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RR 5/2023

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 09.02.2023 Beschluss des Regionalrats Köln zum Positionspapier der Zukunftsagentur Rheinisches Revier vom 22. Dezember 2021 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030

Sitzungsvorlage RR 24.02.2023

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 24.02.2023, TOP 9.1

Sitzungsvorlage RR (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 09.02.2023 Beschluss des Regionalrats Köln zum Positionspapier der Zukunftsagentur Rheinisches Revier vom 22. Dezember 2021 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030)

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Sitzungsvorlage RR (230209 Antrag Regionalrat)

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Sitzungsvorlage RR (Positionspapier-des-Rheinischen-Reviers-2030)

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Sitzungsvorlage RR (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 09.02.2023 Beschluss des Regionalrats Köln zum Positionspapier der Zukunftsagentur Rheinisches Revier vom 22. Dezember 2021 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030)

670 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 5/2023 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 09.02.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.02.2023 9.1 beschließend 
 
TOP: 
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 09.02.2023 
Beschluss des Regionalrats Köln zum Positionspapier der Zukunftsagentur 
Rheinisches Revier vom 22. Dezember 2021 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 
 
Vorschlag: 
 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. 230209 Antrag Regionalrat  
2. Positionspapier-des-Rheinischen-Reviers-2030

Sitzungsvorlage RR (230209 Antrag Regionalrat)

1661 Zeichen

An den Vorsitzenden des Regionalrats  
des Regierungsbezirks Köln  
Herrn Rainer Deppe 
                      Fraktionsvorsitzender   
Stefan Götz, CDU 
 
Tel.: 0221/ 1395446 
Telefax: 0221/ 1395451 
E-Mail: info@cdu-regionalrat-
koeln.de 
 
Fraktionsvorsitzender 
Thorsten Konzelmann, SPD 
 
Tel.: 0221/ 1301507 
Telefax: 02273/ 914794 
E-Mail: info@spd-regionalrat-
koeln.de 
 
Fraktionsvorsitzender 
Reinhold Müller, FDP 
 
Tel.:0221 / 253726 
E-Mail: info@fdp-regionalrat-
koeln.de 
 
 
Köln, 09. Februar 2023 
 
 
10. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 24.02.2023 
 
Sehr geehrte Herr Deppe,  
 
wir möchten Sie bitten, den folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des 
Regionalrats Köln am 24.02.2023 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss des Regionalrats Köln zum Positionspap ier der Zukunftsagentur 
Rheinisches Revier vom 22. Dezember 2021 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030:  
 
Der Regionalrat Köln unterstützt grundsätzlich das von der Zukunftsagentur 
Rheinisches Revier beschlossenen Positionspapiers zum vorgezogenen 
Kohleausstieg 2030.  
Der Regionalrat Köln bekräftigt weiterhin seinen Beschluss über die sieben 
Transformationsstandorte für den Strukturwandel im Rheinischen Revier gemäß 
seines Beschlusses vom August 2022.  
 
 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln

2 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich mit Anlage des Positionspapiers der ZRR vom Dezember 2021 und dem 
Beschluss des Regionalrats Köln vom August 2022.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
Stefan Götz                        Thorsten Konzelmann        Reinhold Müller  
(Fraktionsvorsitzender)      (Fraktionsvorsitzender)      (Fraktionsvorsitzender)

Sitzungsvorlage RR (Positionspapier-des-Rheinischen-Reviers-2030)

18801 Zeichen

POSITIONIERUNG DES
RHEINISCHEN REVIERS ZUM
VORGEZOGENEN KOHLEAUSSTIEG
2030
ELF PUNKTE FÜR EINEN GELINGENDEN STRUKTURWANDEL
DIE ANRAINERKOMMUNEN, DIE KREISE UND DIE STÄDTEREGION AACHEN:
Handwerkskammer  Düsseldorf

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Positionierung des Rheinischen Reviers 
zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 
 
Die Unterzeichnenden wollen das Rheinische Revier zur erfolgreichsten wirtschaftlichen 
Transformationsregion in Europa machen. Sie unterstützen den Ausstieg aus der Braun-
kohleverstromung und sprechen sich vor dem Hintergrund des Klimawandels 
grundsätzlich auch dafür aus, diesen Ausstieg möglichst zu beschleunigen. Während auf 
der einen Seite der Ausstieg überhaupt erst ermöglicht, die Klimaziele der gesamten 
Bundesrepublik zu erfüllen, treffen die damit verbundenen Lasten drei relativ kleine 
Regionen, die bereits heute mit  sozialen und wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen 
haben: d ie Braunkohlereviere,  und hier  insbesondere die direkt und indirekt in der 
Braunkohle beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Kernrevieren der 
direkten Anrainer sowie der Standorte  mit energieintensiven Industriebetrieben . In 
diesen Gebieten werden in den nächsten Jahren zehntausende Menschen ihre sichere 
und gute Arbeit, Familien ihr Einkommen und der Wirtschaftskreislauf die damit 
verbundene Kaufkraft  real verlieren. Und dieser Pr ozess läuft bereits derzeit vor Ort 
spürbar dynamisch an. 
 
Damit diese Entwicklung nicht in einem Strukturbruch endet und aus den Revieren 
abgehängte Regionen werden, sollte die Wirtschaftsstruktur dieser Räume mit Mitteln des 
Bundes und de s Landes so gestärkt und vorbereitet werden, dass das Wegfallende 
kompensiert und somit der Wohlstand und das damit verbundene Vertrauen in unser 
wirtschaftliches und politisches System erhalten bleibt. 
 
Die Unterzeichnenden sehen sich als gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Region 
des Rheinischen Reviers in der Verantwortung , aktiv zum Gelingen dieses  Struktur-
wandels und zur Schaffung einer klimaneutralen und attraktiven Wirtschafts - und 
Industrieregion beizutragen. Damit verbunden sind die konkreten Ziele, wegfallende 
Arbeitsplätze und Wertschöpfung qualitativ und quantitativ zu ersetzen, die Wett be-
werbsfähigkeit der ansässigen Industrie zu erhalten , die transformierte Wirtschaft zu 
einem Wachstumstreiber für ganz NRW zu entwickeln  und die Tagebauumfelder und 
Kraftwerksstandorte nach dem größten, menschgemachten Natureingriff der Geschichte 
wieder zu rekultivieren , sozial, ökonomisch und ökologisch nutzbar zu machen  und zu 
attraktiveren. 
 
Neben den dazu notwendigen finanziellen Mitteln ist die erfolgsentscheidende Ressource 
die Zeit. Denn die Erfüllung der oben genannten Ziele allein bringt der Region nichts, wenn 
die Strukturstärkung erst greift und einsetzt , wenn die Arbeitsplätze bereits verloren 
gegangen sind, die gesunkene Kaufkraft schon zu Schließungswellen geführt hat und die 
jungen und gebildeten Menschen damit begonnen haben die Region  zu verlassen. Eine 
so abgehängte Region wiederaufzubauen, wäre um ein Vielfaches schwerer, als die 
proaktive, frühzeitige und begleitende Strukturstärkung, die wir anstreben und verfolgen 
wollen.

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Dies bis 2038 zu erreichen, halten die Unterzeichnenden ohnehin schon für sehr schwer. 
Würde der Ausstieg nun noch mal deutlich vorgezogen, so blicken wir mit größter Sorge 
auf die Zukunft unserer Region. Ohne weitergehende Maßnahmen und eine radikale 
Beschleunigung der Strukturstärkung droht der Kohleausstiegsprozess den Prozess der 
Strukturstärkung zu überholen  und es besteht die akute Gefahr, dass die Menschen  in 
den Revieren ihr Vertrauen in die Politik und das Wirtschaftssystem verlieren.  
 
Denn damit wäre ein zentrales Versprechen von Bund und Land in Gefahr, das da lautet: 
Ausstieg und Schaffung neuer Arbeitsplätze müssen zeitgleich ablaufen . Für uns ist klar: 
Dies darf nicht passieren; die Menschen im Rheinischen Revier müssen auf die Zusagen 
des Staates vertrauen können. 
  
Niemand darf ins Bergfreie fallen. Es muss klar sein, dass die sozialen Absicherungs -
maßnahmen wie etwa das Anpassungsgeld, weiterhin  Bestand haben. Die direkt vom 
Kohleausstieg betroffenen Beschäftigten müssen weiterhin abgesichert sein und ihre 
Zukunft unabhängig von politischen Entscheidungen sorgenfrei planen können.  
Der Grundsatz, dass niemand ins Bergfreie fallen darf, muss im übe rtragenden Sinne 
auch für die indirekt betroffenen Beschäftigten gelten. 
  
Die nochmalige Beschleunigung des Kohleausstiegs erfordert einen Blick auf die 
Wirksamkeit des bisherigen Strukturwandelprozesses. Dieser fällt insbesondere im 
Hinblick auf die Förderung von Unternehmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen nüchtern 
aus. Die positiven Wirkungen des Strukturwandels im Rheinisc hen Revier sind vor Ort 
derzeit noch nicht sichtbar. Das liegt unter anderem daran, dass innovationsorientierte 
Maßnahmen und infrastrukturelle Rahmenbedingungen erst mit zeitlicher Verzögerung 
ihre Wirkung entfalten. Dies liegt aber auch daran, dass aufgrund eng gefasster Förder -
zugänge Projekte auf Basis unternehmerischer Initiative, die für eine schnelle Schaffung 
neuer Arbeitsplätze wichtig sind, nur äußerst schwierig umzusetzen sind. Und auch 
Planungsverfahren für Flächenausweisungen gestalten sich langwierig und stehen damit 
im Widerspruch zu den Anforderungen einer schnellen Umsetzung. Um den Erfolg des 
laufenden Strukturwandelprozesses sicherzustellen und zusätzlich den 
Herausforderungen eines noch weiter vorgezogenen Ausstiegsdatums überhaupt 
begegnen zu können, bedarf es einer strukturellen und unmittelbaren  Veränderung 
dieser Rahmenbedingungen. Das Rheinische Revier erwartet, dass Bund und Land alles 
unternehmen, damit die relevanten strukturpolitischen Prozesse, insbesondere der 
Fördermitteleinsatz und die planerischen Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden 
können. Dies gilt auch im Hinblick auf die konsequente Ausnutzung rechtlicher 
Spielräume und die Schaffung von Ausnahmetatbeständen und innovativen Ansätzen. 
 
Das Rheinische Revier e rwartet von Bund und Land darüber hinaus schnellstmögliche 
Klarheit über die grundsätzlichen Entscheidungen im Rahmen eines weitervorgezogenen 
Ausstiegsdatums. Dabei sind die energiewirtschaftlichen Voraussetzungen für den Erhalt 
einer wettbewerbsfähigen e nergieintensiven Industrie in der Region unbedingt zu 
beachten.

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Was ist zu tun? 
 
1. Das Rheinische Revier ist Sitz zahlreicher Industrieunternehmen mit hohem Energie-
bedarf. Die Region zählt zu den Standorten mit dem höchsten Anteil energie-
intensiver Betriebe in ganz Deutschland; mindestens 50.000 Arbeitsplätze v.a. in der 
energieintensiven Industrie sind unmittelbar von der Versorgung mit stets 
ausreichender und im internationalen Maßstab zu wettbewerbsfähigen Preisen zur 
Verfügung stehender elektrischer Energie abhängig. Alle zu treffenden  
Entscheidungen über einen weiter vorgezogenen Kohleausstieg müssen zwingend 
den Erhalt dieser Arbeitsplätze berücksichti gen. In diese m Sinne muss verbindlich 
geklärt werden, zu welchen Zeitpunkt und durch welche Technologien und 
Infrastrukturen benötigte Kapazitäten der Energieversorgung entstehen, die eine 
preisstabile Versorgungssicherheit der hiervon abhängigen Betr iebe und 
Unternehmen im Revier nachvollziehbar gewährleisten. 
 
2. Das Ziel der Leitentscheidung, aus den Tagebauen Zukunftsräume zu machen,  ist 
derzeit im Planungsrecht nicht abgebildet. Für den notwendigen Masseneingriff und 
der Schaffung der damit im Zusammenhang stehenden Infrastrukturen der mit der 
Erschließung und dem Betrieb der Braunkohletagebaue und -kraftwerke einher ging, 
wurde in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts ein eigenes Recht sinstru-
mentarium geschaffen. Im gleichen Maße bedarf es nun dringend sehr kurzfristig 
eines besonderen „Transformationsrechts“, was nach absehbare m Ende des 
„Eingriffs“ konsequent und beschleunigend dem „Ausgleichs“ -Aspekt folgt.  Dabei 
müssen mindestens die Kraftwerksstandorte und die Sicherheitszonen in den 
Braunkohleplänen als Konversionsflächen verstanden werden, die sich als 
Experimentierräume für flexible Planung und Entwicklung eignen , darüber hinaus 
aber noch weitere strategisch bedeutsame Flächen und Infrastrukturen, die der 
Transformation besonders dienen . Die bestehende Experimentierklausel sollte 
neben dem Verfahrens - auch materielles Recht betreffen, um neue Entwicklungen 
(auch ohne Siedlungsanschluss) sowie neue Kategorien der Plandars tellung (z.B. für 
multicodierte Landschaft) zuzulassen. 
 
3. Die Transformation und Konversion von nicht mehr benötigten Flächen, Objekten 
und Infrastrukturen läuft zwar derzeit punktuell im Revier an, sie wird aber erst ab 
2030ff richtig Fahrt in der Fläche d es ganzen Reviers aufnehmen und Mitte des 
Jahrhunderts ihren Höhepunkt erreicht haben. Eine konditionale Rolle für die 
zukünftige Entwicklung des Reviers spielt hierbei die Hydrologie bzw. das Wasser im 
Revier. Durch die jahrzehntelange Übernutzung des Gru ndwasserhaushalts hat sich 
die Wasserlandschaft, sowohl bezogen auf das Grundwasser, als auch in Bezug auf 
die Oberflächengewässer, radikal verändert. Ein zukünftiges Revier-Wassersystem 
muss über mehrere Jahrzehnte erst wieder neu hergestellt werden.

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Der Transformationsprozess vom ursprünglichen Wassersystem zum bergbau -
bedingten, künstlichen Wassersystem, über die Rheinwasserabhängigkeit, wieder hin 
zu einem in Zukunft bergbauunbeein flussten Wasserhaushalt muss jetzt geplant, 
gebaut und v.a. dauerhaft finanziert werden. 
Dies bedeutet  auch, dass die Wasser versorgung im Rheinischen Revier langfristig 
sichergestellt werden muss. Nur so kann der Strukturwandel in der Fläche überhaupt 
gelingen. Es bedarf hierfür neben den Aufwendungen, für die der Bergbautreibende 
im Rahmen der  Wiedernutzbarmachung verantwortlich ist, einer mittelfristigen 
Finanzplanung im Sinne einer „Transformationsreserve“, welche aus dem  zur 
Verfügung stehenden Budget d es Bundes und des Landes  für den 
Strukturwandel finanziert wird. 
 
4. Eine radikal schnellere Planung im Revier durch die Etablierung von 
Sonderplanungszonen und -flächen ist kurzfristig dringend geboten. Mit dem 
bisherigen Tempo dauert die Entwicklung eines Gewerbegebietes von der ersten 
Planung bis zur Ansiedlung bis zu zehn Jahre. Für die Schaffung neuer Arbeitsplätze 
durch die Ansiedlung neuer Industrieunternehmen und klimaneutraler 
Energieerzeugung kom mt eine Flächenbereitstellung mit dieser zeitlichen 
Perspektive viel zu spät. Insofern müssen die Planungszeiträume verkürzt, der 
Zusatzbedarf an Flächen anerkannt, Flächenpoollösungen ermöglicht und thematisch 
auf eine konsequent zukunfts- und angebotsorientierte Fläche nentwicklung 
umgestellt werden. Die von Seiten der Landesregierung vorgeschlagene Task Force 
soll dazu genutzt werden, um Flächen möglichst schnell wirtschaftlich nutzbar zu 
machen.  
 
5. Die gezielte Förderung von Zukun ftsindustrien und die Sicherung der breiten 
industriellen Basis der Region durch staatliche Subventionierung von arbeits -
platzschaffenden Investitionen von Unternehmen im Rahmen einer 
Sonderwirtschaftszone in den Revieren muss sofort erfolgen.  Es sind die 
Unternehmen, die die notwendigen Arbeitsplätze schaffen können, nicht Bund, Land 
oder Kommunen. Auch die Studie von IW-Consult verweist darauf, dass die schnelle, 
unbürokratische Förderung von Unternehmen für einen erfolg reichen 
Strukturwandel unerlässlich ist. Dabei darf es nicht um die Aussetzung von arbeits- 
und tarifvertraglichen Rahmenbedingungen gehen. Vielmehr müssen für 
Unternehmen unabhängig von ihrer Größe handfeste und konkret nutzbare Anreize 
geschaffen werden, sich in den Revieren anzusiedeln oder zu expandieren bzw. sich 
hin zu einer Co2-sparenden Wirtschaftsweise zu transformieren. Ziel der Förderung 
muss dabei immer die nachhaltige arbeitsplatzsichernde bzw. arbeitsplatz -
schaffende Wirkung von Invest itionen sein. Die Förderung solcher Unternehmens -
investitionen scheitert bisher fast immer an einer deutlich zu strengen Auslegung des 
europäischen Beihilferechts. Die einzige Lösungsoption ist die Etablierung einer 
Sonderwirtschaftszone, in der räumlich und zeitlich befristet die Rahmen -
bedingungen für  fokussierte staatliche Beihilfen radikal vereinfacht werde n. Ohne 
staatliche Beihilfen ist der Umbau der energieintensiven Industrie im Sinne des 
europäischen Green Deals nicht erreichbar.

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6. Die Etablierung einer eigenen, investiven Bundesförderric htlinie für den  
Strukturwandel ist überfällig. Da die Bundesregierung es bislang abgelehnt hat, 
diskretionäre Mittel zum Zwecke des Strukturwandels einzusetzen, lassen sich die 
gesetzten Ziele mit den bisherigen Verfahren nicht erreichen. Es bedeutet nämlich, 
dass der Bund nur in den Bereichen investiert, in die denen das immer schon möglich 
war und in denen es existierende Förderrichtlinien gibt (Forschung, Verkehrs-
infrastruktur, etc.).  Zusätzliche und speziell auf die Anforderungen des 
Strukturwandels ausgerichtete Initiativen kommen damit nicht zur Anwendung.  
Unter diesen Rahmenbedingungen besteht bei jeder Projektentwicklung die Gefahr, 
dass die Präqualifikation seitens der Region und des Landes vom Bund nicht 
akzeptiert wird.  Sollen in den Revieren für den Strukturwandel maßgeschneiderte 
Projekte initiiert werden, bedarf es daher einer maßgeschneiderten Bundes-
förderrichtlinie.  
 
7. Es braucht dringend e ine sofortige Beendigung der immer wieder beabsichtigten 
und erfolgten Anrechnung von ohnehin geplanten Maßnahmen und staatlichen 
Aufgaben, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem durch die Beendigung 
der Kohleverstromung ausgelösten Strukturwandel und dem Wirtschafts - und 
Strukturprogramm der Region stehen, auf das Budget der Strukturmittel. Dies ist 
ein Vorgang, der einer Zweckentfremdung der Mittel gleichkommt . Gleichzeitig 
bedarf es der Einführung eines Wirksamkeits -Controllings auf Bundesebene .  
Weder reguläre Investitionen in Bahninfrastruktur dürfen über die Strukturmittel 
finanziert werden (Beispiel: Westspange Köln), noch Spitzenforschungsprojekte des 
Bundes (Beispiel: Zentrum für Elektronenmikroskopie). Ebenso wenig dürfen die 
zusätzlichen Mittel des Europäischen „Just Transistion Fund (JTF)“ von den 
Strukturmitteln des Bundes abgezogen werden. Die Strukturmittel sollen zusätzliche, 
wirtschaftliche und mess bare Impulse für die Reviere geben. Diese messen wir in 
Arbeitsplätzen und Wertschöpfung.  Dabei geht es nicht um irgendwelche 
Arbeitsplätze irgendwo, sondern um gute und langfristig sichere Arbeitsplätze in den 
Regionen selbst, vor Ort – da wo sie durch den Ausstieg nachweislich verloren gehen. 
 
8. Es braucht eine Abkehr vom Jährlichkeitsprinzip bei der Mittelbindung -/ 
widmung einschließlich einer Umkehr der degressiven Mittelbereitstellung bis 2038 
über die drei jetzt anberaumten Förderperioden  sowie die Bereitstellung der Mittel 
in einem Sondervermögen. Diese fördertechnischen Rahmenbedingungen 
befördern massiv die Buchung in große F+E -Projekte, in ohnehin geplante Infra-
strukturvorhaben sowie weitere ohnehin geplante Projekte. 
 
9. Zur langfristigen Entwicklung der Tagebaukanten  und weiterer mittelfristiger 
Transformationsaufgaben bedarf es einer sofortigen Auflage eines Inves -
titionsfonds aus Strukturstärkungsmitteln. Aufgrund der Tiefe der Tagebaue und 
der damit verbundenen sehr langen Bodensetzungsfristen und fortwährenden 
Sicherheitsstreifen entlang der Tagebaukanten wird eine bauliche Nutzung und 
Erschließung der Tagebauränder in dem vom Strukturstärkungsgesetz festgelegten 
Förderzeitraum bis 2038 nicht möglich sein. Gleiches gilt für die Kraftwerksstandorte, 
deren Kraftwerke bis zum Ende der Braunkohleverstromung im Betrieb sein werden.

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Im Ergebnis fallen folglich sämtlich  Investitionsmaßnahmen der vom Tagebau 
betroffenen Anrainerkommunen für diese Tagebaurandzonen aus dem 
Förderzeitraum heraus, insbesondere dadurch, dass eine vollständige Wieder -
nutzbarmachung der Stadtflächen erst nach Abschluss der Seebefüllungen in 40 bis  
60 Jahren möglich sein wird. Ähnliches gilt für die Kraftwerksstandorte, die ebenfalls 
erst nach einem mehrjährigen Rückbau einer neuen Nutzung zugeführt werden 
können. Damit für diese langfristigen Prozesse auch langfristig Geld zur 
Verfügung steht, und damit die Kommunen auf diesen Millionenlasten nicht sitzen 
bleiben, muss ein Investitions -fonds aufgelegt werden, der die Mittel sichert .  
Zur Vorbereitung sollte unmittelbar eine konsumtive Landesrichtlinie etabliert 
werden, zur Qualifizierung von inter-/kommunalen Projekten. 
 
10. Die Kommunen benötigen personelle und finanzielle Unterstützung bei der 
kommunalen Rahmenplanung und erwarten eine stärkere Einbeziehung bei der 
Braunkohleplanung. Ein nochmals möglicherweise auf das Jahr 2030 vorgezogener 
Kohleausstieg führt zu einer erneuten Beschleunigung der hierfür erforderlichen 
Braunkohleplanverfahren auf Landesebene.  Dem sind die betroffenen Kommunen 
und Kreise nicht gewachsen. Hier gilt es, schnell detaillierte kommunale 
Rahmenplanungen zu entwickeln und wirtschafts-fördernd vor Ort unmittelbar tätig 
zu werden . Die betroffenen  kommunalen Akteure sind hierbei personell und 
finanziell zu unterstützen, anderenfalls wird ein erneuter beschleunigter 
Ausstiegsprozess unweigerlich dazu führen, dass keine geordnete und im Sinne der 
Anrainer ökologisch und ökonomisch nachhaltige Rekultivierung im Rheinischen 
Revier stattfinden wird.  
 
11. Eine Verdopplung des Tempos beim Kohleausstieg wird nur gelingen, wenn für die 
nötige Strukturstärkung mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt 
insbesondere mit Blick auf oben genannte „Transformationsreserve“ sowie die unter 
Punkt 6 genannten Aufgaben im unmittelbaren Bereich der Tagebaue und des 
Wassersystems des Reviers.  Die Region erwartet daher neben dem beschriebenen 
Abbau von Hürden eine den erhöhten Anforderungen eines vorgezogenen 
Kohleausstiegs angemessene Aufstockung des Gesamtfördervolumens . 
Zusätzlich ist eine „Ewigkeitsverpflichtung“ des Bundes und des Landes  
anzustreben, die die zuvor ausgeführten mittel- und langfristigen Nachlaufeffekte des 
Strukturwandels finanziell verbindlich absichern. Derzeit wächst die Sorge der  
Menschen im Revier , dass die Mittel für die auf lange Sicht, d.h. über mehrere 
Generationen anstehenden Aufgaben nicht mehr ausreichen . In diesem Sinne darf 
sich durch einen weiter vorgezogenen Ausstieg der jetzt bestehende Förderzeitraum 
bis 2038 in keinem Fall verkürzen.

Beratungsverlauf (1)

24.02.2023 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 9.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 5/2023
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
24.02.2023
Erstellt
09.02.2023 16:30