2008/0307
Überplanmäßige Ausgaben gem § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 15.000,00 € bei der Kostenstelle 040-018-1000 (Gymnasien), Sachkonto 7128200 (Ersatzschulfinanzierung) und 15.000,00 € bei der Kostenstelle 040-022-1000 (Berufliche Schulen), Sachkonto 7128200 (Ersatzschulfinanzierung) für das Haushaltsjahr 2008
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2008/0307
3738 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 29.07.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat IV Dezernat II Dezernat IV an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Schulamt Beschluss in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: II IV 40 20 Stvv. Vorlage-Nr. 2008/0307 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Überplanmäßige Ausgab en gem § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 15.000,00 € bei der Kostenstelle 040-018-1000 (Gymnasien), Sachkonto 7128200 (Ersatzschulfinanzierung) und 15.000,00 € bei der Kostenstelle 040-022-1000 (Berufliche Schulen), Sachkonto 7128200 (Ersatzschulfinanzierung) für das Haushaltsjahr 2008 Vorlage vom: 25.06.2008 Beschlussvorschlag: Bei den Kostenstellen 040-018-1000 (Gymnasien), Sachkonto 7128200 (Ersatzschulfinanzierung) und 040- 022-1000 (Berufliche Schulen), Sachkonto 7128200 (Ersatzschulfinanzierung) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von jeweils 15.000,00 €, insgesamt 30.000,00 € erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese überplanmäßigen Ausgaben, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen waren, gem. § 100 HGO. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Kostenstelle 040-022-1000 (Berufliche Schulen), Sachkonto 5482100 (Gastschulbeiträge). Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.06.2008: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gemäß § 8 Ersatzschulfinanzierungs-gesetz verpflichtet, den beihilfeberechtigten Ersatzschulen alljährlich einen Beitrag zur laufenden sachlichen Schulunterhaltung zu leisten. Er beträgt für jede Schülerin und jeden Schüler dieser Schulen, der am Stichtag der Landesschulstatistik seinen Wohnsitz im Gebiet das Leistungspflichtigen hatte, 75 % des Gastschulbeitrages, der nach § 165 des Hessischen Schulgesetzes für auswärtige Schüler öffentlicher Schulen der entsprechenden Schulform und –stufe festgesetzt wird. Die Festsetzung der Gastschulbeiträge erfolgt jährlich neu durch das Kultusministerium. Auch im Schuljahr 2007/08 besuchen zahlreiche Darmstädter Schülerinnen und Schüler die Privatschulen im Stadtgebiet Darmstadt und zunehmend auch Ersatzschulen in anderen Städten und Kreisen. Sowohl durch die steigende Zahl der Schülerinnen und Schüler in Ersatzschulen, als auch durch die jährliche Erhöhung der Beitragssätze steigt die jährliche Ausgabenverpflichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als kommunaler Schulträger. Obwohl bei der Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2008 bereits höhere Ausgaben eingeplant und auch bereitgestellt sind, reichen diese wegen des unvorhersehbaren sehr hohen Anstiegs der Schülerzahl nicht aus. Ferner liegt dem Schulamt auch die Anforderung einer Berufsschule vor, die nach Ablauf der dreijährigen Wartefrist nun beihilfeberechtigt ist und mit dem Haushaltsjahr 2008 in die Ersatzschulfinanzierung durch das Land aufgenommen wurde. Somit begründet diese Schule ab diesem Jahr auch einen Anspruch auf Ersatzschulfinanzierungsleistungen der kommunalen Gebietskörperschaften. Zur Deckung dieser unabweisbaren Ausgaben stehen Mehreinnahmen bei der Kostenstelle 040-022- 1000 (Berufliche Schulen), Sachkonto 5482100 (Gastschulbeiträge) zur Verfügung. Darmstadt, den 25.06.2008 Dezernat II Dezernat IV Wolfgang Glenz Dr. Dierk Molter Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0307
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.06.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00