RR 5/2023
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 09.02.2023 Beschluss des Regionalrats Köln zum Positionspapier der Zukunftsagentur Rheinisches Revier vom 22. Dezember 2021 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030
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Sitzungsvorlage RR (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 09.02.2023 Beschluss des Regionalrats Köln zum Positionspapier der Zukunftsagentur Rheinisches Revier vom 22. Dezember 2021 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 5/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 09.02.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.02.2023 9.1 beschließend TOP: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 09.02.2023 Beschluss des Regionalrats Köln zum Positionspapier der Zukunftsagentur Rheinisches Revier vom 22. Dezember 2021 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 Vorschlag: Erläuterungen: Anlage(n): 1. 230209 Antrag Regionalrat 2. Positionspapier-des-Rheinischen-Reviers-2030
Sitzungsvorlage RR (230209 Antrag Regionalrat)
1661 Zeichen
An den Vorsitzenden des Regionalrats
des Regierungsbezirks Köln
Herrn Rainer Deppe
Fraktionsvorsitzender
Stefan Götz, CDU
Tel.: 0221/ 1395446
Telefax: 0221/ 1395451
E-Mail: info@cdu-regionalrat-
koeln.de
Fraktionsvorsitzender
Thorsten Konzelmann, SPD
Tel.: 0221/ 1301507
Telefax: 02273/ 914794
E-Mail: info@spd-regionalrat-
koeln.de
Fraktionsvorsitzender
Reinhold Müller, FDP
Tel.:0221 / 253726
E-Mail: info@fdp-regionalrat-
koeln.de
Köln, 09. Februar 2023
10. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 24.02.2023
Sehr geehrte Herr Deppe,
wir möchten Sie bitten, den folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des
Regionalrats Köln am 24.02.2023 aufzunehmen:
Beschluss des Regionalrats Köln zum Positionspap ier der Zukunftsagentur
Rheinisches Revier vom 22. Dezember 2021 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030:
Der Regionalrat Köln unterstützt grundsätzlich das von der Zukunftsagentur
Rheinisches Revier beschlossenen Positionspapiers zum vorgezogenen
Kohleausstieg 2030.
Der Regionalrat Köln bekräftigt weiterhin seinen Beschluss über die sieben
Transformationsstandorte für den Strukturwandel im Rheinischen Revier gemäß
seines Beschlusses vom August 2022.
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
2
Begründung:
Erfolgt mündlich mit Anlage des Positionspapiers der ZRR vom Dezember 2021 und dem
Beschluss des Regionalrats Köln vom August 2022.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Götz Thorsten Konzelmann Reinhold Müller
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)
Sitzungsvorlage RR (Positionspapier-des-Rheinischen-Reviers-2030)
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POSITIONIERUNG DES RHEINISCHEN REVIERS ZUM VORGEZOGENEN KOHLEAUSSTIEG 2030 ELF PUNKTE FÜR EINEN GELINGENDEN STRUKTURWANDEL DIE ANRAINERKOMMUNEN, DIE KREISE UND DIE STÄDTEREGION AACHEN: Handwerkskammer Düsseldorf 22. Dezember 2021 1 Positionierung des Rheinischen Reviers zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 Die Unterzeichnenden wollen das Rheinische Revier zur erfolgreichsten wirtschaftlichen Transformationsregion in Europa machen. Sie unterstützen den Ausstieg aus der Braun- kohleverstromung und sprechen sich vor dem Hintergrund des Klimawandels grundsätzlich auch dafür aus, diesen Ausstieg möglichst zu beschleunigen. Während auf der einen Seite der Ausstieg überhaupt erst ermöglicht, die Klimaziele der gesamten Bundesrepublik zu erfüllen, treffen die damit verbundenen Lasten drei relativ kleine Regionen, die bereits heute mit sozialen und wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen haben: d ie Braunkohlereviere, und hier insbesondere die direkt und indirekt in der Braunkohle beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Kernrevieren der direkten Anrainer sowie der Standorte mit energieintensiven Industriebetrieben . In diesen Gebieten werden in den nächsten Jahren zehntausende Menschen ihre sichere und gute Arbeit, Familien ihr Einkommen und der Wirtschaftskreislauf die damit verbundene Kaufkraft real verlieren. Und dieser Pr ozess läuft bereits derzeit vor Ort spürbar dynamisch an. Damit diese Entwicklung nicht in einem Strukturbruch endet und aus den Revieren abgehängte Regionen werden, sollte die Wirtschaftsstruktur dieser Räume mit Mitteln des Bundes und de s Landes so gestärkt und vorbereitet werden, dass das Wegfallende kompensiert und somit der Wohlstand und das damit verbundene Vertrauen in unser wirtschaftliches und politisches System erhalten bleibt. Die Unterzeichnenden sehen sich als gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Region des Rheinischen Reviers in der Verantwortung , aktiv zum Gelingen dieses Struktur- wandels und zur Schaffung einer klimaneutralen und attraktiven Wirtschafts - und Industrieregion beizutragen. Damit verbunden sind die konkreten Ziele, wegfallende Arbeitsplätze und Wertschöpfung qualitativ und quantitativ zu ersetzen, die Wett be- werbsfähigkeit der ansässigen Industrie zu erhalten , die transformierte Wirtschaft zu einem Wachstumstreiber für ganz NRW zu entwickeln und die Tagebauumfelder und Kraftwerksstandorte nach dem größten, menschgemachten Natureingriff der Geschichte wieder zu rekultivieren , sozial, ökonomisch und ökologisch nutzbar zu machen und zu attraktiveren. Neben den dazu notwendigen finanziellen Mitteln ist die erfolgsentscheidende Ressource die Zeit. Denn die Erfüllung der oben genannten Ziele allein bringt der Region nichts, wenn die Strukturstärkung erst greift und einsetzt , wenn die Arbeitsplätze bereits verloren gegangen sind, die gesunkene Kaufkraft schon zu Schließungswellen geführt hat und die jungen und gebildeten Menschen damit begonnen haben die Region zu verlassen. Eine so abgehängte Region wiederaufzubauen, wäre um ein Vielfaches schwerer, als die proaktive, frühzeitige und begleitende Strukturstärkung, die wir anstreben und verfolgen wollen. 22. Dezember 2021 2 Dies bis 2038 zu erreichen, halten die Unterzeichnenden ohnehin schon für sehr schwer. Würde der Ausstieg nun noch mal deutlich vorgezogen, so blicken wir mit größter Sorge auf die Zukunft unserer Region. Ohne weitergehende Maßnahmen und eine radikale Beschleunigung der Strukturstärkung droht der Kohleausstiegsprozess den Prozess der Strukturstärkung zu überholen und es besteht die akute Gefahr, dass die Menschen in den Revieren ihr Vertrauen in die Politik und das Wirtschaftssystem verlieren. Denn damit wäre ein zentrales Versprechen von Bund und Land in Gefahr, das da lautet: Ausstieg und Schaffung neuer Arbeitsplätze müssen zeitgleich ablaufen . Für uns ist klar: Dies darf nicht passieren; die Menschen im Rheinischen Revier müssen auf die Zusagen des Staates vertrauen können. Niemand darf ins Bergfreie fallen. Es muss klar sein, dass die sozialen Absicherungs - maßnahmen wie etwa das Anpassungsgeld, weiterhin Bestand haben. Die direkt vom Kohleausstieg betroffenen Beschäftigten müssen weiterhin abgesichert sein und ihre Zukunft unabhängig von politischen Entscheidungen sorgenfrei planen können. Der Grundsatz, dass niemand ins Bergfreie fallen darf, muss im übe rtragenden Sinne auch für die indirekt betroffenen Beschäftigten gelten. Die nochmalige Beschleunigung des Kohleausstiegs erfordert einen Blick auf die Wirksamkeit des bisherigen Strukturwandelprozesses. Dieser fällt insbesondere im Hinblick auf die Förderung von Unternehmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen nüchtern aus. Die positiven Wirkungen des Strukturwandels im Rheinisc hen Revier sind vor Ort derzeit noch nicht sichtbar. Das liegt unter anderem daran, dass innovationsorientierte Maßnahmen und infrastrukturelle Rahmenbedingungen erst mit zeitlicher Verzögerung ihre Wirkung entfalten. Dies liegt aber auch daran, dass aufgrund eng gefasster Förder - zugänge Projekte auf Basis unternehmerischer Initiative, die für eine schnelle Schaffung neuer Arbeitsplätze wichtig sind, nur äußerst schwierig umzusetzen sind. Und auch Planungsverfahren für Flächenausweisungen gestalten sich langwierig und stehen damit im Widerspruch zu den Anforderungen einer schnellen Umsetzung. Um den Erfolg des laufenden Strukturwandelprozesses sicherzustellen und zusätzlich den Herausforderungen eines noch weiter vorgezogenen Ausstiegsdatums überhaupt begegnen zu können, bedarf es einer strukturellen und unmittelbaren Veränderung dieser Rahmenbedingungen. Das Rheinische Revier erwartet, dass Bund und Land alles unternehmen, damit die relevanten strukturpolitischen Prozesse, insbesondere der Fördermitteleinsatz und die planerischen Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden können. Dies gilt auch im Hinblick auf die konsequente Ausnutzung rechtlicher Spielräume und die Schaffung von Ausnahmetatbeständen und innovativen Ansätzen. Das Rheinische Revier e rwartet von Bund und Land darüber hinaus schnellstmögliche Klarheit über die grundsätzlichen Entscheidungen im Rahmen eines weitervorgezogenen Ausstiegsdatums. Dabei sind die energiewirtschaftlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer wettbewerbsfähigen e nergieintensiven Industrie in der Region unbedingt zu beachten. 22. Dezember 2021 3 Was ist zu tun? 1. Das Rheinische Revier ist Sitz zahlreicher Industrieunternehmen mit hohem Energie- bedarf. Die Region zählt zu den Standorten mit dem höchsten Anteil energie- intensiver Betriebe in ganz Deutschland; mindestens 50.000 Arbeitsplätze v.a. in der energieintensiven Industrie sind unmittelbar von der Versorgung mit stets ausreichender und im internationalen Maßstab zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung stehender elektrischer Energie abhängig. Alle zu treffenden Entscheidungen über einen weiter vorgezogenen Kohleausstieg müssen zwingend den Erhalt dieser Arbeitsplätze berücksichti gen. In diese m Sinne muss verbindlich geklärt werden, zu welchen Zeitpunkt und durch welche Technologien und Infrastrukturen benötigte Kapazitäten der Energieversorgung entstehen, die eine preisstabile Versorgungssicherheit der hiervon abhängigen Betr iebe und Unternehmen im Revier nachvollziehbar gewährleisten. 2. Das Ziel der Leitentscheidung, aus den Tagebauen Zukunftsräume zu machen, ist derzeit im Planungsrecht nicht abgebildet. Für den notwendigen Masseneingriff und der Schaffung der damit im Zusammenhang stehenden Infrastrukturen der mit der Erschließung und dem Betrieb der Braunkohletagebaue und -kraftwerke einher ging, wurde in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts ein eigenes Recht sinstru- mentarium geschaffen. Im gleichen Maße bedarf es nun dringend sehr kurzfristig eines besonderen „Transformationsrechts“, was nach absehbare m Ende des „Eingriffs“ konsequent und beschleunigend dem „Ausgleichs“ -Aspekt folgt. Dabei müssen mindestens die Kraftwerksstandorte und die Sicherheitszonen in den Braunkohleplänen als Konversionsflächen verstanden werden, die sich als Experimentierräume für flexible Planung und Entwicklung eignen , darüber hinaus aber noch weitere strategisch bedeutsame Flächen und Infrastrukturen, die der Transformation besonders dienen . Die bestehende Experimentierklausel sollte neben dem Verfahrens - auch materielles Recht betreffen, um neue Entwicklungen (auch ohne Siedlungsanschluss) sowie neue Kategorien der Plandars tellung (z.B. für multicodierte Landschaft) zuzulassen. 3. Die Transformation und Konversion von nicht mehr benötigten Flächen, Objekten und Infrastrukturen läuft zwar derzeit punktuell im Revier an, sie wird aber erst ab 2030ff richtig Fahrt in der Fläche d es ganzen Reviers aufnehmen und Mitte des Jahrhunderts ihren Höhepunkt erreicht haben. Eine konditionale Rolle für die zukünftige Entwicklung des Reviers spielt hierbei die Hydrologie bzw. das Wasser im Revier. Durch die jahrzehntelange Übernutzung des Gru ndwasserhaushalts hat sich die Wasserlandschaft, sowohl bezogen auf das Grundwasser, als auch in Bezug auf die Oberflächengewässer, radikal verändert. Ein zukünftiges Revier-Wassersystem muss über mehrere Jahrzehnte erst wieder neu hergestellt werden. 22. Dezember 2021 4 Der Transformationsprozess vom ursprünglichen Wassersystem zum bergbau - bedingten, künstlichen Wassersystem, über die Rheinwasserabhängigkeit, wieder hin zu einem in Zukunft bergbauunbeein flussten Wasserhaushalt muss jetzt geplant, gebaut und v.a. dauerhaft finanziert werden. Dies bedeutet auch, dass die Wasser versorgung im Rheinischen Revier langfristig sichergestellt werden muss. Nur so kann der Strukturwandel in der Fläche überhaupt gelingen. Es bedarf hierfür neben den Aufwendungen, für die der Bergbautreibende im Rahmen der Wiedernutzbarmachung verantwortlich ist, einer mittelfristigen Finanzplanung im Sinne einer „Transformationsreserve“, welche aus dem zur Verfügung stehenden Budget d es Bundes und des Landes für den Strukturwandel finanziert wird. 4. Eine radikal schnellere Planung im Revier durch die Etablierung von Sonderplanungszonen und -flächen ist kurzfristig dringend geboten. Mit dem bisherigen Tempo dauert die Entwicklung eines Gewerbegebietes von der ersten Planung bis zur Ansiedlung bis zu zehn Jahre. Für die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Ansiedlung neuer Industrieunternehmen und klimaneutraler Energieerzeugung kom mt eine Flächenbereitstellung mit dieser zeitlichen Perspektive viel zu spät. Insofern müssen die Planungszeiträume verkürzt, der Zusatzbedarf an Flächen anerkannt, Flächenpoollösungen ermöglicht und thematisch auf eine konsequent zukunfts- und angebotsorientierte Fläche nentwicklung umgestellt werden. Die von Seiten der Landesregierung vorgeschlagene Task Force soll dazu genutzt werden, um Flächen möglichst schnell wirtschaftlich nutzbar zu machen. 5. Die gezielte Förderung von Zukun ftsindustrien und die Sicherung der breiten industriellen Basis der Region durch staatliche Subventionierung von arbeits - platzschaffenden Investitionen von Unternehmen im Rahmen einer Sonderwirtschaftszone in den Revieren muss sofort erfolgen. Es sind die Unternehmen, die die notwendigen Arbeitsplätze schaffen können, nicht Bund, Land oder Kommunen. Auch die Studie von IW-Consult verweist darauf, dass die schnelle, unbürokratische Förderung von Unternehmen für einen erfolg reichen Strukturwandel unerlässlich ist. Dabei darf es nicht um die Aussetzung von arbeits- und tarifvertraglichen Rahmenbedingungen gehen. Vielmehr müssen für Unternehmen unabhängig von ihrer Größe handfeste und konkret nutzbare Anreize geschaffen werden, sich in den Revieren anzusiedeln oder zu expandieren bzw. sich hin zu einer Co2-sparenden Wirtschaftsweise zu transformieren. Ziel der Förderung muss dabei immer die nachhaltige arbeitsplatzsichernde bzw. arbeitsplatz - schaffende Wirkung von Invest itionen sein. Die Förderung solcher Unternehmens - investitionen scheitert bisher fast immer an einer deutlich zu strengen Auslegung des europäischen Beihilferechts. Die einzige Lösungsoption ist die Etablierung einer Sonderwirtschaftszone, in der räumlich und zeitlich befristet die Rahmen - bedingungen für fokussierte staatliche Beihilfen radikal vereinfacht werde n. Ohne staatliche Beihilfen ist der Umbau der energieintensiven Industrie im Sinne des europäischen Green Deals nicht erreichbar. 22. Dezember 2021 5 6. Die Etablierung einer eigenen, investiven Bundesförderric htlinie für den Strukturwandel ist überfällig. Da die Bundesregierung es bislang abgelehnt hat, diskretionäre Mittel zum Zwecke des Strukturwandels einzusetzen, lassen sich die gesetzten Ziele mit den bisherigen Verfahren nicht erreichen. Es bedeutet nämlich, dass der Bund nur in den Bereichen investiert, in die denen das immer schon möglich war und in denen es existierende Förderrichtlinien gibt (Forschung, Verkehrs- infrastruktur, etc.). Zusätzliche und speziell auf die Anforderungen des Strukturwandels ausgerichtete Initiativen kommen damit nicht zur Anwendung. Unter diesen Rahmenbedingungen besteht bei jeder Projektentwicklung die Gefahr, dass die Präqualifikation seitens der Region und des Landes vom Bund nicht akzeptiert wird. Sollen in den Revieren für den Strukturwandel maßgeschneiderte Projekte initiiert werden, bedarf es daher einer maßgeschneiderten Bundes- förderrichtlinie. 7. Es braucht dringend e ine sofortige Beendigung der immer wieder beabsichtigten und erfolgten Anrechnung von ohnehin geplanten Maßnahmen und staatlichen Aufgaben, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem durch die Beendigung der Kohleverstromung ausgelösten Strukturwandel und dem Wirtschafts - und Strukturprogramm der Region stehen, auf das Budget der Strukturmittel. Dies ist ein Vorgang, der einer Zweckentfremdung der Mittel gleichkommt . Gleichzeitig bedarf es der Einführung eines Wirksamkeits -Controllings auf Bundesebene . Weder reguläre Investitionen in Bahninfrastruktur dürfen über die Strukturmittel finanziert werden (Beispiel: Westspange Köln), noch Spitzenforschungsprojekte des Bundes (Beispiel: Zentrum für Elektronenmikroskopie). Ebenso wenig dürfen die zusätzlichen Mittel des Europäischen „Just Transistion Fund (JTF)“ von den Strukturmitteln des Bundes abgezogen werden. Die Strukturmittel sollen zusätzliche, wirtschaftliche und mess bare Impulse für die Reviere geben. Diese messen wir in Arbeitsplätzen und Wertschöpfung. Dabei geht es nicht um irgendwelche Arbeitsplätze irgendwo, sondern um gute und langfristig sichere Arbeitsplätze in den Regionen selbst, vor Ort – da wo sie durch den Ausstieg nachweislich verloren gehen. 8. Es braucht eine Abkehr vom Jährlichkeitsprinzip bei der Mittelbindung -/ widmung einschließlich einer Umkehr der degressiven Mittelbereitstellung bis 2038 über die drei jetzt anberaumten Förderperioden sowie die Bereitstellung der Mittel in einem Sondervermögen. Diese fördertechnischen Rahmenbedingungen befördern massiv die Buchung in große F+E -Projekte, in ohnehin geplante Infra- strukturvorhaben sowie weitere ohnehin geplante Projekte. 9. Zur langfristigen Entwicklung der Tagebaukanten und weiterer mittelfristiger Transformationsaufgaben bedarf es einer sofortigen Auflage eines Inves - titionsfonds aus Strukturstärkungsmitteln. Aufgrund der Tiefe der Tagebaue und der damit verbundenen sehr langen Bodensetzungsfristen und fortwährenden Sicherheitsstreifen entlang der Tagebaukanten wird eine bauliche Nutzung und Erschließung der Tagebauränder in dem vom Strukturstärkungsgesetz festgelegten Förderzeitraum bis 2038 nicht möglich sein. Gleiches gilt für die Kraftwerksstandorte, deren Kraftwerke bis zum Ende der Braunkohleverstromung im Betrieb sein werden. 22. Dezember 2021 6 Im Ergebnis fallen folglich sämtlich Investitionsmaßnahmen der vom Tagebau betroffenen Anrainerkommunen für diese Tagebaurandzonen aus dem Förderzeitraum heraus, insbesondere dadurch, dass eine vollständige Wieder - nutzbarmachung der Stadtflächen erst nach Abschluss der Seebefüllungen in 40 bis 60 Jahren möglich sein wird. Ähnliches gilt für die Kraftwerksstandorte, die ebenfalls erst nach einem mehrjährigen Rückbau einer neuen Nutzung zugeführt werden können. Damit für diese langfristigen Prozesse auch langfristig Geld zur Verfügung steht, und damit die Kommunen auf diesen Millionenlasten nicht sitzen bleiben, muss ein Investitions -fonds aufgelegt werden, der die Mittel sichert . Zur Vorbereitung sollte unmittelbar eine konsumtive Landesrichtlinie etabliert werden, zur Qualifizierung von inter-/kommunalen Projekten. 10. Die Kommunen benötigen personelle und finanzielle Unterstützung bei der kommunalen Rahmenplanung und erwarten eine stärkere Einbeziehung bei der Braunkohleplanung. Ein nochmals möglicherweise auf das Jahr 2030 vorgezogener Kohleausstieg führt zu einer erneuten Beschleunigung der hierfür erforderlichen Braunkohleplanverfahren auf Landesebene. Dem sind die betroffenen Kommunen und Kreise nicht gewachsen. Hier gilt es, schnell detaillierte kommunale Rahmenplanungen zu entwickeln und wirtschafts-fördernd vor Ort unmittelbar tätig zu werden . Die betroffenen kommunalen Akteure sind hierbei personell und finanziell zu unterstützen, anderenfalls wird ein erneuter beschleunigter Ausstiegsprozess unweigerlich dazu führen, dass keine geordnete und im Sinne der Anrainer ökologisch und ökonomisch nachhaltige Rekultivierung im Rheinischen Revier stattfinden wird. 11. Eine Verdopplung des Tempos beim Kohleausstieg wird nur gelingen, wenn für die nötige Strukturstärkung mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf oben genannte „Transformationsreserve“ sowie die unter Punkt 6 genannten Aufgaben im unmittelbaren Bereich der Tagebaue und des Wassersystems des Reviers. Die Region erwartet daher neben dem beschriebenen Abbau von Hürden eine den erhöhten Anforderungen eines vorgezogenen Kohleausstiegs angemessene Aufstockung des Gesamtfördervolumens . Zusätzlich ist eine „Ewigkeitsverpflichtung“ des Bundes und des Landes anzustreben, die die zuvor ausgeführten mittel- und langfristigen Nachlaufeffekte des Strukturwandels finanziell verbindlich absichern. Derzeit wächst die Sorge der Menschen im Revier , dass die Mittel für die auf lange Sicht, d.h. über mehrere Generationen anstehenden Aufgaben nicht mehr ausreichen . In diesem Sinne darf sich durch einen weiter vorgezogenen Ausstieg der jetzt bestehende Förderzeitraum bis 2038 in keinem Fall verkürzen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 5/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 24.02.2023
- Erstellt
- 09.02.2023 16:30