Änderungsantrag zum zurückgestellten Beschluss unter 9.2.7 vom 4.5.2020 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/0787/2020 vom 08.06.2020
Stand: Am 15.06.2020 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Änderungsantrag Möhlgelände
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Sozialdemokratische Partei Deutschlands Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 24.05.2020 Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus- Änderungsantrag zur Sitzung der BV 9 am 15.06.2020 Änderungsantrag zum zurückgestellten Beschluss unter 9.2.7 vom 4.5.2020 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung Arbeitstitel: Möhl-Areal in Köln-Dellbrück Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD -Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim bitten, nachstehenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen. Die Bezirksvertretung möge folgende Änderungen beschließen: Unter Punkt 3 beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Absatz1 BauGB nach Modell 2 unter Verzicht auf eine Abendveranstaltung mit folgenden Maßnahmen. Veröffentlichung des beschlossenen Plankonzeptes für die Dauer von mindestens zwei Wochen im Internet auf der Webseite der Stadt Köln Aushang des Planungskonzeptes und weiteren Informationen zum Plangebiet als Plakat im Bezirksrathaus (Mülheim) und im Stadthaus Deutz für die Dauer von mindestens 2 Wochen Verteilung eines Flyers mit Informationen zum Planungskonzept und Kontaktdaten für nachfragen und Stellungnahmen im 500 Meter Radius rund um das Plangebiet als Posteinwurf zu Beginn der zweiwöchigen Beteiligungsfrist Bekanntmachung mindestens eine Woche vor Beginn über die aufgeführten Möglichkei- ten der Beteiligung im Amtsblatt, einen Hinweis im Internet auf der Webseite der Stadt Köln und durch Pressemitteilungen. Der Öffentlichkeit wird für die Dauer von zwei Wo- chen Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder digital zum Planungskonzept zu äußern. Unter Punkt 4 beschließt die Durchführung des anonymen zweiphasigen Einladungswettbewerbs und stimmt dem Wettbewerbsgegenstand und der Zusammensetzung des Preisgerichts zu. Die Verwaltung wird aufgefordert neue Eckdaten zur Terminschiene rechtzeitig mitzuteilen. Unter Punkt 5 benennt folgende stimmberechtigte Teilnehmer*innen für das Preisgericht sowie deren Vertre- ter*innen zum Wettbewerbsverfahren entsprechend ihrer Funktion im Stadtentwicklungsaus- schuss und in der Bezirksvertretung Mülheim. als zusätzliche Änderungen: Neu unter Punkt 6 setzt für das gesamte Gebiet des Ideenwettbewerbs eine Mischnutzug unter gleichzeitiger Än- derung des FNP fest, wobei insgesamt unter Berücksichtigung der bestehenden gewerblichen Nutzung (bspw. der ‚Zirkusfabrik‘ und weitere Kulturbetriebe) ein höherer Gesamtanteil Wohnen realisiert werden soll. Die Entwicklung des gesamten Gebietes kann sukzessiv, beginnend mit dem Möhl-Areal, erfolgen. Neu unter Punkt 7 empfiehlt das Gebiet, ausgenommen das Möhl-Areal, als potentiellen Schulstandort zu prüfen. Begründung: Köln-Dellbrück ist im Rechtsrheinischen ein besonders gefragter Wohnstandort. Es besteht eine hohe Nachfrage und ein hoher Bedarf an Wohnungsbauflächen. (allein im Bundeszollkriminalamt arbeiten ca. 1200 Menschen davon 60-70% Pendler mit Wohnungswunsch in Dellbrück) Im Sinne der allgemeinen Zielsetzung in der Stadtentwicklung, sind Wohnstandorte an besonders leistungsstarken ÖPNV-Strecken zu entwickeln und auszubauen. Die unmit- telbar benachbarte S-Bahnstrecke S 11 nach Bergisch Gladbach, verbindet den Halte- punkt Köln-Dellbrück mit dem Hauptbahnhof in 12 Minuten. Im Rahmen der fortgeschritte- nen Ausbauplanung der Strecke („Bahnknoten-Köln“) wird auch die Taktzahl wesentlich verbessert. Das bestehende Gewerbegebiet ist in Fläche und Höhe stark mindergenutzt, vollständig versiegelt (kein Baum, kein Strauch) und es existieren nur wenige Arbeitsplätze. Mit Wohnungsbau und Entsiegelung von Gewerbeflächen kann der Grünanteil im Gebiet wesentlich erhöht werden. Durch Konzentration und Komprimierung des Gewerbeanteils, im nördlichen Bereich, entlang der S-Bahnlinie, kann das bestehende Gewerbe erhalten und Neues geschaffen werden. Darüber hinaus befindet sich nördlich der S-Bahn ein weiteres großes entwick- lungsfähiges Gewerbegebiet. Durch Wohnungsbau und eine optimale ÖPNV-Verbindung bestehen gute Chancen, den Individualverkehr auf der Bergisch Gladbacher Str. zu entlasten. gez. gez. gez. Alexander Lünenbach Winfried Seldschopf Hans Stengle -Fraktionsvorsitzender- - Fraktionsvorsitzender- -SPD-Fraktion-
Beratungsverlauf
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15.06.2020
TOP 9.2.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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