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AN/0787/2020

Änderungsantrag zum zurückgestellten Beschluss unter 9.2.7 vom 4.5.2020 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 08.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 15.06.2020, TOP 9.2.1.1

Änderungsantrag Möhlgelände

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Änderungsantrag Möhlgelände

4817 Zeichen

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
 
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim                                   24.05.2020                                                                        
        
        
 
Gleichlautend an: 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
-Rathaus- 
  
 
 
Änderungsantrag zur Sitzung der BV 9 am 15.06.2020 
 
Änderungsantrag zum zurückgestellten Beschluss unter 9.2.7 vom 4.5.2020 über die 
Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Möhl-Areal in Köln-Dellbrück  
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD -Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Köln-
Mülheim bitten, nachstehenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge folgende Änderungen beschließen: 
 
Unter Punkt 3 
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Absatz1 BauGB 
nach Modell 2 unter Verzicht auf eine Abendveranstaltung mit folgenden Maßnahmen. 
 Veröffentlichung des beschlossenen Plankonzeptes für die Dauer von mindestens zwei 
Wochen im Internet auf der Webseite der Stadt Köln 
 Aushang des Planungskonzeptes und weiteren Informationen zum Plangebiet als Plakat 
im Bezirksrathaus (Mülheim) und im Stadthaus Deutz für die Dauer von mindestens 2 
Wochen 
 Verteilung eines Flyers mit Informationen zum Planungskonzept und Kontaktdaten für 
nachfragen und Stellungnahmen im 500 Meter Radius rund um das Plangebiet als 
Posteinwurf zu Beginn der zweiwöchigen Beteiligungsfrist 
 Bekanntmachung mindestens eine Woche vor Beginn über die aufgeführten Möglichkei-
ten der Beteiligung im Amtsblatt, einen Hinweis im Internet auf der Webseite der Stadt 
Köln und durch Pressemitteilungen. Der Öffentlichkeit wird für die Dauer von zwei Wo-
chen Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder digital zum Planungskonzept zu äußern.  
 
Unter Punkt 4 
beschließt die Durchführung des anonymen zweiphasigen Einladungswettbewerbs und stimmt 
dem Wettbewerbsgegenstand und der Zusammensetzung des Preisgerichts zu. Die Verwaltung 
wird aufgefordert neue Eckdaten zur Terminschiene rechtzeitig mitzuteilen. 
 
Unter Punkt 5 
benennt folgende stimmberechtigte Teilnehmer*innen für das Preisgericht sowie deren Vertre-
ter*innen zum Wettbewerbsverfahren entsprechend ihrer Funktion im Stadtentwicklungsaus-
schuss und in der Bezirksvertretung Mülheim. 
 
als zusätzliche Änderungen:

Neu unter Punkt 6 
setzt für das gesamte Gebiet des Ideenwettbewerbs eine Mischnutzug unter gleichzeitiger Än-
derung des FNP fest, wobei insgesamt unter Berücksichtigung der bestehenden gewerblichen 
Nutzung (bspw. der ‚Zirkusfabrik‘ und weitere Kulturbetriebe) ein höherer Gesamtanteil Wohnen 
realisiert werden soll. Die Entwicklung des gesamten Gebietes kann sukzessiv, beginnend mit 
dem Möhl-Areal, erfolgen. 
 
Neu unter Punkt 7 
empfiehlt das Gebiet, ausgenommen das Möhl-Areal, als potentiellen Schulstandort zu prüfen. 
 
Begründung:  
 Köln-Dellbrück ist im Rechtsrheinischen ein besonders gefragter Wohnstandort. 
Es besteht eine hohe Nachfrage und ein hoher Bedarf an Wohnungsbauflächen. 
(allein im Bundeszollkriminalamt arbeiten ca. 1200 Menschen davon 60-70% Pendler mit 
Wohnungswunsch in Dellbrück)  
 Im Sinne der allgemeinen Zielsetzung in der Stadtentwicklung, sind Wohnstandorte an 
besonders leistungsstarken ÖPNV-Strecken zu entwickeln und auszubauen. Die unmit-
telbar benachbarte S-Bahnstrecke S 11 nach Bergisch Gladbach,  verbindet den Halte-
punkt Köln-Dellbrück mit dem Hauptbahnhof in 12 Minuten. Im Rahmen der fortgeschritte-
nen Ausbauplanung der Strecke („Bahnknoten-Köln“) wird auch die Taktzahl wesentlich 
verbessert.   
 Das bestehende Gewerbegebiet ist in Fläche und Höhe stark mindergenutzt, vollständig 
versiegelt (kein Baum, kein Strauch) und es existieren nur wenige Arbeitsplätze. 
 Mit Wohnungsbau und Entsiegelung von Gewerbeflächen kann der Grünanteil im Gebiet 
wesentlich erhöht werden. 
 Durch Konzentration und Komprimierung des Gewerbeanteils, im nördlichen Bereich, 
entlang der S-Bahnlinie, kann das bestehende Gewerbe erhalten und Neues geschaffen 
werden. Darüber hinaus befindet sich nördlich der S-Bahn ein weiteres großes entwick-
lungsfähiges Gewerbegebiet.   
 Durch Wohnungsbau und eine optimale ÖPNV-Verbindung bestehen gute 
Chancen, den Individualverkehr auf der Bergisch Gladbacher Str. zu entlasten.   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
gez.    gez.         gez. 
 Alexander Lünenbach                   Winfried Seldschopf      Hans Stengle 
-Fraktionsvorsitzender-  - Fraktionsvorsitzender-  -SPD-Fraktion-

Beratungsverlauf (1)

15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bergisch Gladbacher Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/0787/2020
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
08.06.2020
Erstellt
08.06.2020 09:42