V/0484/2017
Sexuell übertragbare Infektionen - Präventions-, Beratungs- und Untersuchungsangebote in Münster
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Berichtsvorlage
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V/0484/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten Betrifft Sexuell übertragbare Infektionen 1. Präventions-, Beratungs- und Untersuchungsangebote in Münster und 2. Umsetzung der gesundheitlichen Pflichtberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz Beratungsfolge 21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 13.09.2017 Ausschuss für Gleichstellung Bericht Bericht: Sexuell übertragbare Infektionen 1. Präventions-, Beratungs- und Untersuchungsangebote in Münster Mitte der 80er Jahre, nac hdem auch in Deutschland von den ersten Aidserkrankungen berichtet wurde, stellte die BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) erstmalig eine sexuell übertragbare Erkrankung in den Mittelpunkt der breit angelegten Präventionskampagne „Gib AIDS keine Chance“. Mit zunehmendem Wissen über die Übertragungswege des HI -Virus wurde deutlich, dass auch andere sexuell übertragbare Erkrankungen, insbesondere solche, die eine HIV -Infektion begüns- tigen, in Präventionsbotschaften, aber auch in Beratungs -und Untersuchungsangebote einbezo- gen werden müssen. Information und Aufklärung ist nach wie vor ein zentrales Mittel, um die Verbreitung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI) zu minimieren. Sie zeigen Wirkung, wenn sie eingebunden sind in ein Gesamtkonzept, das Eigenverantwortlichkeit für die sexuelle Gesundheit stärkt und die Handlungskompetenz des einzelnen Menschen fördert. „Über Sexualität reden“ und Fragen stellen will gelernt sein. 30 Jahre nach dem Start der HIV/STI-Prävention bie ten sexualpädagogische Veranstaltungen und anonyme, kostenfreie HIV/STI- Beratungsangebote immer noch den geschützten Rahmen und fachlich qualifizierte Antworten für oft erstmals gestellte Fragen zum Thema sexuelle Gesundheit. Die Nachfrage dieser Angebote bewegt sich in Münster seit vielen Jahren auf gleich hohem Niveau. Vorlagen-Nr.: V/0484/2017 Auskunft erteilt: Frau Brosda Ruf: 492-5361 E-Mail: BrosdaM@stadt-muenster.de Datum: 09.06.2017 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0484/2017 1.1 Zielgruppenspezifische Präventionsangebote Das NRW -Gesundheitsministerium initiierte 1988 ein „Youthwork -Programm“. Durch personale Kommunikation sollten insbesondere Jugendliche zie lgruppenspezifisch aufgeklärt we rden. Von den anfänglich über 100 Stellen existieren zurzeit in Nordrhein -Westfalen noch 63 Fachstellen bei unterschiedlichen Trägern. In Münster sind von den ursprünglich 7 Youthwork -Stellen noch zwei Stellen erhalten gebli eben: bei der Aids -Hilfe Münster e.V. und beim Landesverband J u- gendrotkreuz mit Sitz in Münster. Münster ist inzwischen ein gutes Beispiel für institutionsübergreifende Kooperationsstrukt uren. Die aktuellen Youthwork-Stellen und die Fachkräfte der sexualpä dagogisch tätigen freien Träger sind in Münster eng miteinander vernetzt. Konkret kooperieren die Aids -Hilfe Münster e.V., das Jugendrotkreuz, pro familia und der Sozialdienst katholischer Frauen. Der Präventionsansatz der Träger ist dabei in weiten Bere ichen deckungsgleich: Die Aufklärung und Begleitung von Jugendlichen zu einer selbstbestimmten und verantwortungsvollen Sexualität sind die effektivste Form von Prävention sowohl im Hinblick auf HIV und andere STI als auch im Hinblick auf unerwünschte Schwangerschaften. Die Sexualpädagogik in Münster steht für wertorientierte, altersgemäße und fachlich fundierte Präventionsarbeit. Damit die HIV -Infektionszahlen in Münster niedrig bleiben – oder noch niedri- ger ausfallen – muss es gelingen, Informationsstand und Schutzverhalten kontinuierlich auf e i- nem hohen Stand zu halten. Jede neue Generation junger Menschen benötigt Informationen und Unterstützung. Weder der Sexualkundeunterricht in den Schulen noch massenmediale Kampa g- nen sind dafür allein ausreichend. N ur in einer geschützten und vertrauensvollen Umgebung g e- lingt es, „die Eigenverantwortlichkeit und Kompetenzen von Jugendlichen zu stärken und junge Menschen in die Lage zu versetzen, die Entwicklung ihrer Sexualität […] selbstbestimmt und ver- antwortungsvoll wahrzunehmen […]“ (Landeskonzept des Gesundheitsministeriums NRW zur Minimierung von HIV/STI-Infektionen, S. 37). Auch kommt der Fortbildung von Multiplikator*innen eine hohe Bedeutung zu. Pädagogisches Fachpersonal benötigt ein solides Basiswissen run d um die Themen Sexualität und Gesundheit, das den Entwicklungen in Medizin und Epidemiologie immer wieder angepasst werden muss. Prävention und Sexualpädagogik 2016 in Münster (trägerübergreifend) Veranstaltungen 410 erreichte Personen 6016 Multiplikator*innen- Schulungen 37 erreichte Personen 533 Durch die Aids-Hilfe Münster werden zudem Multiplikator*innen-Schulungen für pflegende Berufe durchgeführt (2016: 17 Veranstaltungen, 344 erreichte Personen). Die regelmäßig erhobene repräsentative Studie zur Jugendsexualität der Bundeszentrale für g e- sundheitliche Aufklärung zeigt, dass sich zwar ca. 84% der Jugendlichen zwischen 14 und 25 Jahren sexuell aufgeklärt fühlen, jedoch ca. 40% der Mädchen und 31% der Jungen mehr über sexuell übertragbare Infektionen wissen möchten (Studie Jugendsexualität 2015, BZgA). Nachhaltige HIV-Prävention in der Schule braucht ein kontinuierliches und altersangemessenes Angebot, welches Jugendliche über Infekt i- onswege und die Behandlung sexuell übertragbarer Erkrankungen auf klärt und ihnen Handlungskompetenzen für einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität vermittelt. 3 V/0484/2017 die Möglichkeit, in (geschlechtshomogenen) Kleingruppen Fragen zur eigenen Körperlich- keit und Sexualität zu besprechen. außerschulische Ansprechpartner, an di e sich Jugendliche in Fragen zu ihrer sexuellen Gesundheit wenden können. sexualpädagogische Angebote, die einen positiven und lustvollen Zugang zum Thema Sexualität im Sinne ganzheitlicher Gesundheitsförderung schaffen und dabei gleichzeitig einen achtsamen Umgang mit eigenen Grenzen und den Grenzen anderer vermitteln. Eine aktuelle und zukünftige Herausforderung stellen die Projekte mit geflüchteten Jugendlichen dar. Ob vereinzelt im Klassenverband, in Integrationsklassen oder Wohngruppen – der kultursen- sible Zugang für Jugendliche zum Themenfeld der Sexualität ist eine deutschlandweite Aufgabe der Sexualpädagog*innen. Hierfür bedarf es einer intensiven Vernetzung der Fachstellen unte r- einander und einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Präventionsinhalte. Für Wohngruppen mit unbegleiteten minderjährigen männlichen Flüchtlingen besteht in Münster seit 2016 ein sexualpädagogisches Angebot durch eine Kooperation von Aids -Hilfe Münster e.V., pro familia und dem Sozialdienst katholischer Frauen. Bislang wu rden bei 7 Veranstaltungen 29 Jugendliche erreicht. Projekte mit dieser Zielgruppe sind in mehrfacher Hinsicht sinnvoll: Z um einen ermöglichen sie den Jugendlichen einen niedrigschwelligen Zugang zum Thema Sexualität und erweitern ihre kommunikativen Kompe tenzen, zum anderen bestehen (häufig aufgrund fe h- lender Aufklärung in Schule und Elternhaus) grundlegende Fragen zu Körperfunktionen, Verh ü- tung und Partnerschaft, die in geschütztem Rahmen beantwortet werden. Die Koordination der sexualpädagogischen Arbei t in Münster hat in den vergangenen Jahren eine gute Versorgung der Schulen in Münster möglich gemacht. Ziel sollte es sein, diesen hohen fachlichen Standard zu erhalten und auf aktuelle Bedarfe schnell und zielgruppenorientiert re a- gieren zu können. Um ins besondere schulische und außerschulische Präventionsangebote s i- cherzustellen, hat die Stadt Münster mit den Trägern der verbliebenen Youthworker -Stellen Leis- tungsvereinbarungen geschlossen. Die vereinbarten Leistungen werden über kommunalisierte Landesmittel finanziert. 1.2 Beratungs- und Untersuchungsangebote Sexuell übertragbare Infektionen (STI) verlaufen häufig symptomlos. Nichterkennen und Nichtb e- handlung symptomloser STI fördern die Weiterverbreitung sowie die Infektion mit weiteren STI und kann zu s chweren Krankheitsverläufen und -folgen führen. Deshalb werden in Münster, wie in allen anderen HIV/STI -Beratungsstellen in NRW, entsprechend den gemeinsamen Standards Beratungen nicht nur zu HIV und AIDS , sondern auch zu sexueller Gesundheit und anderen s e- xuell übertragbaren Erkrankungen angeboten. Insbesondere seitdem Plakate im öffentlichen Raum auch sexuell übertragbare Erkrankungen wie Chlamydien, Gonorrhoe, Feigwarzen und Herpes genitalis thematisieren, werden Informati o- nen und Untersuchungen zu dies en Erkrankungen vermehrt aktiv seitens des Klientels nachg e- fragt. Um die Verbreitung von STI zu verhindern, verpflichtet das Infektionsschutzgesetz Gesundheit s- ämter dazu, Beratung und Untersuchung zu diesen Infektionserkrankungen sicherzustellen und spezielle Angebote für Personen mit besonderen Ansteckungsrisiken anzubieten (§ 19 IfSG). Das Gesundheitsamt Münster bietet auf der Grundlage dieses Gesetzes kostenfreie und anon y- me Beratung/Untersuchung an. Die Untersuchungskosten für HIV-Antikörpertests und Untersuchungen auf Syphilis werden nach wie vor vom Land NRW übernommen. Für Abstrichuntersuchungen auf Gonorrhoe und Chlam y- dien wird eine Kostenbeteiligung von 10,00 € erhoben. Untersuchungen auf andere sexuell übe r- tragbare Erkrankungen werden risiko - und symptombezogen angeboten, wenn die Kl ient*innen keine Anbindung an das Gesundheitssystem haben oder die Anonymität besonders wichtig ist. 4 V/0484/2017 Es wird deutlich, dass die Nachfrage nach HIV/STI -Untersuchungen seit 2013 geringfügig aber doch stetig ansteigt. Die hohe Anzahl an STI-Untersuchungen im Jahr 2013 ist auf die Teilnahme an einer Studie zu Chla mydien und Gonorrhoe zurückzuführen. Ab 2015 steigt die Anzahl der Untersuchungen, weil seitdem erfolgreich zielgruppenspezifische Angebote für Männer mit Mann- Mann-Kontakten und Frauen in der Sexarbeit gemacht werden. Nach Angaben des Robert Koch Institu ts in Berlin ist die Chlamydieninfektion die am häufigsten übertragene sexuelle Infektion (Epi Bul 3/2010). Sie verläuft in den meisten Fällen ohne B e- schwerden, wird daher häufig nicht diagnostiziert und kann ohne Behandlung bei Männern und Frauen unter anderem zu Unfruchtbarkeit führen. 1.3 Spezifische Angebote für Risikogruppen 1.3.1 Männer mit Mann-Mann-Kontakten Männer, die Sex mit Männern haben, stellen sowohl in Deutschland als auch in NRW und Mün s- ter unverändert die größte Betroffenengruppe dar. Dies gilt nicht nur für Infektionen mit HIV, so n- dern insbesondere auch für Syphilis und zunehmend für Gonorrhoe und Chlamydien. Es liegt die Vermutung nah, dass die deutlich verbesserten Therapiemöglichkeiten einer HIV -Infektion zur Abnahme des Kondomgebrauchs führen und das Ansteckungsrisiko für andere STIs steigt. Seit Mai 2015 bietet das Gesundheitsamt in Kooperation mit der Aids Hilfe Münster e.V. ergä n- zend zu dem Beratungs- und Untersuchungsangebot der HIV/STI-Beratung einmal im Monat ein Beratungs- und Untersuchungsangebot für Männer, die Sex mit Männern haben, an. Dieses A n- gebot wird zielgruppenspezifisch beworben und wurde im Jahr 2016 im Durchschnitt von 10,7 Männern pro Abend genutzt. Der Anteil der Männer mit Mann -Mann-Kontakten, die das Ber a- tungs- und Testangebot im Gesundheitsamt in Anspruch nehmen, liegt weiterhin bei 30 -35% der männlichen Klienten, so dass von einem echten Ergänzungsangebot gesprochen werden kann. 1.3.2 Sexarbeiter* innen Da das Risiko für eine Ansteckung mit sexuell übertragbaren Erkrankungen mit der Anzahl der Sexualpartner*innen und der Anzahl der Sexualkontakte steigt, zählen Männer und Frauen, die in der Prostitution tätig sind, zu einer besonders vulnerablen Gruppe. Der Zugang zu dieser Gruppe ist am ehesten durch aufsuchende Angebote möglich, da in Münster die wenigsten Sexarbe i- ter*innen über die Beratungs- und Untersuchungsangebote informiert sind und sprachliche Barr i- eren ein zusätzliches Hindernis darstellen. 5 V/0484/2017 Infolge von aufsuchender Arbeit in einzelnen Clubs mit Unterstüt zung einer Sprach- und Kultur- mittlerin wurden 2016 57 Untersuchungen bei 32 Frauen durchgeführt, die alle keine Anbindung an das Gesundheitssystem haben und in der Regel nicht krankenversichert sind. Auch die K o- operation mit dem Streetworkprojekt „Marischa“ hat dazu geführt, dass der Zugang zu den Fra u- en auf dem „Straßenstrich“ verbessert werden konnte. Die nachfolgende Grafik zeigt die 2016 im Rahmen des HIV/STI -Beratungs- und Untersuchungs- angebotes diagnostizierten und behandlungsbedürftigen sexuell übert ragbaren Erkrankungen nach Geschlecht und Ansteckungsrisiko m-hetero = Männer mit heterosexuellen Kontakten, w-hetero = Frauen mit heterosexuellen Kontakten msm = Männer mit Mann-Mann-Kontakten w-Sexarbeit = Frauen, die in der Prostitution tätig sind Die Behandlung von sexuell übertragbaren Erkrankungen einschließlich HIV erfolgt in der Regel in ärztlichen Fachpraxen. Gewachsene Kooperationen führen dazu, dass mit wenigen Ausna h- men der Behandlungsbeginn direkt nach Diagnose sichergestellt werden kann. Wenn eine Krankenversicherung fehlt oder wenn Gefahr besteht, dass beim Verweis auf niede r- gelassene Arztpraxen eine Behandlung unterlassen wird, erfolgt in bisher wenigen Fällen eine Behandlung – im Sinne von Tertiärprävention – durch eine Ärztin im Gesund heitsamt. Im Falle eines nicht vorhandenen Krankenversicherungsschutzes wird zukünftig bei Zugewanderten nach Möglichkeit die Clearingstelle „Klar für Gesundheit“ eingeschaltet werden. 1.4 Perspektiven und Herausforderungen Eine wirksame Prävention von Neu ansteckungen mit sexuell übertragbaren Erkrankungen kann auch weiterhin nur durch ein Bündel von Maßnahmen erreicht werden: fachlich fundierte und aktuelle Informationen zu STI für die Allgemeinbevölkerung Stärkung der Eigenverantwortung für sexuelle Gesundheit zeitgemäße Angebote für und mit Jugendlichen Beratungs- und Untersuchungsangebote für die Allgemeinbevölkerung und für schwer e r- reichbare Zielgruppen 6 V/0484/2017 Nutzung von Kooperationsstrukturen Etablierung eines SGB-V- finanzierten Screenings auf STI (bes. von Chlamydien) Verbesserung der Kenntnisse und der Kommunikationsfähigkeiten von niedergelassenen Ärzten/Ärztinnen zum Thema Sexualität und STI. 2. Umsetzung der gesundheitlichen Pflichtberatung nach dem Prostitu- iertenschutzgesetz 2.1 Ausgangslage Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostiutiertenschutzgesetz -ProstSchG) und die Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach diesem Gesetz (Durchführungsverordnung Prostituiert enschutzgesetz Nord- rhein-Westfalen - DVO ProstSchG NRW) treten zum 01.07.2017 in Kraft. Wesentliche Kernelemente des Prostituiertenschutzgesetzes sind die neu geschaffene Anmeld e- pflicht für Prostituierte, die verbindliche gesundheitliche Beratung für Pros tituierte und die Einfüh- rung einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes. Die vom Land NRW erlassene Durchführungsverordnung regelt die Übertragung der Zuständi g- keiten für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes des Bundes in Nordrhein-Westfalen. Danach werden die Aufgaben der zuständigen Behörde als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auf die Kreise und kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden bzw. auf die Kreise und kreisfreien Städte als untere Gesundheitsbehörde n übertragen. Es ist ein Belastungsau s- gleich für die die Aufgaben durchführenden Kreise und kreisfreien Städte vorgesehen. Im Ve r- gleich zur er sten Entwurfsfassung sieht die Durchführungsverordnung nunmehr vor, dass die Kostenfolgeabschätzung und der Verte ilerschlüssel für den Belastungsausgleich in 2018 für di e- ses und die Folgejahre durch eine repräsentative Stichprobe bei den Kreisen und kreisfreien Städten überprüft werden. Vor der ersten Anmeldung bei der Ordnungsbehörde, in deren Zuständigkeit die Tätigkeit vorwie- gend ausgeübt wird, muss eine verpflichtende Gesundheitsberatung innerhalb der vorangega n- genen drei Monate bei der unteren Gesundheitsbehörde wahrgenommen werden. Für Personen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 der Prostitution nachgegangen sin d, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017. Die gesundheitliche Beratung soll nicht zuletzt dazu dienen, den Zugang von Frauen und Männern zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu verbessern. Anmeldung und gesundheitliche Beratung müssen regelmäßig wiederholt werden. Die Anmelde- bescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre, für Personen unter 21 Jahren für ein Jahr. Für eine Verlängerung der Anmeldung benötigen Prostituierte ab 21 Jahren einmal jährlich eine gesundhei tliche Beratung. Prostituierte unter 21 Jahren müssen sich mindestens alle sechs Monate gesundheitlich beraten lassen. Über die Beratung stellt das G e- sundheitsamt eine amtliche Bescheinigung aus. 2.2 Überlegungen zur Umsetzung der gesundheitlichen Beratung in Münster 2.2.1. Personelle und sachliche Voraussetzungen Welchen Umfang die durch das Bundesgesetz auf die Städte und Kreise z ukommenden neuen Aufgaben haben werden, ist derzeit noch schwer einzuschätzen. Im Anwendungsbereich des Gesetzes gibt es kaum gesicherte D aten, weder zur Anzahl der Prostituierten insgesamt oder dem Anteil der unter 21jährigen, noch zur Anzahl der betroffenen Betriebe. Die Aufgabe der gesundheitlichen Beratung gem. § 10 ProstSchG wird innerhalb der Stadtve r- waltung dem Amt für G esundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten übertragen. Für die gesundheitliche Beratung ist zunächst die Einrichtung einer bis zum 31.03.2019 befristeten überplanmäßigen 0,5 Stelle (Sozialarbeiter/ -in bzw. Sozialpädagoge/ -in) vorgesehen. Der ta t- 7 V/0484/2017 sächliche Bedarf soll im Laufe des Jahres 2018 evaluiert, der endgültige Stellenbedarf dann zum Stellenplan 2019 aufgenommen werden. Die gesundheitliche Beratung soll in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes am Stühmerweg stattfinden. Eine vertrauliche, niedrigschwellige Inanspruchnahme – getrennt von der sonstigen STI-Beratung – wird ermöglicht. Für die erforderliche Terminabstimmung soll eine online - Terminvereinbarungsoption angeboten werden. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Prostituierten der deutschen Sprache nicht au s- reichend mächtig ist. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist daher eine bedarfsgerechte Unterstützung der Beratung durch mehrsprachige Informationen und Sprachmittler/ -innen. Grundsätzlich ko m- men sowohl der Einsatz von persönlich en Dolmetschern als auch von kurzfristig verfügbaren Video- bzw. Telefondolmetscherangeboten in Betracht. Dabei gilt der Grundsatz, dass das G e- sundheitsamt das Übersetzungsangebot stellt. 2.2.2 Inhalt der Beratungen „Die gesundheitliche Beratung erfolgt an gepasst an die persönliche Lebenssituation der berat e- nen Person und soll insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen. Die bera- tene Person ist auf die Vertraulichkeit der Beratung hinzuweisen und erhält Gelegenheit, eine etwaige bestehende Zwangslage oder Notlage zu offenbaren“ (§ 10 Abs. 2 ProstSchG). Für die Sitzung des ASSGVAf am 11.10.2017 ist ein Bericht der Verwaltung zum Streetwork - Projekt „Marischa“ vorgesehen. Bei dieser Gelegenheit wird auch über die ersten Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung der gesundheitlichen Beratung nach dem ProstSc hG berichtet werden. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Stühmerweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0484/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37