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A-R/0030/2007

Bebauung im Baublock Schulstraße, Altumstraße, Uppenbergstraße und Grevener Straße

Antrag an den Rat 20.08.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.08.2007, TOP 24.1

Originalantrag

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Originalantrag

7649 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL                                 Antrag Nr.: A-R/0030/2007 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
1 
 
 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
1. Um die Verkehrserschließung des Baugebietes zu k lären wird ein 
Verkehrsgutachten erstellt. Zu untersuchen ist, wie der motorisierte 
Ziel- und Quellverkehr geführt werden kann, ohne die 
Verkehrssituation in der Umgebung noch mehr zu belasten und wie 
die Anwohner vor Lärm und Abgasentwicklung geschützt werden 
können. 
2. Die Verwaltung legt schriftlich dar, wie sicherg estellt werden kann, 
dass die im Architektenwettbewerb ausgelobten  
- städtebaulichen Vorgaben  (Höhenbegrenzung, Begrenzung 
der Geschoßfläche, Blockrandbebauung mit inneren 
Freiflächen, Erhaltung der großen Bäume …) und 
- wohnungspolitischen Zielsetzungen  des Projektes 
(Wohnungsmix zwischen freiem und öffentlich gefördertem 
sozialen Wohnungsbau, Wohnprojekt für junge und alte 
Menschen mit Behinderung, Anforderungen an Barrierefreiheit, 
Atelierwohnungen für Künstler)  
 im weiteren Verfahren ungeschmälert realisiert werden können. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zu un terbreiten, wie die 
Öffentlichkeit und die BewohnerInnen der Nachbarschaft, die 
erkennbar kritisch zu diesem Projekt stehen, frühzeitig über die 
Projektentwicklung informiert  und bei der weiteren Planung und 
Durchführung angemessen beteiligt  werden können.  
3. Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, wie di e unter 2. genannten 
Vorgaben und Zielsetzungen sowie die Ergebnisse der unter 3. 
genannten Beteiligung der Nachbarschaft durch Beschlüsse der  
Ratsgremien legitimiert und gegenüber den beteiligten Investoren 
rechtlich  verbindlich  gemacht werden können.  
 
Begründung: 
 
Das Projekt soll die Innenentwicklung der Stadt  voranbringen und 
beispielhaft die Chancen der städtebaulichen Nachverdichtung  
dokumentieren. Wohnungs- und sozialpolitische Zielsetzungen kommen 
hinzu und erhöhen den Wert des Vorhabens. Kritische Berichte in den 
Medien, Beschwerden aus der Nachbarschaft und widersprüchliche 
Aussagen von Projektbeteiligten (Anzahl der Wohnungen 110 oder 120? 
Keine Erhaltung der Bäume?) lassen aber Zweifel daran aufkommen, 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag 
 
„Bebauung im Baublock Schulstraße, 
Altumstraße, Uppenbergstraße und 
Grevener Straße“
 
17.08.2007

2 
dass das Projekt diesen hohen Ansprüchen genügen wird. Um die 
Erwartungen sicher zu stellen, sind unseres Erachtens Klarstellungen 
erforderlich, soweit erforderlich. auch Korrekturen an den Vorstellungen 
der beteiligten Planer und Investoren. Ziel muss es sein, dass Projekt 
städtebaulich und strukturell ohne Widersprüche in die gewachsene 
Umgebung einzufügen und die wohnungs- und sozialpolitischen 
Zielsetzungen auch gegenüber wirtschaftlichen Interessen zu wahren.  
Die Erschließung  für den Kfz-Verkehr ist für die Verträglichkeit des 
Projektes von erheblicher Bedeutung. Die im Wettbewerb empfohlene 
Erschließung der PKW-Stellplätze über die Grevener Straße ist in den 
jetzt vorliegenden Plänen nicht mehr vorhanden. Stattdessen sollen 
mehrere voneinander getrennte Tiefgaragen und Stellplätze errichtet und 
direkt von den Wohnstraßen aus erschlossen werden. Begründet wird 
dies u. a. mit Vermarktungsproblemen für Stellplätze in einer 
„Großgarage“. Diese Sichtweise kritisierten wir. Die zu befürchtende 
Verkehrsbelastung der Umgebung durch den erheblichen Ziel- und 
Quellverkehr  wird nämlich nicht berücksichtigt. Ebenfalls wird vergessen, 
dass die Wohnstraßen der Umgebung, wie des gesamten Kreuzviertels 
bereits seit langem mit Kfz-Verkehr bis an die Grenze des Erträglichen 
belastet sind. Es erscheint uns zumindest zweifelhaft, dass diese „innere 
Erschließung“ besser sein soll, als die Erschließung über die Grevener 
Straße. Um hier Klarheit zu bekommen verlangen wir ein externes 
und unabhängiges Verkehrsgutachten. 
Die  städtebauliche Konzeption zielt darauf ab,  das Vorhaben in  die 
Umgebungsbebauung harmonisch zu integrieren. Absicht ist es, die 
Genehmigung nach § 34 BauGB aussprechen zu können. Um diese auch 
aus Gründen der Zeitplanung richtige Absicht nicht zu torpedieren, muss 
die Verwaltung aber eindeutig klarlegen, dass das Projekt in der jetzt 
gezeigten Form auch die Voraussetzungen der „städtebaulichen 
Einfügung“ aufweist.  
Im Hinblick auf die Verkehrserschließung erscheint uns dies – wie bereits 
erläutert – zweifelhaft. Problematisch finden wir auch die Abkehr des 
Bauentwurfes von der reinen Blockrandbebauung.  Die vorgesehene 
Bebauung des Blockinnenbereichs halten wir angesichts der ohnehin 
gegebenen städtebaulichen Dichte für überzogen. Sie könnte zudem eine 
unerwünschte Vorbildwirkung für das nähere Umfeld entfalten und die 
noch verbliebenen wertvollen Freiräume im dicht bebauten Kreuzviertel 
bedrohen. Zurzeit ist nicht ersichtlich, warum die Bebauung im 
Blockinneren für das Projekt notwendig ist. Allein wirtschaftliche 
Interessen reichen u.E. zur Begründung nicht aus. 
Widersprüchliche Aussagen gibt es von den Projektbeteiligten zur 
Erhaltung der großen Bäume im Baugebiet. Auch hierzu erwarten wir eine 
Klarstellung durch die Verwaltung.  
Die wohnungspolitische Konzeption  zielt darauf ab, das 
Zusammenleben von Alt und Jung, sowie die Integration von 
Wohnprojekten für junge und alte Menschen mit Behinderung zu 
ermöglichen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die sozialen Belange 
im Gesamtkontext der Bebauung gelöst werden und diese nicht einseitig 
räumlich in den "Randlagen" konzentriert werden. Dabei müssen die 
Erfordernisse der Barrierefreiheit ebenso berücksichtigt werden wie die 
besonderen Bedürfnisse der mit den Wohngruppen anzusprechenden 
Zielgruppen (z.B. Menschen mit Sinnesbehinderungen, Lern- und 
Orientierungsschwierigkeit oder auch demenziell erkrankte Menschen). 
Die zukünftigen NutzerInnen, gegebenenfalls deren

3 
Interessensvertretungen und die Träger müssen in die Detailplanungen 
miteinbezogen werden. 
Das lebhafte Echo der Nachbarschaft und das Interesse der Öffentlichkeit 
an dem Projekt zeigen unserer Meinung nach, dass die Information 
verbessert und die angemessene Beteiligung der Betroffenen 
ermöglicht werden muss. Hierfür erwarten wir von der Verwaltung 
Vorschläge. Der in Münster übliche Standard der Bürgerbeteiligung 
bei städtebaulichen Projekten ist auch ohne Bebauungsplan 
einzuhalten.  
Vorschläge erwarten wir auch dafür, wie die Gremien des Rates  in die 
endgültige Projektplanung einbezogen werden sollen und wie 
richtungweisende politische Beschlüsse gegenüber den Projektbeteiligten, 
insbesondere den Investoren rechtlich verbindlich gemacht werden. Die 
bauplanungsrechtliche Zulassung nach § 34 BauGB ist der politischen 
Abwägung und Beschlussfassung nur mittelbar unterworfen. Für denkbar 
halten wir deshalb einen städtebaulichen Vertrag  zwischen der Stadt 
und den Bauherrn, der alle Aspekte bündelt (Städtebau, Baugestaltung 
und Verkehrserschließung, Wohnungsbau und sozialpolitische 
Maßnahmen), das zu realisierende – aber noch nicht genehmigte - 
Bauvorhaben konkret beschreibt und der vor Veräußerung der 
Baugrundstücke besiegelt werden muss. 
 
gez. Helga Bennink 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Manfred Kehr 
gez. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Christof Hoffmann 
gez. Hery Klas 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck

Beratungsverlauf (1)

29.08.2007 Rat
TOP 24.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Altumstraße
  • Bremer Straße 54
  • Uppenbergstraße
  • Grevener Straße
  • Schulstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0030/2007
Typ
Antrag an den Rat
Datum
20.08.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37