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Antrag der SPD-Fraktion: Anhörung zur Zentralisierung des städtischen Ordnungsdienstes

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0337/2019 vom 12.03.2019

Stand: Am 26.03.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • 2019-03-07 Antrag HA wegen Ordnungsdienst 26.3.2019

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    Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64 -70 51143 Köln -Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt -koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 07.03.2019 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 26.03.2019 hier: Anhörung zur Zentralisierung des städtischen Ordnungsdienstes Der Hauptausschuss wird aufgefordert, die Verwaltungsvorlage zur Zentralisierung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und dieser ihr Anhörungsrecht gemäß § 37 Abs. V der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 2 Abs. II Nr.7.1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln einzuräumen. Sollte dieser Aufforderung nicht Folge geleistet werden, behält sich die Bezirksvertre- tung ausdrücklich vor, das Beteiligungsrecht im Wege des Kommunalverfassungsstrei- tes verwaltungsgerichtlich feststellen zu lassen. Begründung: Im Zuge der Zentralisierung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln wurde bereits im Mai 2018 die Nebenstelle in Porz formal geschlossen. Eine Anhörung der Bezirksver- tretung erfolgte in diesem Zusammenhang nicht, obwohl ihr ein Recht hierzu gemäß § 37 Abs. V der Gemeindeordnung NRW zusteht. Dort heißt es: „Die Bezirksvertretung ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, zu hören.“ In § 2 Abs. II Nr.7.1 der konkretisierenden Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist expli- zit aufgeführt, dass der Bezirksvertretung insbesondere im Fall von „Planung, Errich- tung, wesentliche Änderungen und Aufhebungen von öffentlichen Einrichtungen - au- ßer Eigenbetrieben - mit überbezirklicher Bedeutung im Bezirk“ Gelegenheit zur Stel- lungnahme zu geben ist. Die Schließung einer örtlichen Nebenstelle des Ordnungsdienstes stellt die Aufhebung einer öffentlichen Einrichtung im Sinne dieser Regelung dar. Da die Mitarbeiter der betreffenden Nebenstelle des Ordnungsdienstes nicht mehr wie bisher direkt dem Bürgeramt unterstellt sind und von diesem nicht mehr beliebig eingesetzt werden können, sind zudem stadtbezirkliche Angelegenheiten betroffen. Die Entscheidung des Stadtdirektors, den Ordnungsdienst in der beschriebenen Form zu zentralisieren, wiederspricht der mehrfach proklamierten Marschrichtung der Ober- bürgermeisterin, die Bezirke zu stärken. Vielmehr wäre die personelle Aufstockung der Nebenstelle ein Schritt in die richtige Richtung gewesen. Diese könnte sich beispielsweise an der Bevölkerungszahl im Stadtbezirk orientieren. Bei einem Anteil von über 10 Prozent an der Gesamtbevölke- rung Kölns sollten auch circa 10 Prozent der Mitarbeiter des Ordnungsdienstes dem Stadtbezirk zugeteilt sein und in der Verfügungsgewalt des Bürgeramtes stehen. Bei Großereignissen z.B. in der Kölner Innenstadt könnten dann auf Anfrage des Stadtdi- rektors Mitarbeiter der Porzer Nebenstelle abgeordnet werden. Dies würde eine echte Stärkung der Bezirke darstellen. Dr. Simon Bujanowski Christoph Weitzel Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter

Beratungsverlauf

  1. 26.03.2019

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 8.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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