Mandari Insight

0430/2017

Noellstraße in Köln-Mülheim; VEP; Einleitungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 01.03.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.03.2017, TOP 10.2

Anlage 2 (Begründung)

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 (Geltungsbereich)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 (Übersichtsplan)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 (Begründung)

13124 Zeichen

/ 2 
 
A N L A G E  2  
613Stein0430-2017Ke2SB 
 
 
Begründung zum städtebaulichen Planungskonzept  
Arbeitstitel: Noellstraße in Köln-Mülheim 
  
 
 
1. Anlass, Verfahren und Ziel der Planung 
 
Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, Ejendomsselskabet Nordtyskland Kommandit-
aktieselskab A/S vertreten durch Core Property Management P/S Vesterbrogade 149, Bygning 3, 
Stuen, 1620 København V, beabsichtigt, zwei Blockinnenbereiche an der Rixdorfer Straße /Noell-
straße in Köln-Mülheim mit vier Mehrfamilienhäusern nachzuverdichten. Es sollen jeweils zwei 
Mehrfamilienhäuser mit insgesamt bis zu 44 Wohneinheiten errichtet werden. Des Weiteren sollen 
die Dachgeschosse der bestehenden viergeschossigen Bebauung Rixdorfer Straße 3 bis 13 sowie 
Noellstraße 1 bis 6 ausgebaut werden, so dass in diesen Bereichen bis zu 24 weitere Wohnungen 
geschaffen werden.  
 
Die Wohnungsnachfrage in Köln-Mülheim ist, wie in den meisten anderen Stadtteilen, sehr hoch. 
Insofern trägt das Vorhaben zur Verbesserung der derzeitigen Wohnsituation bei. Es entspricht im 
Weiteren auch der städtischen Zielsetzung, untergenutzte Grundstücke im Sinne eines sparsamen 
Umgangs mit Grund und Boden weiter zu verdichten.  
 
Die straßenbegleitend errichteten Bestandsgebäude werden saniert und durch zusätzliche Dach-
wohnungen ergänzt, so dass neben der Nachverdichtung auch eine Aufwertung der Wohnsituation 
sowie des Wohnumfelds erreicht werden kann.  
 
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern geschaffen und damit auch eine 
städtebauliche Neuordnung im Quartier an der Rixdorfer Straße/Noellstraße erreicht.  
 
Für den Planbereich liegt eine Grundzustimmung der Vorhabenträgerin zur Anwendung des ko-
operativen Baulandmodells der Stadt Köln vor. 
 
Es ist beabsichtigt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch 
(BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufzustellen, da es sich 
bei dem Vorhaben um eine Nachverdichtung handelt.  
 
Das Verfahren kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Absatz 1 Nummer 1 
BauGB aus folgenden Gründen durchgeführt werden: 
 Der Bebauungsplan wird für die Nachverdichtung aufgestellt.  
 Es besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach  
den Gesetzen über die Umweltverträglichkeitsprüfung.  
 Die Größe der zulässigen Grundfläche liegt unterhalb 20 000 m². Dabei wurden keine  
Bebauungspläne im engeren sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang  
aufgestellt, deren Grundfläche mitanzurechnen wäre.  
 Es sind keine europäischen Schutzgebiete nach der FFH- oder Vogelschutzrichtlinie  
betroffen. 
 
Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, werden die Verfah-
renserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen.  
Das bedeutet, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht 
nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Absatz 4 BauGB abgese-

- 2 - 
 
/ 3 
 
hen wird; § 4c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Ferner gelten Eingriffe, die auf-
grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als erfolgt. Eine Ausgleichspflicht 
besteht somit nicht. Die relevanten Umweltbelange werden aber geprüft und in die Abwägung ein-
gestellt.  
 
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan 
sowie der Durchführungsvertrag, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung der Planung 
verpflichtet. 
 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk 9/Mülheim. Die Entfernung zum Wiener Platz beträgt circa 
1 600 m, zum Kölner Hauptbahnhof und dem Kölner Dom circa 5 500 m.  
 
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flur 4, Flurstücknummern 4140/40, 4141/40, 40/1, 40/2, 
40/3, 4133/40, 4206/40, 4209/40, 39/1, 4182/39, 4161/39, 4162/39, 4163/39, 4164/39, 4165/39 in 
der Gemarkung Mülheim, die durch die Noellstraße in zwei Bereiche geteilt werden. Der nordwest-
liche Teilbereich des Plangebiets umfasst die Häuser Rixdorfer Straße 11 bis 13 und Noellstraße 1 
bis 5 und weist eine Größe von 3 057 m² aus. In dem südöstlichen Teilbereich wurden die Häuser 
Rixdorfer Straße 3 bis 9 und Noellstraße 2 bis 6 auf einer Grundstücksgröße von 3 512 m² errich-
tet.  
 
Das Plangebiet wird im Nordosten durch die Rixdorfer Straße, im Nordwesten durch die Grund-
stücksgrenze der Bebauung an der Don-Bosco-Straße und im Süden durch die rückwärtigen 
Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Berliner Straße und Bredemeyerstraße begrenzt.  
 
Die Noellstraße und Teile der Rixdorfer Straße werden in das Planverfahren nach § 12 Absatz 4 
BauGB in das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einbezogen, sie werden je-
doch nicht Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans.  
 
Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von circa 0,8 ha. 
 
2.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung 
 
Der nördliche Teilbereich ist mit fünf Gebäuden und der südliche Teil mit sieben Gebäuden als 
Blockrand mit Wohnnutzung bebaut. Die Gebäude wurden viergeschossig mit Satteldach errichtet. 
Zwischenzeitlich sind die Gebäude sanierungsbedürftig. Insbesondere die Dächer müssen instand-
gesetzt werden. Es befinden sich ausschließlich Wohngebäude auf den beiden Grundstücksteilen. 
Die Innenhöfe sind zu großen Teilen mit Bäumen begrünt. Zum Straßenraum der Rixdorfer Straße 
befinden sich die Eingänge in mit Hecken eingegrünten Vorgärten. Auf dem Grundstück Rixdorfer 
Straße 11 bis 13 befinden sich derzeit circa zehn ebenerdige Stellplätze, die von der Noellstraße 
aus erschlossen sind. Auf dem Grundstück Rixdorfer Straße 3 bis 9 sind keine Stellplatzflächen 
vorhanden.  
 
Das unmittelbar angrenzende Umfeld des Plangebiets ist durch eine zwei- bis fünfgeschossige 
Wohnbebauung mit Mehrparteienhäusern geprägt. In einem Umkreis von circa 200 m liegen die 
Kirche St. Antonius, ein Kindergarten sowie die Gemeinschaftshauptschule Tiefentalstraße. In un-
mittelbarer Nähe entlang der Berliner Straße befinden sich neben einem Lebensmitteldiscounter 
vereinzelt Geschäfte.

- 3 - 
 
/ 4 
 
2.3 Erschließung 
 
Das Plangebiet ist über die Noellstraße und die Rixdorfer Straße an das Straßennetz angebunden. 
Über die Berliner Straße ist das Plangebiet gut an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und im 
Weiteren zur Bundesautobahn A 3 angebunden.  
 
Die nächstgelegene Haltestelle für die Stadtbahnlinie 4 "Mülheim Berliner Straße" ist fußläufig cir-
ca 120 m entfernt. Hier bestehen Umsteigemöglichkeiten in die Buslinien 151, 152, 155, 260 und 
434. Den Bahnhof Köln-Mülheim erreicht man in circa 1 800 m. Von dem Bahnhof Köln-Mülheim 
besteht Anschluss an den Regional- und Fernverkehr der Deutsche Bahn (DB) AG.  
 
Auf der Berliner Straße besteht nur nördlich des Höhenhauser Rings eine Radverkehrsspur. Über 
die Berliner Straße und den Clevischen Ring sind die Innenstadt sowie der Kölner Hauptbahnhof 
für Radfahrer erreichbar.  
 
Das Plangebiet ist derzeit mit Wasser und Energie versorgt und an das Kanalnetz angebunden. 
 
 
3. Planungsvorgaben 
 
3.1 Regionalplan  
 
Der Regionalplan stellt für den Planbereich "Allgemeinen Siedlungsbereich" (ASB) dar. Für die 
Randbereiche an der Berliner Straße ist Grundwasser- und Gewässerschutz dargestellt.  
 
3.2 Flächennutzungsplan (FNP) 
 
Im FNP ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Insofern entspricht das Planvorhaben 
den Vorgaben aus dem FNP.  
 
3.3 Landschaftsplan  
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln macht keine Aussagen zum Plangebiet.  
 
3.4 Bebauungsplan  
 
Für den Planbereich liegt der Bebauungsplan 70490/02 aus dem Jahr 1964 vor, der zuletzt 2004 
wegen einer Altlastenkennzeichnung geändert wurde.  
 
Für das Plangebiet ist als Nutzungsart ein "Allgemeines Wohngebiet" (WA) festgesetzt. Durch 
Planeinschrieb "Z=4" ist eine viergeschossige Bebauung in geschlossener Bauweise festgesetzt. 
Lediglich für Teile der damals schon im Bestand vorhandenen Gebäude sind Baulinien ausgewie-
sen; ansonsten finden sich keine weiteren Konkretisierungen der überbaubaren Flächen. In beiden 
Grundstücksteilen sind Teilflächen mit der Festsetzung "Stellplätze" (St) festgesetzt. 
 
 
4. Planungs- und Nutzungskonzept 
 
Sowohl der nördliche als auch der südliche Teil sollen durch jeweils zwei Mehrparteienhäuser 
nachverdichtet werden. In diesen vier Häusern sind insgesamt bis zu 44 Wohnungen in verschie-
denen Wohnungsgrößen geplant. Die Gebäude sind viergeschossig geplant, wobei das oberste 
Geschoss an einer Gebäudeseite zurückspringt. Als Dachform ist ein Pultdach vorgesehen. 
 
Den Erdgeschosswohnungen werden Freibereiche durch Terrassen zugeordnet. In den Wohnun-
gen der Obergeschosse werden als Freibereiche Balkone und Dachterrassen zugeordnet.

- 4 - 
 
/ 5 
 
Bei den Bestandsgebäuden mit vier Vollgeschossen an der Rixdorfer Straße und Noellstraße wer-
den die Dachgeschosse mit Satteldach ausgebaut. Es entstehen bis zu 24 zusätzliche Wohnein-
heiten. Die Zahl der Vollgeschosse bleibt dabei unverändert.  
 
Der vorhandene Baumbestand wird durch die Planung überwiegend in Anspruch genommen. Mit 
dem Bauleitplanverfahren wird geprüft, ob und in welchem Umfang Ersatzpflanzungen vorgenom-
men werden können.  
 
Um die Zufahrt für die Feuerwehr in dem südlichen Teilbereich sicherzustellen, wird in der Be-
standsbebauung an der Rixdorfer Straße beziehungsweise der Noellstraße eine Durchfahrt ge-
schaffen.  
 
Der ruhende Verkehr wird in zwei Tiefgaragen unter den neu zu errichtenden Gebäuden unterge-
bracht. Hier können alle notwendigen Stellplätze aus dem Neubauvorhaben sowie die durch die 
Baumaßnahme wegfallenden Stellplätze der vorhandenen Bebauung geschaffen werden. Die Zu-
fahrt zur Tiefgarage im nördlichen Teilbereich erfolgt über vorhandene Anbindung an die Noell-
straße. Für den südlichen Teilbereich wird dazu die neue zu schaffende Durchfahrt durch das Be-
standsgebäude in den Blockinnenbereich genutzt.  
 
Die Noellstraße und die im Geltungsbereich einbezogenen Flächen der Rixdorfer Straße werden 
auch weiter als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Es sind keine Änderungen in der Straße 
vorgesehen bis auf die Anpassungsarbeiten zur Erschließung der Innenbereiche der Grundstücke. 
 
 
5. Umweltbelange 
 
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 13a BauGB von der Durchfüh-
rung einer formalen Umweltprüfung und der Darstellung in einem Umweltbericht verzichtet. Es 
werden alle relevanten Umweltbelange untersucht und in das Verfahren eingestellt.  
 
5.1  Artenschutz  
 
Habitate planungsrelevanter gebäudebewohnender Vogel- und Säugetierarten (zum Beispiel Fle-
dermäuse) sind aufgrund des Gebäudebestands sowie der vorhandenen Grünstrukturen nicht 
auszuschließen. Eine Artenschutzprüfung (ASP I) wird daher im weiteren Verfahren durch einen 
Fachgutachter erarbeitet.  
 
5.2 Baumbewertung  
 
Der vorhandene Baumbestand wird untersucht und bewertet. Mit der Untersuchung wird der erfor-
derliche Ausgleich für die in Anspruch genommenen Bäume ermittelt, die nach der Baumschutz-
satzung geschützt sind.  
 
5.3 Lärm  
 
Im weiteren Verfahren wird geklärt, ob auf das Plangebiet Lärm aus der Umgebung einwirkt. Vor-
aussichtlich werden die Verkehrslärmbelastungen der Berliner Straße sowie der Lärm aus der na-
hegelegenen Schienentrasse zu untersuchen sein.  
 
5.4 Besonnung Belichtung  
 
Im weiteren Verfahren wird geklärt, ob und inwieweit die Vorgaben der DIN 5034 im heutigen Zu-
stand eingehalten werden und ob diese an der Bestands- und Planbebauung unterschritten wer-
den.

- 5 - 
 
 
 
5.5 Altablagerung  
 
Die vorhandene und die geplante Wohnbebauung liegt gemäß Altlastenkataster der Stadt Köln im 
Bereich der Altablagerung 90131-2. Im weiteren Verfahren ist zu klären, ob sich daraus Auswir-
kung auf den Bebauungsplan ergeben. 
 
 
6. Planverwirklichung 
 
Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB 
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geschaffen werden. Der Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan wird Bestandteil dieses Bebauungsplans.  
 
Die privaten Grundstücksflächen des Plangebiets befinden sich im Eigentum der Vorhabenträge-
rin. Die öffentlichen Verkehrsflächen der Noellstraße und der Rixdorfer Straße sind Bestandteil des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans.  
 
Es sind keine wesentlichen Änderungen bis auf Anpassungen zur Erschließung der Innenbereiche 
vorgesehen, die über Erschließungsregelungen zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Köln 
vereinbart werden.  
 
Zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Die-
ser sichert die Realisierung des geplanten Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist.  
 
Die Planungs- und Erschließungskosten werden von der Vorhabenträgerin übernommen. Der 
Stadt Köln entstehen keine Kosten. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist eine kurz-
fristige Umsetzung der Planung vorgesehen.

Beschlussvorlage Ausschuss

5567 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61 
613 Stei KeSB 
Vorlagen-Nummer 
 0430/2017 
Freigabedatum 01.03.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Noellstraße in Köln-Mülheim 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwen-
dung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbe-
zogener Bebauungsplan) für das Gebiet südwestlich der Rixdorfer Straße, südöstlich der Bebauung 
an der Don-Bosco-Straße, westlich und nördlich der Bebauung an der Berliner Straße (Gemarkung 
Mülheim, Flur 4, Flurstücke 4140/40, 4141/40, 40/1, 40/2, 40/3, 4133/40, 4206/40, 4209/40, 39/1, 
4182/39, 4161/39, 4162/39, 4163/39, 4164/39, 4165/39) –Arbeitstitel: Noellstraße in Köln-Mülheim– 
einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung in den Blockinnenbereichen festzusetzen und damit eine 
Nachverdichtung zu ermöglichen. 
 
 
Alternative:  
 
Beibehaltung des bestehenden Planungsrechts (Bebauungsplan 70490/02 vom 07.08.1964, Allge-
meines Wohngebiet mit Baulinien und nicht überbaubare Flächen in den Blockinnenbereichen) 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, Ejendomsselskabet Nordtyskland Kommandit-
aktieselskab A/S vertreten durch Core Property Management P/S, Kopenhagen, hat die Einleitung 
eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Bauge-
setzbuch (BauGB) unter Anwendung des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) bei 
der Verwaltung beantragt. 
 
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flur 4, Flurstücke Nummern 4140/40, 4141/40, 40/1, 40/2, 
40/3, 4133/40, 4206/40, 4209/40, 39/1, 4182/39, 4161/39, 4162/39, 4163/39, 4164/39, 4165/39 in der 
Gemarkung Mülheim, die durch die Noellstraße in zwei Bereiche geteilt werden. Der nordwestliche 
Teilbereich des Plangebiets umfasst die Häuser Rixdorfer Straße 11 bis 13 und Noellstraße 1 bis 5 
und weist eine Größe von 3 057 m² aus. In dem südöstlichen Teilbereich wurden die Häuser Rix-
dorfer Straße 3 bis 9 und Noellstraße 2 bis 6 auf einer Grundstücksgröße von 3 512 m² errichtet. 
 
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk 9/Mülheim und umfasst eine Fläche von circa 0,8 ha. 
 
Als Grundlage für die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs hat die Vorhabenträgerin ein städ-
tebauliches Konzept (Anlage 3) vorgelegt. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, zwei Blockinnenberei-
che an der Rixdorfer Straße/Noellstraße in Köln-Mülheim mit vier Mehrfamilienhäusern nach zu ver-
dichten. Es sollen jeweils zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt bis zu 44 Wohneinheiten errichtet 
werden. Des Weiteren sollen die Dachgeschosse der bestehenden viergeschossigen Bebauung 
Rixdorfer Straße 3 bis 13 sowie Noellstraße 1 bis 6 ausgebaut werden, so dass in diesen Bereichen 
bis zu 24 weitere Wohnungen geschaffen werden. Die notwendigen Stellplätze sollen in Tiefgaragen 
untergebracht werden. 
 
Für den Planbereich liegt der Bebauungsplan 70490/02 aus dem Jahr 1964 vor, der zuletzt 2004 we-
gen einer Altlastenkennzeichnung geändert wurde. Für Teile der damals schon im Bestand vorhan-
denen Gebäude sind Baulinien ausgewiesen; ansonsten finden sich keine weiteren Konkretisierungen 
der überbaubaren Flächen, so dass für eine Nachverdichtung der Innenbereiche neues Planungs-
recht geschaffen werden muss. 
 
Es ist beabsichtigt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB als Bebauungs-
plan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufzustellen, da es sich bei dem Vorhaben um eine 
Nachverdichtung handelt. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Vorhaben- 
und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Durch-
führung der Planung verpflichtet. Die Noellstraße und Teile der Rixdorfer Straße werden in das Plan-
verfahren nach § 12 Absatz 4 BauGB in das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
einbezogen, sie werden jedoch nicht Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans. Eine Um-
weltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. Die betroffenen Umweltbelange werden im 
Planverfahren abgearbeitet.  
 
Die geplante Nutzung entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Eine Anpassung des 
Flächennutzungsplans ist nicht notwendig. 
 
Für den Planbereich liegt eine Grundzustimmung der Vorhabenträgerin zur Anwendung des koopera-
tiven Baulandmodells (KoopBLM) der Stadt Köln (Ratsbeschluss vom 17.12.2013) vor. Darin ver-
pflichtet sich die Vorhabenträgerin auch, gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016, unabhängig von 
dem Ergebnis der Anwendungsprüfung 30 % der neu entstehenden Geschossfläche für Wohnen ent-
sprechend den Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW zu errichten.

3 
 
Zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag als Teil des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans abgeschlossen. Die Planungs- und Erschließungskosten werden von 
der Vorhabenträgerin übernommen. Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten.  
 
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB. 
 
 
 
 
Anlagen  
1  Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
2  Begründung zum städtebaulichen Planungskonzept 
3  Übersichtsplan zum Planungskonzept

Anlage 1 (Geltungsbereich)

378 Zeichen

%HUOLQHU6WUD‰H
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes1RHOOVWUD‰HLQ.|OQ0OKHLP
0 10050 200300 Meter

Anlage 3 (Übersichtsplan)

840 Zeichen

DON-BOSCO- STRASSE

(SPIEL—.®
o PAarz®

op,

"GARTEN

|

TZR I FD BEE |
D 337725725705 ? 72 72 7) 7 2 212.2] 2222 Gr kA 7
LAGE LAN o 2 _ _ _ Z = 2 2 2 2 = = > = > =
VASSTAB 1 RIXDORFER STRASSE GELTUNGSBEREICH RIXDORFER STRASSE. _______
Te l
Anlage 3

NOELLSTRASSE

ZUEAHR
+ FEU

GRENZE

GAR TENBEREICH

y a mu nm
|
|

BERLINER STRASSE

LEGENDE

BE = DACHAUSBAU
BESTAND

KONZEPTPLANUNG

BAUVORHABEN

RIXDORFER STRASSE 3-9 SOWIE 11-13
NOELLSTRASSE 1-5 SOWIE 2-6

NEUBAU VON 4 MFH MIT INSGESAMT 44 WE
NACHVERDICHTUNG IN DEN INNENHOFEN

ARCHITEKTURBÜRO
BOCK

DIPL.-ING. ARCHITEKT AKNW
LANDMANNSTRASSE 5, 50825 KOLN

TEL.-BURO: 0221-5955862
TEL.-MOBIL: 0177- 8359338
FAX 0221-5955863

50163 KOLN ur
. ÜBERSICHTSPLAN
\ı = GEBAUDE NEU BAUHERR
EJENDOMSSELSKABET NORDTYSKLAND K.AS
ad 1 0 N FD 1620 KOPENHAGEN — DANENARK 10.02.2017 | #500 | | Bam|| 0

Beratungsverlauf (2)

13.03.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0430/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27