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V/0015/2008

Neustrukturierung der kommunal geförderten Bürgermedien in der Stadt Münster

Vorlagen 04.01.2008

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 16.01.2008, TOP 4

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Änderungsantrag

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0015/2008/1 inklusive Anlagen

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Ansehen

Anlage 1 Vorlage 0137/2007 Erg.

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Anlage 1 Vorlage 0137/2007 Bürgermedien

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Beschlussvorlage

14405 Zeichen

V/0015/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neustrukturierung der kommunal geförderten Bürgermedien in der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.01.2008 Kulturausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Kulturausschuss stimmt den Grundzügen einer Neustrukturierung der kommunal geför-
derten Bürgermedienlandschaft in Münster mit folgenden Eckpunkten zu: 
 
1.1 Bürgerfunk 
 
- Das medienforum münster e. V. erhält die Möglichkeit zur Nutzung von Infrastrukturen der 
VHS in noch abzustimmendem Umfang auf der Grundlage einer Kooperationsvereinba-
rung 
 
1.2 Bennohaus 
 
- Schwerpunkt des Bennohauses ist die Stadtteilarbeit 
- Der Offene Kanal wird sich verstärkt auf Aus- und Fortbildung ausrichten; der Schwer-
punkt verlagert sich dadurch vom reinen lizenzierten Sendebetrieb zur verstärkten Me-
dienkompetenzvermittlung (TV, Video, Internet) 
- Zur Transparenz der inneren Strukturen wird eine Fusion von Arbeitskreis Ostviertel (A-
KO) und Offener Bürgerkanal (OBK) angestrebt 
- Der Vertrag zwischen der Stadt Münster und dem AKO wird unter folgenden Prämissen 
neu gefasst: 
 
• Der Zuschuss für den Betrieb ist - vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über den 
Etat 2008 ff. - auf der Basis des Zuschussbetrages 2007 gedeckelt;  
• Zwischen den Parteien wird eine neue Vereinbarung über Ziele und Schwerpunktset-
zung des Hauses (Stadtteilhaus mit dem Schwerpunkt Medien) getroffen 
• Jahresabschluss und -planung werden einmal per anno im Kulturausschuss vorgestellt; 
• Unter Beteiligung des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision wird ein Be-
richts- und Controllingsystem entwickelt 
Vorlagen-Nr.: 
V/0015/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr  Ehling 
Ruf: 
492 41 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.01.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0015/2008 
1.3 Runder Tisch der Medienakteure 
 
- Die Abstimmung der Angebote der Bürgermedienakteure erfolgt an einem „Runden Tisch 
Bürgermedien“, zu dem die VHS mindestens einmal jährlich einlädt. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstrukturierung der Bürgermedienlandschaft unter die-
sen Eckpunkten im Jahr 2008 umzusetzen; über die Umsetzung bzw. die ersten Erfahrungen 
wird die Verwaltung dem Kulturausschuss Anfang 2009 berichten. 
 
3. Die mit dem AKO zu schließende neue vertragliche Vereinbarung ist vorab dem Kulturaus-
schuss zur Kenntnis zu geben. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangs- und Beschlusslage 
 
 In seiner Sitzung am 17.04.2007 hat der Kulturausschuss die Beschlussvorlage V/0137/2007 
zuzüglich erster Ergänzungen „Bürgermedien in Münster“ (Anlage 1) beraten. Abweichend 
vom Beschlussvorschlag der Vorlage wurde auf der Grundlage eines Änderungsantrages 
von CDU und FDP Fraktion (Anlage 2) die Verwaltung zu einer erweiterten Prüfung der mög-
lichen Zusammenfassung der in Münster vorhandenen technischen Ressourcen in einem lo-
kalen Medienkompetenzzentrum beauftragt. 
 
2. Veränderungen auf Landesebene 
 
 Bürgerfunk 
 
 Mit dem 12. Rundfunkänderungsgesetz hat der Gesetzgeber eine Novellierung insbesondere 
im Bereich des Bürgerfunks vorgenommen, deren praktische Konsequenzen sich wie folgt 
darstellen: 
 
- Der Bürgerfunk im lokalen Hörfunk erhält im neuen Landesmediengesetz erstmals einen 
expliziten Funktionsauftrag: „Der Bürgerfunk im lokalen Hörfunk dient dazu, das lokale 
Informationsangebot zu ergänzen und den Erwerb von Medienkompetenz, insbesondere 
von Schülerinnen und Schülern, zu ermöglic hen und damit auch zur gesellschaftlichen 
Meinungsbildung beizutragen“. Ferner wird der Zugang zum Bürgerfunk unter das Erfor-
dernis eines Qualifizierungsnachweises gestellt. Die Inhalte müssen einen lokalen Be-
zug zum Verbreitungsgebiet haben und grundsätzlich in deutscher Sprache gestaltet 
sein. 
 
- Hinsichtlich der Förderung hat ein grundlegender Paradigmenwechsel stattgefunden; die 
Förderung der Sendeminuten wird abgelöst durch eine vorrangige Förderung von Maß-
nahmen und Projekten, die die Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern in 
Kooperation mit einer Veranstaltergemeinschaft stärken. Darüber hinaus sollen Ausbil-
dungs- und Qualifizierungsprojekte und dahingehend begleitende Maßnahmen unter-
stützt werden. 
 
- Eine weitere grundlegende Änderung gegenüber der bisherigen Regelung besteht darin, 
dass die Sendezeiten und damit die Platzierung der Bürgerfunksendung im Programm 
des Lokalsenders auf höchstens 60 Minuten täglich beschränkt werden. 
 
- Schließlich soll der Bürgerfunk landesweit einheitlich im Programmschema der lokalen 
Hörfunkprogramme werktags in der Zeit zwischen 21.00 und 22.00 Uhr, an Sonn- und 
Feiertagen zwischen 19.00 und 21.00 Uhr, ausgestrahlt werden.

- 3 - 
V/0015/2008 
 Bürgerfernsehen / Offene Kanäle 
 
 Im Nachgang zu der „Volpers-Studie“ zum Bürgerfunk hat die LfM ebenfalls Herrn Prof. Vol-
pers mit einer Studie zum Bürgerfernsehen beauftragt. Die Studie kommt unter anderem zu 
dem Ergebnis, dass die Offenen Kanäle unter den Voraussetzungen, unter denen sie arbei-
ten, gute und engagierte Arbeit leisten. Die Rahmenbedingungen insgesamt sind aber so 
eng, dass es nahezu ausgeschlossen ist, qualitätvolle Programme rund um die Uhr zu erwar-
ten, zudem Werbeeinnahmen ausgeschlossen sind. 
 Die Studie belegt unter anderem, dass - auch dadurch bedingt - die überwiegende Zahl der 
Beiträge nicht nachfrage- und rezipientenorientiert, sondern produzentenorientiert hergestellt 
ist und damit faktisch keine Verbreitung hat. 
 
 In der Konsequenz dieser Studie erfolgt derzeit eine Umstrukturierung der Offenen Kanäle 
auf Landesebene unter folgenden Maßgaben: 
 
- Die Offenen Kanäle erhalten keine eigenen Lizenzen mehr und müssen somit keinen 
Sendebetrieb rund um die Uhr gewährleisten. 
 
- Es erfolgt eine landesweite Programmkoordination bestehend aus einem landesweiten 
Rahmenprogramm mit qualitativ höherwertigen Beiträgen. 
 
- Das landesweite Rahmenprogramm wird ergänzt durch moderiert lokale Fenster, in die 
die Offenen Kanäle eigene Beiträge einspeisen können. 
 Durch die Reduzierung auf die engen Zeiträume der lokalen Fenster erfolgt auch eine 
starke Konzentration auf wenige - auf bestimmtem Niveau arbeitende - Gruppen. 
 
 Es ist zu erwarten, dass auch die Förderung auf Landesebene perspektivisch zur projektori-
entierten Förderung überwechseln wird. 
 
3. Umsetzung des Prüfauftrages  
 
 Nach der erfolgten Beschlussfassung haben bis zum Beginn der Sommerpause mehrere 
Begehungen des Bennohauses unter Beteiligung der verschiedenen Akteure aus den Bür-
germedien, zum Teil unter Beteiligung des Amtes für Gebäudemanagement, stattgefunden. 
 
 Unmittelbar nach der Sommerpause wurden daraufhin die unterschiedlichen Optionen auf 
ihre Umsetzbarkeit hin überprüft. Dies waren 
 
1. Beibehaltung des Status Quo 
2. Konzentration aller Akteure unter dem Dach des Bennohauses 
3. Konzentration des Bürgerfunks komplett am Standort Verspoel 
4. Verlagerung des medienforums in das Bennohaus 
5. Verlagerung des medienforums in die Volkshochschule 
 
 Die Optionen 1 und 3 mussten aufgrund der bestehenden Beschlusslage sowie des gede-
ckelten Zuschussbetrages ausgeschlossen werden. Bereits in der jetzigen Zuschusssituation 
ist das medienforum nicht mehr im stande, die laufenden Aufwendungen durch Einnahmen 
auszugleichen. Dies wird sich durch die Änderung der Förderbedingungen auf Landesebene 
nicht verändern. 
 
 Ebenso ausgeschlossen wurde nach den Begehungen die Konzentration aller Akteure unter 
dem Dach des Bennohauses. Eine solche Maßnahme würde aufgrund der beengten Raum-
verhältnisse dazu führen, dass sowohl für alle Bürgermedienakteure als auch für die Stadt-
teilangebote des Hauses sich die Rahmenbedingungen unverhältnismäßig verschlechtern 
würden.

- 4 - 
V/0015/2008 
 Bei einer Verlagerung des medienforums in die Räume des Bennohauses würde die VHS mit 
ihrem Bürgerfunkstudio im Aegidiimarkt unverändert bestehen bleiben. Die im Bennohaus 
vorzuhaltenden Raumkapazitäten für diese Variante wären jedoch identisch mit der komplet-
ten Verlagerung aller Akteure ins Bennohaus aufgrund der möglichen Mischnutzungen von 
Studio und sonstigen Raumkapazitäten. Insgesamt aber würde der größte Anbieter von Bür-
gerfunk, das medienforum, mit allen damit verbundenen Investitionskosten in ein Umfeld 
kommen, in dem es weniger Synergien gibt, als mit der VHS. 
 Die Kapazitäten des Bennohauses würden soweit ausgereizt, dass selbst die bestehenden 
Stadtteilangebote überprüft und ggf. reduziert werden müssten. Neue Arbeitsformen oder 
Angebote oder auch eine gewisse Flexibilität in der Handhabe mit Raumressourcen, wären 
nicht mehr vorhanden. Schließlich würde es - trotz der oben geschilderten, völlig veränderten 
Situation in der Förderung des Bürgerfunks auf Landesebene - weiterhin zwei große Bürger-
funkstandorte (und damit verbundenen Infrastrukturen) in Münster geben. 
 
 Das medienforum münster e. V. selbst favorisiert eindeutig eine Konzentration am Standort 
Verspoel, um die im Rahmen des Medienkompetenz-Netzwerks mekomnet entwickelten Ko-
operationen (büne e. V., mekomlokal) weiterführen zu können. 
 Sollte dies nicht umsetzbar sein, wird eine Lösung unter dem Dach der VHS aber nicht aus-
geschlossen. 
 
 Von Seiten der Verwaltung kann eine Lösung am Standort Verspoel unter dem bestehenden 
Zuschussdeckel nicht vorgeschlagen werden. Die Mietaufwendungen für das medienforum 
allein belaufen sich auf rund 25.000 € per anno. 
 
4. Vorschlag 
 
 Aufgrund der landesseitig existierenden Rahmenbedingungen wie auch der vorhandenen 
Infrastrukturen und Akteure in Münster schlägt die Verwaltung deshalb eine Neustrukturie-
rung der kommunal geförderten Bürgermedienakteure wie folgt vor: 
 
 Zu 1.1  - Konzentration des Bürgerfunks - 
 
- Von Seiten der LfM ist bereits zum September des Jahres 2006 die Förderung des 
Netzwerkes MekomNet eingestellt worden. Die Halbierung der Sendezeiten einerseits 
sowie die Verlegung in den Abendbereich andererseits bedeuteten eine weitere Ein-
schränkung, die faktisch dazu führt, dass die ursprünglich beabsichtigte breite Beteili-
gung von Bürgerinnen und Bürgern an der lokalen Kommunikation über das Medium 
Bürgerfunk nur noch sehr eingeschränkt möglich ist. Die Abkehr von der Minutenförde-
rung zur Projektförderung, insbesondere für Jugend- und Schulprojekte, entzieht den 
Bürgerfunkstudios letztlich die verlässliche und planbare ökonomische Grundlage. 
 Diese Entwicklungen und Rahmenbedingungen auf Landesebene machen es faktisch 
unmöglich, dauerhaft einen eigenen Betrieb mit Infrastruktur ausschließlich für den Bür-
gerfunk aufrecht zu erhalten, wenn planbare ökonomische Säulen nicht mehr vorhanden 
sind. Vielmehr kann Bürgerfunk unter diesen Rahmenbedingungen nur noch seriös auf-
rechterhalten werden, wenn dieser an bestehende Institutionen angebunden ist. 
 
- In der derzeitigen Konstellation existieren drei Bürgerfunkstandorte mit dem medienfo-
rum am Verspoel als ältester und größter Radiowerkstatt, dem VHS-Bürgerfunkstudio 
sowie dem Bürgerfunkstudio im Bennohaus. Die grundlegenden Veränderungen auf 
Landesebene werden zwangsläufig zu einer Veränderung des Bürgerfunkbetriebs hin zu 
mehr projektorientierter Arbeit führen. Insofern können die künftig erforderlichen Kapazi-
täten für den Bürgerfunkbetrieb nur sehr unscharf bestimmt werden. Der Umfang der 
Mitnutzung der Kapazitäten der VHS durch das  medienforum ist deshalb noch exakt in 
Form einer Kooperationsvereinbarung festzulegen.  
 Dieser Übergang bedeutet zunächst eine Reduzierung von drei auf zwei Standorte. Der 
Bürgerfunkbetrieb im Bennohaus soll zunächst weiter geführt werden, allerdings unter

- 5 - 
V/0015/2008 
der Regie der VHS, die damit die Möglichkeit hat, bei Engpässen in den eigenen Räu-
men auf die Kapazitäten des Bennohauses zurückzugreifen. Eine eventuelle spätere 
Erweiterung der Studiokapazitäten in der VHS ist perspektivisch nicht ausgeschlossen. 
Insofern bestehen dann für einen Übergangszeitraum noch zwei Standorte, allerdings 
eine Konzentration im Wesentlichen auf die Räume der Volkshochschule. 
 
 Zu 1.2  - Bennohaus - 
 
- Das Bennohaus erfährt eine Schwerpunktverlagerung von einem Medienzentrum, das 
auch Stadtteilangebote vorhält hin zu einem Stadtteilhaus, in dem jedoch weiterhin ein 
Medienschwerpunkt existiert.  
 
- Aufgrund der oben beschriebenen Entwicklungen auf Landesebene verändert sich der 
TV-Betrieb im Offenen Kanal vollständig. Bislang sind von der LfM Infrastrukturen institu-
tionell gefördert und vorgehalten worden, mit der allen Bürgerinnen und Bürgern unab-
hängig von qualitativen Standards die Möglichkei t eröffnet wurde, TV-Beiträge zu produ-
zieren und natürlich auch zu senden. 
 Der Sendebetrieb wird dergestalt umgestaltet, dass es ein landesweites Rahmenpro-
gramm gibt mit zeitlich begrenzten, lokalen Fenster, für die die lokalen Offenen Kanäle 
produzieren können. Diese Produktionen werden aber nur noch projektbezogen geför-
dert, so dass eine erhöhte qualitative Auswahl zu erwarten ist. Schwerpunkt und Zielset-
zung des Fernsehbetriebes wird damit nicht mehr der Sendebetrieb sein, sondern die 
Aus- und Fortbildung sowie die Qualifizierung in den Bereichen TV-Produktion sowie In-
ternet und Video. 
 
- Zur größeren Transparenz der Strukturen erfolgt eine Fusion von AKO und OBK. 
 
- Unter Beteiligung des AWR wird ein Berichts - und Controllingsystem entwickelt, mit dem 
Verwaltung und Kulturausschuss nicht nur im Nachhinein über Projekte und Entwicklun-
gen informiert werden, sondern über das sie auch aktiv Steuerungsinstrumente für die 
Aktivitäten des Hauses erhalten. Dies wird entweder über die Zuschussgewährung oder 
ggf. ergänzend über die Einrichtung eines „Beira tes“ zur Begleitung der Aktivitäten des 
Hauses geschehen. 
 
 Zu 1.3  - Runder Tisch der Medienakteure - 
 
 Auch wenn in der künftigen Konstellation bereits eine Konzentration von Angeboten erfolgt 
ist, wird gerade und insbesondere auch im Hinblick auf die Außendarstellung, die Kommuni-
kation gegenüber Nachfragern, aber auch zur verstärkt erforderlichen Abstimmung einzelner 
Projekte und Projektanträge ein Runder Tisch eingerichtet, zu dem die VHS mindestens 
einmal jährlich einlädt. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Beschlussvorlage V/0137/2007 zzgl. erster Ergänzungen „Bürgermedien in Münster“ 
Anlage 2 Änderungsantrag von CDU und FDP Fraktion

Anlage 2 Änderungsantrag

1888 Zeichen

RATSFRAKTION

Ratsfraktion

Münster, den 17.04.2007
- Entwurf -
v/0137/2007 Bürgermedien in Münster

Änderungsantrag

Der Kulturausschuss möge beschließen:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geänden:

1. Der Kulturausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung ein Konzept für eine Neustruk-
turierung der Bürgermedienlandschaft in Münster erstellt und dem Kulturausschuss vor der
endgültigen Beschlussfassung zur Beratung vorliegt. Eine-Bürdelung-und-Konzentratien-ven
Anbisterr-und-Angeboten-unter-dem-Dach-des-Berrohauses-ist-dabeianzustreben-

Die Verwaltung prüft dabei insbesondere die Zusammenfassung der in Münster vor-
handenen technischen Ressourcen sowie die konzeptionellen und inhaltlichen Kompe-
tenzen der in Münster seit Jahren aktiven Bürgermedienakteure in einem lokalen Me-
dienkompetenzzentrum.

Bei dieser Prüfung sind folgende Bausteine zu berücksichtigen:
° Die Bürgermedienarbeit wird so weit wie möglich gebündelt und neu strukturiert.
» Der Schwerpunkt des Medienkompetenzzentrums ist der Bürgerfunk.

® Unter der Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen soll in enger Kooperation
mit allen Anbietern von Bürgermedien ein zukunftsfähiges Konzept im „Runden
Tisch Medienarbeit" abgestimmt werden.

« Das Bennohaus wird zentraler Ort der lokalen Medienakteure. Die administrative
Leitung soll unter Berücksichtigung rechtlicher Aspekte bei der städtischen Volks-
hochschule liegen.

«=  Esist insbesondere unter Kostengesichtspunkten zu prüfen, ob gegebenenfalls die
Möglichkeit besteht, über eine eigene Frequenz Bürgerfunk zu senden.

2. Die Verwaltung prüft weiterhin die Integration stadtteilorientierter Kultur- und Bildungs-
angebote, möglichst in Zusammenarbeit mit dem AKO, in das Konzept des Bennohau-
ses.

3. wie Vorlage Punkt 2
wie Vorlage Punkt 3

Begründung:

erfolgt mündlich

Dr. Dietmar Erber Hartmut Viehoff
CDU - Fraktion FDP - Fraktion

Ergänzungsvorlage V/0015/2008/1 inklusive Anlagen

10771 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0015/2008/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Auskunft erteilt: 
Herr Hengstmann 
Frau Bertels 
Ruf: 
492 41 05  
492 43 17  
E-Mail: 
Hengstmann@stadt-muenster.de 
 
 
 Bertels@stadt-muenster.de  
Datum: 
Betrifft 
 
Neustrukturierung der kommunal geförderten Bürgermedien in der Stadt Münster 
 
23.04.2008 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.05.2008 Kulturausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Kulturausschuss stimmt den Grundzügen einer Neustrukturierung der kommunal geför-
derten Bürgermedienlandschaft in Münster mit folgenden Eckpunkten zu: 
 
1.1 Bürgerfunk 
 
 Der medienforum münster e. V. erhält die Möglichkeit zur Nutzung von Infrastrukturen  in der 
VHS in noch abzustimmenden Umfang auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung. 
Dem Verein bleibt es unbenommen, bis zum 30.09.2008 alternativ selbst finanzierbare 
Räumlichkeiten zur Produktion von Beiträgen für den Bürgerfunk zu suchen.   
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem medienforum e. V. eine Anmietung der 
Räumlichkeiten am Verspoel nach derzeitigem Erkenntnisstand ab 1.10.2008 finanziell 
nicht mehr möglich sein wird. 
 
Die Verwaltung wird Ende 2008 im Kulturausschuss die Entwicklungen, die sich in 
Münster aufgrund der Änderungen in der Förderstruktur der Landesanstalt für Medien 
ergeben haben, darstellen. 
 
Die Anregungen nach § 24 GO NW (Nummern 64/08 - 78/08, 93/08, 95/08, 96/08 - s. An-
lage) werden inhaltlich nicht aufgegriffen. 
 
1.2 Bennohaus 
 
- Schwerpunkt des Bennohauses ist die Stadtteilarbeit 
- Der Offene Kanal wird sich verstärkt auf Aus- und Fortbildung ausrichten; der Schwer-
punkt verlagert sich dadurch vom reinen lizenzierten Sendebetrieb zur verstärkten Me-
dienkompetenzvermittlung (TV, Video, Internet) 
V/0015/2008/1

- 2 - 
- Zur Transparenz der inneren Strukturen wird eine Fusion von Arbeitskreis Ostviertel (A-
KO) und Offener Bürgerkanal (OBK) angestrebt 
- Der Vertrag zwischen der Stadt Münster und dem AKO wird unter folgenden Prämissen 
neu gefasst: 
 
• Der Zuschuss für den Betrieb ist auf der Basis des Zuschussbetrages 2007 gedeckelt;  
• Zwischen den Parteien wird eine neue Vereinbarung über Ziele und Schwerpunktset-
zung des Hauses (Stadtteilhaus mit dem Schwerpunkt Medien) getroffen 
• Jahresabschluss und -planung werden einmal per anno im Kulturausschuss vorgestellt; 
• Unter Beteiligung des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision wird ein Be-
richts- und Controllingsystem entwickelt 
 
1.3 Runder Tisch der Medienakteure 
 
- Die Abstimmung der Angebote der Bürgermedienakteure erfolgt an einem „Runden Tisch 
Bürgermedien“, zu dem die VHS mindestens einmal jährlich einlädt. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstrukturierung der Bürgermedienlandschaft unter die-
sen Eckpunkten im Jahr 2008 umzusetzen; über die Umsetzung bzw. die ersten Erfahrungen 
wird die Verwaltung dem Kulturausschuss Anfang 2009 berichten. 
 
3. Die mit dem AKO zu schließende neue vertragliche Vereinbarung ist vorab dem Kulturaus-
schuss zur Kenntnis zu geben. 
 
 
Begründung: 
 
Auf die Begründung der Vorlage V/0015/2008 wird hiermit erneut hingewiesen.  
 
neu: 
In der Vorlage V/0015/2008 wurde deutlich gemacht, dass neben den konzeptionellen Umstruktu-
rierungen der Medienarbeit in Münster aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen auch räum-
lich organisatorische Folgen zu ziehen sind. Vorgeschlagen wurde eine räumliche Zusammenfas-
sung von Medienforum und VHS-Radiowerkstatt. Nach  Rücksprache mit allen Beteiligten wird auf 
Basis des bisherigen städtischen Zuschusses eine weitere Handlungsoption offen gehalten: die 
Suche nach selbstfinanzierten eigenen Räumen durch das Medienforum.  
 
Eine Aufrechterhaltung der Produktion von Bürgerf unk ist dem medienforum e. V. am Standort 
Verspoel aus Sicht der Verwaltung voraussichtlich nicht mehr möglich, da der Verein die finanziel-
len Aufwendungen wahrscheinlich nicht dauerhaft tragen kann.  
 
Die veränderte Situation ergibt sich aus einer kompletten Umstellung der Förderstruktur des Lan-
des (von der Minutenförderung zur Projektförderung) und einer schrittweisen Absenkung des städ-
tischen Zuschusses von 46.410 € auf  35.300 € ab 2006. 
 
Die Bezuschussung des Bürgerfunks durch die Landesanstalt für Medien (LfM) erfolgt 2008 erst-
malig durch eine reine Projektförderung. Für Schulprojekte sind von der LfM insgesamt 502.000 € 
und für Ausbildungs- und Qualifizierungsprojekte 462.000 € bereitstellt worden. Die Fördergelder 
werden auf Antragsteller in 46 Verbreitungsgebieten in NRW aufgeteilt, pro Verbreitungsgebiet ca. 
21 000 Euro. Dabei erfolgt in 2008 keine Deckelung pro Verbreitungsgebiet. 
 
Dieser Ansatz entspricht weniger als der Hälfte der bis 2007 landesweit durch die so genannte 
„Minutenförderung“ für Bürgerfunksendungen zur Verfügung gestellten Mittel (1,97 Mio). Der ge-
samte Bürgerfunk in Münster, der in der AG Bürgerfunk zusammengeschlossen ist, erhielt auf 
Grund der vollen Auslastung des Bürgerfunkprogramms bis 2006 eine weit überdurchschnittliche 
Minuten-Förderung von ca. 72.000 € jährlich. 2007 gingen die Einnahmen durch die Kürzung der 
V/0015/2008/1

- 3 - 
Sendezeiten um ca. 30 Prozent zurück, 2008 wurde die Förderung nach Sendeminuten komplett 
gestrichen und durch eine Projektförderung ersetzt, die voraussichtlich einen Einnahmerückgang 
um nochmals mindestens 50 Prozent auf maximal 20-25 Tsd. Euro erwarten lässt. Auch die Be-
reitstellung von Produktionshilfen an die AG Bürgerfunk durch die Veranstaltergemeinschaft Loka-
ler Hörfunk (10 000 € jährlich) entfällt ab 2008 komplett. 
 
Das Medienforum Münster erhielt 2006 noch 43 000 Euro Sendeminuten-Förderung durch die LfM, 
die VHS 22 000 Euro. Diese Einnahmen betrugen 2007 für die VHS noch 15 000 Euro, für das 
Medienforum noch ca. 30 000 Euro (geschätzt), die Projekteinnahmen für 2008 sind noch nicht 
abschätzbar, da die Antragsverfahren erst beginnen bzw. erste kleinere Bewilligungen erfolgt sind. 
 
Um in Zukunft weitere Fördermittel über die LfM zu erhalten können nun folgende Maßnahmen 
und Projekte zur Medienkompetenz im Bürgerfunk gefördert werden: 
 
a) Schulprojekte  
b) Maßnahmen zur Qualifizierung im Sinne der Nutzungssatzung von Gruppen 
 („Zertifikat für Bürgerfunker“, Schulungen) 
c) Maßnahmen zur Qualifizierung von durch die LfM anzuerkennenden Zertifizierungsstellen 
sowie Prüferinnen und Prüfern, 
d) Ausbildungs- und Qualifizierungsprojekte und -maßnahmen 
e) in besonderen Fällen Modellprojekte sowie Experimente, die einer Weiterentwicklung des 
Bürgerfunks dienen. 
 
Zuschussempfänger sind dabei Einrichtungen und Personen, die die Voraussetzungen für die 
Durchführung von Maßnahmen und Projekten erfüllen. Hierzu zählen u. a.: 
 
- Weiterbildungseinrichtungen, 
- Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung, 
- eingetragene Vereine und 
- Radiowerkstätten. 
 
Zuschussempfänger, deren jährliche Förderung durch die LfM insgesamt 10.000,00 € übersteigt, 
müssen ab dem 01.01.2010 nachweisen, dass sie ein Qualitätssicherungssystem eingeführt ha-
ben. Das Bürgerfunkstudio der VHS ist seit 2007 zertifiziert. 
 
Auf die Landeskürzung und die damit verschlechterte Finanzausstattung des medienforum e. V. 
hat die Verwaltung umgehend reagiert, um die Möglichkeit zu geben, die veränderte Situation vo-
rübergehend aufzufangen. So wurde die Miete des medienforum e. V. seit Anfang des Jahres 
2008 bis zum 30.09.2008 ausgesetzt, d. h. nicht angefordert. Ein dauerhafter Verzicht auf die Mie-
te bedeutete eine zusätzliche Belastung des Kulturetats und ginge zu Lasten anderer Kulturträger.  
 
In Abstimmung mit dem Medienforum soll diesem  nun die zusätzliche Möglichkeit eingeräumt wer-
den, selbstfinanzierte eigene Produktionsräume unter Beibehaltung des bisherigen städtischen 
Zuschusses zu suchen. Weiterhin hat das medienforum genauso wie die VHS die Möglichkeit, 
weitere Mittel für Projekte bei der LfM zu beantragen. 
 
Sollte dies dem medienforum nicht gelingen, erhält es - wie bereits vorgeschlagen – alternativ die 
Möglichkeit zur Nutzung der Infrastruktur der VHS. Bisher stehen dem Bürgerfunk vier Studios in 
drei Radiowerkstätten zur Verfügung. Auf Basis der bisherigen Arbeit und der zukünftigen Projekt-
arbeit wird dies vermutlich zunächst auch Einschränkungen erforderlich machen.  Es ist aber damit 
zu rechnen, dass die veränderten Rahmenbedingungen, wie später Sendeplatz, verkürzte Sende-
zeit und die neuen Qualitätsanforderungen zu Rückzügen auf Produzentenseite führen und damit 
eine räumliche Zusammenführung aus Sicht der Verwaltung vertretbar erscheint. 
  
Als weitere Variante ist die Verlagerung des Bürgerfunkstudios der VHS  an den Verspoel in die 
Diskussion eingeflossen. Diese theoretische Variante bringt keine Entlastung des städtischen 
V/0015/2008/1

- 4 - 
Haushalts. Insbesondere kann aus dem Etat der VHS kein Mietbeitrag für eine Nutzung der Räu-
me am Verspoel erfolgen. 
 
VHS-Bürgerfunkstudio seit 1991 auf Sendung –  
Neue Arbeitsfelder: Qualifikation und Schulprojekte 
 
Das kommunale Bürgerfunkstudio befindet sich nach einem Ratsbeschluss im Juli 1991 seit fast 
17 Jahren in der Volkshochschule im Aegidiimarkt. Die Personalkosten für eine ½ Stelle müssen 
durch Einnahmen im Budget der VHS refinanziert werden. Bisher deckten die Einnahmen aus der 
Förderung der LfM (Minutenförderung und Produktionshilfen) die  Kosten für die halbe Personal-
stelle. Ziel ist es, durch die Schulprojekte und Qualifizierungsmaßnahmen nach wie vor die Refi-
nanzierung dieser halben Stelle zu sichern. 
 
Das VHS-Bürgerfunkstudio setzt nach den Vorgaben des neuen Landesmediengesetzes Schwer-
punkte in den Bereichen „Schulprojekte“ und „Qualifizierung“ und hat bereits 22 Module beantragt. 
Die für die Qualifizierungsangebote für Produktionsgruppen notwendige Medientrainerausbildung 
hat die VHS-Medienpädagogin im April 2008 erfolgreich absolviert. Derzeit betreut sie noch ca. 15 
regelmäßig oder sporadisch produzierende Gruppen im VHS-Bürgerfunkstudio.  
 
Die VHS-Medienpädagogin  koordiniert zusammen mit dem medienforum münster e. V. das Bür-
gerfunkprogramm und ist Sprecherin der AG Bürgerfunk. Sie ist als Medientrainerin der LfM aner-
kannt. Das VHS-Bürgerfunkstudio wurde 2007 im Rahmen eines Modellprojektes durch die Fa. Art 
Set GmbH im Auftrag der Landesanstalt für Medien zertifiziert. 
 
Für den Verein büne e. V. konnte eine Teilfläche des ehemaligen Mekomlokals am Verspoel zu 
marktüblichen Konditionen vermietet werden. Durch eine Flächenreduzierung konnte eine Einspa-
rung auf Seiten des Vereins erzielt werden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 64/08 - 78/08, 93/08, 95/08, 96/08) 
 
 
  
V/0015/2008/1

Anlage 1 Vorlage 0137/2007 Erg.

3508 Zeichen

V/0137/2007/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bürgermedien in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.04.2007 Kulturausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Kulturausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung ein Konzept für eine Neu-
strukturierung der Bürgermedienlandschaft in Münster erstellt und dem Kulturausschuss vor 
der endgültigen Beschlussfassung zur Beratung vorlegt. Eine Bündelung und Konzentration 
von Anbietern und Angeboten unter dem Dach des Bennohauses ist dabei anzustreben. 
 
2. Die Konzeption orientiert sich an den Zuschüssen, wie sie im Haushaltsentwurf für das Jahr 
2007 für den Arbeitskreis Ostviertel ( AKO) und das medienforum sowie den Aufwendungen 
für die Medienarbeit innerhalb der Volkshochschule vorgesehen sind. 
 
3. Die Neukonzeption soll z
um 01.01.2008 umgesetzt werden. Die Verwaltung wird deshalb 
beauftragt, mit dem AKO über eine Verlängerung der Trägerschaft über den 30.06.2007 hi n-
aus bis zum 31.12.2007 zu verhandeln. 
 neu: 
 Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem AKO eine Verlängerung der derzeitigen Träger-
schaft des Bennohauses zu vereinbaren. Dabei ist die Option eines eventuellen späteren 
Wechsels der Trägerschaft ausdrücklich offen zu halten. 
 
 
Begründung: 
 
neu: 
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage 0137/2007 lag eine wirksame Kündigung des bestehen-
den Vertragsverhältnisses zwischen dem Arbeit skreis Ostviertel und der Stadt Münster zum 
30.06.2007 vor. Im Nachgang zur Erstellung der Vorlage hat der Arbeitskreis Ostviertel angeboten, 
von der Kündigung Abstand zu nehmen und das Vertragsverhältnis fortsetzen zu wollen. Diese 
Erklärung allein führt nicht zur Wiederherstellung des Vertragsverhältnisses; dies erfordert eine 
entsprechende Erklärung seitens der Stadt Münster. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0137/2007/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr  Ehling 
Ruf: 
492 41 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.03.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0137/2007/1 
  
Wie in der Ausgangsvorlage dargelegt, befindet sich die Struktur der Förderung der Bürgermedien 
auf Landesebene im Umbruch. Ganz aktuell wurde die von der LfM in Auftrag gegebene Studie 
von Prof. Volpers zu den Offenen Kanälen vorgestellt. Eine Auswertung und Diskussion wird in 
2007 folgen und voraussichtlich auch zu Änderungen in der Förderstruktur der LfM führen. 
 
Durch die jetzt vorgeschlagene Verlängerung des Stat us Quo soll die Möglichkeit geschaffen wer-
den, die Entscheidungen über die Strukturen in Münster dann zu treffen, wenn die künftigen För-
derschwerpunkte auf Landesebene festgelegt sind. 
 
Eine Konzentration von Angeboten und Anbietern im  Medienbereich unter dem Dach des Benno-
hauses ist aus den in der Ausgangsvorlage dargelegten Gründen sinnvoll. Bei einer solchen Zu-
sammenlegung sind verschiedene Trägerkonstruktionen denkbar, die noch mit ihren jeweiligen 
Vor- und Nachteilen abgewogen werden müssen. Die zurzeit absehbaren Optionen sind entweder 
die Übertragung der Trägerschaft an einen der bestehenden Akteure oder die Bildung eines neuen 
organisatorischen Daches, das in verschiedenen Rechtsformen gestaltet werden könnte. 
Für eine Trägerschaft aus dem Kreis der bestehenden Akteure wären denkbar 
 
- der AKO/Offene Bürgerkanal 
- MEKOM e. V. 
- Medienforum 
- VHS 
 
Unter Berücksichtigung der Förderstrukturen auf Landesebene sowie der besonderen Situation in 
Münster wird die Verwaltung hierzu Vorschläge entwickeln. 
 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Anlage 1 Vorlage 0137/2007 Bürgermedien

11688 Zeichen

V/0137/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bürgermedien in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.03.2007 Kulturausschuss Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Kulturausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die  Verwaltung ein Konzept für eine Neu- 
strukturierung der Bürgermedienlandschaft in Münste r erstellt und dem Kulturausschuss vor 
der endgültigen Beschlussfassung zur Beratung vorle gt. Eine Bündelung und Konzentration 
von Anbietern und Angeboten unter dem Dach des Bennohauses ist dabei anzustreben. 
 
2. Die Konzeption orientiert sich an den Zuschüssen , wie sie im Haushaltsentwurf für das Jahr 
2007 für den Arbeitskreis Ostviertel (AKO) und das medienforum sowie den Aufwänden für 
die Medienarbeit innerhalb der Volkshochschule vorgesehen sind. 
 
3. Die Neukonzeption soll zum 01.01.2008 umgesetzt werden. Die Verwaltung wird deshalb 
beauftragt, mit dem AKO über eine Verlängerung der Trägerschaft über den 30.06.2007 hin- 
aus bis zum 31.12.2007 zu verhandeln. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
 Auf Anregung des Kulturausschusses richtete die Ve rwaltung im Mai 2006 ein Hearing „Bür- 
germedien“ aus. In Vorträgen von der Landesanstalt für Medien (LfM), Herrn Prof. Volpers, 
als Verfasser einer Studie zum Bürgerfunk sowie in einem Podiumsgespräch wurde die Ge- 
samtsituation auf Landesebene wie auch auf kommunaler Ebene beleuchtet. 
 
 Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hat der Rat de r Stadt Münster parallel dazu zum 
Haushalt 2006 beschlossen, den Betriebskostenzuschu ss für den AKO von 90.280 € auf 
46.000 € abzusenken. Der AKO hat daraufhin den best ehenden Vertrag zum 31.12.2006 ge- 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0137/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Ehling 
Ruf: 
492 41 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.02.2007 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
V/0137/2007 
kündigt. Im Einvernehmen mit dem Kulturausschuss ha t die Verwaltung mit dem AKO eine 
Übergangsregelung bis zum 30.06.2007 vereinbart. 
 
 Zur Sitzung des Kulturausschusses am 28.11.2006 le gte die Verwaltung den Bericht „Situa- 
tion der Bürgermedien in Münster (Vorlage V/0928/20 06)“ vor und informierte über den aktu- 
ellen Stand der kommunalen Förderung wie auch der E ntwicklungen auf Landesebene bzw. 
bei der LfM. 
 Besonders hingewiesen wurde dabei auf die schwieri ge Finanzsituation bei allen Akteuren in 
Münster. Gleichzeitig wurde verdeutlicht, dass sich  auch die Förderstrukturen auf Landes- 
ebene in einer Umbruchsituation befinden. Angesicht s dessen ist es hilfreich, zunächst die 
Entscheidungen auf Landesebene abzuwarten bevor gru ndsätzliche konzeptionelle bzw. 
strukturelle Entscheidungen für die Stadt Münster getroffen werden. 
 
 Bereits in dem Bericht vom November 2006 wurde deu tlich, dass mit hoher Wahrscheinlich- 
keit Strukturveränderungen in diesem Bereich zu erw arten sind. Der Konzeptauftrag zur Um- 
setzung zum 01.01.2008 gibt auch Gelegenheit, die E ntwicklungen und Entscheidungen auf 
Landesebene in die Erwägungen einfließen zu lassen. 
 
2. Aktuelle Entwicklungen auf Landesebene 
 
 Der Bürgerfunk hat sich seit seiner Einführung in Münster als wesentliches Element der Pub- 
likation des lokalen Geschehens etabliert. Er ermög licht Bürgerinnen und Bürgern die direkte 
Mitwirkung und gibt ihnen so eine mediale Plattform . Zahlreiche Gruppen und Initiativen pro- 
duzieren mit Unterstützung der ansässigen Bürgerfunkstudios. 
 
 Im Rahmen einer Novellierung des Landesmediengeset zes sollen die derzeitigen Rahmen- 
bedingungen für den Bürgerfunk deutlich eingeschrän kt werden. Unter anderem sollen lan- 
desweit einheitliche Sendezeiten ab 21.00 Uhr sowie  eine Reduzierung der Sendezeit auf 
eine Sendestunde täglich eingeführt werden. Diese E ntwicklung würden die Bedingungen für 
den Bürgerfunk in seiner gesamten Verbreitung wesentlich verschlechtern.  
 Mit einer Anregung gem. § 24 GO NW hat sich aktuel l das medienforum Münster mit weite- 
ren Partnern an den Rat der Stadt mit der Bitte um Hilfestellung gewandt. 
 
 In der Konsequenz der Studie von Herrn Prof. Volpe rs zum Bürgerfunk sind Vorschläge der 
LfM für eine Novellierung des Landesmediengesetzes erarbeitet worden. Diese werden im 
Ergebnis zu einer Abkehr von einer Minutenförderung  und die Aufnahme eines Programm- 
und Funktionsauftrages für den Bürgerfunk führen. D ie Zielrichtung ist eindeutig, die Förde- 
rung nicht mehr von Quantitäten, sondern nach Qualitäten zu strukturieren. 
 
 Herr Prof. Volpers ist von der LfM mit einer weite ren Studie zum Bürgerfernsehen beauftragt 
worden. Die Ergebnisse dieser Studie werden vorauss ichtlich Anfang März vorliegen; diese 
werden wahrscheinlich zu weiteren Umstrukturierunge n in der Förderung seitens der LfM 
führen. 
 
 Die bereits in der Vorlage von November 2006 darge stellte unklare Situation und Perspektive 
hinsichtlich der Förderstrukturen beim Land ist zum  gegenwärtigen Zeitpunkt weitgehend un- 
verändert. Es zeichnet sich aber ab, dass flächende ckend in der Perspektive vorwiegend 
qualitative Maßstäbe angelegt werden. 
 
 Im Hinblick auf die kommunale Bürgermedienlandscha ft sollten deshalb Strukturen erhalten 
oder geschaffen werden, die den erhöhten Qualitätsa nsprüchen genügen und die starke 
Stellung Münsters als Bürgermedienstandort erhalten. 
 
3. Handlungsoptionen

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V/0137/2007 
 Bedingt durch die unterschiedlichsten Konsolidieru ngsmaßnahmen sind die bestehenden 
Strukturen brüchig, bzw. stehen gänzlich in Frage: 
 
- das landesweite Pilotprojekt „Medienkompetenznetz werk mekomnet“ wurde bis zum 
30.08.2006 landesseitig gefördert. Eine Wiederaufna hme der Förderung durch die LfM ist 
nicht absehbar. 
 
- Die Zuschüsse der Stadt Münster für das medienfor um sind in erheblichem Umfang redu- 
ziert worden. Das medienforum ist z. Z. nicht oder kaum in der Lage, die mit dem Betrieb 
entstehenden Kosten auszugleichen. 
 
- Die VHS hat neben den kommunalen Konsolidierungse rfordernissen die Reduzierung der 
Förderung im Weiterbildungsbereich auf Landesebene zu verkraften. 
 
- Der AKO hat - wie oben beschrieben - das bestehen de Vertragsverhältnis aufgrund der 
Zuschusskürzung zum 30.06.2007 gekündigt. 
 
 Wenn keine grundlegenden strukturellen und organis atorischen Änderungen durchgeführt 
werden und die Zuschüsse in der bisherigen Höhe unv erändert bleiben, ist zunächst die Zu- 
kunft des medienforums und auch des Medienkompetenz netzwerkes mekomnet unabseh- 
bar. Die ausgesprochene Kündigung des AKO würde daz u führen, dass das Haus an die 
Stadt Münster zurückfällt. 
 
 Wenn also einerseits Qualität ermöglicht bzw. gesi chert werden soll und gleichzeitig das Zu- 
schussbudget insgesamt gedeckelt ist, führen die Üb erlegungen zwangsläufig zur Konzent- 
ration, um Synergien zu nutzen und eine Neuerorient ierung durch Profilschärfung zu ermög- 
lichen. 
 
 Die Ziele, die vorrangig dabei verfolgt werden sol lten, sind 
 
- die hohe Qualität der Bürgermedienarbeit in Münst er soll weiterhin durch geeignete Rah- 
menbedingungen ermöglicht werden 
- die vorhandenen Ressourcen sollen optimal ausgela stet werden 
- Ausbau und Weiterentwicklung der von mekomnet beg onnenen Netzwerkarbeit 
 
 Der Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit kommt in diesem Zusammenhang besondere Be- 
deutung zu. Sie trägt einerseits dazu bei, dass die  Möglichkeiten zur Auslastung der vorhan- 
denen Ressourcen optimal abgestimmt werden können. Weiterhin ist ein funktionierendes 
Netzwerk Voraussetzung für eine Transparenz in der Darstellung nach Außen insbesondere 
im Hinblick auf Service- und Nutzerorientierung für  Kooperationspartner und Interessierte, 
aber auch in Richtung LfM. 
 
4. Szenarien 
 
4.1 Erhalt des Status Quo 
 
 Der AKO hat erklärt, unter den derzeitigen Rahmenb edingungen seine Arbeit nicht fortsetzen 
zu können. Der im Haushaltsplanentwurf für 2007 vorgesehene Betriebskostenzuschuss liegt 
bei 40.000 €. Lt. AKO fehlen rd. 25.000 - 30.000 €,  um den Betrieb des Hauses weiterzufüh- 
ren. Zur Aufbringung dieses Fehlbetrages hat der AKO verschiedene Vorschläge gemacht: 
 
- Durch die verursachungsgerechte Zuordnung der Ene rgieverbräuche sowie durch Opti- 
mierung interner Strukturen können demnach 15.000 - 20.000 € aufgebraucht werden.

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V/0137/2007 
- Der AKO bietet weiterhin an, die Bürgerfunkbeiträ ge, die bislang im VHS-
Bürgerfunkstudio produziert werden, im eigenen Stud io zu übernehmen. Voraussetzung 
dafür ist eine Erhöhung des Zuschusses um 10.000 €. 
 
 Im Hinblick auf mekomnet und dem medienforum wäre der Erhalt der derzeitigen Struktur 
nur dann wünschenswert, wenn dies auf einer wirtsch aftlich planbaren Grundlage erfolgen 
kann, was im Augenblick nicht der Fall ist. 
 
 Insgesamt stellt ein Erhalt des Status Quo damit k eine Lösung dar. Im Gegenteil: Der AKO 
wird mit oben beschriebenen Maßnahmen zwar in die L age versetzt, seine Arbeit - unter 
schlechteren Bedingungen - fortsetzen zu können; di es geschieht aber auf Kosten aller an- 
deren Akteure, die dann nicht mehr arbeitsfähig wären. 
 
4.2 Konzentration von Angeboten und Anbietern im Me dienbereich im Bennohaus 
 
 Eine vollständige Zusammenlegung aller Akteure und  Angebote unter dem Dach des Ben- 
nohauses würde sich aus Gründen der fehlenden Raumk apazitäten ausschließen. In redu- 
zierter Form und unabhängig davon, in welcher Träge rschaft ein solches Konstrukt gefahren 
wird, würde dies aber zumindest für alle Akteure ei ne Chance und Perspektive bedeuten, ein 
gemeinsames Medienkompetenzzentrum gestalten und en twickeln zu können. Das Benno- 
haus bliebe im Kern Medienhaus; die Stadtteilangebo te sowie auch das Kulturpro- 
gramm/Bühne könnten ebenso grundsätzlich erhalten b leiben. Inwieweit auch andere Ange- 
bote, z. B. der Offene Kanal eingeschränkt werden m üssen, um die Kapazitäten anderweitig 
nutzen zu können, wäre zu prüfen. 
 
4.3 Weiterführung des Bennohauses als reines Stadtt eilhaus 
 
 Eine Weiterführung des Bennohauses als reines Stad tteilhaus wäre, unabhängig von der 
Trägerschaft, in dem derzeitigen Zuschussrahmen den kbar. Die gesamten dort vorhandenen 
bzw. entwickelten Ansätze für die Medien- und Bürge rmedienarbeit würden in diesem Fall 
aber nicht weitergeführt werden können. Eine vollst ändige Profiländerung des Hauses wäre 
die Folge. Insgesamt würde auch dadurch der Bürgerm edienstandort Münster geschwächt. 
Hinzu kommen nach wie vor unklare Zukunftsperspekti ven für mekomnet und das medienfo- 
rum. 
 
5. Bewertung und weiteres Verfahren 
 
 Das unter Punkt 4.2 geschilderte Szenario einer Ko nzentration von Medienangeboten im 
Bennohaus ist die einzige Option, mit der unter den  gegebenen Rahmenbedingungen der 
Medienstandort Münster auch unter Berücksichtigung der Zielsetzungen wirksam weiterent- 
wickelt werden kann. Unter der Maßgabe der Zukunfts fähigkeit der Bürgermedien würde die 
Bündelung der räumlichen und technischen Ressourcen , die Kooperation des medienpäda- 
gogischen Personals sowie die Vernetzung von produz ierenden Gruppen helfen, hinsichtlich 
der von der LfM geforderten qualitativen Neuausrich tung ein multimediales Gesamtangebot 
für die Bürgermedien in Münster zu entwickeln. 
 
 Die avisierte Umsetzung um 01.01.2008 schafft zude m die Möglichkeit, die Ergebnisse und 
ggf. auch Konsequenzen aus der Volpers-Studie zum B ürgerfernsehen in die Überlegungen 
einzubeziehen. Um die Kontinuität der Medienarbeit und auch die Nutzung des Hauses zu 
gewährleisten, wird die Verwaltung bei positiver Be schlussfassung dieser Vorlage mit dem 
AKO Gespräche führen mit dem Ziel, den Betrieb über  den 30.06.2007 hinaus bis zum 
31.12.2007 weiterzuführen. 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

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V/0137/2007

Beratungsverlauf (1)

16.01.2008 Kulturausschuss
TOP 4 Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Aegidiimarkt
  • Verspoel 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0015/2008
Typ
Vorlagen
Datum
04.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37