AN/0787/2020
Änderungsantrag zum zurückgestellten Beschluss unter 9.2.7 vom 4.5.2020 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Änderungsantrag Möhlgelände
4817 Zeichen
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 24.05.2020
Gleichlautend an:
Herrn Bezirksbürgermeister
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
-Rathaus-
Änderungsantrag zur Sitzung der BV 9 am 15.06.2020
Änderungsantrag zum zurückgestellten Beschluss unter 9.2.7 vom 4.5.2020 über die
Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung
Arbeitstitel: Möhl-Areal in Köln-Dellbrück
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die SPD -Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Köln-
Mülheim bitten, nachstehenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung
der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen.
Die Bezirksvertretung möge folgende Änderungen beschließen:
Unter Punkt 3
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Absatz1 BauGB
nach Modell 2 unter Verzicht auf eine Abendveranstaltung mit folgenden Maßnahmen.
Veröffentlichung des beschlossenen Plankonzeptes für die Dauer von mindestens zwei
Wochen im Internet auf der Webseite der Stadt Köln
Aushang des Planungskonzeptes und weiteren Informationen zum Plangebiet als Plakat
im Bezirksrathaus (Mülheim) und im Stadthaus Deutz für die Dauer von mindestens 2
Wochen
Verteilung eines Flyers mit Informationen zum Planungskonzept und Kontaktdaten für
nachfragen und Stellungnahmen im 500 Meter Radius rund um das Plangebiet als
Posteinwurf zu Beginn der zweiwöchigen Beteiligungsfrist
Bekanntmachung mindestens eine Woche vor Beginn über die aufgeführten Möglichkei-
ten der Beteiligung im Amtsblatt, einen Hinweis im Internet auf der Webseite der Stadt
Köln und durch Pressemitteilungen. Der Öffentlichkeit wird für die Dauer von zwei Wo-
chen Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder digital zum Planungskonzept zu äußern.
Unter Punkt 4
beschließt die Durchführung des anonymen zweiphasigen Einladungswettbewerbs und stimmt
dem Wettbewerbsgegenstand und der Zusammensetzung des Preisgerichts zu. Die Verwaltung
wird aufgefordert neue Eckdaten zur Terminschiene rechtzeitig mitzuteilen.
Unter Punkt 5
benennt folgende stimmberechtigte Teilnehmer*innen für das Preisgericht sowie deren Vertre-
ter*innen zum Wettbewerbsverfahren entsprechend ihrer Funktion im Stadtentwicklungsaus-
schuss und in der Bezirksvertretung Mülheim.
als zusätzliche Änderungen:
Neu unter Punkt 6
setzt für das gesamte Gebiet des Ideenwettbewerbs eine Mischnutzug unter gleichzeitiger Än-
derung des FNP fest, wobei insgesamt unter Berücksichtigung der bestehenden gewerblichen
Nutzung (bspw. der ‚Zirkusfabrik‘ und weitere Kulturbetriebe) ein höherer Gesamtanteil Wohnen
realisiert werden soll. Die Entwicklung des gesamten Gebietes kann sukzessiv, beginnend mit
dem Möhl-Areal, erfolgen.
Neu unter Punkt 7
empfiehlt das Gebiet, ausgenommen das Möhl-Areal, als potentiellen Schulstandort zu prüfen.
Begründung:
Köln-Dellbrück ist im Rechtsrheinischen ein besonders gefragter Wohnstandort.
Es besteht eine hohe Nachfrage und ein hoher Bedarf an Wohnungsbauflächen.
(allein im Bundeszollkriminalamt arbeiten ca. 1200 Menschen davon 60-70% Pendler mit
Wohnungswunsch in Dellbrück)
Im Sinne der allgemeinen Zielsetzung in der Stadtentwicklung, sind Wohnstandorte an
besonders leistungsstarken ÖPNV-Strecken zu entwickeln und auszubauen. Die unmit-
telbar benachbarte S-Bahnstrecke S 11 nach Bergisch Gladbach, verbindet den Halte-
punkt Köln-Dellbrück mit dem Hauptbahnhof in 12 Minuten. Im Rahmen der fortgeschritte-
nen Ausbauplanung der Strecke („Bahnknoten-Köln“) wird auch die Taktzahl wesentlich
verbessert.
Das bestehende Gewerbegebiet ist in Fläche und Höhe stark mindergenutzt, vollständig
versiegelt (kein Baum, kein Strauch) und es existieren nur wenige Arbeitsplätze.
Mit Wohnungsbau und Entsiegelung von Gewerbeflächen kann der Grünanteil im Gebiet
wesentlich erhöht werden.
Durch Konzentration und Komprimierung des Gewerbeanteils, im nördlichen Bereich,
entlang der S-Bahnlinie, kann das bestehende Gewerbe erhalten und Neues geschaffen
werden. Darüber hinaus befindet sich nördlich der S-Bahn ein weiteres großes entwick-
lungsfähiges Gewerbegebiet.
Durch Wohnungsbau und eine optimale ÖPNV-Verbindung bestehen gute
Chancen, den Individualverkehr auf der Bergisch Gladbacher Str. zu entlasten.
gez. gez. gez.
Alexander Lünenbach Winfried Seldschopf Hans Stengle
-Fraktionsvorsitzender- - Fraktionsvorsitzender- -SPD-Fraktion-
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bergisch Gladbacher Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0787/2020
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 08.06.2020
- Erstellt
- 08.06.2020 09:42