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KUA/004/2026

Kommission Fotostadt Düsseldorf, Benennung der politischen Vertreter*innen

Beschlussvorlage 15.10.2025

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 29.01.2026, TOP 5.4

Beschlussvorlage

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Satzung_Kommission-Fotostadt-Duesseldorf_04122024

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Beschlussvorlage

3452 Zeichen

KUA/004/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Beschlussvorlage
Betrifft:
Kommission Fotostadt Düsseldorf, Benennung der politischen Vertreter*innen
Fachbereich:
41 - Kulturamt
 
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
 
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Kulturausschuss 29.01.2026 Entscheidung
 
Beschlussdarstellung:
Der Kulturausschuss beruft gemäß der Satzung der ‚Kommission Fotostadt 
Düsseldorf‘ die politischen Vertreter*innen der im Kulturausschuss 
stimmberechtigten Fraktionen als Mitglieder der Kommission Fotostadt Düsseldorf für
die Dauer einer Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 
01.11.2025 bis zum 31.10.2030.
 
 
Sachdarstellung:
1. Kurzdarstellung:
Die Satzung der ‚Kommission Fotostadt Düsseldorf‘ sieht vor, dass die im 
Kulturausschuss stimmberechtigten Fraktionen ihre Mitglieder und deren 
Stellvertreter*innen benennen. Die Fachmitglieder werden auf Vorschlag der 
entsendenden Institutionen durch den Kulturausschuss benannt.
 
2. Ausgangslage:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung vom 06.02.2025 die 
Satzung der Fotostadt Düsseldorf Kommission beschlossen (KUA/024/2025). Die im 
Kulturausschuss stimmberechtigten Fraktionen benennen ihre Vertreter*innen und 
Stellvertreter*innen. Der Kulturausschuss beruft diese für die Dauer einer 
Wahlperiode.
Die Fachmitglieder der Fotostadt Düsseldorf Kommission werden gemäß §3 Abs. 2 
Nr. 3 bis 14 der Satzung auf Vorschlag der entsendenden Institutionen durch den 
Kulturausschuss benannt. Das Mandat der sachverständigen Mitglieder ist an ihre 
Funktion als Vertreter*innen der jeweiligen Institution/Initiative gebunden. 
Benennungen von Stellvertreter*innen durch die Institution/Initiative sind möglich. 
Weitere Sachverständige können themenbezogen zu den jeweiligen Sitzungen

Seite 2
eingeladen werden.
3. Geplante Maßnahmen:
 
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beruft folgende Mitglieder in 
die Fotostadt Düsseldorf Kommission:
 
Fraktion: Vertretung Stellvertretung
CDU  
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen  
 
 
 
SPD/Volt  
 
 
 
AfD  
 
 
 
Die Linke  
 
 
 
FDP  
 
 
 
Verwaltung:
Beigeordnete für Kultur, 
Integration und Gesundheit
Miriam Koch  
Kulturamtsleitung Angélique Tracik Rajiv Strauß
Koordinierungsstelle Fotografie Stephan Macháč  
 
Fachmitglieder: Dr. Felix Krämer
(Generaldirektor des Kunstpalastes)
 Dr. Linda Conze
(Leiterin der Sammlung Fotografie des 
Kunstpalastes)
 Alicia Holthausen
(Kommissarische künstlerische Leiterin der
Kunsthalle Düsseldorf)
 Joanna Phillips
Stellvertretung: Jessica Morhard
(Restaurierungszentrums Düsseldorf)
 Dr. Wolfger Stumpfe
(Leiter der Sammlung Fotografie des 
Stadtmuseums Düsseldorf)
 Prof. Josephine Pryde
(Professur für künstlerische Fotografie an 
der Kunstakademie Düsseldorf)
 Prof. Mareike Foecking
(Professorin des Lehrgebiets Fotografie der
Hochschule Düsseldorf / Peter Behrens 
School of Arts)
 Ljiljana Radlovic
Stellvertretung: Pola Sieverding
(Initiative düsseldorf photo+)

Seite 3
 Moritz Wegwerth
Stellvertretung: Stefan Hostettler
(Verein zur Gründung und Förderung eines
Deutschen Fotoinstituts e.V.)
 N.N. (Vorsitzende des Deutschen 
Fotoinstituts in Gründung)
 N.N.
(Vertreter*in der Kunstsammlung NRW)
 
4. Finanzielle Auswirkungen:
 
o Ja ☒ Nein
 
Durch die Berufung der Mitglieder ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
 
 
Anlagen:
Satzung_Kommission-Fotostadt-Duesseldorf_04122024

Satzung_Kommission-Fotostadt-Duesseldorf_04122024

8897 Zeichen

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Satzung der Kommission Fotostadt Düsseldorf 
vom 04.12.2024 
 
Inhalt 
 
Präambel 
 
§ 1 Aufgaben  
 
§ 2 Zuständigkeit 
 
§ 3 Mitglieder  
 
§ 4 Sitzungen  
 
§ 5 Aufgaben der Koordinierungsstelle Fotografie 
 
§ 6 Schlussbestimmung 
 
 
Präambel 
 
Durch die  Etablierung des E rweiterten Kunstbeg riffs von  Joseph Beuys und der 
folgenden Gründung der deutschlandweit ersten Klasse für künstlerische Fotografie an 
der Kunsta kademie Düsseldorf im Jahr 1976 mit Prof. Bernd Bech er, hatte der 
künstlerische Diskurs in Düsseldorf einen herausragenden Einfluss auf die 
internationale Anerkennung der Fotografie in der bildenden Kunst. 
 
Aus dieser Historie ist eine in ihrer Dichte einmalige Infrastruktur um die Fotografie 
gewachsen, die in dem vom Kulturamt veröffentlichten Bericht „Düsseldorf und 
Fotografie“ mit aktuellen Quellenangaben dokumentiert wurde. 
 
Düsseldorf bietet derzeit jedes Jahr mit dem Bernd-und-Hilla-Becher-Preis und der 
Biennale düsseldorf photo
+ alternierend ein Großereignis zur künstlerischen Fotografie. 
Mit dem zukünftigen Deutschen Fotoinstitut hat Düsseldorf ein Alleinstellungsmerkmal 
und damit eine besondere Verantwortung als Fotostadt. 
 
Um die Vernetzung zwischen Verwaltung, Politik und Fachleuten zu optimieren und  
den Kulturausschuss oder die zuständigen politischen Gremien über die Entwicklung 
und Förderung des Fotostandortes sowie den künstlerisch-fotografischen Diskurs zu 
beraten, wird daher die Kommission Fotostadt Düsseldorf gegründet. 
 
 
§ 1 Aufgaben  
 
(1) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf  berät die Verwaltung und die 
politischen Gremien  in künstlerischen und kulturpolitischen Fragen der 
kulturnahen Fotografie. 
 
(2) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf empfiehlt Maßnahmen zur Entwicklung 
und Standortprofilierung  Düsseldorfs als Fotostadt. Die Umsetzung 
entsprechender Projekte soll angeregt, begleitet und unterstützt werden. Die 
kulturelle und wirtschaftliche sowie nationale und internationale Vernetzung 
der Fotostadt soll durch Konferenzen, Symposien  und externe 
Repräsentationen auf Festivals oder Messen  weiterentwickelt werden. 
Ankäufe von fotografischen Arbeiten können empfohlen werden.

Seite 2 von 4 
 
 
(3) Eine Antragstellung für die Förderung von Projekten im Kontext der 
künstlerischen Fotografie  bei der  Kommission Fotostadt Düsseldorf  ist 
möglich. Antragsberechtigt sind Mitglieder der Kommission. Diese können 
auch Projekte von nicht Mitgliedern zur Förderung vorschlagen. Anträge auf 
Projektkostenzuschüsse werden bei d er Koordinierungsstelle Fotografie  
eingereicht, vorberaten und geprüft. Anschließend werden die Anträge von 
der Kommission Fotostadt Düsseldorf  beraten. Die in der Sitzung der 
Kommission beratenen Förderanträge und Vorschläge werden dem 
zuständigen Gremium mit einer Beschlussempfehlung der Kommission zur 
Entscheidung vorgelegt. Zuständig ist der KUA soweit sich nicht aus der 
ZustO LHD eine andere Zuständigkeit ergibt. 
 
(4) Für die Finanzierung der Beschlussvorschläge  der Kommission Fotostadt 
Düsseldorf und Ausgaben der Geschäftsstelle  werden jährlich Mittel im 
Haushalt der Landeshauptstadt Düsseldorf bereitgestellt.  Den genauen 
Betrag legt der Rat in seiner jährlichen Haushaltsberatung fest. 
 
(5) Für geförderte Projekte gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für 
Projektförderungen. 
 
(6) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf  berichtet dem Kulturausschuss der 
Landeshauptstadt Düsseldorf einmal jährlich über ihre Arbeit. 
 
 
§ 2 Zuständigkeit 
 
(1) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf ist über alle Projekte im Kontext der 
künstlerischen und kulturnahen  Fotografie zu informieren und k ann dazu 
beraten, wenn diese eine finanzielle Förderung der Landeshauptstadt 
Düsseldorf erhalten. 
 
(2) Projekte der Fotografie mit einem Finanzierungs volumen durch die 
Landeshauptstadt Düsseldorf von minde stens 20.000 Euro p.a. sind der 
Kommission Fotostadt Düsseldorf zur Beratung vorzulegen. 
 
 
§ 3 Mitglieder 
 
(1) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf  wird dauerhaft eingerichtet. Die 
politischen Vertreter*innen der Fraktionen werden für eine Wahlperiode des 
Stadtrates bestellt. Abberufungen bzw. Nachberufungen  der politischen 
Vertreter*innen und Sachverständigen sind möglich.  
 
(2) Stimmberechtigte Mitglieder der Kommission Fotostadt Düsseldorf sind: 
 
1. Jeweils ein *e Vertreter*in/Stellvertreter*in der im Kulturausschuss 
vertretenen stimmberechtigten Fraktionen 
2. Der*Die Beigeordnete für Kultur 
3. Der*Die Leiter*in des Kulturamtes/Stellvertreter*in 
4. Der*Die Generaldirektor*in des Kunstpalastes 
5. Der*Die Leiter*in der Sammlung Fotografie des Kunstpalastes 
6. Der*Die Direktor*in der Kunsthalle Düsseldorf 
7. Ein*e Vertreter*in des Restaurierungszentrums Düsseldorf 
8. Der*Die Leiter*in der Sammlung Fotografie des Stadtmuseums 
Düsseldorf 
9. Der*Die Professor*in für künstlerische Fotografie an der Kunstakademie 
Düsseldorf

Seite 3 von 4 
 
10. Der*Die Professor*in des Lehrgebiets Fotografie der Hochschule 
Düsseldorf/Peter Behrens School of Arts 
11. Ein*e Vertreter*in der Initiative düsseldorf photo+  
12. Ein*e Vertreter*in des Vereins zur Gründung und Förderung eines 
Deutschen Fotoinstituts e.V. (DFI e.V.) 
13. Der*Die Vorsitzende des Deutschen Fotoinstituts in Gründung 
14. Ein*e Vertreter*in der Kunstsammlung NRW 
 
Weitere nicht stimmberechtigte Mitglieder der Kommission Fotostadt 
Düsseldorf sind (ausgenommen in Stellvertretungen): 
 
15. Der*Die Mitarbeiter*in der Koordinierungsstelle Fotografie im Kulturamt 
 
Die Kommission Fotostadt Düsseldorf ist beschlussfähig, wenn mehr als die 
Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. 
 
(3) Die Mitglieder nach §3 Abs. 2 , Nr 3 bis 14 werden auf Vorschlag der 
entsendenden Institutionen durch den Kulturausschuss benannt. Das Mandat 
der sachverständigen Mitglieder ist an ihre Funktion als Vertreter*innen der 
jeweiligen Institution/Initiative gebunden. Benennungen von 
Stellvertreter*innen durch die Institution/Initiative sind möglich. Sollten 
mehrere Vertreter*innen für eine Institution/Initiative an der Sitzung 
teilnehmen, kann das Stimmrecht nur von einem*einer Ve rtreter*in 
wahrgenommen werden. Weitere Sachverständige können themenbezogen zu 
den jeweiligen Sitzungen eingeladen werden.  Die im Kulturausschuss 
stimmberechtigten Fraktionen schlagen ihre Mitglieder und deren 
Stellvertreter*innen dem Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf 
zur Ernennung vor. 
 
(4) Gemäß § 31 GO NRW nehmen direkte oder indirekte Nutznießer*innen eines 
gegebenenfalls zu fördernden Projektes an der Beratung und Abstimmung des 
entsprechenden Projektes nicht teil. 
 
 
§ 4 Sitzungen  
 
(1) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf  tagt öffentlich. Ein Ausschluss der 
Öffentlichkeit ist entsprechend der Regelungen des § 3 der Geschäftsordnung 
des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 25. Mai 2000 möglich. 
 
(2) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf wählt aus ihrer Mitte für die Dauer der 
Wahlperiode eine*n Vorsitzende*n sowie eine*n Stellvertreter*in. 
 
(3) Die Kommission Fotostadt Düsseldor f wird von  der Koordinierungsstelle 
Fotografie in Abstimmung mit der*dem Vorsitzende*n mit einer Ladungsfrist 
von mindestens sieben Werktagen einberufen. 
 
(4) Die Kommission Fotostadt Düsseldorf  tagt nach Bedarf , aber mindestens 
zweimal im Jahr. 
 
(5) In der schriftlichen Einladung werden Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung 
bekanntgegeben. 
 
(6) Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt. Diese wird den Mitgliedern 
und den Teilnehmenden der jeweiligen Sitzung zugeleitet.

Seite 4 von 4 
 
(7) Die Mitglieder  der Kommission Fotostadt Düsseldorf , die nicht 
Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf sind, erhalten ein 
Sitzungsgeld entsprechend der Vorschriften zur Vergütung der Mitglieder der 
Kunstkommission Düsseldorf. 
 
(8) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt 
ein Antrag als abgelehnt. 
 
 
§ 5 Aufgaben der Koordinierungsstelle Fotografie 
 
(1) Die Geschäftsführung der Kommission Fotostadt Düsseldorf  übernimmt die 
Koordinierungsstelle Fotografie. 
 
(2) Die Koordinierungsstelle Fotografie bereitet in Absprache mit der *dem 
Vorsitzenden die Sitzungen vor und fertigt die Einladungen und Niederschriften 
an. 
 
(3) Bei Projekten  der Landeshauptstadt Düsseldorf , die von der Kommission 
Fotostadt Düsseldorf  empfohlen und vom Kulturausschuss beschlossen 
wurden, übernimmt die Koordinierungsstelle Fotografie die Projektleitung. 
 
(4) Die Koordinierungsstelle Fotografie soll für die Kommission Fotostadt 
Düsseldorf eine eigenständige Webpräsenz verwalten, Druckerzeugnisse 
veröffentlichen und in Abstimmung mit dem Amt für Kommunikation die 
Öffentlichkeits- und Vermittlungsarbeit betreuen. 
 
 
§ 6 Schlussbestimmung 
 
(1) Diese Satzung tritt am 07.02.2025 in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Kulturausschuss
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KUA/004/2026
Typ
Beschlussvorlage
Datum
15.10.2025
Erstellt
15.10.2025 13:28