und Integration damit eingeschränkt sind, 
müssen im Jobcoaching jedoch zwangsläufig Prioritäten gesetzt werden. So wird ein wesentlicher 
Fokus darin bestehen, die Integration in Ausbildung für jugendliche Leistungsberechtigte zu sichern. 
Hinsichtlich der Kundinnen und Kunden, die coronabedingt neue Leistungsberechtigte im SGB II sind, 
ist davon auszugehen, dass ein großer Teil nur übergangsweise im Bestand des Jobcenters verblei-
ben wird. Eine frühzeitige bedarfsbezogene Beratung und Unterstützung ist jedoch auf jeden Fall 
sinnvoll und notwendig, um einem längeren Verbleib in Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug vorzu-
beugen. 
 
                                                
3  Durch das Sozialdienstleister Einsatzgesetz ist zudem die Möglichkeit geschaffen worden, Einnahmeverluste 
der Träger zum Teil (bis zu 75 %) zu kompensieren, indem sie ihre Kapazitäten in Bereichen einsetzen, die 
zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie dringend benötigt werden. 
4  Zweite Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS -CoV-2 
vom 1. Mai 2020.

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3. Sozialamt 
 
3.1. Ausgangslage 
 
Die Arbeit des Sozialamts ist seit Anfang März stark von den Auswirkungen der Conrona-Pandemie 
beeinflusst. Krisenbedingte Schwerpunkte der Aufgabenwahrnehmung waren zunächst Maßnahmen, 
um die Verbreitung der Infektion in den vom Sozialamt betriebenen bzw. betreuten Einrichtungen zu 
vermeiden und die Anbieter oder Träger über Schutzmaßnahmen und Einschränkungen/Lockerungen 
zu informieren. Die regelmäßige Information wird weiterhin vorgenommen. Später kamen Maßnah-
men hinzu, um die bestehende soziale Infrastruktur zu sichern. Schließlich wurden temporäre Zu-
satzangebote initiiert bzw. vorgehalten, um einzelne Beschränkungen jedenfalls teilweise zu kompen-
sieren. 
 
Nach den Ad-hoc-Maßnahmen zu Beginn der Krise in Münster wurden strukturell Aufgaben abgear-
beitet, um einerseits den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach innen und damit die dau-
erhafte Einsatzfähigkeit des Sozialamts abzusichern. Andererseits wurden die notwendigen Maß-
nahmen ergriffen, um in besonders neuralgischen Bereichen gut für die Anforderungen aufgestellt zu 
sein, die sich aus einer starken Verbreitung des Virus vor Ort ergeben würden. Vor allem sind das die 
Bereiche der Pflege und Eingliederungshilfe, der Unterbringungs- und Betreuungsangebote für 
Flüchtlinge und Wohnungslose sowie der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder. 
 
3.1.1. Bereich Pflege und Eingliederungshilfe / WTG-Behörde 
 
Der Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe nimmt in der aktuellen epidemischen Lage einen be-
sonderen Schwerpunkt ein. Viele Personen gehören hier aufgrund ihres Alters und/oder des Vorlie-
gens von Vorerkrankungen zum Personenkreis mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheits-
verlauf. Hinzu kommt, dass innerhalb von Einrichtungen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Seit 
Beginn der Corona-Pandemie haben sich in Münster insgesamt 14 Bewohnerinnen und Bewohner 
von vollstationären Pflegeeinrichtungen und Pflege-Wohngemeinschaften sowie 17 Mitarbeitende von 
Einrichtungen und -diensten mit SARS-CoV-2 infiziert. Drei pflegebedürftige Personen sind an einer 
Covid-19-Erkrankung verstorben. 
 
Mit Stand vom 14.05.2020 sind keine Infektionsfälle unter den Bewohnerinnen und Bewohnern und 
nur noch in einem Fall unter den Mitarbeitenden zu verzeichnen. Es ist der großen Umsicht der be-
troffenen Einrichtungen zu verdanken, dass es in keinem Fall zu einer unkontrollierten Weiterverbrei-
tung des Virus gekommen ist. Angesichts der ab dem 09.05.2020 erfolgten Lockerungen der bislang 
sehr restriktiven Besuchseinschränkungen sowie der zunehmenden Öffnungen im Alltagsleben steigt 
das Infektionsrisiko perspektivisch jedoch wieder an. 
 
Zu Beginn der Krise stand die Sorge um die Sicherstellung der häuslichen Versorgung pflegebedürfti-
ger Menschen im Fokus, dass nämlich Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste, pflegende Angehöri-
ge oder ausländische 24-Stunden-Betreuungen aufgrund von Infektionen, Quarantänemaßnahmen 
oder Reisebeschränkungen ausfallen könnten. Auf Initiative der Stadt Münster haben die Alexianer 
Münster gGmbH kurzfristig ein Angebot an Kurzzeitpflege-Notfallplätzen geschaffen, indem der Alt-
bau des Haus Heidhorn (Westfalenstraße 490) zum 09.04.2020 mit zunächst 18 Plätzen wieder in 
Betrieb genommen wurde. Bislang ist es jedoch zu keinen gravierenden Engpässen im Bereich der 
ambulanten Versorgung gekommen. 
 
Die WTG-Behörde hat die Einrichtungen und Dienste seit Beginn der Corona-Pandemie regelmäßig 
insbesondere über die aktuellen rechtlichen Veränderungen sowie die Empfehlungen des RKI infor-
miert und in enger Abstimmung mit der unteren Gesundheitsbehörde bei der Umsetzung der erforder-
lichen Maßnahmen beraten. Es haben ferner mehrere Trägergespräche - u. a. gemeinsam mit Mit-
gliedern des Krisenstabs - stattgefunden, um über die aktuellen Herausforderungen zu sprechen und 
Strategien zu entwickeln. Die stationären Pflegeeinrichtungen waren ab Mitte April auch mit einer 
Vertretung im Krisenstab beteiligt.

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V/0484/2020 
Darüber hinaus wurden mehrere Abfragen bezüglich des Bedarfs an Schutzausrüstung durchgeführt 
und Berechtigungsscheine zur Abholung des Materials bei der Feuerwehr ausgestellt. 
 
3.1.2. Städtische Einrichtungen für geflüchtete und für wohnungslose Menschen 
 
In den städtischen Einrichtungen für Flüchtlinge (2.300 Plätze an 35 Standorten) und wohnungslose 
Menschen (250 Plätze an 5 Standorten) ging es schon frühzeitig darum, die erforderlichen Hygiene-
empfehlungen in der Beratung und Begleitung der Menschen umzusetzen und die Rahmenbedingun-
gen für das Wohnen in den Einrichtungen so zu gestalten, dass die Menschen dort gesund und sicher 
leben können. Die Mitarbeitenden von Stadt und freien Trägern legen großen Wert auf eine umfas-
sende Aufklärung und informieren mehrsprachig über das Virus und die jeweils aktuellen Erlasse und 
Verordnungen. Die notwendigen Hinweise zum Coronavirus stehen den Bewohnerinnen und Bewoh-
nern in ihrer jeweiligen Muttersprache (Übersetzungen in 28 Sprachen) zur Verfügung. 
 
Darüber hinaus wurde ein Ablaufplan bei Quarantänenotwendigkeiten in Einrichtungen für geflüchtete 
oder wohnungslose Menschen erstellt. Bei Bedarfen zur Quarantäne bzw. Separierung von Men-
schen werden Betroffene entweder in ihrer Unterkunft in einem abgetrennten Bereich untergebracht 
oder in andere geeignete Bereiche verlegt. Mit dem Gebäude an der Landsberger Straße 13 in A-
melsbüren, das als Flüchtlingseinrichtung aufgegeben wurde, steht eine Ad-hoc-Lösung zur Unter-
bringung betroffener Haushalte zur Verfügung, wenn dies in größerem Umfang erforderlich werden 
sollte. Für ein besonders negatives Szenario sind Pläne vorbereitet, wie weitere Einrichtungen gege-
benenfalls freigezogen und als Quarantäneunterkunft genutzt werden könnten5. 
  
3.1.3. Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe 
 
In Münster betreiben freie Träger Einrichtungen für alleinstehende wohnungslose Menschen wie folgt: 
 Haus der Wohnungslosenhilfe für Männer HdW (80 Plätze), 
 Nachtunterkunft HuK (Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung) für Männer (48 Plätze) und 
 Übernachtungs- und Schlafstelle des SkF für Frauen (14 Plätze). 
 
Seit einigen Jahren kommt in den Wintermonaten die so genannte Winternothilfe in Form von Wohn-
containern mit 50 Plätzen auf dem Gelände am Albersloher Weg hinter dem Jovel hinzu. Diese wurde 
in diesem Jahr noch nicht beendet, vor allem, weil Menschen aus Ost- oder Südosteuropa derzeit 
wegen der geschlossenen Grenzen nicht in ihre Heimat zurückkehren können. 
 
Die Verwaltung hat schon Mitte März 2020 mit den freien Trägern über Krisenpläne zum Umgang mit 
dem Coronavirus gesprochen. Die Menschen leben in den Einrichtungen auf sehr engem Raum zu-
sammen, gehören aufgrund diverser Vorerkrankungen oft zur Risikogruppe, zum anderen zeigen sie 
zum Teil nur wenig Verständnis für Hygienevorschriften, auch weil sie teilweise alkohol- und/oder 
drogenabhängig sind. 
 
Ziel ist es, Quarantänemöglichkeiten in den jeweiligen Einrichtungen zu realisieren. So könnte im Be-
darfsfall die dort vorhandene Infrastruktur genutzt werden, um die Versorgung erkrankter Personen zu 
unterstützen und die betroffenen Menschen weiterhin zu beraten und gesundheitlich zu betreuen. 
 
Die mit Abstand größte Einrichtung, das HdW an der Bahnhofstraße 62, wurde dazu inzwischen wirk-
sam entlastet. Bis zu 50 % der Bewohner zogen vorbeugend in das nahe gelegene Gebäude der 
Wohnungsloseneinrichtung Friedrich-Ebert-Straße 1 um. Die dort untergebrachten wohnungslosen 
Familien (knapp 50 Personen) sind zuvor in das Gebäude der Flüchtlingseinrichtung am Buldern-
weg 42 umgezogen. Dort war die Belegung mit Blick auf den auslaufenden Mietvertrag bereits redu-
ziert, ein Auszug der letzten Personen konnte kurzfristig umgesetzt werden. Nach diesen Maßnah-
                                                
5  Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW hat te per Erlass vom 19.03. und 
17.04.2020 die Zuweisung von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie Aufenthaltsgesetz 
in die Kommunen befristet bis zum 03.05.2020 ausgesetzt.

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V/0484/2020 
men können in den oberen Stockwerken des HdW bei Bedarf Quarantäne- bzw. Isolationsmaßnah-
men umgesetzt werden. Gleichzeitig kann die dichte Zimmerbelegung spürbar entlastet werden. 
 
In den Räumlichkeiten des SkF werden für die Frauen in Abhängigkeit von der Gesamtbelegung 
ebenfalls Möglichkeiten zur Separierung von Menschen geschaffen. Sollte dies im Ernstfall wegen der 
Belegungssituation nicht möglich sein, wird in städtischen Gebäuden eine individuelle Quarantäne-
möglichkeit organisiert. Dies ist bei den gegenüber der Männerunterbringung deutlich geringeren Per-
sonenzahlen realisierbar. 
 
3.1.4. Tagesaufenthalte für wohnungslose Menschen 
 
Die offenen Tagesstätten bzw. Tagesaufenthalte für wohnungslose Menschen, die z. B. Mahlzeiten, 
Wäsche- und Hygienemöglichkeiten, Gesprächs- und Beratungsangebote usw. für wohnungslose 
Menschen anbieten, mussten wegen der Corona-Situation geschlossen werden. 
 
Die Verwaltung hat als Ersatz Flächen in Bahnhofsnähe gesucht, die groß genug sind, um die aktuell 
geltenden Abstandsregeln einhalten zu können. Innerhalb kürzester Zeit konnte wegen der schnellen 
Hilfe der Stadtwerke Münster GmbH und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ein solcher 
Tagesaufenthalt für wohnungslose Menschen auf einem Teil des Stadtwerke-Parkplatzes Ecke Al-
bersloher Weg / Hafengrenzweg geschaffen werden. 
 
Dort wurden Zelte vom THW aufgebaut sowie notwendige technische Installationen organisiert. Die 
Betreuung des Tagesaufenthalts übernehmen in Kooperation die Bischof-Hermann-Stiftung, der SkF 
sowie der Treffpunkt „An der Clemenskirche“ der Alexianer Misericordia GmbH. Die Verpflegung lie-
ferte das THW, inzwischen wird sie durch ein Inklusionsunternehmen übernommen. Als zweiter 
Standort kam das Pfarrer-Eltrop-Heim (Wolbecker Straße) hinzu, das durch das großzügige Angebot 
der katholischen Kirchengemeinde Sankt Mauritz sowie der Caritas Münster aktiviert werden konnte. 
Die Betreuung übernimmt dort die Bahnhofsmission, also eine Kooperation von Caritas und Diakonie 
(Treff W7 Windthorststraße). Die Verpflegung lag dort ebenfalls in der Regie des THW und übernimmt 
nun ein Inklusionsunternehmen. 
 
Beide Standorte wurden um Sanitärcontainer ergänzt, damit die Menschen sich dort duschen und ihre 
Kleidung waschen können. Die Angebote sind täglich von ca. 10 bis 16 Uhr geöffnet, werden von den 
Menschen angenommen und bieten gute Rahmenbedingungen, um die schwierige Situation aufgrund 
der Corona-Krise zu überbrücken. 
 
3.1.5. Plätze für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder 
 
Da die Plätze in den Münsteraner Frauenhäusern zurzeit weitestgehend belegt sind und die Möglich-
keiten für Frauen und Kinder, das Frauenhaus zu verlassen, um in eine eigene Wohnung zu ziehen, 
momentan eingeschränkt sind, hat das Sozialamt in Abstimmung mit den beiden Frauenhausträgern 
ab dem 10. April bis auf Weiteres fünf Appartements in Ferienhäusern reserviert, um dort bei akutem 
Bedarf schutzsuchende Frauen und ihre Kinder unterbringen zu können. Bis Anfang Mai war es noch 
nicht erforderlich, auf die Zusatzplätze zurückzugreifen. 
 
3.1.6. Informationen an Träger  
 
Seit Beginn der Beschränkungen hat das Sozialamt Träger/Leistungsanbieter, die ihre Leistungen 
nicht mehr erbringen konnten, über die Rechtslage informiert und regelmäßig auf dem Laufenden 
gehalten. Betroffen waren vor allem Angebote im Sektor Eingliederungshilfe (Integrationshelfer/-
innen, Autismuszentren, Mototherapie u. a.) einschließlich Fahrdienst für Menschen mit Behinderung. 
Insbesondere das Versammlungsverbot war für Träger von Bedeutung, die Angebote für Gruppen 
vorgehalten haben, seit Mitte März aber aussetzen mussten (Stadtteilzentren, Treffs, Seniorenbegeg-
nungsstätten u. a.). Mit der behutsamen Wiederöffnung von Schulen und Kindertageseinrichtungen 
können Anbieter einzelne individuelle Leistungen der Eingliederungshilfe wieder bereitstellen, wäh-
rend Gruppenangebote vorerst bis Ende Mai 2020 weiterhin nicht möglich sind.

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3.1.7. Sicherung der sozialen Infrastruktur  
 
Anbieter mit sozialen Dienstleistungen, die bisher die Stadt finanziert hat, die sie krisenbedingt aber 
einstellen mussten, können einen Antrag auf Leistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz 
(SodEG) stellen. Soweit keine vorrangigen Mittel (z. B. Kurzarbeitergeld oder Leistungen aufgrund 
des Infektionsschutzgesetzes) zur Verfügung stehen, können sie auf Antrag bis zu 75 % der bisheri-
gen städtischen Finanzierung erhalten. Antragsteller müssen im Antrag die Ressourcen (Personal, 
Räume, Sachmittel) benennen, die sie in der Krise Dritten zur Verfügung stellen können. Die städti-
schen Ämter in den Bereichen soziale Sicherung, Gesundheit, Arbeitsmarktförderung, Kinder und 
Jugend sowie Schule und Bildung haben sich (in Abstimmung mit der AG Wohlfahrtspflege) auf ein 
weitgehend einheitliches Verfahren zur Umsetzung des SodEG verständigt, über das sie die betref-
fenden Anbieter und Träger informiert haben. 
 
3.1.8. Hotline der örtlichen Wohlfahrtspflege 
 
Mitte März hat das Sozialamt mit den örtlichen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege verabredet, 
eine Telefonhotline einzurichten, funktional angedockt an die stadtteilorientierte soziale Arbeit der 
Verbände. Zielgruppen sind vor allem ältere Menschen, Menschen mit Vor- oder chronischen Erkran-
kungen (Risikogruppen) und Personen in Quarantäne, die bei der Versorgung mit Lebensmitteln und 
Medikamenten Unterstützung benötigen. 
 
Die Hotline ist seit dem 19. März unter der Nummer 01 51/25 06 55 18 (Caritasverband) montags bis 
sonntags von 10 bis 15 Uhr erreichbar, seit Ende März auch über Corona-Hilfe@DRK-muenster.de. 
Die Anliegen werden an Ansprechpartner/-innen von AWO, Caritas, Diakonie und DRK in den Stadt-
teilen gegeben, um den Service bis zur Haustür vor Ort zu organisieren, insbesondere mithilfe Freiwil-
liger. 
 
Das Angebot besteht vorerst bis Ende Mai, eine mögliche Verlängerung wird Mitte Mai abgestimmt. 
Bis zum 23. April konnten knapp 70 Einkaufspatenschaften organisiert werden, eingegangen sind 
insgesamt 150 Anrufe. Die Nachfrage nimmt ab, besonders an Wochenenden gehen nur noch ver-
einzelt Anrufe ein. Dass die Nachfrage insgesamt überschaubar geblieben ist, ist angesichts weiterer 
bürgerschaftlicher Initiativen nachvollziehbar 
(s. https://www.muenster.de/corona_unterstuetzung.html). 
 
3.2. Wahrnehmung der regulären Aufgaben, Zugang zum Sozialamt 
 
Seit dem 13.03.2020 empfehlen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamts allen Ratsu-
chenden, persönliche Besuche, soweit eben möglich, durch telefonische, schriftliche oder E-Mail-
Kontakte zu ersetzen. Für ausführlichere Besuchsgespräche hält das Sozialamt in den beiden 
Dienstgebäuden Hafenstraße 8 und Von-Steuben-Straße 5 einzelne, entsprechend hergerichtete 
Räume vor. 
 
Dessen ungeachtet war und ist das Sozialamt während der regulären Öffnungszeiten ohne Termin-
absprache über das Kundenzentrum, das entsprechend sicher eingerichtet wurde, erreichbar. Vom 
16. bis 31.03. haben 759, im April haben 1.016 Besucherinnen und Besucher das Kundenzentrum 
des Sozialamts aufgesucht.  
 
Für die Fachstelle Schwerbehindertenrecht war der Publikumsverkehr auf Weisung des MAGS bis 
zum 3. Mai ausgesetzt. Seit dem 05.05.2020 findet der Publikumsverkehr unter strengen Hygienevor-
gaben wieder statt. Dazu wurde ein Servicebüro eingerichtet und mit den notwendigen Sicherheits-
vorkehrungen ausgestattet. 
 
Des Weiteren betreibt das Sozialamt seit dem 18. März eine Hotline für krisenbedingte Fragen und 
Anliegen, die Ratsuchende an das Sozialamt richten möchten. Die Nachfrage ist allerdings über-

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schaubar (durchschnittliche Anrufe pro Tag im März: 10, im April: 5). Hinzu kommen tagesdurch-
schnittlich 6 Anrufe zum Thema Corona-Pandemie, die im Sekretariat eingehen. 
 
Grundsätzlich konnten die Fachstellen ihre regulären Aufgaben während der Corona-Zeit trotz der 
Kontaktbeschränkungen wahrnehmen und die Anliegen und Anträge der Bürgerinnen und Bürger 
bearbeiten. 
 
3.3. Personal und Organisation 
 
Um die Zahl der in den Dienstgebäuden anwesenden Personen zu begrenzen (Ziel: Einzelbelegung 
der Büros) konnte mithilfe zusätzlich bereitgestellter Technik eine Reihe von Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern ins Homeoffice wechseln. Der erforderliche Aktentransport wird von anderen Mitarbei-
tern/-innen des Sozialamts sichergestellt.  
 
Mangels ausreichender Räumlichkeiten für eine Einzelnutzung wurde in Teilbereichen der Leistungs-
gewährung Schichtarbeit eingeführt. In zwei Schichten (6 bis 12:45 Uhr und 13:15 bis 20 Uhr) wird 
der Dienstbetrieb sichergestellt. Zudem wurden verbindliche Absprachen zur einheitlichen Gestaltung 
von Arbeitsplätzen getroffen, um im Fall einer Quarantäne beispielsweise einer ganzen Fachstelle 
jederzeit die Übernahme der Arbeit in fremden Büros durch nicht erkrankte Kollegen/-innen zu ermög-
lichen. Gesetzlich vorgegebene Antragsvereinfachungen werden umgesetzt. 
 
Für die WTG-Behörde wurde die Durchführung der turnusgemäßen Regelprüfungen aufgrund einer 
entsprechenden Weisung des Landes Mitte März ausgesetzt. Dennoch werden die Einrichtungen 
sukzessive, z. T. gemeinsam mit der unteren Gesundheitsbehörde - vor Ort besucht und beraten. 
Hierbei wird die Stadt im Rahmen der Amtshilfe durch Mitarbeitende des Medizinischen Dienstes der 
Krankenversicherung Westfalen-Lippe unterstützt. 
 
Nachdem der Publikumsverkehrs im Bereich Schwerbehindertenrecht per Erlass zur kontaktreduzier-
ten Fortführung der Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft zeitweise gänzlich 
ausgesetzt war, wurden Anfragen telefonisch, per E-Mail oder schriftlich bearbeitet. Seit dem 
05.05.2020 findet - wie bereits erwähnt - der Publikumsverkehr unter Hygienemaßnahmen wieder 
statt. 
 
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die Flüchtlingseinrichtungen oder Wohnungsloseneinrich-
tungen betreuen, stehen über Telefon und E-Mail täglich im Kontakt mit den Menschen in den Einrich-
tungen. Einmal pro Woche findet in jeder Unterkunft in geschütztem Rahmen eine persönliche 
Sprechstunde statt, die in der Regel intensiv wahrgenommen wird. 
 
Zur akuten Abwendung von Wohnungslosigkeit ist die Fachstelle Wohnraumsicherung bei dringenden 
Bedarfen erreichbar, auch persönlich. Mit den ersten Lockerungen werden in der sozialen Arbeit der 
Fachstelle Wohnraumsicherung wieder in zunächst begrenztem Umfang Haushalte unter Berücksich-
tigung der Hygienestandards aufgesucht. Werden die Gegebenheiten vor Ort den Hygiene- und Si-
cherheitsanforderungen nicht gerecht, wird der Kontaktversuch jedoch abgebrochen. 
 
Auch der Hausmeisterdienst in den Übergangseinrichtungen ist nach Maßgabe der Lockerungsregeln 
in den Einrichtungen präsent. Dazu gehören vor allem Reparaturen, Präsenzdienst im Hausmeister-
büro und die Organisation von Handwerkerterminen. 
 
Für den Fall besonderer Ereignisse in Einrichtungen hat das Sozialamt bereits Anfang März (zu-
nächst bis 10. Mai) eine Rufbereitschaft an Wochenenden eingerichtet, die jeweils eine Leitungskraft 
und ein/e Mitarbeiter/-in zur Betreuung der Einrichtungen oder der WTG-Behörde wahrnahmen. 
 
3.4. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die Corona-Pandemie wird nicht ohne Folgen für den Haushalt der Stadt Münster bleiben. Daher ar-
beitet die Verwaltung daran, die im Zusammenhang entstehenden Haushaltsbelastungen und Entlas-

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V/0484/2020 
tungseffekte zu erfassen. Aktuell sind Prognosen dazu wegen der nach wie vor bestehenden Dyna-
mik und fehlender Vergleichsmöglichkeiten praktisch nicht möglich. Um einen ersten Überblick über 
mögliche oder sich bereits jetzt abzeichnende finanzielle Auswirkungen zu gewinnen, wurde eine ers-
te, überschlägige Einschätzung getrennt nach Aufwendungen und Erträgen vorgenommen. 
 
3.4.1. Aufwendungen 
 
Einmalige Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind seit März 2020 in 
Höhe von ca. 92.000 € entstanden, vor allem für notwendige Anpassungen in Übergangseinrichtun-
gen für geflüchtete und wohnungslose Menschen einschließlich der Vorkehrungen für Quarantäne 
und/oder Isolationsmaßnahmen sowie die Herrichtung der Tagesaufenthalte für Wohnungslose. 
 
Laufende Mehraufwendungen entstanden bislang in Höhe von ca. 75.000 € im Bereich der Leis-
tungsgewährung für Neufälle oder Bestandsfälle mit höherem Leistungsanspruch. Hinzu kommen 
auch hier die Aufwendungen für die Tagesaufenthalte für Wohnungslose und die Maßnahmen in 
Flüchtlings- und Wohnungsloseneinrichtungen. Intern entstehen in geringem Umfang Aufwendungen, 
z. B. für die Organisation von Telearbeit. Monatliche Veränderungen müssen beobachtet werden. 
 
Minderaufwendungen zeichnen sich derzeit lediglich im Bereich des Fahrdienstes für Menschen mit 
Behinderungen ab - sie betrugen bislang ca. 11.000 €. 
 
3.4.2. Erträge 
 
Dem stehen laufende Mehrerträge lediglich bei den Kostenerstattungen des Bundes gegenüber, die 
aktuell noch unter 3.000 € liegen. Es werden aber voraussichtlich auch noch temporäre Gebühren-
ausfälle eintreten, die für Leistungen nach dem WTG zu erwarten gewesen wären. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage A

2591 Zeichen

Anlage A zur V/0484/2020 
 
Kurzüberblick 
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
wird darüber informiert, mit welchen Arbeiten und Herausforderungen die Ämter des Sozialbe-
reichs seit der ersten Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 - dem Corona-Virus - konfrontiert wa-
ren, welche Aufgaben bislang bewältigt und welche Vorbereitungen getroffen wurden, um auf die 
Entwicklungen des Infektionsgeschehens in der Stadt gut und professionell reagieren zu können. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing-
konzept Münster (ISM) verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln 
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. 
Bei allen Maßnahmen und Vorkehrungen, die getroffen werden, um die Ausbreitung des SARS-
CoV-2-Virus einzudämmen, steht das Ziel im Fokus, trotz notwendiger Einschränkungen die sozi-
ale Balance in der Stadt zu stärken. Die Sicherung der Gesundheit, die Teilhabe am gesellschaft-
lichen Leben und die wirtschaftliche Absicherung der Bevölkerung tragen dazu bei, dieses Ziel zu 
erreichen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Verschiedene Verschiedene des Dezernats V 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind erhebliche Mehraufwendungen und Minderer-
träge zu erwarten. Hier geht es aber nicht um die konkreten Maßnahmen, sondern lediglich um 
einen Bericht zur Thematik, der keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Finanzen hat. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
In allen Bereichen wird eine Vielzahl von Maßnahmen organisiert, die allen unterschiedlichen 
Pflichtigkeitsbereichen zuzuordnen sind. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden auch die Querschnittsthemen Integration von Geflüchteten, (Re-) Integra-
tion wohnungsloser Menschen sowie die gleichberechtigte Teilhabe auch sozial benachteiligter 
Menschen am gesellschaftlichen Leben behandelt.

Beratungsverlauf (1)

28.05.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Westfalenstraße 490
  • Landsberger Straße 13
  • Bahnhofstraße 62
  • Wolbecker Straße
  • Windthorststraße
  • Von-Steuben-Straße 5
  • Albersloher Weg
  • Hafengrenzweg
  • An der Clemenskirche
  • Friedrich-Ebert-Straße 1
  • Hafenstraße 8

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0484/2020
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37