V/0003/2022
Bestellung einer Trägervertreterin/eines Trägervertreters für die städt. Kindertageseinrichtung Hiltrup-West, An der Alten Kirche 163
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Anlage A
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Anlage A zur V/0003/2022 Kurzüberblick Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der T ageseinrichtung.Die Trägervertreter werden u.a. von den Bezirksvertretungen gewählt. Herr Dieter Langer ist verstorben. Es ist von der Bezirksvertretung die Nachfolge zu regeln. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Dazu zählt als T eilzielauch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Kindertageseinrichtungen. Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 12 der Hauptsatzung ist es Aufgabe der Bezirksvertretungen Vertreter/innen der Stadt in den Kindergartenräten der städtischen Kindertageseinrichtungen zu bestellen. Damit der Rat der T ageseinrichtungin den städtischen Kindertageseinrichtungen mit der vorgeschriebenen Anzahl an Trägervertretern tagen kann, ist es erforderlich, zeitnah eine Nachfolgerin / einen Nachfolger durch die Bezirksvertretung zu bestellen. Damit ist das Ziel erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Kita Hiltrup-West besteht aus fünf Gruppen. Durch die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup werden vier Trägervertreter/innen bestellt. Zwei Personen sind zurzeit weiblich und zwei männlich.
Beschlussvorlage
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V/0003/2022 V/0003/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung einer Trägervertreterin/eines Trägervertreters für die städt. Kindertageseinrichtung Hiltrup-West, An der Alten Kirche 163 Beratungsfolge 20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Nachfolger von Dieter Langer wird Salam Hikmat als Trägervertreter für die städtische Kindertageseinrichtung Hiltrup-West berufen. Begründung: Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der T ageseinrichtung. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Trägervertreter/innen neben einem/einer vom Oberbürgermeister zu bestellenden Mitarbeiter/in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien von den zuständigen Bezirksvertretungen gewählt. Seit dem 01.08.2011 wird die Vertretung des Trägers der Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – nicht mehr von Mitarbeitern/innen der Verwaltung, sondern von den jeweiligen Leitungen der Kindertageseinrichtungen übernommen (siehe Ratsbeschluss vom 25.05.2011, Vorlage V/0168/2011). Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat Dieter Langer am 16.03.2000 auf Vorschlag der SPD- Fraktion als Trägervertreter für die städtische Kindertageseinrichtung Hiltrup-West berufen. Herr Langer ist verstorben. Es ist ein/e Nachfolger/in zu bestellen. Die SPD-Fraktion schlägt als Nachfolger Herrn Salam Hikmat vor. Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Amt für Bürger- und Ratsservice 06.01.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka T elefon:492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0003/2022 Anmerkung: Die Trägervertreter/innen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. Wenn Trägervertreter/innen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese Problematik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- An der Alten Kirche 163v
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Details
- Aktenzeichen
- V/0003/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.01.2022
- Erstellt
- 03.01.2022 11:31