KUA/004/2026
Kommission Fotostadt Düsseldorf, Benennung der politischen Vertreter*innen
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Beschlussvorlage
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KUA/004/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Kommission Fotostadt Düsseldorf, Benennung der politischen Vertreter*innen Fachbereich: 41 - Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Kulturausschuss 29.01.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Kulturausschuss beruft gemäß der Satzung der ‚Kommission Fotostadt Düsseldorf‘ die politischen Vertreter*innen der im Kulturausschuss stimmberechtigten Fraktionen als Mitglieder der Kommission Fotostadt Düsseldorf für die Dauer einer Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 01.11.2025 bis zum 31.10.2030. Sachdarstellung: 1. Kurzdarstellung: Die Satzung der ‚Kommission Fotostadt Düsseldorf‘ sieht vor, dass die im Kulturausschuss stimmberechtigten Fraktionen ihre Mitglieder und deren Stellvertreter*innen benennen. Die Fachmitglieder werden auf Vorschlag der entsendenden Institutionen durch den Kulturausschuss benannt. 2. Ausgangslage: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung vom 06.02.2025 die Satzung der Fotostadt Düsseldorf Kommission beschlossen (KUA/024/2025). Die im Kulturausschuss stimmberechtigten Fraktionen benennen ihre Vertreter*innen und Stellvertreter*innen. Der Kulturausschuss beruft diese für die Dauer einer Wahlperiode. Die Fachmitglieder der Fotostadt Düsseldorf Kommission werden gemäß §3 Abs. 2 Nr. 3 bis 14 der Satzung auf Vorschlag der entsendenden Institutionen durch den Kulturausschuss benannt. Das Mandat der sachverständigen Mitglieder ist an ihre Funktion als Vertreter*innen der jeweiligen Institution/Initiative gebunden. Benennungen von Stellvertreter*innen durch die Institution/Initiative sind möglich. Weitere Sachverständige können themenbezogen zu den jeweiligen Sitzungen Seite 2 eingeladen werden. 3. Geplante Maßnahmen: Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beruft folgende Mitglieder in die Fotostadt Düsseldorf Kommission: Fraktion: Vertretung Stellvertretung CDU Bündnis 90/Die Grünen SPD/Volt AfD Die Linke FDP Verwaltung: Beigeordnete für Kultur, Integration und Gesundheit Miriam Koch Kulturamtsleitung Angélique Tracik Rajiv Strauß Koordinierungsstelle Fotografie Stephan Macháč Fachmitglieder: Dr. Felix Krämer (Generaldirektor des Kunstpalastes) Dr. Linda Conze (Leiterin der Sammlung Fotografie des Kunstpalastes) Alicia Holthausen (Kommissarische künstlerische Leiterin der Kunsthalle Düsseldorf) Joanna Phillips Stellvertretung: Jessica Morhard (Restaurierungszentrums Düsseldorf) Dr. Wolfger Stumpfe (Leiter der Sammlung Fotografie des Stadtmuseums Düsseldorf) Prof. Josephine Pryde (Professur für künstlerische Fotografie an der Kunstakademie Düsseldorf) Prof. Mareike Foecking (Professorin des Lehrgebiets Fotografie der Hochschule Düsseldorf / Peter Behrens School of Arts) Ljiljana Radlovic Stellvertretung: Pola Sieverding (Initiative düsseldorf photo+) Seite 3 Moritz Wegwerth Stellvertretung: Stefan Hostettler (Verein zur Gründung und Förderung eines Deutschen Fotoinstituts e.V.) N.N. (Vorsitzende des Deutschen Fotoinstituts in Gründung) N.N. (Vertreter*in der Kunstsammlung NRW) 4. Finanzielle Auswirkungen: o Ja ☒ Nein Durch die Berufung der Mitglieder ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Anlagen: Satzung_Kommission-Fotostadt-Duesseldorf_04122024
Satzung_Kommission-Fotostadt-Duesseldorf_04122024
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Seite 1 von 4 Satzung der Kommission Fotostadt Düsseldorf vom 04.12.2024 Inhalt Präambel § 1 Aufgaben § 2 Zuständigkeit § 3 Mitglieder § 4 Sitzungen § 5 Aufgaben der Koordinierungsstelle Fotografie § 6 Schlussbestimmung Präambel Durch die Etablierung des E rweiterten Kunstbeg riffs von Joseph Beuys und der folgenden Gründung der deutschlandweit ersten Klasse für künstlerische Fotografie an der Kunsta kademie Düsseldorf im Jahr 1976 mit Prof. Bernd Bech er, hatte der künstlerische Diskurs in Düsseldorf einen herausragenden Einfluss auf die internationale Anerkennung der Fotografie in der bildenden Kunst. Aus dieser Historie ist eine in ihrer Dichte einmalige Infrastruktur um die Fotografie gewachsen, die in dem vom Kulturamt veröffentlichten Bericht „Düsseldorf und Fotografie“ mit aktuellen Quellenangaben dokumentiert wurde. Düsseldorf bietet derzeit jedes Jahr mit dem Bernd-und-Hilla-Becher-Preis und der Biennale düsseldorf photo + alternierend ein Großereignis zur künstlerischen Fotografie. Mit dem zukünftigen Deutschen Fotoinstitut hat Düsseldorf ein Alleinstellungsmerkmal und damit eine besondere Verantwortung als Fotostadt. Um die Vernetzung zwischen Verwaltung, Politik und Fachleuten zu optimieren und den Kulturausschuss oder die zuständigen politischen Gremien über die Entwicklung und Förderung des Fotostandortes sowie den künstlerisch-fotografischen Diskurs zu beraten, wird daher die Kommission Fotostadt Düsseldorf gegründet. § 1 Aufgaben (1) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf berät die Verwaltung und die politischen Gremien in künstlerischen und kulturpolitischen Fragen der kulturnahen Fotografie. (2) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf empfiehlt Maßnahmen zur Entwicklung und Standortprofilierung Düsseldorfs als Fotostadt. Die Umsetzung entsprechender Projekte soll angeregt, begleitet und unterstützt werden. Die kulturelle und wirtschaftliche sowie nationale und internationale Vernetzung der Fotostadt soll durch Konferenzen, Symposien und externe Repräsentationen auf Festivals oder Messen weiterentwickelt werden. Ankäufe von fotografischen Arbeiten können empfohlen werden. Seite 2 von 4 (3) Eine Antragstellung für die Förderung von Projekten im Kontext der künstlerischen Fotografie bei der Kommission Fotostadt Düsseldorf ist möglich. Antragsberechtigt sind Mitglieder der Kommission. Diese können auch Projekte von nicht Mitgliedern zur Förderung vorschlagen. Anträge auf Projektkostenzuschüsse werden bei d er Koordinierungsstelle Fotografie eingereicht, vorberaten und geprüft. Anschließend werden die Anträge von der Kommission Fotostadt Düsseldorf beraten. Die in der Sitzung der Kommission beratenen Förderanträge und Vorschläge werden dem zuständigen Gremium mit einer Beschlussempfehlung der Kommission zur Entscheidung vorgelegt. Zuständig ist der KUA soweit sich nicht aus der ZustO LHD eine andere Zuständigkeit ergibt. (4) Für die Finanzierung der Beschlussvorschläge der Kommission Fotostadt Düsseldorf und Ausgaben der Geschäftsstelle werden jährlich Mittel im Haushalt der Landeshauptstadt Düsseldorf bereitgestellt. Den genauen Betrag legt der Rat in seiner jährlichen Haushaltsberatung fest. (5) Für geförderte Projekte gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen. (6) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf berichtet dem Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf einmal jährlich über ihre Arbeit. § 2 Zuständigkeit (1) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf ist über alle Projekte im Kontext der künstlerischen und kulturnahen Fotografie zu informieren und k ann dazu beraten, wenn diese eine finanzielle Förderung der Landeshauptstadt Düsseldorf erhalten. (2) Projekte der Fotografie mit einem Finanzierungs volumen durch die Landeshauptstadt Düsseldorf von minde stens 20.000 Euro p.a. sind der Kommission Fotostadt Düsseldorf zur Beratung vorzulegen. § 3 Mitglieder (1) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf wird dauerhaft eingerichtet. Die politischen Vertreter*innen der Fraktionen werden für eine Wahlperiode des Stadtrates bestellt. Abberufungen bzw. Nachberufungen der politischen Vertreter*innen und Sachverständigen sind möglich. (2) Stimmberechtigte Mitglieder der Kommission Fotostadt Düsseldorf sind: 1. Jeweils ein *e Vertreter*in/Stellvertreter*in der im Kulturausschuss vertretenen stimmberechtigten Fraktionen 2. Der*Die Beigeordnete für Kultur 3. Der*Die Leiter*in des Kulturamtes/Stellvertreter*in 4. Der*Die Generaldirektor*in des Kunstpalastes 5. Der*Die Leiter*in der Sammlung Fotografie des Kunstpalastes 6. Der*Die Direktor*in der Kunsthalle Düsseldorf 7. Ein*e Vertreter*in des Restaurierungszentrums Düsseldorf 8. Der*Die Leiter*in der Sammlung Fotografie des Stadtmuseums Düsseldorf 9. Der*Die Professor*in für künstlerische Fotografie an der Kunstakademie Düsseldorf Seite 3 von 4 10. Der*Die Professor*in des Lehrgebiets Fotografie der Hochschule Düsseldorf/Peter Behrens School of Arts 11. Ein*e Vertreter*in der Initiative düsseldorf photo+ 12. Ein*e Vertreter*in des Vereins zur Gründung und Förderung eines Deutschen Fotoinstituts e.V. (DFI e.V.) 13. Der*Die Vorsitzende des Deutschen Fotoinstituts in Gründung 14. Ein*e Vertreter*in der Kunstsammlung NRW Weitere nicht stimmberechtigte Mitglieder der Kommission Fotostadt Düsseldorf sind (ausgenommen in Stellvertretungen): 15. Der*Die Mitarbeiter*in der Koordinierungsstelle Fotografie im Kulturamt Die Kommission Fotostadt Düsseldorf ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. (3) Die Mitglieder nach §3 Abs. 2 , Nr 3 bis 14 werden auf Vorschlag der entsendenden Institutionen durch den Kulturausschuss benannt. Das Mandat der sachverständigen Mitglieder ist an ihre Funktion als Vertreter*innen der jeweiligen Institution/Initiative gebunden. Benennungen von Stellvertreter*innen durch die Institution/Initiative sind möglich. Sollten mehrere Vertreter*innen für eine Institution/Initiative an der Sitzung teilnehmen, kann das Stimmrecht nur von einem*einer Ve rtreter*in wahrgenommen werden. Weitere Sachverständige können themenbezogen zu den jeweiligen Sitzungen eingeladen werden. Die im Kulturausschuss stimmberechtigten Fraktionen schlagen ihre Mitglieder und deren Stellvertreter*innen dem Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Ernennung vor. (4) Gemäß § 31 GO NRW nehmen direkte oder indirekte Nutznießer*innen eines gegebenenfalls zu fördernden Projektes an der Beratung und Abstimmung des entsprechenden Projektes nicht teil. § 4 Sitzungen (1) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf tagt öffentlich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist entsprechend der Regelungen des § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 25. Mai 2000 möglich. (2) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf wählt aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode eine*n Vorsitzende*n sowie eine*n Stellvertreter*in. (3) Die Kommission Fotostadt Düsseldor f wird von der Koordinierungsstelle Fotografie in Abstimmung mit der*dem Vorsitzende*n mit einer Ladungsfrist von mindestens sieben Werktagen einberufen. (4) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf tagt nach Bedarf , aber mindestens zweimal im Jahr. (5) In der schriftlichen Einladung werden Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung bekanntgegeben. (6) Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt. Diese wird den Mitgliedern und den Teilnehmenden der jeweiligen Sitzung zugeleitet. Seite 4 von 4 (7) Die Mitglieder der Kommission Fotostadt Düsseldorf , die nicht Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf sind, erhalten ein Sitzungsgeld entsprechend der Vorschriften zur Vergütung der Mitglieder der Kunstkommission Düsseldorf. (8) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. § 5 Aufgaben der Koordinierungsstelle Fotografie (1) Die Geschäftsführung der Kommission Fotostadt Düsseldorf übernimmt die Koordinierungsstelle Fotografie. (2) Die Koordinierungsstelle Fotografie bereitet in Absprache mit der *dem Vorsitzenden die Sitzungen vor und fertigt die Einladungen und Niederschriften an. (3) Bei Projekten der Landeshauptstadt Düsseldorf , die von der Kommission Fotostadt Düsseldorf empfohlen und vom Kulturausschuss beschlossen wurden, übernimmt die Koordinierungsstelle Fotografie die Projektleitung. (4) Die Koordinierungsstelle Fotografie soll für die Kommission Fotostadt Düsseldorf eine eigenständige Webpräsenz verwalten, Druckerzeugnisse veröffentlichen und in Abstimmung mit dem Amt für Kommunikation die Öffentlichkeits- und Vermittlungsarbeit betreuen. § 6 Schlussbestimmung (1) Diese Satzung tritt am 07.02.2025 in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- KUA/004/2026
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 15.10.2025
- Erstellt
- 15.10.2025 13:28