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2008/0307

Überplanmäßige Ausgaben gem § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 15.000,00 € bei der Kostenstelle 040-018-1000 (Gymnasien), Sachkonto 7128200 (Ersatzschulfinanzierung) und 15.000,00 € bei der Kostenstelle 040-022-1000 (Berufliche Schulen), Sachkonto 7128200 (Ersatzschulfinanzierung) für das Haushaltsjahr 2008

Magistratsvorlage 25.06.2008

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2008/0307

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2008/0307

3738 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
29.07.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV Dezernat II 
Dezernat IV 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Schulamt  
Beschluss in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
II  IV 
40  20 
Stvv. 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0307 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgab en gem § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe 
von 15.000,00 € bei der Kostenstelle 040-018-1000 (Gymnasien), Sachkonto 7128200 
(Ersatzschulfinanzierung) und 15.000,00 € bei der Kostenstelle 040-022-1000 
(Berufliche Schulen), Sachkonto 7128200 (Ersatzschulfinanzierung) für das 
Haushaltsjahr 2008 
 
Vorlage vom: 25.06.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
Bei den Kostenstellen 040-018-1000 (Gymnasien), Sachkonto 7128200 (Ersatzschulfinanzierung) und 040-
022-1000 (Berufliche Schulen), Sachkonto 7128200 (Ersatzschulfinanzierung) werden überplanmäßige 
Mittel in Höhe von jeweils 15.000,00 €, insgesamt 30.000,00 € erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese 
überplanmäßigen Ausgaben, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen waren, 
gem. § 100 HGO. 
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Kostenstelle 040-022-1000 (Berufliche Schulen), 
Sachkonto 5482100 (Gastschulbeiträge). 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.06.2008: 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gemäß § 8 Ersatzschulfinanzierungs-gesetz 
verpflichtet, den beihilfeberechtigten Ersatzschulen alljährlich einen Beitrag zur laufenden sachlichen 
Schulunterhaltung zu leisten. Er beträgt für jede Schülerin und jeden Schüler dieser Schulen, der am 
Stichtag der Landesschulstatistik seinen Wohnsitz im Gebiet das Leistungspflichtigen hatte, 75 % des 
Gastschulbeitrages, der nach § 165 des Hessischen Schulgesetzes für auswärtige Schüler öffentlicher 
Schulen der entsprechenden Schulform und –stufe festgesetzt wird. Die Festsetzung der 
Gastschulbeiträge erfolgt jährlich neu durch das Kultusministerium. 
 
Auch im Schuljahr 2007/08 besuchen zahlreiche Darmstädter Schülerinnen und Schüler die 
Privatschulen im Stadtgebiet Darmstadt und zunehmend auch Ersatzschulen in anderen Städten und 
Kreisen. Sowohl durch die steigende Zahl der Schülerinnen und Schüler in Ersatzschulen, als auch 
durch die jährliche Erhöhung der Beitragssätze steigt die jährliche Ausgabenverpflichtung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt als kommunaler Schulträger.  
 
Obwohl bei der Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2008 bereits höhere Ausgaben eingeplant und 
auch bereitgestellt sind, reichen diese wegen des unvorhersehbaren sehr hohen Anstiegs der 
Schülerzahl nicht aus. 
 
Ferner liegt dem Schulamt auch die Anforderung einer Berufsschule vor, die nach Ablauf der 
dreijährigen Wartefrist nun beihilfeberechtigt ist und mit dem Haushaltsjahr 2008 in die 
Ersatzschulfinanzierung durch das Land aufgenommen wurde. Somit begründet diese Schule ab 
diesem Jahr auch einen Anspruch auf Ersatzschulfinanzierungsleistungen der kommunalen 
Gebietskörperschaften. 
 
Zur Deckung dieser unabweisbaren Ausgaben stehen Mehreinnahmen bei der Kostenstelle 040-022-
1000 (Berufliche Schulen), Sachkonto 5482100 (Gastschulbeiträge) zur Verfügung. 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 25.06.2008 
 
 
 
Dezernat II  Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz  Dr. Dierk Molter 
Bürgermeister  Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 22
TOP 396 beschließend
TOP 5
TOP 34

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0307
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.06.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00