Mandari Insight

0124/2018

Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages bezüglich Spielhallen und Sportwetten

Mitteilung Ausschuss 01.03.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 12.03.2018, TOP 4.7

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

3485 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 01.03.2018 
 0124/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.03.2018 
 
Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages bezüglich Spielhallen und Sportwetten 
 
 
MdR Richter hat in der Sitzung des Ausschusses am 06.11.2017 die Verwaltung gebeten, noch ein-
mal in zusammengefasster Form und in nicht juristischer Sprache sowie ohne alle Eventualitäten dar-
zulegen, was ab dem 01.12.2017 mit den Spielhallen und den Wettbüros passiert. 
 
Zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages teilt die Verwaltung daher im Nachgang zur Mitteilung 
2802/2017 und der Sitzung des AVR vom 06.11.2017 kurz zusammenfassend folgendes mit: 
 
Spielhallen 
 
Neue Spielhallen 
 
Bereits im Baugenehmigungsverfahren stellt die Verwaltung sicher, dass die aktuellen glücksspiel-
rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der Min-
destabstände zwischen Spielhallen untereinander sowie zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen 
der Kinder- und Jugendhilfe. 
 
Bestandsspielhallen 
 
Die Verwaltung fordert derzeit die zahlreich fehlenden Unterlagen sowie Gebührenvorauszahlungen 
an und wird die Anträge auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis bzw. Anerkennung eines 
Härtefalls im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen für alle 239 Spielhallen 
in Köln sukzessive bescheiden. Bisher wurden 235 Anträge gestellt, 6 Erlaubnisse erteilt, zu 15 
Spielhallen wird die Erlaubnis nach Gebühreneingang gefertigt, zwei Spielhallen sind derzeit in Kon-
kurrenz zu entscheiden. 
 
Bei der Prüfung der Erlaubnisfähigkeit werden insbesondere der Abstand der Spielhallen zueinande, 
die Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standortes und die Lage im Einzelfall berücksichtigt. Im 
Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechungen wird das legale Glücksspiel weitestgehend ermög-
licht. Eine Befreiung von der Erfüllung einzelner Anforderungen wird die Verwaltung für einen ange-
messenen Zeitraum nur zulassen, wenn dies zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist. Diese 
Praxis ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen. 
 
Spielhallen, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen stehen, insbesondere in einem

2 
 
gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex liegen, sind ausgeschlossen. Bei den sogenannten 
Mehrfachspielhallen sind Härtefallentscheidungen gesetzlich allerdings zulässig. Nach Vorlage eines 
adäquaten Abschmelzungskonzepts wird die Verwaltung nach Einzelfallprüfung eine Ausnahme von 
dem Verbot der Mehrfachspielhallen für eine angemessene Zeit genehmigen müssen. 
 
Die Verwaltung rechnet mit Klagen durch die Gerichtsinstanzen hinweg zu allen Antragsablehnungen 
und wird daher zahlreiche Verfahren zu führen haben. 
 
Sportwettbüros 
 
Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist nicht wie vorgesehen am 01.01.2018 in Kraft getre-
ten. Sobald dies der Fall sein wird, wird die Verwaltung die Höchstzahl der Wettvermittlungsstellen für 
Köln festlegen und diese auch der Bezirksregierung mitteilen. Die Bezirksregierung hat diese Begren-
zung im Rahmen der Entscheidung über die Erlaubniserteilung an die örtlichen Wettvermittlungsstel-
len zu berücksichtigen. 
 
Die Verwaltung ermittelt im Vorfeld die aktuelle Anzahl und die Standorte der Wettbüros und gleicht 
das Ergebnis mit den bereits registrierten Betrieben ab. 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0124/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.03.2018
Erstellt
10.01.2018 13:30