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StadtAG LST: Anfrage an das Standesamt zu Namens- und Personenstandsänderungen nach Einführung des Transsexuellengesetzes 1981

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1104/2023 vom 27.04.2023

Stand: Am 13.06.2023 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle I/34/344 Vorlagen-Nummer 27.04.2023 1104/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 13.06.2023 StadtAG LST: Anfrage an das Standesamt zu Namens- und Personenstandsänderungen nach Einführung des Transsexuellengesetzes 1981 In der Sitzung der ehemaligen Stadt AG LST bat Frau Sophie Sänger um folgende Informatio- nen: Wie viele in Köln geborene Menschen haben aufgrund des TSG (Transsexuellengesetz) von ihrem Recht, den Namen und den Personenstand zu ändern, Gebrauch gemacht? Das Gesetz wurde am 1.1.1981 wirksam. Es wird um eine Aufstellung 1.) über die Jahre 1981 bis 2018 2.) für das Jahr 2019 und 2021 gebeten. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Das Standesamt kann leider keine vollständige Statistik erstellen, da das Standesamt in den Fällen des §8 Transsexuellengesetz (TSG) nicht Entscheidungsträger ist, sondern nur die vom Gericht erlassenen Urteile/Änderungen des Geschlechts ins Geburtenregister des*der Antragsteller*in eintragen. Das Kölner Standesamt erhält dabei lediglich die Urteile zu Personen, die auch in Köln gebo- ren wurden. Urteile von antragstellenden Kölner*innen, die in Köln wohnhaft sind, aber aus- wärts geboren wurden, können durch eine von dem Standesamt Köln erstellte Statistik nicht abgebildet werden. Trotzdem wurde durch händisches Auszählen (eine automatisierte Auswertung ist nicht mög- lich) für das Jahr 2022 die Zahl von 28 Fällen nach § 8 TSG ermittelt. Eine Auszählung auf diesem manuellen Wege, die zudem kaum aussagekräftig erscheint, ist für weitere Jahre nicht leistbar. Im Folgenden sind ergänzend die Fälle nach §45 b Personenstandsgesetz (PStG) (hier ist eine automatisierte Auswertung möglich) aufgeführt, bei denen eine Entgegennahme einer Erklärung auf Geschlechtsänderung für die in Köln erfassten Fälle erfolgt ist, für die Jahre 2018 bis 2022 aufgeführt: Jahr Angenommene Erklärungen 2018 0 2019 4 2020 7 2021 14 2022 7 Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 13.06.2023

    Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik

    TOP 1.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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