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AN/1449/2023

- Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit auf dem Wilhelmplatz schaffen -

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (GUT/Klima) 16.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 31.08.2023, TOP 8.1.5

Gem. Antrag nach § 3 (GUT/Klima BV5)

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Gem. Antrag nach § 3 (GUT/Klima BV5)

4514 Zeichen

Grüne 
Gut/Klima 
Linke 
FDP 
Gleichlautend 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 17.08.2023 
AN/1449/2023 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
- Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit auf dem Wilhelmplatz schaffen - 
Antrag der Grünen, Gut/Klimafreunde, Linke und FDP 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am 
Wilhelmplatz 
herzustellen, indem 
 
1. ab Winter 2023 die Straßen rund um den Wilhelmplatz samstags zu Marktzeiten 
(derzeit 7 bis 14.30 Uhr) für den MIV gesperrt werden. Dafür sind die 
Einfahrtmöglichkeiten an folgenden Kreuzungen mit Warnbarken o.ä. abzusperren: 
 - Wilhelmstraße an der Ecke zur Neusser Straße 
 - Christinastraße an der Ecke zur Steinberger Straße 
 - Auguststraße an der Ecke zur Baudristraße  
 
Das Ausfahren von über Nacht geparkten Fahrzeugen ist dadurch jederzeit weiterhin 
möglich. Für Marktbeschicker:innen, Menschen mit sog. Behindertenparkausweis 
und anderen Lieferverkehr müssen Ausnahmeregelungen gelten. 
 
Die Maßnahme wird zunächst auf ein Jahr befristet und muss nach einer Prüfung ggf. 
reversibel sein.

- 2 - 
2. die Gehsteige rund um den Wilhelmplatz so schnell wie möglich weitgehend von 
allen Barrieren freiräumt werden, die der 2m-Gehwegregel widersprechen 
(Fahrradständer, Bänke, Werbeaufsteller, etc.) und 
 
3. in großer Zahl Fahrradabstellmöglichkeiten auf bisherigen PKW-Stellplätzen 
geschaffen werden. 
 
Der Beschluss der Bezirksvertretung vom 02.02.2023 (Antrag AN/0105/2023 ,  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=367320) wird damit 
aufgehoben. 
 
Begründung:  
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat am  02.02.2023 zur Herstellung von Verkehrssicherheit und 
Ordnung für Zufußgehende und Radfahrende einen Verkehrsversuch von montags bis 
samstags  , Grundlage waren der Antrag AN/0105/2023 (https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__ktonr=367320 ) sowie ein Änderungsantrag (Tischvorlage) der CDU. 
Das aktuelle Gerichtsurteil für die Deutzer Freiheit stellt diesen Beschluss insofern in Frage, 
da nicht klar ist, ob für die Tage Montag bis Freitag die Rechtsgrundlage für einen 
Verkehrsversuch vorhanden ist. Samstags hingegen ist die Situation eindeutig, somit bleibt 
die Begründung aus dem ursprünglichen Antrag weiterhin gültig und wird hier in leicht 
angepasster Form wiederholt: 
 
Die Verkehrssituation rund um den Wilhelmplatz ist insbesondere samstags sehr chaotisch 
und gefährlich. Für Familien mit Kindern und Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt 
sind, ist der Marktbesuch dadurch beschwerlich, teilweise auch sehr gefährlich. 
Autofahrende kreisen auf der Suche nach einem Parkplatz immer wieder um den Platz oder 
parken die Gehwege und Kreuzungen zu, so dass es insbesondere für kleinere und 
eingeschränkte Marktbesucher:innen unübersichtlich und dadurch gefährlich wird. Auch die 
Gehwege stehen (aufgrund mangelnder Abstellmöglichkeiten) voll mit Fahrrädern und 
anderen Hindernissen (Fahrradständer, Werbeschilder und Aufsteller, etc.). 
 
Bei der hohen Zahl der Marktbesucher:innen insbesondere an Samstagen wird dadurch das 
Zu-Fuß-Gehen rund um den Platz zu einem Spießrutenlauf, mit Kinderwagen oder Rollstuhl 
fast 
unmöglich, immer wieder weichen Zu-Fuß-Gehende auf die Fahrbahn aus.  
 
Eine Anfrage aus dem letzten Jahr hat ergeben, dass hier regelmäßig kontrolliert und eine 
hohe Zahl an Verwarnungsgeldern ausgestellt wird, zeigt aber um so eindrücklicher, dass die 
Situation durch Kontrollen durch das Ordnungsamt nicht in den Griff zu kriegen ist.  
 
Eine Verkehrsberuhigung rund um den Platz würde als Nebeneffekt die Aufenthaltsqualität 
rund um und auf dem Markt deutlich erhöhen und ihn dadurch noch deutlich attraktiver 
machen. Dadurch, dass an anderen Tagen die Befahrbarkeit mit Auto weiterhin gegeben ist , 
bleibt der Markt auf dem Wilhelmplatz dennoch attraktiv für diese Gruppe der 
Nutzer*innen.

- 3 - 
Wir verstehen diesen Antrag auch als eine Möglichkeit, den Prüfauftrag der 
Bezirksvertretung vom 03.09.2020 https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=97020 (Antrag AN/1084/2020 https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=786037&type=do) umzusetzen.. 
 
 
 
Gez.:  Robert Spieß  Inga Feuser  Markus Frank  Marc Urmetzer

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Wilhelmstraße
  • Neusser Straße
  • Christinastraße
  • Auguststraße
  • Baudristraße
  • Wilhelmplatz
  • Deutzer Freiheit
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/1449/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (GUT/Klima)
Datum
16.08.2023
Erstellt
17.08.2023 10:03