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1104/2023

StadtAG LST: Anfrage an das Standesamt zu Namens- und Personenstandsänderungen nach Einführung des Transsexuellengesetzes 1981

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 27.04.2023

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik, Sitzung am 13.06.2023, TOP 1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2087 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/34/344 
 
Vorlagen-Nummer 27.04.2023 
 1104/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 13.06.2023 
 
StadtAG LST: Anfrage an das Standesamt zu Namens- und Personenstandsänderungen 
nach Einführung des Transsexuellengesetzes 1981 
In der Sitzung der ehemaligen Stadt AG LST bat Frau Sophie Sänger um folgende Informatio-
nen: 
Wie viele in Köln geborene Menschen haben aufgrund des TSG (Transsexuellengesetz) von 
ihrem Recht, den Namen und den Personenstand zu ändern, Gebrauch gemacht? 
Das Gesetz wurde am 1.1.1981 wirksam. 
Es wird um eine Aufstellung  
1.)      über die Jahre 1981 bis 2018  
2.)      für das Jahr 2019 und 2021 gebeten. 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:  
 
Das Standesamt kann leider keine vollständige Statistik erstellen, da das Standesamt in den 
Fällen des §8 Transsexuellengesetz (TSG) nicht Entscheidungsträger ist, sondern nur die 
vom Gericht erlassenen Urteile/Änderungen des Geschlechts ins Geburtenregister des*der 
Antragsteller*in eintragen. 
Das Kölner Standesamt erhält dabei lediglich die Urteile zu Personen, die auch in Köln gebo-
ren wurden. Urteile von antragstellenden Kölner*innen, die in Köln wohnhaft sind, aber aus-
wärts geboren wurden, können durch eine von dem Standesamt Köln erstellte Statistik nicht 
abgebildet werden.  
Trotzdem wurde durch händisches Auszählen (eine automatisierte Auswertung ist nicht mög-
lich) für das Jahr 2022 die Zahl von 28 Fällen nach § 8 TSG ermittelt. Eine Auszählung auf 
diesem manuellen Wege, die zudem kaum aussagekräftig erscheint, ist für weitere Jahre nicht 
leistbar. 
 
Im Folgenden sind ergänzend die Fälle nach §45 b Personenstandsgesetz (PStG) (hier ist 
eine automatisierte Auswertung möglich) aufgeführt, bei denen eine Entgegennahme einer 
Erklärung auf Geschlechtsänderung für die in Köln erfassten Fälle erfolgt ist, für die Jahre 
2018 bis 2022 aufgeführt: 
Jahr 
Angenommene 
Erklärungen  
2018 0  
2019 4  
2020 7  
2021 14  
2022 7  
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

13.06.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1104/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
27.04.2023
Erstellt
31.03.2023 13:18