0430/2017
Noellstraße in Köln-Mülheim; VEP; Einleitungsbeschluss
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 (Begründung)
13124 Zeichen
/ 2 A N L A G E 2 613Stein0430-2017Ke2SB Begründung zum städtebaulichen Planungskonzept Arbeitstitel: Noellstraße in Köln-Mülheim 1. Anlass, Verfahren und Ziel der Planung Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, Ejendomsselskabet Nordtyskland Kommandit- aktieselskab A/S vertreten durch Core Property Management P/S Vesterbrogade 149, Bygning 3, Stuen, 1620 København V, beabsichtigt, zwei Blockinnenbereiche an der Rixdorfer Straße /Noell- straße in Köln-Mülheim mit vier Mehrfamilienhäusern nachzuverdichten. Es sollen jeweils zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt bis zu 44 Wohneinheiten errichtet werden. Des Weiteren sollen die Dachgeschosse der bestehenden viergeschossigen Bebauung Rixdorfer Straße 3 bis 13 sowie Noellstraße 1 bis 6 ausgebaut werden, so dass in diesen Bereichen bis zu 24 weitere Wohnungen geschaffen werden. Die Wohnungsnachfrage in Köln-Mülheim ist, wie in den meisten anderen Stadtteilen, sehr hoch. Insofern trägt das Vorhaben zur Verbesserung der derzeitigen Wohnsituation bei. Es entspricht im Weiteren auch der städtischen Zielsetzung, untergenutzte Grundstücke im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden weiter zu verdichten. Die straßenbegleitend errichteten Bestandsgebäude werden saniert und durch zusätzliche Dach- wohnungen ergänzt, so dass neben der Nachverdichtung auch eine Aufwertung der Wohnsituation sowie des Wohnumfelds erreicht werden kann. Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern geschaffen und damit auch eine städtebauliche Neuordnung im Quartier an der Rixdorfer Straße/Noellstraße erreicht. Für den Planbereich liegt eine Grundzustimmung der Vorhabenträgerin zur Anwendung des ko- operativen Baulandmodells der Stadt Köln vor. Es ist beabsichtigt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufzustellen, da es sich bei dem Vorhaben um eine Nachverdichtung handelt. Das Verfahren kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB aus folgenden Gründen durchgeführt werden: Der Bebauungsplan wird für die Nachverdichtung aufgestellt. Es besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Gesetzen über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Größe der zulässigen Grundfläche liegt unterhalb 20 000 m². Dabei wurden keine Bebauungspläne im engeren sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitanzurechnen wäre. Es sind keine europäischen Schutzgebiete nach der FFH- oder Vogelschutzrichtlinie betroffen. Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, werden die Verfah- renserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen. Das bedeutet, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Absatz 4 BauGB abgese- - 2 - / 3 hen wird; § 4c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Ferner gelten Eingriffe, die auf- grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als erfolgt. Eine Ausgleichspflicht besteht somit nicht. Die relevanten Umweltbelange werden aber geprüft und in die Abwägung ein- gestellt. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung der Planung verpflichtet. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk 9/Mülheim. Die Entfernung zum Wiener Platz beträgt circa 1 600 m, zum Kölner Hauptbahnhof und dem Kölner Dom circa 5 500 m. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flur 4, Flurstücknummern 4140/40, 4141/40, 40/1, 40/2, 40/3, 4133/40, 4206/40, 4209/40, 39/1, 4182/39, 4161/39, 4162/39, 4163/39, 4164/39, 4165/39 in der Gemarkung Mülheim, die durch die Noellstraße in zwei Bereiche geteilt werden. Der nordwest- liche Teilbereich des Plangebiets umfasst die Häuser Rixdorfer Straße 11 bis 13 und Noellstraße 1 bis 5 und weist eine Größe von 3 057 m² aus. In dem südöstlichen Teilbereich wurden die Häuser Rixdorfer Straße 3 bis 9 und Noellstraße 2 bis 6 auf einer Grundstücksgröße von 3 512 m² errich- tet. Das Plangebiet wird im Nordosten durch die Rixdorfer Straße, im Nordwesten durch die Grund- stücksgrenze der Bebauung an der Don-Bosco-Straße und im Süden durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Berliner Straße und Bredemeyerstraße begrenzt. Die Noellstraße und Teile der Rixdorfer Straße werden in das Planverfahren nach § 12 Absatz 4 BauGB in das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einbezogen, sie werden je- doch nicht Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von circa 0,8 ha. 2.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung Der nördliche Teilbereich ist mit fünf Gebäuden und der südliche Teil mit sieben Gebäuden als Blockrand mit Wohnnutzung bebaut. Die Gebäude wurden viergeschossig mit Satteldach errichtet. Zwischenzeitlich sind die Gebäude sanierungsbedürftig. Insbesondere die Dächer müssen instand- gesetzt werden. Es befinden sich ausschließlich Wohngebäude auf den beiden Grundstücksteilen. Die Innenhöfe sind zu großen Teilen mit Bäumen begrünt. Zum Straßenraum der Rixdorfer Straße befinden sich die Eingänge in mit Hecken eingegrünten Vorgärten. Auf dem Grundstück Rixdorfer Straße 11 bis 13 befinden sich derzeit circa zehn ebenerdige Stellplätze, die von der Noellstraße aus erschlossen sind. Auf dem Grundstück Rixdorfer Straße 3 bis 9 sind keine Stellplatzflächen vorhanden. Das unmittelbar angrenzende Umfeld des Plangebiets ist durch eine zwei- bis fünfgeschossige Wohnbebauung mit Mehrparteienhäusern geprägt. In einem Umkreis von circa 200 m liegen die Kirche St. Antonius, ein Kindergarten sowie die Gemeinschaftshauptschule Tiefentalstraße. In un- mittelbarer Nähe entlang der Berliner Straße befinden sich neben einem Lebensmitteldiscounter vereinzelt Geschäfte. - 3 - / 4 2.3 Erschließung Das Plangebiet ist über die Noellstraße und die Rixdorfer Straße an das Straßennetz angebunden. Über die Berliner Straße ist das Plangebiet gut an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und im Weiteren zur Bundesautobahn A 3 angebunden. Die nächstgelegene Haltestelle für die Stadtbahnlinie 4 "Mülheim Berliner Straße" ist fußläufig cir- ca 120 m entfernt. Hier bestehen Umsteigemöglichkeiten in die Buslinien 151, 152, 155, 260 und 434. Den Bahnhof Köln-Mülheim erreicht man in circa 1 800 m. Von dem Bahnhof Köln-Mülheim besteht Anschluss an den Regional- und Fernverkehr der Deutsche Bahn (DB) AG. Auf der Berliner Straße besteht nur nördlich des Höhenhauser Rings eine Radverkehrsspur. Über die Berliner Straße und den Clevischen Ring sind die Innenstadt sowie der Kölner Hauptbahnhof für Radfahrer erreichbar. Das Plangebiet ist derzeit mit Wasser und Energie versorgt und an das Kanalnetz angebunden. 3. Planungsvorgaben 3.1 Regionalplan Der Regionalplan stellt für den Planbereich "Allgemeinen Siedlungsbereich" (ASB) dar. Für die Randbereiche an der Berliner Straße ist Grundwasser- und Gewässerschutz dargestellt. 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) Im FNP ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Insofern entspricht das Planvorhaben den Vorgaben aus dem FNP. 3.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln macht keine Aussagen zum Plangebiet. 3.4 Bebauungsplan Für den Planbereich liegt der Bebauungsplan 70490/02 aus dem Jahr 1964 vor, der zuletzt 2004 wegen einer Altlastenkennzeichnung geändert wurde. Für das Plangebiet ist als Nutzungsart ein "Allgemeines Wohngebiet" (WA) festgesetzt. Durch Planeinschrieb "Z=4" ist eine viergeschossige Bebauung in geschlossener Bauweise festgesetzt. Lediglich für Teile der damals schon im Bestand vorhandenen Gebäude sind Baulinien ausgewie- sen; ansonsten finden sich keine weiteren Konkretisierungen der überbaubaren Flächen. In beiden Grundstücksteilen sind Teilflächen mit der Festsetzung "Stellplätze" (St) festgesetzt. 4. Planungs- und Nutzungskonzept Sowohl der nördliche als auch der südliche Teil sollen durch jeweils zwei Mehrparteienhäuser nachverdichtet werden. In diesen vier Häusern sind insgesamt bis zu 44 Wohnungen in verschie- denen Wohnungsgrößen geplant. Die Gebäude sind viergeschossig geplant, wobei das oberste Geschoss an einer Gebäudeseite zurückspringt. Als Dachform ist ein Pultdach vorgesehen. Den Erdgeschosswohnungen werden Freibereiche durch Terrassen zugeordnet. In den Wohnun- gen der Obergeschosse werden als Freibereiche Balkone und Dachterrassen zugeordnet. - 4 - / 5 Bei den Bestandsgebäuden mit vier Vollgeschossen an der Rixdorfer Straße und Noellstraße wer- den die Dachgeschosse mit Satteldach ausgebaut. Es entstehen bis zu 24 zusätzliche Wohnein- heiten. Die Zahl der Vollgeschosse bleibt dabei unverändert. Der vorhandene Baumbestand wird durch die Planung überwiegend in Anspruch genommen. Mit dem Bauleitplanverfahren wird geprüft, ob und in welchem Umfang Ersatzpflanzungen vorgenom- men werden können. Um die Zufahrt für die Feuerwehr in dem südlichen Teilbereich sicherzustellen, wird in der Be- standsbebauung an der Rixdorfer Straße beziehungsweise der Noellstraße eine Durchfahrt ge- schaffen. Der ruhende Verkehr wird in zwei Tiefgaragen unter den neu zu errichtenden Gebäuden unterge- bracht. Hier können alle notwendigen Stellplätze aus dem Neubauvorhaben sowie die durch die Baumaßnahme wegfallenden Stellplätze der vorhandenen Bebauung geschaffen werden. Die Zu- fahrt zur Tiefgarage im nördlichen Teilbereich erfolgt über vorhandene Anbindung an die Noell- straße. Für den südlichen Teilbereich wird dazu die neue zu schaffende Durchfahrt durch das Be- standsgebäude in den Blockinnenbereich genutzt. Die Noellstraße und die im Geltungsbereich einbezogenen Flächen der Rixdorfer Straße werden auch weiter als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Es sind keine Änderungen in der Straße vorgesehen bis auf die Anpassungsarbeiten zur Erschließung der Innenbereiche der Grundstücke. 5. Umweltbelange Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 13a BauGB von der Durchfüh- rung einer formalen Umweltprüfung und der Darstellung in einem Umweltbericht verzichtet. Es werden alle relevanten Umweltbelange untersucht und in das Verfahren eingestellt. 5.1 Artenschutz Habitate planungsrelevanter gebäudebewohnender Vogel- und Säugetierarten (zum Beispiel Fle- dermäuse) sind aufgrund des Gebäudebestands sowie der vorhandenen Grünstrukturen nicht auszuschließen. Eine Artenschutzprüfung (ASP I) wird daher im weiteren Verfahren durch einen Fachgutachter erarbeitet. 5.2 Baumbewertung Der vorhandene Baumbestand wird untersucht und bewertet. Mit der Untersuchung wird der erfor- derliche Ausgleich für die in Anspruch genommenen Bäume ermittelt, die nach der Baumschutz- satzung geschützt sind. 5.3 Lärm Im weiteren Verfahren wird geklärt, ob auf das Plangebiet Lärm aus der Umgebung einwirkt. Vor- aussichtlich werden die Verkehrslärmbelastungen der Berliner Straße sowie der Lärm aus der na- hegelegenen Schienentrasse zu untersuchen sein. 5.4 Besonnung Belichtung Im weiteren Verfahren wird geklärt, ob und inwieweit die Vorgaben der DIN 5034 im heutigen Zu- stand eingehalten werden und ob diese an der Bestands- und Planbebauung unterschritten wer- den. - 5 - 5.5 Altablagerung Die vorhandene und die geplante Wohnbebauung liegt gemäß Altlastenkataster der Stadt Köln im Bereich der Altablagerung 90131-2. Im weiteren Verfahren ist zu klären, ob sich daraus Auswir- kung auf den Bebauungsplan ergeben. 6. Planverwirklichung Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geschaffen werden. Der Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan wird Bestandteil dieses Bebauungsplans. Die privaten Grundstücksflächen des Plangebiets befinden sich im Eigentum der Vorhabenträge- rin. Die öffentlichen Verkehrsflächen der Noellstraße und der Rixdorfer Straße sind Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Es sind keine wesentlichen Änderungen bis auf Anpassungen zur Erschließung der Innenbereiche vorgesehen, die über Erschließungsregelungen zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Köln vereinbart werden. Zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Die- ser sichert die Realisierung des geplanten Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist. Die Planungs- und Erschließungskosten werden von der Vorhabenträgerin übernommen. Der Stadt Köln entstehen keine Kosten. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist eine kurz- fristige Umsetzung der Planung vorgesehen.
Beschlussvorlage Ausschuss
5567 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 613 Stei KeSB Vorlagen-Nummer 0430/2017 Freigabedatum 01.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Noellstraße in Köln-Mülheim Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwen- dung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbe- zogener Bebauungsplan) für das Gebiet südwestlich der Rixdorfer Straße, südöstlich der Bebauung an der Don-Bosco-Straße, westlich und nördlich der Bebauung an der Berliner Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 4, Flurstücke 4140/40, 4141/40, 40/1, 40/2, 40/3, 4133/40, 4206/40, 4209/40, 39/1, 4182/39, 4161/39, 4162/39, 4163/39, 4164/39, 4165/39) –Arbeitstitel: Noellstraße in Köln-Mülheim– einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung in den Blockinnenbereichen festzusetzen und damit eine Nachverdichtung zu ermöglichen. Alternative: Beibehaltung des bestehenden Planungsrechts (Bebauungsplan 70490/02 vom 07.08.1964, Allge- meines Wohngebiet mit Baulinien und nicht überbaubare Flächen in den Blockinnenbereichen) Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, Ejendomsselskabet Nordtyskland Kommandit- aktieselskab A/S vertreten durch Core Property Management P/S, Kopenhagen, hat die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Bauge- setzbuch (BauGB) unter Anwendung des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) bei der Verwaltung beantragt. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flur 4, Flurstücke Nummern 4140/40, 4141/40, 40/1, 40/2, 40/3, 4133/40, 4206/40, 4209/40, 39/1, 4182/39, 4161/39, 4162/39, 4163/39, 4164/39, 4165/39 in der Gemarkung Mülheim, die durch die Noellstraße in zwei Bereiche geteilt werden. Der nordwestliche Teilbereich des Plangebiets umfasst die Häuser Rixdorfer Straße 11 bis 13 und Noellstraße 1 bis 5 und weist eine Größe von 3 057 m² aus. In dem südöstlichen Teilbereich wurden die Häuser Rix- dorfer Straße 3 bis 9 und Noellstraße 2 bis 6 auf einer Grundstücksgröße von 3 512 m² errichtet. Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk 9/Mülheim und umfasst eine Fläche von circa 0,8 ha. Als Grundlage für die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs hat die Vorhabenträgerin ein städ- tebauliches Konzept (Anlage 3) vorgelegt. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, zwei Blockinnenberei- che an der Rixdorfer Straße/Noellstraße in Köln-Mülheim mit vier Mehrfamilienhäusern nach zu ver- dichten. Es sollen jeweils zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt bis zu 44 Wohneinheiten errichtet werden. Des Weiteren sollen die Dachgeschosse der bestehenden viergeschossigen Bebauung Rixdorfer Straße 3 bis 13 sowie Noellstraße 1 bis 6 ausgebaut werden, so dass in diesen Bereichen bis zu 24 weitere Wohnungen geschaffen werden. Die notwendigen Stellplätze sollen in Tiefgaragen untergebracht werden. Für den Planbereich liegt der Bebauungsplan 70490/02 aus dem Jahr 1964 vor, der zuletzt 2004 we- gen einer Altlastenkennzeichnung geändert wurde. Für Teile der damals schon im Bestand vorhan- denen Gebäude sind Baulinien ausgewiesen; ansonsten finden sich keine weiteren Konkretisierungen der überbaubaren Flächen, so dass für eine Nachverdichtung der Innenbereiche neues Planungs- recht geschaffen werden muss. Es ist beabsichtigt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB als Bebauungs- plan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufzustellen, da es sich bei dem Vorhaben um eine Nachverdichtung handelt. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Durch- führung der Planung verpflichtet. Die Noellstraße und Teile der Rixdorfer Straße werden in das Plan- verfahren nach § 12 Absatz 4 BauGB in das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einbezogen, sie werden jedoch nicht Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans. Eine Um- weltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. Die betroffenen Umweltbelange werden im Planverfahren abgearbeitet. Die geplante Nutzung entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist nicht notwendig. Für den Planbereich liegt eine Grundzustimmung der Vorhabenträgerin zur Anwendung des koopera- tiven Baulandmodells (KoopBLM) der Stadt Köln (Ratsbeschluss vom 17.12.2013) vor. Darin ver- pflichtet sich die Vorhabenträgerin auch, gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016, unabhängig von dem Ergebnis der Anwendungsprüfung 30 % der neu entstehenden Geschossfläche für Wohnen ent- sprechend den Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW zu errichten. 3 Zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag als Teil des vorhaben- bezogenen Bebauungsplans abgeschlossen. Die Planungs- und Erschließungskosten werden von der Vorhabenträgerin übernommen. Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB. Anlagen 1 Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 2 Begründung zum städtebaulichen Planungskonzept 3 Übersichtsplan zum Planungskonzept
Anlage 1 (Geltungsbereich)
378 Zeichen
%HUOLQHU6WUDH Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes1RHOOVWUDHLQ.|OQ0OKHLP 0 10050 200300 Meter
Anlage 3 (Übersichtsplan)
840 Zeichen
DON-BOSCO- STRASSE (SPIEL—.® o PAarz® op, "GARTEN | TZR I FD BEE | D 337725725705 ? 72 72 7) 7 2 212.2] 2222 Gr kA 7 LAGE LAN o 2 _ _ _ Z = 2 2 2 2 = = > = > = VASSTAB 1 RIXDORFER STRASSE GELTUNGSBEREICH RIXDORFER STRASSE. _______ Te l Anlage 3 NOELLSTRASSE ZUEAHR + FEU GRENZE GAR TENBEREICH y a mu nm | | BERLINER STRASSE LEGENDE BE = DACHAUSBAU BESTAND KONZEPTPLANUNG BAUVORHABEN RIXDORFER STRASSE 3-9 SOWIE 11-13 NOELLSTRASSE 1-5 SOWIE 2-6 NEUBAU VON 4 MFH MIT INSGESAMT 44 WE NACHVERDICHTUNG IN DEN INNENHOFEN ARCHITEKTURBÜRO BOCK DIPL.-ING. ARCHITEKT AKNW LANDMANNSTRASSE 5, 50825 KOLN TEL.-BURO: 0221-5955862 TEL.-MOBIL: 0177- 8359338 FAX 0221-5955863 50163 KOLN ur . ÜBERSICHTSPLAN \ı = GEBAUDE NEU BAUHERR EJENDOMSSELSKABET NORDTYSKLAND K.AS ad 1 0 N FD 1620 KOPENHAGEN — DANENARK 10.02.2017 | #500 | | Bam|| 0
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0430/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27