1351/2020
Leerstände im Bezirksrathaus Ehrenfeld und im Gut Leidenhausen - Nachfragen zum Flächenbericht 2019, 0900/2020
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4615 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1351/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 Rechnungsprüfungsausschuss 08.09.2020 Leerstände im Bezirksrathaus Ehrenfeld und im Gut Leidenhausen - Nachfragen zum Flächenbericht 2019, 0900/2020 Nachfrage von SB Herrn Klemm zum Bezirksrathaus Ehrenfeld In der Sitzung des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft am 04.05.2020 griff SB Herr Klemm einen Beschluss des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft aus dem Jahr 2018 zur Erweiterung der Mietfläche Bezirksrathaus Ehrenfeld, Venloer Str. 419-421 (Vorlagen-Nr. 0642/2018) auf. Im Rahmen dieses Anmietbeschlusses sei eine Flächenerweiterung des Bezirksrathauses Ehrenfeld beschlossen worden; diese Fläche sollte in einen Multifunktions- beziehungsweise Sitzungssaal für die Bezirksvertretung Ehrenfeld umgebaut werden. Bis heute seien jedoch keine Umbaumaßnahmen erkennbar, die Fläche stehe leer. Er bittet um Mitteilung des Sachstands. In der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am kommenden Montag werde er die gleiche Frage stellen. Antwort der Verwaltung Um die geplanten Umbaumaßnahmen im Bezirksrathaus Ehrenfeld durchzuführen, war es erforderlich, zwei Anträge auf Erteilung einer Nutzungsänderung beim Bauaufsichtsamt zu stellen. Für den Umbau des ehemaligen Ladenlokals im Erdgeschoss / Untergeschoss sowie des Multifunktionssaals im 1. Obergeschoss wurde seitens des Eigentümers ein externer Architekt mit der Planung beauftragt. Im Zuge der Planungen stellte sich heraus, dass der Umfang des Umbaus auf- grund der zukünftigen Nutzung weitaus höher sein wird als erwartet. Dadurch bedingt ist auch die vorhandene Technik in großem Umfang anzupassen, so dass das Hinzuziehen eines technischen Planers zwingend erforderlich wurde wodurch Zeitverzögerungen entstanden. Die Bauanträge wurden zwischenzeitlich gestellt. Der Eigentümer hat nach Wechsel des bisherigen Planungsbüros ein Baumanagement beauftragt, so dass nunmehr von einer zügigen Umsetzung der Baumaßnahmen auszugehen ist. Nachfrage von RM Frau Henk-Hollstein zum Gut Leidenhausen Unter Bezugnahme auf Anlage 4, Nr. 71 fragt RM Frau Henk-Hollstein nach, ob es sich bei der Flächenbezeichnung „Wohnung“ beim Objekt Gut Leidenhausen um das alte Herrenhaus handelt. Sie bittet um Mitteilung, wie es in der Angelegenheit vorangehe. 2 Antwort der Verwaltung Die leerstehende Wohnung des verstorbenen Mieters in einem Seitentrakt von Gut Leidenhausen befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand: die Heizung funktioniert nicht, die Elektroversorgung ist marode, die Sanitäranlagen sind veraltet und das Dach ist defekt. Für Gut Leidenhausen sind aktuell und in den Folgejahren umfangreiche und weitgreifende Sanierungsmaßnahmen vorgesehen, beziehungsweise befinden sich bereits in Bearbeitung. Hierbei handelt es sich unter anderem um die Umnutzung des Herrenhauses in Büroflächen für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, den Umbau „Haus des Waldes“, die vollständige Dachsanierung, sowie die Generalsanierung der Elektroversorgung. Aktuell werden die letzten Baumaßnahmen zur Umnutzung des Herrenhauses in Büroflächen fertiggestellt, so dass einem Umzug der Mitarbeiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen zum Juli hin nichts im Wege steht. Das Projekt „Umbau Haus des Waldes“ befindet sich gerade in der Baugenehmigungsplanung. Unter Einbeziehung des Baugenehmigungsverfahrens, und der anschließenden Baumaßnahmen ist von einer Fertigstellung bis 2023 auszugehen. Die Generalsanierung der Elektroversorgung und die Dachsanierung (Erneuerung Dacheindeckung, Dämmung einbringen und in Teilen die Dachstühle sanieren) der kompletten Anlage werden aktuell analysiert und für die Detailplanung vorbereitet. Diese Maßnahmen werden nach aktuellem Stand noch bis 2023 laufen. Wenn sich bis dahin keine unvorhersehbaren Ereignisse ergeben und die Kapazitäten es zulassen, kann dann mit den ersten Planungsgesprächen und Überlegungen zur Sanierung und Umnutzung der leerstehenden Wohnung begonnen werden. Die einzelnen Maßnahmen sind mit den Nutzern - entsprechend Ihrer Priorisierung - abgestimmt und werden Schritt für Schritt abgeschlossen. Sollte eine andere Priorisierung der einzelnen Projekte gewünscht sein, so müsste diese beschlossen und mitgeteilt werden, um entsprechend umzudisponieren. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1351/2020
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 25.05.2020
- Erstellt
- 07.05.2020 12:39